No. 25
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 21. Juni
1861
einunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1861 Nr. 25 Seite 1]

              Nachstehende Bestimmungen der Königlichen Committee über einzelne Punkte der im Jahre 1862 zu London stattfindenden Ausstellung von Werken der Industrie und der Kunst:

1) Die Aufstellung wird am 1. Mai 1862 eröffnet.
2) Alle für die Ausstellung bestimmten Werke de Industrie müssen seit dem Jahre 1850 entstanden sein. Die Entscheidung, ob die zur Ausstellung bestimmten Gegenstände zugelassen werden sollen oder nicht, hängt in jedem Falle event. von der Entscheidung der Königl. Committee ab.
3) Trotz der nothwendigen Beschränkung des Raumes soll es doch allen Personen, gleichviel ob Zeichner (Anfertiger von Mustern) Erfinder, Manufacturisten oder Poducenten irgend welcher Artikel erlaubt sein, ihre Erzeugnisse auszustellen; nur müssen sie ihre Berechtigung dazu bescheinigen.
4) Die Königl. Committee wird mit ausländischen und den Kolonien angehörenden Ausstellern nur durch die Commission verkehren, welche die Regierung jedes fremden Landes oder Kolonie zu diesem Zweck einsetzen wird, und kein Stück aus dem Auslande oder einer Colonie wird ohne Genehmigung einer solchen Commission zugelassen werden.
5) Die Aussteller haben keine Miethe zu bezahlen.
6) Jeder Artikel der durch menschlichen Gewerbfleiß erzeugt oder gewonnen worden ist, mögen es sein: Rohstoffe, Maschinen, Manufacturwaaren, oder Erzeugnisse der schönen Künste sollen zur Ausstellung zugelassen werden, ausgenommen sind:
1. lebende Thiere und Pflanzen;
2. frische vegetabilische und animalische Substanzen, die dem Verderben durch längeres Aufbewahren ausgesetzt sind;
3. der Entladung unterworfene oder gefährliche Substanzen.
Kupferhütchen oder andere Artikel ähnlicher Beschaffenheit können ausgestellt werden, doch darf der Knallstoff nicht darin enthalten sein; auch Streichzündhölzer jedoch nur mit nachgemachten Spitzen.
7) Spirituosen oder Alkohole, Oele, Säuren, ätzende Salze und Substanzen von leicht entzündlicher Beschaffenheit werden nur nach specieller schriftlicher Erlaubniß und in gut versicherten gläsernen Gefäßen zugelassen.
8) Die ausgestellten Artikel werden in folgend Klassen eingetheilt werden:

Section I.

Klasse 1. Bergbau, Steinbruch, Metallurgie und mineralische Producte. Kl. 2. Chemische Substanzen und Producte und Apothekerwaaren. Kl. 3. Substanzen, die zur Nahrung gebraucht werden, mit Einschluß von Weinen. Kl. 4. Animalische und vegetabilische Substanzen, die in Manufacturen gebraucht werden.

Section II.

Klasse 5. Eisenbahnschienen, mit Einschluß von Locomotiven und Wagen. Kl. 6. Wagen, die nicht für Eisenhahnen bestimmt sind. Kl. 7. Maschinen für Fabriken und Werkzeuge. Kl. 8. Maschinen jeglicher Art. Kl. 9. Landbau= und Gartenbau=Maschinen und Geräthe. Kl. 10. Civil=Ingenieur=Arbeiten, Erfindungen in der Architectur und im Baufache. Kl. 11. Kriegs=Ingenieur=Arbeiten, Gegenstände der Bewaffnung und Rüstung, Geschütze und Gewehre. Kl 12. Gegenstände des Schiffsbaues, Tauwerk. Kl. 13. Wissenschaftliche Instrumente und durch ihre Anwendung hervorgebrachte Gegenstände. Kl. 14. Photographische Apparate und Photographien. Kl. 15. Horologische (zur Verfertigung von Uhren gebrauchte) Instrumente. Kl. 16. Musik=Instrumente. Kl. 17. Chirurgische Instrumente und Bandagen.

Section III.

Klasse 18. Baumwolle, Kl. 19. Flachs und Hanf. Kl. 20. Seide und Sammt. Kl. 21. Wollenwaaren, mit Einschluß von gemischten Wollenwaaren jeglicher Art. Kl. 22. Teppiche. Kl. 23. Weberei, Spinnerei, Filze und Tuche, wenn ausgestellt als Proben der Druckerei und Färberei. Kl. 24. Tapisserie, Spitzen und Stickerei. Kl. 25. Häute, Pelzwerk, Federn und Haare. Kl. 26. Leder, mit Einschluß von Sätteln und Zuggeschirr. Kl. 27. Kleidungsstücke. K1. 28. Papier, Schreibmaterialien, Gegenstände der Druckerei und Buchbinderei. Kl. 29. Gegenstände für den Schulunterricht und Anwendung derselben. Kl. 30. Möbeln und Polsterwaaren, mit Einschluß von Papiertapeten und Papier=

[ => Original lesen: 1861 Nr. 25 Seite 2]

maché. Kl. 31, Eisen= und Metallwaaren jeglicher Art. Kl. 32. Stahl= und Messerschmiedewaaren. Kl. 33. Arbeiten aus kostbaren Metallen und deren Nachahmungen, Juwelierarbeiten. Kl. 34. Glas. Kl. 35. Töpferwaaren. Kl. 36. Gegenstände, welche in die vorstehenden Klassen nicht eingeschlossen sind.

