No. 39
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 27. September
1861
einunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1861 Nr. 39 Seite 1]

                Nachstehende Verordnung des Staats=Secretairs der Vereinigten Staaten von Nord=Amerika:

Verordnung
zur Nachachtung für Reisende.

              Bis aus Weiteres soll es Niemandem erlaubt sein, sich von einem Hafen der Vereinigten Staaten nach dem Auslande zu begeben, ohne einen ordentlichen Paß zu besitzen, der von dem Vereinigten Staaten=Staatssecretair entweder ausgestellt oder visirt ist.
              Ebensowenig soll einer aus dem Auslande kommenden Person die Landung auf Vereinigten Staaten=Boden gestattet werden, wenn dieselbe nicht genügend durch einen Paß legitimirt ist, welcher für den Fall, daß solche Person Bürger der Vereinigten Staaten ist, von einem Vereinigten Staaten=Gesandten oder Consul ausgestellt ist, und welcher für den Fall, daß solche Person Unterthan einer fremden Regierung ist, die Visa des zuständigen Vereinigten Staaten=Gesandten oder Consul trägt.
              Letzterer Theil dieser Verordnung soll übrigens erst dann in Kraft treten, nachdem seit der heutigen Publication eine hinreichende Frist verstrichen ist, um das Bekanntgewordensein dieser Bestimmungen im Auslande annehmen zu können.
              Washington, 16. August 1861.

                                                    /gez./ W. H. Seward, Staatssecretair.

wird diesseitigen Unterthanen, welche nach den nordamerikanischen Freistaaten reisen oder auswandern wollen, hiedurch zur Kenntniß gebracht, um sich vor ihrer Einschiffung mit den nach jener Verordnung erforderlichen Legitimationen zu versehen.
              Neustrelitz, 6. September 1861.

Großherzoglich Mecklenb. Landesregierung.
A. Piper.


                Daß in Pahlingen unter den Schaafen die Pocken ausgebrochen sind, wird hierdurch zur weitern Kunde gebracht.
                  Schönberg, den 26. September 1861.

                          Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          F. Graf Eyben.


- Aus Neustrelitz geht der †Ztg. folgende Entgegnung zu: Zur Aufklärung über die in Nr. 219 dieser Zeitung mitgetheilte Beschwerde des katholischen Priesters Jänisch aus Wittstock gegen das von der großherzoglichen Landesregierung eingeschlagene Verfahren bei der Taufe eines Kindes des hiesigen Seilermeisters Günther theilen wir folgende authentische Thatsachen mit. Der Seilermeister Günther ist evangelischer, seine Frau katholischer Confession, das betreffende Kind also in gemischter Ehe geboren. Dem katholischen Geistlichen war die Taufhandlang nicht unbedingt untersagt, sondern nur, unter Strafandrohung im Uebertretungsfalle, von einer Genehmigung der obersten Landesbehörde abhängig, gemacht, wie eine solche auch in früheren Fällen stets ohne Bedenken gegeben ist. Bei der fast ausschließlich evangelischen Bevölkerung des Landes achtet eben die Behörde darauf, daß zunächst die Rechte der evangelischen Kirche gewahrt werden, und erst, wenn eine seelsorgerische Thätigkeit dieser ohne Erfolg geblieben ist, die katholische Kirche die Taufe ertheilt. Der Vater des Kindes hat die ihm freistehende Genehmigung für die katholische Kirche gar nicht nachgesucht, weil er das Einschreiten der Landesregierung freudig anerkannt hat, welches ihn den Zumuthungen des katholischen Geistlichen entzog. Das geht aus Aeußerungen des Günther hervor, welche nöthigenfalls durch Zeugen festgestellt werden können, und welche er auch dem dann taufenden evangelischen Geistlichen gemacht hat. Da die Taufe katholischerseits gar nicht erfolgte, kann natürlich nicht von einer Strafvollziehung die Rede sein. Uebel gethan war es, wenn Priester Jänisch auf einen früheren, dem vorliegenden ähnlichen Fall

