No. 30
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 25. Juli
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 30 Seite 1]

Vorladungen.

        Es hat der Kaufmann Schultz hieselbst als Vormund der Christoph Levermannschen Minorennen dahier, zur Registratur erklärt, wie er den Nachlaß der jüngst verstorbenen Levermannschen Eheleute für seine Pupillen nur sub beneficio legis et inventarii anzutreten gedenke, und zu dem Ende gebeten, den beregten Nachlaß zu proclamiren. Es werden daher alle diejenigen, welche an diese Masse Forderungen und Ansprüche jeglicher Art zu machen haben, hiedurch peremtorisch geladen, solche ihre Ansprüche an den auf Sonnabend

den 30sten August d. J. 10 Uhr
vor Mittag

von uns anberahmten Liquidations=Termine vor uns auf der Rathsstube specifice und wohl bescheiniget anzugeben, im Unterlassungs=Falle aber zu gewärtigen, daß sie damit unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens werden ab und zur Ruhe verwiesen werden.
    Gadebusch den 27. May 1834.

Zum Waisengericht Verordnete.    


Extractus proclamatis.

        Nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung des Kaufmanns E. Hartmann hieselbst auf ein Verfahren nach dem §. 8. seq. der Hohen Constitution vom 31. März 1812, Terminus ad liquidandum auf

den 21. Juli 1834

und Terminus transigendum auf

den 25. August c. a.

respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden praefigirt.
      Signatum Rehna den 12ten Mai 1834.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Präclusiv=Bescheid.

          In Sachen der Ehefrau, des Hauswirths Oldörp geborne Voß zu Neschow, Provocantinn,

[ => Original lesen: 1834 Nr. 30 Seite 2]

wider alle diejenigen, die an ihren Vater, den Altentheiler Johann Jochen Voß, und dessen Vermögen Ansprüche zu haben vermeinen, Provocaten, giebt

das Justiz=Amt der Landvogtei des
Fürstenthums Ratzeburg

auf das Termins=Protocoll vom 14ten d. M. zu Recht

den Bescheid:

daß wider alle diejenigen obgedachten Provocaten, die sich in dem vorgewesenem Termine und bis heute, nicht zu diesen Acten gemeldet, mit Ausbescheidung jedoch der Anrechte der von der Meldung ausgenommenen Altentheiler Franz Voß und des Knechtes Jochen Voß, die angedrohete Präclusion hiemittelst vollstreckt wird, so daß sie ihrer vermeinten Rechte und Forderungen an das Vermögen des ehemaligen Hauswirthes, gegenwärtigen Altentheilers Johann Jochen Voß, verlustig erklärt werden und der gegenwärtigen Provocantinn als Besitzerin der Stelle und des Inventarii ihres Vaters, hieraus genügende Einrede wider selbige zustehen soll.
        Den Liquidanten so wie der Liquidatinn bleiben gegenseitig alle Rechtszuständnisse vorbehalten und ist dieser Bescheid, der der Provocantinn unter Beifügung einer Abschrift des Termins=Protocolls, ohne die Anlagen, in extenso zuzufertigen, durch die hiesigen Anzeigen gemeinkundig zu machen.

Von Rechts Wegen.

Publicatum Schönberg den 18. Jul. 1834.

(L. S.)                      Karsten.         Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

          Zur bevorstehenden Erndte empfiehlt sich mit schönem Berger Flohm=Hering, zu billigen Preisen,

M. F. Bunge in Lübeck,      
an der Trave Nr. 474.        


Die große Linde auf dem Kirchhofe
zu Schlagsdorf.

(Beschluß.)

