No. 52
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 02. Juli
1872
zweiundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1872 Nr. 52 Seite 1]


In Folge höherer Verfügung wird hiedurch zur Kenntniß gebracht, daß das Departements-Ersatz-Geschäft für den Aushebungsbezirk für das Fürstenthum Ratzeburg am 8. Juli cur., Morgens 8 Uhr, im Hause der Gastwirths-Wwe. Boye stattfindet.
Es wird hierbei bemerkt, daß zuerst die bei der Musterung als brauchbar und einstellungsfähig bezeichneten Militairpflichtigen (Liste E.) nach der Loosnummer, dann die als unbrauchbar bezeichneten, resp. zur Ersatzreserve designirten Militairpflichtigen, die zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen, sowie die temporär Invaliden zur Vorstellung gelangen werden.
Den Ortsvorstehern wird hiedurch aufgegeben, für die Gestellung der betreffenden Leute zum Departements-Ersatz-Geschäft Sorge tragen zu wollen.
Schönberg, 26. Juni 1872.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Es wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die mit Führung der Stammrollen beauftragten Ortsbehörden nach § 92 der Militair-Ersatz-Instruction verpflichtet sind, dem Civil-Vorsitzenden die jedesmalige Anzeige zu machen, wenn Militairpflichtige bis zur Zeit des Departement-Ersatz-Geschäftes den Aushebungsbezirk verlassen oder Andere zugehen.
Schönberg, den 20. Juni 1872.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


- Gambetta, der gewaltige Redner, hat zu Ehren eines verstorbenen Generals eine Rede gehalten, die auch uns Deutschen zu denken giebt. Sie gipfelt in dem Satze, man dürfe den militärischen Beruf nicht von den Bürgerpflichten trennen. Die französische Nation solle ihre Söhne zu Soldaten, zu Bürgern und zu Arbeitern heranbilden, so werde ein besseres Geschlecht aufwachsen, denn die gegenwärtige Generation sei unfähig, das Vaterland wieder aufzurichten; die Nation müsse für alle Zukunft den Wahrspruch befolgen: res, non verba (Thaten und nicht Phrasen).
- Den Franzosen sind im letzten Krieg 89 Adler und einige Fahnen, 2000 Feldgeschütze und 4000 Festungsgeschütze abgenommen worden. Ein großer Theil derselben wird im Zeughause zu Berlin aufbewahrt. Ebendort werden auch die Schlüssel der zur Capitulation gezwungenen französischen Festungen aufgehoben. Wie es aber mit dem Degen Napoleons und denen der 4 gefangenen französischen Marschälle geworden ist, ob sie wieder zurückgegeben sind, hat man bis, jetzt nicht erfahren.
- Die Jesuiten packen an manchen Orten schon ihre sieben Sachen zur Reise in's gelobte Land. Sie wissen nur noch nicht genau, wo dieses für sie liegt. Ihre große Besitzung am Laacher See in der Rheinprovinz haben sie der Sicherheit halber schon in Privathände übergeben.
- Die Franzosen arbeiten uns in die Hände. Fortwährend kehren Soldaten aus der französischen Armee nach dem Elsaß, ihrer alten Heimath zurück, weil sie, obgleich noch in französischen Diensten, als Preußen von ihren Kameraden unerträglich behandelt worden sind. Einem in Lyon lange eingewanderten Deutschen ging es ähnlich, und zwar hatten die Hetzereien geschäftliche Nachtheile für ihn zur Folge. Er klagte und erhielt 500 Frcs. Schadenersatz. So hoch wird also in Frankreich ein Preuße taxirt. Zur Kriegszeit kamen sie freilich etwas theurer zu stehen.
- Der Essener Krupp hat an die Arbeiter seiner Gußstahlfabrik einen Tagesbefehl erlassen, dessen Sprache fest und sicher lautet, wie die eines Feldherrn, gewaltig und deutlich, wie die seiner Kanonen. Seit 45 Jahren befehligt er seine Armee und damals gab's nur 7 1/2 Sgr. tägliche Löhnung für den Kopf, die ganze Woche anderthalb Thaler. Krupp hat die Löhne allmählig gesteigert, aber immer freiwillig, und dabei will er bleiben. Er besitzt das Vertrauen seiner Arbeiter und verdient es auch. Ernstlich warnt er sie vor herumtreibenden Aufwieglern und solchen Zeitschriften, die unter dem Schein des Wohlwollens und unter Mißbrauch von religiösen und sittlichen Denksprüchen die Arbeiter für sich gewinnen wollen, um im Trüben zu fischen und von dem Ersparten des Arbeiters zu leben. Aufs Bestimmteste erklärte er, er lasse sich nichts abtrotzen, jedem gerechten Verlangen werde er zuvorkommen; wer damit nicht zufrieden sei, möge ihm kündigen, je eher desto lieber. "Ich will in meinem Hause wie auf meinem Boden Herr sein und bleiben."
- Der Polizeipräsident in Frankfurt a. M. übernimmt die Berliner Polizei. Die Verbrecherwelt in der Kaiserstadt wurmt's, daß sie ihren guten Wurmb verlieren sollte. Derselbe wird Regierungspräsident in Wiesbaden.
- In Stolp, das 2 Meilen von Varzin entfernt ist, lebt ein Bismarck, der als Gefreiter den Krieg gegen Frankreich mitgemacht hat. Im Vorigen Jahre von der Armee entlassen, telegraphirt unser Gefreiter, seines Metiers ein Gastwirth, von Stettin aus nach Stolp an einen dortigen Hotelbesitzer: "Komme morgen früh mit dem ersten Zuge. Gfr. Bismarck." Die guten Stolpener, an ihren eigenen

