No. 31
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 21. April
1882
zweiundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1882 Nr. 31 Seite 1]

      Es wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglicher Hoher Landesregierung der westliche Theil der Stadt Schönberg aus dem zweiten Impfbezirke ausgeschieden und dem ersten Impfbezirke hinzugelegt ist.
     Schönberg, den 14. April 1882.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Politische Rundschau.

Im Bundesrath hat die Berathung der Ausschüsse über die Abänderung der Gewerbeordnung stattgefunden. Baiern hat 3 Anträge gestellt, die beiden ersten beschäftigen sich mit den Prüfungen der Hebammen und ermächtigen die Landesregierungen, auch den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes einer Prüfung zu unterwerfen. Der dritte Antrag verlangt, daß künftig jeder Arbeiter ein Arbeitsbuch führen soll.
Die bayrische Regierung wird nach den "Neusten Nachrichten" dem Tabaksmonopol im Bundesrathe zustimmen.
Frankreich. Im Ministerrathe theilte der Ackerbauminister Berichte der Präfekten mit, wonach in ganz Frankreich der Stand der Saaten zu den besten Ernteaussichten berechtigt.
Rußland. Der Petersburger und Moskauer Adel hat sich erboten, die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung während der Krönung zu übernehmen. Der Kaiser nahm dies Anerbieten an, betraute aber den General Trepow mit der obersten Leitung für diese Zeit.
Großfürst Wladimir tritt am 18. April von Neapel seine Rückreise nach Petersburg an.
England. Am letzten Sonnabend brannte in Bolton das größte Provinzialtheater Englands nach der Vorstellung vollständig nieder. Menschenleben gingen dabei nicht verloren.


Schönberg. Die diesmaligen Verhandlungen der Strafkammer des Großherzoglichen Amtsgerichts zu Schönberg begannen am Montag den 17. April und umfaßten 7 Sachen, von denen am ersten Tage 5 und am zweiten Tage 2 Sachen verhandelt wurden.
Zur Verhandlung kamen am Montag den 17. April folgende Strafsachen:
1. Der Standesbeamte P. zu Carlow hatte im Herbst v. J. die Eheschließung des Lehrers Sch., damals zu Kuhlrade, mit seiner Braut vollzogen, ohne sich den Nachweis der regiminellen Erlaubniß zur Eheschließung des Lehrers Sch. erbringen zu lassen. Der Standesbeamte war beschuldigt, damit gegen §. 38 und 68 des Civilstandsgesetzes und gegen die einheimische Verordnung vom 22. März 1875 gefehlt zu haben. Die Strafkammer sprach den Angeklagten frei, weil der regiminelle Consens nicht ein nothwendiges Erforderniß zur Eheschließung sei. Seitens des Staatsanwalts ist Revision eingelegt worden.
2. Der Knecht D. aus Wittenburg z. Z. im Dienst beim Gastwirth Reimers zu Schlagsdorf, bereits vielfach wegen Diebstahls zuletzt im Jahre 1879 in Ratzeburg mit Zuchthans von 2 Jahren bestraft, war angeklagt, am 25. Februar d. J. seinem Dienstherrn 65 Pfund Roggen im Werthe von 4 M. gestohlen und verkauft zu haben. Der Beklagte war geständig und wurde er unter Zubilligung mildernder Umstände zu Gefängniß von 6 Monaten verurtheilt.
3. Die nachdrückliche Bestrafung, welche die Strafkammer in früheren Fällen wegen Körperverletzung mittels eines Messers gegen die Thäter ausgesprochen hatte, schien eine heilsame Wirkung im hiesigen Lande gehabt zu haben, indem längere Zeit nichts über den Gebrauch von Messern bei Schlägereien bekannt geworden war. In der diesmaligen Strafkammersitzung wurde jedoch wiederum eine Sache wegen Körperverletzung mittels eines Messers verhandelt. Angeklagt waren die Knechte Sch. und K. Dieselben waren geständig, in der Nacht vom 21./22. Febr. d. J. gemeinschaftlich den Knecht K., welcher von der Tanzmusik fortging, verfolgt und ihn bei der Schlagsdorfer Mühle geschlagen zu haben. Der Sch. hat ihm, als er auf der Erde lag, mit seinem Messer 4 Stiche beigebracht, in Folge dessen der als Zeuge vernommene Knecht K. 14 Tage arbeitsunfähig geworden war. Diese äußerst rohe Handlung der Angeklagten wurde auf Grund des §. 223 des St.=G.=B. gegen den Kn. mit 3 Monaten gegen den Sch. mit 1 Jahr Gefängniß gestraft.
4. Der Arbeitsmann Joh. W. zu Herrenburg hatte, wie er in Uebereinstimmung mit der Anklage zugestand, im November v. J. ohne obrigkeitliche Erlaubniß eine Uhr öffentlich ausgespielt. Damit hatte er gegen die Strafbestimmung des §. 256 des St.=G.=B. gefehlt und wurde deswegen von der Strafkammer unter Berücksichtigung, daß der Angeklagte völlig ehrlich bei der Ausspielung zu Werke gegangen war und die Strafbestimmung nicht gekannt hatte, zu 10 M. Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu 3 Tagen Gefängniß verurtheilt.
5. Die fünfte Sache betraf eine Berufungssache. Der vielfach wegen Bettelns und Landstreichens bestrafte Arbeiter F. P. aus Sarmstorf war vom Schöffengerichte zu Schönberg wegen Bettelns und Landstreichens zu 4 Wochen Haft verurtheilt und war die Ueberwachung an die Landespolizeibehörde gegen ihn ausgesprochen worden. Gegen diese letztere Bestimmung hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die Strafkammer verwarf die Berufung als unbegründet und bestätigte das schöffengerichtliche Urtheil.
Am 2. Tage wurde zuerst verhandelt, die Berufungssache wider den Schmied und Arbeiter W. aus Schönberg. Derselbe war vom Magistrat zu Schönberg wegen Mangels eines Unterkommens im Jahre 1880 in das Haus für Obdachslose untergebracht worden. Wiederholt war ihm von Großherzoglicher Landvogtei aufgegeben, binnen einer bestimmten Zeit sich ein anderweitiges Unterkommen zu suchen und war der p. W. welcher diesem Befehle nicht Folge geleistet, bereits zu zwei ver=

