No. 20
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. Mai
1861
einunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1861 Nr. 20 Seite 1]

Neustrelitz. Am 7. wurde die Leiche unsers unvergeßlichen Staatsministers Wilhelm v. Bernstorff seiner Ruhestätte auf dem alten Kirchhofe an der Strelitzer Straße zugeführt. Nachdem zunächst im Sterbehause vor dem geschlossenen Sarge in Gegenwart Ihrer kön. Hoh. des Großherzogs und des Erbgroßherzogs, der Wittwe und der einzigen Tochter des Verewigten, sowie einer Anzahl derjenigen, die demselben theils verwandt, theils im Leben nahe gestanden hatten, eine Trauerfeier stattgefunden, bei welcher der zweite Stadtpfarrer Dr. Genzken mit den ihm eigenen trefflichen Gaben in einer herrlichen Rede den Anwesenden herzliche Worte des Trostes und der Beruhigung zurief, brach der Zug nach der Stadtkirche auf. Die in einem Doppelsarge ruhende Leiche wurde auf einen mit 6 Marstallpferden bespannten Leichenwagen gehoben, ihr voran wurden durch die drei Secretäre, Hofrath und Archivar Bahlcke, Regierungssecretär Grischow und Lehnssecretär Kühne, die brillantenen Insignien des russischen Annen= und des preußischen rothen Adlerordens erster Classe, sowie des Commandeurkreuzes des dänischen Dannebrogordens auf schwarzem Kissen getragen. Dem Trauergefolge, in welchem auch die Allerhöchsten Herrschaften sich befanden, hatten sich Personen aller Stände aus der Nähe und Ferne außerordentlich zahlreich als Zeugniß der allgemeinsten Liebe und Verehrung, die der Verstorbene bei jedem Redlichen genoß, angeschlossen. Die geräumige Stadtkirche konnte die Eintretenden kaum fassen. Als die Leiche vor dem Altar niedergesetzt war, hielt der Consistorialrath Werner eine ergreifende Rede, in welcher auch die wichtigsten Lebensmomente des Entschlafenen hervorgehoben wurden. Darauf wurde der Sarg wieder auf den Leichenwagen gehoben und begab sich der Zug nach dem Kirchhof, woselbst die Leiche in das Gewölbe eingesenkt wurde.
Se. königl. Hoheit der Großherzog Friedrich Wilhelm haben dem verdienten Geschichtsforscher, Pastor Masch in Demern, den Titel eines Archivraths zu verleihen geruht.      (N. C.)
- Ueber die dermaligen Zustände im Königreich Polen wird berichtet, daß überall Ruhe und Ordnung zurückgekehrt sind; die Autorität der Regierung ist allenthalben hergestellt und die Kraft der Opposition durchweg gebrochen, die Aufregung ist verstummt und das Nationalgefühl und der Fremdenhaß kann sich nur in den engsten Kreisen Luft machen. Die Russen sind überall Meister, ihre Anordnungen sind durchweg human und mild, aber die Ausführung ist äußerst strenge.
