No. 35
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 30. August
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1839 Nr. 35 Seite 1]

        Am Sonnabend,

den 7. September d. J.,

findet der gewöhnliche Forst=Schreibtag statt, wozu die etwanigen Meldungen von Morgens 9 Uhr des gedachten Tages an, auf hiesiger Amtsstube stattfinden können.
        Schönberg, den 16. August 1839.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


Vorladungen.

        Es hat der Gemeinschuldner Müller Rahe zu Manhagen, mit der bescheinigten Anzeige: daß er seine Gläubiger, bis auf diejenigen, deren Forderungen annoch bestritten sind, theils durch Baarzahlung, theils durch die von seinem Schwiegervater, dem Halbhüfner Schröder zu Siebeneichen den Rahschen Creditoren hier vor Gericht bestellte Bürgschaft in so weit zufrieden gestellt, daß sie auf Fortsetzung des Concurses nicht weiter bestehen die nunmehrige Aufhebung dieses, unterm 4. April d. J. über sein, des Rahe, Vermögen eröffneten förmlichen Concurses beantragt.

        Demzufolge werden, unter gestatteter Acten=Einsicht, alle diejenigen nicht präcludirten Raheschen Gläubiger, welche solchem Antrage widersprechen, - insonderheit gegen die Zulänglichkeit der von dem Halbhüfner Schröder übernommenen Bürgschaft in bis jetzt geschehener Art, Erinnerungen machen zu können vermeinen, hiermit peremtorisch aufgefordert, solchen ihren Widerspruch hier in dem deshalb auf

den 27. September d. J.,

Morgens 11 Uhr, angesetzten Termine vorzubringen und zu begründen, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen, und die Aufhebung des Raheschen Concurses angetragenermaaßen sofort verfügt werden soll.
    Decretum Schönberg den 27. August 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


        Zu dem Nachlasse eines vor vielen Jahren zu Wahrsow hiesigen Fürstenthums verstorbenen Knechts Asmus Luer (Lühr) gehört ein, unterm 27sten October 1808 an diesen über ein 3 Prozent Zinsen tragendes Kapital von 1400 Mark (Mecklenburg) Court. ausgestellter Lübecker Stadtcassen=Brief, welcher sich gegenwärtig im Besitz der Kinder des Schulzen Oldenburg zu Gr. Mist, und der Kinder des wailand Hauswirths Johann Jochen Oldenburg daselbst befindet.
        Diese Inhaber, Successoren ihres Großvaters, des im Jahre 1830 zu Gr. Mist verstorbenen Altentheilers Hans Jochen Oldenburg, behaupten, daß dieser ihr Erblasser, als actenmäßiger Miterbe zu dem Nachlasse des obgedachten Asmus Luer, die Mitinteressenten in Ansehung ihrer Anrechte an beregtes Kapital abgefunden, und so dasselbe zum

[ => Original lesen: 1839 Nr. 35 Seite 2]

alleinigen Eigenthum erworben habe: auch haben sie solche Angabe zu einiger Wahrscheinlichkeit zu erheben gewußt.
        Auf den desfallsigen Antrag der Besitzer mehr beregten Stadt=Kassen=Briefes werden nun alle diejenigen, welche aus irgend einen: Rechtsgrunde gleiche oder bessere Ansprüche an das bezeichnete Kapital, als sie, die Provocanten, zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch geladen, selbige in dem deshalb auf

den 12ten September d. J.

Vormittags 11 Uhr dadurch angesetzten Termine anzumelden und zu justificiren, oder zu gewärtigen, daß sie mit ihren Zuständnissen ausgeschlossen, die Provocanten für die alleinigen rechtmäßigen Eigner des Kapitals erklärt, und ihnen Zwecks Erhebung desselben das erbetene Erbenzeugniß ertheilt werden soll.
    Schönberg den 12. Julius 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.) thums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


Verkaufs=Anzeige.

        Für das in hiesiger Siemzer Straße belegene Bauersche Haus sind von einem Käufer 1800 Taler (Mecklenburg) in N 2/3. zu voll geboten worden, dem aber der Zuschlag nur unter der Bedingung vorläufig ertheilt ist, daß in einem anzuberahmenden gerichtlichen Termine ein Mehrbot nicht erfolgen würde.

        Auf Antrag des Bäckermeisters Sievers hieselbst, als Vormundes der minderjährigen Töchter wailand Chirurgus Bauer, ist nun auf

den 16ten künftigen Monats September

Morgens 11 Uhr, ein Termin anberahmt worden, worin alle diejenigen auf hiesiger Gerichtsstube sich einzufinden haben, die in Grundlage der mit dem bisherigen Käufer verabredeten, in der Gerichts=Registratur einzusehenden Bedingungen, für das gedachte Bauersche Haus mehr als 1800 Taler (Mecklenburg) N 2/3. zu bieten geneigt sind, um, nach beendigtem Bot und Ueberbot, den sofortigen Zuschlag zu gewärtigen.