Section IV.
Werke der modernen schönen Künste. cf. Bestimmungen 32-37.

Kl. 37 Baukunst. Kl. 38. Malereien in Oel, in Wasserfarben und Zeichnungen. Kl. 39. Bildhauerkunst, Modelle, Steinschneidekunst. Kl. 40. Aetzzeichnungen und Kupferstiche.
  9) Preise oder Belohnungen für verdienstliche Leistungen werden in der Form von Medaillen in den Sect. I. II. III. ertheilt werden.
10) Verkaufspreise können den ausgestellten Gegenständen in den Sect. I. II. III. angeheftet werden.
11) Die Königl. Committee wird zum Empfange aller an sie eingehenden Gegenstände bereit sein von und nach Mittwoch den 12. Februar und wird sie entgegennehmen bis Montag den 31. März 1862 incl.
12) Gegenstände von großem Umfange und Gewicht, deren Aufstellung viel Arbeit erfordert, müssen vor Sonnabend den 1. März 1862 eingesandt sein, und Fabrikbesitzer, welche Maschinen auszustellen wünschen oder andere Gegenstände, welche Unterlagen oder besondere Constructionen erfordern, müssen ihrem Gesuche um Platz eine besondere Declaration hinzufügen.
13) Jedem Aussteller, dessen Gegenstände passend zusammen aufgestellt werden können, steht es frei, solche nach eigenem Gefallen zu ordnen, nur muß sein Arrangement den allgemeinen Plan der Ausstellung und die Bequemlichkeit anderer Aussteller nicht stören.
14) Wo es gewünscht wird, Verfahrungsarten bei der Fabrikation zu zeigen, soll eine ausreichende Zahl von Artikeln, wenn auch ganz ungleicher Art, zum Zweck der Erläuterung der Verfahrungsart zugelassen werden; jedoch müssen sie die wirklich erforderliche Zahl nicht überschreiten.
15) Die Aussteller werden ersucht, ihre Gegenstände an dem Theil des Gebäudes zu übergehen, der ihnen angezeigt wird, nebst der Fracht, Fuhrlohn, Trägerlohn und all den Unkosten und Gebühren, die dafür zu entrichten sind.
16) Auf empfangene Nachricht von Seiten der Königl. Committee, daß die Gegenstände in dem Gebäude niedergelegt sind, müssen die Aussteller oder deren Bevollmächtigte oder Agenten dieselben auspacken, zusammenstellen und ordnen.
17) Die Kisten müssen auf Kosten der Aussteller oder deren Agenten weggeschafft werden, sobald als die Gegenstände geprüft und der Committee übergeben worden sind. Wenn dieselben nach 3 Tagen nicht weggeschafft sind, so wird darüber verfügt und der etwanige Ertrag dem Ausstellungsfond einverleibt werden.
18) Für Tische und Gestelle wird die Königl. Committee nicht sorgen, den Ausstellern ist es erlaubt, jedoch mit Rücksicht auf die nothwendigen allgemeinen Anordnungen, nach eigenem Geschmack aufzustellen Tische Ständer, Glasrahmen, Träger, Zelte, Vorrichtungen zum Aufhängen oder andere Vorrichtungen, welche sie zur Schaustellung ihrer Gegenstände für am geeignetsten halten.
19) Ausstellern oder deren Bevollmächtigten wird anheimgegeben, für eine leichte, zeitweilige Bedeckung (namentlich Laken von Wachsleinewand) Bedacht zu nehmen, um ihre Gegenstände vor Staub zu schützen, und wird empfohlen, für Maschinen und polirte Gegenstände die erforderlichen Anordnungen zu treffen, um die Gegenstände während der Dauer der Ausstellung vom Rosten frei zu halten.
20) Die Aussteller müssen ihre Gegenstände selbst versichern, wenn sie diese Sicherheit verlangen. Es werden Vorsichtsmaßregeln ergriffen werden, um Feuer, Diebstahl und andere Verluste zu verhüten, und die Königl. Committee wird alle in ihrer Macht stehende Hülfe gewähren, um alle die Personen gesetzmäßig zu verfolgen, die sich des Stehlens oder absichtlichen Beschädigens auf der Ausstellung schuldig gemacht haben, aber sie ist nicht verantwortlich für Verluste oder Schäden irgend einer Art, welche durch Feuer, Diebstahl oder auf andere Weise entstehen.
21) Die Aussteller können Diener (männliche oder weibliche) anstellen, um die Ausstellungsgegenstände in Ordnung zu halten oder sie den Besuchern zu erklären, nachdem sie von der .Königl. Committee dazu schriftlich die Erlaubniß erhalten haben; aber solchen Gehülfen ist es verboten, die Besucher zum Kaufen der Waaren ihrer Prinzipale einzuladen.
22) Gegenstände, die einmal niedergelegt sind in dem Ausstellungsgebäude dürfen ohne schriftliche Erlaubniß von Seiten der Königl. Committee nicht wieder entfernt werden.
23) Die Königl. Committee sorgt für Schaftwerk, Dampf (jedoch nicht über 30 Pfund auf den Zoll) und Wasser, bei Hochdruck, für Maschinen, die im Gange sind.
24) Personen, welche Maschinen oder Reihen von Maschinerien in Thätigkeit auszustellen wünschen, ist es erlaubt, dieselben arbeiten zu lassen, soweit das thunlich ist, unter ihrer eigenen Aufsicht und von ihren eigenen Leuten.
25) Ausländische Aussteller und solche aus den Kolonien haben sich an die Commission oder an die Centralbehörde, die von der Regierung des Auslands oder der Kolonien eingesetzt ist zuwenden, sobald sie von deren Einsetzung benachrichtigt worden sind.
26) Die Königl. Committee nimmt in jedem Fall nur die Behörde als Centralbehörde an, welche als solche von der Regierung ihres Landes eingesetzt ist, und wird mit den Ausstellern nur durch solche Behörde verkehren.
27) Keine im Auslande verfertigte Gegenstände, wem sie auch gehören oder wo sie auch sein mögen, können zur Ausstellung zugelassen werden, ohne Genehmigung der Centralbehörde des Landes, dessen Product sie sind. Die Königl. Committee wird jeder Centralbehörde die Größe des Raumes mittheilen, welche den Erzeugnissen des Landes, für welches sie eingesetzt ist, zugestanden werden kann; sie wird die ferneren Bedingungen und Beschränkungen ebenfalls angeben, welche von Zeit zu Zeit in Bezug auf die Zulassung von Gegenständen werden festgesetzt werden. Alle Gegenstände, welche von einer solchen Centralbehörde befördert werden, werden zugelassen, vorausgesetzt, daß sie keinen größeren Raum erfordern, als für das Land bestimmt ist, aus welchem sie kommen, und auch vorausgesetzt, daß sie die allgemeinen Bedingungen und Beschränkungen nicht überschreiten. Es wird übrigens der Centralbehörde in jedem Lande anheimgegeben, über die Würdigkeit der einzelnen Gegenstände, die zur Ausstellung angemeldet werden, zu entscheiden und dafür zu sorgen, daß alle die Gegenstände, welche übersandt werden, von der Art sind, daß die die Industrie ihrer Landsleute angemessen vertreten.
28) Jedem fremden Lande wird besondrer Raum bewilligt werden, innerhalb dessen es der Commission jenes Landes freistehen wird, die ihr anvertrauten Erzeugnisse nach bester Einsicht zu ordnen, jedoch unter der Bedingung, daß alle Maschinen nur in dem Theile des Gebäudes ausgestellt werden dürfen, der eigens dazu bestimmt ist, und alle Malereien in den Gallerien der schönen Künste, unter der Beobachtung von einigen allgemeinen Regeln, die von der Königl. Behörde zur Bequemlichkeit des Publikums werden gegeben werden.
29) In Folge der von der Königl. Regierung getroffenen Anordnungen werden alle übersandten ausländischen oder aus den Kolonien kommenden zur Ausstellung bestimmten und in Uebereinstimmung mit den nachfolgenden Vorschriften adressirten Gegenstände in das Land zugelassen und dürfen in das Ausstellungsgebäude ge=