- Graf Teleki in Pesth hat mit einem Pistolenschuß seinem Leben ein Ende gemacht. Als Hochverräther flüchtig, war er vor Monaten von England nach Dresden gekommen, wurde erkannt und nach Wien ausgeliefert. Der Kaiser begnadigte ihn, schenkte ihm die Freiheit und bedang nur eins, daß er sich eine Zeitlang von der Politik fern halte. Der Graf ging nach Ungarn, ließ sich in den Landtag wählen und wurde das Haupt der extremsten Parthei. Am Vorabend der Entscheidung, ob Ungarn sich der Reichseinheit Oestreichs unterwerfen will, erschoß er sich.
- Der löbliche Eifer, Freischützen=Schaaren zur Vertheidigung des Vaterlandes zu bilden, ist in England so groß, daß in einem Städtchen sogar viele Mädchen zu einer Compagnie zusammentraten. Die Sache wäre aufs beste gegangen, wenn nicht der kommandirende Sergeant ein gar zu hübscher Mann gewesen wäre: prächtige Figur, ausdrucksvolle Züge und "das Auge wie eine Flamme!" Die halbe Schaar verliebte sich in den schmucken Führer; es gab in drei Tagen drei Duelle unter den eifersüchtigen Heldinnen. Kurz, die Freiwilligen=Compagnie mußte aufgelöst werden.
- Wie die alten sungen, zwitschern die Jungen. Davon folgendes Geschichtchen aus den Pariser Hofkreisen. Eine deutsche Kammerfrau der Großherzogin Stephanie, welche den kaiserlichen Prinzen zuletzt als ganz kleines Kind gesehen hatte, kam dieser Tage von Mannheim nach Paris und wünschte den Knaben wieder zu sehen. Sie wurde zu ihm geführt. "Deine Deutschen, sagte der Prinz zu ihr, behaupten, ich sei blind, Lulu aber sieht sehr gut; die Deutschen sagen, Lulu sei taub, aber er hört sehr gut; sie sagen, ich sei stumm, aber du hörst, daß ich sehr gut sprechen kann. Lulu kann schon reiten und hält Revüen." Hierauf streckte Se. kaiserliche Hoheit gegen die Deutsche die Zunge aus und lief davon.
- Die Stadt Glarus in der Schweiz hat ein furchtbares Unglück betroffen; bei heftigem Winde sind an 450 Häuser und Nebengebäude niedergebrannt, worunter die Kirche, das Regierungsgebäude und mehrere Fabriken, und 500 Familien obdachlos geworden. Die Zahl der Todten und Verwundeten war noch nicht bekannt. Dreiviertel Theile der industriellen Stadt sind eingeäschert.
- Was aus Pfenningen werden kann, sieht man in Rom. Die ganze Summe der im vorigen Jahre bis jetzt dahin geflossenen Peterspfenninge beträgt über 7 Millionen Gulden.
- In der Hamburgischen israelitischen Gemeinde ist in letzter Zeit der seltene Fall vorgekommen, daß Vater und Sohn zwei Schwestern geheirathet haben. Dadurch werden Vater und Sohn Schwäger, die jüngere Schwester die Tochter der älteren, Letztere die Stiefmutter ihres Schwagers. Wenn beiden Ehen Kinder entsprießen, so wird die

