No. 34
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 27. April
1869
neununddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1869 Nr. 34 Seite 1]

- Niemand verliert gerne eine Perle; die Insel Cuba aber ist eine sehr kostbare Perle für Spanien, die in Gefahr steht, verloren zu gehen. Schiff auf Schiff wird aus Spanien entsendet, um Cuba zu erhalten. Die Aufständischen bewerben sich bereits um die Anerkennung von Seiten Nordamerikas.
- Zur Osterzeit wurde es wahr, daß alle Wege nach Rom führen. Aus allen Ländern der Erde kamen die Fremden gezogen, um Ostern zu feiern, oder feiern zu helfen, um den Papst und die Peterskirche zu sehen, die berühmte Kapelle zu hören und die heidnischen Denkmäler zu studiren. Die Zahl der Fremden wurde auf 90,000 berechnet. Unter denen, die zum Secundiz-Jubiläum nicht mit leeren Hängen kamen, stach ein Ketzer, der König von Preußen, alle aus. Die große Vase aus der Berliner Porzellanfabrik ist prächtig und kostbar, sie kostet 80,000 Thlr. - Auch nach Mekka zum Grabe des Propheten ist die Wallfahrt diesmal ungewöhnlich lebhaft.
- Oesterreich versendet die meisten Geldschränke in's Ausland, die Spötter sagen, weil es sie selbst nicht braucht. Nach Constantinopel allein sind von Wertheim in Wien 4000 Geldschränke verkauft worden.
- In Preußen und wohl auch anderwärts gibt es noch viele Landstrecken, die aus ausgetrocknetem Sumpf und Moorboden bestehen. Da hat nun der Rittergutsbesitzer Rumpau bei Magdeburg ein Verfahren entdeckt, solche Ländereien besser zu verwerthen. In dem Wirthschaftsjahr 1867/68 stieg der Reinertrag der Dammcultur für den Morgen auf 11 Thlr. 5 Sgr. und für die Rajolcultur auf 5 Th. 5 Sgr. Bisher hatte der Morgen nach zehnjährigem Durchschnitt jährlich nur 25 Sgr. gebracht.
- Der Sultan war nicht umsonst in Paris. Als neulich die Prinzeß von Wales mit ihrem Gemahle in Constantinopel landete, empfing sie der Sultan am Meere, reichte ihr galant den Arm und führte sie in ihre Wohnung. Adern Tags lud er das kronprinzliche Paar zum Mittagessen ein, führte sie zu Tisch, aß nicht ein einzigesmal mit den Fingern und brachte sogar einen Trinkspruch auf die Rose von Dänemark aus. Dann führte er sie zur Verzweiflung seiner Frauen am Arm in den Harem und überreichte ihr einen Juwelenschmuck im Werthe von 500,000 Thalern, obwohl ihm seine Mittel das nicht erlauben.
- Kaiserin Eugenie besteht darauf, von der Insel Corsika aus eine Pilgerreise auf den Oelberg bei Jerusalem zu machen. Einige Monate vor der Geburt ihres Sohnes hat sie gelobt, dem Herrn auf dem Oelberg zu danken, wenn sie Frankreich einen Thronerben gebären würde und zwar vorm 15. Jahre desselben. Der Kronprinz ist jetzt 13 Jahre alt.
- Schönberg. Vor einigen Tagen empfahl sich hier eine Auswärtige in verschiedenen Häusern als Wäscherin, indem sie fleckige Kleiderstoffe etc. auf eine neue Art von allen Flecken reinige, so daß sie wie neu würden. Mancher Hausfrau war dies so einleuchtend, daß sie der Fremden bereitwillig verschiedene Garderobestücke zum Reinigen in ihr Quartier, einem namhaft gemachten hiesigen Gasthause mitgab. Einer vorsichtigen Frau, die der Fremden gleichfalls Stoffe zum Reinigen mitgegeben, kam die Sache hinterher bedenklich vor, sie erkundigte sich in dem Gasthause nach der Fremden und hörte zu ihrem Schrecken, daß dort keine derartige logire. Die Annahme liegt nicht fern, daß eine Schwindlerin die Leichtgläubigkeit mancher Hausfrau benutzt hat, sich in den Besitz von fremden Sachen zu setzen.