[ => Original lesen: 1861 Nr. 39 Seite 2]

hinwies, der noch mehr geeignet ist, das Verfahren der katholischen Geistlichen zu kennzeichnen. Bei der Taufe eines Kindes, gleichfalls aus gemischter Ehe geboren, verfuhr die Landesregierung im vorigen Jahre eben so wie im obigen Falle. Trotz dieses obrigkeitlichen Befehls, ohne zuvor erwirkte behördliche Genehmigung, taufte der damalige katholische Priester das betreffende Kind und suchte später dies sein Verhalten schriftlich in so ungebührender Weise zu rechtfertigen, daß es die größte Verwunderung erregen mußte, wie sich die katholische Kirche eines auf so niedriger Bildungsstufe stehenden Mannes für ihr Amt bedienen könne. Derselbe wurde denn auch nach Dazwischenkunft seiner kirchlichen Obern sogleich abberufen und mußte der Behörde Abbitte thun. - Die übrigen Beschwerden des Priesters in dem oben genannten Schriftstücke wegen Bedrückung der Katholiken zerfallen von selbst durch Folgendes. Die hieselbst wohnenden Katholiken bestehen aus höchstens 40 Seelen. Durch die allbekannte huldreiche Gesinnung des verewigten Großherzogs wurde ihnen in einem fürstlichen Gebäude ein Local für ihre gottesdienstlichen Zusammenkünfte eingeräumt, zu deren Abhaltung einen benachbarten Priester kommen zu lassen, ihnen jederzeit gestattet ist. Außerdem sind ihnen mannigfache Beweise landesväterlicher Huld und Fürsorge zu Theil geworden, so wie sie auch aus landesväterlicher Munificenz jährlich eine ansehnliche Summe zur Bestreitung der Ueberkunft des Geistlichen erhalten. Ein stehendes Pastorat zu errichten, liegt außerhalb des nächsten Bedürfnisses.
- Es soll nun entschieden sein, daß Napoleon und der König von Preußen in Compiegne zusammentreffen werden. Eigentlich wollte der König dem Kaiser Napoleon den halb abgedrungenen Besuch in Straßburg machen, die Franzosen aber sagten, das gehe nicht, einen Gast dürfe man nicht auf der Schwelle des Hauses stehen lassen, er müsse in das Haus eintreten. Daher geht der König nach Compiegne, wo derselbe am 6. October eintreffe wird.
- Oskar Becker hat in der letzten öffentlichen Gerichtssitzung zu Bruchsal sein früheres Zugeständniß zurückgenommen und behauptet, er habe nur ein Scheinattentat beabsichtigt. Er bestreitet gegenwärtig, daß sein Schuß dem König gegolten habe. - Beckers Leben im Gefängniß ist ein ganz gemüthliches. Das Essen und Trinken schmeckt ihm, und in einem Briefe an seinen Vater sagt er u. a.: "Das Essen und Trinken schmeckt mir gut, und wenn ich einen schlechten Witz machen wollte, so würde ich sagen, ich schlafe den Schlaf des Gerechten." Hieraus geht hervor, daß ihn über seine grauenvolle That keine Reue erfaßt hat, doch sollen in neuester Zeit einige Zeichen an ihm wahrgenommen worden sein, die darauf schließen lassen, daß sein Gemüth anfängt weich zu werden. - In der beendigten öffentlichen Gerichtssitzung hat der Gerichtshof, nachdem die Geschwornen Oscar Becker des vollendeten Mordversuchs auf den König von Preußen für schuldig erklärt und dessen Unzurechnungsfähigkeit verneint hatten, gegen denselben auf 20 Jahre Zuchthaus erkannt, von denen die 9 ersten Jahre in 6 Jahre Einzelhaft zu verwandeln sind. Gleichzeitig ist auf Landesverweisung erkannt werden. Der Angeklagte vernahm das Urtheil mit Lächeln.
