No. 42
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. Juni
1888
achtundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1888 Nr. 42 Seite 1]

Bekanntmachung.

            Das diesjährige Ober=Ersatzgeschäft zur Aushebung der Militairpflichtigen des hiesigen Aushebungsbezirks findet statt

in Schönberg
im Boye'schen Gasthofe am
Sonnabend, den 9. Juni ds. Js.

            Zu demselben haben sich diejenigen Militairpflichtigen, welche nach Ausweis ihrer Loosungsscheine eine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht zu gewärtigen haben, und denen besondere Ladungen zugehen werden, Morgens präcise 9 Uhr einzufinden.
            Es steht jedoch jedem Militärpflichtigen, der in den Grundlisten des Aushebungsbezirks verzeichnet ist, frei, im Aushebungstermin zu erscheinen und der Ober=Ersatz=Commission etwaige Anliegen vorzutragen.
            Die bei der Musterung für diensttauglich befundenen Mannschaften gelangen zuerst zur Vorstellung.
            Im Anschluß an das Ober=Ersatzgeschäft findet die Superrevision der Temporair=Invaliden statt.
            Militairpflichtige, welche im Termin nicht pünktlich erscheinen, haben, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, auf Grund des §. 24, 7 der Ersatz=Ordnung eine Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 tagen zu gewärtigen, auch können denselben die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so werden sie dem Befinden nach als unsichere Dienstpflichtige zur sofortigen Einstellung gebracht werden.
            Die Ortsvorsteher haben für die pünktliche Gestellung der betreffenden Militairpflichtigen aus ihrer Ortschaft Sorge zu tragen.
            Schönberg, den 17. Mai 1888.

Der Civilvorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
U. Fhr. v. Maltzan.


Anzeigen.

Auctionsanzeige.

Sonnabend, den 2. Juni d. J., Vormittags 11 1/2 Uhr, beginnend, sollen in Klocksdorf die Nachlaßsachen des wailand Schullehrers Grevesmühl daselbst öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden, als:

verschiedene Bücher, 1 wenig gebrauchtes hochstehen. Piano, Schreibpult, Sopha, Tische, Stühle, Schränke, Bettstellen, Koffer, Wassertonnen, Butterfaß, Lampen, Ackergeräthschaften u. s. w.

Staffeldt, Gerichtsvollzieher.       


Presennige u. Zeltlaken
vermiethen                                                    
                                                    Valk & Lion.
                                                    Lübeck. Mengstraße 41.

Auctions=Anzeige.

Am Dienstag, den 12. Juni d. J., Vorm. von 10 Uhr an, soll auf der Röggeliner Ziegelei das noch vorhandene alte Bauholz u. s. w. in passenden Abtheilungen öffentlich meistbietend verkauft werden.
Carlow, den 1888.

Struck, Landreiter.        


Ersparniß- u. Vorschuß-Anstalt.
Die Anstalt ist zur                                                    
Zinszahlung
vom
Dienstag, den 12. Juni d. J.
bis
Sonnabend, den 16. Juni d. J.
von 8 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.                                                    
                                                    Das Directorium.


[ => Original lesen: 1888 Nr. 42 Seite 2]

Thierschau
in Schönberg.
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In Folge Beschlußes des Landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg und mit Genehmigung Großherzoglicher Landvogtei findet am

Dienstag, den 5. Juni

auf dem sog. Baubrink hieselbst eine Thierschau verbunden mit Gewerbeausstellung, Tombola und Wettrennen - bei freiester Concurrenz - statt.

1. Jedem stellt es frei, Thiere zur Schau zu bringen und an den Prämien zu concurriren.
2. Nichtmitglieder des Landwirthschaftlichen Vereins, welche Vieh zur Schaustellung bringen, haben 3 Mark Standgeld zu bezahlen. - Für Ziegen und Geflügel wird kein Standgeld erhoben.
3. Nachdem Se. Kgl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg=Strelitz zur diesjährigen Thierschau eine erhebliche Subvention zu bewilligen die Gnade gehabt, werden die Prämien wie folgt erhöht:

                          A. für Pferde:
a. für die beste Stute mit Füllen 100 M.
b. für die zweitbeste do. 60 M.
c. für die drittbeste do. Ehrenpreis.
d. für die beste 4jähr. oder ältere Stute 40 M.
e. für die nächstbeste 20 M.
f. für die drittbeste Ehrenpreis.
g. für das beste Wagenpferd 40 M.
h. für das nächstbeste 30 M.
i. für das drittbeste Ehrenpreis.
k. für das beste Ackerpferd 30 M.
l. für das nächstbeste 20 M.
m. für das drittbeste Ehrenpreis.
n. für das beste 2jährige Füllen 24 M.
o. für das nächstbeste Ehrenpreis.
p. für das beste 1jährige Füllen 24 M.
q. für das nächstbeste Ehrenpreis.

                          B. für Rindvieh:
a. für die beste Milchkuh (Preis der Stadt Schönberg) 50 M.
b. für die nächstbeste 35 M.
c. für die drittbeste 30 M.
d. für die viertbeste Ehrenpreis.
e. für den besten 2jähr. oder älter. Bollen 40 M.
f. für den besten 1jähr. Bollen 20 M.
g. für den nächstbesten Ehrenpreis.
h. für die beste 2= oder 3jähr. Starke 30 M.
i. für die nächstbeste 20 M.
k. für die drittbeste 15 M.
l. für die viertbeste 10 M.
m. für die fünftbeste Ehrenpreis.