[ => Original lesen: 1872 Nr. 52 Seite 2]

Landsmann nicht denkend, sind der Ansicht, das Telegraphen-Bureau habe aus Versehen aus "Grf." "Gfr." gemacht und die Depesche solle besagen, daß morgen früh Graf Bismarck einzutreffen gedenke. Flugs rüstet sich die Stadt zu festlichem Empfange. Von früh 5 Uhr ab wehen von allen Häusern deutsche und preußische Fahnen; auch Ehrenjungfrauen in Weiß werden parad gehalten. Der Zug braust heran, aus einem Wagen dritter Klasse springt seelenvergnügt heraus der Gefreite Bismarck und freut sich des herrlichen Empfanges. Einige wollten sich auf den Spaß durchaus nicht verstehen und fingen an zu schmollen aber der Humor der meisten brachte die Verdrießlichkeit einzelner zum Schweigen und - "Gefr." Bismarck nahm huldvoll das Frühstück an, das für den "Grf." Bismarck bereit gehalten war.
- Zu dem großen Musikfeste in Boston sind etwa 180 Gesangvereine Amerika's mit 20,000 Mitgliedern erschienen. Das Orchester zählt 2000 Instrumente und zwar 250 erste Geigen, 200 zweite Geigen, 150 Bratschen, 100 Violoncello's, 100 Bässe, 24 Flöten, 24 Clarinetten, 20 Oboes, 20 Fagotts, 23 Hörner, 32 Posaunen, 6 Tuba's, 6 Pauken, 14 große Trommeln, 4 Becken, 1 Riesentrommel, 1 Riesentriangel, Ambosse, Glocken, Musketen und sogar Kanonen. Die letzteren dienen zur Verstärkung der Bässe. Nach dem aufgestellten Programm sollen 5000 Sopranstimmen die Arie L'Esperance's aus Halevy's Oper "der Blitz" mit Begleitung von 50 Flöten singen, ferner werden 5000 Altstimmen Händels "Lascia chio pianga" und 5000 Bassisten Mozarts Priesterchor, aus "Zauberflöte" dem Publikum zu Gehör bringen. Das eigens zu diesem Concert erbaute eiserne Colosseum hat eine Länge von 600, eine Breite von 400 und eine Höhe von 130 Fuß.
- Bei einem Gärtner in Paris meldet sich ein Fremder, um den Hausherrn zu sprechen. "Ist Ihr Haus nicht während der Commune beraubt worden?" "Ja wohl", seufzt der Gärtner. "Mein Herr, mich treiben Gewissensbisse hierher: auch ich habe Ihnen etwas genommen. Sehen Sie hier dies silberne Medaillon." Dem Gärtner traten die Thränen in die Augen, es war das Andenken seines einzigen Kindes. "Nehmen sie es guter Mann, sagte der Fremde mit zitternder Stimme, und gestatten Sie mir, daß ich zur Beruhigung meines Gewissens 100 Fr. hinzufüge." Er nimmt einen 500 Frankenschein aus seinem Notizbuch, der Gärtner giebt ihm tiefbewegt 400 Franks zurück, und der Fremde geht. - Leider erwies sich der 500-Frankenschein sehr bald als falsch.
-Vom Kronprinzen von Italien erzählt ein Berliner Localblatt eine amüsante Historie. Der "dankbare Husar" findet den Preis für seine Husaren-Equipirung zu berlinisch-großstädtisch und beanstandet die Honorirung der Rechnung von 800 Thalern. Es ist aber innerhalb zweier Tage und Nächte vom Kopf bis zur Zehe alles neu für ihn durch fünf Arbeiter angefertigt worden, der betreffende Fabrikant mußte mehrmals mit Begleitung und Gepäck nach Potsdam fahren und lange warten, ehe er zum Anprobiren kam. Vorläufig ist die Rechnung der italienischen Gesandtschaft zur Prüfung übergeben worden. Das Pikanteste an der ganzen Affaire ist, daß der dankbare Husar den Anzug gar nicht bestellt hat, der hohe Wirth seinem hohen Gaste aber doch unmöglich Stiefeln und Hosen schenken konnte.


