No. 41
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 07. Oktober
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 41 Seite 1]

Bekanntmachung.

          Nach Anzeige des Hauswirthes Jochen Hinrich Ollmann zu Schlagsdorf ist demselben in der Nacht vom 20sten auf den 21sten dieses Monats eine gelbbraune, 16jährige, hochtragende Stute - kenntlich besonders an einer (von einer ehemaligen Wunde herrührenden) Verhärtung an dem Fesselgelenke des linken Hinterbeins - von der Koppel gestohlen worden. Es steht zu vermuthen, daß das Thier schon nach Verlauf von drei Wochen fohlen werde.

          Jedermann, insonderheit aber die löblichen Polizei=Behörden, werden daher hiemit geziemend ersucht, auf das beschriebene Pferd zu achten und achten zu lassen, dasselbe, wie den muthmaaßlichen Entwender im Betretungsfalle anzuhalten und davon der unterzeichneten Behörde unverzüglich Anzeige zu machen.

      Decretum Schönberg den 27. Septbr. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Vorladungen.

          Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die Person und das Vermögen des, sich insolvent erklärt habenden Ackersmannes Jochim Heinrich Sandt hieselbst, Forderungen und Ansprüche machen zu können glauben, werden zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben auf

den 17. December d. J.

Morgens 10 Uhr vor das Großherzogliche Stadtgericht allhier sub praejudicio pro omni praeclusionis vorgeladen, welches mit Bezug auf die den Schweriner Anzeigen in extenso inserirten Proclamata hiedurch noch weiter bekannt gemacht wird.
      Grevesmühlen, den 23. Septbr. 1836.

Großherzogl. Stadtgericht.      


          Es sind auf Antrag der Curatel Stamerscher Minorennen als Beneficial=Erben ihres Vaters, des wailand Pensionairs Johann Heinrich Stamer zu Pätrow alle diejenigen, welche an die gesammte Verlassenschaft des Pächters Stamer, insbesondere an den Pacht=Contract über den Hof Pätrow, Domanial=Amts Gadebusch, welcher auf den wailand Pensionair Joachim Gottlieb Stamer, dermalen in Neuhoff, als angeblichen Mandatar seines wailand Bruders, des Pensionairs Johann Heinrich Stamer zu Pätrow, geschrieben, Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, zu deren speciellen Angabe und sofortigen beweislichen Darlegung

auf den 15ten October d. J.

sub poena finali praeclusionis et perpetui silentii peremtorisch vorgeladen worden, davon jedoch alle öffentlichen Behörden wegen aller und jeder pachtcontractlichen Leistungen und alle diejenigen Gläubiger des wailand Pensionairs J. H. Stamer, denen 8 Tage vor dem Termine von den Provocanten eine schriftliche Bescheinigung, daß diesen ihre Forderungen und Ansprüche bekannt, zugehen wird, ausdrücklich ausbeschieden.

[ => Original lesen: 1836 Nr. 41 Seite 2]

      Solches wird durch diesen Auszug aus dem heute erkannten in den Mecklenburg=Schwerinschen Landes=Intelligenz=Blättern vollständig abgedruckten Proclama, mit Bezug auf selbiges annoch weiter bekannt gemacht.
      Gadebusch den 1. Juli 1836.

Großherzogl. Amtsgericht.      


          Auf desfallsigen Antrag des Erbpächters Heinrich Moeller zu Warnow werden alle diejenigen, welche an dessen zu Warnow belegenes, mit Genehmigung Großherzogl. hoher Reluitions=Commission an die Demoiselle Berckholz verkaufte Erbpachtgehöft No. 13 und an das mitverkaufte Vieh= und Feld=Inventarium aus irgend einem rechtlichen Grunde dingliche Ansprüche machen zu können vermeinen, hiemittelst peremtorisch öffentlich geladen, in dem, auf den

15ten October d. J.

ad profitendum et liquidandum angesetzten Termine, Morgens 11 Uhr, im hiesigen Großherzogl. Amtsgerichte entweder in Person, oder durch ordnungsmäßig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, und sothane Ansprüche specifice anzugeigen, auch durch die darüber in Händen habenden Original=Beweisthümer rechtsgenügend zu bescheinigen, widrigenfalls aber unfehlbar zu erwarten, daß sie mit ihren Ansprüchen von dem obgedachten Erbpachtgehöfte und dem mitverkauften Inventario unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens werden abgewiesen und präcludirt werden.
      Grevesmühlen, den 22. July 1836.

