No. 16
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. April
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1839 Nr. 16 Seite 1]

Die löbliche PolizeyDirection der freien Hansestadt Lübeck hat zu erkennen gegeben, daß im dortigen Gebiete auch den Fremden keinerley Verkehr mit Lottozetteln gestattet werde, wie nicht minder diejenigen die Lottoscheine, Einsätze und LottoListen durch dieß Gebiet bringen würden, angehalten und bestraft werden sollen - was den hiesigen LandesEinwohnern hiedurch bekannt gemacht wird, um Nachtheil zu vermeiden.
          Schönberg den 13ten April 1839.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.       
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.                 


Vorladungen.

        Nachdem der Müller Rahe zu Manhagen sich heute insolvent erklärt hat, werden dessen ad Acta bekannte Concurs=Gläubiger hierdurch öffentlich peremtorisch auf

den 25sten dieses Monats

Morgens 10 Uhr vor das unterzeichnete Gericht geladen, um wegen Constituirung der Activ=Masse, insonderheit wegen Vollziehung eines mit dem Mühlenpächter Wigger vorläufig verabredeten Transacts, hinsichtlich der Ueberlassung der Mühle und der Pantener Viertelstelle an denselben, definitive Beschlüsse zu fassen, bei Vermeidung des ein= für alle Mal angedroheten Nachtheils, daß die Ausbleibenden an die Beschlüsse der Erscheinenden auf immer gebunden und mit etwanigen demnächstigen Widersprüchen nicht gehört werden sollen.
    Decretum Schönberg den 4. April 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


        Nachdem im Jahre 1824 hieselbst der Zimmergeselle Hans Joachim Ziethen und nunmehr auch dessen nachgelassene Wittwe verstorben sind, haben einige Geschwister und Geschwisterkinder des Ersteren sich als dessen nächste Intestat=Erben gemeldet, sich aber so wenig als nächste, wie als

[ => Original lesen: 1839 Nr. 16 Seite 2]

einzigste Erben legitimiren können. Auf deren Antrag werden daher alle diejenigen, die ein Erbrecht an den Nachlaß des im Jahre 1824 hieselbst verstorbenen Zimmergesellen Hans Joachim Ziethen zu haben vermeinen sollten, hiedurch peremtorisch geladen, diese ihre Erbrechte in dem deshalb angesetzten Termine am

Montage den 10. Juni d. J.

Morgens 11 Uhr, im Hause des unterzeichneten Justitiars zu Ratzeburg, anzumelden und gehörig zu bescheinigen, bei Strafe, daß, mit Ablauf des Termins selbst, denen sich meldenden Erben, sowohl das Erbenzeugniß werde ausgestellt, wie der Nachlaß werde überwiesen werden.
    Signatum adelich Gericht Rondeshagen den 11. April 1839.

W. G. C. Sponagel.        


Präclusiv=Bescheid.

        In Sachen der Wittwe Meyer und des Schulzen Maaß zu Mahlzow als Vormünder der Kinder des daselbst verstorbenen Hauswirths Heinrich Matthias Meyer, Provocanten, wider alle diejenigen, die an denselben und dessen nachgelassenes Vermögen Ansprüche zu haben vermeinen, Provocaten, betreffend die Geltendmachung etwaiger Erb= und sonstiger Forderungs=Rechte, giebt

das Justiz=Amt der Landvogtei des
Fürstenthums Ratzeburg

auf das Termins=Protocoll vom 8ten d. M. zu Recht den Bescheid:

daß, unter Vollstreckung der, in den ergangenen Ladungen angedroheten Nachtheile, alle etwa vorhandene Erbschafts=Prätendenten, da neben den Provocanten keine derselben zu den Acten bekannt geworden sind, mit ihren vermeinten Erbrechten hiedurch dergestalt präcludirt werden, daß die Provocanten Namens ihrer Curanden für die alleinigen Erben dieses Erblassers hiedurch erklärt werden, die diese Erbschaft in Gemäßheit des väterlichen Testamentes angetreten haben und denen, bis auf weitere Verfügung, die Disposition über diese Erbmasse zusteht; nicht minder werden alle Gläubiger des oftgedachten Erblassers ihrer Rechte an die gegenwärtige Erbmasse verlustig erklärt und mit ihren desfallsigen Forderungen auf immer abgewiesen.
        Dieser Bescheid ist durch Affixion an die Amts=Tafel und durch Insertion in die hiesigen Anzeigen gemeinkundig zu machen.

