No. 49
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. Dezember
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1839 Nr. 49 Seite 1]

Dem Herrn Dr. Marung hieselbst ist die Erlaubniß zu Ausübung der gerichtlich=chirurgischen Praxis im Fürstenthum Ratzeburg Allerhöchst ertheilt und er zu dem Zwecke heute in Eid und Pflicht genommen worden.
              Schönberg den 27. November 1839.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.       
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.                 


Vorladungen.

          Es ist im Laufe dieses Jahres zu Herrnburg eine gewisse Anna Margaretha Wittfoth aus Duvennest ohne Descendenz mit Tode abgegangen. Die Ehefrau des Schusters Arndt zu Herrnburg, Margaretha Elisabeth, geborne Bollow, behauptet, sowohl noch Intestat=Erbfolgerechte, als nächste Seitenverwandte, als vermöge einer von der Verstorbenen vor ihrem Ableben vor Zeugen errichteten letztwilligen Disposition, einzige Universal=Erbin derselben geworden zu seyn, und hat, unter Einreichung dieser Disposition, jetzt, zum Behuf der Erlangung eines Erbenzeugnisses, das gegenwärtige Proclam erwirkt, Kraft dessen hiermit alle diejenigen, welche ein näheres, oder gleich nahes Erbrecht, als die Provocantin, an den Nachlaß der gedachten Wittfoth zu haben vermeinen, peremtorisch geladen werden, solche

am 6. December d. J.

Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Justiz=Amte anzumelden und zu begründen, oder zu erwarten, daß sie damit alsbald ausgeschlossen, und die Extrahentin für die alleinige rechtmäßige Erbin der genannten Verstorbenen erklärt werden soll.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
               Reinhold.  


          Der, am 23. v. M. zu Boitin=Resdorf kinderlos verstorbene Dreiviertel Hüfner Hans Oldörp hat, so viel bisjetzt bekannt ist, seine beiden Schwestern Liese verwittwete Retelsdorf und Ann Trin verehelichte Oldörp als seine alleinige Intestaterbinnen nachgelassen. Zur gehörigen Ermittelung dieser Erbschafts=Verhältnisse, insonderheit zum Zweck der Vererbung der Baustelle in gesetzlicher Art, werden nun alle diejenigen die gleiche oder bessere Erbrechte als die beiden Oldörpschen Schwestern an deren brüderlichen Nachlaß zu haben vermeinen, peremtorisch hiermittelst geladen, in dem

auf den 17. December d. J.

Morgens 11 Uhr vor hiesigem Gerichte anberahm=

[ => Original lesen: 1839 Nr. 49 Seite 2]

ten Termine, solche Ansprüche anzugeben und sofort zu bescheinigen, im Ausbleibungsfalle aber zu gewärtigen, daß die beiden Oldörpschen Schwestern als die alleinigen Erbinnen ihres verstorbenen Bruders angenommen und spätere Erinnerungen gegen deren Dispositionen über diese Nachlaßmasse, als unstatthaft zurückgewiesen werden sollen.
    Decretum Schönberg den 4. November 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


Notificatorium.

          Der durch die Proclamata vom 3. Septbr. d. J. auf den 13. November angesetzt gewesene Termin zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes wegen des Böttcher=Wiggerschen Hauses Nro. 172 A, hat eingetretener Umstände halber bis

zum 17. Decbr. d. J. Morgs. 11 Uhr,

prorogirt werden müssen.
    Rehna den 8. October 1839.

Großherzogl. Stadtgericht.          


Verkaufs=Anzeige.

        Am Freitage den 27. d. M. fallen im Hause des Krügers Boye hieselbst, mehrere Manns= und Frauens=Kleidungsstücke, Leinenzeug, auch etwas Flachs und Wolle, goldene und silberne Ohrringe, silberne Schuhschnallen, ein meerschaum Pfeifenkopf mit Silberbeschlag, einige Mobilien, wozu auch 3 Laden zu rechnen, diverses Haus= und Küchengeräthe, eine bedeutende Quantität Kartoffeln, circa 1 Fuder Knüppelholz und 1 Schweinestall, in öffentlicher Auction, gegen baare Bezahlung in N 2/3. zu voll, meistbietend verkauft werden.
    Die Auction beginnt Morgens 9 Uhr.
      Schönberg den 5. Decbr. 1839.

Schlebusch.        


Vermischte Anzeigen.

        Da die verkündigte einfache Steuer zur hiesigen Armen=Casse zu Bestreitung der laufenden Ausgaben nicht ausreicht; so wird die Erhebung des halben Beitrages annoch erforderliche und werden daher alle diejenigen, welche zur Schönberger Armen=Kasse zu zahlen verpflichtet sind, hierdurch aufgefordert, innerhalb acht Tagen den halben Beitrag an die verschiedenen Armen=Vorsteher, nämlich in Schönberg an den Bäckermeister Sievers und Tischlermeister Ohlsen sen., und auf den Dörfern, an die Hauswirthe Wigger in Klein=Bünsdorf, Lenschow in Sabow, Meier in Törpt und Meier in Mahlzow, zu berichtigen.
    Schönberg den 5. Decbr. 1839.

Die Armenbehörde.        


Empfehlungs=Anzeige.

        Da der Unterzeichnete mit einer Auswahl diverser, eleganter, sich besonders zu Weihnachts=Geschenken eignender, Commissions=Artikel (Kupferstiche, Souvenirs, Taschenbücher, Schreibmappen, Arbeitskästchen, Kinder=Schriften, Almanache, Gesellschafts=Spiele u.s.w.) versehen ist; so erlaubt derselbe sich, Ein hochverehrliches Publicum hiesiger Stadt und Umgegend, zur geneigten Ansicht seines Lagers, und zum demnächstigen gütigen Ankaufe der Gegenstände desselben, andurch ganz gehorsamst und angelegentlichst einzuladen.
    Ratzeburg, den 5. Decbr. 1839.

Wilhelm Heußner,          
wohnhaft bei der Frau Wittwe Freytag.


        Durch vortheilhafte Einkäufe in Hamburg und auf anderen Fabrik=Plätzen Deutschlands ist mein Tuchlager und Manufactur=Waaren=Lager auf das vollständigste assortirt; ich bitte daher das geehrte Publicum, mich baldigst zu beehren, um sich von der Reelletät, als auch von der Billigkeit zu überzeugen. - Rehna den 4. December 1839.

J. Levy Cohen,          
Mühlenstraße.            


Der Schmied am Erlenbusche.

[Erzählung.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1839 Nr. 49 Seite 3]

Der Schmied am Erlenbusche.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1839 Nr. 49 Seite 4]

Der Schmied am Erlenbusche.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat December 1839.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf - 28 -
ein Schillings=Strumpf - 14 -
ein Sechslings=Semmel - 7 -
ein Dreilings=Semmel - 3 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 1 3
ein 2 Schillings=Brodt 1 17 -
ein Schillings=Brodt - 24 2
ein Sechslings=Brodt - 12 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 4 24 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 12 -
ein Schillings=Brodt 1 5 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 8 1/4Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 3. December.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 130
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 84
              Petersburger 88
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 70
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 58
Erbsen, Brecherbsen 80
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 48
Winter=Rapsaat die Tonne 15 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 11


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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