No. 75
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. September
1867
siebenunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1867 Nr. 75 Seite 1]

- Die Nstr. Ztg. schreibt: Das im Jahr 1849 bei unserm Truppencontingente eingeführte Institut der einjährigen Freiwilligen ist zwar auch nach Erlassung des Rekrutirungsgesetzes vom 4. Febr. 1857 rechtlich beim Bestand geblieben, jedoch seitdem erklärlicher Weise fast gar nicht mehr zur praktischen Anwendung gekommen, weil jenes Gesetz zugleich die Stellvertretung einführte. Jetzt, nachdem die letztere durch § 4 des provisorischen Rekrutirungsgesetzes vom 29. Juli 1867 wiederum beseitigt worden, steht zu erwarten, daß auch wieder einjährige Freiwillige zur Ableistung ihrer Dienstpflicht sich melden werden, und da in Betreff derselben hier nicht, wie im Schwerinschen geschehen, neue gesetzliche Bestimmungen in Aussicht stehen, sondern die bisherige "Instruktion über die Dienstverhältnisse der einjährigen Freiwilligen vom 1. April 1856", welche mit den betreffenden preußischen Bestimmungen genau übereinstimmt, bei Bestand bleibt, so theilen wir die vorzüglichsten Bestimmungen jener Instruktion nachstehend mit: Die Einstellung der Freiwilligen findet am 1. Nov. d. J. zugleich mit den übrigen Rekruten statt. Für Quartier hat der Freiwillige selbst zu sorgen, und nur ganz ausnahmsweise, wenn die Kasernenräumlichkeiten es zulassen sollten, was jedoch in diesem Jahre schwerlich der Fall sein wird, erhält er auf seinen Wunsch freies Quartier in der Kaserne. Ebenso hat der Freiwillige in der Garnison für seine Verpflegung selbst zu sorgen, kann aber an der Menage in der Kaserne Theil nehmen gegen Erlegung der kosten, welche täglich ungefähr drei Schillinge betragen. Auf Märschen, bei Manövern, in Cantonnements erhält er die Naturallieferungen gleichfalls gegen Vergütung der Kosten. Für die Bekleidung zahlt der Freiwillige bei seinem Eintritte an die Militärkasse die Summe von 34 Thlr. 8 ßl. Cour. und erhält dafür einen Helm, eine Mütze, einen Waffenrock, einen Drillichrock, zwei Halsbinden, zwei paar Tuchhosen, zwei paar Drillichhosen, zwei Paar Unterhosen, ein paar leinene Hosen, einen Mantel, ein paar Tuchhandschuhe, einen Brodbeutel mit Klappe, einen Säbelquast, ein paar Ohrenklappen, Waffen, Lederzeug und Kochgeschirr werden dem Freiwilligen kostenfrei unter der Bedingung übergeben, daß er sie nach beendigter Dienstzeit in völlig unbeschädigtem Zustande zurückliefert. Für die Bekleidung vergütet die Oekonomie=Kommission, falls die Sachen nicht völlig unbrauchbar geworden, nach Ablauf des Jahres die Summe von 11 Thalern. Montirungsstücke von feinerem Tuch dürfen, mit Ausnahme einer Schirmmütze, nur mit Bewilligung des Kommandeurs getragen werden und ist zur Erwirkung derselben eine schriftliche Zustimmung der Eltern oder Vormünder erforderlich. Zur Reinigung der Montirungsstücke und Waffen wird dem Freiwilligen auf seinen Wunsch ein Bursche gegeben, dem er monatlich 1 Thlr. 16 ßl. zu zahlen hat, wofür der Bursche aber auch das nöthige Putzmaterial beschaffen muß. Trinkgelder oder sonstige Gratifikationen dem Burschen zu geben, ist strenge untersagt. Nach den hier bestehenden Verhältnissen wird ein Freiwilliger bei bescheidenen Ansprüchen während des Jahres zu zahlen haben: für Wohnung mit Bett und Heizung 60 Thlr., für den Mittagstisch 60 Thlr., für die Bekleidung 34 Thlr. 8 ßl., für den Burschen 16 Thlr., für Licht, Frühstück, Vesperbrod und Abendbrod etc. circa 80 Thlr., so daß seine Gesammtausgaben bei sparsamer Oekonomie sich auf 250 Thlr. belaufen werden. Schließlich sei noch erwähnt, daß sich in diesem Jahre 80 Militärpflichtige zum einjährigen freiwilligen Dienste in unserem Lande gemeldet haben, von denen aber nur 42 Personen für brauchbar befunden sind. Diejenigen Freiwilligen, welche von der Großherzoglichen Prüfungs=Kommission in Schwerin einen Berechtigungsschein zum einjährigen Dienst erhalten haben, brauchen sich zwar zu der gewöhnlichen Aushebung nicht zu stellen und sind überdieß bei Friedenszeiten mit dem Eintritt in den Dienst bis zum 1. Okt. desjenigen Jahres befristet, in welchem sie das 24. Lebensjahr vollendet. Wenn sie aber schon in diesem Jahre eintreten wollen, so haben sie sich spätestens bis Mitte Okt. a. c. beim Kommandeur des Militärcontingents mündlich oder schriftlich bei Einreichung des Berechtigungsscheines zu melden.
- Der Entwurf eines neuen Ehegesetzes für Oesterreich , der jetzt in Wien veröffentlicht wird, macht daselbst viel Aufsehen, denn seine Ausführung würde dem Concordat einen erheblichen Schlag versetzen. Nach dem Entwurf ist die Civilehe und die Trennung der Ehe gestattet, die Ablegung geistlicher Ordensgelübde kann eine Ungültigkeit der Ehe nicht mehr nach sich ziehen, und endlich bietet auch die Religions=Verschiedenheit kein Hinderniß mehr, einen Ehebund zu schließen.
- Mit dem 10. Oktober wird Jena eine Garnison erhalten. Werden die Studenten sich mit den Offizieren vertragen? Man hofft es, da eine große Zahl Studenten ihren einjährigen Freiwilligendienst bei dieser Gelegenheit leicht abmachen kann, und dadurch so manche Reibungen vermieden werden.
- Mit der Auseinandersetzung zwischen Ungarn und Oesterreich geht es langsam vorwärts. Einer der wichtigsten Punkte war der Finanzpunkt, über den sich jedoch jetzt die beiden Finanzminister verständigt haben. Ungarn übernimmt von der österreichischen Staatsschuld 52 Millionen Gulden.
- Die Engländer rüsten gegen Abyssinien und haben bereits einige Millionen Pfund Sterling dafür ausgegeben. Der König von Abyssinien hat einige Missionare und Reisende einsperren lassen. Die Engländer fordern deren Freilassung und drohen mit Krieg. Noch haben die Abyssinier keine Erklärung abgegeben.
- Auf der Journalisten=Tribüne des Reichstages hat dieses Mal eine ungewohnte Erscheinung, ein weiblicher Berichterstatter, Platz genommen. Miß Alice Asburg hat sich bei dem Büreau des Reichstags als Korrespondentin für zwei nordamerikanische Zeitungen angemeldet.
- Juarez, der jetzige Präsident von Mexiko,