[ => Original lesen: 1861 Nr. 20 Seite 2]

Verwirrung in den verwandtschaftlichen Beziehungen den höchsten Gipfel erreichen.
- Im Interesse der Landwirthschaft und der Industrie hat die Section für die Maschinenausstellung der 22. Versammlung deutscher Land= und Forstwirthe in Schwerin es für wünschenswerth gehalten, auf der dortigen diesjährigen Maschinenausstellung auch die neuesten, für hiesige Verhältnisse passenden Maschinen Englands ausgestellt zu sehen. Die Section hat deshalb, um diesen Zweck zu erreichen, Statuten zu einem Actien=Verein Zwecks Ankauf und Wiederverkauf landwirthschaftlicher Maschinen aus England entworfen und ladet alle diejenigen, welche sich dafür interessiren, und zu betheiligen wünschen ein, den Betrag ihrer Zeichnungen baldmöglichst dem Sections=Vorstande Herrn Pogge auf Poelitz bei Laage mittheilen zu wollen. Es werden dazu Actien a 10 Thaler ausgegeben. Das Unternehmen kommt nur zu Stande, wenn mindestens 500 Actien gezeichnet sind. Da bereits 300 Actien gezeichnet waren, so ist das Unternehmen mit ziemlicher Gewißheit zu erwarten.
- Das Frankfurter Journal erzählt eine ergötzliche Geschichte vom Bürgermeister und Bäckermeister, die schon lange einen Zahn auf einander hatten. Der Magistrat hatte dem Bäcker etwas mitzutheilen und der Stadtschreiber schrieb auf den Brief: "An den Herrn Bäckermeister." Der Bürgermeister aber strich den Herrn, weil er ihm nicht zukomme und so ging der Brief ab. Der Bäcker beschwerte sich im vollen Rath. Hätte der "Herr" nicht da gestanden, sagte er, so möchte es gut sein; das Durchstrichene aber ist eine Injurie. - Mit nichten, entgegnete der Bürgermeister, was durchstrichen ist, gilt nicht und ist so gut, als wenn es nicht da wäre! - Der Bäckermeister zog heim, antwortete auf das erhaltene Schreiben und schrieb außen drauf: "An den naseweisen Magistrat", durchstrich aber "nase". Vor den Bürgermeister gezogen und zur Verantwortung gezogen, rief er den ganzen Rath zu Zeugen an, der Herr Bürgermeister habe es selbst gesagt: was durchstrichen ist, ist nicht da und kann nicht beleidigen.
- Die trockene kalte Witterung herrschte in dem größten Theil von Europa und fängt an ihren Einfluß auf das Getreidegeschäft zu äußern; namentlich gehen fast überall die Rogenpreise in die Höhe. An der Ostsee, wo die Saaten zum Theil schon vorgeschritten waren, als die Nachtfröste eintraten, sind ernstliche Besorgnisse für die nächste Ernte aufgekommen; weniger hat dort der Weizen gelitten. In Schlesien müssen viele Felder umgeackert werden, und die jetzige Witterung ist nicht dazu angethan, den Schaden wieder gut zu machen. Aus Sachsen hört man zwar weniger Klagen, dennoch steigen die Preise und die Produzenten halten zurück; in der Gegend von Magdeburg steht, wie Berichte sagen, der Roggen dünn und sieht braunspitzig aus. Am Main und Rhein zeigen sich die Verhältnisse kaum anders. Außer dem Getreide ist es besonders die Rappspflanze, welche dort gelitten zu haben scheint; aus dem Oestreichischen vernimmt man, daß die Krone der Pflanze vernichtet sei und die Blüthen der Obstbäume sind sämmtlich erfroren.


Vom Weine.

Die Bereitung des Weines aus der Frucht der Rebe ist uralt. Vater Noah, der Stammvater der Weinbauer, ist allbekannt, wenn er auch nicht deswegen den Wein liebte und das Wasser haßte, wie die muntern Studenten in ihrem Liede singen, "weil darin ersoffen sind viel sündhaft Vieh und Menschenkind." Die alten Griechen und Römer hielten den Wein sehr in Ehren. Sie verehrten Bachus, den Sohn ihres obersten Gottes, und feierten ihm zu Ehren Feste. Plato, der griechische Weise, billigt in seinen Gesetzen das Weintrinken, besonders vom 40. bis 60. Lebensjahre, indem er sagt: "Die Weingelage geben Heiterkeit und Frohsinn und sind ein mächtiges Band des Wohlwollens und der Bürgereintracht." Freilich wollten manche alte Weise das Weintrinken nur beschränkt gestatten. Ein jüdischer Rabbiner oder Religionslehrer erzählt ein hübsches Gleichniß des Inhalts, daß der Satan am ersten Weinstocke ein Lamm, einen Löwen und ein Schwein geschlachtet habe. Die Deutung ist: Ein Glas Wein macht den Menschen zum Lamm, das zweite zum Löwen, das dritte zum Schwein. Ist auch das Glas nicht wörtlich zu nehmen, so ist doch das Gleichniß treffend, wenn es unter den Bildern des zweiten und dritten Glases die Wirkungen des unmäßigen Weingenusses versteht. Unter den deutschen Kaisern gab's ein besonderes Ehrenamt für das Weintrinken der Kaiser, und der Kurfürst von Böhmen schenkte des perlenden Weins," war Erzmundschenk. Vater Luther, der da sang: "Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang, der bleibt ein Narr sein Leben lang, verstand darunter den mäßigen Weingenuß, denn er eifert sonst gegen die Ausartungen im Weintrinken.
Im Mittelalter und noch etwas über dasselbe hinaus mag freilich häufig das Weintrinken zum Weinsaufen geworden sein. Wenn sogar im Jahre 1500 ein Reichsabschied, d. h. ein vom deutschen Kaiser und deutschen Reichsständen gegebenes Gesetz, das Weinsaufen verbot; wenn 1534 ein Herr v. Schwarzenberg ein Buch über das überhandnehmende "Zutrinken" schrieb; wenn Luther an der kurfürstlichen Tafel dagegen eiferte und mahnte: "Da solltet Ihr Fürsten dazu thun!" so muß es arg gewesen, das üble Beispiel aber von oben gekommen sein, da Herzog Ernst erwiderte: "Wir thun eben genug dazu, sonst wär' es schon längst abgekommen." - Die stärksten Trinker waren häufig Mönche. Ein ungarischer Graf schenkte einst einem Kloster in Prag ein Faß Ungarwein, das der Prior mit seinen 200 Mönchen vor dem Thore austrank, um den Eingangszoll in die Stadt zu ersparen. Es kamen auf den Kopf drei Kannen. Eine ziemlich bekannte Geschichte von dem deutschen Prälaten Fugger wollen wir hier noch zum Ergötzen des Lesers mittheilen. Dieser Prälat reiste in Italien, und ob sicher zu wissen, wo er guten Wein finden werde, schickte er seinen Diener auf der Reise voraus, um die Weine in den verschiedenen Gasthäusern zu kosten. Wo er guten fand, mußte er das Wort Est (auf Deutsch soviel als: "Er ist gut!") an die Thüre schreiben. Zu Montefiascone, einem Städtchen im Kirchenstaat, fand der Diener den Wein so gut, daß er Est! est! est! daran schrieb, und als Sein Herr nachkam, stimmte er so sehr mit dem Diener überein, daß er sich an dem Weine zu Tode trank. Sein Diener ließ ihn daselbst begraben und auf seinen Grabstein setzen: "Der Wein war gut, sehr, sehr gut und an dem zu vielen Guten ist mein Herr hier gestorben."
Als die Könige feiner Weine preist der Deutsche die Rheinweine. "Am Rhein, am Rhein, da wachsen unsre Reben!" Der römische Kaiser Probus soll um's Jahr 276 nach Chr. die ersten Reben an den Rhein und an die Mosel gebracht haben. Sicher ist, daß der Kaiser Karl der Große 800 n. Chr. Trauben aus Burgund und Orleans zu Ingelheim pflanzte, daher man heute noch zu Rüdesheim die besten Trauben "Orläner" nennt. Die Krone aller Rheinweine wiederum ist der Schloß Johannisberger, ein Rebensaft, der auf dem Johannisberg, einer Besitzung des Fürsten Metternich, zwischen Mainz, Wiesbaden und Rüdesheim gelegen, wächst. Die Flasche des besten Weines dieser Art kostet 6 Taler (Mecklenburg), und trägt der Johannisberg seinem Besitzer im Durchschnitt jährlich 18,000 Taler (Mecklenburg) ein. Diesem Weine zunächst kommt der edle Steinberger, ein Gewächs, das lange unbekannt blieb, weil es die Bernhardinermönche im Kloster Eberbach lange allein tranken. An dieses Paar reiht sich der liebliche Hochheimer, von dessen Blume in der Dechanei einst das Domkapitel zu Mainz den Zehenten bezog. Ein Morgen Landes, worin er wächst, wurde Behufs der Anlegung einer Eisenbahn von Frankfurt nach Mainz mit 10,000 Taler (Mecklenburg) bezahlt. Nicht weit von