     Schönberg den 29. August 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
            Karsten.  


        Am Montage, den 16ten, und Dienstag, den 17. September d. J., von Morgens präcise 9 Uhr an, sollen auf dem Pfarrhofe zu Schlagsdorf in öffentlicher Auction, gegen sofortige baare Zahlung, verkauft werden:

vieles Bettzeug, mehreres Leinenzeug, verschiedene Mobilien, als: 4 Dutzend Stühle, 2 Sopha, 2 Commoden, 1 Kleider=, 1 Gewürz= und 2 Glasschränke, 2 Koffer, Gartenbänke, viele Tische, Spiegel und Bettstellen, 1 Wanduhr mit Gehäuse; ferner, vieles Haus=, Küchen= und Braugeräthe, große und kleine Kessel, 4 Dutzend zinnerne Teller, nebst 3 Schüsseln, 1 Zeugrolle, 1 Schneidelade, 1 Mehlkiste, 1 Flinte, 1 doppelläufiges Gewehr, 1 Wiener Wagen, 4 Kühe, 2 Schweine,
zu welcher Auction Kauflieber hierdurch eingeladen werden.


Steckbrief.

      In abgewichener Nacht ist der hieselbst wegen vielfacher resp. qualificirter Diebstähle in Untersuchung befindliche hierunter näher signalisirte Inquisit Thede, ein höchst gefährlicher und schon mehrfach wegen begangener Diebstähle bestrafter Mensch, nachdem er sich seiner Fesseln zu entledigen und eine massive Gefängnißwand zu durchbrechen gewußt, aus hiesigem Gefängniß entsprungen. Wir ersuchen alle Obrigkeiten des In= und Auslandes, und fordern die Gensd'armerie hiermit auf, den genannten Inquisit Thede im Betretungsfalle zu arretiren, und mit den etwanigen bei ihm gefundenen Effecten, fordersamst anhero zu senden, indem wir zur Erstattung aller Kosten erbötig sind.

Signalement;

Name: Philipp Heinrich Joachim Thede aus Wismar.
Alter: 29 Jahre.
Größe: 5 Fuß 2 Zoll.
Haare: braun und sehr stark.
Augenbraunen und Backenbart: blond (fast rötlich).
Augen: bräunlich und klein.
Nase: Spitzig und dick.
Zähne: gesund aber gelb vom Kauen des Tabacks.
Gesichtsfarbe: gesund.
Backen: dick.

Das ganze Gesicht ist mit Sommersprossen übersäet. Die Unterlippe ist hervorstehend, und her Körperbau untersätzig und stark.
Besondere Kennzeichen: Keine.
      Es fehlt eine Handschelle und ist solche vielleicht mit fortgenommen.

Bekleidung:

Ein Hemd.
Eine alte hellblau wollene Unterjacke.
Eine graue Weste.
Eine schlechte grau leinene Hose.

[ => Original lesen: 1839 Nr. 35 Seite 3]

Ein Paar lederne Tragbänder.
Ein Paar weißwollene Strümpfe.
Ein Paar Schuhe.
    Grevismühlen im vereinten Criminalgericht über Schmachthagen, den 10. August 1839.


Vermischte Anzeigen.

        Gegen den 20. September komme ich mit einem Transport starke und große hellbraune Race=Füllen aus der Gegend von Bremen zu Hause, welches ich Kaufliebhabern freundlichst anzeige. Den Tag des Verkaufs werde ich noch näher bekannt machen.
    Rupensdorf, den 26. September 1839.

Boldt.      


        Sehr delicate frische Berger Flohm=Heringe bei

Ludwig Creutzfeldt.      

    Schönberg, den 29. August 1839.


Der Wattenbachsche Prozeß.

        Wattenbach war von einem Conrectorate in Dithmarschen, zu einer Predigerstelle im Anspachschen und darauf, wegen seiner vorzüglichen Gaben und seines rechtschaffenen Lebens, in sein Vaterland zurückberufen, und zum Pastorat in Barlt, 1691, vocirt worden. Er war ein Mann voll ernsten Willens, der in gleichem Maaße mit Bewußtsein und Kraft ausgerüstet gewesen zu sein scheint, und der keinen Rückschritt auf dem Wege, den der Herr ihm gewiesen, zu machen verstand. In dem damals parteiisch=mystischen Dithmarschen fand er bald Widerspruch, dann Widerstreben, dann Verfolgung. Endlich verschwor sich ein förmliches Triumvirat gegen ihn, bestehend aus den Fiscal, dem Propsten und dem Landvogt, dem der College sich als williger Spahnträger anschloß. Nach der erlittenen Niederlage durch den Ausspruch der Synode und der Königlichen Confirmation, 1700, sannen sie auf einen neuen Angriff, und belangten ihn abermals, seiner Lehre und Amtsführung wegen, vor dem Meldorfschen Consistorio. Allein alle Prediger des Consistoriums sprachen ihn frei. Der Propst aber wollte das Entgegengesetzte, und machte die Sache zum zweitenmal bei der Glückstädter Regierung anhängig. Sie ward dort angenommen und Wattenbach mußte der Gewalt weichen. Am 1. April 1703 ward dort sein Urtheil gefällt. Mit der größten Fassung hörte er es aufmerksam an und fragte nach Beendigung desselben: ob dieses Urtheil unabänderlich sei? Auf die Entgegnung: es finde nun weiter keine Appellation mehr Statt, erwiederte er: "So hab' ich also nun Keinen, als den Richter aller Richter und aller Menschen, an den jeder Bedrängte appelliren kann. Zu diesem nehme ich meine Zuflucht." Nach diesen Worten erhob er sich mit der ganzen Kraft der Unschuld, der Wahrheit und des guten Gewissens, und sprach, in Gegenwart des Gerichts im hohen Gottvertrauen:
        "Ich, Johann Caspar Wattenbach, nehme meine Zuflucht zu dir, allmächtiger Gott, einig im Wesen, dreifältig in Personen, Vater, Sohn und heiliger Geist. Du allwissender Gott, bist aller Unterdrückten erste und letzte Zuflucht. Du bist der Herr, der die Wahrheit hält in Ewigkeit, der Urtheil spricht, stehst bei allen denen, die dich in Wahrheit anrufen, thust den Willen derer, die dich vor Augen und im Herzen haben, beschirmest Alle, die dich aufrichtig kennen und lieben, und verdirbst alle Widerspenstige. Dir will ich besonders, meinem Heilande, Jesu Christo, Alles übergeben, befehlen und heimstellen. So bitte ich dich nun, Herr Zebaoth, du gerechter Richter, du Bewahrer der Herzen und Nieren, da meine Feinde sprechen: Gott hat mit ihm nichts zu schaffen, Gott hat ihn verworfen und verlassen, siehe an meine Unschuld und Geduld. Nimm mich von meinen Feinden, du bist mein Gott. Weiche du nicht von mir, weil ich in der Welt verlassen bin. Sei du der Richter zwischen mir und meinen Feinden. Ich appellire an dich, mein Gott, ich flehe dich kindlich, im wahren Glauben, an, daß der Propst - heute über 12 Wochen, der Landvogt - heute über 14 Wochen, und das Kind des Verderbens, das wider bestes Wissen und Gewissen, wider Recht und Billigkeit gegen mich gehandelt, sodann mit mir vor dem von dir gesetzten Richter erscheinen, und ihr Urtheil empfangen. Siehe da, mein Zeuge ist im Himmel, und der mein Recht spricht, mein Heiland. Fromme, gottfürchtende und unparteiische Herzen müssen innerhalb Jahr und Tag bezeugen, was ich bezeugt habe. Diese Appellation übergebe ich, Johann Caspar Wattenbach, meinem Herrn Jesui Christo, dem allergerechtesten Richter, der da weiß, erkennet, beschirmet und urtheilet eines jeglichen Menschen gerechteste Sache. Amen."
        Die Todtenstille, welche herrschte, unterbrach zuerst der Kanzler, der diese wunderbare Appellation aufgeschrieben, durch die freundliche Versicherung, daß nach den Acten nicht anders hätte geurtheilt werden können, und daß er gern erbötig sei, falls seiner Meinung nach eine Unrichtigkeit vorgefallen, aufs neue die ganze Sache sorgfältig ohne Kosten zu untersuchen, setzte aber hinzu, daß eine solche Appellation unchristlich sei, und für ein

[ => Original lesen: 1839 Nr. 35 Seite 4]

unversöhnliches Gemüth zeuge, zumal kein Sterblicher Gott selbst zum Richter herausfordern dürfe, da vor ihm kein Lebendiger und Todter gerecht erfunden werden könnte, indem wir ja alle Sünder wären.
        Wattenbach replicirte: "daß dieser unrechtmäßige Prozeß ihn um sein Vermögen und sogar um seinen ehrlichen Namen gebracht, und ihn und die Seinigen in Armuth und Verachtung gestürzt habe; er sei vollkommen gewiß, daß sein Heiland, Jesus Christus, den er, nicht aber seine Feinde, kenne, bekenne und an den er glaube, ihn, als ein gerechter Richter, nicht verlassen werde. Alles dessen, was dahinter wäre, alles Zeitliche, habe er sich begeben, und Gott Alles amheimgestellt. So lange er lebe, sei seiner Feinde Grimm, Qual und Rachgier unersättlich." - Er dankte hierauf noch dem Kanzler für seine Güte, empfahl die Beisitzer dem Schutz des Höchsten, ging dann zu Hause und starb am 16ten Tage darauf, den 16. April 1703, am Charfreitag.
        Den Propsten Hahn rührte, am 2. Juni, nachdem er ganz rüstig über das Festev. St. Johannis des Täufers, Luc. 1 , 57. gepredigt hatte, der Schlag. Es war gerade die 12te Woche verflossen. Als er gepredigt, sandte er zum Landvogt und ließ ihm scherzend sagen, ob er sich wohl erinnere, daß heute sein Ladungstermin abgelaufen! er befände sich indeß noch ganz wohl. Hahn hörte des Landvogts Antwort nicht mehr; denn gefolgt war er der Citation, ehe der Bote zurückkehrte. Der Landvogt starb ebenfalls am bestimmten Tage, wie auch der in Wahnsinn gefallene Fiscal. Binnen zwei Jahren starben Wattenbach's Freunde, die ihn, als Beisitzer des Meldorfschen Consistoriums, redlich vertheidigt hatten. (S. über Synoden, bes. über die im 17ten und 18ten Jahrh. gehaltenen Schleswig=Holsteinschen Königl. Antheils von Burchardi. 1837. und Ev. Kirchenztg. 5r Bd. 5s Heft, S. 717 vom Jahre 1829.)
        S. den 21. August 1639.


Anleitung zum Seife=Kochen für ländliche Haushaltungen.

        Auf 40 Pfund unreines oder auf 20 Pfund reines Fett gehören 20 Pfund ungelöschten Kalk und 14 Pfund Pottasche.
        In einem geräumigen Kessel wird auf 20 Pfund Kalk so lange heißes Wasser gegossen, bis der Kalk zerfallen und in feines Pulver verwandelt ist (ja nicht mehr Wasser). So heiß der Kalk nun ist, werden die 14 Pfund Pottasche darunter gemischt, dann gut zugedeckt und 2 Stunden in Ruhe gelassen. Dann werden 3 Eimer (der Eimer zu 14 bis 16 Pott gerechnet) heißes Wasser auf die Laugenmischung gegossen und 1/2 Stunde gut durchgerührt. Der Kessel wird gut zugedeckt und wieder 2 Stunden in Ruhe gestellt. Dann wird die klare Lauge abgeschöpft und in einem anderen Kessel zugedeckt aufbewahrt.
        Auf die im Kessel zurückgebliebene Mischung von Kalk und Pottasche werden jetzt 4 Eimer heißes Wasser gegossen und 1/2 Stunde gut gekocht; noch warm wird diese Lauge durch ein Tuch von grober starker Leinwand gegossen. Dies ist die zweite Lauge.
        Der auf der Leinwand zurückgebliebene Kalk wird wieder mit 3 Eimer heißen Wassers übergossen, gut durchgerührt, aber nicht abgekocht, und dann abgeklärt. Dies ist die dritte Lauge.
        Nun werden in einem großen Kessel die 40 Pfund unreines oder 20 Pfund reines Fett mit der ersten oder starken Lauge übergossen, der Kessel zugedeckt und so viel Feuer unterlegt, daß alles gut warm wird, ohne zu kochen; und nun stellt man das Ganze die Nacht in Ruhe.
        Am andern Morgen wird Feuer untergeheizt und wenn das Fett in der Lauge zergangen ist, die zweite Lauge zugesetzt und damit eine Stunde gekocht. Die Seifenbildung ist dann geschehen.
        Die Seife wird nun ausgesalzen, wozu drei Berliner Metzen Kochsalz gehören; dann ausgefüllt und durch einen Durchschlag gegossen. Wenn am andern Morgen die Seife kalt geworden und ausgeschnitten ist, wird sie mit der dritten Lauge eine Stunde gekocht, dann mit 1 Metze Salz ausgesalzen und ausgeschnitten.
Diese Mischung geben 58 Pfund Seife. Es ist hiebei aber noch zu bemerken, daß ganz genau nach den Worten der Vorschrift verfahren werden muß, weil es sonst mißrathen kann.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 29. August.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 136
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 72
              Petersburger 90
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 56
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 72
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 15 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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