[ => Original lesen: 1882 Nr. 31 Seite 2]

schiedenen Malen vom Schöffengericht zu Schönberg auf Grund des §. 361 Nr. 8 des Strafgesetzbuches zu Strafen verurtheilt worden.
[ => Original lesen: 1882 Nr. 31 Seite 0]2. Anlangend endlich die letzte Sache wider die beiden Standesbeamten L. und P. wegen Vergehens gegen §. 132 des Strafgesetzbuches, so hatte der Standesbeamte P. zu Carlow im November v. J. wegen seiner Behinderung und der Krankheit seines Stellvertreters den Standesbeamten L. zu Falkenhagen ersucht und schriftlich ermächtigt, eine Eheschließung im Standesamtsbezirk Carlow vorzunehmen. Der p. L. hatte diesem Ersuchen entsprochen und war er deshalb beschuldigt, unbefugt eine Handlung vorgenommen zu haben, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, während der P. angeklagt war, den L. hierzu angestiftet zu haben.
Beide Angeklagte beriefen sich darauf, daß sie auf Grund des §. 43 des Civilstandsgesetzes sich zu ihrer Handlung berechtigt gehalten hätten.
Seitens der Strafkammer wurden beide Angeklagte freigesprochen.
Aus den Entscheidungsgründen ist hervorzuheben. Der L. habe unbefugterweise in einem fremden Standesamtsbezirk eine Eheschließung vorgenommen, es sei deswegen die geschlossene Ehe nichtig und habe der L. auch objectiv den §. 132 des Strafgesetzbuches verletzt, da aber beide Angeklagten nicht den Willen und die Absicht gehabt hätten, eine unrechtmäßige Handlung vorzunehmen, so seien dieselben aus diesem Paragraphen nicht zu strafen. Ebenso treffe der Paragraph des Civilstandsgesetzes nicht zu, weil derselbe voraussetze, daß der Standesbeamte innerhalb seines Wirkungskreises ohne Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gehandelt habe, der L. aber im Standesamtsbezirk Carlow nicht als Standesbeamter fungiren konnte.


- Ueber die Entstehung des Theaterbrandes in Schwerin verlautet nichts. Bemerkt will man das Feuer zuerst auf dem Schnürboden haben, da aber dort kein Ofen stand, auch Niemand dort etwas zu thun gehabt hat, so hat der Großherzog strenge Untersuchung angeordnet. Es bestätigt sich, daß außer einem Feuerwehrmann Niemand zu Tode kam, daß überhaupt die Räumung des Theaters in musterhafter Ordnung stattfand. Der Großherzog selbst forderte das Publikum hierzu auf, indem er betonte, daß eine Gefahr für die Zuschauer nicht bestehe. Der Schade, den die Magdeburger Feuerversicherung zu tragen hat, beträgt 850000 M. Das Theater wurde in den Jahren 1832 bis 1835 gebaut, am 17. Januar 1836 eingeweiht, und faßte ca. 1150 Personen.
- Der Reichstag ist Seitens der schweizerischen Behörde zu der Eröffnung der Gotthardbahn durch eine Extrafahrt von Luzern nach Mailand eingeladen. Die Festfahrt soll am 22. Mai stattfinden.
- Sonnenstürme. Amerikanische Gelehrte schreiben die abnorme Witterung dieses Jahres und des vergangenen Winters einer Art stürmischer Thätigkeit zu, die sich auf der Sonne durch die Zahl und Größe dunkler Flecken zeigen soll und noch immer im Zunehmen begriffen ist. Es wird behauptet, die stürmische Erregtheit der Sonnenhülle werde 1882 und 1883 ihre höchste Höhe erreichen. Die furchtbare Energie der Solar=Convulsionen übersteige die menschliche Fassungskraft und ein Weltkörper, wie unsere Erde, von einem Sonnensturme erfaßt, würde beinahe augenblicklich von demselben zertrümmert und verschlungen werden.
- Oberst de Claer, 14 Jahre lang in der Ehrenstellung als erster Adjutant des alten Moltke, ist zum Kommandanten von Magdeburg ernannt worden. Der ganze große Generalstab versammelte sich um ihn im Kaiserhofe zum Abschiedsmahle. Moltke brachte den Trinkspruch auf ihn aus, nannte ihn seinen treuen Gehülfen und Freund und sagte, Niemand von den Anwesenden sei ihm so zum Danke verpflichtet, wie er. Der Oberst dankte mit einem Trinkspruch auf Moltke, "das unerreichbare Vorbild" eines Feldherrn. Der Beifall war eine wahre "Jubelsalve".
- Das Füsilierbataillon in Jena könnte man beinahe die akademische Legion nennen; denn es sind 52 Studenten als Einjährig=Freiwillige bei demselben eingetreten.
- Die "Post" berichtet, daß im vorigen Monat bei der jüdischen Gemeinde in Berlin 15 Brautpaare getraut worden sind, von welchen sämmtliche Bräute aus dem Christenthum ausgeschieden und zum Judenthum übergetreten sind.
- Verzweiflung an Welt und Leben - wie Viele Anlässe und Gründe hat sie, namentlich in einem wimmelnden Ameisenhaufen wie Berlin. Im März haben 50 Menschen jeden Alters, Standes und Glaubens ihrem Leben ein Ende gemacht, im April sogar 63, also jeden Tag zwei Menschen. Es gab Tage, an denen 5-6 Leute durch eigene Hand endeten.
