No. 3
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 16. Januar
1835
fünfter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1835 Nr. 3 Seite 1]

Vermöge eines Allerhöchsten Landesherrlichen Befehls vom 17. d. M. soll, zum Zweck der Unterhaltung des Bundes=Contingents, auf das Jahr vom 1sten July 1834 bis dahin 1835 im Fürstenthume Ratzeburg eine Steuer, nach dem gedruckten Edicte vom 21sten Januar 1824, jedoch hinsichtlich der erblichen Inhaber der Korn=, Kupfer=, Messing=, Oel=, Papier= und Walkmühlen mit den, unterm 3ten Februar 1827 verfügten Abänderungen, erhoben werden, welches hiedurch zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht und dabei zugleich festgesetzt wird, daß:

1)   der 2te Januar 1835 als Normaltag zur Feststellung des Status quo, wonach die Steuer zu entrichten, angenommen und
2)   die Steuer von den, vom 1sten Mai 1834/35 eingenommenen oder einzunehmenden Gehalten, Pensionen, Zinsen und Renten bezahlt werden soll.
      Schönberg den 27sten December 1834.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                  A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


[ => Original lesen: 1835 Nr. 3 Seite 2]

Vorladungen.

         Demnach der Herr Advokat Balck zu Grevismühlen mit der Anzeige: daß er den ihm eigenthümlich gehörenden Antheil an der Morien=Mühle bei Neschow dem Rathmann Spehr hieselbst verkauft habe, zur Sicherstellung des Käufers wegen etwaniger unbekannter, auf diesem Grundstücke haftender Anrechte, auf Erlassung präclusivischer Ladungen angetragen hat, diesem Suchen auch Statt gegeben worden ist; so werden hiermit alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde dingliche Rechte und Ansprüche an das bezeichnete Grundstück, so weit es jetzt vom Impetranten verkäuflich abgetreten worden, zu haben vermeinen, peremtorisch geladen, in dem hierzu auf

den 23sten Januar 1835
anberaumten Liquidations=Termine, Vormittags 10 Uhr, vor hiesigem Justiz=Amte zu erscheinen und solche ihre Ansprüche so gewiß specifice zu Protocoll anzumelden, auch, insofern dies thunlich, urkundlich zu bescheinigen, als die sich nicht, oder nicht vorschriftsmäßig Meldenden mit ihren vermeinten praetensis durch den alsbald zu erlassenden Präclusiv=Bescheid für immer werden präcludirt und abgewiesen, respve. ihrer schriftlichen Beweismittel verlustig werden erklärt werden.
    Ausgenommen von solcher Anmeldungspflicht sind jedoch alle öffentliche Herrschaftliche Cassen, desgleichen die Pfarre zu Carlow wegen der schon fälligen oder noch fällig werdenden Abgaben von dem Grundstücke.
    Decretum Schönberg den 18. November 1834.
             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)                                              thums Ratzeburg.
                        Karsten.


Extractus proclamatis.

         Nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung des Riemermeisters Borgward hieselbst auf die Hohe Constitution vom 31. März 1812, Terminus ad liquidandum auf

den 11ten März 1835
und Terminus ad transigendum auf
den 4ten April 1835
respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii, und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden, praefigirt.
    Signatum Rehna den 20sten Decbr. 1834.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


         Zur Anmeldung und Rechtfertigung jeglicher Ansprüche an den Nachlaß des zu Harckensee gestorbenen Ochsenknechts Christian Jargow ist ein Termin auf

den 21sten März d. J.
anberahmt worden, wozu etwanige Profitenten sub praejudicio pro omni praeclusionis hiemit vorgeladen werden.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Harckensee den 8ten Januar 1835.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


Vermischte Anzeigen.

         Zu verkaufen sind: 40,000 Stück Mauersteine à 6 Taler (Mecklenburg) 20 Schilling (Mecklenburg). Näheres bei

H. Olldörp zu Lockwisch.      


         Die von Wahrsow über die Hofbrücke bei Lockwisch nach Schönberg führenden Fußsteige dürfen über meine beiden Koppeln von jetzt an nicht mehr gegangen werden, welches ich hiedurch öffentlich anzeige.

Hauswirth Wigger zu Lockwisch.      


         Der von Kl. Molzahn auf hier über den Ganskrug führende Fußsteig, ist bei Köhlers Kathen hieselbst gegenwärtig aufgehoben, welches ich hiemit öffentlich anzeige.

H. J. Sefke in Kuhlrade.      


         Schon seit Martini v. J. sind mir 2 Kälber, ein rothbuntes und ein schwarzbuntes, entlaufen, die ich ungeachtet aller Mühe nicht wieder habe einfangen können. Da mir sehr daran gelegen ist, sie wieder zu bekommen, so verspreche ich demjenigen, der mir zur Wiedererlangung derselben behülflich ist, eine recht gute Belohnung.

Olldörp zu Lüdersdorf.      


Der Räuber Cartouche.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1835 Nr. 3 Seite 3]

Der Räuber Cartouche.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Der Beschluß folgt.)

[ => Original lesen: 1835 Nr. 3 Seite 4]

Der Räuber Cartouche.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 13. Jan.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 60
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 43
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 44
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 24 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 16


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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