                          C. für Ziegen:
a. für die beste Milchziege (Preis der Stadt Schönberg) 12 M.
b. für die zweitbeste do. (Pr. d. St. Schönbg.) 8 M.
c. für die drittbeste 5 M.
d. für die viertbeste 3 M.
                          D. für Geflügel:
Die verschiedenen Geldprämien, welche zur Vertheilung kommen, sollen nach der Zahl der eingelieferten Thiere bemessen und auf dem Festplatz bekannt gemacht werden.

4. Dem Aussteller wird nur ein Thier derselben Gattung prämiirt; auch dürfen nicht mehr Prämien für dasselbe Thier ausgegeben werden, so daß z. B. ein Pferd nicht gleichzeitig als Stute, Wagen= oder Ackerpferd prämiirt werden kann.
5. Jeder Preis wird nur ertheilt, wenn mindestens 2 Thiere concurriren.
6. Die Stellung sämmtlicher Thiere auf dem Baubrink, woselbst die Plätze angewiesen werden, muß spätestens 8 Uhr Morgens am Thierschautage geschehen sein.
7. Die Thierschau wird pünktlich 8 Uhr Morgens eröffnet.
8. Standkarten à 3 Mark und Einlaßkarten à 1 Mark sind in Spehr's Hotel, beim Gastwirth Herrn J. Boye und am Thierschautage auf dem Festplatz zu bekommen. - Für die Führer der Ausstellungsthiere werden freie Einlaßkarten ausgegeben.
9. Sämmtliche Stand und Eintrittskarten gelten auch für die mit der Thierschau verbundene Gewerbe= und Geflügel=Ausstellung und das Wettrennen. - Wer nicht mit einer solchen Karte versehen ist, zahlt für das Wettrennen allein 50 Pfennig Entree. Die Berechtigung zum Eintritt auf den Sattelplatz ist durch eine Eintrittskarte zu 1 M. zu erwerben.
Diese Karten à 50 Pfg. sind auf dem Thierschauplatz zu haben. - Alle solche Karten sind der Kontrolle wegen sichtbar zu tragen.

Vignette Geflügel-Ausstellung

Die verschiedenen Geldprämien, welche zur Vertheilung kommen, sollen nach der Zahl der eingelieferten Thiere bemessen und auf dem Festplatz bekannt gemacht werden.
Das Geflügel muß am Thierschautage bis Morgens 8 Uhr eingeliefert und bis Abends 7 Uhr wieder zurückgenommen werden.
Käfige für das Geflügel werden den Ausstellern frei zur Benutzung gestellt.
Für verkäufliche Thiere ist der Kaufpreis am Käfig zu bemerken.

Vignette Industrie-Ausstellung

Es werden alle diejenigen, welche Erzeugnisse der Industrie zur Ausstellung bringen wollen, ersucht, solche am 4. Juni d. J. Nachmittags von 4 Uhr an, oder spätestens am 5. Juni bis 7 Uhr Morgens in's Schützenhaus hieselbst einzuliefern. Die Ausstellungsgegenstände müssen mit dem Namen des Besitzers und dem Verkaufspreis versehen werden.
Jeder Aussteller muß seine ausgestellten Sachen selbst beaufsichtigen oder beaufsichtigen lassen, da wir in keiner Beziehung eine Garantie übernehmen können, wiewohl ein Wächter angestellt ist.
Jeder Aussteller muß sich den Anordnungen des Industrie=Komitee's hinsichtlich der Ausstellung fügen.
Die Verloosung der aus der Industrie=Ausstellung angekauften Sachen geschieht am Nachmittage des 5. Iuni cr. und wird die Gewinnliste durch die "Wöchentlichen Anzeigen" hieselbst publicirt.


[ => Original lesen: 1888 Nr. 42 Seite 3]

Wett-Rennen.
Die Rennen werden am Thierschautage den 5. Juni d. J. Nachmittags von 4 1/2 Uhr an abgehalten. Allgemeine Bestimmungen.

1. Die Rennen I und III sind Herrenreiten und in Farben, Uniform oder rothem Rocke zu reiten.
2. Die Rennen II sind Flachrennen für untrainirte Pferde ohne Gewichtsausgleichung.
3. Anmeldungen zu I und III mit genauer Angabe des Geschlechts, Farbe, Alter und möglichst Abstammung der betreffenden Pferde sind bis zum 3. Juni cr., Abends 6 Uhr, beim Senator Wilh. Heincke in Schönberg i. M. zu machen, ebendahin sind auch die Farben der Reiter anzugeben.
4. Meldungen am Pfosten mit dreifachem Einsatz sind zulässig.
5. Ueber Streitigkeiten, sowie über Qualification der Herrenreiter entscheidet der Vorstand des Vereins ohne Angabe von Gründen; im übrigen ist für die Rennen das Preussische Reglement für Flach- und Hindernissrennen massgebend.
6. Vor Einlegung eines Protestes sind 30 Mark bei der Waage zu deponiren und verfällt diese Summe, falls der Protest als ungültig zurükgewiesen wird.
7. In allen Rennen, in welchen nicht mindestens zwei Pferde verschiedener Besitzer ablaufen, wird nur der halbe Geldpreis gegeben.
8. Die Rennen sind offen für Pferde, die seit 1. März d. J. nicht in Trainers Hand gewesen sind und ist Stuten und Wallachen 1 1/2 kg. erlaubt; Vollblut 5 kg. extra; 4jährige 2 kg. weniger. Die Pferde tragen für jede im Jahre 1887 und 1888 gewonnenen 200 Mk 1 kg. mehr. -Pferde, die am hiesigen Thierschautage gewonnen und mehrmals gestartet werden, tragen für den Sieg 2 kg. mehr.
9. Das Terrain wird eine halbe Stunde vor Beginn des Rennens gezeigt; die Bahn darf vorher nicht geritten werden.
10. Gute Stallungen und Fourage für die Rennpferde werden für 2 Tage kostenlos zur Verfügung gestellt; für billiges Quartier der Pferdeburschen ist gesorgt.