- In Athen hat ein Student auf die Königin geschossen und glücklicherweise gefehlt; er wurde sofort ergriffen. Die Königin, eine Oldenburger Prinzessin, ist eine muthige Frau, kräftig an Geist und Charakter, und führt für den König, der in Deutschland reist, die Regierung.
Lübeck. In einer am 24. d. M. publicirten Verordnung, betreffend die Aufhebung verschiedener Satzungen in den hiesigen Handwerkszünften und Aemtern, verordnet der Senat unter anderm Folgendes: Der bei der Annahme zu einheimischen Gesellen, sowie bei der Zulassung zum Meisterrechte, bisher zwischen Hiesigen und Auswärtigen gemachte Unterschied ist abgestellt; die Feststellung der Dauer der Lehrzeit ist der freien Vereinbarung zwischen dem Meister und dem Lehrlinge, oder dessen Angehörigen überlassen, jedoch darf die Lehrzeit nicht unter 3 und nicht über 5 Jahre bestimmt werden; der Wanderzwang ist aufgehoben; für die Anmeldung zur Gewinnung des Meisterrechts genügt es, daß der sich Anmeldende mindestens 5 Jahre lang Geselle gewesen ist; bei allen Aemtern ist behufs Zulassung zum Meisterrechte nur eine einmalige Anmeldung erforderlich; die Amtsmeister sind hinsichtlich der Zahl der zu haltenden Gesellen und Lehrburschen keinerlei Beschränkung unterworfen; die Amtsmeister sind befugt, neben zünftigen Gesellen und Lehrburschen oder statt derselben, in ihrem Gewerbe auch unzünftige Hülfsarbeiter zu verwenden u. s. w.
- Von Newyork lief jüngst ein Schoner mit werthvoller Ladung nach Montevideo aus und ward nach einigen Tagereisen von südländischen Seeräubern gekapert. Die Mannschaft wurde auf das Kaperschiff gebracht, 5 Räuber besetzten den Schoner und ließen zur Hülfe nur einen Neger, der Koch war, und zwei Matrosen, darunter einen Deutschen, zurück. Der Neger hörte, daß er auf dem nächsten Sklavenmarkt verkauft werden sollte. Wir müssen uns befreien, sagte er zu dem Deutschen, koste es, was es wolle. Der war's zufrieden. Nach mancher Tagereise schlich der Neger Nachts zu dem Deutschen: jetzt ist's Zeit! der Kaper=Kapitain und die Matrosen liegen in tiefem Schlaf! Mit einem Beil, der einzigen Waffe, die er habhaft werden konnte, eilte er in die Kajüte, spaltete mit furchtbarem sichern Schlage drei Räubern den Kopf und warf den Haifischen die Beute zu; die beiden andern Matrosen wurden unter der Bedingung begnadigt, daß sie das Schiff lenken helfen wollten. Obgleich keiner von allen sich auf die Leitung eines Schiffes verstand, erreichten sie doch glücklich Newyork, und der Neger ist der Held des Tages.
- Nach Mittheilungen der schlesischen landw. Zeitung wird die Ernte Polens und Rußlands als eine gesegnete bezeichnet, besonders die des Osten und Süden; es soll namentlich von Roggen, Gerste und Hafer viel exportirt werden können. In den Niederlanden ist das Ernteergebniß kein befriedigendes. Dagegen ist dasselbe in Spanien und Portugal seit 1852 kein so gesegnetes, wie diesmal. - In Hinsicht des Getreidegeschäfts steht Frankreich in dieser Saison oben an. Die französischen Einkäufe in allen Productionsländern sind riesig groß, und haben daher auch auf das Steigen der Preise wirken müssen. Diese Einkäufe erstrecken sich bis nach Oestreich und namentlich bis nach Ungarn, von wo Massen Weizen nach Frankreich transportirt werden. Man hat aber bei der Würdigung des französischen Bedarfs ein gewisses Mißtrauen gegen die Haltbarkeit der dortigen hohen Preise.


