No. 33
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. Mai
1883
dreinundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1883 Nr. 33 Seite 1]

      In Gemäßheit des §. 13 der Verordnung vom 9. December 1876, betreffend die Musterung und Aushebung der Mobilmachungspferde, wird hierdurch bekannt gemacht, daß im Aushebungsbezirke des hiesigen Fürstenthums auf den Zeitraum der Jahre 1883 bis 1888 zu Mitgliedern der Districtsvorstände resp. deren Stellvertretern bestellt sind:

1. im Musterungsdistrict der Stadt Schönberg.
Dirigent:          Stellvertreter:
Bezirksthierarzt Reimer = Schönberg.          Kaufmann A. Wigger = Schönberg.
Vorstandsmitglieder:          
Ackerbürger Peter Burmeister = Schönberg.          Ackerbürger J. Boye = Schönberg.
Pferdehändler B. Schleuß daselbst.          Handelsmann Carl Vock daselbst.
2. District der Vogtei Schönberg.
Dirigent:          Stellvertreter:
Pächter Rieckhof = Hof Rabensdorf.          Pächter Hildebrandt = Hof Menzendorf.
Vorstandsmitglieder:          
Schulze Siebenmark = Falkenhagen.          Schulze Siebenmark = Schwanbeck.
Schulze Kähler = Kl. Siemz.          Schulze Wigger = Rüschenbeck.
3. District der Vogtei Rupensdorf.
Dirigent:          Stellvertreter:
Pächter Dierking = Hof Lockwisch.          Erbpächter Prüß = Lauen.
Vorstandsmitglieder:          
Schulze Olrogge = Niendorf.          Hauswirth H. Lühr = Kl. Mist.
Schulze Hagendorf = Boitin=Resdorf.          Hauswirth Oldörp = Boitin=Resdorf.
4. District der Vogtei Stove.
Dirigent:          Stellvertreter:
Amtmann Rusch = Kl. Rünz.          Schulze Rieckhof = Gr. Rünz.
Vorstandsmitglieder:          
Pfarrackerpächter Pumplün = Carlow.          Schulze Wigger = Samkow.
Halbhufner J. Robrahn = Demern.          Hauswirth Stein=Cronscamp.
5. District der Vogtei Schlagsdorf.
Dirigent:          Stellvertreter:
Pächter Städing = Neuhof.          Pächter Sick = Schlagsdorf.
Vorstandsmitglieder:          
Schulze Oldenburg = Schlagbrügge.          Schulze Stein = Rieps.
Hauswirth Murjahn = Ziethen.          Schulze Meyer = Schlag=Sülsdorf.
6. District der Vogtei Mannhagen.
Dirigent:          Stellvertreter:
Viceschulze Brüggemann = Mannhagen.          Vollhufner Georg Brüggemann = Mannhagen.
Vorstandsmitglieder:          
Viceschulze Willhöft = Walksfelde.          Hauswirth Schmidt=Walksfelde.
Viceschulze Ehlers = Panten.          

Schönberg, den 25. April 1883.

Der Großherzogliche Bezirks=Commissarius.
F. Graf Eyben.

Köppen.     


Politische Rundschau.

Die Verhandlung im preußischen Landtag über den Windhorst'schen Antrag auf Freisprechung des Messelesens und Sacrament=Spendens ist resultatlos und wenig befriedigend für das Centrum verlaufen. Schorlemer brach eine Lanze für den "kirchlichen Nothstand" und warf der Regierung - zum wievielten Male - Mangel an Entgegenkommen vor. Der Cultusminister Goßler betont dagegen deren Versöhnlichkeit und weist darauf hin, daß die gegenwärtig schwebenden Verhandlungen mit der Curie sehr leicht durch die vom Centrum hervorgerufene Interpellation gestört werden könnte. Der