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bracht werden, ohne vorher geöffnet worden zu sein und ohne Bezahlung irgend einer Gebühr. Aber alle die Gegenstände, welche beim Schluß der Ausstellung nicht wieder ausgeführt werden, werden mit den bestimmten Gebühren belastet unter den allgemein geltenden Zollgesetzen.
30) Die Königl. Committee wird keine Schritte thun in Bezug auf den Schutz von Erfindungen oder Mustern durch Patente oder Eintragung in die Register, da das Gesetz über diese Punkte seit dem Jahre 1851 wesentlich vereinfacht worden ist.

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Bestimmungen, die besondere Anwendung finden für
Section IV. Neuere schöne Künste.

Klasse 37. Baukunst. Kl. 38. Malereien in Oel= und Wasserfarben, Zeichnungen. Kl. 39. Bildhauerkunst, Modelle, Steinschneidekunst. Kl. 40. Kupferstiche und Aetzzeichnungen.
31) Da es Zweck der Ausstellung ist, den Fortschritt und den gegenwärtigen Standpunkt der modernen Kunst zu veranschaulichen, so wird jedes Land die Kunstperiode bestimmen, welche in Bezug auf dasselbe jenen Zweck am Besten erreichen wird.
32) Die Ausstellung der Britischen Kunst in dieser Section wird die Werke von Künstlern umfassen, welche von oder nach dem 1. Mai 1762 gelebt haben.
33) Es werden in dieser Section keine Preise zuerkannt werden.
34) Preise an die in dieser Section ausgestellten Kunstwerke anzuheften, ist nicht gestattet.
35) Zur Anfertigung des Katalogs ist es nothwendig, daß die Centralbehörde jedes fremden Landes die Königl. Committee vor dem 1. Januar 1862 mit einer Beschreibung der verschiedenen Kunstwerke, die zur Ausstellung übersandt werden, versieht, und in jedem Falle speciell angiebt den Namen des Künstlers, den Titel des Werkes und, wenn möglich, das Datum der Vollendung desselben.
36) Da der Raum, welcher der Königl. Committee zur Schaustellung der Britischen Kunst zur Verfügung steht, beschränkt ist, und es zu gleicher Zeit wünschenswerth ist, eine möglichst sorgfältige und vollkommene Veranschaulichung zu Stande zu bringen, so wird eine Auswahl der Kunstwerke, die ausgestellt werden sollen, unumgänglich nothwendig sein.
37) Die Auswahl der Aussteller, der Raum und die Anzahl der Werke, die jedem bewilligt werden sollen, sowie die Anordnung desselben, wird Committen anvertraut werden, welche die Königl. Committee ernennt.

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werden hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
              Neustrelitz, den 31. Mai 1861.

Großherzogl. Mecklenb. Landesregierung.
v. Kardorff.


Anzeigen.


Am Mittwoch den 26. d. M. sollen im Hause des Gastwirths Herrn Boye hieselbst meistbietend gegen gleich baare Zahlung nachstehende Sachen verkauft werden, als:

verschiedene Manns= und Frauenkleidungsstücke, eine eichene Lade, eine silberne Taschenuhr, und allerlei Haus= und Küchengeräthe.
Die Auction nimmt Vormittags 9 Uhr ihren Anfang.
Schönberg d. 12. Juni 1861.

                                                    F. W. Müller, Landreiter.


Vermischte Anzeigen.

Die diesjährige General=Impfung der Schutzblattern findet in nachstehender Ordnung statt:

1) Für die Schönberger Gemeinde:
a. Stadt Schönberg.

Sonnabend den 22. Juni, Morgens 10 Uhr, im Hause des Gastwirths Boye.

b. Dörfer der Schönberger Gemeinde.

Sonnabend den 29. Juni, Morgens 10 Uhr, im Hause des Gastwirths Boye.

2) Für die Carlower Gemeinde:

Sonnabend den 29. Juni, Nachmittags 4 Uhr, im Hause des Gastwirths Robrahn.

3) Für die Selmsdorfer Gemeinde:

Montag den 1. Juli, Nachmittags 3 Uhr, im Hause des Gastwirths Michelsen.

4) Für die nach Lübsee und Rehna eingepfarrten Dörfer:

Sonnabend den 6. Juli, Morgens 10 Uhr, im Hause des Gastwirths Boye.

5) Für die Gemeinde Herrnburg:

Sonnabend den 29. Juni, Nachmittags 3 Uhr, in Herrnburg.

6) Für die Gemeinde Demern:

Sonnabend den 6. Juli, Nachmittags 4 Uhr, im Küsterhause.

7) Für die Gemeinde Schlagsdorf:

Freitag den 28. Juni, Nachmittags 3 Uhr, im Hause des Gastwirths Siebenmark.

8) Für die Gemeinde Ziethen und das Dorf Lankow:

Sonnabend den 13. Juli, Nachmittags 4 Uhr, im Hause des Gastwirths Murjahn.

NB. Impfpflichtig sind alle vom 1. April 1860 bis zum 31. März 1861 gebornen Kinder.
     Schönberg den 20. Juni 1861.

                          Die Allerhöchst bestellten Impf=Aerzte.
                          Dr. Marung.       Dr. Liebenow.


Bekanntmachung
der Vaterländischen
Feuer-Versicherungs-Societät
in
Rostock.

Nachdem die Revision der Rechnung der Vaterländischen Feuer=Versicherungs=Societät des Jahres 1860 beendigt worden, ist vom Verwaltungsrathe die Dividende zu

70 pro Cent

festgestellt, worüber die Scheine bereits den Herren Agenten zur Aushändigung zugesandt wurden.
Mit dieser Anzeige verbindet der Verwaltungsrath das freundliche Ersuchen zum Eintreten in diese Versicherungs=Societät auf Grund ihrer mit No. 1. des diesjährigen Officiellen=Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg ausgegebenen revidirten Statuten und werden die Herren Agenten dazu bereitwillig und unentgeltlich die Statuten und Declarations=Formulare ertheilen, als:

In Schönberg: Hr. Kaufmann C. L. Creutzfeldt.
In Dassow: Hr. Kaufmann Heinr. Callies.
In Gadebusch: Hr. Kaufmann Ad. Hesse.
In Grevismühlen: Hr. Kaufmann H. C. Glaevecke.
In Rehna: Hr. Steueraufseher Friedr. Böttcher.
In Ratzeburg: Hr. Kaufmann Johs. Gusmann.
Rostock, den 20. März 1861.

Der Verwaltungsrath.
J. H. Weber,  Director.
Schalburg   sen.
J. F. Bauer,
C. H. Janentzky.
Mann   sen.
J. D. Capell.
         J. F. Koch.
Carl Josephi.
Joh. Fr. Heydtmann.
Ed. Burchard.


[ => Original lesen: 1861 Nr. 25 Seite 4]

Sehr hübsche neue Proben von Tapeten, Borden und Rouleaux sind mir wieder auf Lager gegeben, die ich dem geehrten Publikum zur Auswahl als billig bestens empfehle.

Schönberg.                                                     C. Schwedt.


Beste Gußstahl-Sensen
zu billigen Preisen, bei                                                    
                                                    Fr. C. Schlebusch.


Den 1. Juli d. J., als am Montag nach Johannis, haben wir Schuhmachermeister unser Quartal. Die Ladenmeister der Schuhmacherzunft werden aufgefordert, ihr rückständiges Quartalgeld zu entrichten, widrigenfalls solches auf ihre Kosten eingefordert wird.
Schönberg den 13. Juni 1861.

                                                    Aelterleute der Schuhmacherzunft.


Wir machen hiermit bekannt, daß der Krugtag der Schuhmachergesellen am zweiten Montag nach Johannis, den 8. Juli, stattfindet, und fordern sämmtliche Mitbrüder auf, am gedachten Tage zu erscheinen.
Schönberg, d. 19. Juni 1861.

                                                    Die Vorsteher und Altgesell
                                                    der Schuhmacher=Gesellen=Brüderschaft.


Glücks-Offerte!