- Es wird immer wahrscheinlicher, daß die Feuerflammen des Theaterbrandes in Cöln ein furchtbares Verbrechen verdeckt haben. Der im Theater wohnende Kassier Backhaus mit Frau und 6 Kindern ist wahrscheinlich ermordet und beraubt und dann erst das Theater in Brand gesteckt worden. Die Polizei hat schon viele Verdachtsspuren gesammelt.
- 5000 Franks für ein paar Handschuhe zahlte eine vornehme Dame in Paris, aber nicht freiwillig; denn sie hatte die Handschuhe in einem Laden mitgehen geheißen und erkaufte das Stillschweigen des Kaufmanns mit 5000 Frcs.
- Krauß, ein 17jähriger Gymnasiast in N. las zufällig Gerhard Rohlf's Reisebericht aus Bornu und träumte seitdem Tag und Nacht von den Abenteuern einer Reise im innern Afrika. Niemand hatte eine Ahnung davon. Als bald darauf die Kunde kam, der berühmte Reisende werde nach Tripolis zurückkehren, um sich zu einer neuen Reise vorzubereiten, packte Krauß sein leichtes Bündel und war verschwunden. Eltern und Lehrer fanden keine Spur von ihm, er aber schlug sich fechtend wie ein Handwerksbursche durch Oesterreich und die europäische Türkei bis nach Constantinopel. Da stellte er sich dem preußischen Gesandten als Reisegefährte Rohlfs vor, erhielt Empfehlungen und wurde von Schiff zu Schiff nach Tripolis befördert. Rohlfs war richtig da, erschrak aber über den Geniestreich; denn er konnte den jungen Bengel nicht gebrauchen auf seinen gefährlichen Reisen. Schon wollte er ihn in seine Heimath zurückspediren, als eine kühne Holländerin, Fräulein Tinné, die eine Reise nach Sudan antrat, ihn als Hundeführer in Dienste nahm. Sie hat einen Liebling, einen großen und prächtigen Hund; kein Moslem wollte Hundeführer werden, denn sie sind Verächter der Hunde. So verdient sich nun dieser hoffnungsvolle deutsche Jüngling als Hundewärter seine ersten Sporen als Entdeckungsreisender.
- Ein übersehenes Gift. In dem Lagerbiere schwimmen oft kleine Stückchen Pech, welche sich vom Fasse abgelöst haben und dem Trinkenden, der sie unversehens verschluckt, höchst nachtheilig werden können. In dem Zustande, wie sie in dem Biere schwimmen, sind sie von letzterem durchdrungen und daher zerreiblich und nicht klebend. Der Magen entzieht ihnen aber die Feuchtigkeit und führt sie außerdem durch seine Wärme in ihren früheren Zustand zurück; sie werden wieder klebend und setzen sich an irgend einein Theile des Verdauungskanales fest, wodurch sie eine mehr oder weniger große Störung hervorbringen und krankhafte Erscheinungen veranlassen, deren Ursachen man vergebens nachforscht und deren Folgen nichts zu heben vermag. Wie manches räthselhafte Siechthum mag nicht durch solche Störenfriede, die sich beim sorglos behaglichen Genusse des edeln Trankes im Magen oder Darm des sonst schon mit so manchem Uebel behafteten Erdenpilgers festsetzten, herbeigeführt werden!