Anzeigen.

Auf Instanz eines Gläubigers soll das dem Arbeitsmann Jochen Flügge zu Schönberg gehörige, daselbst in der Neuenwallstraße belegene Wohnhaus mit dahinter befindlichem Stall und kleinem Garten öffentlich meistbietend verkauft werden.
Demnach wird der Verkaufs-Termin auf Sonnabend den 14. September d. J., Mittags 12 Uhr, der Ueberbots-Termin auf Sonnabend den 5. October d. J., Vormittags 11 Uhr, vor hiesigem Großherzoglichen Justiz-Amte angesetzt, wozu Kaufliebhaber hiermit geladen werden.
Dem Schuldner, sowie den Gläubigern wird freigelassen, in dem Verkaufstermine zur endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen zu erscheinen.
Der Entwurf der Verkaufsbedingungen kann 14 Tage vor dem Verkaufstermine auf der hiesigen Gerichts-Registratur eingesehen werden, und wird aus denselben hieher bemerkt, daß die Conventionalpoen 200 Taler (Mecklenburg) beträgt, die eine Hälfte des Kaufgeldes bei der Tradition des Grundstückes, unter An- und Abrechnung der Conventionalpoen und die andere Hälfte des Kaufgeldes zu Antoni 1873 zu entrichten ist mit Zinsen à 4 % vom Tage der Uebergabe an. Die in dem zu verkaufenden Wohnhause befindlichen Miethseinwohner werden Michaelis d. J. Gerichtsseitig zur Räumung zu Ostern 1873 gekündigt werden, jedoch bleibt dem Käufer die Effectuirung der Kündigung ohne Schadloshaltung überlassen.
Gleichzeitig wird zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das zu verändernde Grundstück, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel und zur etwaigen Prioritäts-Ausführung ein Termin auf Sonnabend den 14. September d. J., Morgens 11 Uhr, anberaumt, wozu die nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommen Gläubiger bei Strafe der Abweisung und des Ausschlusses geladen werden.
Schönberg, den 21. Juni 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.


In Sachen betreffend die Subhastation des zu Schönberg in der Neuenwallstraße belegenen Wohnhauses c. p. des Zimmergesellen H. Freitag hieselbst steht zur Publikation des abgesetzten Prioritäts-Erkenntnisses ein Termin auf Freitag den 5. Juli d. J., Morgens 9 Uhr, vor hiesigem Justiz-Amte an, wozu die Freitag'schen Gläubiger hiemit unter dem Bemerken geladen werden, daß auch ohne ihr Erscheinen mit der Publikation wird verfahren werden.
Schönberg, den 22. Juni 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
A. Dufft.


Antragsmäßig soll über die Grundstücke des Müllergesellen Adolph Michaelsen zu Selmsdorf als:

1) sein zu Selmsdorf belegenes ehemaliges Küsterhaus c. p.,
2) die ihm gehörige Ackerfläche in Größe von 65 A 04 []M = 300 []Rth., welche von der Vollstelle des Hauswirths P. Lohse zu Selmsdorf abgetrennt und an der Dassower Chaussee in der s. g. Sandkoppel belegen ist,
- welche beide Grundstücke einen gemeinsam zu verpfändenden Gütercomplex bilden - ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Montag, den 16. September d. J., Morgens 10 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein. sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 27. Juni 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.


Die unterzeichnete Commission bringt hiedurch das Nachstehende zur öffentlichen Kenntniß:
1) Die nächsten Prüfungen der Aspiranten zum einjährig freiwilligen Militairdienste werden im Monat September d. J. abgehalten werden, und sind die Meldungen zu denselben bis zum 15. August d. J. zu bewirken. Im Jahre 1873 finden die ersten Prüfungen im Monat März statt.

[ => Original lesen: 1872 Nr. 52 Seite 3]

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste darf gesetzlich nicht vor vollendeten 17ten Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20ste Lebensjahr vollendet wird.
Demgemäß haben die im Jahre 1853 geborenen Aspiranten ihre Meldung spätestens bis zum 1. Februar 1873 zu beschaffen.

3) Die Meldung hat schriftlich bei derjenigen Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu geschehen, in deren Bezirk der die Berechtigung Nachsuchende nach § 20 der Militair-Ersatz-Instruction gestellungspflichtig ist.
Diejenigen jungen Leute jedoch, welche die Berechtigung auf Grund der Ausnahme-Bestimmungen unter 12 der Ausführungsverordnung vom 26. März 1868 (Officieller Anzeiger von 1868 Nr. 20) nachsuchen wollen, haben, ihren Antrag an die Prüfungs-Commission ihres Domicils zu richten.

4) Der Meldung sind beizufügen:

a) ein Geburtszeugniß (Taufschein),
b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters, beziehungsweise Vormundes,
c) ein Unbescholtenheits-Zeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehr-Anstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei-Obrigkeit auszustellen ist,
und in dem Falle, daß der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification durch Vorlegung von Schulzeugnissen geführt werden soll, außerdem:
d) ein den gesetzlichen Anforderungen nach § 154 der Militair-Ersatz-Jnstruction, beziehungsweise nach § 12 der Ausführungs-Verodnung vom 26. März 1868 entsprechendes Zeugniß.
Die unterzeichnete Commission macht ferner darauf aufmerksam, daß ein Confirmationsschein die Stelle des Geburts-Zeugnisses (Taufscheins) nicht vertreten kann, sowie, daß die Atteste, auf Grund deren ein Berechtigungsschein zum einjährig freiwillige Dienste ertheilt wird, in der Regel bei den Acten verbleiben müssen, und daß hiervon eine Ausnahme nur bei den nicht ausdrücklich behufs der Meldung zum einjährig freiwilligen Militairdienst ausgestellten Schulzeugnissen gemacht werden kann, wenn mit dem Original zugleich eine Abschrift vorgelegt worden ist.
Wegen der stempel- und gebührenfreien Ausfertigung der erforderlichen Atteste werden die Aspiranten auf die Bestimmung in § 6 Nr. 3 der Verordnung vom 2. Mai 1868, Officieller Anzeiger Nr. 20 und die dazu ergangene Declarator-Verordnung vom 1. Februar 1870, Officieller Anzeiger Nr. 6 aufmerksam gemacht.
Schwerin, den 25. Juni 1872.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Dippe. von Pentz.


Nachdem die mir für den diesjährigen Johannis-Termin noch freigestellten ritterschaftlichen 4prozentigen Pfandbriefe schon belegt sind, bitte ich diejenigen, welche zum nächsten Antoni-Termine solche Pfandbriefe wünschen, dieselben rechtzeitig noch zu Johanni d. J. bei mir zu bestellen. Auch diese zu Antoni 1873 bestellten Pfandbriefe kann ich zu 94 Prozent abgeben.
Schönberg, den 13. Juni 1872.
Kindler, Adv.


Die Rechnungslegung der allgemeinen Gesellen-Krankenkasse findet am Sonntag den 7. Juli, Nachmittags 3 1/2 Uhr, im Locale der Gastwirthin Krüger statt. Sämmtliche Mitglieder werden hierdurch aufgefordert, persönlich zu erscheinen, oder aber ihre Beiträge bis zum genannten Tag pünktlich einzuliefern unter Androhung executivischer Eintreibung.
Der Vorstand.


Wir machen hiermit bekannt, daß der Krugtag der Schuhmacher-Gesellen-Brüderschaft am Montag den 8. Juli stattfindet, und werden die Gesellen aufgefordert, persönlich zu erscheinen oder im Behinderungsfalle ihr Krankengeld pünktlich einzuliefern, widrigenfalls die Restanten gerichtlich dazu angehalten werden müssen.
Die Vorsteher und Altgesell der Schuhmacher-Gesellen-Brüderschaft.


Colonial-Zucker zum Einkochen von Früchten empfiehlt Aug. Spehr.


Samariter-Likör ist wieder vorräthig bei Moritz Stein.
Ratzeburg.


Gesucht zu sofort ein Knecht, der mit 2 Pferden umzugehen und Ackerwirthschaft versteht von Gastwirth Andr. Wulff in Dassow.


Diejenigen Amtsmeister, welche es bisher versäumt haben, ihre Lehrlinge vorschriftsmäßig einschreiben zu lassen, fordern wir hiermit auf, ihrer desfallsigen Verpflichtung spätestens in der am Montag den 1. Juli d. J. stattfindenden Quartale nachzukommen.
Schönberg, den 20. Juni 1872.
Die Aelterleute der Schuhmacherzunft.


Frische Eßkartoffeln, sowie etwas später reife Johannisbeeren empfiehlt H. Wieschendorf.
Schönberg, Juni 1872.


Sämmtliche Mitglieder der Krankenkasse werden hierdurch aufgefordert, am 7. Juli zum vierten Ladentage in der Herberge zu erscheinen.
Der Vorstand der Maurerkrankenkasse.


Herren- und Knaben-Strohhüte empfiehlt H. Scharnweber.
Ratzeburg.


Filz- und Seidenhüte neuester Facon empfiehlt H. Scharnweber.
Ratzeburg.
Reparaturen schnell und billig.


Die "Eisenb.-Ztg." in ihrer "Kleinen Tageschronik" aus Hamburg vom 29. Juni: In voriger Woche erwähnten wir, daß ein in der Werkstraße wohnender Uhrmacher einen 19jährigen, aus Schönberg gebürtigen Arbeiter Wilh. Sevcke, der eine Uhr für 7 Mark verkaufen wollte, arretiren und nach dem Stadthause führen ließ, da ihm die Sache verdächtig erschien. Wir können nun die Mittheilung machen, daß S. vollkommen unschuldig war, und daß er dies dadurch bewiesen hat, daß er dem Uhrmacher nachwies, bei dem er die Uhr gekauft hatte. Sie war also sein rechtmäßiges Eigenthum.