Von Rechts Wegen.

    Schönberg den 16. April 1838.

(L. S.) Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

Auction in Lübeck.

        Am Sonnabend den 27. April Vormittags um 11 Uhr, sollen hieselbst aus dem Nachlaß des wohlseel. Herrn Senator Platzmann, in den geräumigen Fabrik=Gebäuden desselben, in der Glockengießerstraße Nr. 234 und 235 gegen baare Bezahlung an den Höchstbietenden verkauft werden:

eine elegante viersitzige Kutsche,
eine dito zweisitzige dito,
ein schöner Englischer Wagen,
eine Reisekutsche, - geräumig für 4 à 6 Personen, mit Reisekoffer, die Sitze in Federn, die zugleich als Postkutsche benutzt werden kann,
eine elegante viersitzige Fenster=Chaise - ganz eingerichtet um Alles niederzuschlagen,
eine Halb Chaise,
ein Stuhlwagen mit 3 Tafelstühlen,
ein Bau=Wagen, zwei Rollwagen,
zwei Gang Räder zur Fenster=Chaise,
ein zweisitziger Schlitten,
ein Wagenlaken, vier Gestelle zum Bauwagen,
sieben Bauräder, sechs Wagenreifen, eine Wagenwippe,
zwei Wagen=Waschbürsten.

Ferner:

zwei paar Parade Pferde=Geschirre,
ein dito tägliches dito,
ein dito Bau=Geschirr, ein altes dito,
ein Schlitten=Geschirr, für 2 Pferde,
zwei Pferde=Decken, zwei Leinen dito,
zwei Deckengurten, zwei Wassertrensen,
eine Fliegendecke, zwei Stall=Eimer,
eine Häcksellade, Striegel, Kardätschen u. a. m.

        Die Wagen etc. bzw. usw.. sind von heute ab an dem bezeichneten Ort täglich zu besehen.

        Käufer wollen sich gefälligst dahier einfinden.

    Lübeck den 12. April 1839.

Carl Dittmar,      
Auct.            


Vermischte Anzeigen.

        Die Mitglieder des Lübecker Feuerversicherungs=Vereins der Landbewohner haben im May=Termine dieses Jahrs ein Viertel ihres einfachen Beitrags zu bezahlen.
    Lübeck den 6. April 1839.

Namens der Direction

H. W. Hach,          
Secretair des Vereins.    


[ => Original lesen: 1839 Nr. 16 Seite 3]

        400 Taler (Mecklenburg) N 2/3 sind zu diesem Michaelis=Termin gegen genügende Sicherheit in hiesigen Grundstücken zu belegen. Nähere Nachricht beim Buchdrucker Bicker in Schönberg.


        Von meinen Weiden hat Jemand vor kurzem Deckelschächte zu schneiden sich unterfangen und dabei die Weiden fast gänzlich ruinirt. Wer mir den Frevler so namhaft macht, daß ich denselben gerichtlich bestrafen lassen kann, dem offerire ich hiemit eine Belohnung von 10 Taler (Mecklenburg).
    Neuhof den 4. April 1839.

M. Warncke, Pensionair.     


Zerstörung der Quecken.