[ => Original lesen: 1869 Nr. 34 Seite 2]

Ein Verbrecher.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)


[ => Original lesen: 1869 Nr. 34 Seite 3]

Anzeigen.

Bekanntmachung.
Die Musterung der Militairpflichtigen des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg wird an den nachbenannten Tagen stattfinden, und zwar in Schönberg im Hause der Gastwirthin Boye
am Dienstag den 18. Mai c. für Stadt Schönberg, Vogtei Schönberg und die zurückgestellten früheren Jahrgänge der gedachten Ortschaften.
am Mittwoch den 19. Mai c. für die Vogteien Rupensdorf und Schlagsdorf, sowie für die Zurückgestellten früherer Jahrgänge dieser Vogteien.
am Freitag den 21 Mai c. für die Vogteien Stove und Mannhagen mit den Gütern, für die Zurückgestellten dieser Vogteien und der Güter, sowie das Classifications=Geschäft.
am Sonnabend den 22. Mai c.: Loosung, jedes Mal Morgens 8 Uhr.
Es wird hierzu das Nachstehende bemerkt:
1) Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der in den §§ 176 ff. der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Strafen zu gestellen:
a) alle in dem Zeitraum vom 1. Juli 1848 bis ultimo December 1849 einschließlich Geborenen;
b) alle in den Jahren 1846 bis 1. Juli 1848 incl. und in früheren Jahren Geborenen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht erhalten haben, mithin die zurückgestellten, disponibel Gebliebenen früherer Jahrgänge u. s. w.
und zwar ad b unter Mitbringung ihrer Loosungs= und Gestellungsscheine.
2) Die Ortsbehörden haben sämmtliche im Orte anwesende und in den Stammrollen verzeichnete, resp. seit Aufstellung derselben zugegangene oder zugewanderte Militairpflichtige des laufenden Jahrganges, nicht minder die sub Nr. 1 b aufgeführten Individuen zu dem betreffenden Tage, der festgesetzten Stunde und an den bestimmten Ort vor der Kreis=Ersatz=Commission zu beordern und dieselben entweder persönlich, oder durch einen genügend instruirten zuverlässigen Bevollmächtigten vorzustellen.
3) Auch ist seitens der Ortsbehörden dafür Sorge zu tragen, daß in dem Musterungstermine die noch fehlenden Geburtsscheine derjenigen, welche nicht in der Geburtsliste stehen, zur Vorlage gebracht und ferner, daß über alle in den Stammrollen verzeichneten Individuen, welche inzwischen den Ort oder Bezirk verlassen haben, zuverlässige Nachrichten über den gegenwärtigen Aufenthalt gegeben werden können. Inzwischen zugezogene oder zugewanderte Individuen können in den Stammrollen sofort als Zugang nachgetragen werden.
Die Stammrollen sind im Musterungstermine wieder vorzulegen.
4) Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörigen Militairpflichtigen, nämlich:
a) Seeleute von Beruf, d. h. Leute, welche mindestens ein Jahr auf See=, Küsten= oder Haff=Fahrzeugen oder Booten gefahren sind;
b) See=, Küsten= und Haff=Fischer, welche die Fischerei mindestens ein Jahr lang gewerbsmäßig betrieben haben;
c) Schiffszimmerleute, welche zur See gefahren sind;