Am 8. und 9. Juli, beide Tage Nachmittags, wird bei mir ein Scheibenschießen nach Gewinnen stattfinden, wozu ich meine geehrten Gönner und Freunde hiedurch einlade.
Büchsen, Pulver und Blei wird von mir gehalten. - Ein Satz von 3 Schüssen kostet 16 ßl. - Auf ein Satz von 3 Schüssen kann nur 1 Gewinn fallen.
Gastwirth Kaven in Pogetz.


Ich empfehle bestens meinen Mittagstisch für Herren und Damen - Couvert 9 Schilling (Mecklenburg) - sowie für Damen aus der Umgegend Frühstück Kaffee und sonstige Erfrischungen zu billigen Preisen.
Lübeck, den 24. Mai 1872.
Emma Harder, geb. Jenssen.
Alfstraße Nr. 41.


Champignons werden gekauft von Nesselträger & Co.
Fabrik haltbarer Speisen.
Lübeck, Beckergrube N 133.


Die gegen Magenkrampf, Verdauungsschwäche, Blähungs-Beschwerden, Kopfschmerz, Cholera etc. rühmlichst bekannten und wissenschaftl. empfohlenen F. O. Wundrams Hamburger Magen-Drops sind nur allein echt, à Flacon 6 Sgr. zu haben bei J. P. Bade in Schönberg.

[ => Original lesen: 1872 Nr. 52 Seite 4]

Schönberger Königschuss den 15. und 16. Juli.

Die Schützenzunft ladet durch die Unterzeichneten ein:
die Krieger von 1813 und diejenigen, welche 1871 aus Frankreich zurückkehrten, und bietet ihnen an, unentgeldlich um 4 für dieselben ausgesetzten Silbergewinne nach der Scheibe zu schießen;
die Zünfte und andere Corporationen; Bevollmächtigte derselben haben zum vorhergehenden Sonntag Nachmittags von 4 Uhr ab die Meldung bei den Aeltesten auf dem Exerzierplatze, dem "Baubrink", zu machen, und können auch die Gewerke etc. an den Exerzier-Uebungen daselbst Theil nehmen.
Jeder unbescholtene Mann, auch unsere Landleute, können sich am Festzuge durch Eintreten in denselben die Vergünstigung erwerben, für 1 Rthlr. 3 Schüsse auf der Gewinnscheibe zu thun und haben diese dann freien Eintritt im Köster'schen Saal zum Ball, für 16 ßl. aber nur freier Eintritt zum Ball daselbst.
Diese Theilnehmer am Festzuge haben aber auch ausschließlich das Recht am Balle und sind keine Einführungen zu demselben gestattet. Die Musik beim Ausmarsch wird den Zügen kostenfrei gestellt.

Programm zum Feste.

Am 15. Versammlung von 6 - 8 Uhr auf dem Marktplatze bei dem Triumphbogen. Um 8 Uhr wird angetreten.
10 Uhr Ausmarsch nach dem Festplatze.
10 - 11 Uhr allgemeines Frühstückessen.
11 - 1 Uhr Schießen der Mitglieder nach der Schützenscheibe.
13 Uhr Schießen der Krieger.
4 - 5 Uhr gemeinsames Kaffeetrinken bei freiem Concert.
8 Uhr Einweihung des neuen Schützenkönigs.
9 Uhr Einmarsch.
10 Uhr Zapfenstreich.
Am 16. Ausmarsch vom Markte Morgens 8 Uhr.
9 - 10 Uhr Frühstückessen.
10 - 12 Uhr großes Kriegsgericht. Instruction für die IV. Compagnie.
Nachmittags von 4 - 5 Uhr Verloosung in der Tombola.
8 Uhr Einmarsch.
9 Uhr Ballanfang.
10 Uhr Polonaise.

Der Capitain und die Aeltesten der Schützenzunft.
C. Egers. J. Hagemeister. J. Flügge.