Großherzogl. Meckl. Amtsgericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

          Auf Antrag des Coratoris bonorum im Kniepschen Debitwesen, Herrn Advocaten Dufft, soll am Freitage, den 14ten dieses Monats, das zur Kniepschen Concursmasse gehörige bewegliche Inventarium, bestehend in

3 Kühen; 1 beschlagenen Wagen mit Stuhl, 2 plattirten Sielengeschirren, 2 Bausielengeschirren, und sonstigem Ackergeräthe, worunter auch 2 Schlitten; Mobilien, als Tische, Stühle, Bänke, Schränke, namentlich 1 Kleiderschrank, 1 Schenke mit Glasthüren, mehrere Bettstellen, 1 Wanduhr; allerlei sonstigen Utensilien, unter andern 1 Zeugrolle, 1 eichener Küchenschrank, 1 großer Brauküben, 1 Wassertonne mit eisernen Bändern, Eimern mit dergl. Bändern, 1 eiserner Kesselbaum, Kette und Haken; Kupfer, Messing, Zinn, weißem Steinzeuge, Glas, auch 4 Paar vergoldeten Tassen; Betten und Leinzeuge, Gardinen, Fenster=Rouleaux, und weiter sich vorfindenden Sachen; endlich dem Ertrage von 2 mit Kartoffeln bepflanzten Ackerstücken im Mühlenkamp, jedes von circa 80 QuadratRuthen, in abgepfählten Theilen zu 20 QuadratRuthen,
in dem am Markte hieselbst belegenen ehemaligen Kniepschen Hause, die Kartoffeln aber an Ort und Stelle, mit der Verpflichtung für die Käufer, solche auf eigene Kosten aufgraben und einfahren zu lassen, öffentlich, gegen sofortige baare Bezahlung in N 2/3tel zu voll, verauctionirt werden. - Die Auction wird Morgens 9 Uhr ihren Anfang nehmen, und steht die Besichtigung der betreffenden Kartoffelfelder den Interessenten, nach vorgängiger Meldung beim Curator bonorum, Herrn Advocat Dufft hieselbst, frei.
    Decretum Schönberg den 6. Octbr. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

          Die Schmiedegesellen der Landmeister des hiesigen Fürstenthums werden hiedurch abermals so ernstlich als dringend aufgefordert, an dem, am 16ten d. M. allhier stattfindenden Krug=Tage sich unfehlbar persönlich einzufinden und ihre rückständigen sowohl als laufenden Beiträge zu entrichten; widrigenfalls wider die Säumigen sofort gerichtliche Anträge werden eingereicht werden.
      Schönberg den 6. Octbr. 1836.

Dübrock. Abels.       
Laden=Meister.          


Wohnortsveränderung.

          Die Verlegung meines Lagers von deutschen, englischen und französischen Manufactur=Waaren, am 4ten October, nach dem vormalig Beel'schen Hause,

Breitenstraße No. 793,

meiner bisherigen Wohnung schräge gegenüber, erlaube ich mir, dem geehrten Publikum zur Kenntniß zu bringen.

          Indem ich für bisher mir erwiesenes Wohlwollen herzlichen Dank sage, und das Versprechen leiste, auch ferner bestens und billigst zu bedienen, bitte ich um freundlichen Zuspruch in meinem neuen Lokale.

      Lübeck, 1836.

August Raspe.      


Ankündigung einer neuen Umarbei=
      tung von Heinrich Müller's Her=
zensspiegel.                          

          "Der Hunger und Durst nach dem Worte Gottes hat zwar in dem Volke nie ganz gefehlt. Aber es ist nicht zu läugnen, daß die Vorträge in Kirchen und Schulen, die nach der Weise des fal=

[ => Original lesen: 1836 Nr. 41 Seite 3]

schen Rationalismus die belebende und nährende Kraft des Wortes Gottes austrieben, Manchem den geistlichen Magen verdorben haben, und ein verdorbener Magen verliert die Eßlust. In dem Maße, wie nun jetzt das Wort Gottes wieder in seine Rechte tritt und in seiner ursprünglichen Kraft und eigenthümlichen Einfalt vorgetragen wird, nimmt der Hunger und der Durst danach auch mächtig wieder zu, und das Volk kehrt zu den alten frommen Sitten zurück, die zur Stillung dieses Hungers und Durstes eingeführt sind. So ist denn auch schon in manche Haushaltung das Lesen der alten Postillen wieder eingeführt, die glücklicher Weise bis auf diese Zeit ausgehalten haben, und die Leser freuen sich, daß die Predigt des Wortes Gottes, die sie hören, mit dem Zeugnisse, das sie lesen, übereinkommt, wenn die Form auch etwas verschieden ist.
          So gut nun das Volk bei seinen alten Postillen berathen ist, so könnte es doch noch besser berathen sein, wenn ihm Predigtbücher in die Hände gegeben würden, die zwar die Vorzüge der alten Postillen, nämlich ihre Glaubenskraft und ihre Glaubensinnigkeit haben, aber ihre Mängel - die Breite, Weitschweifigkeit und willkührliche Auslegungsweise vermeiden. Darum müssen wir es für ein sehr zeitgemäßes Unternehmen halten, wenn der Herr Pastor Rußwurm zu Selmsdorf im Fürstenthum Ratzeburg beabsichtigt, eine ganz neue Umarbeitung von Heinrich Müller's Herzens=Spiegel herauszugeben. Er will die einzelnen Betrachtungen dieses vortrefflichen Erbauungsbuches so zusammenziehen und anordnen, daß sie im Stande sind, einen stärkeren und bestimmteren Eindruck zu machen, als es möglich ist, wenn der gerade Gang durch Abschweifungen, Wiederholungen und matte Stellen aufgehalten wird. Zu dem Ende soll da, wo es im Herzensspiegel angedeutet liegt, ein Thema aufgestellt und der passende Stoff nach den Gesichtspunkten, die in dem Thema gegeben sind, geordnet und abgerundet werden, so daß ein wirksameres Ganzes als zuvor daraus hervorgeht.
          Der Herzensspiegel ist unter dem christlichen Volke hoch geachtet und sehr gesucht. Auf dem ersten Blatte eines Exemplars, das vor uns liegt, finden wir von der Hand des Besitzers, eines Landmannes, bemerkt: "Ich freue mich zu diesem Buche und daß mir der liebe Gott ein solches Buch geschenkt hat. Ich will Ihm dafür danken mein Lebelang, daß Er so gütig gewesen ist und mir dies Buch geschenkt hat. Amen." Es ist bei dem Referenten schon öfter Nachfrage nach dem Herzensspiegel gewesen. Um so mehr freuen wir uns, daß die Wahl des Herrn Pastors Rußwurm eben auf dieses Erbauungsbuch gefallen ist, welches durch seine Kraft, Fülle und Innigkeit mächtig zum Herzen redet. Mit wie sicherer und geschickter Hand aber die Umarbeitung veranstaltet ist, möge die Predigt beweisen, die wir als eine Probe der Umarbeitung unsern Lesern hier mittheilen. Sie wird beweisen, daß die Anstöße, die das Original hin und wieder einem geläuterten Geschmack giebt, glücklich hinweggeräumt sind. Wir glauben, daß die Kraft und die Salbung dieser Predigt unsre Abweichung von der Regel: keine Predigten im Kirchenfreunde zu geben, hinlänglich rechtfertigen wird, und wünschen dadurch den Blick der Prediger, die von ihren Pfarrkindern um die Besorgung von Postillen angesprochen werden, auf diesen umgearbeiteten Herzensspiegel hinzulenken. Möchte doch der Preis niedrig genug gestellt werden, um die Kräfte des Landmanns nicht zu übersteigen."

(Aus dem Kirchenfreund.)    


          Da der Preis dieser vortrefflichen Postille nicht hoch, nur 4 [Symbol_m&], und für Subscribenten 3 [Symbol_m&] seyn wird; so bin ich geneigt, durch Sammlung von Subscribenten zur Verbreitung derselben mitzuwirken, und zeige zugleich an, daß die oben empfohlne Probepredigt (am 23sten Trinitatis=Sonntage), die in einem besondern Abdruck nächstens hier erscheinen soll, ebenfalls bei mir um ein Billiges zu haben seyn wird.
    Schönberg, den 6. October 1836.

Bade, Buchbinder.     


Der Schatz unter dem Baum und der Schatz auf dem Baum.

[Erzählung.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1836 Nr. 41 Seite 4]

Der Schatz unter dem Baum und der Schatz auf dem Baum.

[Erzählung.]

(Die Fortsetzung folgt.)


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat October 1836.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 9 -
ein Schillings=Strumpf - 20 2
ein Sechslings=Semmel - 10 1
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 23 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 6 3/4Schillinge.

Bürgermeister und Rath.      


Getraide=Preise in Lübeck
4. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 84
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 64
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 48
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 22 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 181/2
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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