[ => Original lesen: 1836 Nr. 54 Seite 1] Wöchentliche Anzeigen
für das
Fürstenthum Ratzeburg.
Enthaltend
Landesherrliche und Obrigkeitliche Verordnungen,
gerichtliche Vorladungen, öffentliche Bekanntmachungen, wie auch gemeinnützige und unterhaltende Aufsätze.
Jahrgang 1836.
Schönberg.
Gedruckt und herausgegeben von L. Bicker.
[ => Original lesen: 1836 Nr. 54 Seite 2][Inventurvermerk: 57-1627, Mecklenburgische Landesbibliothek Schwerin]
[ => Original lesen: 1836 Nr. 54 Seite 3]Register
über
die Landesherrlichen und obrigkeitlichen Verordnungen.
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Nr. |
Landesherrliche Verordnung wegen Uebernahme des Amtes eines Kirchenjuraten im Fürstenthum Ratzeburg | 4 |
Publicandum, daß der Demernsche Armen=District mit dem Carlower Districte vereinigt worden und dem Krämer Siebenmark die Führung der Rechnung übertragen | 4 |
Bekanntmachung, daß es auswärtigen Schneidern nicht gestattet ist, hier im Lande Arbeit aufzusprechen oder gemachte Arbeit hereinzubringen | 6 |
Bekanntmachung der Rußwurmschen Stiftung zur Erhaltung und Fortbildung des Herrnburger geistl. Sänger=Chors | 6 |
Landesherrliche Verordnung wegen Verbots des Nachdrucks | 11 |
Landesherrliche Verordnung wegen des Verbots des Ausspielens von Mobilien | 20 |
Bekanntmachung wegen der Militair=Ausloosung | 20.21 |
Bekanntmachung der Allgemeinen Bestimmungen wegen der Stolgebühren | 22 |
Bekanntmachung der Erläuterungen des §. 1. im Privilegio der Schneiderzunft in Schönberg | 25 |
Bekanntmachung des Verbots des Fischens und Angelns in der Morine | 25 |
Bekanntmachung des Verbots an die Landbewohner, Bier zum Verkauf zu brauen | 27 |
[ => Original lesen: 1836 Nr. 54 Seite 4]
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Nr. |
Landesherrliches Publicandum, betreffend die Priorität der der Ritterschaftlichen Branbversicherungs=Gesellschaft schuldigen Gelder | 36 |
Bekanntmachung wegen der Militair=Freilassungsscheine | 36 |
Bekanntmachung wegen der Restanten zur Schönberger Armensteuer | 42 |
Landesherrliche Verordnung, betreffend die vereinbarte gegenseitige Verpflichtung zur Erstattung der Cur= und Verpflegungs=, auch eintretenden Falles der Begräbnißkosten für die im Fürstenthum Ratzeburg und in den Großherzoglich Mecklenburg Schwerinschen Landen erkrankten armen beiderseitigen Unterthanen | 47 |
Publicandum wegen Erhebung der Militairsteuer auf das Jahr vom 1sten Juli 1836 bis dahin 1837 | 50.52 |
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