          Der Hauptirrthum, in welchen man gewöhnlich verfällt, wenn man ein sehr verquecktes Felb reinigen will, war dieser, daß man glaubte, man müsse die Queckenwurzel aus dem Boden reißen und vom Felde entfernen, und dieser Irrthum ist sicher die Hauptquelle der Schwierigkeiten, auf die man bei der Ausführung gestoßen ist, und des geringen Erfolges, den man gehabt hat. - Man muß einen andern Weg einschlagen, und das ist dieser, daß man alle Quecken im Acker selbst vernichtet, ohne eine einzige Wurzel daraus zu entfernen, was viel leichter auszuführen ist. Hiedurch erreicht man zugleich noch einen andern Vortheil; man bereichert nämlich durch die im Boden zergehenden Wurzeln diesen in vielen Fällen so sehr, daß schon dadurch die durch die Zerstörung der Quecken verursachten Kosten mit Zinsen wiedererstattet werden. - Die völlige Zerstörung der Quecken in dem allerverquecktsten Lande gründet sich allein darauf, daß die Quecke nicht fortdauern kann und unfehlbar vergehen muß in einem wohlgelockerten Boden, den man während der trockenen Zeit des Jahres 2 oder 3 Monate beständig locker hält. Um dies zu erreichen, muß man jedoch die Lockerung des Bodens so früh als möglich im Frühjahre zu bewirken suchen. Dazu ist eine im Herbst oder Winter gegebene Furche sehr nützlich für lehmigen Boden, welcher durch den Frost sehr zerkrümelt wird; man lasse den Acker in rauher Furche liegen und egge erst unmittelbar vor dem zweiten Pflügen, welches im März oder April erfolgt, sobald der Acker tief genug ausgetrocknet ist, aber ehe er Zeit hat, sich zu schließen. Hierauf läßt man den Acker wieder ungeeggt liegen, denn da hier der Zweck ist, denselben so sehr als möglich auszutrocknen, so muß man das Eggen sorgfältig vermeiden, wodurch die Feuchtigkeit stark im Boden zurückgehalten wird. Daher eggt man nur unmittelbar vor jedem Pflügen, aber alsdann recht stark, wonach das folgende Pflügen viel wirksamer zur Lockerung des Bodens wirkt. In der Zwischenzeit zwischen je zwei Furchen muß man sich wohl hüten, weder Egge, noch Walze, noch sonst ein Instrument anzuwenden, der Acker muß in rauher Furche bleiben. Die 3te Furche kann im April oder Mai gegeben werden. Es ist äußerst wichtig, zu jedem Pflügen den günstigsten Moment zu wählen, d. h. man muß niemals warten, bis der Acker sich schließt, und man muß einen Zeitpunkt wählen, wo er gut abgetrocknet ist; der Erfolg hängt von der Sorgfalt ab, womit man diese beiden Punkte beachtet. Im Mai oder Anfangs Juni ist's noch Zeit, sich zu entscheiden, ob man das Land brach liegen lassen, oder mit Kartoffeln oder Runkelrüben bepflanzen will. War das Frühjahr feucht, ist der Acker noch nicht vollkommen gelockert, dann ist es viel sicherer, ihn brach liegen zu lassen, indem man ihn für Raps oder Weizen zubereitet; in diesem Falle giebt man im Laufe des Sommers noch 2 oder gar 3 Furchen, mit Beobachtung her angedeuteten Regeln. Ist der Acker jedoch schon locker genug, bemerkt man, daß die Quecken schon im Absterben sind, dann kann man ohne Furcht Kartoffeln im Mai legen, wenn man die 3te Furche giebt, oder Runkelrübenpflanzen im Juni setzen. Durch häufige Bearbeitung der Zwischenräume der Reihen mit der Pferdehacke wird die Quecke völlig zerstört, besonders beim Bau der Kartoffeln, wegen der kräftigen Behäufelung, die man ihnen mit Hülfe des Häufelpfluges geben kann. - Auf gewisse Bodenarten wirkt der Frost durchaus nicht zur Lockerung und für diese kann eine im Herbste gegebene Furche eher schädlich werden, hier, so wie bei leichtem, sandigen Boden, der sich sehr leicht lockert, braucht man zur Brache nicht seine Zuflucht zu nehmen, denn eine gut bearbeite Kartoffelernte muß die Quecken völlig zerstören, wenigstens in 5 Jahren unter 6. - Viel Pflügen und Eggen nützt nicht: ein sorgfältiger Ackerwirth wird seine Quecken durch 3 Furchen los, während ein anderer vielleicht nach 4maligem Pflügen ebenso viele Quecken im Acker hat, als zuvor; hiezu ist es z. B. hinreichend, daß er nach der 2ten Furche nachlässiger Weise den Acker sich hat schließen, die Quecken neue Wurzeln treiben und sich des Ackers bemächtigen lassen. Sieht man, daß die Quecken Blätter treiben, so kann man sicher sein, daß sie auch Wurzeln treiben, dann ist keine Zeit zu verlieren; versäumt man das schöne Wetter einer Woche, so tritt vielleicht Regenwetter ein, welches noch länger zu zögern zwingt, und kömmt man endlich mit dem Pfluge, dann haben die Quecken so viel wieder gewonnen, als sie durch die voraufgegangene Bearbeitung ver=

[ => Original lesen: 1839 Nr. 16 Seite 4]

loren hatten. - Hier ist jedoch von solcher Pflugarbeit die Rede, wobei die Furchen eng und gleichmäßig und mit einem Pfluge gezogen werden, der vollständig abschneidet und umlegt. Mit einem Pfluge, der zwischen je zwei Furchen einen Erdbalken stehen läßt, ist die Zerstörung der Quecken unmöglich. Die Quecke wuchert nie stärker, als da, wo sie in festem Boden einen Stützpunkt behaltend, von dort in frisch gelockertes Erdreich sich ausbreiten kann. So ist jede Pflugfurche, die man mit einem schlechten Pfluge giebt, der Quecke mehr günstig als schädlich. Auch muß der Acker gleichmäßig so tief gepflügt werden, als die Queckenwurzeln zu liegen pflegen, was jedoch fast niemals tiefer, als 5 bis 6 Zoll ist. Doch auch mit dem besten Pfluge muß die Arbeit sorgfältig und gleichmäßig geschehen. Damit sich die Queckenwurzeln nicht vom Rande des Ackerlandes von einem benachbarten Felde in den Acker verbreiten, ziehe man nach jedem Umpflügen eine tiefe Furche rings um den Acker.


Gedenket der Armen.

       Ein angesehener und reicher Kaufmann in Hamburg hatte eine Gesellschaft von ungefähr dreißig Personen zu einem Mittagsmahle eingeladen. Die Gattin desselben wollte ihre Gäste auch mit Forellen bewirthen; sie konnte aber das Stück nicht wohlfeiler als zu einem Dukaten erhalten, und fragte daher ihren Mann, ob sie einen so großen Aufwand machen sollte? Der vernünftige Mann gab folgenden Bescheid: "Es ist wahr, wir könnten, ohne uns eben dadurch wehe zu thun, diese Verschwendung begehen; aber sie scheint mir dessen ungeachtet sündlich zu sein, die Forellen mögen also wegbleiben, und die Summe, die dazu erforderlich sein würde, will ich auf eine nützlichere Weise anwenden."
          An dem Tage, an welchem das Gastmahl gegeben wurde, legte der Kaufmann in die Schüssel, worin die Forellen gelegt worden wären, dreißig Dukaten, und ließ solche ebenso, als wenn Fische darin lägen und warm gehalten werden sollten, mit einer Serviette bedecken und auf die Tafel setzen. Als die Speise=Rangordnung an den Fisch kam, sprach der vernünftige und menschenfreundliche Wirth zu seinen Gästen ohngefähr die Worte: "Meine Frau wollte Ihnen zwar Forellen vorsetzen, aber für die dreißig Stück, die erforderlich gewesen wären, sollten dreißig Dukaten bezahlt werden. Dieser Aufwand nun schien mir endlich zu sein. Damit es aber nicht das Ansehn gewinne, als ob nur der Geiz diesen Gewissensscrupel erzeugt habe, so sind hier die dreißig Dukaten in dieser Schüssel. Und ich bitte, daß jeder meiner werthesten Gäste sich gefallen lasse, Einen davon zu nehmen und ihn einem bekannten würdigen Armen zu geben.
          "Und damit," erwiderte einer der Gäste, "noch mehr Arme erquickt werden können, so mag jeder von uns den Dukaten, den er vielleicht auch für eine Forelle ausgegeben hätte, dazu legen."


Vermischtes.

          In einem bayrischen Orte ereignete sich unlängst, wie erzählt wird, folgender durch unzeitigen Muthwillen herbeigeführter Unglücksfall. Einige Mägde waren beschäftigt, in einem Brauhause vermittelst eines Flaschenzuges Getreidesäcke in den Speicher hinaufzuziehen. Ein vorbeigehender Schornsteinfeger, welcher wußte, daß Mägde mit dieser Arbeit beschäftigt waren, machte sich den Spaß, sich auf einen Sack zu setzen und sich mit aufziehen zu lassen. Die Mägde merkten die größere Last und zogen aus Leibeskräften. Als nun der Sack beinahe heraufgezogen war, äußerte die Eine: "Aber das Ziehen geht jetzt so schwer, als wenn der leibhaftige Teufel auf dem Sacke säße," und kaum hatte sie dies gesagt, als der Schornsteinfeger, der in seinem Arbeitsanzuge kohlenschwarz auf dem Sacke saß, zur Speicherlucke hineinschaute. Die Mädchen erschraken darüber so sehr, daß sie den Zug sogleich los ließen, in Folge dessen der Schornsteinfeger von der Höhe herab auf das Pflaster stürzte und seinen Geist aufgab.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 16. April.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 144
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 96
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 66
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 58
Erbsen, Brecherbsen 76
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 17 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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