[ => Original lesen: 1883 Nr. 33 Seite 2]

von den Antragstellern eingeschlagene Weg führe nicht zum Ziel. Auf die in voriger Woche eingegangene Note der Curie habe der Reichskanzler im vollen Einverständniß mit der Regierung eine Antwort abgefaßt, die Jetzt dem Könige vorliege. Dieselbe mache positive Vorschläge, welche hoffentlich die Möglichkeit einer Verständigung bieten und den Boden zu weiteren gesetzlichen Reformvorschlägen schaffen würden. Er sei bei seiner Erklärung an die äußerste Grenze Dessen gegangen, was ohne Verletzung der Rücksichten gegen die Curie, ohne Gefährdung des Staatsinteresses zulässig erscheine.
Der Reichtagsabgeordnete Dr. Schulze=Delitzsch ist am 29. April Morgens 6 1/2 Uhr in Potsdam gestorben.
In der französischen Kammer ist die Umwandlung der Rente mit 400 gegen 107 Stimmen beschlossen worden. Man glaubt damit die Portemonnaie=Frage leidlich gelöst zu haben, die Sache wird jedoch noch ihre Haken zeigen.
Bei dem in Rußland herrschenden Deutschenhaß verdient hervorgehoben zu werden, daß einem in Moskau lebenden Deutschen, einem Stuttgarter, Heuß mit Namen, die Bonbonlieferung für die Krönungsfeierlichkeiten übertragen worden ist. Der Auftrag lautet auf eine Million Packete Bonbons. Russische und französische Concurrenten waren zur Genüge vertreten.
Aus Petersburg wird geschrieben: Das Tagesgespräch der Gesellschaft bildet augenblicklich ausschließlich die "Begnadigung" des Großfürsten Konstantin. Es war seit langer Zeit bekannt, daß eine für unüberbrückbar geltende Kluft zwischen Kaiser Alexander III. und seinem eigene Wege gehenden, reformatorisch gesinnten Onkel bestand. Der Zwiespalt fand seinen Ausdruck darin, daß dem Großfürsten der Aufenthalt in St. Petersburg untersagt wurde, so daß derselbe sich nach Paris begab, um andere Zeiten abzuwarten In der russischen Hauptstadt wäre ein Zusammentreffen zwischen Onkel und Neffen nicht zu vermeiden gewesen - und so verließ der Bruder des verstorbenen Kaisers das Czarenreich. Den Haupteinfluß auf Alexander III. hatte der Großfürst Michael, dessen kluge Frau - eine badische Prinzessin - durchaus keinen Anlaß fand, die Entfremdung zwischen den beiden fürstlichen Verwandten zu beklagen. Der Großfürst Constantin, der sehr an seinem Vaterlande hängt, hoffte lange vergebens, wenigstens zur Krönungsfeier seines Neffen die Erlaubniß oder eine Einladung zu erhalten, nach Petersburg zurückzukehren. Dieselbe ist aber jetzt erfolgt, und dieser Stimmungswechsel wird allgemein auf die Fürsprache der Fürstin Jurgiewskaja, der Wittwe des verstorbenen Kaisers zurückgeführt. Es war gelegentlich einer militärischen Festlichkeit; das Kaiserpaar war von Gatschina nach Petersburg zurückgekehrt und hatte einige vertraute Freunde zu einem Frühstück nach dem Anitschkow=Palast beschieden. Bei diesem Anlaß kam es, daß der Kaiser sich längere Zeit mit der Fürstin Dolgoruki, die zu den Eingeladenen gehörte und die bei ihrem Winteraufenthalt in Frankreich viel mit dem Großfürsten Konstantin verkehrt hatte, über seinen verbannten Onkel unterhielt. Der Erfolg war, daß der Kaiser die Zusage machte, denselben zurückzuberufen. Wenn es bisher noch Niemand gewagt hatte, dem Verbannten das Wort zu reden, so ist das verständlich. Die Uneigennützigkeit der dem Kaiserpaare wie dem Verbannten gleich nahestehenden Fürstin konnte nicht falsch ausgelegt werden.
In Norwegen, das die freisinnigste Verfassung unter allen monarchischen Staaten besitzt (sie ist fast republikanisch), ist ein Streit zwischen der Volksvertretung und der Regierung, wie er in der Geschichte des Parlamentarismus wohl noch nicht dagewesen ist. Die Volksvertretung (Storthing) hatte verlangt, daß die Minister den Berathungen der Gesetzvorlagen beiwohnen sollten. Der Ministerrath hat sich jedoch dazu nicht verpflichtet gehalten. Nun besteht das Recht, daß wenn die Volksvertretung einen Beschluß dreimal wiederholt, dieser Gesetzeskraft erhält. Trotz des dreimaligen Beschlusses, daß die Minister zu erscheinen hätten, bestehen dieselben auf ihrer Weigerung. Daraufhin hat die Kammer die Minister in Anklagezustand versetzt. Die Sache kann sehr ernst werden, da die Norweger durch ihren unbeugsamen Sinn bekannt sind und die Anklage noch dadurch eine Verschärfung erhält, daß dem Ministerium vorgeworfen wird, den König veranlaßt zu haben, mehren Beschlüssen des Storthing die Genehmigung zu versagen. Einer dieser Beschlüsse geht darauf hinaus, daß dem Storthing die Berechtigung zustehen solle, einen Theil des Volkes auch ohne Genehmigung des Königs unter die Waffen zu rufen. Bei dieser Gelegenheit kann es leicht dazu kommen, daß das lose Verhältnis zwischen Schweden und Norwegen (nur Personalunion) zerrissen wird, wenn dieser Bruch überhaupt nicht direct geplant ist.