I. Flach-Rennen.

              Distance ca. 1800 Mtr. Einsatz 9 Mk. Ganz Reugeld. Erster Preis: Ehrenpreis des Vereins und 80 Mk.
              Zweiter Preis: Die Einsätze. Normalgewicht: 75 kg.

II. Flach-Rennen.

auf untrainirten Pferden und ohne Gewichtsausgleichung. - Einsatzgelder werden nicht erhoben. - Jeder Abtheilungssieger erhält 20 Mk. und der Hauptsieger einen Ehrenpreis des Vereins und 30 Mk. extra. Distance ca. 2 Kilometer. Anmeldungen hierzu werden bis 5. Juni cr. Mittags 2 Uhr vom Senator Wilh. Heincke entgegengenommen.

III. Schönberger Jagd-Rennen.

              Hürdenrennen. - Distance ca. 2500 Meter. 10 Mark Einsatz. Ganz Reugeld.
              Erster Preis: Damen-Ehrenpreis und 80 M.
              Zweiter Preis: Die Einsätze. Normalgewicht: 80 kg.

      Schiedsrichter: Se. Excellenz, Herr Oberlanddrost Graf von Eyben, event.: Amtsrath Wicke-Demern und Herr Schulze Wigger-Sahmkow.
                  Waage: Herr Rusch-Kl. Rünz.
         Surveillance: Herr Breuel-Selmsdorf und Herr Kaiser-Stove.
               Abreiten: Major a. D. Görbitz-Löwitz.
                 Cassier: Senator Wilh. Heincke-Schönberg.

            Schönberg i. Meckl. im Mai 1888.

Der Vorstand des landwirth. Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg.
Amtsrath Wicke-Demern.                      Major a. D. Görbitz-Löwitz.
Senator Wilh. Heincke-Schönberg.


Am Sonntag, den 10. und Montag, den 11. Juni findet bei mir ein

Scheiben-Schiessen

nach guten Gewinnen statt, wozu ich meine Freude und Gönner ergebenst einlade.

Am Montag, den 11. Juli: Ball.
                                                                        Frau Lohse.
Herrnburg.                                                     Gastwirthin.


Wer außer den Berechtigen                          
Torf

von den Großherzoglichen Mooren (Kuhlrader=, Gr. Rüntzer= und Born=Moor) kaufen will, möge seine Bestellung bis 8. Juni cr. bei dem Unterzeichneten machen. Spätere Bestellungen finden keine Berücksichtigung. - Außerdem mache darauf aufmerksam, daß der Torf nur gegen sofortige Baarzahlung überwiesen wird.
        Carlow.

von Wenckstern.        


[ => Original lesen: 1888 Nr. 42 Seite 4]

"Nächste Woche Ziehung"

Keine Ziehungsverlegung!

Weimar=Lotterie.
In zwei Ziehungen
2500 Gewinne i. W. v. 75,000 Mark
Erster Hauptgewinn
i. W. v.
25,000 Mark

1Mark    Preis des Looses,
für beide Ziehungen gültig,
9.-11. Juni    Nächste Ziehung   9.-11. Juni
   Mark 1

Loose sind zu haben in den allerorts durch Plakate kenntlichen Verkaufsstellen, sowie durch den
Vorstand der Ständigen Ausstellung in Weimar.

Wiederverkäufer erhalten Rabatt.


Am Thierschautage, den 5. Juni:
Concert

im Boye'schen Garten, ausgeführt von der Törber'schen Kapelle aus Gadebusch.

Anfang Mittags 1 Uhr.


Montag, den 4. und Dienstag, den 5. Juni:
musikal. Unterhaltung
der Singspielgesellschaft Kamm aus Altona,
wozu ergebenst einladet                                                                              
                                                    Joh. Krüger.


Zu dem am 10. und 11. Juni bei mir stattfindenden

Scheibenschiessen

nach guten Gewinnen erlaube ich mir hiermit ergebenst einzuladen.

Am Sonntag den 10. Juni Tanz.
                                                    Gastwirth Wienck
                                                    in Sülsdorf.


50,000 Mark

ist der Haupttreffer, welcher schon in der 1. Ziehung der Großen 294

Hamburg. Geldverloosung

sicher gewonnen wird.
Wir versenden hierzu unter Nachnahme:
1/1 Original=Loose à 6 Mark.
1/2 Original=Loose à 3 Mark.
1/4 Original=Loose à 1,50 Mark.
fügen auch amtlichen Verloosungsplan bei und geben nach Ziehung prompte Nachricht unter Beilegung der Gewinnliste. Jeder Auftrag wird prompt ausgeführt.
Man wende sich baldigst an

die Hauptcollecte
von
Mindus & Marienthal
in Hamburg.


