No. 23
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 07. Juni
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1839 Nr. 23 Seite 1]

Verkaufs=Anzeigen.

          Auf Antrag der verehelichten Hansen, gebornen Pöhls, in Copenhagen, ist der Verkauf der zu ihrem väterlichen Nachlaße gehörigen Grundstücke des wailand hiesigen Rathmannes Bäckermeisters Christian Heinrich Pöhls, nämlich

a) des Hauses in der hiesigen Siemzer=Straße,
b) der Moor=Wiese auf dem Köppen=Moore,
c) der Wiese, Stegmanns Wiese genannt, vor dem Siemzer=Thore belegen,
Obervormundschaftlich nachgelassen und hinsichtlich der minderjährigen Geschwister Pöhls das behufige Decretum de alienando ergangen. Zum Verkauf dieser Grundstücke sind Termine anberahmt worden auf
den 24sten d. M.
den 9ten k. M. Julius und
den 23sten desselben,
wozu Kaufliebhaber jedesmal Morgens 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte sich einzufinden, Both und Ueberboth zu Protocoll zu geben und wegen des Zuschlags das Weitere zu gewärtigen haben.
    Die Grundstücke sind, nach vorgängiger Meldung bei dem Rathmann Bockwoldt, in Augenschein zu nehmen und bei diesem auch die Verkaufs=Bedingungen zu erfahren.
    Decretum Schönberg den 5. Juni 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


          Am Montag den 17. d. M. Morgens 10 Uhr, sollen in dem Kruge zu Lockwisch in öffentlicher Auction meistbietend, gegen baare Bezahlung, nachstehende Sachen verkauft werden, als:

Tische, Stühle, Bänke, Bettstellen, Betten, Schränke, Kessel, eine Kuh, Hühner, nebst allerlei Haus= und Küchengeräthe.
        Schönberg den 6. Juni 1839.

Müller, Amtsreuter.    


Vermischte Anzeigen.

          Alle diejenigen, welche ihren diesjährigen vollen Beitrag zur hiesigen Armenkasse noch immer nicht entrichtet haben, werden hiemit aufgefordert, denselben binnen 14 Tagen den Armenvorstehern einzuhändigen, widrigenfalls sie es sich nach dieser Zeit selber beizumessen haben, wenn gegen sie andere Maaßregeln ergriffen werden.
      Schönberg den 5. Junius 1839.

Die Armenbehörde.      


Ankündigung.

          Die öffentliche Feier der Lauenburg=Ratzeburgischen Bibelgesellschaft wird am bevorstehenden 20sten Junius Donnerstags um 10 Uhr Morgens und zwar dieses Mal in der Stadtkirche zu Ratzeburg begangen werden, und es werden zur Theilnahme an derselben alle Mitglieder, Wohlthäter und Freunde der Gesellschaft hiedurch geziemend eingeladen

Namens des Engern Ausschusses    
der Bibelgesellschaft.           


[ => Original lesen: 1839 Nr. 23 Seite 2]

Erstes norddeutsches Musikfest in Lübeck.

          In diesem Jahre wird in Lübeck, im Vereine mit Bremen, Hamburg, Altona, Rostock und anderen Holsteinischen und Mecklenburgischen Städten, ein großes Musikfest gefeiert. Die Aufführungen finden Statt an drei Tagen, dem 26sten, 27sten und 28sten Junius. Der erste und dritte Tag bringen in der Marienkirche Händel's Samson, einen Theil des Messias und andere der Würde des Ortes angemessene Werke zu Gehör; wohingegen der zweite Tag der Aufführung weltlicher Musik in der Börse und insbesondere den Vorträgen einzelner Virtuosen gewidmet ist. Ausgezeichnete Solisten sind gewonnen; in Chor und Orchester wirken gegen 400 Personen mit. So darf man sich von diesem Feste einen nicht gewöhnlichen Kunstgenuß versprechen, und möchte dasselbe auch im Auslande um so mehr Beachtung verdienen, da zugleich während des Juni=Monates die diesjährige hiesige Kunst=Ausstellung dem Publicum ihre Schätze darbieten wird.
      Lübeck im Mai 1839.


          Den Eltern, die gesonnen seyn sollten, ihre Kinder in Privat=Unterricht zu geben, mache ich hiedurch die Anzeige, daß ich von Johannis d. J. an in meiner Wohnung bei dem Schornsteinfegermeister Herrn Kunau wöchentlich 4 Stunden, nämlich Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags Nachmittags von 5 bis 6 Uhr, Privat=Unterricht in der deutschen Sprache, im Rechnen, Schönschreiben und Lesen ertheilen werde.
    Schönberg den 7. Juni 1839.

