No. 57
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. Juli
1868
achtunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1868 Nr. 57 Seite 1]

Bei den jetzt öfter wiederkehrenden Einquartierungen von Truppen des Norddeutschen Bundes im hiesigen Fürstenthume werden die von Hoher Landesregierung mitgeteilten, die Verpflegung der Treppen betreffenden Bestimmungen hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht:

Bestimmungen
über die Verpflegung der Truppen.

1) Ob den marschirenden Truppen Verpflegung gebührt, muß jedesmal ausdrücklich in der Marschroute bemerkt sein.

2) Der marschirende Soldat, vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts, wird in der Regel durch den Wirth beköstiget und muß mit dem Tisch seines Wirths zufrieden sein. Um jedoch schlechter Beköstigung von Seiten des Wirtes, wie übermäßigen Forderungen von Seiten der Soldaten vorzubeugen, wird Folgendes bestimmt:

3) Der Unteroffizier und Soldat und jede zum Militair gehörende Person, die nicht den Rang eines Offiziers hat, zur Verpflegung aber berechtigt ist, kann in jedem Nacht= und Ruhequartier

a. zwei Pfund gut gebackenes Roggenbrod,
b. ein halb Pfund Fleisch,
c. Zugemüse und Salz, so viel zu einer Mittags= und Abendmahlzeit gehört, verlangen. Des Morgens zum Frühstück gebührt dem Soldaten nichts, so wenig er berechtigt ist, von dem Wirthe Bier, Branntwein oder wohl gar Kaffee zu fordern, wogegen die Ortsobrigkeiten dafür sorgen müssen, daß in jedem Orte ein hinreichender Vorrath an Bier und Branntwein vorhanden ist, und daß der Soldat nicht übertheuert wird.

4) Die Quartiergeber in großen, kleinen Städten und auf dem platten Lande erhalten für die Beköstigung der Einquartierten pro Mann und Tag 8 Schillinge, welche der Commandoführer an die Ortsvorstände als vollen Vergütungssatz gegen besondere Quittung zahlt, auch ein Attest ausstellt, in welchem bemerkt ist, daß und für wie viel Mann und Tage die Zahlung dieser 8 Schillinge erfolgt ist. Sollte jedoch die Marschroute den nöthigen Vermerk: "daß die Mitgabe des Geldes zur Bezahlung der Beköstigung unterblieben ist," enthalten, so bleibt die Befriedigung der Unterthanen ein Gegenstand besonderer Liquidation, auf den Grund militairischer Bescheinigungen.

5) Die Offiziere sorgen selbst für ihre Beköstigung, und bezahlen solche da, wo sie ihnen gereicht wird.

6) An Orten, wo weder Magazine vorhanden sind, noch mit einem Unternehmer über die Lieferung contrahirt ist, wird die Fourage von den bequartierten Ortschaften verabreicht, welche die Vergütigung dafür gehörigen Orts zu liquidiren haben. Ziehen aber die Communen es vor, die Fourage ans dem zunächst gelegenen Magazine abzuholen, so müssen sie den zum Transport desselben nöthigen Vorspann unentgeldlich hergeben.

7) Die nach der Marschroute erforderlichen Transportmittel müssen von der Commune gestellt werden. Ein zweispänniger Wagen muß 10 Centner, ein vierspänniger 20 Centner und ein einspänniger Karren 7 1/2 Centner laden.

8) Auch für den Vorspann erfolgt die Bezahlung (mit 12 Schillingen pro Pferd und Meile, für einen einspännigen Karren mit 18 Schillingen pro Meile) sogleich durch den Commandoführer gegen Quittung und Attest, und sind nur die Fälle ausgenommen, wo entweder bei Märschen kleiner Abtheilungen oder einzelner Militairs, wegen der damit verbundenen Gefahr vor Verlusten, die baare Zahlung sich nicht ausführen lassen möchte, welches jedoch jedesmal in der Marschroute vermerkt sein muß, alsdann bleibt die Befriedigung der Unterthanen ein Gegenstand wie ad 4.

9) Wegen der gegenseitigen Quittungs=Ausstellung und wegen der Form der Quittungen und Atteste, wird auf die darüber bestehenden Vorschriften Bezug genommen. Es wird nur bemerkt, daß die von den Communen zu ertheilenden Quittungen

a. entweder von den Communal=Empfängern Kämmerei= und Stadtkassen=Rendanten ausgefertigt und von den Bürgermeistern visirt, auf dem platten Lande von den Dorfschulzen und Gerichten ausgestellt,

[ => Original lesen: 1868 Nr. 57 Seite 2]

b. oder auch von den jedesmaligen Ortsvorständen oder Einquartierungs=Deputationen ausgefertigt,
in beiden Fällen aber mit dem öffentlichen Siegel versehen sein müssen.

Schönberg, den 11. Juli 1868.

Großherzoglich=Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. Seip.


Mit der heutigen Nummer wird Nr. 22 und 23 des Bundesgesetzblattes versandt.


- Mit dem am 13. Juli in Berlin ausgegebenen Bundesgesetzblatte Nr. 23 wird das für Mecklenburg so wichtige Bundesgesetz, betr. den Betrieb der stehenden Gewerbe (das sogen. Nothgewerbegesetz) publicirt. Den Wortlaut dieses Gesetzes haben wir bereits in Nr. 54 der Anzeigen vollständig abgedruckt. Da nach Artikel 2 der Bundes=Verfassung die verbindliche Kraft der Bundesgesetze, sofern nicht in dem publicirten Gesetze ein anderer Anfangstermin bestimmt ist, mit dem 14. Tage desjenigen Tages beginnt, an welchem das betreffende Stück des Bundesgesetzblattes in Berlin ausgegeben worden ist, so tritt das bezeichnete Gewerbegesetz mit dem 27. d. M. im ganzen Bereiche des Norddeutschen Bundes in Kraft.
- Seitens des Bundesrathes wird jetzt ein Specialgesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Apotheker=Gewerbes vorbereitet.
- Als es in dem gesetzgebenden Körper zu Paris auf die mexikanische Expedition kam, nannte sie der französische Finanzminister ein rechtmäßig begonnenes, glorreich fortgeführtes und unglücklich beendetes Unternehmen. Jules Favre gab aber eine andere Deutung. Er sagte, sie sei eine monarchische, ausländische Intrigue, welche Frankreich 300 Mill. gekostet hat.
- Napier, der Sieger von Magdala, wird mit Ehren überhäuft. Die Stadt London hat ihm das Ehrenbürgerrecht verliehen und ihm einen Ehrensäbel überreicht. Die Königin hat ihm die Pairswürde ertheilt und eine jährliche Pension für sich und seine nächsten Leibeserben von 2000 Pfd. Sterling bei dem Parlament bewirkt. Der General wird sich künftig Lord Napier von Magdala schreiben.
- Wiener Blättern, wird aus Triest vom 11. Juli telegraphirt: "Bis 11 Uhr durchzog ein lärmender Pöbelhaufen die Stadt. Das Wappen des päpstlichen Consuls wurde abgerissen. Wild durcheinander ertönten von dieser Horde die Rufe: Morte Pio Nono! Evviva Austria! Evviva Garibaldi! Evviva Italia! Die Capuziner, welche angegriffen wurden, läuteten Sturm. Arretirungen wurden vorgenommen. Heute ist Alles ruhig."
- Der König von Preußen hat auch den Schleswig=Holsteinern einen Besuch zugedacht. Er soll in diesem Herbst ausgeführt werden und Graf Bismarck will mitkommen.
- Für die norddeutsche Bundesarmee soll demnächst ein allgemeines Feldzeichen eingeführt werden.
- Am Tage der Apostel Petrus und Paulus (29. Juni) hat der Papst urbi et orbi seine Bulle zur Einberufung des 19. ökumenischen Concils aus den 8. December 1860 nach Rom unter Pauken= und Trompetenklang bekannt machen lassen. Es sind über 300 Jahre her, seit das letzte Concil in Orient abgehalten worden ist.
- Die Verheerungen der Felder durch die in dieser Jahreszeit ganz ungewöhnlichen und langen Regengüsse sind die allgemeine Klage in der Umgegend wie in den Provinzen, schreibt man aus Rom. Hagelschlag und Wolkenbrüche vernichteten und schwemmten die Ernte größtentheils fort; da ist kein Dorf, wo nicht in letzter Zeit Bußprocessionen und öffentliche Gebete um das Aufhören dieser schweren Calamität abgehalten wurden.
-Am letzten Mittwoch Mittag schoß in Lübeck am Dampfschiffshafen der Schiffsarbeiter Tege den Arbeiter Braasch mit einer Pistole nieder, worauf er sich nach Hause begab. Die Polizei suchte ihn in seiner Wohnung auf, um seine Verhaftung vorzunehmen, es ertönte aber alsbald ein Schuß, durch den er sich selbst tödtete. Braasch, der noch lebte, wurde nach dem Krankenhause gebracht.
- Noch in keinem Jahre hat Bad Ems soviele Gäste gehabt, als in diesem. Es sind über 8200 dort anwesend.
- Aus den Zimmern des Prinzen Joinville in Wiesbaden wurden 80 Pfd. St. baar, verschiedene Goldsachen und Creditbriefe im Werthe von 5000 Pfd. entwendet. Der Polizei gelang es den Dieb zu verhaften und das gestohlene Gut zurückzugeben.
- Chorinsky ist auf die Festung Rosenberg bei Kronach abgeführt worden. Daß der liederliche Graf eben immer noch so vornehm reisen durfte und so viele Bequemlichkeiten unter Wegs hatte, wurde übel aufgenommen. So oft der Bahnzug anhielt, sammelte sich eine große Menschenmenge, um ihn zu sehen und ihm ihre Verachtung zu erkennen zu geben.
- In dem bayerischen Walde ist am 7. Juli Schnee gefallen und der Bergrücken des Lusen war über und über damit bedeckt.
- In den Zuckerrübenfeldern der Umgegend von Köthen richtet eine grüne Raupe große Verheerungen an, indem sie die Rübenblätter abfrißt.
- Vor einiger Zeit wollte einer Beamtenfamilie in Dortmund des Morgens und Abends der Kaffee gar nicht mehr munden. Er hatte einen so seltsamen, faulenden Geschmack. Die sorgsame Hausfrau ließ sich die beste Sorte Kaffee holen - der Geschmack des Kaffee's blieb derselbe. Da kam endlich der Hausfrau der Gedanke, der Köchin auf die Finger zu sehen, und was kam zum Vorschein? Das Dienstmädchen, ein junges Ding von etwa 19 Jahren, stieg, ehe sie den Kaffee zubereitete, in ihre Kammer hinauf und holte von dort einen Topf Wasser herunter. Natürlich wurde sie bei der ersten Entdeckung dieses Umstandes sofort festgehalten und der Topf untersucht. Das Resultat war, daß das Wasser einen fauligen, unangenehmen Geruch hatte, und daß das Mädchen unter Thränen folgendes Geständniß ablegte: Eine alte Frau, die Sympathie verstände, habe ihr gerathen, daß, wenn sie bald einen reichen Mann haben wollte (als solcher wurde ihr von der Schwindlerin ein jüngerer Bruder der Hausfrau bezeichnet), so brauche sie nur ein Taubenherz zu nehmen und dieses im rohen Zustande in einen großen Topf Wasser zu legen, bis es sich theilweise aufgelöst habe. Von diesem sympathetischen Wasser müsse die Familie desjenigen, den sie gern heirathen wolle und er selbst täglich etwas im Kaffee genießen; geschehe dies, so würde der junge Mann unlöslich an sie gefesselt. Diesen Rath habe sie denn auch befolgt, und daher rühre auch der schlechte Geschmack des Kaffee's.


Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1868 Nr. 57 Seite 3]

Zu hoch hinaus!
Eine Erzählung von Friedrich Friedrich.
[Fortsetzung.]


[ => Original lesen: 1868 Nr. 57 Seite 4]

Anzeigen.

In Sachen betreffend das Debitwesen der Schlosserwittwe Abels zu Schönberg ist zur Publication des abgesetzten Prioritätserkenntnisses Termin auf Freitag, den 24. Juli d. J., Morgens 10 Uhr, anberaumt, wozu alle nicht präcludirten und nicht bereits wegen ihrer Liquidate völlig abgefundenen Wittwe Abels'schen Gläubiger hiemit geladen werden mit dem Bemerken, daß auch ohne ihr Erscheinen mit der Publication wird verfahren werden.
Schönberg, den 14. Juli 1868.
Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Seip.
(L. S.) A. Dufft.


Ueber das Vermögen des Gastwirths Roderisch hieselbst ist der formelle Concurs erkannt, und sind zugleich alle Diejenigen, welche Forderungen irgend einer Art an diese Concursmasse zu haben glauben, zur Anmeldung und Bescheinigung derselben auf Freitag den 24. k. Mts., Mittags 12 Uhr, zu Rathhause hieselbst verabladet, bei Strafe der mit Ablauf des Termins eintretenden Präclusion. Auswärtige Gläubiger müssen einen Bevollmächtigten bestellen oder gewärtigen, daß ihnen ein solcher von Gerichtswegen wird zugeordert werden.
Ratzeburg, den 13. Juni 1868.
Königlich Herzoglicher Stadthauptmann, Bürgermeister und Rath.
In fidem: Richter, Stadtsecretär.


Vermischte Anzeigen.

