No. 54
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 31. Dezember
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 54 Seite 1]

Wöchentliche Anzeigen

für das

Fürstenthum Ratzeburg.

Vignette

Enthaltend
Landesherrliche und Obrigkeitliche Verordnungen,
gerichtliche Vorladungen, öffentliche Bekanntmachungen, wie auch gemeinnützige und unterhaltende Aufsätze.

Wappen


Jahrgang 1836.


Schönberg.

Gedruckt und herausgegeben von L. Bicker.

[ => Original lesen: 1836 Nr. 54 Seite 2]

[Inventurvermerk: 57-1627, Mecklenburgische Landesbibliothek Schwerin]

[ => Original lesen: 1836 Nr. 54 Seite 3]

Register
über
die Landesherrlichen und obrigkeitlichen Verordnungen.
Vignette

 

  Nr.  
Landesherrliche Verordnung wegen Uebernahme des Amtes eines Kirchenjuraten im Fürstenthum Ratzeburg4
Publicandum, daß der Demernsche Armen=District mit dem Carlower Districte vereinigt worden und dem Krämer Siebenmark die Führung der Rechnung übertragen4
Bekanntmachung, daß es auswärtigen Schneidern nicht gestattet ist, hier im Lande Arbeit aufzusprechen oder gemachte Arbeit hereinzubringen6
Bekanntmachung der Rußwurmschen Stiftung zur Erhaltung und Fortbildung des Herrnburger geistl. Sänger=Chors6
Landesherrliche Verordnung wegen Verbots des Nachdrucks11
Landesherrliche Verordnung wegen des Verbots des Ausspielens von Mobilien20
Bekanntmachung wegen der Militair=Ausloosung20.21
Bekanntmachung der Allgemeinen Bestimmungen wegen der Stolgebühren22
Bekanntmachung der Erläuterungen des §. 1. im Privilegio der Schneiderzunft in Schönberg25
Bekanntmachung des Verbots des Fischens und Angelns in der Morine25
Bekanntmachung des Verbots an die Landbewohner, Bier zum Verkauf zu brauen27
[ => Original lesen: 1836 Nr. 54 Seite 4]
  Nr.  
Landesherrliches Publicandum, betreffend die Priorität der der Ritterschaftlichen Branbversicherungs=Gesellschaft schuldigen Gelder36
Bekanntmachung wegen der Militair=Freilassungsscheine36
Bekanntmachung wegen der Restanten zur Schönberger Armensteuer42
Landesherrliche Verordnung, betreffend die vereinbarte gegenseitige Verpflichtung zur Erstattung der Cur= und Verpflegungs=, auch eintretenden Falles der Begräbnißkosten für die im Fürstenthum Ratzeburg und in den Großherzoglich Mecklenburg Schwerinschen Landen erkrankten armen beiderseitigen Unterthanen47
Publicandum wegen Erhebung der Militairsteuer auf das Jahr vom 1sten Juli 1836 bis dahin 183750.52


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