No. 21
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 22. Mai
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 21 Seite 1]

Verordnung.

Wir Georg von Gottes Gnaden

Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf
zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr etc. bzw. usw.. etc. bzw. usw..

Geben hiermit öffentlich zu vernehmen: daß Wir, in Folge eines, von der hohen Deutschen Bundes Versammlung in ihrer fünften diesjährigen Sitzung gefaßten Beschlusses,

1) die, in Stefa in der Schweiz bisher herausgekommene Zeitschrift: "das Nordlicht,"
2) die, zu Burgdorf in der Schweiz bei Langlois erschienene Broschüre: "die sieben Todtsünden der Lieberalen" von Hundt=Radowsky, und
3) die, ohne Angabe eines DruckOrtes, edirte Schrift: "Geisterstimme der Ermordeten" an Fränzel, Fritzel, und Nickel,
in Unserm Fürstenthume Ratzeburg verboten haben, und deren Debit, unter welchem Titel selbiger auch versucht werden möchte, Kraft dieses, gänzlich untersagen.
                    Wonach sich ein Jeder allerunterthänigst zu richten, und zu achten.
                    Urkundlich unter Unsrer eigenhändigen Unterschrift, und beigedrucktem Großherzoglichen RegierungsInsiegel. Datum Neustrelitz den 29sten April 1835.

Georg, G. H. v. M.
(L. S.) v. Oertzen.    


[ => Original lesen: 1835 Nr. 21 Seite 2]

Alle vom 1sten August 1814 bis zum 31sten Julius 1815, beide Tage einschließlich gebornen jungen Leute männlichen Geschlechts werden, um zum Zweck der bevorstehenden Militair=Ausloosung angeschrieben zu werden, hiedurch geladen, am Mittwoch

den 3ten k. M. Junius
Morgens 9 Uhr vor der Landvogtey zu erscheinen und angewiesen, ihre Taufscheine unfehlbar mitzubringen.
                Schönberg, den 15ten Mai 1835.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                  A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

         Alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an die, von dem Fuhrmann Schatt dem Vorbürger Niemann verkauften, auf dem hiesigen Stadtfelde belegenen, in dem an hiesiger Gerichts=Stelle und an der Kirchthüre in extenso affigirten Proclam, näher specificirten 14 Stück Acker, zu haben vermeinen, sind bei Strafe der Präclusion, zur Anmeldung und Bescheinigung derselben auf den 11ten k. M. zu Rathhause hieselbst verabladet.
     Ratzeburg den 5ten Mai 1835

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
in fidem
(L. S.) J. Richter,                
                Stadtsecretair.


Verkaufs=Anzeigen.

         Auf Antrag des Herrn Kaufmanns Pelzer und des Herrn Pensionair Fratzscher respec. zu Grevesmühlen und Questin, als Vormünder der minorennen Kinder des wailand Försters Allerding zu Gostorf, ist zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der ihren Curanden gehörigen, zu Gostorf belegenen Büdnerei, nachdem zu solchem Verkaufe zuvor der obervormundschaftliche Consens ertheilt, - Terminus auf den

30sten Mai dieses Jahrs
festgestellt worden, und werden Kaufliebhaber hierdurch eingeladen, sich an solchem Tage Morgens 11 Uhr auf hiesiger Amtsgerichtsstube einzufinden, Bot und Ueberbot ad Protocollum abzugeben, und wegen des Zuschlags das Weitere zu erwarten.
    Das im Jahre 1820 neu erbauete Büdnerhaus ist 54 Fuß lang und 31 Fuß breit, und enthält in drei separirten Wohnungen 3 Stuben und 5 Kammern; der im Jahre 1823 neu erbauete Stall ist 30 Fuß lang und 13 Fuß breit, beide Gebäude sind in der Domanial=Brandcasse zu 825 Rthlr. versichert.
    Die der Büdnerei beigelegten Ländereien bestehen in
a) 591 QuadratRuthen Garten und Acker,
b)   72 = Wiese und
c) 101 = Unbrauchbar.
    Der Garten ist mit Steinmauern befriedigt und mit tragbaren Obstbäumen besetzt.
    Der Meistbietende hat in termino eine loco poenae conventionalis haftende baare Summe von 200 Rthlr. N 2/3tel zu deponiren.
    Die übrigen Bedingungen werden in termino bekannt gemacht werden.
    Da übrigens die völlige Befriedigung sämmtlicher Creditoren zur Zeit noch nicht zu ersehen, so ist denselben die Ausübung des Verkaufs=Rechts zugestanden, jedoch haben sie solches in termino praefixo sub poena pro omni praeclusionis auszuüben.
    Grevesmühlen, den 12ten May 1835.

Großherzogliches Amts=Gericht.      

[ => Original lesen: 1835 Nr. 21 Seite 3]

         Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Riemer Borgwardtschen, am hiesigen Markte sub Nr. 7 belegenen Hauses c. p. ist ein Termin auf den

22sten Junii h. a.
und ein anderer zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes auf
den 29sten ej. mens.
angesetzt.
    Signatum Rehna den 5. April 1835.

Großherzogliches Stadtgericht.      


         Am Montag den 1sten Juni sollen im Hause des Baumann Spehr folgende neu verfertigte fournirte Mobilien verkauft werden:

eine Schreibschatoulle mit Aufsatz, ein Eckschrank mit Aufsatz, zwey Kommoden, ein Näh=, ein Theetisch u. dgl. m.
    Schönberg, den 21sten May 1835.

Klockmann, Landreuter.      


Ziehe stets das Gute deinem eignen Nutzen vor:

[Erzählung.]

[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1835 Nr. 21 Seite 4]

Ziehe stets das Gute deinem eignen Nutzen vor:

[Erzählung.]

[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 19. Mai.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 68
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 47
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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