Am 10. und 11. Juni findet bei mir ein

Scheibenschiessen

nach guten Gewinnen statt, zu dem ich hiermit alle Freunde und Gönner bestens einlade.

                                                    Gastwirth Kaven,
                                                    Pogetz.
Am Montag: Tanzmusik.


Am Sonntag, den 3. Juni                                                    
Großes Adlerschießen
beim Kruge zu Ollndorf.                                                    
Hierzu laden ergebenst ein                          
                                                    die Knechte der Dorfschaft Ollndorf.


Alle diejenigen, welche noch Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß des Schulzen Joachim Holst zu Pogetz haben, werden hierdurch aufgefordert, sich bei den Unterzeichneten als Vormünder der Holst'schen Minorennen zu melden, widrigenfalls ihre Ansprüche bei der Regulierung des Holst'schen Nachlasses nicht berücksichtigt werden.

Heinr. Heitmann,                                                     Heinr. Bade,
Anerbe in Klocksdorf.                                                     Hauswirth in Pogetz.


Vom 1. Juni 1888: Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck:
10,8 Vorm. 2,55 Nachm. 5,35 Nachm. 12,2 Nachts.
Nach Kleinen:
4,57 Morg. 10,2 Vorm. 12,46 Nachm. 8,3 Abends.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 3. Juni.

        Frühkirche: Pastor Kaempffer.
        Vormittagskirche: Pastor Langbein.
        Amtswoche: Pastor Langbein.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Der Gesammtauflage unsrer heutigen Nummer liegt ein Prospect des
                          Bankhauses Philipp Fürst
in Hamburg bei, worauf wir unsere verehrlichen Leser besonders aufmerksam machen.


Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 9.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1888 Nr. 42 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 42 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 1. Juni 1888.


        Nr. 11 des Offic. Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg pro 1888 enthält in der

II. Abtheilung:
(1.) Bekanntmachung, betr. die für Leistungen an das Militär zu vergütenden Durchschnittspreise von Naturalien pro Monat April 1888.
(2.) Bekanntmachung, betr. die zur Abstempelung von Spielkarten befugten Zoll= und Steuerstellen.
(3.) Bekanntmachung, betr. die Hagelversicherungsgesellschaft "Germania" in Berlin.
(4.) Bekanntmachung , betr. die Vermittelung von Geldsendungen im Wege der Postanweisung nach Chile.
(5.) Bekanntmachung, betr. die Beilegung eines Familiennamens.


Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich sagt über das Rechtsverhältniß zwischen Eltern und Kindern: Die Bestimmungen des Entwurfes auf diesem Gebiete enthalten in einigen Beziehungen wesentliche Neuerungen gegenüber der im größten Theile Deutschlands bisher geltenden Rechtszustände, deren Bedeutung gekennzeichnet werden soll, nachdem der Inhalt des Entwurfes dargestellt sein wird.
Es wird unterschieden zwischen minderjährigen Kindern (unter 21 Jahren) und großjährigen Kindern (über 21 Jahre). Die minderjährigen Kinder stehen unter "elterlicher Gewalt", die großjährigen Kinder, gleichviel, ob Söhne oder Töchter, stehen nicht mehr unter "elterlicher Gewalt." Nur einzelne allgemeine Bestimmungen gelten für beide Arten gemeinsam. Die Kinder - hier und im folgenden ist nur von ehelichen Kindern die Rede -sind ihren Eltern, solange sie unter deren Erziehungsgewalt stehen, d. h. bis zum vollendeten 21. Lebensjahre oder, wenn sie zwar nicht mehr in der elterlichen Erziehungsgewalt stehen, aber im Hausstande der Eltern unterhalten werden, kindlichen Gehorsam schuldig. Die Kinder sind ferner, solange sie dem Hausstande der Eltern angehören und unter deren Erziehungsgewalt (bis 21 Jahre) stehen, verpflichtet, in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in deren Hauswesen und Gewerbe unentgeltlich Dienste zu leisten. Die gleichen Pflichten haben großjährige Kinder, solange sie dem Hausstande der Eltern angehören und von denselben unterhalten werden.
Abgesehen von den vorstehenden Bestimmungen und abgesehen von der früher mitgetheilten Vorschrift, wonach auch großjährige Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahre zur Eheschließung der Genehmigung des Vaters und nach dessem Tode der Genehmigung der Mutter bedürfen, behandelt der Gesetzentwurf die großjährigen Kinder als vollständig selbstständige Menschen, d. h. sie sind nicht mehr der Erziehung und Aufsicht der Eltern unterworfen, sie können ihr Vermögen frei und selbständig verwalten, den Eltern steht keine Nutznießung daran mehr zu, sie können selbständig und giltig ohne Genehmigung der Eltern Schuldverbindlichkeiten jeder Art eingehen.
Die minderjährigen Kinder dagegen stehen, wie bemerkt, unter der "elterlichen Gewalt." Die elterliche Gewalt steht dem Vater zu, nach dessen Tode aber - und dies ist einschneidende Neuerung gegenüber dem bisher in Deutschland geltenden Rechte - steht die elterliche Gewalt der Mutter zu, solange dieselbe nicht wieder heirathet. Es hat dies zur Folge, daß fortan minderjährige Kinder nach dem Tode des Vaters nicht mehr einen Vormund erhalten und nicht mehr unter die stete vormundschaftliche Aufsicht der Gerichte kommen, sondern das die Mutter dieselben Rechte und Pflichten der elterlichen Gewalt gegenüber ihren Kindern hat, wie sie der Vater bis zu seinem Tode hatte. Nur wenn der Vater es durch letztwillige Verfügung angeordnet hat, oder wenn die Mutter es selbst beantragt, oder wenn das Vormundschaftsgericht wegen des Umfanges oder der besonderen Schwierigkeit der Vermögensverwaltung oder aus besonderen Gründen (Pflichtverletzungen, ehrloses oder unsittliches Leben, Nachlässigkeiten in der Verwaltung) es im Interesse der Kinder für nöthig erachtet, wird der die elterliche Gewalt ausübenden Mutter, bei der jene besonderen Gründe vorliegen, vom Vormundschaftsgericht ein Beistand bestellt, in welchem Falle dann ein der Vormundschaft ähnliches Verhältniß begründet wird.
Aus dem Gesagten ergiebt sich, daß der Entwurf den bisher in allen Rechten Deutschlands anerkannten Begriff der "väterlichen Gewalt" nicht mehr kennt, weil eben an seine Stelle die "elterliche Gewalt" getreten ist.
Die "elterliche Gewalt" begründet für denjenigen Elterntheil (Vater oder Mutter), dem sie zusteht (Inhaber der elterlichen Gewalt):
a) das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen,
b) das Recht und die Pflicht, für das Vermögen des Kindes zu sorgen,
c) das Recht der Nutznießung an dem Vermögen des Kindes.
Hinsichtlich der Sorge sowohl für die Person als auch für das Vermögen des Kindes hat der Inhaber der elterlichen Gewalt im allgemeinen diejenigen Rechte und Pflichten, welche ein Vormund gegenüber seinem Mündel hat, also namentlich: das Recht und die Pflicht, das Kind in allen seinen Angelegenheiten zu vertreten, soweit es sich nicht um widerstreitende Interessen des Inhabers der elterlichen Gewalt und des Kindes handelt, in welchem Falle letzterem ein besonderer Vertreter bestellt werden muß; der Inhaber der elterlichen Gewalt darf Vermögensgegenstände des Kindes abgesehen von seinem Nutznießungsrecht nicht in seinem Nutzen verwenden; Gelder des Kindes müssen nach den Bestimmungen über Mündelgelder sicher angelegt werden; Inhaber der elterlichen Gewalt ist mit seinem Vermögen dem Kinde verantwortlich, falls er bei der Verwaltung des dem Kinde eigenthümlich gehörigen Vermögens durch Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Hausvaters Schaden anrichtet; wenn er die vorschriftmäßige Anlegung von Geldern verzögert, muß er dieselben verzinsen; bei der Beendigung der "elterlichen Gewalt" muß er dem Kinde das von ihm verwaltete Vermögen herausgeben und über die Verwaltung Rechnung legen.


Die Kaiserin=Königin Augusta wird am Dienstag Abend, von Berlin kommend, in Baden=Baden erwartet, um dort für längere Zeit, wie alljährlich Aufenthalt zu nehmen.
Das Hochzeitsmahl in Charlottenburg hat nur anderthalb Stunden gedauert und war, da das Brautpaar noch eine weite Reise zu machen hatte, nur ein Frühstück im Sitzen. Die herkömmliche symbolische Vertheilung des Strumpfbandes fehlte aber nicht. Es waren Bandstückchen aus weißem Moiréeband mit goldenen Franzen und eingedruckter Chiffre der Prinzessin Irene mit Krone.
Der Reichskanzler Fürst Bismarck ist am Sonntag Abend wieder in Berlin eingetroffen und auf dem Bahnhof von seinem Sohn, dem Grafen Herbert, empfangen worden. Fürst Bismarck wird, wie es heißt, so lange in Berlin bleiben, bis der Kaiser in den ersten Tagen des Juni nach Potsdam übersiedelt.
Dem Armee=Verordnungsblatt entnehmen wir, daß zufolge Kaiserlicher Bestimmung fortan bei dem Regiment der Gardes du Corps, sowie bei allen Kürassier=Regimentern der Küraß für die feldmarsch=

[ => Original lesen: 1888 Nr. 42 Seite 6]