- Die unselig schreibselige Landesgerichtspräsidentin Zaucke, die vom Potsdamer Landgericht zu 4 Monat Gefängniß verurtheilt worden ist, hat Revision eingelegt. Sie kommt damit dem Publikum zu Hülfe, welches ruft: mehr Licht! Die Kosten des Prozesses betragen 25,000 Mark und fallen ihr zur Last.
- In Berlin ist ein Wunderdoctor, welcher Jahre lang in kaum glaublicher Weise zahlreiche Personen getäuscht und um bedeutende Summen geschädigt hat, von der Criminalpolizei festgenommen worden. Der ehemalige Weber und Comptoirdiener Krutziger, ein mehrfach wegen Diebstahls bestrafter Mann, etablirte sich vor mehren Jahren als Schwarzkünstler und Wunderdoctor. Sein neues Gewerbe hatte einen goldenen Boden, denn rasch verbreitete sich bei den Nachbarn sein Ruf als Schwarzkünstler, der mit dem Teufel einen Bund geschlossen habe. Kranke aller Art consultirten ihn und ließen sich von ihm behandeln, sie zahlten ihm hohe Honorare, in der Regel 20-90 M. In welcher Weise er die Kranken ausbeutete, ergibt folgender von der Criminalpolizei ermittelten Fällen herausgenommener Fall: Der seit Jahren erblindete Schlächter L. begab sich zu Krutziger, welcher ihm versprach ihn bald wieder sehend zu machen. K. übergab dem L. zunächst gelbe Tropfen zum Einnehmen und Einreiben der Augen, wofür er sich 20 M. in baarem Gelde und für 20 M. Fleisch geben ließ. Bei dem zweiten Besuche des L. gab Krutziger dem Erblindeten 2 Taschenbücher, einen kleinen Spiegel und 2 Schlüssel, welche Gegenstände L. eine Zeit lang beständig bei sich tragen sollte, worauf er wieder sehend werden würde. Außerdem sollte der Spiegel nach der Versicherung des K. die Eigenschaft haben, daß, wenn 9 Tage lang nicht hereingesehen werde, dann darin Alles gesehen werde, was in der Welt vorgehe. Der eine der beiden Schlüssel sei ferner heilkräftig gegen Krämpfe und der andere Schlüssel sei ein sogenannter, "Himmelsschlüssel," dessen Besitz die ewige Seligkeit im Himmel garantire. Für diese wichtigen Zaubermittel ließ sich K. von L. 52 M. 50 Pfennig (Mecklenburg). zahlen. Schließlich wollte K. dem L. noch ein Pulver, bereitet aus einem verbrannten Stück Fleisch eines schwarzen Katers, zum Streuen in die Augen für 20 M. verkaufen. Da jedoch die bisherigen kostspieligen Mittel nichts geholfen hatten, so verzichtete der erblindete L. auf dieses Mittel. Ganz in derselben Weise wurden noch zahlreiche andere Personen, darunter Leute, deren Lebensstellung nicht vermuthen läßt, daß sie solch' läppischem Treiben zugänglich sein können, von Krutziger behandelt. Krutziger hat sein betrügerisches Treiben im vollen Umfange eingeräumt.
- In einer alten englischen Fibel findet sich folgendes Sprüchlein:
      Gegen jegliches Uebel, großes und klein's,
      Gibt es ein Mittel, oder 's gibt kein's.
      Wenn es eins gibt, dann find' es heraus,
      Gibt's aber kein's, dann mach' dir nichts d'raus.


[ => Original lesen: 1882 Nr. 31 Seite 3]

Anzeigen.

Am                                                    
Dienstag, den 25. April
von Morgens 9 Uhr an

sollen im Boye'schen Locale zu Schönberg

1 Sopha, Schränke, Tische, Stühle, Uhren, Betten, 5 Bettstellen, Leinenzeug, Haus=, Küchen= und Ackergeräth , sowie 2 Bauwagen und ein fast neuer Krümmel
öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kaufliebhaber sich zahlreich einfinden wollen.

P. Maass.       


Die unterzeichneten Vormünder der Herold'schen Minorennen. Domhof i. R. machen bekannt, daß Sie Herrn Kapitain Aug. Müller zu Domhof 21 i. R. autorisirt haben, die ausstehenden Forderungen der Dom=Apotheke einzukassiren und zu quittiren. Um baldige Zahlung der ausstehenden Rechnungen wird ersucht.
Domhof=Ratzeburg den 12. April 1882.

Otto Rümker.                          A. Schlueter.
Güstrow i. M.                                       Kiel.      


Wohnungsveränderung.

Von jetzt an wohnen wir bei Fräulein Dora Mußfeldt Siemzerstraße 109 und bitten unsere geehrten Kunden und Gönner, uns hier mit ihren werthen Aufträgen zu beehren.

                                                    Tischlermeister J. Bruhn u. Frau
                                                                              geb. Tretow.


Prima
Saathafer und Kleesaat,
sowie sämmtliches
Saatkorn
empfiehlt                          
                                                    H. F. Studemund.


Gesucht

ein ordentlicher Stubenmädchen zu sogleich oder Johannis. Zu erfragen in der Expedition der Anzeigen.


Hiemit mache ich die Anzeige daß ich von jetzt an

Sommerkohl,
Winter= und Blumenkohl,
nebst div. Blumenpflanzen
sowie später
Wirsing=,
Rosen= und braun Kohl=,
Sellerie=,
Porree= und
Runkelrübenpflanzen
verkaufe.

                          H. Brüchmann.


Sonntag, den 23. April
Versammlung des
Imkervereins.


Tanz=Unterricht.

Einem hochgeehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß der Unterzeichnete gleich nach Ostern einen Tanz= und Anstands=Unterrichts=Cursus eröffnen wird.
Auf zahlreiche Betheiligung hoffend zeichne

                                              Hochachtungsvoll
                                                    Johs. Dohrmann.


Einen Transport gut genährter        
Ferkel
stehen zum Verkauf bei                          
                                                    C. Buchholz.


Für Zahnkranke
bin ich von Sonnabend den 22. früh bis Dienstag Abend zu sprechen.                          
Einsetzen künstlicher Zähne.
                                                    Reinhard.
                                                    Schönberg, Kalter=Damm 4.


Die am 16. d. M. stattgefundene Verlobung meiner Tochter Bertha mit dem Lehrer Herrn Wilhelm Volkmann in Kublank zeige hiermit Verwandten und Freunden an.
Kublank, den 17. April 1882.

                                                    Catharina Meyer,
                                                    geb. Mette.
--------------------
Bertha Meyer
Wilhelm Volkmann
Verlobte.


Statt besonderer Meldung.

Heute wurden wir durch die Geburt eines gesunden kräftigen Jungen hoch erfreut.

G. Dierking und Frau.       

Hof=Lockwisch den 15. April 1882.


Allen Denen, welche unseren guten Vater, Schwieger= und Großvater zu seiner Ruhestätte begleiteten, sagen für diese Ehre ihren innigsten Dank.
Schönberg den 18. April 1882.

Fr. Grünthal nebst Frau           
und Kindern.       


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 23. April.

Frühkirche: Pastor Langbein.
Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
     Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir an Stelle des Herrn Uhrmacher Meyer, der unsere Agentur nach freundschaftlichem Uebereinkommen niedergelegt,

Herrn W. Holldorff zu Schönberg

zum Agenten unserer Societät ernannt haben. Wir bitten in Versicherungs=Angelegenheiten sich an denselben zu wenden.
Rostock den 13. April 1882.

Vaterländische Feuer-Versicherungs-Societät in Rostock.
Der Direktor:                          Der Bevollmächtigte:
Ed. Burchard.                                                     Voigt.
-------------------------------

Auf vorstehende Bekanntmachung der Vaterländischen Feuer=Versicherungs=Societät in Rostock bezugnehmend, empfehle ich mich dem verehrl. Publikum zum Abschluß von Versicherungen gegen Feuerschaden zu den billigsten Prämien. Antragsformulare und Statuten sind jederzeit gratis bei mir zu haben.
Schönberg i. M. den 13. April 1882.

                                                    Hochachtungsvoll
                                                                              W. Holldorff.


[ => Original lesen: 1882 Nr. 31 Seite 4]

Gänzlicher Ausverkauf
bei
Eduard Jappe

Kohlmarkt 274. Lübeck. Kohlmarkt 274.