Die Inhaber von Tombola=Loosen verweisen wir auf die der heutigen Nummer der Anzeigen beiliegende Gewinnliste.
Die Gewinne sind gegen Abgabe der betreffenden Gewinn=Loose abzufordern beim Herrn Tabacksfabrikanten Stüve.
Schönberg den 15. Juli 1868.
Die Aeltesten der Schützenzunft.


Königschuß zu Rehna.
Die unterzeichneten Aelterleute der hiesigen Schützenzunft beehren sich, zu dem am Montag den 20. und Dienstag den 21 d. M. hier stattfindenden Königschuße sämmtliche Mitglieder der Schützenzunft, die Bewohner der Stadt und Umgegend, sowie sonstige auswärtige Freunde dieses Festes hiedurch ergebenst einzuladen.
Rehna, den 8. Juli 1868.
Die Aelterleute der Schützenzunft.
J. Stender.
J. Kalkmann.


Zollanschluss tritt in allernächster Zeit sicher ein. - Wer sich also noch jetzt in der Zeit mit gutem, billigem Caffee versorgen will, dem offerire ich
f. reinschmeckenden Caffee 9 ßl. per Pfd.
prima do. 10 ßl. per Pfd. Mecklb. Crt. franco Schönberg geliefert.
Gefällige Aufträge nimmt H. Hein in Schönberg gern entgegen.
Hamburg, Juli 1868.
H. Hein.


Gußeiserne Keller= und Stallfenster, Dachfenster, Ofenthüren, Ofenröhren, Grabkreuze, Gartenbänke, Rosten und Ofenplatten und emaillirtes Kochgeschirr empfiehlt C. Schwedt.


Neuer Flohm-Hering bei C. Schwedt.


Erntehandschuhe sind stets zu haben bei Emil Jannicke, Handschuhmacher, wohnhaft in der Lübecker Straße.
Schönberg.


Am Montag den 20. Juli, Vormittags, werden auf dem Hofe Gr. Molzahn Rappschoten verbrannt.
Hanke.


Ein erfahrenes Kindermädchen sogleich oder zu Michaelis wird gesucht von Pastorin B. Fischer, gb. Kindler.


Am ersten Königschußtage ist auf dem Amtsplatze eine Perlhalskette mit goldenem Schloß gefunden worden, welche die sich als rechtmäßig ausweisende Eigenthümerin gegen Erstattung der Kosten zurückerhalten kann beim Schneidermeister Boye in Schönberg.


Am Sonntag und Montag den, 19. und 20. Juli, den Tagen des allgemeinen Scheibenschießens, werde ich mit meinem Omnibus nach Lübeck fahren.
Abfahrt von Schönberg Morgens 7 Uhr, Abfahrt von Lübeck gegen 1/2 11 Uhr Abends.
F. Fick.


Gefunden am 13. d. Mts. ein Rohrstock.
W. Gartz, Kürschner.


Am Sonntag, den 19. Juli, von 5 bis 7 Uhr, Harmonie-Musik im großen Zelte auf dem Schützen=Platze, von 7 Uhr an Tanz=Musik.
Wozu freundlichst einladet Gastwirthin Krüger.
Schönberg, den 16. Juli 1868.


Sonntag den 19. Juli.
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Meteorologische Beobachtungen.
1868
Juli
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
14.
15.
16.
38.06
38.06
37.96
10.3
11.5
12.8
19.2
21.1
24.0
NO
ONO
OSO
1
1
0
völlig heiter.
-
-


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pfund12 1/2 - 13 Schilling (Mecklenburg).
Holst. d. Pfund13 1/2 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Enten, d. St.16 - 18 Schilling (Mecklenburg).
Hühner, d. St.12 - 14 Schilling (Mecklenburg).
Küken, d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg).
Tauben, d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg).
Schinken, d. Pfd.9 Schilling (Mecklenburg).
Schweinskopf, d. Pfd.6 Schilling (Mecklenburg).
Wurst d. Pfd.10 Schilling (Mecklenburg).
Eier 7 St.4 Schilling (Mecklenburg).
Alte Kartoffeln, d. Faß5 - 7 Schilling (Mecklenburg).
Neue Kartoffeln, d. Faß8 - 9 Schilling (Mecklenburg).
Hamb. Blumenkohl, d. Kopf4 - 6 Schilling (Mecklenburg).
Hamb. Kirschen, d. Pfd.1 - 1 1/2 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(per Sack in Lüb. Crt.)
Weizen27 - 28Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen17 - 17Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste15 - 15Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen17 - 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat20 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen19 - 19Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat18 - 19Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


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