No. 89
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 12. November
1886
sechsundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1886 Nr. 89 Seite 1]

            Die für das Herzogthum Lauenburg am 11. Januar 1886 erlassene Polizei=Verordnung, betreffend die Schonung des Viehs bei Transporten, wird hiedurch nachstehend zur Kenntnißnahme und Nachachtung der Bevölkerung des hiesigen Fürstenthums gebracht:

      Auf Grund des §. 12 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung im Herzogthum Lauenburg vom 7. Januar 1870 wird hierdurch für das Gebiet des Kreises Herzogthum Lauenburg verordnet, was folgt:
§.1. Die Beförderung des großen Viehs darf nur mittelst Fahrens, Treibens oder Tragens stattfinden. Das Befördern des Viehs auf Pferden, insbesondere in Säcken ist untersagt.
§. 2. Alle zur Beförderung benutzten Fuhrwerke müssen so geräumig sein, daß die Thiere nebeneinander stehen oder liegen können, ohne gepreßt oder gescheuert zu werden, und so hohe Wandungen haben, daß ein Ueberhängen der Köpfe über die Wandungen nicht vorkommen kann. Die Thiere sind während des Transportes auf Wagen oder Schubkarren nicht ohne Noth zu knebeln, sie dürfen nicht aufeinander liegen. Das Verlangen einer Raumersparniß begründet unter keinen Umständen einen Fall der Noth. Für geknebeltes Vieh ist eine starke Unterlage von Stroh oder anderem geeigneten Material zu beschaffen, als Knebel sind nur Strohseile, Tuchecken oder fingerdicke Taue mit weicher Unterlage zulässig; jeder Fuß des zu transportirenden Thieres muß von einer besonderen Schlinge umfaßt sein und darf dann erst ein Zusammenbinden der Füße stattfinden. Vieh ganz verschiedener Größe ist durch feste Scheidewände zu trennen. Beim Ein= und Ausladen sind die Thiere zu heben, nicht zu werfen oder zu schleifen. Bei Fahrten von längerer Dauer hat der Versender für die nöthige Fütterung, Tränkung und Reinigung des Strohs Sorge zu tragen.
§. 3. Beim Treiben der Thiere ist jede brutale Behandlung derselben, insbesondere das Treiben mit bissigen Hunden, das Drehen der Schwänze, übermäßiges Prügeln mit Knitteln und das Stoßen mit den Füßen verboten. Thiere, welche durch Bruch etc. eines Knochens verletzt sind, dürfen nicht weiter getrieben, sondern müssen in anderer Weise fortbefördert werden.
§. 4. Beim Tragen der Thiere ist die Lage mit dem Kopfe unten und den Füßen oben untersagt, ebenso das Tragen in dichten, die Luft absperrenden Säcken. Wegen des Knebels beim Tragen gelten die Vorschriften des §. 2.
§. 5. Bullen, über 2 Jahre alt, müssen entweder am Nasenring geführt oder mit einer Blende (Kappe) vor den Augen resp. mit einem dieselben bedeckenden Stirnbreit versehen und an den Füßen in üblicher Weise gefesselt werden. Die Treiber dürfen nicht unter 16 Jahre alt sein.
§. 6. Geflügel jeder Art darf nur in Käfigen, Körben oder anderen luftigen Behältern befördert werden, für deren ausreichende Geräumigkeit die Vorschrift des §. 2 gilt. Der Transport in Säcken ist untersagt, ebenso das Zusammenbinden einzelner Thiere, das Zusammenbinden der Flügel, sowie das Tragen der Thiere an den Füßen.
§. 7. Fische dürfen zum Transporte nicht lebend auf Stangen gespießt werden.
§. 8. Für Hundefuhrwerke ist das Aufsitzen von Menschen untersagt; die Ortspolizeibehörde des Wohnortes kann mittelst schriftlicher Erlaubniß Krüppeln, welche eines solchen Fuhrwerks nicht entbehren können, unter festzustellenden Bedingungen, das Aufsitzen gestatten. Wer diese Erlaubniß besitzt, hat dieselbe bei sich zu führen und auf Verlangen der Polizeibeamten vorzuzeigen.
§. 9. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldbuße.

[ => Original lesen: 1886 Nr. 89 Seite 2]

bis 30 Mark event. entsprechender Haft bestraft, sofern nicht die Vorschriften des Reichsstrafgesetzbuches über Tierquälerei Anwendung finden.
Schleswig, den 11. Januar 1886.

            Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

      Schönberg, den 7. November 1886.

Großherzoglich Meckl. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Der Deutsche Reichstag ist durch kaiserliche Verordnung berufen am 25. November in Berlin zusammenzutreten.
Der Besuch des Prinz=Regenten Luitpold in Berlin wird zu Beginn des Monats Dezember erfolgen. Die Kaiserin soll den Wunsch ausgesprochen haben, den Prinz=Regenten als Gast in Berlin empfangen zu können. Die Kaiserin kehrt aber vor Ende November nicht aus Koblenz nach Berlin zurück. Danach richte sich der Termin für die Reise des Prinz=Regenten. Mit den Gläubigern des verstorbenen Königs von Bayern wird jetzt auf folgender Basis verhandelt: sie sollen ihr Geld sofort bekommen, falls sie sich Abzüge von 5 bis 20 pCt. gefallen lassen; im anderen Fall sind 3 bis 4 Jahre Zeit erforderlich.
Das Landesökonomiekollegium ist in Berlin am 9. November zu einer Versammlung zusammengetreten. Von Seiten des Ministers der Landwirtschaft stehen zwei Vorlagen auf der Tagesordnung: die Ausdehnung der Krankenversicherung auf ländliche Arbeiter und der Fragebogen des Vereins für Sozialpolitik, betreffend den Wucher auf dem Lande.
Zwischen Holland und Deutschland sollen wieder neue Unterhandlungen gepflogen werden, um Vlissingen zur Anlegestation für die deutschen Postdampfer zu machen.
Ihre große Revolution von 1789 feiern die Pariser im Jahr 1889 mit einer Weltausstellung. Das Hauptstück derselben soll ein Riesenthurm auf dem Ausstellungsplatz werden, ein Thurm von 300 Meter Höhe, der auf 4 1/2 Millionen Franken angeschlagen ist, 1 1/2 Million Franken trägt der Staat bei. Das Beste dabei ist, daß sich die Pariser auf diese Schaustellung so sehr freuen, daß sie vielleicht gefährliche Dummheiten darüber vergessen.
Rußland will keine allgemeine Erhöhung der Zölle und Steuern eintreten lassen. Das Finanzministerium in St. Petersburg hat diese Erklärung gegenüber den das Gegentheil behauptenden, mehrfach verbreiteten Zeitungsnachrichten abgegeben.
Die bulgarische Sobranje erwählte den Prinzen Waldemar von Dänemark zum Fürsten von Bulgarien.


- Schönberg. Von dem am 9. November zusammengetretenen Ausschusse zur Wahl der Schöffen und Geschworenen aus dem Fürstenthum Ratzeburg für das Geschäftsjahr 1887 wurden gewählt.

                          a. in die Vorschlagsliste der Geschworenen:
  1. Schulze Heinrich Lenschow=Gr. Bünsdorf.
  2. Hofschmied Fritz Dräger=Schönberg.
  3. Kaufmann Wilhelm Siebenmark=Schlagsdorf.
  4. Hauswirth Joachim Oldörp=Schlag=Sülsdorf.
  5. Viceschulze Franz Ehlers=Panten.
  6. Hauswirth Johann Willhöft=Walksfelde.
  7. Schulze Heinrich Stein=Rieps.
  8. Hauswirth Heinrich Retelsdorf=Gr. Mist.
  9. Ackerbürger Jochen Boye=Schönberg.
10. Kaufmann Franz Lundwall=Schönberg.
11. Apotheker Adolph Montag=Schönberg.
12. Domainenpächter Gustav Hörcher=Hof Wahrsow.
13. Hauswirth Heinrich Oldenburg=Kl. Mist.
14. Hauswirth Johannes Nevermann=Dorf Wahrsow.
15. Schulze Heinrich Burmeister=Gr. Siemz.
16. Hauswirth Wilhelm Oldörp=Ollndorf.
17. Schulzenanerbe Heinrich Fasch=Selmsdorf.
18. Mühlenpächter Theodor Wieschendorf=Maurinmühle.
19. Hauswirth Joachim Stein=Cronscamp.
20. Hauswirth Joachim Drevs=Kuhlrade.
21. Domainenpächter Louis Hesse=Römnitz.

                          b. zu Hauptschöffen:
  1. Handschuhmacher Emil Jannicke=Schönberg.
  2. Sattler Otto Rindfleisch=Schönberg.
  3. Putzhändler Peter Planthaber=Schönberg.
  4. Organist Heinrich Meier=Schönberg.
  5. Amtsverwalter Heinrich Spieckermann=Amt=Schönberg.
  6. Zimmergeselle Peter Sager=Schönberg.
  7. Schulze Heinrich Möller=Bardowiek.
  8. Hauswirth Joachim Meier=Falkenhagen.
  9. Hauswirth Heinrich Wigger=Grieben.
10. Hauswirth Heinrich Tevs=Wahlsdorf.
11. Hauswirth Joachim Maack=Rupensdorf.
12. Hauswirth Joachim Retelsdorf=Ollndorf.
13. Hauswirth Jochen Kröger=Lockwisch.
14. Hauswirth Hans Joachim Planthaber=Thandorf.
15. Hauswirth Hans Mustin=Schlag=Sülsdorf.
16. Hauswirth Jochen Ollmann=Schlagsdorf.
17. Hauswirth Hans Joachim Tendt=Schlag=Resdorf.
18. Hauswirth Heinrich Burmeister=Rieps.
19. Schulze Hans Parbs=Kl. Molzahn.
20. Müller Fritz Arp=Carlow.
21. Schuhmacher Joachim Bruhn=Carlow.
22. Krämer Rudolph Scharenberg=Demern.
23. Schulze Joachim Heitmann=Klocksdorf.
24. Halbhufner Joachim Benn=Mannhagen.

                          c. zu Hülfsschöffen:
  1. Direktor Wilhelm Ringeling=Schönberg.
  2. Maler Conrad Schultze Schönberg.
  3. Kaufmann Ludwig Spehr=Schönberg.
  4. Schneider Heinrich Meier=Schönberg.
  5. Kaufmann Wilhelm Schrep=Schönberg.
  6. Bäckermeister Peter Hagen=Schönberg.


- Jetzt bei dem frühen Dunkelwerden müssen bekanntlich alle auf öffentlichen Straßen fahrenden Wagen mit brennender Laterne versehn sein, sobald eben die Dunkelheit eintritt. Diese Bestimmung wird, wie in allen Jahren vorher, auch diesmal vielfach unbeachtet gelassen. Weil nun aber dieses Nichtbeachten der gesetzlichen Bestimmungen nicht allein den Passanten der Straßen gefährlich werden, sondern sich auch an den Besitzern der Geschirre schwer rächen kann, so wollen wir die Beachtung hiermit warm empfohlen haben. Der Geschirrinhaber, durch dessen nicht beleuchtetes Gefährt irgend ein Unfall herbeigeführt wird, hat nämlich nicht nur Bestrafung zu erwarten, sondern ist auch zur völligen Schadloshaltung der Geschädigten verpflichtet.


Schwarze Seidenstoffe v. Mk. 1,25 bis 18,65 p. Met. (ca. 150 versch. Qual.) - Atlasse, Faille, Française, Moscovite, Moirée, Sicilienne, Ottoman, "Monopol", Rhadamés, Grenadines, Surah, Satin merveilleux, Satin Luxor, Damaste, Ripse, Taffete etc. - vers roben= und stückweise zollfrei in's Haus das Seidenf.=Dépôt G. Henneberg (K. u. K. Hoflief.) Zürich. Muster umgehend, Briefe kosten 20 Pf. Porto.


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über

1. das zu Schönberg an der Sabowerstraße sub Nr. 27 belegene Wohnhaus c. p. und
2. das auf der Schönberger Stadtfeldmark im Köppenmoor belegene Moor
der Kaufmanns=Wittwe Creutzfeldt von hier, Johanna geb. Greif, welche zwei Grundstücke einen gemeinsam zu verpfändenden Gütercomplex bilden werden, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Donnerstag, den 30. December d. J.,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 7. October 1886.

Großherzogl. Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


[ => Original lesen: 1886 Nr. 89 Seite 3]

Wir bringen hiermit in Erinnerung:

"Daß die Krankenkassen=Beiträge aus der Stadt Schönberg nur am Montag jeder Woche zwischen Morgens 7 und Mittags 1 Uhr beim Herrn Senator Heincke zu berichtigen sind, daß solche Beiträge an jedem Montag für die beginnende Woche im Voraus bezahlt werden müssen und daß alle Beiträge, welche nicht rechtzeitig geleistet sind, auf Kosten der Säumigen nach §. 10 des Reglements über Einrichtung der Krankenkassen eingezogen werden."
Schönberg, den 8. November 1886.

Der Magistrat.


Bekanntmachung.

Die nochmalige Hebung einer Armensteuer zum halben Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigen des Schönberger Armendistricts hiermit aufgefordert, ihre Beiträge fördersamst einzuzahlen.
Schönberg, den 5. November 1886.

Die Armenbehörde.


Holz=Auction Nr. 1.

Am Freitag, den 19. November Morgens 10 Uhr beim Gastwirth Lenschow zu Selmsdorf

a. Aus dem Kleinfelder und Süsdorfer Zuschlag:

  21 Rmet. Loheichen Knüppel,
    2 Rmet. buchen Knüppel,
    2 Rmet. fichten Knüppel,

b. Aus den Hohemeiler Tannen:

  47 Rmet. tannen Kluft,
201 Rmet. tannen Knüppel,
    9 Fuder tannen Durchforstholz I. Cl.,
  20 Fuder ellern Wadelholz I.Cl.,
Schönberg, den 10. November 1886.

                                                    Der Oberförster
                                                    C. Hottelet.


Holz=Auction
im Vitenser Forste,
Revier: Woitensdorfer Holz,
am Dienstag, den 16. November 1886

unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen, über:
                Buchen Knüppelholz,
                Buchen Durchforstungs=Stangenholz,
                Buchen Zweigholz.
Versammlung Morgens 10 Uhr beim Holzwärterhause zu Woitendorf.
Rehna, den 9. November 1886.

Großherzogliche Forstinspection.


Hagel- Schaden-Versicherungs-Verein für Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz zu Grevesmühlen.

In diesem Jahre sind versichert 1 934 493 Centner Getreide, nach den Kornpreisen vom 15. August und 15. October d. J. im Werthe von 12 273 047 Mark 95 Pf.
Nach Bestimmung des §. 35 der revidirten Statuten beträgt die beitragspflichtige Summe 10 374 742 Mk. Für die in diesem Jahre stattgefundenen 68 Hagelschäden sind mit Einschluß der Tax= und Administrationskosten aufzubringen: 132 838 Mk. und ist hiernach in heutiger Directorialversammlung der diesjährige Beitrag auf 1 Mk. 27 Pf. pro 100 Mark von der beitragspflichtigen Summe festgesetzt. Nach der Versicherungssumme stellt sich der Beitrag nach den verschiedenen Gefahrenklassen zwischen 82 Pf. und 127 Pf. pro 100 Mark.
Nach Vorgriff der Statuten wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß jedem Mitgliede über die Höhe des zu zahlenden Beitrags eine besondere Abrechnung zugehen wird.
Grevesmühlen, den 6. November 1886.

Die Direction.       


Feuerversicherungs=Verein
Mecklenburgischer Kirchendiener und Forstbeamten.
Rechnungsablage 1885/86.
Einnahme an diesj. Beiträgen 2685,69 M.
Cassenbestand des vorigen Jahres 10540,64 M.
                                    -----------------
                          Summa 13226,33 M.
Ausg. an Postporto u. Verwaltungskosten 983,45 M.
desgl. an Drucksachen 14,00 M.
desgl. an Brandschäden 161,00 M.
                                    -----------------
                          Summa 1158,45 M.
                                    -----------------
bleibt Cassenbestand 12067,88 M.
Lübttheen, den 29. October 1886.

Rosenwanger.                v. Stark.                           L. Hennings.
Revisoren.                                                              Cassier.


Spar- u. Anleihe-Casse u. Pfennig-Sparkasse in Lübeck.

Auf Grund der von der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Thätigkeit am 13. April d. Js. beschlossene, durch Decret des Senates vom 5. Mai d. Js. bestätigte Zusatzbestimmung zum §. 4 des Planes der Spar= und Anleihecasse wird der Zinsfuß für die der Casse gebrachten Einlagen vom 1. Januar 1887 an auf drei Prozent festgesetzt.
Lübeck, den 1. September 1886.

Die Vorsteherschaft der Spar= und Anleihe=Casse.


Generalversammlung
des
Landwirthschaftlichen Vereins kleinerer Landwirthe für das Fürstenthum Ratzeburg
am Freitag, d. 19. November c. Vormittags 10 1/2 Uhr,
im Lokale des Herrn J. Boye.                                                    


Mehrere Schönberg'er, Freunde fröhlicher Geselligkeit, beabsichtigen einen gemütlichen Club zu gründen. Dafür sich Interessirende werden ersucht,

am Mittwoch, den 17. ds. Mts.,
Abends 8 Uhr,

im Lokale des Herrn J. H. Freitag (Stadt Lübeck) zur näheren Besprechung sich einfinden zu wollen.
Schönberg, den 8. November 1886.


Restaurant
zum Deutschen Kaiser
Lübeck     gänzlich renovirt     Lübeck.
Mitte der Stadt.
Gute Küche.             Münchener Spaten.
Den geehrten Besuchern Lübecks
bestens empfohlen.


Diedrich Teschau
Reparatur-, Schleif- und Polir-Werk,
Breitestrasse 24.           Lübeck.           Breitestrasse 24.
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Gärtner- und Schlachter-Artikel.
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zu außerordentlich billigen Preisen.


Pianinos billig baar oder Raten. Fabrik Weidenslaufer, Berlin NW.


[ => Original lesen: 1886 Nr. 89 Seite 4]

Stadt Lübeck.
Großer Bauernball
am Donnerstag, 18. November c.
wozu ergebenst einladet                                                    
                                                    J. H. Freitag.


Zu dem am Dienstag, den 23. November bei mir stattfindenden

Bauernball

erlaube ich mir die Herren Hauswirthe hierdurch ergebenst einzuladen.

J. Boye.       


Für Laubsägen-Arbeiter.
Laubsägeholz, Laubsägenbügel,
Laubsägen=Vorlagen,
Blaupapier und sonstige Laub=
sägeutensilien
empfiehlt billigst                                                    
                          J. Ludw. D. Petersen.


Sarg=Magazin.

Eichene und tannene Kinder=Särge in großer Auswahl halte einem geehrten Publikum Schönbergs und Umgegend bei vorkommendem Bedarf zur gefälligen Abnahme bestens empfohlen, Solide und feste Preise.

                                                    C. Stemmann. Tischlermeister,
                                                    (Wilh. Stüve Nachfl.)


Särge

von Eichen= und Tannenholz halten in jeder Ausstattung zu billigen Preisen stets vorräthig und empfehlen

                                                    Kiel & Rindfleisch,
                                                    Tischlermeister.


Kinder,

welche die lüb. Schulen besuchen sollen, finden freundliche Aufnahme und liebevolle Pflege bei einer Beamtenwittwe.
Nähere Auskunft bei Kaufmann Gustav Feddern, Lübeck, Königstraße No. 108.


Von Harkensee, Dassow durch Schönberg ist eine

Wagenlaterne verloren.

Gegen Belohnung abzuliefern beim Kaufmann Ernst Aven-Dassow.


Das heute Morgen 1 Uhr erfolgte Ableben der Kassenwächter=Wittwe

Anna Gieseler geb. Eckmann

erlauben sich die Hinterbliebenen ergebenst anzuzeigen.
Schönberg, den 10. November 1886.
Die Beerdigung findet am Sonnabend, Nachmittag 2 1/2 Uhr statt.


Eintragungen in die Familien=Register der Gemeinde Selmsdorf. (Nachdruck verboten.)

a. Geburten:

D. 3. Sept. 1 Sohn Arbeitsmann Kletzin Hof Zarnewenz.
D. 6. 1 Tochter Arbeitsmann Mollbeck Zarnewenz.
D. 9. 1 Sohn Vogt Kempf Hof Selmsdorf.
D. 9. 1 Tochter Arbeitsmann Jochen Sterly Teschow.
D. 10. 1 unehelicher Sohn zu Selmsdorf.
D. 10. 1 uneheliche Tochter zu Selmsdorf.
D. 29. 1 Sohn Arbeitsmann Peter Sterly zu Teschow.
D. 3. Okt. 1 Sohn Zimmergeselle Godknecht zu Teschow.
D. 9. 1 Tochter Arbeitsmann Nevermann zu Selmsdorf.
D. 12. 1 Sohn Hauswirth Hans Voß zu Teschow.
D. 16. 1 Sohn Arbeitsmann Niemann zu Selmsdorf.
D. 17. 1 Sohn Arbeitsmann Wienck zu Selmsdorf.
D. 21. 1 Tochter Aufkäufer Voß zu Selmsdorf.

b. Sterbefälle:

D. 8. Sept. Katharina Lise Gerds Büdners=Ehefrau zu Selmsdorf, alt 70 Jahr 7 Monate.
D. 13. Heinrich Gustav Kalkhorst unehelicher Sohn zu Selmsdorf alt 4 Monate.
D. 14. Anna Heuer Aufkäufers=Ehefrau zu Selmsdorf alt 74 Jahr 8 Monate.
D. 3. Okt. ungetaufter Sohn des Zimmergesellen Godknecht zu Teschow alt ungefähr 12 Stunden.
D. 20. Asmus Peter Lohse Maurer zu Selmsdorf alt 63 Jahr 7 Monate.

c. Trauungen:

D. 8. Okt. Arbeitsmann Johann Heinrich Friedrich Eggert zu Rupensdorf und Jungfrau Maria Katharina Krakow zu Schönberg.
D. 8. Arbeitsmann Hinrich Wilhelm Krakow zu Selmsdorf und Maria Wilhelmine Katharina Vagt zu Selmsdorf.
D. 16. Arbeitsmann Wilhelm Heinrich Friedrich Wiechmann zu Schlutup und Jungfrau Katharina Maria Voß zu Selmsdorf.
D. 29. Maurer Johann Jochen Heinrich Möller zu Lüdersdorf und Katharina Maria Elisabeth Planthaber zu Lüdersdorf.

d. Aufgeboten.

Regierungskopiist Adolph Karl Georg Nipke zu Neustrelitz und Jungfrau Katharina Maria Elisabeth Meyer zu Schwanbeck.
Schuhmacher Carl Heinrich Wilhelm Koth zu Selmsdorf und Jungfrau Wilhelmine Katharina Maria Meyer zu Neuvorwerk.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 14. November.

         Vormittagskirche: Pastor Kaempffer.
         Abendkirche (6 Uhr): Pastor Langbein.
         Amtswoche: Pastor Kaempffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1886 Nr. 89 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 89 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 12. November 1886.


- Als Kaiser Wilhelm die Kunstausstellung am Tag nach deren Schluß noch einmal besuchte, bemerkte er seine Kolossalbüste mit dem goldenen Kranz. "Was soll der goldene Kranz?" fragte er den Professor Becker, der ihn herumführte. "Er ist noch von gestern da, wo die Künstler ihr Abschiedsfest gefeiert haben", antwortete dieser. "Ja", sagte der Kaiser, "das war gestern, aber heute ist der Kranz nicht mehr nöthig", und er entfernte sich nicht eher, als bis der Kranz abgenommen worden war.
- Der Kaiser Franz Joseph von Oesterreich hat seit drei Monaten das Rauchen eingestellt. Der Kaiser war stets ein außerordentlich starker Raucher und wählte mit Vorliebe Virginia=Cigarren. Doch die starken Cigarren wirkten nachtheilig auf die Gesundheit ein und die Leibärzte des Monarchen verlangten, daß der Kaiser im Interesse seiner Gesundheit, so wenig als möglich rauchen sollte. Der Kaiser entschloß sich daher, der Cigarre vollständig zu entsagen und seit drei Monaten etwa raucht er nicht mehr. In der That hat sich sein Befinden seither wesentlich gebessert.
- Der preußische Eisenbahnminister Maybach hat über das Verhalten des Eisenbahn= und Dienstpersonals gegen das Publikum folgende Verfügung erlassen: Neben vielen anerkennenden Aeußerungen über freundliches und entgegenkommendes Verhalten des mit dem reisenden Publikum dienstlich verkehrenden Staatseisenbahn= Beamtenpersonals sind leider in neuerer Zeit auch Klagen über absprechendes und unhöfliches Benehmen einzelner Beamten zu meiner Kenntniß gelangt. Ich nehme daraus Anlaß, nachdrücklich daran zu erinnern, daß die . . . Bestimmungen für alle Beamten des Staatseisenbahndienstes ein höfliches und rücksichtsvolles, wenn auch ein entschiedenes Benehmen gegen das Publikum zur besonderen Pflicht machen. Die königlichen Eisenbahndirektionen und Eisenbahnbetriebsämter beauftrage ich, die Beobachtung der vorbezeichneten Vorschriften sorgsam zu überwachen, Verstöße gegen dieselben nachdrücklich zu ahnden und solche Beamte, welche sich durch ihr Verhalten als ungeeignet für den Verkehr mit dem Publikum erwiesen haben, aus den betreffenden Stellungen zu entfernen.
- Wegen der drohenden Choleragefahr müssen jetzt in Berlin auf Anordnung der Sanitätspolizei die Bezüge und Matratzen der Schlafwagen Berlin=Frankfurt a. M. in der neu eröffneten städtischen Desinfektionsanstalt desinfiziert werden. - Die Staatsbahn=Verwaltung hat dagegen, um diesen Weiterungen zu entgehen, den Schlafwagenbetrieb auf der Linie Berlin=Köln eingestellt.
- Ein früher in Basentin (Reg.=Bezirk Stettin) wohnender Invalide, welcher im französischen Feldzuge verwundet und arbeitsunfähig geworden war, bezog eine monatliche Invalidenpension von 54 Mark, von der er sich und seine zahlreiche Familie ernährte. Bei dem Tode des Invaliden vor einigen Jahren verlor seine Wittwe die Pension und sah sich deshalb äußerster Noth und größtem Elend preisgegeben. Auf Zureden richtete nun vor einiger Zeit die Frau eine Bittschrift an den Kaiser, worin sie ihre Lage schilderte. Der Kaiser hat darauf in seiner bekannten Herzensgüte befohlen, daß der Wittwe die Pension ihres Mannes bis zu ihrem Lebensende nicht allein weitergezahlt, sondern auch vom Todestage ihres Mannes nachgezahlt werden solle; außerdem erhält die Frau noch für jedes Kind ein angemessenes Erziehungsgeld, sodaß sie für immer aller Noth und Sorge überhoben ist.
- Die Feuerbestattung hat jetzt sogar einen Bischof zum Fürsprecher. Der Bischof von Dover erklärte in einer Predigt, die Verbrennung der Leichen werde in volkreichen Städten bald zur Nothwendigkeit werden, er persönlich sei zwar kein Anhänger derselben, müsse aber gestehen, daß sie vieles für sich habe, so namentlich sei der Gedanke der Verbrennung viel weniger fürchterlich als der des Vergrabens.
- Wie groß die Stellenlosigkeit augenblicklich in Hamburg, der zweitgrößten Stadt des Reichs ist, geht daraus hervor, daß sich um die Stelle eines Kastellans an der dortigen höheren Töchterschule nicht weniger als 485 Personen bewarben, darunter meistens verheirathete Leute und viele Personen, die Gymnasialbildung haben.
- Ein junger wohlhabender Geschäftsmann in Hamburg hatte sich mit der hübschen Tochter eines reichen Schlächtermeisters verlobt, die festgestellte baare Mitgabe sollte 60 000 M. betragen. Das Brautpaar schwamm in Wonne und goldenen Zukunftsträumen. Da erfuhr der Bräutigam, daß die längst gestorbene Mutter seiner Braut die Schwester eines vor mehr als 30 Jahren hingerichteten Mannes gewesen sei. Sofort machte er die Verlobung rückgängig und läßt es selbst auf einen Prozeß ankommen.
- Jener Arbeiter Finger, der vor kurzem in Berlin seine Frau erschlagen hat, wird in nächster Zeit in Freiheit gesetzt werden. Es ist von den Aerzten nachgewiesen, daß er die That, über die er innige Reue empfindet, in völlig unzurechnungsfähigem Zustand ausgeführt hat. Er litt zur Zeit der That an hohem Fieber, welches durch Delirium tremens, verbunden mit einer schweren Lungenentzündung, hervorgerufen war.
- Ein Schneidermeister in Mannheim versendet, an sämmtliche Kunden Korrespondenzkarten, die nichts weiter enthalten als die Ziffer des schuldigen Betrages und darunter ein gepreßtes Vergißmeinnicht.
- Der verstorbene Rothschild in Frankfurt hat 200 000 Mark für israelitische Arme und 100 000 Mark für Arme aller Bekenntnisse testamentlich zur Vertheilung vermacht.
- Der Trauring Luther's befindet sich im Besitz einer Warschauer Familie Narkiewicz, welche durch eine Heirath mit der Familie Luthers verwandt ist und zwar seit mehr als 200 Jahren. Der Ring trägt die Inschrift: "D. Martino Luthero-Catharina v. Bora 1525". Auf der Außenseite des ziemlich breiten Ringes ist ein Kruzifix und Symbole des Leidens Christi angebracht. Die jetzige Besitzerin Frau Narkiewicz beabsichtigt, den Ring zum Besten eines wohlthätigen Zweckes auszustellen.
- Einem Spitzbuben im Dorfe R. bei Seehausen in der Altmark erging es kürzlich sehr übel. Er hatte 16 Brote aus dem im Garten eines Besitzers stehenden Backofen geworfen und wollte nun selbst aus dem Ofen heraussteigen, als die schwere eiserne Thür infolge eines Windstoßes dröhnend zuschlug und einklinkte. Wohl oder übel mußte der Langfinger mörderisch um Hilfe rufen, wenn er nicht in dem noch ziemlich warmen Raume geröstet werden wollte. Erst in der Frühdämmerung eilten Leute herbei, die den Burschen tüchtig durchbläuten und dann laufen ließen.
- In München hängt das Kriegsministerium dem Militär den Brotkorb etwas höher, denn es hat bestimmt, daß den Arbeitssoldaten statt der täglichen Brotportion von 1000 g eine solche von nur 750 g zu verabfolgen ist.
- Die kgl. bayerische Gewehrfabrik Amberg zählt gegenwärtig wieder über 700 Arbeiter. An der Fabrikation der Repetiergewehre wird Tag und Nacht gearbeitet, und man hofft, daß in anderthalb Jahren die in Aussicht genommene Zahl von Gewehren fertig gestellt sein kann.
- Ein Lutherdenkmal ist am 10. November in Magdeburg enthüllt worden.
- Herr Cope, der Sekretär der englischen Gesandtschaft in Stockholm, ist in einem Anfall von Blödsinn vom 4. Stock des Gesandschaftsgebäudes auf die Straße gesprungen und hat beide Beine gebrochen.
- Die Leiche des Grafen Beust wird nicht nach Dresden gebracht, sie bleibt in Wien beigesetzt. Wohl aber wird die Wittwe Beust's nach Dresden zurückkehren, um dort bei ihrer Tochter zu leben.
- In Frankfurt a. M. verschluckte ein junges