[ => Original lesen: 1861 Nr. 20 Seite 3]

ihm wächst der Hattenheimer, mitten im Rheingau zwischen Mainz und Bingen reifen die Zwillingsbrüder Rüdesheimer und Geisenheimer, der Markobrunner und Scharlachberger, etwas weiter hinab glühet der rothe Aßmannshäuser, am linken Rheinufer, nicht weit von Mainz, der ebenfalls rothe Ingelheimer. Hinter Mainz, bei Oppenheim wächst der treffliche Niersteiner und bei Worms die lieblich duftende Liebfrauenmilch. - Es ist ein paradiesisches, überaus gesegnetes Stück Deutschland, dieser Rheingau.
Am Rheine weiter hinauf, in der herrlichen Pfalz, wachsen die nach ihr genannten Pfälzer Weine; an der Mosel hinauf die leichterer süffigeren Moselweine. Die wichtigsten Weine für Mitteldeutschland sind die Frankenweine. Der Hauptort des Frankenweines ist ohne Zweifel Würzburg, auf dessen Weichbild in guten Jahren allein 90,000 E. Wein erbaut werden; doch oberhalb und unterhalb desselben, von Bamberg bis in den Spessart hinein, wächst der Trauben Blut in großer Menge.
Die sächsischen oder Meißner Weine, mögen sie nun bei Feinschmeckern vornehmes Nasenrümpfen, oder bei blinden Nachtretern und Nachbetern eines unbegründeten Vortheils wegwerfende Beurtheilung finden, werden jedem nicht gänzlich verwöhnten Gaumen bei näherer, vorurtheilsfreier Prüfung einen recht willkommenen Genuß bieten. Für den Mittelmann, der sich einmal am edlen Rebensafte laben will, ohne doch über seine Kräfte Geld aufzuwenden, haben wir den aufrichtigen und wohlmeinenden Rath: Wende dich, Freund, an die Niederlage sächsischer Weine in Dresden, wenn Du sonst keinen Bekannten oder Freund im Elbthale hast oder beschweren willst, und laß Dir einen Eimer Meißner Rothwein für 15-20 Taler (Mecklenburg) kommen; Du wirst dann das ganze Jahr hindurch Deine und der Deinigen Sonn= und Festtagsfreude durch eine Flasche Wein erhöhen, die Du Dir mit 12 Schilling (Mecklenburg) zu erzeugen vermagst, und im Stillen über das Vorurtheil derer lächeln, die nichts für gut finden, was nicht theuer und ausländisch ist. Die Schwaben draußen im herrlichen Schwabenlande sind klüger; sie trinken ihren Clövner und ihren Markgräfler und ihren Kallstädter und Affenthaler am liebsten selbst und mögen gar nichts Besseres. Dabei bleiben sie hübsch bei Kasse und Besinnung.

(Schluß folgt.)


Anzeigen.


Verkaufsanzeigen.

Am Dienstag den 21. Mai d. J. von Morgens 9 Uhr an, sollen die zu einer Nachlaßmasse gehörenden Gegenstände, als:

ca. 300 Ellen flächsen und 300 Ellen heeden Leinen, 50 Ellen eigengemachtes Wollen=Zeug, 80 Pfund Wolle, 200 Pfund Heede, 160 Pfund Flachs, 10 Pfund Bettfedern, sowie verschiedene Frauenkleidungsstücke, Haus= und Küchengeräth, Bett= und Leinenzeug - ferner 1 Oxhoft Essigspriet und verschiedene neue kupferne, messingene und gußeiserne Gefäße,
im Hause des Gastwirths und Krämers H. Wigger hieselbst öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
Dassow, den 7. Mai 1861.

                                                    Actuar Karpf.


Auctions=Anzeige.

Dienstag den 21. dies. Mts., Morgens 9 Uhr, sollen im Hause des Gastwirths Michelssen zu Selmsdorf meistbietend gegen gleich baare Zahlung nachstehende Sachen verkauft werden, als:

Betten, Leinzeug, Frauen= und Mannskleidungsstücke, eichene Laden, Flachs, Tische, Stühle, Bänke, Kessel und Grapen, geräuchertes Speck und was sich sonst noch vorfindet.
Schönberg den 9. Mai 1861.