Am 10. Juli beginnt die Ziehung letzter und Haupt Classe Hamburger Lotterie, worin Gewinne à 200,000 Mark (Lübeck), 2 à 100,000 Mark (Lübeck), 50,000 Mark (Lübeck), 30,000 Mark (Lübeck), 15,000 Mark (Lübeck), 12,000 Mark (Lübeck), 10,000 Mark (Lübeck) etc. etc. zur Entscheidung kommen. Wir werden hierzu Original-Documente, à 10 Taler (Mecklenburg) Pr. Ct., vorräthig halten, lautend auf verschiedene 1/4 Loose und zahlen wir auf jedes Document den 100. Theil, der auf die 100 Viertel fallenden Gewinne baar aus. - Es können bei diesem Spiele auch im ungünstigsten Falle die eingezahlten 10 Taler (Mecklenburg) nicht ganz verloren gehen.
Gefällige Aufträge hierzu sehen wir baldigst entgegen, da nur die 100 ersten Anmeldungen berücksichtigt werden können. Die Original-Documente hierüber werden prompt zugesandt. Auch mit Loosen zu allen Lotterien, wie auch mit Staatspapieren und Obligationen empfehlen wir uns bestens.

                                                    Cohn & Lipstadt,
                                                    Lübeck.


Alle diejenigen, welche in diesem Johannis=Termin durch mich Gelder und Sparkassenbücher an die Schweriner Sparcasse zu besorgen gedenken, wollen solche entweder an mich oder an den Herrn Buchbinder Bade in Schönberg spätestens bis zum 25. Juni abgeben lassen. An diesem Tage Nachmittags bin ich bei meinem Neffen, Uhrmacher Meyer in Schönberg zu treffen.
Siechenhaus bei Dassow, d. 30. Mai 1861.

                                                    J. P. Oldörp,
                                                    Schulz und Siechenmeister.


Schutzmarke Dr. Koch's Kräuterbonbons Die aus den vorzüglichst geeigneten Kräuter= und Pflanzensäften mit einem Theile des reinsten Zuckerkrystalls zur Consistenz gebrachten
Doctor Koch'schen
(K. P. Kreis=Physikus zu Heiligenbeil)
KRAEUTER-BONBONS

haben sich durch ihre Güte auch in hiesiger Gegend rühmlichst bewährt und sind in Originalschachteln à 8 u. 16 Schilling (Mecklenburg) stets ächt vorräthig bei

                                                    J. P. Bade in Schönberg.


Schöne neue Berger Flohmheeringe
bei                                                     Fr. C. Schlebusch.


Wir zeigen hiermit an, daß das Futterschneiden auf unserer Wiese von Unberechtigten nicht statthaben soll, wie auch das Gehen auf derselben verboten ist, und werden solche, welche wir künftig darauf betreffen, von uns zur gerichtlichen Bestrafung angezeigt werden.

H. J. Holst,         J. Holst,         Robrahn,
Schlatow,         Bruhn,         Wienck,
Hauswirthe in Carlow.


Verloren, vor ungefähr 3 Wochen, auf dem Wege von Lüdersdorf nach Schönberg: Eine neue silberne Taschenuhr mit gelber messingener Kette, und 3 preußische Thaler. Der ehrliche Finder wird gebeten, Uhr und Geld gegen eine Belohnung in der Expedition dieser Anzeigen wieder abzugeben.


Den über meine Koppel, genannt "Gälbäuk" und durch meine Buschkoppel in's Carlower Holz führenden Fußsteig verbiete ich hiermit bei Strafe gerichtlicher Ahndung für die in Zukunft darauf Betroffenen.

                                                    Hauswirth Schlatow
                                                    in Carlow.


Aus unserm Sandberg wird häufig von Unberechtigten Sand weggeholt. Wir machen hierdurch bekannt, daß solches bei Strafe gerichtlicher Ahndung nicht stattfinden darf.

                                                    Die Dorfschaft Pogetz.


Scheibenschießen
nach Gewinnen verschiedener Gegenstände,
am Montag den 24. und Dienstag den 25. Juni,
beide Tage Nachmittags,
beim Krüger Möller in Zarnevenz.
Büchsen, Pulver und Blei werden gehalten.
Ein Satz von 3 Schüssen kostet 16 Schilling (Mecklenburg).

Freunde und Schießliebhaber werden dazu freundlichst eingeladen.


Harmoniemusik

in meinem Gartenlocale am Freitag den 28. Juni, wozu ein werthgeschätztes Publikum hieselbst und Umgegend höflichst einlade.
Anfang Abends 6 Uhr. Entree für Nichtabonnenten für eine Familie 8 Schilling (Mecklenburg), für einzelne Personen 4 Schilling (Mecklenburg).

                                                    F. Fick.


Eingegangen für die syrischen Christen:
Transp. von Nr. 24. 36 Taler (Mecklenburg) 32 Schilling (Mecklenburg). Vom Hausw. Maaß in Kl. Siemz 1 Taler (Mecklenburg). Summa 37 Taler (Mecklenburg) 32 Schilling (Mecklenburg).                                                     Kämpffer.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde.

In der Woche vom 14.-20. Juni.

Geboren: Den 17. dem Arbm. Arndt in Lockwisch eine T. - D. 18. dem Bäckermstr. Louis Groth hies. ein S. - Den 19. dem Schneidermstr. Bohnhof hies. eine T.
Gestorben: D. 14. G. F. Simon Lenschow, Maurergesellensohn, 1 Jahr alt, Zahnkrämpfe.
Proclamirt: C. W. L. Köhler, Schmiedemeister hies., und W. Friederike Dor. Kletzin zu Klütz.


Getreide und Markt=Preise in Lübeck
am 19. Juni 1861.

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 12-28 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg)   6-18 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 50-52 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen 50-52 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 44-47 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 23-24 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 34-40 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 22-23 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg)   8-16 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 16-17 Mark (Lübeck)
Butter 11 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln, pr. Faß 6 u. 7 Schilling (Mecklenburg).


(Nebst Beilage.)


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


[ => Original lesen: 1861 Nr. 25 Seite 5]

Beilage
zu den Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 21. Juni 1861.


- Am 13. Juni sind Ihre Kön. Hoheiten der Großherzog und die Frau Großherzogin von Mecklenburg=Strelitz nach Berlin gereist, wo Sie von I. kön. Hoh. dem Kronprinzen und der Kronprinzessin von Preußen auf dem Bahnhof empfangen und nach dem kön. Schlosse begleitet wurden. Bei Sr. Maj. dem König und J. Maj. der Königin hat zu Ehren I. kön. Hoh. des Großherzogs und der Großherzogin am 14. ein Familiendiner stattgefunden, und am 15. haben sich die hohen Gäste zu einem Besuch nach Hannover begeben.
- Mehrere active Officiere der preußischen Armee hatten um die Erlaubniß nachgesucht, als Freiwillige bei den Unionstruppen den gegenwärtigen Krieg in Amerika mitmachen zu dürfen, wurden aber abschläglich beschieden. Dagegen soll sich eine nicht unbeträchtliche Anzahl nicht in Dienst befindlicher preußischer Officiere zum Theil nach Amerika eingeschifft, zum Theil sich durch Dienstanerbietungen bei der amerikanischen Gesandschaft in Berlin gemeldet und Aussicht haben, bei dem amerikanischen Heere eine dienstliche Verwendung zu finden.
- Zur Vertheidigung der deutschen Nordseeküste will Preußen eine besondere Truppe gebildet und dazu u. a. die Reserve=Division des Bundesheeres, also namentlich die sächsischen, die Waldecker, Lipper und Schaumburger Truppen verwendet haben, die seither Theile der Kriegsbesatzungen der Bundesfestungen bildeten. Sie sollen mit Preußen und Hannoveranern zusammen eine Küstenvertheidigungs=Brigade bilden. Dahin lautet der Antrag Preußens am Bundestage.
- Oestreich vermindert sein Heer um 68,000 Mann, namentlich in dem theuren Fuhrwesen. Das macht eine tägliche Ersparniß von 27000 Gulden. Von Italien befürchtet Oestreich nichts.
- Die Ursache, weshalb Graf Teleky, der Ungar, sich erschossen, wird von den Zeitungen so erzählt: Als Kaiser Franz Joseph den Grafen begnadigte, machte er nur eine Bedingung: der Graf solle revolutionairen Verbindungen mit dem Auslande abbrechen. Dennoch spekulirte der Graf auf die Hülfe Napoleons für die ungarische Revolution. Er schrieb an Napoleon, jetzt sei Zeit; Napoleon antwortete: Mißverständniß, lieber Freund, Ungarn hat nichts von mir zu erwarten! - Dieser Brief kam auf geheimnißvollem Wege dem Kaiser Franz Joseph in die Hand, der Kaiser drückte zum Zeugniß sein Handsiegel darunter und schickte ihn dem Grafen zurück. Da schämte sich der Graf und schoß sich todt.
- Die Grundlagen zu dem riesigen Gebäude für die Londoner Ausstellung des kommenden Jahres haben bisjetzt schon 100,000 Centner Cement verschlungen und werden bis zu ihrer Vollendung 18 Millionen Ziegelsteine erfordern, die ihrerseits 440,000 Ctr. Mörtel in Anspruch nehmen werden. Man hat die Masse des im ganzen Gebäude zu verwendenden Eisens auf 200,000 Centner veranschlagt und ebenso groß die Masse des zu verwendenden Bauholzes. Zu den Veranschlagungen untergeordneter Gegenstände gehören 4000 Centner Nägel.
- Bisher hat man in Europa aus Californien nichts anderes bezogen als Gold, jetzt sollen wir auch sogar Getreide von dort erhalten. Als ein Ereigniß wird aus Havre die Ankunft einer Ladung Weizen direkt aus Californien gemeldet, deren Qualität vortrefflich sein soll.
- Fortuna vertheilt ihre Gaben wunderbar. In der Lotterie der bei Kroll in Berlin ausgestellten national=ökonomischen Gegenstände gewann der König eine Küchenwaage und ein Dutzend Küchenmesser, die Königin u. a. ein Paar Hühner, der Kronprinz einen eisernen Bouillontopf, eine Schneidermamsell einen schwarzbraunen Zuchthengst (den sie sofort an einen Gutsbesitzer für 100 Friedrichsd'or verkaufte), ein Literat eine Wurststopfmaschine, und ein Stutzer einen mit Bienen dicht besetzten Bienenstock.
- In London hat Jemand eine von hinten zu ladende Kanone erfunden, die ganz und gar durch Dampfkraft geladen, gereinigt und abgefeuert wird und mit großer Schnelligkeit arbeitet. Mit der Zeit ziehen am Ende selbständige Maschinen zu Felde und schlagen sich mit den Maschinen des Feindes.
- Nachdem im Lübeckischen Staate das metrische Gewicht eingeführt worden, ist das frühere Stein=Gewicht von 22 alten Pfunden dem neuen Gewicht, in Uebereinstimmung mit den benachbarten Staaten Mecklenburg, Holstein, Lauenburg und Hamburg, angepaßt, wobei zugleich auch berücksichtigt ist, den Uebergang zum Centner, falls die Praxis dies wünschenswerth machen sollte, anzubahnen. Der Woll=Stein wird nämlich in diesem Jahr nicht zu 22 Pfund, wie bisher, sondern zuerst zu 20 Pfund gerechnet, sonach werden 5 Stein einen Centner geben, wie derselbe auf den größten Wollmärkten gebräuchlich ist. An Gewicht wird der neue Stein etwa 7 Procent weniger als der alte Stein enthalten.
- In Gera wurde am 13. ein einfacher deutscher Handwerksmann, der Stellmacher Christian Adolf Freiherr von Triller begraben. Er war der männliche Nachkomme jenes Kohlenbrenners Schmidt, der sich durch die Gefangennahme des Ritters Kunz von Kaufungen beim sächsischen Prinzenraub berühmt gemacht und durch sein Wort "ich habe ihn endlich getrillert" den Beinamen der Triller mit dem Freiherrn=Titel erworben hat. Er trieb sein Handwerk auch als Freiherr bis zu Ende und lebte und starb als schlichter deutscher Handwerksmeister.
- An dem großen Rothschild'schen Bankhaus in Frankfurt gingen zwei Holzhacker vorbei und sahen durch die Fenster das Schock Commis schreiben und rechnen. Du, sagte der Eine, 's ist eine Schande, in der Welt, daß die Reichen Alles haben und wir haben nix! - Ja sagte der Andere, der Rothschild hat seine 40 Millionen Gulden! Es muß getheilt werden! - Da klopft ihnen Jemand auf die Schultern und als sie sich umdrehen - wer wars? Der Rothschild. - Könnt Ihr rechnen? fragte er. - Und ob? - So kommt mit mir! -Sie gingen zu Dritt in Rothschild's Garten vor dem Thor. Wie viel hab' ich, habt Ihr gesagt? - 40 Millionen! - Hm, kann sein! Und wie viel gute Deutsche giebt's? - 40 Millionen haben wir in der Schule gelernt! - Richtig! Das macht also auf den Kopf 1 Gulden. Hier habt Ihr euren Gulden, jeder seinen.
- Am 11. Juni ist in Berlin unter großen Feierlichkeiten der Grundstein zum neuen Rathhause, das ein Prachtgebäude werden wird, gelegt worden.

[ => Original lesen: 1861 Nr. 25 Seite 6]

Der König führte selbst Hammer und Kelle. Der festredende wohlwollende Oberbürgermeister und ein übelwollender Regen ergossen sich wetteifernd in vollen Strömen, der Regen hielts aber länger aus. Man sah den Himmel vor Regenschirmen nicht.
- Blondin, der große Seiltänzer, giebt gegenwärtig Vorstellungen in London. Er producirte sich zum ersten Mal im Krystallpalast, und der Erfolg war ein ungeheurer, d. h. die Bewunderung über die Sicherheit Blondins auf dem schwachen Seile, und das peinliche Gefühl, daß er im nächsten Augenblick zuverlässig den Hals brechen werde, waren gleich groß und unaussprechlich. Die Schaubühne, nämlich das Seil, war 350 Fuß lang und in der Mitte etwa 150 Fuß über dem Boden, gespannt. Statt des Niagara hatte er ein Menschengewühl zu seinen Füßen, und an zehntausend Neugierige hatten die Gallerien besetzt, von wo aus man das Schauspiel recht genießen konnte. Eröffnet wurde die Production mit dem englischen Nationalliede und gleich darauf erschien der Wundermann auf dem Seile, im obligaten Seiltänzercostum mit einem Straußenfeder=Baret auf dem Haupte. Weiter kein Einkreiden der Fußsohlen oder des Seils, wie bei gewöhnlichen Seiltänzern. Eine Balancierstange von 30 Fuß Länge und gegen 40 Pfund Schwere in der Hand, so machte er sich auf den Weg. Anfangs langsam, allmählig schneller bis zur Mitte, endlich im raschen Tempo eines Menschen, der die Post nicht versäumen will und gute Lungen im Leibe hat. Denselben Spaziergang macht er hierauf rücklings, und war er müde, schlug er natürlich ein paar Purzelbäume auf dem Seile, vor= oder rückwärts, je nach Bedürfniß. Gelegentlich legte er sich auf den Rücken, oder stellte sich auf das rechte oder linke Bein, oder auf den Kopf, oder er glitt auch absichtlich mit einem Fuße vom Seile ab, damit es jedem möglichst grausig ums Herz werde. Dann folgten Productionen höherer Art, als da sind combinirte Purzelbäume und waghalsige Stellungen und zum Schluß ein Spaziergang über das Seil mit verbundenen Augen und mit einem Sack über dem Kopf obendrein, der ihm bis an die Kniee reichte. Wohlgemerkt: vor= und rückwärts, stellenweise rasch laufend und in der Mitte Purzelbäume schlagend. Ende gut, alles gut: es passirte kein Unglück; auch sah seine Frau mit seinen Kindern dem gefährlichen Spiel so gemüthlich zu, als hätte der Vater auf der Erde die Flöte geblasen. Demnächst will er noch weit gefährlichere Tänze aufführen. Den Directoren des Krystallpalastes hat er in freundlicher Weise angeboten, sie auf dem Rücken über das Seil zu tragen oder in einem Schiebkarren hinüber zu befördern, was einstmals dankbar abgelehnt wurde. Doch werden sich mit der Zeit Liebhaber solcher Expeditionen finden, dafür braucht ihm in England nicht bange zu sein.
- Um sich Reismehl selbst herzustellen, setzt man ganzen Reis, nachdem man ihn sorgfältig gewaschen, zum Feuer und läßt ihn so lange aufquellen, bis er das darauf gegossene Wasser gänzlich angenommen hat. Ist dies geschehen, so gießt man ihn ab, legt ihn auf Papierbogen und trocknet ihn an der Sonne. Erst wenn er vollkommen trocken, zerstößt man die Reiskörner in einem Mörser und erhält so ein ausgezeichnetes Mehl, das, da es schon zum Theil gekocht, beim Gebrauche nur mit etwas Wasser oder Fleischbrühe eingerührt zu werden braucht.
