No. 49
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Juni
1868
achtunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1868 Nr. 49 Seite 1]

Daß in Mahlzow unter den Schaafen die Pocken ausgebrochen sind, wird hierdurch zur weiteren Kunde gebracht.
Schönberg, den 17. Juni 1868.

Großherzoglich=Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


- Ueber die in der letzten Sitzung des Zollbundesrathes eingebrachte und angenommene Präsidialvorlage, betr. die Erhebung einer Uebergangsabgabe von Taback in Mecklenburg und Lübeck, heißt es, daß diese Uebergangsabgabe bei dem bevorstehenden Eintritte des mecklenb. und lübeckischen Gebiets in den Zollverein anstatt der Einführung der früheren Tabackssteuer und bis zur Ausführung des neuen allgemeinen Gesetzes über die Besteuerung des Tabacks erhoben werden soll.
- In der Sitzung des Reichstages vom 15. Juni wurde, nachdem der Referent über die Maß= und Gewichtsordnung, Abg. Freih. v. Hoverbeck, in einem Schlußresumé das metrische System gegen die Bemängelungen, welche es erfahren, vertheidigt hatte, zur Specialdiscussion übergegangen. Es ist in den meisten Fällen der französischen Benennung der Maße und Gewichte auch eine deutsche Bezeichnung beigefügt worden. Meter = Stab, Centimeter = Neuzoll, Millimeter = Strich, Dekameter = Kette, Litter = Kanne, das halbe Liter = Schoppen, 50 Liter = Scheffel, Hectoliter = Faß, 7500 Meter = Meile, das halbe Kilogramm = Pfund, Dekagramm = Neuloth, 50 Kilogramm = Centner, 1000 Kilogramm = Tonne. Art. 5 der Vorlage (Bestimmung von Ruthe, Morgen und Klafter) wurde verworfen; ebenso der Antrag des Abg. Braun, das Gesetz schon 1871 (statt 1872, wie die Vorlage bestimmt) einzuführen, nachdem der Bundescommissär Weinlig erklärt hatte, daß die Regierungen dies schlechterdings ablehnen müßten.
- Der Pastor Knak in Berlin, der vor voller Conferenz betheuerte, er glaube daran, daß die Erde still stehe und die Sonne sich drehe, hat seiner Partei einen mächtigen Knax gegeben. Der alte Ober=Consistorialrath Twesten sagte auf dieses Wunder deutend seinen Studenten im Collegium: "Glauben Sie nicht, daß Sie als Theologen das traurige Vorrecht haben, bornirt sein zu müssen." Andere preisen den Pastor glücklich, daß er das einjährige Freiwilligen=Examen nicht machen muß, denn er werde sicher durchfallen.
- Die Vererbpachtung der Hauswirthsstellen in Mecklenburg soll jetzt vor sich gehen und zwar dorfschaftsweise. Wie die Dorfschaften in jedem Amte auf einander folgen, wird die Großherzogliche Kammer bestimmen. Das eine Dorf kann also bald an die Reihe kommen, das andere vielleicht erst nach Jahren. - Für das Vererbpachten gilt Folgendes: 1) Wer eine schöne und große Hufe hat, kann darauf antragen, daß aus derselben zwei Hufen gemacht werden, und kann sie dann beide behalten. Die Familienhufe (Stammhufe) muß aber so groß bleiben, daß sie einen Hufenstand so um 120 Scheffel herum behält. Was Hufenstand bedeutet, werden die Hauswirthe längst wissen; im Dorfs=Contracte, gewöhnlich im § 24, steht der Hufenstand jedes Gehöfts. 2) Wer im Ganzen an Ländereien nicht über 120 geschätzte Scheffel (Hufenstand) erhält, aber doch nicht mehr als 18,000 []Ruthen an Garten, Acker, Wiese und Weide, der hat kein Kaufgeld für den Grund und Boden (sogenanntes Erbstandgeld) zu bezahlen. Z. B. ein Hauswirth im Amte Hagenow erhält 30,000 Ruthen; sie sind aber nur auf 115 Scheffel geschätzt, weil der Boden nur leicht ist. Er zahlt also kein Erbstandsgeld, denn 120 Scheffel sind frei und er hat nur 115. Oder: ein Hauswirth im Amte Rehna erhält 17,000 Ruthen; sie sind aber schöner Boden und deßhalb zu 180 Scheffel geschätzt. Er ist gleichfalls frei, weil er weniger als 18,000 Ruthen hat. Es muß also immer beides, die Scheffelzahl und die Ruthenzahl, überschritten werden, bevor Erbstandgeld bezahlt wird. Erhält er aber an Beiden einen Ueberschuß, so wird, ihm derselbe nach der durchschnittlichen Güte aller seiner Ländereien berechnet. Z. B. ein Hauswirth erhält 20,000 Ruthen, welche 150 Scheffel ausmachen und zu 200 Rthlr. Ertrag veranschlagt sind. Auf den Ueberschuß von 2000 Ruthen kommen also 20 Rthlr. Das Erbstandgeld beträgt dann immer das Fünfundzwanzigfache der ermittelten Summe. Hier also 500 Rthlr. Ist ihm dieses zu theuer, so braucht er das überschüssige Land auch gar nicht in Erbpacht zu nehmen, sondern kann dasselbe an die Großherzogliche Kammer zurückgeben. - 3) Ein Canon (Erbpacht), wie ihn die bisherigen Erbpächter geben, wird von den künftigen Erbpächtern nicht entrichtet. An dessen Stelle tritt ein Capital, dessen Zinsen zu 4 pCt. gerade so viel ausmachen, als der Canon sein würde, wenn der Scheffel Roggen zu 1 Thlr. gerechnet wird. - 4) Der Erbpächter kann Alles, was er an Erbstandgeld (für Gebäude, Hofwehr und Saaten etwa schuldigt, in seinem Grundstücke (als zweites Geld) zu 4 pCt. behalten und braucht für jedes Jahr nur 1 pCt. auf das Capital abzutragen. So lange der Erbpächter die Zinsen und diesen Capitalabtrag pünktlich zahlt, darf ihm von dem Capitale nichts gekündigt werden. Der Erbpächter kann dagegen kündigen, sowohl seine ganze Schuld als runde Summen von 100 Rthlr.
- Dassow 16. Juni. Die von dem hiesigen District des patriotischen Vereins am 12. d. M. veranstaltete Rindviehschau fand hier unter lebhafter Betheilung der Umgegend statt. Es waren 5 Bollen, 22 Kühe und 33 Starken von kleineren Züchtern zur Concurrenz gestellt; außerdem 3 Bollenkälber, 2 Säue, 2 Eber, 3 Böcke (sämmtlich Herrn Köster=Nienhagen gehörend), sowie 5 Pferde und 2 Füllen. Die Ausstellung war von vielen Schau=

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lustigen besucht; nachdem die Preisrichter ihre Arbeit beendet, wurde das prämirte mit einem Kranze geschmückte Vieh mit Musik durch den Ort bis zum Wulff'schen Gasthause geführt, wo den Besitzern desselben von dem Herrn Schmidt=Vorwerk, als d. z. Director des patr. Vereins die festgestellten Prämien eingehändigt wurden. Es erhielt den ersten Preis für Bollen (15 Thlr.) Hsw. Maaß=Schwanbeck, den 2. Preis (10 Thlr.) Hsw. Vader=Nienhagen - Für Kühe: 1. Preis (15 Thlr.) Gastwirth Wulff=Dassow, 2. Preis (10 Thlr.) Hsw. Qualmann=Kühlenstein. Für Starke 1. Preis (15 Thlr.) Hsw. Püstow=Upahl, 2. Preis (10 Thlr.) Hausw.Qualmann=Kühlenstein, 3. Preis (8 Thlr.) Hausw. Püstow=Upahl, 4. Preis (5 Thlr.) Hausw. Qualmann=Kühlenstein. Nach der Preisvertheilung vereinigte sich ein Theil der Festtheilnehmer zu einem Mittagessen im Wulff'schen Gasthause.
- Die Expedition zur Beobachtung der totalen Sonnenfinsterniß vom 18. August d. J. wird in den ersten Tagen, die zweite in der Mitte des Juli ihre Reise über Triest und Suez antreten. Zur Entgegennahme von Mittheilungen und Anerbietungen sind die Sternwarten von Berlin und Leipzig bereit, welche im Auftrage der astronomischen Gesellschaft die Mittelpunkte der Vorbereitungen bilden.
- Das Befinden der unglücklichen Kaiserin Charlotte soll sich wieder etwas zum Bessern wenden, so daß man wieder Hoffnung geschöpft hat. Zu dem Monument, das die Stadt Triest dem Kaiser Max errichten will, hat die Kaiserin Charlotte einen Beitrag von 10,000 Frcs. gegeben, der König der Belgier 2000, der Graf von Flandern 1000 Frcs. Von diesem Monument spricht die arme Frau oft.
- Man baut jetzt vor den Thoren von Paris eine kleine Eisenbahn mit nur einer Schiene, die auf dem gewöhnlichen Fahrweg angebracht wird, ohne daß derselbe einer besondern Veränderung bedarf. Die Maschine hat drei Räder, von denen zwei auf dem Wege gehen und eines auf der Schiene. Diese trägt die ganze Last des Zuges. Die Versuchslinie, die von Raincy nach Montmirail geht, (nicht ganz eine preußische Meiler wird in den Tagen vom 15. bis 20. Juli dem Publikum geöffnet werden.
- Das Feuer in dem hohen und schönen Katharinen=Kirchthurm in Osnabrück entstand durch die Unvorsichtigkeit von Klempnern, die bei Ausbesserung des Daches Feuer angemacht hatten. Der Thurm ist bis auf das Gewölbe ausgebrannt, das Kirchdach zerstört, die vier Glocken sind geschmolzen, die schöne Orgel wurde mit Mühe gerettet. Durch fliegendes Feuer wurde auch das entfernte Lehrerseminar und die Garnisonschule eingeäschert.
- Eine feingekleidete interessante junge Dame, Namens Anni Rickaby, erschien am 9. d. Mts. vor den Geschwornen in Newgate (London) unter der Anklage der Polygamie. Sie hatte einen Arzt, Namens Blackmore, in Southampton geheirathet, nachdem sie vorher mit drei verschiedenen, gegenwärtig noch am Leben befindlichen Männern Ehebündnisse eingegangen war. Die schöne Sünderin wurde von der Jury des Verbrechens der Polygamie schuldig erklärt, jedoch der Milde des Gerichtshofes empfohlen. Dieser verurtheilte sie zu einem Monat Gefängniß.
- Vor Kurzem ereignete sich auf einem Gute beim Häckselschneiden ein eigenthümliches und merkwürdiges Unglück. Als nämlich das eine Pferd, welches einen langen Schweif hatte, auf die Stange trat, die das Triebwerk mit der Maschine verbindet, wickelte sich derselbe um die Stange und konnte bei deren rascher Umdrehung sich nicht mehr losmachen. Die Kraft der Maschine riß daher, nachdem das arme Thier buchstäblich aufgewickelt worden, den ganzen Schwanz aus dem Rückgrat heraus, was den baldigen Tod desselben zur Folge hatte.
- In Pennsylvanien hat ein Amerikaner, Namens Douglas, ein Riesenschieferbergwerk angelegt und beabsichtigt, in demselben nur deutsche Arbeiter zu beschäftigen. Da Amerika jedoch arm an deutschen Schieferarbeitern ist, so sollen sie aus dem Harz, dem Hundsrück u. s. w. zur Einwanderung veranlaßt werden.


Der Schiffbruch des "Lessing".

Ueber das Unglück von dem das Bremer Schiff, "Lessing", Capitän Gerdes, am 23. v. Mts. betroffen wurde, liegen jetzt Berichte vor, aus denen sich die Einzelnheiten des traurigen Vorfalls wie folgt ergeben.
Zwischen den Orkaden und den Shetlands=Inseln liegt das kleine Eiland Faira oder Fara, das von etwa 250 Menschen bewohnt wird, welche sich von Vogelfang, Fischerei und Viehzucht ernähren; die Insel umgürtet ein Kranz von steilen Felsen, und weit ins Meer hinein erstrecken sich die Riffe. Am Morgen des 23. Mai glaubte der Capitän des "Lessing", der widriger Winde wegen die Umfahrt um Großbritannien dem Wege durch den Canal hatte vorziehen müssen, an der Insel bereits vorbei zu sein. Ein starker Nebel lag auf dem Wasser; plötzlich gewahrte man Land; das Wenden mißglückte; das schöne starke Schiff lief auf den Skeep=Craig, einer Stelle, wo die Felsen am steilsten sind, und saß bald in einer kleinen Bucht zwischen Riffen fest, die hoch über die Masten hinwegragten.
Bis zum letzten Momente, indem die äußersten Anstrengungen seitens der Bemannung sich als erfolglos bewiesen, hatte an Bord Niemand eine Ahnung des Unglücks; ein jäher Stoß zerbrach die Mitte des Schiffes und weckte die armen Auswanderer, die größtentheils noch in ihren Kojen ruhten, aus ihrem Schlafe. An Bord befanden sich 20 Mann Besatzung, an Passagieren 355 Erwachsene, 69 Kinder und 27 Säuglinge. Mit großer Gewalt stürzten sofort die Wogen in die Räume des Schiffes. In jäher Flucht mußte Alles das Zwischendeck verlassen, um nicht zu ertrinken. Der Capitän setzte sogleich das eine Boot aus und drang mit demselben bis zum Fuße des einen der beiden scharfen 3= bis 400 Fuß hohen Felsns vor, zwischen denen das Schiff eingeklemmt war; er kletterte auf die Oberfläche des Riffs, um die Scene seines Unglücks zu übersehen; es war wenig Aussicht auf Rettung.
Mittlerweile waren indeß die Insulaner gewahr geworden, was sich zugetragen; unverzüglich thaten sie das Aeußerste für. die Lebensrettung der unglücklichen Schiffbrüchigen; in der That haben diese armen Eilandsbewohner gegen ihre unerwarteten Gäste viel Muth und Güte gezeigt. Da dem Schiffe von der See aus nicht nahe zu kommen war, so war die einzig ausführbare Art der Rettung die, daß die muthigen Fischer von Faira ihre kleinen Böte in eine Höhle brachten, welche durch die Felsen ging und in die Bucht mündete, wo das Wrack lag. Nachdem die Männer, Weiber und Kinder unter vielen und großen Mühen an Bord der kleinen Böte gebracht waren, hatten die Insulaner eine Zwischenpause in den Wellenschlägen abzupassen, um wieder durch die Felsenhöhle hindurch zu kommen. Sonst würden ihre gebrechlichen Fahrzeuge von der Fluth ergriffen und gegen die Felsen geschleudert worden sein. Auch dieses Manöver gelang; man fuhr aufwärts nach einem Theile des Felsens, welcher minder steil und nicht so zackig war; dort wurden die sämmtlichen Schiffbrüchigen glücklich ans Land gebracht; die Kinder wurden den Männern auf die Rücken gebunden und so glücklich in Sicherheit geschafft. Mehrere Stunden gingen mit der Landung hin.
Sobald es das Wetter erlaubte, verließ der Steuermann des "Lessing" die Insel in einem Boote, um Hülfe zu holen; derselbe kam glücklich in Sumburgh an; am 26. Mai erreichte die Nachricht von dem Schiffbruche Lerwick, die bekannte Hauptstadt der Shetlandsinsel Mainland. Sogleich wurde ein Schooner ausgerüstet und nach Faira gesandt.
In drei Fahrten brachte das Schiff die Unglücklichen nach Lerwick. Zuerst weigerten sich Viele, ohne ihre in dem Wrack begrabene Habe die Insel zu verlassen; sie gefährdeten sogar das Leben des Capitäns. Nach und nach sah man indessen ein, daß an eine Bergung der Effecten nicht zu denken sei; nur dann und wann gelang es, von der Klippe aus einige Gegenstände, theils Schiffsutensilien, theils Passagierkisten aufzufischen. In der Fluthzeit war das Wrack fast ganz unter Wasser; zur Ebbe war aber auch nicht in den Schiffsraum zu kommen; jeder Versuch, an Bord zu gehen, war mit Lebensgefahr verbunden, da der Hintertheil des Schiffes, dessen Mitte nur von den Felsen zusammengehalten wurde, von den Wogen hin= und hergeworfen wurde.
Am 3. Juni verließen die letzten Passagiere und die Mannschaft Faira, um sich ebenfalls nach Lerwick zu begeben, von wo sie auf dem Dampfer des norddeutschen Lloyd nach Bremen überführt werden.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 49 Seite 3]

Anzeigen.

Das alte Stallgebäude auf dem Landreiter=Gehöfte zu Carlow soll auf Abbruch öffentlich meistbietend verkauft werden, und ist dazu Termin auf Sonnabend den 27. Juni, Mittags 12 Uhr, an Ort und Stelle in Carlow angesetzt worden, wozu Kunstliebhaber sich einfinden wollen.
Die Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden.
Schönberg, den 18. Juni 1868.
Großherzogl. Meckl. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


Vorladung.

Antragsmäßig soll über das dem Schneidermeister Jochen Maaß zu Schönberg gehörige, daselbst im Neuenwall belegene Wohnhaus c. p. ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Freitag den 10. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 8. April 1868.
Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


Ueber das Vermögen des Gastwirths Roderisch hieselbst ist der formelle Concurs erkannt, und sind zugleich alle Diejenigen, welche Forderungen irgend einer Art an diese Concursmasse zu haben glauben, zur Anmeldung und Bescheinigung derselben auf Freitag den 24. k. Mts., Mittags 12 Uhr, zu Rathhause hieselbst verabladet, bei Strafe der mit Ablauf des Termins eintretenden Präclusion. Auswärtige Gläubiger müssen einen Bevollmächtigten bestellen oder gewärtigen, daß ihnen ein solcher von Gerichtswegen wird zugeordert werden.
Ratzeburg, den 13. Juni 1868.
Königlich Herzoglicher Stadthauptmann, Bürgermeister und Rath.
In fidem: Richter, Stadtsecretär.


Präclusiv=Bescheid.

In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Menzendorf belegene Büdnerstelle c. p. des Webermeisters Joachim Franck, giebt das Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das am 12. d. M. abgehaltene Liquidations=Protocoll, nachdem die gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hierdurch den

Bescheid:

daß alle weder in dem Liquidationstermine vom 12. d. M. noch bis jetzt angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.

Von Rechts Wegen !

Schönberg, den 13. Juni 1868.
Seip.
(L. S.) A. Dufft.


In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Schlagsdorf belegene Käthnerstelle c. p. der Ehefrau des Käthners Lühr, Catharina, geb. Mustin, daselbst giebt das Großherzogliche Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das am 9. d. M. abgehaltene Liquidationsprotocoll, nachdem die gehörige Bekanntmachung des Termins zu den Acten docirt worden, hiermit den

Bescheid:

daß alle weder in dem Liquidationstermine am 9. d. Mts. noch bis jetzt angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.

Von Rechts Wegen!

Schönberg, den 11. Juni l868.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.)


Verkaufs=Anzeigen.

Unter den bekannten Bedingungen sollen am Donnerstag den 25. Juni in den Wahrsower und Lenschower Tannen

60 Faden tannen Kluft= und Knüppelholz
gegen gleich baare Zahlung meistbietend verkauft werden und wollen sich Kaufliebhaber Morgens 9 Uhr auf dem Wege von Wahrsow nach Lenschow an den Wahrsower tannen einfinden.
Schönberg den 19. Juni 1868.
Danckwarth.


Am Sonnabend den 20. d. M., Nachmittags 4 Uhr, soll das im Spiegelfelde an der Rottensdorfer Scheide wachsende Getreide, als: 789 Quadrat=Ruthen mit Roggen und 633 Quadrat=Ruthen mit Weizen parcelenweise oder resp. im Ganzen auf dem Halm meistbietend an Ort und Stelle verkauft werden.
Schönberg den 8. Juni 1868.
Der Magistrat.


Verkauf einer Mittelkäthnerstelle in Niendorf a. d. Stecknitz.
Es soll die zu Niendorf a. d. Stecknitz belegene Mittelkäthnerstelle des Hauswirths Mundt (etwa 37 Morgen 82 []Ruthen) am Mittwoch den 1. Juli d. J. ohne Inventar öffentlich meistbietend verkauft werden, und werden Kaufliebhader ersucht, sich alsdann Vormittags 11 Uhr im Hotel "Stadt Hamburg" in Ratzeburg einzufinden.
Die Bedingungen sind 8 Jage vor dem Termin beim Unterzeichneten, sowie beim Bevollmächtigten des Verkäufers, Hufner Heinrich Brügmann in Coberg einzusehen, auch kann die Stelle 14 Tage vor dem Termin besichtigt werden.
Gericht Niendorf a. d. Stecknitz,
Ratzeburg, den 3. Juni 1868.
Sachau.


Auctions=Anzeige.

Zu Hof Strohkirchen bei Rehna sollen am 22. und 23. Juni d. J. in öffentlicher Auction gegen Baarzahlung an den Meistbietenden verkauft werden:

Wirthschafts=Inventarien,
als: 27. Ackerpferde, Schweine, Instrumenta rustica aller Art, Dresch=, Häcksel= und Säe=Maschinen, Kutsch= und Bausielen, herrschaftliche und andere Wagen, Mobiliar, Haus= und Küchengeräth, auch Betten und was sich sonst noch findet.
Die Auction beginnt an beiden obengenannten Tagen Morgens 9 Uhr, die Versteigerung der Pferde am ersten Auctionstage, den 22. Juni. um 12 Uhr Mittags.
Kaufliebhaber werden zum zahlreichen Erscheinen eingeladen, und wird auf mündliche oder frankirte Anfragen genaueren Nachweis über die Verkaufsgegenstände liefern der mit dem Verkauf beauftragte
Amtsprotocollist Neumann in Rehna.
Rehna im Juni 1868.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 49 Seite 4]Am Sonntag den 21. Juni, Nachmittags von 3 Uhr an, soll im Hause des Krügers Hecht in Schlagsdorf in öffentlicher Auction gegen gleich baare Zahlung meistbietend verkauft werden:
20 Ellen bunten Cattun,
6 Ellen bunten Cattun,
6 Ellen bunten Cattun,
7 3/4 Ellen gestreiften Cattun,
6 Ellen gedruckten Schürzenstouts,
11 Ellen roth carrirtes Baumwollenzeug,
10 Ellen grauen Shirting,
12 Ellen schwarzen Shirting,
6 Ellen gestreiften Barese,
19 3/4 Ellen halbseiden Kleiderzeug,
5 3/4 Ellen halbseiden Kleiderzeug,
20 1/4 Ellen halbseiden Kleiderzeug,
83/4 Ellen rothen
5 Ellen blauen Flanell,
2 Ellen Buckskin,
3 1/2 Ellen graues halbwollenes Hosenzeug,
4 Ellen graues halbwollenes Hosenzeug,
4 Ellen englisches Leder.
Schlagsdorf, den 16. Juni 1868.
Krüger, Landreiter.


Bekanntmachung.
Der auf den 22. d. Mts. angesetzte Verkauf einer 3jährigen milchenden rothen Kuh findet nicht statt.
Schönberg, den 18. Juni 1868.
Seegert, Landreiter.


Vermischte Anzeigen.

Die diesjährigen Johanni=Zinsen aus dem Landkasten bitte ich, bei mir abzuholen.
Schönberg, den 15. Juni 1868.
Kindler, Advocat.


Der Herr Apotheker Saß hieselbst hat mich beauftragt, seinen im Langenkamp allhier belegenen, 25 Scheffel Aussaat großen Acker von Ostern 1869 an auf 6 aufeinanderfolgende Jahre öffentlich meistbietend zu verpachten.
Zu diesem Zwecke habe ich einen Termin auf Donnerstag, den 25. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, im Locale der Frau Gastwirthin Boye hieselbst angesetzt und wollen Pachtliebhaber sich zu demselben einfinden.
Die Bedingungen sind jederzeit bei mir einzusehen.
Schönberg, den 15. Juni 1868.
W. Baumast, als öffentlicher Notar.


Zum Johannis=Termin d. J. sind noch in hiesigen Landstellen gegen beste hypothekarische Sicherheit zu belegen
2 Pöste à 1200 Thlr., 1 zu 2000 Thlr., 2 à 1000 Thlr., 1 zu 500 Thlr., 1 zu 450 Thlr. und 1 zu 250 Thlr.
In städtischen Grundstücken ebenfalls gegen sichere Hypothek:
1 Posten von 1000 Thlr., 1 zu 600 Thlr., 2 à 500 Thlr., 1 zu 400 Thlr. und 2 à 300 Thlr.
Sämmtliche Gelder werden mit 4 % verzinst und ertheilt weitere Auskunft
J. P. Bade.
Schönberg im Juni 1868.


Bekanntmachung.
In der Nacht vom 16. zum 17. d. Mts. kam bei mir ein 2jähriges Füllen angelaufen, welches der rechtmäßige Eigenthümer gegen Erstattung dieser Kosten bei mir abholen kann.
Hauswirth Tewes in Bechelsdorf.


Die Landmeister der Schuhmacherzunft werden aufgefordert, ihr rückständiges Quartalgeld den 29. Juni, als den Montag nach Johannis d. Js., zu entrichten, widrigenfalls es auf ihre eigenen Kosten eingefordert werden wird.
Schönberg, den 18. Juni 1868.
Die Aelterleute der Schuhmacher=Zunft.


Alle Diejenigen, welche im bevorstehenden Termin Gelder und Sparkassen=Bücher durch mich an die Sparkasse in Schwerin zu dem jetzt erhöhen Zinsfuße besorgt zu haben wünschen, werden ersucht, solche bis spätestens zum 30. Juni bei mir abzugeben.
J. P. Bade, Buchbinder.


Elsner's Lederöl entspricht allen Anforderungen, um Leder in jeder Façon, hauptsächlich Pferdegeschirre, Wagenleder, Fußbekleidungen etc. etc. für die Dauer weich und geschmeidig zu erhalten.
Dieses, nach angestellten praktischen Versuchen höchst belobend anerkannte Oel, ist zu haben à Pfd. 15 ßl. bei Aug. Spehr.
Schönberg, den 4. Juni 1868.


Delicaten Matjes-Hering empfiehlt F. Heitmann.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 49 Seite 0]Rieps, den 14. Juni 1868.
H. H. Böttcher.


Am 22. und 23. Juni, beide Tage Nachmittags, wird bei mir ein Scheibenschießen nach Silbergewinnen stattfinden, wozu ich die geehrten Schießliebhaber hierdurch einlade.
Büchsen, Pulver und Blei wird von mir gehalten. - Auf einen Satz von 3 Schüssen, der 16 Schilling (Mecklenburg) kostet, fällt nur ein Gewinn.
Krüger Müller in Zarnewenz.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Sonntag, den 21. Juni.
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Meteorologische Beobachtungen.
1868
Juni
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
16.
17.
18.
40.26
38.47
39.49
9.9
9.9
10.3
18.0
21.0
14.6
NNW
SW
NW
0
0
1
heiter.
zieml. heiter.
wolkig.
-


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund10 1/2 - 11 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund11 - 11 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Enten, d. St.24 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 16 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfd.8 1/2 - 9 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfd.5 1/2 - 6 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfd.10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 8 St.4 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln, d. Faß5 - 7 Schilling (Mecklenburg).
Küken, d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weizen25 - 25Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen15 - 16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 1/2 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Erbsen14 - 18Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat19 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)


Hiezu eine Beilage.


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1868 Nr. 49 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 49 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 19. Juni 1868.


Auszug aus der Rechnung über Einnahme und Ausgabe vom Jahre 1867,
bei der Feuerversicherungsgesellschaft im Fürstenthum Ratzeburg,
wie solche ausführlich den Aelterleuten in der Versammlung vom 1. Mai 1868 vorlag und laut Dekrets vom 14. Juni 1868 von Großherzoglicher Landvogtei für richtig befunden ist.

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Schönberg, den 18. Juni 1868.
Die Direktion.
H. Boye. J. P. Bade.


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