                                                    Seegert, Landreiter.


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

Alle diejenigen, welche gewilligt sind, ihre Feldfrüchte gegen Hagelschlag bei der Hagel=Versicherungs=Gesellschaft für das Fürstenthum Ratzeburg zu versichern, werden hiemittelst ersucht, sich mit ihren desfallsigen Meldungen für das bereits angetretene Versicherungsjahr vom 1. März 1861 bis dahin 1862 an den Director dieser Anstalt, Herrn Kaufmann Boye hieselbst, wo auch die Statuten dieser Gesellschaft eingesehen werden können, wenden zu wollen.
Schönberg den 25. April 1861.

Die Direction der Hagel=Versicherungs=Gesellschaft für das Fürstenthum Ratzeburg.


Thierschau in Gadebusch.

Der Gadebuscher District des patriotischen Vereins wird

am 29. Mai 1891

Morgens 10 Uhr auf dem Schützenhofe bei Gadebusch eine Thierschau, verbunden mit einer Industrieausstellung, wie im vorigen Jahre, veranstalten und ladet zur zahlreichen Stellung von Thieren, Industrie=Gegenständen, sowie zur freundlichen Betheiligung hiemit ein.
Der Preis des Districts, ein silberner Pokal, wird dem besten Arbeitspferd bei freier Concurrenz zuerkannt werden, und sind für die drei nächstfolgenden Pferde Ehrenpreise ausgesetzt.
Für die beste Milchkuh ist der erste Stadtpreis von Gadebusch, ein silberner Pokal, bestimmt und erhalten die drei darauf folgenden Ehrenpreise. Die Milchkühe werden am Abend vorher eingeliefert, und haben die resp. Besitzer der Thiere das Futter für dieselben zu beschaffen. Herr Bürgermeister Koch in Gadebusch wird die Meldungen entgegen nehmen und weitere Nachricht ertheilen.
In Bezug auf die Ausstellungen der kleineren Landwirthe ist bestimmt, daß die drei besten Mutterstuten, welche mit ihren Füllen zu stellen sind, Geldpreise erhalten. Für die besten selbstgezüchteten Starken und Bollen sind Geldprämien ausgesetzt, und wird die Anzahl und Größe derselben von den Herren Preisrichtern bestimmt werden.
Der beste Bock wird mit einem silbernen Pokal, die nächstbesten, sowie die Schweine werden durch Ehrenpreise ausgezeichnet.
Hinsichtlich der landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthe, sowie der Producte und Fabricate der Handwerker wird bemerkt, daß die Summe von 50 Taler (Mecklenburg) zur Prämirung der besten Arbeiten ausgesetzt ist, und daß Ehrenpreise ertheilt werden. Die Anmeldungen wird der Herr Bürgermeister Koch in Gadebusch und Herr Bürgermeister Lange in Rehna entgegen nehmen und weitere Auskunft ertheilen.
Gadebusch April 1861.

                                                    Die Districts=Direction.


Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht: daß unter den jetzt obwaltenden Umständen Bauten und Bauarbeiten nur nach zuvor mit den Bauherren zu treffender Vereinbarung von den Meistern anzunehmen, resp. fortzuführen sind und dabei das Gesellen=Tagelohn incl. Meistergeld nur im Betrag von 28 Schilling (Mecklenburg) Pr. Cour. zu Grunde gelegt werden kann.
Zugleich werden Bau=Unternehmer sowohl, als Maurer= und Zimmergesellen wiederholt daran erinnert, daß zwischen ihnen, ohne Vorwissen der Meister, keine Arbeiten behandelt und ausgeführt werden dürfen, und wird jedes Zuwiderhandeln fortan mit der gesetzlichen Strafe geahndet werden.
Schönberg den 10. Mai 1861.