[ => Original lesen: 1886 Nr. 89 Seite 6]

Mädchen von 14 Jahren aus Unachtsamkeit ein Einpfennigstück. Der Arzt bemühte sich, das Geld so rasch als möglich auf natürliche Weise aus dem Körper zu entfernen, was nicht glückte. Das Mädchen ist gestorben und ergab die Obduktion der Leiche Vergiftung durch Grünspan, der sich im Magen gebildet hatte.
- Die Reichsdruckerei in Berlin beschäftigt nicht weniger als 95 Künstler und ständige Werkleute, sowie 770 Arbeiter, Arbeiterinnen, Lehrlinge und Burschen. Am meisten wird sie beschäftigt von der Post= und Telegraphen=Verwaltung. Postkartenformulare hat diese Druckerei im letzten Jahre allein 1173,57 Millionen Stück im Werthe von 2059,90 Mill. Mark hergestellt.
- Der Bräutigam einer achtbaren Bürgerstochter in Rathenow, ein schmucker Zietenhusar, wurde krank und mußte das Garnisonlazareth beziehen. Um nun dem armen kranken in der trüben Zeit kleine Erfrischungen zukommen zu lassen, die sonst an diesem Ort stark verpönt sind, benutzte die erfinderische Braut, um jedes Aufsehen zu vermeiden, zum Transport dieser Erfrischungen ihre Tournüre, und war so im Stande, den Bräutigam bei stattgehabten Besuchen nach Herzenslust zu erquicken. Immer praktisch!
- Wie die Frankfurter Zeitung aus guter Quelle vernimmt, ist das neue Repetier=Gewehr eines Soldaten der 7. Kompagnie des in Wesel garnisonierenden 57. Infanterie=Regiments seit mehreren Tagen verschwunden und bis jetzt nicht wiedergefunden. Der unerklärliche Vorfall erregt in den betreffenden Greisen das größte Aufsehen.
- In Danzig ist einer großen Anzahl Schankwirthe eine Verfügung der Polizeibehörde zugegangen, durch welche denselben der Ausschank von Branntwein vor 8 Uhr morgens untersagt wird.
- Eine fatale Ueberraschung wurde einem in der Boyenstraße zu Berlin wohnhaften Beamten, welcher zugleich Vicewirth des Hauses ist, kürzlich abends dadurch bereitet, daß ein Unbekannter einen frisch ausgegrabenen Menschenschädel vor seine Stubenthür gelegt hatte.
- Ein ernsthafter Kaiserlich Königlicher Staatsbeamter, Sektionsrath im Kultusministerium, Dr. juris und Ritter vieler Orden, ist in Wien mit einem Schlag zum Rattenfänger von Hameln geworden. Nicht die Kleinen, sondern alle Wiener laufen ihm nach und nicht in die Berge, sondern in's Carltheater, das an jedem Abend, wo seine Operette: "Der Vagabund" gegeben wird, zum Brechen gefüllt ist. Der Vagabund spielt in Rußland und ist reich an Handlung und noch reicher an prächtigen, reizenden und packenden Melodien, Liedern, Märschen und Chören, fast alle von verblüffender Wirkung. Ein strenger Kritiker sagt, dieser Componist, Carl Zeller, ist ein Krösus, dessen Schätze unerschöpflich sind. Die Operette wird die Runde durch die Welt machen.
Nach dem Trauerjahr. Am Jahrestage Alfonsos XII. wird Königin Christine, dem Wunsch ihrer Umgebung folgend, die äußerlichen Zeichen der Trauer ablegen. Die Madrider Damen haben um die Erlaubnis gebeten, der Königin das erste lichte Kleid als Geschenk überreichen zu dürfen. Die Monarchin gab der Bitte Folge, und in einem ersten Salon wird bereits die Toilette vollendet, die bereits bestimmt erscheint, die düsteren Wittwenkleider der Königin=Regentin abzulösen. Das Kleid ist für die Promenade berechnet. Der Rock ist aus milchweißem Sammt geschnitten. Darüber fällt, in einer Farbe der Halbtrauer, heliotropfarbener Moiree. Die Taille ist wieder von weißem Sammt, glatt und anliegend, und, gleichwie der Saum des Rockes, über und über mit heliotropfarbenen Chenillen bestickt.
- Eine Lokomotive explodirte am Mittwoch an dem Zug, der von Pelizane nach Oran in Südfrankreich fuhr. Lokomotivführer und Heizer wurden getödtet und 13 Güterwagen zertrümmert. Die Reisenden blieben unversehrt.
- Eine große Versicherungs=Gesellschaft in Paris hat an ihre Agenten ein vertrauliches Rundschreiben gerichtet, indem sie vor Personen warnt, die sich das Kopf= oder Barthaar färben. Die Agenten haben den Auftrag, an solche Personen keine Police auszustellen, welche die Gesellschaft verpflichten würde, an deren Erben nach dem Ableben eine starke Summe auszubezahlen. Die Gesellschaft ist nämlich der Ansicht und Ueberzeugung, daß durch Haarfärbemittel die Gesundheit geschädigt wird.
- Mit Mann und Maus untergegangen ist während der jüngsten heftigen Stürme der Dampfer "Castletown" aus Cardiff, der mit Kohlen von Peuarth nach St. Lucia unterwegs war. Die Mannschaft bestand aus 23 Köpfen.
- Die internationale Ausstellung in Edinburg ist am Sonnabend geschlossen worden. Während der 6 Monate seit ihrer Eröffnung hat die Zahl der Besucher 2,740,000 betragen. Finanziell war die Ausstellung sehr erfolgreich; der Ueberschuß beläuft sich auf etwa 17,000 Pfd. Sterling.
- Der Bürgermeister von Rom, Herzog von Torlonia, hat um seine Entlassung gebeten. Warum? Er behauptet, er müsse sich um seine Güter mehr kümmern, andere sagen, er wolle es mit dem Vatikan nicht ganz verderben.
- Ein schreckliches Schicksal hat die in Italien rühmlichst bekannte Tänzerin Isolina Torri betroffen, welche als Prima Ballerina mit einer italienischen Opern= und Balletgesellschaft auf einer Reise durch Amerika und Australien begriffen ist. In der Stadt Montevideo hatte sie das Unglück, von den schwarzen Blattern befallen zu werden; wochenlang lag sie krank in einem dortigen Krankenhause, und als Sie endlich genas, war sie - blind geblieben! Die italienischen Blätter widmen der unglücklichen Künstlerin Worte der Theilnahme und des tiefsten Bedauerns.
- Eine förmliche Gesundheitsepidemie herrscht z. Z. in Zürich. Kein Mensch will dort krank werden, so daß die Aerzte geradezu in heller Verzweiflung sind. Nicht einmal der neue Wein hat die sonst üblichen Bein= und Armbrüche im Gefolge, da er so bitter ist, daß die Bevölkerung ihm wenig Vertrauen entgegenbringt. Dagegen haben die Advokaten alle Hände voll zu thun, denn die Säure des Weins reizt zu bösen Worten, die der Jurist fein säuberlich in eine Injurienklage einschachtelt.
- Ueber eine Entführung aus dem Serail in Konstantinopel wird der Wiener Allgemeinen Zeitung berichtet: Vor dem Richter erscheint in einer sehr desperaten Gemüthsstimmung Selim Hanai, erster Eunuch im Harem Murad Paschas. Selim hat bei einer Liebesaffaire, die seiner Zeit viel Aufsehen machte, eine Hauptrolle gespielt, er hat der schönen Lieblingsgattin Murads, Fatime, einige Monate hindurch Liebesbriefe zugetragen, welche Baron Nadetz, ein junger französischer Diplomat, an sie richtete; er ist geständig, im Haremsgarten ein Rendezvous der beiden Liebenden ermöglicht zu haben, und setzte endlich seinem Werk die Krone auf, indem er der schönen Fatime ein Savoyardengewand verschaffte, sie mit einer Drehorgel und einem Affen versah, und ihr so zur Flucht verhalf. Das Liebespaar kam glücklich nach Paris, die schöne Fatime schwur den Glauben ihrer Väter ab, bekehrte sich zum Christenthum und wurde in der Madeleine=Kirche mit dem Baron getraut. Bei dieser Gelegenheit erregten orientalische Perlen im Werth von 3 Millionen Piaster, die Fatime zur Erinnerung an Murad Pascha aus dem Harem mitgenommen hatte, unter den Pariser Damen Sensation. Selim ist heute des groben Vertrauensbruches gegen seinen Herrn angeklagt; Murad Pascha hat sich nämlich nicht damit begnügt, ihm 50 Stockstreiche geben zu lassen und ihn aus dem Dienst zu jagen, er erstattete auch die gerichtliche Anzeige. Selim ruft abwechselnd Allah und die Propheten an, gesteht aber doch schmunzelnd zu, daß ihm Baron Nadetz für seine Vermittelung 20,000 Piaster gegeben und ihm geschrieben habe, er möge schauen, Konstantinopel zu verlassen und zu ihm nach Paris zu kommen, wo er als Portier bis an sein Lebensende einen ehrenvollen Posten einnehmen werde. Der Richter verurtheilte den ungetreuen Selim zu 6 Monaten Galeere.
- Neue Vergiftungsart. "Aber Herr Brummeiserl, woher haben sie denn auf einmal das geschwollene Ohr?" "Ja, daß weiß ich selber nicht recht; ich muß irgendwo etwas Giftiges gehört haben!"


[ => Original lesen: 1886 Nr. 89 Seite 7]

Die Hexe von Rainal.
Von B. Schwarz.
(Nachdruck verboten.)
Fortsetzung.

[ => Original lesen: 1886 Nr. 89 Seite 8]

Die Hexe von Rainal.
Von B. Schwarz.
(Nachdruck verboten.)
[Fortsetzung.]


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