No. 56
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. Juli
1868
achtunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1868 Nr. 56 Seite 1]

Einer hierher gemachten Mitteilung des Bundeskanzler=Amtes des Norddeutschen Bundes zufolge ist nach einem Berichte des Königlich Preußischen Consulats zu Quebeck in der Canadischen Gesetzgebung neuerdings eine Aenderung eingetreten, welche es den dortigen Behörden fernerhin unmöglich macht, einen Einwanderer, wie bisher, aus Staatsfonds zu unterstützen. Durch den Fortfall dieser Unterstützungen sind schon jetzt deutsche Auswanderer, welche mit den Schiffen Anna und Shakespeare von Hamburg und Bremen in ganz mittellosem Zustande in Quebeck angelangt und zur Bestreitung der Kosten ihrer Weiterfahrt nach den nordwestlichen Staaten außer Stande waren, in große Bedrängniß gerathen.
Um der Wiederholung solcher Vorkommnisse möglichst vorzubeugen, wird das Vorstehende im Interesse des betheiligten Publikums hierdurch veröffentlichet.
Neustrelitz, den 10. Juli 1868.

Großherzoglich Mecklenb. Landesregierung.
F. v. Kardorff.


Bei den jetzt öfter wiederkehrenden Einquartierungen von Truppen des Norddeutschen Bundes im hiesigen Fürstenthume werden die von Hoher Landesregierung mitgeteilten, die Verpflegung der Treppen betreffenden Bestimmungen hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht:

Bestimmungen
über die Verpflegung der Truppen.

1) Ob den marschirenden Truppen Verpflegung gebührt, muß jedesmal ausdrücklich in der Marschroute bemerkt sein.

2) Der marschirende Soldat, vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts, wird in der Regel durch den Wirth beköstiget und muß mit dem Tisch seines Wirths zufrieden sein. Um jedoch schlechter Beköstigung von Seiten des Wirtes, wie übermäßigen Forderungen von Seiten der Soldaten vorzubeugen, wird Folgendes bestimmt:

3) Der Unteroffizier und Soldat und jede zum Militair gehörende Person, die nicht den Rang eines Offiziers hat, zur Verpflegung aber berechtigt ist, kann in jedem Nacht= und Ruhequartier

a. zwei Pfund gut gebackenes Roggenbrod,
b. ein halb Pfund Fleisch,
c. Zugemüse und Salz, so viel zu einer Mittags= und Abendmahlzeit gehört, verlangen. Des Morgens zum Frühstück gebührt dem Soldaten nichts, so wenig er berechtigt ist, von dem Wirthe Bier, Branntwein oder wohl gar Kaffee zu fordern, wogegen die Ortsobrigkeiten dafür sorgen müssen, daß in jedem Orte ein hinreichender Vorrath an Bier und Branntwein vorhanden ist, und daß der Soldat nicht übertheuert wird.

4) Die Quartiergeber in großen, kleinen Städten und auf dem platten Lande erhalten für die Beköstigung der Einquartierten pro Mann und Tag 8 Schillinge, welche der Commandoführer an die Ortsvorstände als vollen Vergütungssatz gegen besondere Quittung zahlt, auch ein Attest ausstellt, in welchem bemerkt ist, daß und für wie viel Mann und Tage die Zahlung dieser 8 Schillinge erfolgt ist. Sollte jedoch die Marschroute den nöthigen Vermerk: "daß die Mitgabe des Geldes zur Bezahlung der Beköstigung unterblieben ist," enthalten, so bleibt die Befriedigung der Unterthanen ein Gegenstand besonderer Liquidation, auf den Grund militairischer Bescheinigungen.

5) Die Offiziere sorgen selbst für ihre Beköstigung, und bezahlen solche da, wo sie ihnen gereicht wird.

6) An Orten, wo weder Magazine vorhanden sind, noch mit einem Unternehmer über die Lieferung contrahirt ist, wird die Fourage von den bequartierten Ortschaften verabreicht, welche die Vergütigung dafür gehörigen Orts zu liquidiren haben. Ziehen aber die Communen es vor, die Fourage ans dem zunächst gelegenen Magazine abzuholen, so müssen sie den zum Transport desselben nöthigen Vorspann unentgeldlich hergeben.

[ => Original lesen: 1868 Nr. 56 Seite 2]

7) Die nach der Marschroute erforderlichen Transportmittel müssen von der Commune gestellt werden. Ein zweispänniger Wagen muß 10 Centner, ein vierspänniger 20 Centner und ein einspänniger Karren 7 1/2 Centner laden.

8) Auch für den Vorspann erfolgt die Bezahlung (mit 12 Schillingen pro Pferd und Meile, für einen einspännigen Karren mit 18 Schillingen pro Meile) sogleich durch den Commandoführer gegen Quittung und Attest, und sind nur die Fälle ausgenommen, wo entweder bei Märschen kleiner Abtheilungen oder einzelner Militairs, wegen der damit verbundenen Gefahr vor Verlusten, die baare Zahlung sich nicht ausführen lassen möchte, welches jedoch jedesmal in der Marschroute vermerkt sein muß, alsdann bleibt die Befriedigung der Unterthanen ein Gegenstand wie ad 4.

9) Wegen der gegenseitigen Quittungs=Ausstellung und wegen der Form der Quittungen und Atteste, wird auf die darüber bestehenden Vorschriften Bezug genommen. Es wird nur bemerkt, daß die von den Communen zu ertheilenden Quittungen

a. entweder von den Communal=Empfängern Kämmerei= und Stadtkassen=Rendanten ausgefertigt und von den Bürgermeistern visirt, auf dem platten Lande von den Dorfschulzen und Gerichten ausgestellt,
b. oder auch von den jedesmaligen Ortsvorständen oder Einquartierungs=Deputationen ausgefertigt,
in beiden Fällen aber mit dem öffentlichen Siegel versehen sein müssen.

Schönberg, den 11. Juli 1868.

Großherzoglich=Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. Seip.


Mit der heutigen Nummer wird Nr. 20 und 21 des Bundes=Gesetzblattes versandt.


- Endlich ist das Mene Tekel für die deutschen Spielhöllen erschienen. Sie werden sämmtlich bis 31. December 1872 geschlossen und neue dürfen niemals wieder aufgethan werden. An Sonn= und Festtagen darf schon jetzt nicht mehr gespielt werden.
- Einer hält in Frankreich die Waage in der Hand, er allein entscheidet über Krieg und Frieden, und für ihn selbst ist es eine schwere Entscheidung. In der gesetzgebenden Versammlung in Paris gingen Jules Fabre, Emil Ollivier und zum Theil Thiers diesem Einen im Hintergrund furchtbar zu Leibe. Sie zeigten, daß die bisherige Finanzwirthschaft zum Bankerott führen müsse, sie beschworen die Regierung, das einzige Zauberwort auszusprechen, das helfen könne: Entwaffnung. Frankreich müsse mit der Entwaffnung vorausgehen, alle Völker würden ihm zujauchzen und alle Fürsten mit der Entwaffnung nachfolgen. Napoleon möge bedenken, Frankreich sei nicht reich genug, um das Kaiserthum zu bezahlen.
- General Vogel v. Falckenstein feiert am 16. Juli sein 60jähriges Dienstjubiläum; die Kriegsjahre sind dabei doppelt gerechnet.
- Der Eintritt Mecklenburgs und Lübecks in den Zollverein ist auf den 1. August hinausgeschoben. Bis dahin ist jedoch die Vollendung aller Vorbereitungen mit Bestimmtheit in Aussicht genommen.
- Oesterreich beurlaubt 36,000 Soldaten. Vivat sequens!
- Der Schönberger Königschuß wurde am 13. Juli in bekannter Weise, gefeiert. Bei dem gegen Abend erforschten Resultate des Wettschießens wurde der Schirmfabrikant Scheer zum diesjährigen Schützenkönig proclamirt.
- Aus allen Provinzen Frankreichs schreiben die Präfecten dem Kaiser Napoleon, die Bauern wollten keinen Krieg, weder in diesem noch in dem nächsten Jahre, sie würden eine sehr gute Ernte halten und wollten sie genießen.
- Das Resultat der Volkszählung am 3. Dec. v. J. ergab für das Herzogthum Lauenburg eine Einwohnerzahl von 49,978. Die Zollabrechnungsbevölkerung beträgt 50,002.
- Der Staatsgerichtshof in Berlin hat den hannoverschen Minister Graf Platen in Hietzing in contumaciam wegen Hochverraths zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Polizeiaufsicht verurtheilt.
- Die silberne Urne ist fertig, darin das Herz des Königs Ludwig I. aufbewahrt werden und in die Wallfahrtscapelle zu Altötting gebracht werden wird.
- In Paris hat ein Obsthändler bereits reife schwarze Trauben, die unter freiem Himmel im Heroult=Departement gewachsen sind, zum Verkauf ausgestellt. Seit 1811 ist eine solche Frühreife nicht eingetreten.
- In Trapezunt hat ein Irrer 17 Menschen getödtet. Er rannte durch die Straßen und stieß Jedem, der ihm in den Weg kam, ein Messer in den Leib. Endlich gelang es, ihn durch einen Steinwurf zu Boden zu strecken und zu überwältigen.
- In Genf hat eine Krankenwärterin aus reiner Mordlust nach und nach acht ihr anvertraute Kranke vergiftet.
- Die "Reform" berichtet: Der Steinhauermeister Frank aus Ratzeburg war am Freitag in seinen Geschäften nach dem in der Nähe liegenden Gute Kogel gegangen. Da er bis spät Abends nicht zurückkehrte, wurden auf Ansuchen der Frau Recherchen angestellt, die nach langem suchen zu dem traurigen Resultat führten, daß Frank in einer scheußlichen Weise ermordet worden war. Sein Leichnam wurde auf dem Wege zwischen Kogel und Söhren aufgefunden und war der Tod durch mehrere Stiche in die Brust und in den Leib erfolgt. Der Bauch war völlig aufgeschlitzt, so daß die Eingeweide heraushingen. Die Stätte bewies, daß zwischem dem Mörder und dem Opfer ein lebhafter Kampf stattgefunden haben mußte. Ein Raubmord liegt nicht vor, da Frank seiner Effecten nicht beraubt war, und läßt sich daher nur auf einen Act der Rache schließen. Die Ermittelungen nach dem Mörder sind bisher erfolglos gewesen, indeß glaubt man demselben auf der Spur zu sein. Ein in Ratzeburg berüchtigtes Subject, welches bereits mehrfach bestraft worden, ist seit dem Morde verschwunden.
- Folgendes sinnige Transparent war bei dem vorige Woche in Braunschweig beendeten Schützenfeste, wo ein Tischler und ein Schlachter die besten Schüsse gemacht hatten, hier zu sehen: "Es lebe der Hobel, es lebe das Schwein!"
- Aus dem seit 9 Jahren 5 Mal von Mißernten heimgesuchten Finnland kommen erfreulicherweise verheißende Erntenachrichten, und zwar erinnert man sich, nach "Helsinfors Dagbl." seit langen Jahren eines solchen Felderstandes nicht mehr.
- Der Wettkampf am Freitag in Berlin zwischen den Gras= und Futter=Mähemaschinen fand hauptsächlich zwischen englischen und amerikanischen Maschinen statt. Von deutschen betheiligte sich nur eine aus der Fabrik von Schieblich und Hanke in Neukoschütz in Dresden daran. Die Maschinen arbeiteten meist gut und mähten den Morgen in der Frist von 31 Minuten ab. Der Besitzer der amerikanischen Fabrik "Eureka", im Staate Newyork war selbst herübergekommen, um eine seiner Maschinen vorzuführen, was er mit bestem Erfolge und großer Geschicklichkeit that. Da fast die Hälfte der angemeldeten Maschinen ausgeblieben sind, so sollte die Concurrenz schon am Sonnabend geschlossen werden.
- Da jetzt gerade die Zeit der Kartoffelblüthe ist, so werden alle, welche Kartoffelbau betreiben,

[ => Original lesen: 1868 Nr. 56 Seite 3]

darauf aufmerksam gemacht, daß es von Wichtigkeit ist, zeitig alle Kartoffelblüthen abzupflücken. Dadurch werden die Säfte, welche die Pflanze zur Entwickelung der Blüthe und zum Reifen des Samens gebraucht, der Knollenbildung zugewendet und es kann durch eine verhältnismäßig geringe Mühe der Kartoffelertrag erheblich gesteigert werden.
- In Ebing trieb ein Bäuerlein seine Kuh auf den Markt und verkaufte sie um 2 Gulden zu billig. So behauptete wenigstens die Bäurin, als er heim kam. Entweder bist Du zu dumm, oder hast's gar vertrunken! Sie spectakelte den ganzen Tag. S' ist 'ne dumme Geschichte, wenn die Frau Herr im Hause ist, sagte der Bauer, und hing sich in der Scheune an einem Balken auf.
- Am 4. d. Mts. ereignete sich in Benrath der höchst traurig Fall daß ein 7jähriger Knabe seinen jüngeren Bruder erschoß. Während der Vater, ein Holzschneider, seiner Arbeit oblag, geht die Mutter ins Feld. Der ältere Knabe soll nun zu dem jüngern gesagt haben, er möge ein in der Wiege liegendes Kind wiegen, wozu sich dieser geweigert, worauf er ihm gedroht, wenn er nicht wiege, so schieße er ihn todt. Er ergreift ein in der Wohnung befindliches Gewehr, unglücklicherweise geht der Schuß los und zerschmettert dem jüngern Bruder den Kopf, so daß er augenblicklich todt war.


Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)


[ => Original lesen: 1868 Nr. 56 Seite 4]

Antragsmäßig soll über das dem Zimmergesellen Johann Schulz zu Schönberg gehörige, daselbst an der Lübecker Straße sub Nr. 1 a belegene Wohnhaus c. p. ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Freitag den 17. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 22. April 1868.
Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. V. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


Wichtig für Bierbrauereibesitzer!
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Nur was ächt ist, bewährt sich!
Schaal sauer und trübe gewordene Lager=, sowie auch neue Schenkbiere werden längstens in 24 Stunden durch ein unschädliches Mittel, unter Garantie, glanzhell, fein mousirend und schmackhaft wieder hergestellt. Bei Bestellung bitte um genaue Angabe der Zahl der Fässer und des Maaß=Inhaltes jedes einzelnen Fasses. Versendungen nehme der Kürze wegen nach.
Einsendung von einer Flasche des kranken Bieres wäre erwünscht. Mustersendung sowie Briefe bitte zu frankiren. Nähere Auskunft ertheilt

Aug. Sigerist, Mengen (Württemberg).

Amtliche Urkunde.
Dem Kaufmann und Fabrikanten, Herrn August Sigerist von hier, wird hiermit bezeugt, daß derselbe der unterzeichneten Stelle über 10,895 Stück Zeugnisse, authentische Schriftstücke, von Anbeginn seines Geschäfts bis heute vorgelegt hat.
Stadtschultheißen=Amt:
(L. S.) Kopp.


Verkaufs=Anzeigen.

Holzverkauf.
Am Donnerstag den 16. Juli sollen unter den bekannten Bedingungen in dem Zuschläge Möörken bei Thandorf gegen gleich baare Zahlung

21 Faden eichen Kluft=, und
25 Faden eichen Groß= und Klein=Knüppelholz
meistbietend verkauft werden, und wollen sich Käufer Morgens 9 Uhr am Schlagbaum des Zuschlages einfinden.
Schönberg, den 9. Juli 1868.
Danckwarth.


Die zum Sonnabend den 18. d. M. in Neschow angesetzte Auction findet nicht statt.
Carlow, den 11. Juli 1868.
Struck.


Vermischte Anzeigen.

Geburts-Anzeige.
Heute Morgen 3/4 4 Uhr wurde meine liebe Frau durch Gottes Hülfe von einem gefunden Söhnlein glücklich entbunden.
Mirow den 8. Juli 1868.
C. Beckström.


Königschuß zu Rehna.
Die unterzeichneten Aelterleute der hiesigen Schützenzunft beehren sich, zu dem am Montag den 20. und Dienstag den 21 d. M. hier stattfindenden Königschuße sämmtliche Mitglieder der Schützenzunft, die Bewohner der Stadt und Umgegend, sowie sonstige auswärtige Freunde dieses Festes hiedurch ergebenst einzuladen.
Rehna, den 8. Juli 1868.
Die Aelterleute der Schützenzunft.
J. Stender.
J. Kalkmann.


Zollanschluss tritt in allernächster Zeit sicher ein. - Wer sich also noch jetzt in der Zeit mit gutem, billigem Caffee versorgen will, dem offerire ich
f. reinschmeckenden Caffee 9 ßl. per Pfd.
prima do. 10 ßl. per Pfd. Mecklb. Crt. franco Schönberg geliefert.
Gefällige Aufträge nimmt H. Hein in Schönberg gern entgegen.
Hamburg, Juli 1868.
H. Hein.


Erntehandschuhe sind stets zu haben bei Emil Jannicke, Handschuhmacher, wohnhaft in der Lübecker Straße.
Schönberg.


Die Gewinnliste zur Tombola am 2. Königschußtage wird eine Stunde nach Beendigung der Ziehung für 1 ßl. bei mir im Hause und auf dem Festplatze zu haben sein.
L. Bicker.


Meteorologische Beobachtungen.
1868
Juli
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
10.
11.
12.
13.
39.21
39.15
38.81
37.37
10.3
11.5
12.8
12.8
20.4
20.2
20.7
20.5
NO
NNW
NO
NNO
1
1
1
1
heiter.
völlig heiter.
-
heiter.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund12 1/2 - 13 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund13 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Enten, d. St.16 - 18 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Küken, d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfd.9 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfd.6 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfd.10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 7 St.4 Schilling (Mecklenburg).
Alte Kartoffeln, d. Faß5 - 7 Schilling (Mecklenburg).
Neue Kartoffeln, d. Faß10 - 12 Schilling (Mecklenburg).
Hamb. Blumenkohl, d. Kopf4 - 6 Schilling (Mecklenburg).
Hamb. Kirschen, d. Pfd.1 1/2 - 2 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weizen27 - 28Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen17 - 17Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Gerste15 - 15Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen17 - 18Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat19 - 20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


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