mäßige Ausrüstung in Wegfall kommt und diese Regimenter M/71 unter Fortfall des Revolvers M/79 bewaffnet werden.
Demselben Blatte entnehmen wir, daß künftighin Unterroßärzte, welche die thierärztliche Fachprüfung mit dem Prädikat "sehr gut" bestanden haben, schon nach sechsmonatlicher, mit "gut" nach einjähriger, mit "genügend" nach zweijähriger Dienstzeit zur Beförderung zum Roßarzt in Vorschlag gebracht werden können. Bedingung ist jedoch, daß die Vorzuschlagenden durch Pflichttreue und praktische Brauchbarkeit sich ausgezeichnet haben.
Prinz Nikolaus von Nassau, der Bruder des Herzogs Adolf und Generalmajor à la suite der preußischen Armee, sollte, wie die Weser=Zeitung gemeldet hatte, in Luxemburg um eine Partei werben, die es ihm ermöglichen solle, als Kronbewerber aufzutreten. Auch sollte, wie dasselbe Blatt meldete, seine Kandidatur in Berlin Unterstützung gefunden haben. Die offiziöse "Norddeutsche Allgemeine Ztg." erklärt aber, daß an alledem nichts Wahres sei, da das Nachfolgerecht des Herzogs von Nassau vertragsmäßig unanfechtbar, mithin völlig zweifellos sei.
Der Streit zwischen Deutschland und Spanien über die Philippinen ist glücklich vergessen. Zu Ehren der Industrieausstellung in Barzelona schickt die deutsche Reichsregierung das Panzerschiff "Kaiser" nach Barzelona. Die Königin erwiderte sofort diese Aufmerksamkeit durch einen Besuch auf dem "Kaiser". Erfreulich und ehrenvoll ist die außerordentlich zunehmende Popularität der Königin, einer österreichischen Prinzessin, in ganz Spanien, dem bisher durch Parteien und Aufstände schwer heimgesuchten Land.
Königin Victoria von England hat am 24. Mai ihren - nun, bei regierenden Frauen darf man es ja verrathen - 70. Geburtstag gefeiert. Bei ihrem Besuch in Charlottenburg zeigte sie sich so rüstig und gesund, daß sie noch viele Geburtstage feiern kann.
Weder Deutschland noch Oesterreich=Ungarn beschicken die 1889er französische Ausstellung in Paris. Ministerpräsident Tisza wurde auf Wunsch von Geschäftsleuten, welche die Ausstellung auf eigene Faust beschicken wollten, über die Räthlichkeit interpellirt und rieth sehr energisch ab. Es sei, sagte er, sehr möglich, daß sie in Folge der Aufregung in Paris Vermögensverluste erleiden könnten und sehr leicht könnte auch die ungarische Nationalfahne Beleidigungen erfahren. Diese Warnung macht großes Aufsehen. Als die Opposition rief: Sie reden auf Bismarcks Kommando! entgegnete er: Bismarck ist der größte lebende Staatsmann, größer als wir alle und größer sogar als Sie auf der Linken.
Die Rede Tiszas, in welcher den Industriellen Ungarns von der Beschickung der Pariser Weltausstellung von 1889 abgerathen wird, hat in Frankreich eine Aufregung hervorgerufen, welche für den Augenblick jede andere Frage in den Hintergrund drängt. Die Blätter aller Schattierungen vereinigen sich zu einem wahren Wuthgeheul gegen die ungarische Nation, welche die zu aller Zeit von französischer Seite bekundeten Sympathien durch eine unwürdige Liebdienerei gegen Bismarck belohne. Reaktionäre Blätter lassen sich natürlich die Gelegenheit nicht entgehen, die in der Ablehnung liegende Schmach auf Rechnung der unglückseligen Republik zu stellen, welche das Ansehen Frankreichs in der ganzen gesitteten Welt untergraben habe. Daß die französische, und zwar von dem gesamten Volk unterstützte Politik, welche Rußland im Orient die Wege ebnet und kein höheres Ziel kennt, als eine Allianz zwischen Frankreich und Rußland, einen Umschwung in der öffentlichen Meinung Ungarns hervorrufen und der schwärmerischen Hinneigung zu Frankreich ein Ende bereiten mußte, das scheinen die heißblütigen Federhelden an der Seine nicht einzusehen, obschon wahrscheinlich kein besonders hoher Grad von Intelligenz zu dieser Erkenntniß gehört.
Der französische Senat hat am Sonnabend bei Berathung des Militärgesetzes den Artikel 40 angenommen, welcher die Gesammt=Militärzeit auf 25 Jahre festsetzt. Der Dienstpflichtige hat von dieser Dienstzeit 3 Jahre bei dem aktiven Heer, 6 1/2 Jahre bei der Reserve, 6 Jahre bei der Terriotalarmee, welche unserer Landwehr entspricht, und 9 1/2 Jahre bei der Reserve der Terriotalarmee, gleichbedeutend mit unserem Landsturm, zuzubringen.
Von der Krönung des Zaren zum Kaiser von Centralasien soll in russischen Regierungskreisen ernstlich die Rede sein. Die Krönung selbst soll in Samarkand stattfinden und erregt das Projekt in den altrussischen Kreisen besonderen Beifall, weil man darin eine politische Handlung erblickt, die geeignet wäre, ein Gegengewicht gegen die englische Oberherrschaft in Indien zu bilden.
Die russische Regirung hat abermals neue Ausweisungen von Deutschen aus Russich=Polen angeordnet. Nach der Königsb. Hart. Ztg. sind vor Kurzem zunächst den vielen deutschen Pächtern und Verwaltern in Polen Ausweisungsbefehle zugegangen, wonach dieselben binnen sechs Wochen Haus und Hof verlassen müssen. Alle Versuche, dieser Maßregel zu entgehen, wie z. B. durch Eintritt in den russischen Unterthanenverband, scheiterten, da die russische Regierung jede Naturalisirung von Deutschen verweigert. Großes Elend wird dadurch hervorgerufen und zahllose Familien sind ruiniert.
Die offiziöse "Norddeutsche Allgemeine" geht neuerdings wieder den Russen zu Leibe. Als Antwort auf einen Artikel der "Moskowskija Wjedomosti", in dem gesagt war, daß das russische Volk Beleidigungen leicht verzeihe, aber fortgesetzten Betrug und Verhöhnung seiner besten Gefühle, Untergrabung seiner Macht und seines Wohlstandes von Seiten Derer, die sich für seine besten Freunde ausgeben, niemals verzeihe, läßt sich das offiziöse Blatt in kräftigen Worten aus und schließt:
Die "Moskowskija Wjedomosti" fordern von uns nichts anderes, als das wir, um die russische Freundschaft zu erwerben, russisches Getreide kaufen, die eigene Landwirthschaft nicht nur verarmen, sondern ruinieren lassen, mit anderen Worten, daß wir den russischen Bauern einen Tribut zahlen, der früher nicht existirt hat. Eine solche Tributzahlung und Freundschaft für Geld ist aber für keine unabhängige Macht annehmbar, wenn die "Moskowskija Wjedomosti" auch die alte Fabel von der deutschen Undankbarkeit wieder aufwärmen, so sollen wir, auf die Polenaufstände und die Orientkriege seit 1828 hinweisend, aufs Neue fest, daß Rußland uns sehr viel Dank schuldet, aber uns sehr undankbar behandelt hat, nicht umgekehrt.
Nachdem auch die neuerlichen russischen Anleiheverhandlungen zu scheitern drohen, eine Anleihe aber sehr nothwendig gebraucht wird, dürfte die Zuflucht zu einer inneren Anleihe von 200 Min. genommen werden.


- Ein alter indischer Hindu hat aus den Sternen prophezeit, daß Kaiser Friedrich noch 10 Jahre leben und regieren werde. Diese Prophezeiung ist der Königin Viktoria von England geschickt worden, um ihr eine Freude zu machen.
- Die Halloren in Halle haben aus Anlaß der Vermählung der Prinzessin Irene eine aus vergoldeten Gewürznelken zusammengesetzte kleine Krone nach Berlin gesandt. Eine gleiche Krone hatten dieselben auch der jetzigen Kaiserin Viktoria bei deren Vermählung als Geschenk dargebracht.
- Bei Annahme von Zehnmarkstücken ist Vorsicht zu empfehlen, da nach einer Mittheilung des Polizeiamtes in Bamberg Falsifikate dieser Art kursieren, die das Bildniß des Kaisers Wilhelm, das Prägezeichen C und die Jahreszahl 1875 tragen und an dem schlechten Gepräge, insbesondere an den äußerst mangelhaften Buchstaben auf den Rändern, kenntlich sind.
- Endlich sollen von Stanley Nachlichten eingelaufen sein, wenn auch nicht direkt, so doch vom Major Barttelor, welcher die Nachhut der Expedition Stanleys am Aruwhimi befehligt. Die "Times" erfährt aus Sansibar, daß Deserteure, die im Oktober in Sengatini angelangt seien, die Nachricht mitgebracht hätten, Stanley befinde sich ganz wohl.
- Im Auditoriumflügel des Universitätskrankenhauses zu Greifswald brach am Sonntag abend gegen 6 Uhr eine Feuersbrunst aus, welche den Dachstuhl und das Innere des Flügels fast ganz zerstörte. Das Feuer konnte jedoch auf seinen Herd