        Sie muß in der Blüthe ihrer Jahre ein prachtvoller Baum gewesen seyn, denn was jetzt noch da ist, ist nur ein Nachsproße, bei den vielfachen Zerstörungen, die sie im Laufe der Jahre hat erdulden müssen. So wie der Anschein jetzt zeigt, hat dieser Baum nie eine bedeutende Stammhöhe gehabt; ungefähr 7-8 Fuß, dann theilt er sich in 2 Hauptäste, von denen der eine noch zeigt, was er gewesen, der andre ist nur noch ein Bruchstück. Der Hauptast, der noch seine natürliche Rundung hat, steht gegen Westen, der andere nach Osten. Die Hälfte des untern Stammes ist offen, und die Rinde mit nur wenigem Holze, trägt eine, dem Anscheine nach, ungeheure Last.
        Der Umfang des Baumes an der Wurzel ist 31 Fuß, der des noch stehenden Zweiges, da wo die Trennung von seinem Nebenast anfängt, ist 11 Fuß, und die Höhe des einmal abgestumpften Zweiges beträgt bis zur Erde 34 Fuß. Man kann mit Fug annehmen, daß die Hälfte seiner jetzigen Höhe ihm fehlt, und er demnach, mindestens 50 Fuß hoch gewesen sey. Da wo er abgehauen ward, prangt eine Krone von großen, weit um sich gehenden Zweigen, die seine verlorne Stammhöhe jetzt wieder ersetzen.
        Die andere Hälfte des Baumes ist mir die merkwürdigste, indem sie so vielfache Zerstörungen der Zeit beweiset, und nicht zeigt, daß sie von Menschenhand verletzt sey. Alles scheint Natur und Zeit gethan zu haben, es muß ein großer Sturmwind gewesen seyn, der den Grund gelegt hat - der Umfang, wo er sich vom Nebenast trennt, ist 12 1/2 Fuß.
        Nach Süden zu ist eine offne Thür, um in das Innere des halb hohlen Baumes zu kommen; sie war vor mehreren Jahren breiter, jetzt hat sie sich durch Ansetzung und Ueberwachsen der Rinde, auf 5 Fuß verengt. Neben dieser Thür ist eine andere Oeffnung, die oberwärts 4 Fuß weit ist, aber an der Erde spitz zuläuft. Eine 3te Oeffnung ist nach der Nordseite, welche in einer Höhe von 2 Fuß über der Erde anfängt, und diese Seite des Baumes gänzlich öffnet. Nur 3 Ueberbleibsel von Holz und Rinde, tragen die lebenden Zweige, alle Ränder sind mit neuer Rinde überwachsen. Besieht man das Innere dieses Baumes, so findet man, wie sich die Saftgänge im abgestorbenen Holz durchkreuzen, und dann nachher als Wurzeln in der Erde umherlaufen, alles wirkt dahin, das Leben zu erhalten, und die Wunden zu heilen.
        Der Umfang des Baumes beschattet jetzt einen Kreis, dessen Durchmesser 38 Fuß beträgt.

[ => Original lesen: 1834 Nr. 30 Seite 3]

        Im Jahre 1659 ist nach dem Kirchenrechnungsbuch ein "Lindenschacht"' auf dem Kirchhofe, so auf das Leichenhaus gehangen, abgehauen, und in Bretter gesägt, welche auf den Thurm gekommen, und diese Arbeit kostete 10 Mk. 8 ßl. Da aller Arbeitslohn in jenen Zeiten sehr wohlfeil war, so muß das ein ansehnlicher Lindenschacht gewesen seyn; überdies ist es eine ziemliche Weite vom Baume bis zum Leichenhause.
        Vor dem Kirchenthor, nach dem Dorfe zu, stehen jetzt noch 2 Linden, die 1685 gepflanzt sind; sie sind aus dem Thandorfer Holz geholt, und kosten der Kirche 4 ßl. Die Ulmen an der Mauer des Kirchhofes, sind gegen 60 Jahr alt.
        O möchte doch das Lebensende unserer 345jährigen Linde, nur ein Werk der Natur seyn, und sie nicht durch Menschenhände ihren Untergang finden. Unrecht würde der handeln, der darum ihr Lebensende beförderte, um sich durch ihr morsches Holz Nutzen zu schaffen. - So lange mein Leben dauert, soll sie mir immer ein Denkmal eines catholischen Christen und Landmannes seyn, der in frommer Einfalt sie pflanzte, mit Thränen sie weihete, und dabei sich und den Seinen ein wahrhaftes Ehrendenkmal errichtete! -

      Schlagsdorf den 12ten July 1834.

F. Masch, S. u. P.      


Wenn die Noth am größten, ist die Hülfe am nächsten.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1834 Nr. 30 Seite 4]

Wenn die Noth am größten, ist die Hülfe am nächsten.

[Erzählung.]


Getraide=Preise in Lübeck
vom 22. Juli.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 32
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 68
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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