Wegen Aufgabe meines Manufacturwaarengeschäfts und Verkauf meines Hauses an die Herren Stüve, Ellinghaus & Hoffhus soll mein großes Lager, das in allen Artikeln vollständig assortirt ist, in kurzer Zeit zu bedeutend heruntergesetzten Preisen gänzlich geräumt werden.
Besonders hebe ich hervor: Moderne Kleiderstoffe in reiner Wolle u. Halbwolle, schwarze u. coul. Seidenstoffe, schwarze Cachemires, Taffetas u. Alpaccas, Tuche,Buckskins u. halbwollene Hosenzeuge, Cattune, Croises u. Brillantes, Blaudrucks, weiss. Leinen, rosa Federdicht, Bett-, Handtuch- u. Tischtuchdrelle, Tischgedecke, Bettbezüge, carrirte und gestreifte Baumwollenzeuge, Elsässer Hemdentuche, Halbleinen u. Shirtings, Rocks- u. Hemdenflanelle, Boys, schlichte u. gerauhte Piques, Parchende, grey Stouts, sämmtliche Futterstoffe, Möbelstoffe, Damaste, Teppiche, Gardinen, Tischdecken, Umschlagtücher, Unterröcke u. Schürzen; ferner eine große Auswahl in neuen Sommer-Jaquetts, Mantellettes, Dolmans u. Regenmänteln etc. u. sämmtliche Damenconfectionsstoffen, sowie Holländische Waaren, Tricotagen, Stepp-, Schlaf-, Pferde- u. Reisedecken und viele andere Artikel.
Ich mache besonders darauf aufmerksam, daß sämmtliche Artikel nur solide gute Waare ist.
Proben können nicht abgegeben werden.

Kohlmarkt 274. Lübeck. Kohlmarkt 274.


Eintragungen in die Standes=Register des Standesamts=Bezirks Schönberg.

Geboren:

D. 3. April dem Kaufmann Holldorf zu Schönberg eine T.
D. 5. dem Hauswirth H. Lenschow zu Petersberg eine T.
D. 10. ein unehelicher Sohn zu Schönberg.
D. 6. dem Glaser Creutzfeldt zu Schönberg ein S.
D. 11. dem Cigarrenarbeiter Heinrich Meyer zu Schönberg ein S.
D. 14. dem Arbeitsmann Joachim Möller zu Torisdorf ein S.
D. 15. dem Domainenpächter Dierking zu Hof=Lockwisch ein S.

Gestorben:

D. 6. April Catharina Engel Magdalena Maaß geb. Strohkirch. Büdnerfrau zu Rupensdorf, 44 J. 10 M. alt.
D. 6. Hans Eckmann, Rentier zu Schönberg, früher Hauswirth zu Blüssen, 66 J. 10 M. alt.
D. 10. April Margarethe Elisabeth Müller geb. Lüders, Maurergesellenwittwe zu Niendorf, 65 J. 10 M. alt.
D. 11. Carl Heinrich Kleinfeldt zu Schönberg, 12 Stunden alt.
D. 15. Johann Joachim Friedrich Gründahl, Bäckermeister zu Schönberg, 77 J. 5 M. alt.
D. 16. Johann Peter Rentzow, Webermeister zu Schönberg, 48 J. 4 M. alt.
D. 18. unverehelichte Catharina Elisabeth Lenschow zu Schönberg, 34 J. 5 M. alt.

Eheschließungen:

D. 11. April Arbeiter Jochen Soll und Sophie Marie Dorothea Ahrendt zu Petersberg.
D. 14. April Müller Carl Heinrich Christian Schumann zu Lübeck und Wilhelmine Auguste Dorothea Louise Hagemeister zu Schönberg.
D. 18. April Arbeiter Heinrich Christof Carl Klockmann und Elise Catharina Louise Beck zu Bechelsdorf.
D. 18. April Landmann Heinrich Christian Mathias Burmeister und Dorothea Catharina Sophie Boye zu Kleinfeld.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 20. April 1882.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Der heutigen Nummer unserer Gesammtauflage liegt ein Prospekt des Bankhauses "Louis Hoffmann" in Hamburg bei, worauf wir unsere verehrl. Leser besonders aufmerksam machen.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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