[ => Original lesen: 1867 Nr. 75 Seite 2]

hat die gegen den Grafen Solm verhängte Todesstrafe in eine siebenjährige Haft umgewandelt.
- Die Reise des österreichischen Kaiserpaares nach Paris soll auf Mitte October festgesetzt sein. Mit diesem Termin läuft nämlich erst die Trauer um den Kaiser Maximilian ab, nach deren Ablauf den etwaigen Festlichkeiten der Pariser bei Empfang der hohen Gäste kein Hinderniß mehr im Wege steht.
- Der Bundesrath ist jetzt mit seiner Berathung über das Bundesbudget für 1868 fertig. Der Militairetat für das Landheer beträgt gegen 67 Millionen, der für die Marineverwaltung 5 Mill., so daß die Ausgaben für Heer und Marine im nächsten Jahr auf ca. 72 Millionen Thaler sich belaufen.
- Die neue Pinakothek in München hat durch den kunstsinnigen alten König Ludwig, den Gründer, eine große Erweiterung und Bereicherung erfahren. Aus Venedig 40, aus Rom 30 und aus Athen 33 herrliche Ansichten, 22 Oelbilder aus dem Orient, aus dem heiligen Land, Cairo, Ephedus und Damaskus.
- Der König von Bayern hat das französische Kaiserpaar bei dessen Rückkehr von Salzburg nicht, wie bei der Hinreise, persönlich begrüßt, sondern nur den Minister geschickt. Die schönen Münchnerinnen können diesen Umstand noch gar nicht vergessen und erzählen geheimnißvoll, daß weit wichtigere als politische Gründe daran schuld seien, nämlich der Kuß von Augsburg, und einige Eifersucht, die derselbe erregt habe.
- Seitdem die Brennerbahn eröffnet ist, kommen in vielen und großen Körben Südfrüchte aller Art nach Deutschland. Auf Süddeutschen Märkten bemerkt man jetzt besonders viele Pfirsiche und Weintrauben, darunter die von Meran die süßesten sein sollen.
- Ueber einen am 12. Sept. in Rehna stattgehabten Unglücksfall wird dem M. A. berichtet: Die etwa 12jährige Tochter des hiesigen Wassermüllers B. begab sich heute Mittag im jugendlichen Frohsinn in die Mühle, stieg auf den mit Korn gefüllten Rumpf und bückt sich, um ein Körnchen herauszuholen. Zum Schrecken der Anwesenden ergreift die nicht weit vom Rumpfe senkrecht stehende, vom Boden kommende und in das Wasser hinabreichende eiserne Welle die Kleider des armen Mädchens und schwingt dieses gewaltsam im Kreise mit herum, den Kopf gegen den Rumpf stoßend. Die Unglückliche lag besinnungslos da und hatte natürlich arge Verletzungen davongetragen. Edle Theile sind, wie wir hören, am Kopfe nicht geradezu verletzt, jedoch können die Folgen der furchtbaren Erschütterung doch sehr gefährlich werden. Der eine Arm ist so stark verletzt, daß Hr. Dr. Barck sofort eine Operation hat vornehmen müssen. Die Rettung des armen Kindes soll sehr zweifelhaft sein.
- Bekanntlich ist eine der größten Berliner Schwindeleien der Billetwucher. Um diesem nun entgegen zu wirken, wollen zwei Privat=Unternehmer dort ein Central=Theater=Billet=Büreau ins Leben rufen und die Theater=Billets auf Bestellung besorgen. Für jedes Billet wollen sie nur 2 1/2 Sgr. mehr nehmen als der Preis ist.
- Die Frauen dürfen auch nicht zu kurz kommen. In Berlin hat das Komite zur Beförderung der Besucher der Pariser Ausstellung beschlossen, auch gewerbtreibende Frauen nach Paris zu schicken. Es sind bereits zwei dazu ausgestattet worden.
