[ => Original lesen: 1835 Nr. 2 Seite 1] Vorladungen.
Auf Antrag der majorennen und der Curatel der minorennen Erben des wailand Tischlermeisters Hammerich senior zu Dassow, haben wir praevio decreto de alienando zum öffentlichen Verkauf der von dem wailand Tischlermeister Hammerich senior nachgelassenen Grundstücke, als der beiden in Dassow in der Mühlenstraße zwischen den Häusern des Arbeitsmanns Koopmann und des Glasermeisters Helms belegenen Wohnhäuser, so wie eines Gartens im großen Bruche, endlich auch eines Bauerwiesen=Lods, welches die Hammerichschen Erben von ihrer längst verstorbenen Mutter ererbten und ihrem Vater, dem Tischlermeister Hammerich bisher zur Benutzung ließen, einen Termin auf den
11ten Februar k. J.
Morgens 10 Uhr anberahmt, wo die oben genannten Grundstücke einzeln verkauft werden sollen. Kaufliebhaber wollen sich zur gedachten Zeit vor uns einfinden, Bott und Ueberbott zu Protocoll geben und den Zuschlag gewärtigen. -
Die Grundstücke können nach zuvoriger Meldung beym Tischlermeister Hammerich junior zu Dassow stets in Augenschein genommen, auch die Verkaufsbedingungen 14 Tage ante terminum bey unterzeichnetem Gericht eingesehen werden, wo sie gegen die Gebühr in Abschrift zu haben sind.
Zugleich werden alle diejenigen, welche Ansprüche und Forderungen an dem Nachlasse des wailand Tischlermeisters Hammerich senior zu Dassow haben oder zu haben vermeinen, auf Antrag dessen Erben hiermit peremtorie geladen, selbige in dem auf den "18ten Februar k. J." Morgens 10 Uhr angesetzten Liquidationstermine genau und ohne Vorbehalt anzugeben, sub praejudicio praeclusionis pro omni comminato. Von dieser Anmeldungspflicht sind jedoch die Lütgenhöfer Gutsherrschaft und die Commüne zu Dassow hinsichtlich der laufenden und etwa rückständigen Abgaben der zu verkaufenden Grundstücke ausgenommen, wenigstens haben sie keinen Ersatz der Liquidationskosten zu gewärtigen.
|
Zum Lütgenhöfer Patrimonial=Gericht |
|
Verordnete. |
|
Grupe. |
Präclusiv=Bescheid.
Wider alle diejenigen, die sich mit ihren Ansprüchen und Forderungen an die Verlassenschaft
[ => Original lesen: 1835 Nr. 2 Seite 2]weiland Achtmanns Herrmann Stockfisch im Professions=Termine am 18ten hujus nicht gemeldet haben, ist unterm heutigen Tage decretum praeclusivum erkannt.
Ratzeburg den 22. December 1834.
|
Königlicher Stadt=Commissarius, |
|
Bürgermeister und Rath. |
(L. S.) |
in fidem |
|
|
Richter Secr. |
Vermischte Anzeigen.
Zu verkaufen sind: 40,000 Stück Mauersteine à 6 20 . Näheres bei
H. Olldörp zu Lockwisch.
Die von Wahrsow über die Hofbrücke bei Lockwisch nach Schönberg führenden Fußsteige dürfen über meine beiden Koppeln von jetzt an nicht mehr gegangen werden, welches ich hiedurch öffentlich anzeige.
Hauswirth Wigger zu Lockwisch.
Der Räuber Cartouche.
[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]
[ => Original lesen: 1835 Nr. 2 Seite 3]Der Räuber Cartouche.
[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]
[ => Original lesen: 1835 Nr. 2 Seite 4]Der Räuber Cartouche.
[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]
(Der Beschluß folgt.)
Brodt=Taxe der Stadt Schönberg
für den Monat Januar 1835.
Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
|
Pfd. |
Loth. |
Qt. |
ein zwei Schillings=Strumpf |
1 |
11 |
- |
ein Schillings=Strumpf |
- |
21 |
- |
ein Sechslings=Semmel |
- |
11 |
- |
ein Dreilings=Semmel |
- |
5 |
2 |
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: |
|
|
|
ein 4 Schillings=Brodt |
3 |
26 |
- |
ein 2 Schillings=Brodt |
1 |
29 |
- |
ein Schillings=Brodt |
- |
30 |
2 |
ein Sechslings=Brodt |
- |
15 |
1 |
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt: |
|
|
|
ein 4 Schilling=Brodt |
5 |
28 |
- |
ein 2 Schillings=Brodt |
2 |
30 |
- |
ein Schillings=Brodt |
1 |
15 |
- |
ein Brodt zu |
10 |
|
- |
soll kosten 61/4 Schillinge. |
|
|
|
Bürgermeister und Rath.
Getraide=Preise in Lübeck |
vom 6. Jan. |
|
|
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner |
|
70 |
|
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner |
|
60 |
|
Petersburger |
|
66 |
|
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner |
|
43 |
|
Hafer, Mecklenburger und Holsteiner |
|
44 |
|
Erbsen, Brecherbsen |
|
70 |
|
Futtererbsen |
|
- |
|
Wicken |
|
- |
|
Buchweitzen |
|
- |
|
Winter=Rapsaat |
die Tonne |
221/2 |
|
Sommer=Rapsaat |
|
- |
|
Schlagleinsaat |
|
16 |
|
Gedruckt und verlegt von L. Bicker.
|