Bekanntmachung
wegen der Meldung zu Stellvertretern.

1) Wer Lust hat, Stellvertreter zu werden, kann sich zu jeder Zeit beim Militair=Commando oder während der Loosung bei dem zur Aushebung kommandirten Offizier persönlich melden.
2) Der Stellvertreter verpflichtet sich, wie jeder Soldat 6 1/2 Jahr zu dienen. Er kann entweder bereits gedient haben und verabschiedet sein oder sich freigeloos't haben; muß indeß zwischen 17 und 28 Jahr alt sein. Wer sich als Freiwilliger meldet, kann erst von da ab als Stellvertreter angenommen werden, wenn er sich nach erreichtem militairpflichtigen Alter freigeloost oder nachdem er 6 1/2 Jahr gedient hat.
3) Der Stellvertreter muß die erforderlichen Papiere, Geburtsschein, Freiloosungsschein, Abschied, Führungsattest etc. beibringen.
    Nur wer völlig gesund, unverheirathet und von guter Führung ist, wird angenommen.
4) Der Stellvertreter erhält bei seinem Eintritte ein Handgeld von 30 Taler (Mecklenburg) und nach zurückgeleg=

[ => Original lesen: 1861 Nr. 39 Seite 3]

ter Dienstverpflichtung 170 Taler (Mecklenburg), welche ihm während der Dienstzeit mit 2 1/2 pro Cent verzinset werden oder aber soll ihm bei einem Handgeld von 15 Taler (Mecklenburg) auf seinen Wunsch nach beendeter erster Präsenzdienstzeit die Summe von 50 Taler (Mecklenburg) Cour. ausbezahlt werden, während mit dem Rest der Prämie im Betrage von 135 Taler (Mecklenburg) wie oben verfahren wird.
5) Wer sich als Noncombattanten=Stellvertreter meldet, hat im Frieden bei der Fahne nicht zu dienen, erhält indeß kein Handgeld und nach vollendeter Dienstverpflichtung 100 Taler (Mecklenburg), welche ihm ebenfalls mit 2 1/2 pro Cent, verzinst werden.
6) Die Einstellung der Stellvertreter geschieht in der Regel zum 1. November jeden Jahres.
Neustrelitz den 4. September 1861.

Großherzogliches Militair=Commando.
v. Ruville.


Verkaufsanzeigen.

Am Sonnabend d. 12. Octb. sollen im Hause des Ackerbürgers Boye hieselbst nachstehende Sachen gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden:

einige Bolzen flächsen Leinewand, einige Bolzen heeden Leinewand, etwas Garn und Wollenzeug, 2 weiß leinene Säcke, 15 diverse Handtücher, 5 Kissenbühren, sowie mehrere Manns= und Frauenkleidungsstücke.
Die Auction wird Morgens 9 Uhr ihren Anfang nehmen.
Schönberg d. 26. Septbr. 1861.

                                                    F. W. Müller, Landreiter.


Bekanntmachung.

Die Nothwendigkeit erforderte eine nochmalige Armensteuer und zwar zum halben Beitrag an die resp. Armenvorsteher zu zahlen.
Die Bewohner des Schönberger Armen=Districts werden daher aufgefordert, ihre Beiträge fördersamst berichtigen zu wollen.
Schönberg den 12. September 1861.

                                                    Die Armenbehörde.


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

Zur Bestreitung der Verwaltungskosten, Unterhaltung der Spritzen und Anlegung eines Hülfsfonds ist für das laufende Jahr ein Beitrag von 2 Schilling für je 100 Thaler der Versicherungssumme erforderlich.
Der Zahlungstag wird demnächst bestimmt werden.
Schönberg den 26. September 1861.

                          Direction
                          der Feuer=Versicherungs=Gesellschaft
                          für das Fürstenthum Ratzeburg.


Wir machen hiermit bekannt, daß der Krugtag der Schuhmachergesellen=Brüderschaft am Montage nach Michaelis, den 30. September, stattfindet und laden sämmtliche Mitbrüder ein, am gedachten Tage zu erscheinen.
Schönberg, d. 12. Sept. 1861.

                                                    Die Vorsteher und Altgesell
                                                    der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft.


Oldenburger
Versicherungs-Gesellschaft
in Oldenburg (Großherzogthum).
Statutenmäßiges Grundcapital 2 Mill. Th. pr. Ct.

Von der Direction obiger Gesellschaft ist mir die Agentur für Schönberg und Umgegend übertragen worden, und empfehle ich mich demzufolge dem verehrlichen Publikum in Stadt und Land zur Vermittelung aller Versicherungen auf Immobilien und Mobilien, als: Gebäude, Möbel, Vieh, Erntefrüchte, Haus= und Ackergeräthe, Waaren, Werkzeuge u. s. w. unter liberalen Bedingungen, zu billigen und festen Prämien, ohne irgend eine Nachzahlung gegen Feuerschaden und Blitzschlag bei dieser soliden Gesellschaft.
Antragsformulare, sowie jede gewünschte Auskunft werden gern und unentgeltlich von mir ertheilt.
Schönberg im September 1861.

                          J. H. Abels, Agent
                          der Oldenburger Versicherungs=Gesellschaft.


Am 15. November 1861.
Große Ziehung der
Baierischen Eisenbahn=Loose

Jedes Loos muß im Laufe der Ziehungen gewinnen. Gewinne des Anlehens fl. 25,000, fl. 20,000, fl. 18,000, fl. 16,000 fl. 15,000, fl. 14,000, fl. 12,000, fl. 10,000, fl. 8000, fl. 7000, fl. 6000, fl. 5000, fl. 3000 etc. etc. Niedrigster Gewinn fl. 8.

Zahlbar in Silbermünzen.
  1  Loos  hierzu kostet nur Thaler   1.
  6 Loose hierzu kosten nur Thaler   5.
14 Loose hierzu kosten nur Thaler 10.

Durch den billigen Preis der Loose ist es jedem möglich sich hierbei zu betheiligen und sind Bestellungen unter Beifügung des Betrags oder gegen Postnachnahme direct an das Handlungshaus B. Schottenfels in Frankfurt a. Main zu senden.
Die beliebten Nummern von 1 bis 100 sind noch vorräthig.


Neue besonders vortheilhafte
von der Regierung garantirte
Staats-Gewinnverloosungen.
Verloosungs=Capital: 2mal
zwei Millionen Mark,
vertheilt auf 16000 und 17300 Prämien.
Haupttreffer 250,000 Mk., 200,000 Mk., 150,000 Mk., 100,000 Mk., 50,000 Mk., 30,000 Mk., 25,000 Mk., 15,000 Mk., 12,500 M., 12,000 m., viele von 10,000 Mk., 8000 Mk., 7500 Mk., 6250 Mk., 6000 Mk., 5000 Mk., 3000 Mk., 2500 Mk., 2000 Mk., 1500 Mark, 1250 Mark, 1100 Mk. und sehr viele von 1000 Mk. und 500 Mark etc. etc.

Man kann jetzt, wieder Original=Obligationen zu den demnächst beginnenden Ziehungen à 6 Taler (Mecklenburg) oder auch à 4 Taler (Mecklenburg) oder auch à 3 Taler (Mecklenburg) oder auch à 2 Taler (Mecklenburg) und auch schon à 1 Taler (Mecklenburg) erhalten.
Während bei anderen Staats=Verloosungen ähnliche Treffer unter einer Loosen=Anzahl von 100,000 und darüber zur Entscheidung gelangen, empfehlen sich diese Staats=Einrichtungen vorzüglich dadurch, daß bei einer verhältnißmäßig geringen Anzahl von Obligationen schon solche bedeutende Resultate zu erzielen sind.
Nachdem unter meiner Devise:

"Gottes Segen bei Cohn"

in letzter Zeit unzählige Mal der größte Haupttreffer bei mir gewonnen worden, fiel am 4. September dieses Jahres wiederum der größte Haupttreffer unter meine Obligationen.
Auswärtige Aufträge mit Rimessen oder gegen Postvorschuß, selbst nach den entferntesten Gegenden führe ich prompt und verschwiegen aus und erfolgen amtliche Ziehungslisten und Gewinngelder sofort nach Entscheidung.

                                                    Laz. Sams. Cohn,
                                                    Banquier in Hamburg.


[ => Original lesen: 1861 Nr. 39 Seite 4]

J. Burchard aus Rehna

empfiehlt sich zum bevorstehenden Herbst= Markte den hochgeehrten Bewohnern des Fürstenthums mit einem gut assortirten Lager von

Tuch=, Manufactur= und Mode=Waaren.

              Im Besitze meiner neuen Waaren von der Leipziger Messe, werde ich die neuesten Artikel mitbringen, verspreche billige Preise und bitte um zahlreichen Besuch.
              Vorzüglich mache ich aufmerksam auf eine schöne Auswahl von Mänteln und Jacken in Tuch, Double=Stoff und Seakskin in den neuesten Facons; ferner auf eine Parthei Umschlage= und Double-Tücher, die ich unterm Preis verkaufe.
                          Für Landleute:
              Ganz neue Muster in blanken, schwarzen und Brocat=Bändern, sowie preiswürdige Atlasschürzen und Tücher.
              NB. Sehr schöne Düffel und feine schwarze Tuche, recht billig.
              Mein Verkaufslocal ist in der Wohnung des Herrn Goldschmied Fischer am Markte.

Ergebenst
                                                    J. Burchard.


Zum bevorstehenden Jahrmarkt empfehle ich mein wohlassortirtes Lager von

Tuch=, Manufactur= und Mode=Waaren

ganz ergebenst.
Für Landleute empfehle ich besonders:
Neue blanke und bunte Brokat=Bänder, Atlas=Schürzen und Tücher zu den billigsten Preisen.
Mein Lager befindet sich vor dem Hause des Herrn Gastwirth Fick.