- Ueber die Veranlassung, bei welcher Napoleon seinen Namen in die Einfassung eines Fensters des Gymnasiums zu St. Anna in Augsburg einzeichnete, schreibt ein ehemaliger Studiengenosse desselben der A. Abdztg. Folgendes: An einem heißen Sonntage mußten wir Schüler des Gymnasiums die Leiche eines Professors auf den protestantischen Gottesacker geleiten und Prinz Louis ging mit uns. Kaum auf dem Gottesacker angekommen, überkam uns ein Gewitter mit Regen. Einige unter uns retteten sich zu dem nahe gelegenen Stadtziegler, der auch Wirth war, nicht des Biertrinkens wegen, als um ein Obdach gegen den Regen zu finden, Prinz Louis, der das Gesetz des Wirthshaus=Verbots nicht kannte, folgte uns ohne Argwohn. Kaum aber hatte uns die freundliche Frau Spittler den üblichen Labetrank gebracht, so trat der Conrektor Bacheuter in die Stube. Das Herz erbebte uns im Leibe, als dieser lange Mensch auf uns zutrat und in seiner Sprache uns anredete: "Da hab i a schöns Vogelnest gefunda. Warts, Schlingl, i krieg euch!" - Prinz Louis suchte uns damit zu trösten, daß er alle Schuld auf sich nehmen wolle. Unser Staatsverbrechen wurde sofort beim Rektorate angemeldet und wir kamen lediglich um des Prinzen willen mit der gelinden Strafe eines dreistündigen Zimmerarrestes davon. An einem schönen Mittwoch Nachmittag, wo keine Schulstunden gehalten wurden, traten wir sammt und sonders unsern Arrest an; die Strafarbeit war bald gefertigt und nun unterhielten wir uns in aller Gemüthlichkeit meist damit, daß wir unsere Namen in die Schulbänke einschnitten. Prinz Louis, immer originell, sprang auf das vordere breite Gesimse, legte sich auf die obere Fensterrahme und schnitt nun mit seinem Taschenmesser seinen Namen. Das ist die Geschichte des kaiserlichen Namens im Gymnasium von St. Anna, die wohl nur wenigen mehr bekannt sein wird.


Die Geheimnisse der Küste.
Von E. Hellmann.
[Erzählung]
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1867 Nr. 75 Seite 3]

Die Geheimnisse der Küste.
Von E. Hellmann.
[Erzählung]
[Fortsetzung.]


Anzeigen.

Verkaufs=Anzeigen.

In der Nachlaßsache des Schneidermeisters und Ackerbürgers Matthias Oldenburg zu Wahlsdorf ist zum Verkauf der zum Oldenburg'schen Nachlasse gehörigen, auf dem Stadtfelde zu Schönberg belegenen Bauerstelle c. p. von etwa 11338 []Ruthen Flächeninhalt ein Ueberbotstermin auf Freitag den 27. September d. J., Morgens 11 Uhr, anberaumt, wozu Kaufliebhaber hierdurch vorgeladen werden mit dem Bemerken,

daß, da bereits 10,000 Thaler für die Stelle c. p. geboten sind, mit diesem Bot die Stelle im Ueberbotstermine eingesetzt wird, und daß darunter nicht geboten werden darf. Die Bedingungen des Verkaufs sind 14 Tage vor dem Termine auf der Gerichtsregistratur einzusehen, auch abschriftlich gegen die Gebühr zu erhalten. Die Besichtigung der Stelle c. p. ist nach zuvoriger Meldung bei dem jetzigen Pächter, Hauswirth Peter Wigger zu Rottensdorf jederzeit gestattet. Die obervormundschaftliche Genehmigung zum Verkauf der Stelle c. p. ohne Inventar ist auf Antrag der Curatoren ertheilt.
Schönberg, den 16. Juli 1867.
Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Seip.
(L. S.) O. Reinhardt.


[ => Original lesen: 1867 Nr. 75 Seite 4]

Für Unterleibs-Bruchleidende.
Zeugnisse (Briefauszüge) an Gottlieb Sturzenegger in Herisau, Kanton Appenzell, Schweiz.
Seit zwei Jahren litt ich an einem Doppelleistenbruch, der mir bisweilen unerhörte Schmerzen verursachte. Die zwei Töpfchen ihrer vorzüglichen Bruchsalbe, die ich den 10. Januar d. J. von Ihnen erhielt, haben so vortrefflich gewirkt, daß ich keine Schmerzen mehr spüre und vom Bruche fast nichts mehr bemerke. Ich bin so zu sagen von Neuem geboren! Vorsichtshalber aber bitte ich Sie noch um zwei Töpfchen, denn ich will die Kur vollständig zu Ende führen.
Treptow, a. d. Rega, Pommern, den 27. Febr. 1867.
C. G., Bäckerlehrling.

Euer Wohlgeboren
ersuche ich hiermit ergebenst, mir für Patienten wiederholt 7 Töpfchen Ihrer höchst vorzüglichen Bruchsalbe zu senden, und zwar von der schwächern Sorte 2 Töpfe, von der stärkern 5 Töpfe. Die bis jetzt von Ihnen erhaltenen Portionen haben den nie geahnten günstigen Erfolg gehabt, und ist mithin durch Sie der leidenden Menschheit ein Mittel geworden, welches nicht nur allen Theorien spottet, sondern auch die bruchkranken Mitmenschen Ihnen mit nicht zu beschreibenden Worten dankend segnend verpflichtet sind.
Steudnitz=Siegendorf, Kreis Haynau, Preußisch=Schlesien, den 31. Juli 1867.
Dr. Kraudt.

Diese vorzügliche, durchaus total unschädliche Bruchsalbe heilt in weitaus den meisten Fällen diejenigen Brüche, die ohne Operation zu heilen nur möglich sind, ohne jede Entzündung noch Unannehmlichkeit vollkommen. Dafür liegen tausende der besten und unzweifelhaftesten Zeugnisse aus allen und jeden Ständen vor. Bruchschmerzen werden besonders bald gestillt. Einfach Morgens und Abends davon einzureiben. Preis per Topf nebst ausführlicher Gebrauchsanweisung und Zeugnissen: 1 1/2 Thaler Preuß. Cour. gegen Postvorschuß beim Erfinder.
Gottlieb Sturzenegger in Herisau, Schweiz.

Gegen einen Kostenzuschlag von 8 Silbergroschen kann diese Bruchsalbe jederzeit auch ächt und frisch bezogen werden durch Hrn. A. Günther zur Löwenapotheke, Jerusalemer Straße Nr. 26 in Berlin.


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Ich lasse auch wieder Saat=Korn auf meiner Reinigungs=Maschine rein machen à Scheffel 2 Schilling (Mecklenburg). Auch können die Herren Landleute die Maschine selbst nach Ihrem Hause nehmen.
C. H. Vock.


Meteorologische Beobachtungen.
1867
Sept.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
13.
14.
15.
16.
37.13
37.77
35.07
35.71
10.6
11.2
9.4
10.0
20.0
15.5
15.5
11.0
OSO
WSW
SW
SW
1
2
2
1
heiter.
zieml. heiter.
heiter.
wolkig.

Am 14., 15. und 16. 10, 11 und 32 Kubikz. Regen auf 1[]'.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund12 - 12 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund12 - 12 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 16 Schilling (Mecklenburg).
Küken, d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.3 - 4 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfund9 - 1/2 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfund10 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfund5 Schilling (Mecklenburg).
Enten, d. St.16 - 18 Schilling (Mecklenburg).
Eier 7 St. für4 Schilling (Mecklenburg).
Kartoffeln, d. Faß6 1/2 à 7 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weitzen25 - 26Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen17 - 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste15 - 15Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Hafer10 - 10Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen15 - 17Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
W.=Rapsaat22 - 23Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Wint.=Rübsen20 - 22Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit der Buchdruckerei von L. Bicker in Schönberg.


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