d) Maschinisten, Maschinisten=Assistenten und Heizer von See= und Flußdampfern, vergleiche § 5 und 34 der Militair=Ersatz=Instruction, werden aufgefordert, die über ihre Fahrzeit, resp. über ihre gewerbliche Qualification Auskunft gebenden Papiere etc. zu beschaffen und bei ihrer Gestellung vorzulegen.
5) Gesuche um Zurückstellung vom Militairdienst, Reclamation, - vergl. § 42 ff. der Militair=Ersatz=Instruction - werden sofort im Musterungstermin entschieden werden. Die Ortsbehörden werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Gesuche nach Vorschrift des § 4 Nr. 13 der Verordnung vom 2. Mai v. J. gehörig vorbereitet und mit den nöthigen Attesten versehen, im Termin vorgelegt werden können. Auch sind in Fällen, wo die Kränklichkeit und Altersschwäche der Eltern den Reclamationsgrund bildet, oder wo erwachsene Brüder des Reclamirten zur Vertretung desselben in seinen häuslichen Verhältnissen nicht geeignet sein sollten, diese Personen mit zur Stelle zu beordern, soweit ihr Gesundheitszustand die Gestellung zuläßt, oder sonst ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand beizubringen.
Wird den gesetzlichen Vorschriften über Anbringung der Reclamationen nicht genügt, oder werden derartige Gesuche erst nach dem Musterungstermine angebracht, so wird die Zurückweisung unausbleiblich erfolgen.
6) Das Vorhandensein von solchen Fehlern und Gebrechen, welche für den Arzt nicht sogleich erkennbar sind, z. B. Schwerhörigkeit, Blödsinn u. s. w. muß durch glaubhafte Atteste seitens der Orts=Polizeibehörde, des Ortsgeistlichen und sonstiger zuverlässiger Persönlichkeiten nachgewiesen werden.
Zur Nachweisung von Epilepsie wird auf die Bestimmung in § 74 Nr. 5 der Ersatz=Instruction aufmerksam gemacht.
7) Die Ortsbehörden haben die Militairpflichtigen während der Hin= und Rückreise zu den Musterungen in Aufsicht zu halten, damit Klagen über Ungehörigkeiten der Ersatz=Mannschaften vermieden werden.
8) Die Loosung der zur jüngsten Altersclasse gehörigen, der in der Zeit vom 1. Juli 1848 bis ultimo December 1849 geborenen Militairpflichtigen, findet nach beendigtem Geschäfte für sämmtliche Militairpflichtige des Aushebungsbezirks ohne Unterbrechung am Sonnabend den 22. Mai cur. in Schönberg, Morgens 8 Uhr statt.
Wenn die Mililairpflichtigen dazu nicht erscheinen , so zieht ein Mitglied der Commission für sie das Loos.
Das Nichterscheinen im Loosungstermin hat keinerlei Nachtheil zur Folge.
9) Mannschaften der Reserve, welche auf Grund der Bestimmungen der Hohen Großherzoglichen Landes=Regierung vom 2. Juni 1868 wegen ihrer häuslichen Verhältnisse zurückgestellt zu sein wünschen, haben sich mit ihren Papieren während der angesetzten Musterungstermine bei der Kreis=Ersatz=Commission zu melden.
Schönberg den 15. April 1869.
Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Aushebeungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Vermischte Anzeigen.

Offenes Sendschreiben an den Herrn Advokaten Kindler.
Auf Ihre in Nr. 33 d. Bl. enthaltenen Ansichten erlaube ich mir noch folgende Bemerkungen.
Es ist mir noch nie in den Sinn gekommen, Sie anzugreifen und nur die vielen lästigen Nachfragen wegen des zu erhöhenden Zinsfußes zwangen mich zu meiner ersten Erklärung ; daß ich diese durch die nicht ausbleibenden traurigen Folgen eines solchen Verfahrens motiviren mußte, war selbstverständlich.
In allen Ihren Entgegnungen haben Sie sich wohl gehütet, auf diesen Cardinalpunkt einzugehen, sondern statt dessen meine Bankgeschäfte in Erwägung gezogen, die als eine ganz abgesonderte Branche mit Obigen nun so gar keine Gemeinschaft hat. Dennoch bin ich Ihnen bereitwilligst auch hier gefolgt und ist dem Publikum klar auseinander gesetzt, mit welchen Kosten dies verknüpft ist. Eigentlich war dies gar nicht nöthig, da es sattsam den Leuten bekannt und in jedem einzelnen Falle vorher

[ => Original lesen: 1869 Nr. 34 Seite 4]

gesagt wird. Nun auf's Neue kommen Sie zu der scharfsinnigen Berechnung, daß vier Viertel ein Ganzes, also die Provision auf 100 Taler (Mecklenburg) jährlich 1 Taler (Mecklenburg) machen, vergessen aber wieder, daß alle Wechsel als Werthpapiere declarirt zur Post gegeben werden müssen, und das von mir zu tragende Porto den Verdienst wesentlich schmälert. Was nun die über 7 % gezahlten Zinsen anbelangt, so kann dies nur zu der Zeit gewesen sein, wo der Zinsfuß auf 7 % stand und andere Banken 9 und 10 % berechneten. Die übrigen angeführten Umstände müssen auf einem Irrthum beruhen, da ich mir bewußt bin, öfter weniger, nie aber einen Pfennig mehr als meine Instruction besagt genommen zu haben.
Dennoch wäre es möglich und menschlich, wenn ich im Drange der Geschäfte mich einmal um einige Schillinge verrechnet hätte. Sie wissen ja aus eigener Erfahrung, wie leicht dies in jeder Beziehung vorkommen kann, und fordere Sie daher auf, die Leute mir zuzuschicken, damit ich das zuviel Gezahlte nebst Zinsen wieder zurückgeben kann, und zwar binnen 14 Tagen, nach Ablauf dieser Frist erkläre ich Denjenigen, der Ihnen dies gesagt hat, für einen infamen Verläumder.
Zu Ihrer Ehre will ich annehmen, daß Sie in diesem Falle von ebenso unzuverlässigen Leuten mit Unwahrheiten bedient sind, wie bei Ihren Behauptungen in Nr. 29 d. Bl. die Bank= und Sparkasse betreffend, denn

1. die Bank nimmt nur Hypotheken als Hinterlagen, belegt aber meines Wissens nie ihre Capitalien zur Hypothek, da sie ihr Geld vollauf zu Darlehen zur Hebung des Verkehrs gebraucht;
2. die Sparkasse betreffend, so habe ich mich nach den dort üblichen Normen genau erkundigt und erhielt von dem Disponenten derselben, Hrn. Amtsverwalter Siggelkow folgende wortgetreue Antwort: "Anlangend die gewünschte Mittheilung in Betreff Belegung der Sparkassengelder, so ist es eine Lüge, wenn behauptet wird, daß die hiesige Anstalt Gelder zu 5 % Zinsen und darüber verleiht. Die Anstalt nimmt nur durchweg bei höchst möglichster Sicherheit 4 % Zinsen und werden die Gesuche zu einem höheren Zinsfuß, selbst 4 1/2 %, stets zurückgewiesen. Die Ersparniß=Anstalt ist nicht dazu da, um hohe Zinsen zu reißen, sondern die ihr anvertrauten Gelder unter allen nur denkbaren Umständen sicher zu stellen."

Hienach können nun Sie und das Publikum die Solidität der schweriner fünfprozentigen Hypotheken bemessen.
J. P. Bade.


Geschäfts=Eröffnung.
Einem hochgeehrten Publikum Schönbergs und der Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich hieselbst in der Siemzerstraße im Hause des Drechslermeisters Herrn Schleuß eine Manufactur- und Modewaaren-Handlung eröffnet habe. Es wird mein eifrigstes Bestreben sein, bei guter und reeller Waare stets die billigsten Preise zu stellen und bitte ich mein Unternehmen gütigst durch Ihr Wohlwollen zu unterstützen.
Schönberg den 16. April 1869.
Hochachtungsvoll und ergebenst August Creutzfeld.


Nordamerikan. Lloyd.
Directe Passagier=Dampfschifffahrt zwischen Kopenhagen und New-York mit den großen prachtvoll eingerichteten amerikanischen Dampfschiffen.
Abgangstage:
Northern Light den 30. April, ferner den 15. und 30. jeden Monats.
Ocean Queen den 15. Mai, ferner den 15. und 30. jeden Monats.
Arago den 30. Mai, ferner den 15. und 30. jeden Monats.
Passagierpreis:
1. Kajüte 200 Rd. Rm.
2. do. 130 Rd. Rm.
Zwischendeck 70 Rd. Rm.
Kinder bis 12 Jahren bezahlen die halbe Passage, Säuglinge 4 Rd.
Im Passagepreis ist inbegriffen vollständige und reichliche Kost von Kopenhagen bis New=York, ärztliche Hülfe und Medicin im Krankheitszufall.
Kajütspassagiere haben 20 Cubikfuß und Zwischendeckspassagiere 10 Cubikfuß Fracht frei.
Jedem Schiff wird ein von der Compagnie bezahlter Dollmetscher und Condukteur beigegeben.
Passagiere müssen sich in Kopenhagen 48 Stunden vor der bestimmten Abgangszeit einfinden.
Die Fracht von Kopenhagen ist Pfd. Strl. 1. 10 pr. Ton mit 15 % Primage.
Hinsichtlich der Fracht beliebe man sich an C. K. Hansen in Kopenhagen zu wenden.
Ueber Passage ertheilt das Nähere auf mündliche oder schriftliche Anfragen N. P. Frederiksen, autor. Agent, St. Anna Plads 24, Kopenhagen.
NB. Die Schiffe sind den Ansprüchen und Bedingungen, welche vor deren Abgang vom Justizministerium zugestellt werden, unterworfen, in Folge des Auswanderungsgesetzes § 3.
Für die Direction:
Dührssen & Lübbers.


(Hiezu eine Beilage.)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 34 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 34 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 27. April 1869.


August Groth, Marienstraße, empfiehlt zum bevorstehenden Markt sein durch neue Frühlings=Einkäufe completirtes Manufacturwaarenlager, wie alle möglichen Sommerstoffe, die neuesten Kleiderstoffe von 8 ßl. an, Tuche und Buckskins, sowie Taffete, Zanella's, Crêpe, Orleans, Paramatta, Thybets u. s. w.
Ferner: eine große Auswahl moderner Umschlagtücher zu billigen aber festen Preisen.


Dem geehrten Publikum von Schönberg und Umgegend die ergebenste Anzeige, daß ich zum ersten Male auf dem Schönberger Jahrmarkte mit ächten Möllnischen Zwiebäcken ausstehen werde und bitte um geneigten Zuspruch. Meine Buden sind mit der Firma versehen.
Johann Burmester aus Mölln.


Ludwig Creutzfeldt empfiehlt sein Lager von Tuch und Buckskin zu billigen Preisen. 9/4 schwarze Düffel, Elle 40 ßl., die neuesten Kleiderstoffe von 5 ßl. an, worunter prachtvolle große schottische Muster, große Auswahl von Cattune, Umschlagetücher und Double=Shawls, abgepaßte Blousen, die neuesten Jacquettes und Regenmäntel, Schwarze Brocat=Bänder, Elle 4 ßl., breite Hut= und Mützen=Bänder, Elle 8 und 10 ßl., Pique und seidene Westen, Stück 16 ßl., große Auswahl von Besatz und Knöpfen u. s. w.
Ludwig Creutzfeldt.


Eine reichhaltige Auswahl der neuesten und modernsten Kleiderzeuge empfiehlt zu äußerst billigen Preisen August Creutzfeldt.


Schwere fertige Kornsäcke in jeder Größe zu billigen Preisen empfiehlt H. Rohde aus Rehna.


Uhren-Handlung von Ernst Rohr, Wwe. Schönberg, empfiehlt sich mit einer großen Auswahl von allen Sorten Taschen=Uhren, sowie Regulateuren, Pendulen, Schwarzwälder= und Amerkaner=Uhren zu äußerst billigen Preisen.
Reparaturen aller Art werden reell, prompt und billigst ausgeführt.


Theodor Creutzfeldt, Gold= und Silberarbeiter, empfiehlt dem geehrten Publikum eine Auswahl moderner Gold= und Silbersachen zur gefälligen Abnahme bestens, unter Zusicherung reeller und billiger Bedienung.
NB. Auch wird alles Gold und Silber, sowie uncourante Münzen von mir angekauft.


Durch vortheilhafte Einkäufe bin ich in der Lage, als besonders billig und preiswürdig zu empfehlen:
schwarze Tuche von 44 ßl. an bis 3 Thaler pr. Elle,
schwarze Buckskins ins von 1 Thl. 24 ßl. an bis zu 3 Thl. pr. Elle,
farbige Sommer= und Winter Buckskins von 1 Thl. 8 ßl. bis 3 Thl. 16 ßl.,
halbwoll. Sommer=Buckskins von 14 ßl. an.
glatte und gemusterte Drells und Hosenzeuge,
Kleiderstoffe, Cattune und bedr. Stouts etc.
3/4 und 8/4 Bettdrelle und weiße Leinen.
Ratzeburg im April 1869.
Wilh. Harmsen.


Anchovis und Sardellen, sowie gelben, grünen und Rahmkäse empfiehlt
F. C. Wolgast.


Alle Diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an den Hauswirth Jochen Wienck zu Schaddingsdorf und seine daselbst belegene Vollstelle c. p. haben, wollen sich fortan an die von dem Hauswirth Wienck ernannten Bevollmächtigten, Zieglermeister Schröder zu Röggelin und Hauswirth Heitmann in Demern, wenden. Auch werden die Schuldner des etc. Wienck aufgefordert, binnen 14 Tagen bei Vermeidung der Klage, Zahlung an die genannten Bevollmächtigten zu leisten.
Solches bringe ich antragsmäßig zur öffentlichen Kenntniß.
Schönberg, den 19. April 1869.
W. Baumast,
als öffentlicher Notar.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 34 Seite 6]

Gegen Katarrh, Husten, Heiserkeit leistet der Schlesische Fenchelhonig=Extract von L. W. Egers in Breslau die allervortrefflichsten Dienste. An solchen Beschwerden Leidende mögen bei seinem Gebrauch Folgendes beobachten: Wenig sprechen, auch nicht zu stark husten und sich räuspern, eine warme, reine Luft sowohl bei Tage als bei Nacht einathmen, sich nicht Rauch und Staub aussetzen und das Ausgehen unterlassen. Dabei müssen Speisen und Getränke reizlos sein, alles Kälte und Spirituöse, sowie harte und gewürzreiche Speisen muß man Vermeiden. Wer den Schlesischen Fenchelhonig=Extract nimmt und diese Diät zugleich beobachtet, wird sein Uebel sehr schnell los werden. Ist letzteres schon veraltet oder tritt sehr heftig auf, so ist es rathsam, die Flasche vor jedesmaligem Gebrauch erst in warmem Wasser zu erwärmen. Man bekommt diesen nicht genug zu rühmenden Fenchelhonig=Extract nur allein echt
beim Buchbinder C. Sievers in Schönberg.


Brust=Bonbons Franz Stollwerck

Das anerkannt vorzügliche Hausmittel gegen Husten, Heiserkeit, sowie Hals= und Brustbeschwerden. Depots in Schönberg bei Carl Bade; in Carlow beim Kaufmann Siebenmark; in Grevismühlen bei Wilh. Hagen und in Rehna bei H. Schreiber.


3. Musikalische Abendunterhaltung des Schönberger Gesangvereins Dienstag den 4. Mai, abends 7 1/2 Uhr im Spehr'schen Saale.
(Programm in nächster Nummer.)
Der Vorstand.