- Reichsgerichts=Entscheidung. Uebergibt der Eigentümer eines Sparkassenbuches oder eines anderen ähnlichen Schulddokuments dasselbe einem andern mit den Worten, daß er ihm das darauf zu erhebende Guthaben schenke, so wird nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 19. März 1883, diese Schenkung erst mit der factischen Einziehung des Guthabens seitens des Geschenknehmers rechtsgiltig. Bis dahin können der Geschenkgeber resp. nach dessen Tode seine Erben die Schenkung widerrufen. Wußten die Erben des Geschenkgebers nichts von der Existenz des weggegebenen Sparkassenbuches und unterließen sie demzufolge, vor der Einziehung des Guthabens seitens des Geschenknehmers die Schenkung zu widerrufen, so gereicht diese Unkenntniß nicht zum Nachtheil des Geschenknehmers.
- Unlängst angestellte Forschungen haben ergeben, daß nicht Montgolfier der Erfinder des Luftballons gewesen, sondern ein spanischer Mönch Guzmann, der am 8. August 1779 mit einem Ballon aufstieg, unter welchem ein Rostfeuer brannte (Montgolfiers erster Aufstieg erfolgte am 5. Juni 1783). Eine deutsche Fürstin, Karls VI. Gemahlin, Isabella von Braunschweig ebnete dem jungen Gelehrten die Wege und ihre Correspondenz, die sich in Wolfenbüttel befindet, gibt manchen Aufschluß über den interessanten Vorgang. Nach einem Actenstück des Universitätsarchivs zu Coimbra maß man damals Guzman's Erfindung eine solche Wichtigkeit bei, daß der König denselben ein Privilegium ertheilte, wonach bei Todesstrafe Niemand außer ihm, von der Möglichkeit, die Lüfte zu durchfahren Gebrauch machen durfte. Die katholische Geistlichkeit sah in diesem Beginnen eine strafbare Vermessenheit und wußte die Wiederholung zu hintertreiben, wodurch Guzman's Errungenschaft bald in Vergessenheit gerieth. Zwei auf diesen Vorläufer Montgolfier's bezügliche portugisische Schriftstücke werden von dem Freiherrn von Hagen in dem neuesten Hefte der Zeitschrift des Vereins für Luftschifffahrt in Uebersetzung mitgeteilt.
- Der böse Nachwinter, der auch Italien bis nach Calabrien und Sicilien hinunter heimsuchte, hat dort die Erinnerung an eine auf den Monat März bezügliche Sage wachgerufen. Als der März zur Welt kam, heißt es, und seine Mutter ihn säugte, lachte er mit dem einen Auge und weinte mit dem andern. Eines Tages sagte sie zu ihm: Mein Märzlein ich gehe zum Flusse, deine Windeln zu waschen. Die Sonne glänzte; der Wind rührte sich nicht, Märzlein aber lachte. Da kam plötzlich ein Sturm; Regen stürzte herab und die Mutter ertrank. Ja, was kann man Gutes von einem Monat hoffen, der seine eigene Mutter ertränkt hat?
- Die Temperenzlerei beginnt nun auch in den oberen englischen Gesellschaftskreisen, wo bekanntermaßen die Trunkenheit in schlimmem Grade herrscht, um sich zu greifen. In einer zahlreichen Versammlung wurde die Sache verhandelt und es legten viele Herren und Damen das "blaue Band der Enthaltsamkeit" an. Ob dasselbe seine Kraft als Amulet bewähren wird ?
- Die vom 30. April auf den 1. Mai folgende Nacht heißt die Walpurgisnacht. Sie führt ihren Namen von der englischen Nonne Walpurgis, die am 1. Mai heilig gesprochen wurde (sie starb um 777 als Aebtissin des Klosters Heidenheim bei Eichstädt), sonst aber in keiner Beziehung zu dieser Nacht steht. Ihre Beziehung ist vielmehr rein heidnisch und führt sich auf die Religion der alten Deutschen zurück. Der 1. Mai war nämlich dem oberstem Gotte derselben, dem Donar, geweiht, also in einer ihrer wichtigsten Feiertage. An ihm

[ => Original lesen: 1883 Nr. 33 Seite 3]

fanden große Opfer statt und wurde Gericht gehalten, denn Donar war nicht nur der gewaltige Donnergott, er war auch der gerechte Sachwalter. Der Glaube an die alten heidnischen Gottheiten erhielt sich aber noch lange Zeit, nachdem das Christenthum ihren äußeren Cultus verdrängt, weßhalb die Kirche bestrebt war, diesen Cultus als Teufelsspuk, die Priesterinnen als Hexen darzustellen. Daher denn auch der Glaube, daß in der Walpurgisnacht die Hexen auf den Blocksberg und sonstige alte Opferstätten (Hörselberg etc.) ausfahren und dort mit dem Teufel Hexensabbath feiern. Vermuthlich fand auch in dieser Nacht ein altes Opferfest statt zur Erinnerung an die Vermählung Donars mit Frigg (spätere Frau Holle). In manchen Gegenden schließt man deßhalb heute noch alle Thüren und Fenster sorgfältiger, legt Besen auf die Thürschwellen, bringt auf Thüren und Fensterläden Kreuze an, zündet draußen Feuer an, weil dessen Schein die Hexen vertreibt, schießt in die Luft, und macht auch sonst allerlei Lärm mit Peitschenknallen, Feuerwerk und Geschrei. Mancherlei sonstiger Aberglaube knüpft sich noch an diese Nacht; darauf näher einzugehen, würde aber zu weit führen.


Anzeigen.

Oeffentliche Versteigerung.

Sonnabend den 5. Mai d. J. Vormittags 10 1/2 Uhr sollen in Lüdersdorf

1 Stuhlwagen, 1 Bauwagen, 1 Kuh, 1 Nähmaschine, 1 Chatoulle, 1 Koffer, 5 Rohrstühle, 2 Torfkarren
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.

Schönberg.                                                     Staffeldt, Gerichtsvollzieher.

Auctionsanzeige.

Am Dienstag den 15. Mai d J., Vormittags 9 Uhr beginnend, sollen im Boye'schen Gasthofe in Schönberg folgende Nachlaßsachen, als namentlich:

ein Meublement mit rothem Plüschbezug (ital. Nußbaum), bestehend aus: Sopha, 2 Lehnstühlen, 6 Polsterstühlen, Sophatisch, 2 großen Spiegeln mit Consolen, Bücherschrank, Portieren, Lambrequin's, Kronleuchter, etc.; ein Meublement mit blauem Kreppbezug (amerik. Nußbaum); bestehend aus: Sopha, 2 Lehnstühlen, 6 Polsterstühlen, Spiegel mit Schrank, Portieren und Lambrequins; ferner 1 Kleiderschrank und 2 Bettstellen (mahagoni), ein Bureau=Schreibtisch mit Aufsatz und verschließbaren Schränken, 1 Bronceuhr, 1 Küchenschrank, Messer und Gabeln mit Elfenbeingriff, 2 Armleuchter von Alfenit und verschiedene Porzellan=, Glas=, und Alfenit=Sachen, ein Pelz und ein Fußsack, circa 200 Flaschen div. feine Weine und viele andere Gegenstände
öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden.
Zu bemerken ist, daß das Mobiliar neu ist und etwaige Anfragen wegen freihändigen Verkaufs der Gegenstände an Herrn Urmacher Meyer in Schönberg zu richten sind.
Schönberg i. Mecklb.

Staffeldt, Gerichtsvollzieher.       


Auf Hof Mechow

sollen am Dienstag den 8. Mai gegen baare Zahlung meistbietend verkauft werden:

Alte Mobilien, als Tische, Stühle, Bettstellen, Schränke, Büffet u. s. w.
          Anfang der Auction 10 Uhr.