H. Lentzkow, Cantor.      


          Alle diejenigen, welche in diesem bevorstehenden Johannis=Termin Geld und Sparcassenbücher durch mich an die Schweriner Sparcasse besorgen lassen wollen, ersuche ich gehorsamst, bis zum 19. Junius sich bei mir zu melden, oder sonst auch nur die Bücher und das Geld - welches Letztere mit schriftlicher Angabe der Personen, für die es besorgt werden soll, versehen seyn muß - bei dem Schneidermeister Meyer in Schönberg abzugeben, bei welchem ich am 15. und 19. d. M. Nachmittags zu treffen seyn werde.
    Siechenhaus bei Dassow am 6. Juni 1839.

J. P. Oldörp,          
Schul= und Siechenmeister.  


          Diejenigen Bürger, welche mit ihrem Acker an meine Wiese, der Schlauen genannt, gränzen, ersuche ich, solchen hinlänglich zu bedichten, indem ich meine Kühe ehestens dorthin auf die Weide bringen werde. - Schönberg, 5. Juni 1839,

Baumann Spehr.      


          In den Nächten vom 29. bis 31. Mai sind mir aus meiner Buschkoppel 3 Ahorn und 1 Zäh=Esche gestohlen worden. Wer mir den Thäter so angiebt, daß ich ihn gerichtlich belangen kann, erhält 5 Taler (Mecklenburg) Belohnung.

Hausw. J. Storm zu Lindow.    


          Zum Großherzoglich privilegirten Vogelschießen nach Silbergewinnen, auf Wichmanns Garten, am Sonntag den 16. Juni, ladet alle seine Freunde und Gönner ergebenst ein

J. Wichmann.

    Dassow 1839.


Soldaten=Treue oder der Separat=Friede zur Kriegeszeit.

[Erzählung.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1839 Nr. 23 Seite 3]

Soldaten=Treue oder der Separat=Friede zur Kriegeszeit.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1839 Nr. 23 Seite 4]

Soldaten=Treue oder der Separat=Friede zur Kriegeszeit.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


Ueber die Cultur der Stachelbeeren.

        Viele Gärtner beschneiden noch die Stachelbeersträucher im Frühlinge mit der Heckenscheere. Dies ist ein ganz falsches Verfahren; denn dadurch, daß alle Zweige beschnitten werden, bildet sich eine zu große Menge junger Triebe, welche den Früchten ihre Nahrung entziehen und den Strauch so verunstalten, daß er am Ende einem Besen gleicht und so dicht wird, daß weder Luft noch Sonne eindringen können, wodurch die Früchte klein werden, eine dicke Schale bekommen und sauer bleiben. Will man große, wohlschmeckende Stachelbeeren erziehen, so pflanze man die Sträucher in einen tiefen, lockern und fruchtbaren Boden. Die Löcher mache man 2 Fuß tief und ebenso weit und fülle sie zur Hälfte mit altem Kuh= oder Schweinedünger. Hierauf pflanzt nun die Sträucher und schneidet sie 1 Fuß hoch ab. Im ersten und zweiten Jahre werden die Sträucher nicht beschnitten; aber im dritten Jahre wird schon ein Drittheil der Triebe vom vorigen Jahre im März ganz weggeschnitten, in den folgenden Jahren aber wird im Frühlinge die Hälfte der vorigjährigen Triebe weggeschnitten. sind die Sträucher 6 Jahre alt geworden, dann wird es nöthig, jährlich ein Viertheil der alten Zweige dicht an der abzuschneiden. Dadurch daß den Sträuchern alljährlich alte Triebe genommen werden, bleiben sie luftig, machen gesunde tragbare Triebe und bringen viele, große und wohlschmeckende Früchte. Um die Erde, worin die Stachelbeersträucher stehen, immer fruchtbar zu erhalten, bringt man im Herbst um dieselben eine Lage frischen Kuh= oder Schweinedünger; den langen Dünger nimmt man im Frühling weg, den kurzen gräbt man neben dem Strauche ein. Mann muß aber neben dem Strauche nicht zu tief graben, damit die flach liegenden wurzeln nicht verletzt werden.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Juni 1839.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf - 26 -
ein Schillings=Strumpf - 13 -
ein Sechslings=Semmel - 6 2
ein Dreilings=Semmel - 3 1
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 1 3
ein 2 Schillings=Brodt 1 17 -
ein Schillings=Brodt - 24 2
ein Sechslings=Brodt - 12 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 4 24 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 12 -
ein Schillings=Brodt 1 6 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 8 1/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 4. Juni.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 140
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 76
              Petersburger 96
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 64
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 58
Erbsen, Brecherbsen 76
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 15 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD