No. 2
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 12. Januar
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 2 Seite 1]

Vorladungen.

        Der Kaufmann Simonis hieselbst hat nachgewiesen, daß der größte Theil seiner zu den bisherigen Acten bekannt gewordenen Gläubiger von ihm zufrieden gestellt worden ist und dabei vorgestellt, daß es nun der Fortdauer der gerichtlich angeordneten Sicherheits=Maaßregeln nicht weiter bedürfe; daher um Aufhebung derselben und Gestattung der freien Disposition über sein Vermögen, gebeten, welchem Antrage Gerichtswegen in der Art gewillfahret worden ist, daß sämmtliche, zu den Debit=Acten des Kaufmanns Simonis bekannt gewordene Creditoren hiedurch öffentlich peremtorisch aufgefordert werden, binnen 3 Wochen sich über diesen Antrag des Supplicanten ad Acta zu erklären, sub praejudicio pro omni, daß diejenigen, die einer solchen Aufhebung der angeordneten Curatel binnen dieser Frist nicht widersprechen werden, als einwilligend angesehen werden sollen und auf den ersten Anruf sodann die bisherigen Verfügungen aufzuheben und dem Gemeinschuldner die freie Disposition über sein Vermögen wieder einzuräumen sein wird; wobei jedoch wegen des, von demselben intendirten Nachlaß=Vergleichs jedem Theile gegenseitig alle rechtliche Competenz ausdrücklich vorzubehalten.
    Decretum Schönberg den 4. Janr. 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Für das Haus des Schusters Matthias Schwarz in hiesiger Hinterstraße, sind in dem, am 14ten d. M. vorgewesenen letzten Verkaufs=Termine 410 Rthl. N2/3 à 31 Schilling (Mecklenburg) gebothen worden. Zur Ausübung des, den Schwarzschen Creditoren vorbehaltenen Gleichgebothsrechtes ist ein Termin auf

den 29sten k. M.

Morgens 11 Uhr anberahmt worden, wozu alle Gläubiger des gedachten Schusters Schwarz, selbst auch diejenigen, die nur persönliche Ansprüche an denselben haben und zu deren Angabe bisher noch nicht aufgefordert worden sind, hiemittelst geladen werden, um das ihnen zuständige Recht des Gleichgebothes auszuüben, im Ausbleibungsfalle aber zu gewärtigen, mit solchem Rechte präcludirt zu werden; so daß dem höchstbietend bleibenden Licitanten der reine Zuschlag ertheilt werden wird.
    Decretum Schönberg den 16ten Decbr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


"Die Lautir=Methode beim Elementarunterricht im Lesen".

        Unter dieser Rubrik enthält Nr. 52 dieser Anzeigen vom v. J. - in Bezug auf den in No. 47 befindlichen "Vorschlag zu einer zweckmäßig eingerichteten Fibel für die Landschulen

[ => Original lesen: 1838 Nr. 2 Seite 2]

des Fürstenthums Ratzeburg" - einen Aufsatz, in welchem der Verfasser desselben das Bedürfniß einer verbesserten Fibel anerkennt und die Frage: "wie eine solche Fibel einzurichten sei?" recht ernstlich in Erwägung nimmt.
          Nachdem derselbe bei reiflicher Ueberlegung findet:

         1. "daß die Lautir=Methode in vielen Schulen schon Eingang gefunden habe";
         2. "daß sie wegen ihrer Vorzüge die Buchstabir=Methode endlich ganz verdrängen werde"; und
         3. "daß dem Lautiren keine erheblichen Hindernisse im Wege stehen, um sie in allen unsern Schulen einzuführen";
so gelangt der Verfasser zu dem Resultate:
       "Eine verbesserte Fibel für unsere Volksschulen müsse förmlich für den Lautirunterricht abgefaßt sein".
          Diese Punkte bedürfen einer nähern Beleuchtung. Was den ersten Punct anlangt, als würde in vielen Schulen unsers Fürstenthums lautirt, so muß ich aufrichtig gestehen, daß mir dies ganz neu zu hören ist, und man würde es dem Verfasser jenes Aufsatzes Dank wissen, wenn er gefälligst diese Schulen namhaft machen, oder auch nur die Zahl derselben, wo lautirt wird, angeben würde. Mir ist bis jetzt nur eine Schule unsers Fürstenthums bekannt, in welcher seit Kurzem ein Versuch, mit dem Lautiren gemacht wird, und eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.
          In Betreff des zweiten Punctes, daß die Lautir=Methode, ihrer Vorzüge wegen, das Buchstabiren endlich ganz verdrängen werde, so können dies die Vorzüge derselben wohl eben so wenig bewirken, als eine sonstige nützliche Kunst, wenn der Lehrer sie nicht versteht, sich, vermöge ihrer Nützlichkeit, den Eingang in die Schule verschaffen kann. Es ist daher das "Endlich" wohl noch weit hinauszusetzen, und müßte also eine für's Lautiren abgefaßte Fibel noch lange brach liegen, während eine für die Buchstabir=Methode zweckmäßig eingerichtete Fibel schon manchen Nutzen stiften könnte. Auch liegt das "Ansprechende für das jugendliche Gemüth" wohl nicht im Lautiren, sondern in der Methode überhaupt, mit welcher der Lehrer diesen Unterricht betreibt.
          Hiermit wäre denn auch zugleich, hinsichtlich des dritten Punctes, das Haupthinderniß (was schon in No. 47 d. A. ausdrücklich bemerkt ist) berührt, welches das Lautiren in unsern Schulen unmöglich macht, nämlich: "die wenigsten Lehrer unsers Fürstenthums sind fähig, hierin zu unterrichten". Und dies kann auch gar nicht anders sein; denn was einer nicht gelernt hat, das kann er auch nicht lehren. - Auch finden sich, in Rücksicht des Lautirens, auf Seiten der mehrsten Dorfkinder Schwierigkeiten, die schwer zu besiegen sind, oder zu deren Bekämpfung zu viel Zeit erfordert wird. Sie haben nämlich die zum Lautiren nöthige Vorbildung nicht, oder ihre Sprachorgane sind zu schwerfällig, um die feinern Laute zu unterscheiden. So sind z. B. die Namen von m und n, b und p doch wohl leichter zu unterscheiden, als die Laute dieser Buchstaben, und doch macht dem Kinde die Unterscheidung der Namen schon einige Schwierigkeit. - Oft ist auch schon von den Eltern vorgearbeitet, indem die Kinder die Buchstaben kennen, auch wohl etwas buchstabiren können, wenn sie in die Schule kommen. Soll man nun solche Kinder widerstrebend zurückführen, um wieder auf Null zu kommen, während sie auf dem betretenen Wege schon weit gefördert werden können? Dies wäre doch keineswegs rathsam. -
          Endlich gebricht's dem Lehrer in einer Schule von 60, 70 bis 100 Kindern jeden Alters auch an Zeit zu einem so künstlichen Unterrichte; denn das ist längst erwiesen, daß das Lautiren die Thätigkeit des Lehrers weit mehr in Anspruch nimmt, als das Buchstabiren.
          Zum Schlusse möchte ich noch fragen, worum das ungerecht zu nennen sei, wenn eine Fibel einige Anmerkungen für den Lehrer enthält, ohne welche die mehrsten beim alten Schlendrian bleiben und "a-u", statt "au," "es-zeh-hah" statt "sche" u.s.w. fortbuchstabiren lassen würden, wenn dadurch das Büchlein nicht theurer wird, als die jetzt gebräuchliche Hahnfibel? - Oder ist es weniger ungerecht, wenn man den Schreib=Unterricht mit in die Fibel bringen wollte, wofür doch, laut der Schulordnung, die Eltern nichts bezahlen sollen? - "Elementarische Uebungen im Lesen lateinischer Schrift" sind ganz überflüßig. Das, was kleinen Kindern oft viele Schwierigkeiten macht, (welches hier der Fall sein würde, wenn so viele verschiedene Figuren auf einmal gemerkt werden sollten) lernen größere nachher sehr leicht und von selbst. Ich habe meine Fibel=Schüler nie mit den lat. Lettern bekannt gemacht, und doch lesen die größeren Schüler die lat. Schrift fast so

[ => Original lesen: 1838 Nr. 2 Seite 3]

gut, wie die deutsche. Und wie viele Bücher sind denn auch in lat. Schrift abgefaßt, die sie einstens zu lesen bekommen? -
          Uebrigens ist eine Lautir=Fibel gar kein Bedürfniß mehr, weil in der Art so vorzügliche (unter welchen die Stephanische die beliebteste ist) vorhanden sind, daß es nur der Einführung einer solchen bedürfte, wenn es rathsam wäre.

..g..r.        


Ulrich Schopp und seine sechs Kunden.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1838 Nr. 2 Seite 4]

Ulrich Schopp und seine sechs Kunden.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Der Beschluß folgt.)


Die gefährliche Uhr.

        Die Mechanik macht alle Tage neue Fortschritte; die Uhrmacherkunst besonders leistet immer mehr Erstaunliches; die Uhrmacher beschäftigen sich nicht nur mit Wissenschaft und Literatur, sondern sie widmen ihre Werke der Liebe und Beständigkeit. Ein junger angesehener Ausländer sollte jüngst von Paris abreisen, er ließ daselbst eine Geliebte, welche er anbetete. Eifersucht und Argwohn hatten sich begreiflicher und unbegreiflicher Weise in seinem Gemüthe eingenistet; er fürchtete, daß seine Abwesenheit die Dame die Schwüre ewiger Treue bald wieder vergessen lassen dürfte. In seiner qualvollen Angst ging er zu dem Uhrmacher Bregnet. "Mein Herr," sagte er, "ich möchte eine Uhr haben, welche mein Portrait in sich schließt." - "Nichts leichter als das." - "Aber ich will auch bei meiner Zurückkunft wissen, wie oft das Gehäuse der Uhr geöffnet worden; ich will auch wissen, wie lange es offen geblieben jedesmal, wie lange die Person, welcher die Uhr bestimmt ist, mein Portrait betrachtet hat." - Die Uhr wurde gemacht, und der angstvolle Liebhaber war damit zufrieden, übergab sie seiner Angebeteten und reiste ab. Bei seiner Zurückkunft war sein Erstes, die Uhr zu befragen, und es zeigte sich, daß das Geschenk alle Tage fünf und zwanzig Mal geöffnet worden. Außer sich vor Entzücken führt er die Getreue gleich zum Altar. Vier Wochen nach der Hochzeit reiste er wieder ab, blieb zwölf Tage aus, kam zurück, nahm die Uhr, und fand, daß sie nicht ein Mal geöffnet worden!!


Getraide=Preise in Lübeck
vom 9. Januar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 78
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 46
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 35
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 48
Winter=Rapsaat die Tonne 131/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 11
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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