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beschränkt werden, auch wurden bei Ausbruch des Feuers sämtliche Kranke zuerst entfernt und später in der vom Feuer unberührten Abteilung wieder aufgenommen.
- Eine Anzahl junger Türken wird nächstens auf Staatskosten zur Erziehung auf höhere deutsche Schulen gesandt werden. Die jungen Leute, etwa zwanzig, sollen zuerst in Lehrerfamilien die Landessprache erlernen, um dann auf verschiedene Schulen vertheilt zu werden.
- Wie aus Bremen vom Sonntag gemeldet wird, scheiterten bei furchtbarem Sturm vier Dünkirchener Fischerschoner an der Küste von Island, wobei 102 Fischerleute ertranken.
- In keinem Kloster der Welt geht es so andächtig zu, wie in Kloster Eberbach im Rheingau. Da wird jährlich einmal, und nächstens wieder, eine Anzahl Stückfaß der edelsten Rheinweine versteigert, als da sind Steinberger, Gräfenberger, Rauenthaler, Markobrunner, Rüdesheimer und Aßmannshäuser. Die andächtige Gemeinde bilden Kenner und Käufer der ganzen Welt. Tags vorher findet in dem ehemaligen Refektorium das Gratiskosten statt. Wir und viele unserer Leser müssen uns den Mund wischen; denn die Flasche kommt meist auf 20, 30 und 40 Mark zu stehen.
- Eine Anzahl Kegelspieler aus Hengersberg im bayerischen hatte jüngst durch eine eigenthümliche Manipulation dem Bauern Zacher von Eugoling bei Deggendorf nicht weniger als 440 Mark abgenommen. Diese "reellen" Spieler banden nämlich den ersten Kegel des Spiels am "Halse" an und instruirten den Kegeljungen dahin, daß er jedesmal an der Schnur anziehen und so den ersten und noch mehr Kegel zum Fall bringen sollte, wenn einer von ihnen den "Ersten" fehlte. Für diese Kunstschieberei wurde bei der Verhandlung vor dem k. Landgerichte einer zu 150 Mk., zwei zu 100 Mk. und ein letzter zu 30 Mk. wegen Betrugsversuchs verurtheilt.
- Der Kaukasus wird nicht nur demnächst zu den unseren Weinbedarf deckenden Ländern zählen, der Wein, gedeiht dort nämlich vortrefflich, nur ward die Kultur der Rebe wie die Weingewinnung bisher in sehr primitiver Weise betrieben; jetzt will eine große russische Theehändlerfirma dort auch mit der Theekultur Versuche machen. Strenge Winter verträgt der Theestrauch, und die Sommer sind in Kaukasien wie in China ziemlich heiß, auch die sommerlichen Niederschläge in beiden Gebieten ungefähr die gleichen. Bekanntlich macht in neuerer Zeit schon Indien der chinesischen Theeproduktion starke Konkurrenz, wodurch der japanische Thee bisher bei uns nicht viel Glück gemacht hat.
- Katholische Damen in Brasilien haben das Papstjubiläum besonders schön gefeiert. Sie sandten ein Telegramm an Papst Leo XIII., worin sie ihm die Mittheilung machten, daß sie an seinem Jubeltag 250 Sklaven die Freiheit geschenkt hätten.
- Die reichsten Leute. Die Revue des deux mondes giebt eine Uebersicht der größten Vermögen in der Welt. Das größte Portemonaie besitzt das Haus Rothschild in Frankreich, es enthält 3 Milliarden Frks. Der nächst Reichste ist Baron Hirsch, er besitzt 1200 Millionen. Demnächst sind die größten Vermögen in Nordamerika und England. Dort rangieren die Millionäre in folgender Weise: Jay Gould 1 375 000 000 und 70 000 000 Rente, J. Mackay 1 250 000 000 und 62 500 000 Rente, der englische Rothschild 1 000 000 000 und 50 000 000 Rente, C. Vanderbilt 625 000 000 und 31 250 000 Rente, J. P. Jones 500 000 000 und 25 000 000 Rente, Herzog von Westminster 400 000 000 und 20 000 000 Rente, John J. Astor 250 000 000 und 12 500 000 Rente, W. Stewart 200 000 000 und 10 000 000 Rente, Gordon Bennet 150 000 000 und 7 500 000 Rente, der Herzog von Sutherland 150 000 000 und 7 500 000 Rente, der Herzog von Northumberland 125 000 000 und 6 250 000 Rente, Marquis of Bute 100 000 000 und 5 000 000 Rente.
- Meine Kuh und meine Katz. Folgendes nette Geschichtchen giebt augenblicklich der Landbevölkerung von Charleroi viel Stoff zur Unterhaltung. Eine Bäuerin aus einer Charleroi benachbarten Gemeinde wollte um 10 Uhr Morgens für die Seele ihres verstorbenen Mannes eine Messe zelebrieren lassen, und der Pfarrer, welcher wußte, daß die Bäuerin sehr arm war, verlangte Vorausbezahlung. Die gute Frau stellte ihm vor, daß sie nicht über baares Geld verfüge, verpflichtet sich jedoch, ihre Kuh zu verkaufen und dem Pfarrer die Hälfte des erlösten Geldes zu überlassen. Gesagt, gethan. Die Kirche des Dorfes wurde alsbald hell von Wachskerzen und die Messe fand unter dem üblichen Pomp statt. Zu seinem Nachtheil aber hatte der Pfarrer nicht damit gerechnet, daß die Landleute gewöhnlich sehr verschmitzt sind; und unsere Dörflerin besaß von dieser Eigenschaft ihr gut gemessen Theil. Als nämlich der Augenblick gekommen war, den eingegangenen Vertrag auch einzulösen, theilte die Bäuerin dem Viehhändler mit, daß sie ihre Kuh nur mit ihrer Katze gleichzeitig verkaufe, daß die letztere aber sehr teuer sei, nämlich 395 Franken koste, wogegen die Kuh für ein wahres Spottgeld, für nur 5 Franken feil sei. Eines würde also durch das andere ausgeglichen. Der Händler, wahrscheinlich etwas abergläubisch, ging den sonderbaren Handel ein und erstand beide Thiere in der abgemachten Weise für zusammen 400 Franken. Nun ging die Bäuerin, ausgerüstet mit der Bescheinigung des Viehhändlers über jeden einzelnen Kauf, zu dem Herrn Pfarrer und zahlte diesem die vereinbarte Hälfte, d. h. 2 1/2 Franken, ehrlich aus. Der Pfarrer fiel beinahe in Ohnmacht, am nächsten Sonntag aber hielt er vor versammelter Gemeinde eine Predigt über die Sündhaftigkeit der Frauen im Allgemeinen, ganz besonders aber über das traurige Abenteuer, dem er zum Opfer gefallen war.
- Bestes Mittel. Lieutenant v. A.: Herr Kamerad sehen ja sehr verstimmt aus. v. B.: Kolossal geärgert heute. v. A.: Gegen Aerger famoses Mittel, besehe mich einige Augenblicke im Spiegel, Aerger verschwunden.
- Aus der Instruktionsstunde. Unteroffizier: Musketier Huber, was geschieht, wenn der Herr Major ins Mannschaftszimmer tritt? Musketier Huber: Er schimpft!


Der Rechte.
Hessische Dorfgeschichte von E. Mentzel.
                              (Fortsetzung.)          (Nachdruck verb.)

[ => Original lesen: 1888 Nr. 42 Seite 8]

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