- Luzern. Am 10. Juni, gegen 2 Uhr Nachmittags zuckte der Vierwaldstätter See in mächtigen Wellen auf, und eine grauschwarze Wolke wälzte sich, von Nordwest kommend, gegen die Stadt. Ein paar kurze Windstöße, einzelne Regentropfen, finstere Nacht - dann plötzlich ein fürchterliches Heulen, als sollte die Erde aus ihren Fugen gerissen werden, und nieder prasselten die Hagelstücke, wie Wallnüsse groß, vom Wind in einer Dichtigkeit dahingepeitscht, daß es nicht möglich war, auch nur auf fünf Schritte Entfernung etwas zu erkennen. Fünf bange schwere Minuten dauerte dieser fürchterliche Hagelschlag, dann wurde es wieder hell, und ein Platzregen folgte. Aus der herrlichsten Sommer=Landschaft war eine Winter=Landschaft geworden, denn so weit das Auge reichte, lag der Hagel fußhoch. Kein Haus, kein Dach ist unbeschädigt geblieben, und ca. 20,000 Fensterscheiben sind zerschmettert. Die Ernte ist gänzlich zerstört, denn Gras und Getreide ist nicht nur zerhackt und zerrissen, sondern in den Boden geschmettert, die Bäume entlaubt und viele mit der Wurzel umgerissen. - Nach bis jetzt eingegangenen Berichten hat sich das Wetter vom Entlebuch in der Breite von einer Stunde über Luzern, Küßnacht und einen Theil von Schwyz gezogen. Der Garten Luzerns, Weggis und der größte Theil des Rigi ist verschont geblieben.
- In diesen Tagen, schreibt das Ludwigsluster W. kamen wieder Auswanderer aus dem Preußischen hier durch; auch sahen wir einzelne wenige Landsleute aus dem östlichen Mecklenburg in Hagenow. Man sollte doch, so viel das immer möglich, die Menschen jetzt vor dem Auswandern nach Amerika warnen, wenigstens so lange die Kriegswirren dauern. Arbeit giebt es dort nicht, desto mehr Arbeitslose, daher der arme Einwanderer bald dem Elende verfällt, wenn er nicht Lust hat, sich in dem Parteikampf eines fremden Volkes als Kanonenfutter benutzen zu lassen. Privatbriefe von dort bestätigen uns, daß viele Männer zu den Waffen geeilt sind, derweilen aber sorgt kein Mensch für Weib und Kind.


Wie Frau Käthe Lutherin die Mägde zu prüfen pflegte.

Schon zu Luthers Zeiten klagte man über die Mädchen und sein Freund Bugenhagen hatte besonders darüber zu klagen. Nimm's nicht übel, entgegnete Luther, ich denke die Schuld liegt auch manchmal an den Herrschaften. Da nimmt eine Frau gleich ein Mädchen in Dienst, weil ihr das fixelige Wesen gefällt, oder das glatte Lärvchen, fragt aber nicht, ob sie dies gearbeitet hat und jenes und guten Willens ist und verträglichen Gemüthes. Darnach geht es los, wird eitel Lärm und Streit im Hause. Darum soll jede Hausfrau sein bedächtig sein und langsam und hat meine Frau Doctorin eine gute Methode. Wenn sich bei der ein Mädchen anbietet zum Dienste, da fragt sie erst dies und jenes und bestellt sie wieder, will sich erst nach dem Lob erkundigen und was sonst noch ist. Wenn aber die Magd wieder fortgeht, dann liegt gewöhnlich draußen auf dem Gange ein Besen in dem Wege und habe ich Muhme Lehne im Verdacht, daß sie mit meiner Frau Doctorin im Complott ist. Die sieht nun dem Mägdlein nach. Hebt sie den Besen auf und stellt ihn in eine Ecke, dann bekommt sie zu ihr schier Lust und denkt der Sache weiter nach. Läßt sie den Besen liegen, so giebt sie ihr gleich ganz Urlaub. Denn welche einen Besen liegen läßt, die geht auch um ein Faß herum und hat keinen Sinn für die Ordnung und Reinlichkeit in der Wirthschaft. Und das ist nicht ohne. Wer in einem Regimente ist, der soll auch das Geringe nicht verachten. Wer im Geringen unfleißig, ist ist auch im Größten unfleißig. Wer den Pfenning nicht achtet, der wird keines Guldens Herr!

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