Dr. John Jacoby's Wundertrank, dessen große Heilkraft durch 132,000 glückliche Kuren bewiesen ist, beseitigt auf dem allein richtigen naturgemäßen Wege, durch Reinigung und Erneuerung des kranken Blutes und der schlechten Körpersäfte die Grundursache aller Krankheiten und mithin auch die bertr. Krankheiten selbst.
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Meldorf, Holstein, 3. 3. 72 - Da ich in meinem eigenen Hause Ihren Wundertrank mit großem Erfolge gebraucht habe, und den Vielen, die von mir Ihren Wundertrank bekommen haben, aufgefordert bin, im Interesse der Menschheit es zu veröffentlichen, daß dieser ächte Wundertrank von ausgezeichneter Wirkung ist, so ersuche ich Sie, dieses mit ihren anderen Annocen zu veröffentlichen. C. A. Hinrichsen.
Seit langer Zeit habe ich ärztliche Hülfe in Anspruch nehmen müssen, da meine Tochter in einem höheren Grade an der Gelbsucht gelitten hat. Auf eine gar wunderbare Weise wurde mir durch einen guten Freund eine Flasche von Ihrer schönen Kräuter-Limonade (Wundertrank) mit Anweisung und Versicherung, wann solche nach Anweisung gebraucht, es kein besseres Mittel für die Gelbsucht gebe, um solche zu vertilgen. Die eine Flasche ist bereits angewandt, und es ist in Wahrheit geschehen: meine Tochter wurde gesund hiernach. - An der Gelbsucht leiden hier noch mehrere Personen, für welche Sie mir (folgt Bestellung).
Glückstadt, 6. 6. 71. F. A. Bornholdt.
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Niederlage à Fl. 16 Sgr. in Schönberg bei August Creutzfeldt, in Ratzeburg bei Siegm. Iben und in allen anderen Städten Deutschlands.
Nur ächt, wenn sich am untern Ende des Stopfens und in der Flasche erhaben meine Firma befindet.
F. Adolph Richter in Duisburg a. Rh., alleiniger Fabrikant des ächten Wundertrank.


Den 7. und 8. Juli soll bei mir ein Scheibenschießen nach Gewinnen von Ackergeräthen stattfinden.
J. Holst in Schattin.


Der Submissions-Anzeiger für Elsaß-Lothringen, als Central- und Fachblatt für Kaufleute, Lieferanten, Unternehmer und jeden Interessenten unentbehrlich, enthält in genauer, übersichtlicher Aufstellung Alle in Elsaß-Lothringen demnächst anstehende Submissionen, Lieferungen, Verkäufe und Vergantungen der sämmtlichen Eisenbahn-, Garnison-, Militair-, etc. Verwaltungen, Fortificationen, Forst-, Bau-, Post-, Steuer- etc. Behörden, nebst Erläuterungen, Mittheilungen und den detaillirten Annoncen.
Die wichtigeren Submissionen im übrigen Deutschland werden ebenfalls mit aufgeführt. Die fortwäherend im Zunehmen begriffene bedeutende Auflage zeugt von der lebhaften Anerkennung und dem vielseitigen Interesse, welches man dem Submissions-Anzeiger im ganzen Deutschland zugewandt hat.
Derselbe erscheint jeden Sonntag und man abonnirt bei allen Postanstalten zu 2 1/2 Fr. pro Quartal. Annoncen (30 Cent 2 1/2 Sgr.die Zeile) sind von sicherster Wirkung.
Straßburg im Juni 1872.
Die Expedition.


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen20 - 21Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen12 1/2 - 13Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste11 1/2 - 12Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 1/4 - 11 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Erbsen11 - 12Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.20 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl.11 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Hühner18 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Küken10 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Tauben5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Schinken8 1/2 - 9 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst10 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Eier 6-7 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln 10 Lit.5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Blumenkohl6 - 8 Schilling (Mecklenburg),
Kirschen 500 Gr.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Holst. Käse 500 Gr.2 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Gurken d. St.3 - 4 Schilling (Mecklenburg).


Hiezu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1872 Nr. 52 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 52 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 2. Juli 1872.


Mit in das Grab.
Novelle von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)


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