Die Manufactur- und Modewaaren-Handlung von Ludwig Edelstein in Lübeck, Sandstraße 929.
empfiehlt ihr jetzt vollständig eingetroffenes Lager, als:
gute 6/4 breite Cattune von 4 Schilling (Mecklenburg) an
feine 6/4 breite französ. Percals von 5 Schilling (Mecklenburg) an,
feine 6/4 breite Jaconnets von 5 3/4 Schilling (Mecklenburg) an,
feine 6/4 breite französ. Piqué's zu 7 Schilling (Mecklenburg),
Barège, Lenos, Mohairs u. Alpacca's
von den billigsten bis zu den feinsten Qualitäten,
rein wollene schottische Popeline und Velour=Ripse von 12 Schilling (Mecklenburg) an,
gestr. u. carr. 8/4 breite Gardinen von 3 Schilling (Mecklenburg) an,
brochirte 8/4 breite Gardinen mit Feston von 3 Mark (Lübeck) an,
12/4 wollene gedruckte Cachmir=Decken von 3 Mark (Lübeck) an,
französische gewirkte Long=Shawls von 25 Mark (Lübeck) an bis zu den feinsten Sorten,
gefütterte Sonnenschirme von 35 Schilling (Mecklenburg) an,
wollene Jackettes von 4 Mark (Lübeck) an,
seidene und wollene Umhänge in großer Auswahl.


Halt! Halt!
Nicht zu übersehen!
Zum ersten Male hier!
Vor dem Hause des Hrn. Schuhmachermeisters Friedrichs am Markt befindet sich eine große Auswahl Rheinländer Porzellan zu sehr billigen Preisen. Teller das Dutz. 16, 18, 20 und 24 ßl., Tassen das Dutz. 20, 24-30 ßl. und verschiedenes Andere, Alles sehr billig.
Franz Faubel.


Moderne Jaquets zu den billigsten Preisen bei Aug. Groth.


In der Nacht vom Freitag auf Sonnabend voriger Woche ist in dem auf meiner Koppel an der Bechelsdorfer Scheide befindlichen Wasserloche unrechtmäßigerweise gefischt. Wer mir den Thäter so nachweist, daß ich ihn gerichtlich belangen kann, erhält 5 Thaler Belohnung. Zugleich verbiete ich jedes Betreten meiner Weidekoppel, und werde Alle, die ich unbefugt darauf betreffe, zur gerichtlichen Bestrafung anzeigen.
Schulze Freitag=Ollndorf.


Den über unsere Koppel angelegten, von Lüdersdorf nach Lockwisch führenden Schleichsteig verbieten wir hiedurch bei Strafe gerichtlicher Ahndung.
Hauswirth Kleinfeldt=Lockwisch,
Hauswirth Jürß=Lüdersdorf.


Mecklenburger Hafer in schöner Qualität verkaufen zu 5 1/3 Thlr. pr. 180 Pfd.
E. H. Michelsen & Sohn, Mölln.


Zur Beschäftigung in Lüdersdorf stelle ich sofort 12-16 Arbeiter an.
C. Egert.


Einige Schneidergesellen finden sofort Arbeit bei H. Grevsmühl, Schneidermeister vor Schönberg.


Es stritten sich zwei
Ueber Allerlei,
Sprachen von Gelde
Und Häuserrenten,
Sprachen von fünf
Und auch sieben Procenten.
Endlich hat sich der Eine
Gar hinter die Nächstenliebe verkrochen,
Hat dahinter heraus
Viel donnernde Worte gesprochen,
Uns Bürgern, den dummen, begreiflich gemacht,
Daß Er uns nur Glück und Segen gebracht.
Da hab ich wahrlich nicht gelacht!
"An Nächstenliebe hab' ich gedacht,
Was das wohl thäte sein?" -
Und gestern Abend fiel's mir ein:
Was heißt wohl: deinen Nächsten lieben? - -
Gieb vier Procent und nimm' nur sieben!
X.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.14 - 14 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.15 - 15 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.36 - 44 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.14 - 18 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.6 - 8 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St.26 - 30 Schilling (Mecklenburg),
Flickgans d. St.20 - 24 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.9 1/2 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf d. Pf.5 1/2 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.9 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Eier 8 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.6 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(pro Sack in Lüb. Crt.)
Weizen18 - 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen15 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Gerste14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen15 - 16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken16 - 18Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen15 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat20 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
 
WeizenmehlNr.0: 24Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Nr.1: 22Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Nr.2: 16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
pr. 200 Pfund Netto zum Consum.


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