Am Freitag den 4. Mai Vormittags 1/2 10 Uhr soll im Hause des Gastwirth Michaelsen zu Selmsdorf aus dem Nachlaß des Arbeitsmanns Vagt in Teschow öffentlich meistbietend verkauft werden:

1 Uhr, 1 Kleiderschrank, 1 Eckschrank, ein Sopha, 1 Tisch, einige Stühle, einige Bettstellen u. 1 Wiege. Möbel fast neu. Acker=Garten= und Küchengeräthschaften, 2 Seiten Speck, 1 Schinken und was sich sonst noch vorfindet.

Hauswirth Vagt, Teschow.       
Hauswirth Voß, Teschow.        


Aufforderung.

Alle, die noch Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß des verstorbenen Arbeitsmannes Mathias Maaß zu Sabow zu haben glauben, wollen ihre Rechnungen resp. Ansprüche bis zum 1. Mai d. J. bei den Unterzeichneten zur Geltung bringen. Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden, da die Erbschaft dann unter den Erbinteressenten zur Theilung kommt.
Sabow, den 17. April 1883.

H. Maass, Hauswirth.             
Peter Arndt, Hauswirth.          


Alle Diejenigen, die noch Forderungen an die zu Rieps verstorbenen Büdner Möller'schen Eheleute zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, ihre Rechnungen innerhalb 14 Tage beim Unterzeichneten einzureichen; ebenfalls alle Diejenigen, welche dem verstorbenem Büdner Möller noch schuldig sind, diese ihre Schuld innerhalb derselben Frist dem Unterzeichneten zu berichtigen.

Arbeitsmann Möller       
zu Sahmkow.         


Geflügelverein Schönberg.
Sonnabend den 5. Mai, Abends 8 Uhr
Versammlung im Vereinslocale

Mitglieder und sich dafür Interessirende ladet freundlichst ein

der Vorstand.       


Versammlung
des Imkervereins:
Sonntag den 6. Mai, nachmittags 2 Uhr.


Eine gute Kuh

hat wegen Wirthschaftsveränderung billig zu verkaufen.

Lockwisch.                                                     Bahnwärter Kahl.


Mein, auf den Namen Venus hörender, grau und brauner Hund, mit gestutzten Ohren und Schwanz ist mir entlaufen. Um Nachricht bittet

Stellmacher Güttner jun.       
Carlow.                      


Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha.

Die vorgenannte älteste und größte deutsche Lebensversicherungsanstalt hat im vorigen Jahre 4787 neue Versicherungen abgeschlossen und dadurch 4103 neue Theilhaber, sowie 33,834,700 Mark neue Versicherungssumme gewonnen. Nach Abzug des Abgangs, welcher durch Sterbefälle, sowie durch Ablauf, Aufgabe oder Erlöschen von Versicherungen eintrat, erhielt der Versicherungsbestand der Bank durch obigen Neuzugang einen reinen Zuwachs von 2153 Versicherten und 20,893,700 Mark Versicherungssumme und erhöhte sich infolge dessen auf 59,702 Personen mit 415,458,000 Mark Versicherungssumme. In keinem früheren Jahre wurde ein gleich großer Zugang und Zuwachs erzielt.Auch in finanzieller Hinsicht erwiesen sich die Geschäftsergebnisse wieder außerordentlich günstig.
Als reiner Ueberschuß des Jahres 1882 ergab sich die Summe von 5,561,136 Mark, ein Betrag, welcher ebenfalls in gleicher Höhe noch in keinem früheren Jahre erübrigt worden ist. Dieses günstige Ergebniß ist hauptsächlich dem guten Zinsertrag von dem Bankvermögen, sowie dem außerordentlich niedrigen Aufwand für Verwaltungskosten, welche einschließlich der Agentenprovisionen und Arzthonorare im ganzen nur 5,11 % der Jahreseinnahme ausmachten, zu verdanken. Weiter trug jedoch auch der günstige Verlauf der Sterblichkeit unter den Versicherten wesentlich mit zur Erziehlung jenes hohen Ueberschusses bei. Während nach den Rechnungsgrundlagen der Bank eine Sterbefall=Ausgabe von 8,516,293 Mark für 1343 Personen zu erwarten war, wurden im ganzen nur 7,104,800 Mark für 1176 Gestorbene, demnach aber 1,411,493 Mark weniger, als erwartet werden mußte, zahlbar.
Der zum größten Theil gegen hypothekarische Sicherheit ausgeliehene Bankfonds erhöhte sich um 6,010,006 Mark und wuchs dadurch auf 108,480,716 Mark an, wovon 82,617,088 Mark die erforderlichen Prämien=Reserven und Ueberträge begreifen und weitere 1,908,720 Mark zur Deckung sonstiger Verpflichtungen dienen; die übrigen 23,954,908 Mark aber reine Ueberschüsse bilden, welche in den nächsten 5 Jahren an die Versicherten als Dividende zur Vertheilung kommen.
Im Jahre 1883 beträgt die Dividende 43 % und im Jahre 1884 wird sich dieselbe auf 44 % belaufen.
Im ganzen hat die Bank während ihrer nun 54jährigen Wirksamkeit bereits mehr als 140 Millionen Mark an fällig gewordenen Versicherungssummen ausgezahlt und mehr als 64 Millionen Mark an Dividenden an ihre Versicherten zurückgewährt.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 33 Seite 4]

Mecklenburgische Bank, Schwerin i. M.
Bilanz per 31. December 1882.

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Schwerin den 31. December 1882.
Die Direction.
Steiner.      Frels.
          
Die Uebereinstimmung der vorstehenden Bilanz mit dem Hauptbuch der Mecklenburgischen Bank bescheinigen hiermit
   Schwerin, den 11. März 1883.
O. Faull,                 F. Brofft,
Hofrath.      Director der Oldenburgischen Landesbank.
          


Mecklenburgische Bank, Schwerin.

In der am heutigen Tage abgehaltenen General-Versammlung ist die Dividende pro 1882 auf 6 1/8 % festgestellt. Die Auszahlung erfolgt von heute ab gegen Dividendenschein Nr. 2 mit Mk. 12,25 pro Actie
            in Schwerin bei der Mecklenburgischen Bank,
            in Berlin bei Herren C. Schlesinger, Trier & Co.,
            in Frankfurt a. Main bei Herren von Erlanger & Söhne,
            in Oldenburg bei der Oldenburgischen Landesbank.
      Schwerin, den 21. April 1883.

Die Direction.
Steiner.            Frels.


Aachener und Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft.

Der Geschäftsstand der Gesellschaft ergibt sich aus den nachstehenden Resultaten des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1882:
                        Grundkapital M. 9 000,000 -
            Prämien= und Zinsen=Einnahme für1882 M. 8,325,296 70
            Prämien=Ueberträge M. 10,295,674 80
                                                -----------------
                                                M. 27,620,971 50
      Versicherungen in Kraft am Schlusse des Jahres 1882 M. 4,855,526,634 -
Schönberg, den 1. Mai 1883.

J. H. Meyer, Organist.       
Agent der Gesellschaft.        


Concert-Anzeige.

Zwecks Beschaffung einiger neuer Instrumente werden die Unterzeichneten am

Freitag den 4. Mai d. J.

ein Concert für Streichorchester unter Leitung des Herrn Organisten Meier im Köster'schen Saale hier veranstalten, wozu sie ein hochgeehrtes Publicum Schönbergs und der Umgegend ergebenst einladen. Anfang des Concertes 7 1/2 Uhr Abends. Entrée: 1. Platz à Person 75 Pfennig., 2. Platz à 50 Pfennig., Schüler à 30 Pfennig.

Die Vereinsmusiker.       

Schönberg den 1. Mai 1883.


Scheibenschießen        Scheibenschießen.

Zum Scheibenschießen am 2. und 3. Pfingsttage, nach guten Gewinnen, ladet alle Freunde und Bekannte höflichst ein
Selmsdorf den 1. Mai 1883.

J. Michaelsen,       
Gastwirth.          


Verloren

am 21. d. M. ein Regenschirm auf dem Wege von Schönberg nach Kl. Rünz. Der Finder wird gebeten denselben abzugeben in der Expedition d. Anzeigen.


Dr. Kirchhoffer, Spez. Arzt
in Straßburg heilt Bettnässen, Blasenleiden u. s. w.                                                    
                                                    H. 232 Q.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Montag den 30. April 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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