                                                    H. Rohde, Rehna.


Fertige Drell=Korn=Säcke

mit blauen Streifen, 4 Möllner Scheffel haltend, pr. Dutzend 8 Taler (Mecklenburg) mit blauen Streifen, 4 Lübecker Scheffel haltend, pr. Dutzend 7 1/2 Taler (Mecklenburg),
ohne Streifen, 4 Mölln. Schfl. halt., pr. Dtz. 6 1/2 Taler (Mecklenburg),
ohne Streifen, 4 Lüb. Scheffel halt., pr. Dtz. 6 Taler (Mecklenburg),

empfiehlt
                                                    H. Rohde, Rehna.


Mit Teltower Rüben und Winterkohl
empfiehlt sich                                                    C. Oldenburg, Bäckermeister.


Zum bevorstehenden Winter empfehle meine mit neuen Artikeln vermehrte Stickereihandlung einem geehrten Publikum bestens. Stets vorräthig sind: Castor, Zephir, oeil de perdrix, Moor= und Angora=Wolle, Stickseide, französische Halbseide, Drell=, Filir= und schattirte Seide, Stick= und andere Chenille, Perlen in allen Größen und Farben. In Weißstickereien: eine reichhaltige Auswahl von ausgezeichneten Kragen, Manschetten, Festons, Taschentücher, Hauben, Antimarcassers, Tischdecken u. s. w., sowie Stickbaumwolle a 1 1/2 und 1 Schilling (Mecklenburg) pr. Docke. Angefangene Arbeiten sind ebenfalls, theils stets vorräthig, theils werden sie auf Bestellung sofort angefertigt oder besorgt. Ferner empfehle noch Haarnetze für Kinder und Erwachsene in Brillantgarn, Seidenlitzen, Chenille und schwerer Seide, sowie Fanchons und Coiffüren.

                                                    Carl Bade.


Beim Tagelöhner Groth in Westerbeek hat sich eine weiße Gans angefunden, welche der sich als rechtmäßig ausweisende Eigenthümer gegen Erstattung der Kosten dort wieder erhalten kann.


Photographische Portraits

auf Glas, Papier und Wachstuch werden angefertigt von

                                                    Wilh. Heincke.


Drei halbjährige Schweine sind zu verkaufen
bei                                                    C. Oldenburg, Bäckermeister.


Zu Rosenhagen bei Dassow stehen 60 Stück besonders wohlgenährter Hammel zum Verkauf.


Ein Transport anderthalbjähriger dänischer Füllen steht bei mir zum Verkauf und werden die geehrten Landleute ergebenst dazu eingeladen.
Schönberg den 26. Septbr. 1861.

                                                    Aug. Kniep.


Backtafel für die Stadt Schönberg

Weizen=Milch=Brod. Pfd. Loth.   Pfd.   Loth.
Ein 2 Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eine Dreilings=Semmel, soll wägen - 15
Ein Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod desgleichen -   7 1/2
Ferner:
fünf große Milch=Semmel oder für 2 Schillinge - 15
fünf kleine Milch=Semmel oder für 1 Schilling -   7 1/2
Roggen=Brod von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 8 Schillings=Brod 3 28
ein 4 Schillings=Brod 1 30
ein 2 Schillings=Brod - 31
Grob Hausbacken=Brod ohne Aufbrod:
ein 8 Schillings=Brod 6   -
ein 4 Schillings=Brod 3   -
ein 2 Schillings=Brod 1 16

Schönberg, den 21. Septbr. 1861.                                                    
                                                    Bürgermeister und Rath.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde.

In der Woche vom 20. bis 26. Septbr.

Geboren: Den 20. dem Arbm. Eckmann in Schönberg, Zwillingstöchter. Den 22. dem Hsw. Kleinfeld in Malzow ein S. Den 23. eine unehel. Tochter in Sabow, dem Schneidermeister H. Renzow hies. ein S., dem Schulzen Kröger in Lockwisch eine Tochter. Den 24. dem Arbm. Godknecht hief. ein S.
Gestorben: Cath. Magd. Bohnhoff, Jahrenwohnerstochter zu Petersberg, 17 J., Drüsenkrankheit.
Proclamirt: Der hies. Bürger und Krämer vor Schönberg J. F. Eckmann und Auguste Marie Philippine Kurz zu Wittenburg.


Getreide und Markt=Preise in Lübeck
am 25. September 1861.

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 32-48 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg)   6-18 Schilling (Mecklenburg),
Roggen 1 Taler (Mecklenburg) 12-16 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen 44-48 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 50-52 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 24-25 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 40-44 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 23-24 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg)   8-24 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 16-18 Mark (Lübeck)
Butter 12 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln, pr. Faß 8 u. 9 Schilling (Mecklenburg).


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


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