Die Aelterleute
der Maurer= und Zimmer=Zünfte.


[ => Original lesen: 1861 Nr. 20 Seite 4]
        Die durch ihre Güte so beliebt gewordene
Vegetab.
(à Originalstück
STANGEN Pomade
12 Schilling (Mecklenburg))
autorisirt v. d. K. Professor Dr. Lindes zu Berlin, sowie die durch Reinheit und Geschmeidigkeit ausgezeichnete
Italien.
(in Päckchen
HONIG Seife
zu 8 u. 4 Schilling (Mecklenburg))
vom Apotheker A. Sperati in Lodi (Lombardei), sind fortwährend in frischer und unverändert guter Qualität vorräthig bei
J. P. Bade in Schönberg.


Nachstehende Bestimmungen sind uns aus Schwerin mit der Aufforderung zugegangen, dieselben möglichst zu verbreiten. Demnach laden wir alle Gewerbtreibenden des Fürstenthums, die sich an der Landes=Gewerbe=Ausstellung zu Schwerin zu betheiligen wünschen, ein, sich zu einer Besprechung am Sonntage nach Pfingsten, Nachmittags 3 Uhr, im Krüger Boye'schen Saale einzufinden.
      Schönberg den 14. Mai 1861.

                                                    Mehrere Gewerbefreunde.

Bestimmungen
für
die Landes=Gewerbe=Ausstellung

1) Die Gewerbe=Ausstellung bildet einen Theil der bei der XXII. Versammlung deutscher Land= und Forstwirthe stattfindenden Ausstellungen
2) Jeder in den beiden Großherzogthümern Mecklenburg wohnende Handwerker, Fabrikant und Künstler kann die in seiner Werkstatt oder Fabrik gefertigten Gegenstände zur Ausstellung bringen. - Es eignen sich zu der Ausstellung nicht allein alle Erzeugnisse, Fabrikate, mechanische, chemische und andere Leistungen aus dem Gebiete der inländischen Gewerbe, welche sich durch Neuheit und Vorzüglichkeit auszeichnen, sondern auch solche, welche ihrer Preiswürdigkeit halber eines weit verbreiteten Absatzes genießen und deshalb zur öffentlichen Anschauung gebracht zu werden verdienen. Vorzugsweise werden zur Ausstellung solche Fabrikate gewünscht, bei welchen Producte des Landes als: Wolle, Flachs, Hanf, Leder, Stroh, Holz, Glas etc., einfach oder zusammengesetzt, verwendet worden; ebenso Maschinen neuer Erfindung oder vorbesserte bewährte Instrumente, Geräthe, Mobilien aus jedem Fache und jedem Handwerke, nur kunstgerecht und gediegen gearbeitet; auch Gegenstände des Luxus und der Mode, insoferne sie in Mecklenburg gearbeitet sind. Wird zwar eine Kunst=Ausstellung nicht beabsichtigt, sondern ist vielmehr die Ausstellung nur für Erzeugnisse Gewerbtreibender im engern Sinne bestimmt, so sind doch davon Werke der sogenannten bildenden Künste nicht ausgeschlossen. - Auch Fabrikate flüssiger Gegenstände, wie z. B. Bier, Spiritus, Liqueur, werden gerne entgegen genommen. - Von jeder Art des Erzeugnisses eines und desselben Verfertigers darf indeß nur ein Exemplar gesandt werden.
Die Central=Comitte behält sich vor, Sachen, welche zu der Ausstellung landwirthschaftlicher Maschinen sich eignen, an die betreffende Comitee zu befördern.
Obgleich zu erwarten steht, daß kein Ausstellender eine nicht in seiner Fabrik oder Werkstatt gefertigte Arbeit für die seinige ausgeben werde, so ist doch Jeder verpflichtet, bei obwaltendem Verdacht gegen ihn die nöthigen Beweismittel zur Widerlegung desselben herbeizuschaffen.
3) Die Anmeldung der einzuliefernden Gegenstände muß spätestens bis zum 30. Juni beschafft werden und die Einlieferung der Sachen
      vom 15. August bis zum 1. September
geschehen.


Mit sehr schönen Milchsatten und frischem Gotländischem Kalk empfiehlt sich bestens

                                                    A. Wigger.


Pflanzen von Sommer=, Wirsing=, rothem, Blumen=, Rosen=, grünen und weißen Kohl, Kohlrabi, etwas später Runkelrüben, Sellerie, Porro, rothe Beeten, und Steckrüben, sind zu haben bei

                                                    C. Bockwoldt, Sattler.


Gestohlen von einer Reißegge an der Rottensdorfer Chaussee: Eine Wagenkette. Wer sie wiederbringt oder den Thäter nachweisen kann, erhält eine gute Belohnung beim

                                                    Hausw. Wigger in Rottensdorf.


Gefunden am Dienstag Morgen bei der Kirche ein kleines Portemonnaie mit etwas baarem Gelde, das der Eigenthümer gegen Erstattung der Kosten in der Expedition der Anzeigen zurückerhalten kann.


Den geehrten Damen und Hausfrauen der Stadt Schönberg und des Landes empfehle ich mich Zum Nähen, sowohl auf Bestellung wie außer dem Hause. Auch fertige ich auf Bestellung Perlen=Kragen an.

                                                    Sophie Hülsemann.


Vor einiger Zeit ist aus der Häge meiner Koppel an der Rottensdorfer Chaussee vieles Hegebuchen=Strauchwerk gesägt und gestohlen. Wer mir den Thäter so nachzuweisen im Stande ist, daß ich ihn zur gerichtlichen Verantwortung ziehen kann, dem verspreche ich eine Belohnung von 2 Thaler. Schönberg, den 28. April 1861.

                                                    Ackerbürger J. Burmeister.


CIRCUS RENZ
in der Reitbahn des Herrn Kohlhaase
auf dem langen Lohberge
in Lübeck.

Einem hochgeehrten Publikum von Lübeck und dessen Umgegend erlaube ich mir ergebenst anzuzeigen, daß ich, da der Circus in Stockholm noch nicht ganz fertig ist, meinen Aufenthalt hieselbst noch auf einige Tage ausdehnen werde, und wird nun die letzte Vorstellung am Freitag den 24. Mai stattfinden.
Am Sonntag d. 19. und Montag den 20. Mai c. (den beiden Pfingstfeiertagen) jedesmal zwei Vorstellungen, von denen die erste um 4 Uhr und die zweite um 7 Uhr beginnt.
Lübeck den 16. Mai 1861.

                                                    Ernst Renz, Director.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde.

In der Woche vom 9. bis 16. Mai

Geboren: D 14. dem Schulmeister Grevsmühl in Kl. Siemz eine T. - D. 15. dem Hausw. Oldörp in Petersberg ein S. - D. 15. dem Schulmeister Denker in Rupensdorf eine T.
Gestorben: D. 10. Hans Heinr. Ollrogge, Hausw. zu Kleinfeld, 29 3/4 J. alt.
Copulirt: D. 10. Asm. P. J. Bade, Webermeister hies., und Anna Maria Vanselow hieselbst. - Joach. Asm. Heinr. Eckmann, Schustermeister hies., und Anna Cath. Wilh. Grevsmühl hies.

Anzeige.

Am Pfingstmontage Collecte für die Mission.


Getreide und Markt=Preise in Lübeck
am 15. Mai 1861.

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 16-32 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg)   6-18 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 52-56 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen 50-52 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 44-46 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 23-24 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 34-40 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 22-23 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg)   8-16 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 16-17 Mark (Lübeck)
Butter 12 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln, pr. Faß 6 u. 7 Schilling (Mecklenburg).


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD