No. 21
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 23. Mai
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 21 Seite 1]

Alle vom 1sten August 1813 bis zum 31sten Julius 1814, beide Tage einschließlich, gebornen jungen Leute männlichen Geschlechts werden, um zum Zwecke der bevorstehenden Militair=Ausloosung angeschrieben zu werden, hierdurch geladen, am Mittwochen,

den 28sten d. M. Mai,

Morgens 9 Uhr, vor der Landvogtei zu erscheinen, und angewiesen, ihre Taufscheine unfehlbar mitzubringen.
            Schönberg den 13ten Mai 1834.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

        Nachdem der Büdner Johann Baumann zu Grenzhausen seine daselbst sub Nr. VII. belegene Büdnerei mit Zubehörungen an den Torfbacker Hans Maas zu Mummendorff verkauft hat, dazu auch Magistratswegen der Consens ertheilt worden, so werden jetzt zur Sicherheit des Käufers auf desfallsigen Antrag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an solche Büdnerei zu haben vermeinen oder der Umschreibung derselben auf den Namen des Käufers widersprechen zu können glauben hiedurch peremtorisch geladen, diese ihre Ansprüche und Widerspruchsrechte in dem auf

den 23sten Julius d. J.

Morgens 11 Uhr auf dem Rathhause hieselbst anberahmten Liquidations=Termine gebührend anzumelden und zu bescheinigen unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheile des Ausschlusses und der auf den Käufer zu verfügenden Umschreibung.

[ => Original lesen: 1834 Nr. 21 Seite 2]

      Von dieser Anmeldungspflicht bleibt allein die hiesige Stadt=Kämmerei wegen des von der Büdnerei zu erlegenden Kanons — insoferne selbiger nicht rückständig ist — ausbeschieden.
      Grevesmühlen den 10. May 1834.

Bürgermeister und Rath.      


        Nachdem der hiesige Maurermeister Jochim Stieger angezeigtermaßen sein hieselbst im Vogelfang zwischen den Häusern der Frau Wittwe Passow und des Arbeitsmanns Holtz belegenes sub Nr. 219 des Registers zu 1/4 Haus catastrirtes Wohnhaus c. p. an den Herrn Amtsregistrator Engel allhier verkauft hat, so werden Antrags gemäß sowol zur Sicherung des Herrn Käufers, als namentlich auch zur Eröffnung der dritten Rubrik im künftigen neuen Stadtbuche, mittelst dieses jede Restitution ausschließenden Proclamatis, alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an das verkaufte Haus c. p. zu haben glauben, und namentlich aus bestellten Hypotheken, Adjudications= und vorbehaltenen Eigenthumsrechten, oder sonst einem gesetzlich bestimmten Grunde eine Eintragung in die dritte Rubrik des künftigen Stadtbuches ansprechen zu können, und endlich alle diejenigen, welche der Umschreibung des Hauses c. p. auf den Namen des Herrn Käufers widersprechen zu dürfen vermeinen, peremtorisch geladen, in dem

auf den 28sten Juni d. J.

Morgens 11 Uhr auf dem Rathhause anberahmten Liquidations=Termine, solche ihre Rechte und Nachtheile des Ausschlusses und des Verlustes ihrer Real=Rechte, so wie der auf den Namen des Herrn Käufers zu verfügenden Umschreibung des mehrerwähnten Hauses mit Zubehörungen.
   Grevesmühlen den 7ten April 1834.

Bürgermeister und Rath.        


        Zur Liquidation und Bescheinigung jeglicher Ansprüche an den wailand Jäger Frahm zu Schwansee ist auf den 30sten August d. J. Termin festgesetzt, wozu alle, welche solche Ansprüche haben, sub praejudicio pro omni praeclusionis vorgeladen werden.
      Grevismühlen im Schwanseeer Patrimonial=Gericht den 13. May 1834.

Zum Patrimonialgericht Verordnete.  


Extractus proclamatis.

Nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung des Kaufmanns E. Hartmann hieselbst auf ein Verfahren nach dem §. 8. seq. der Hohen Constitution vom 31. März 1812, Terminus ad liquidandum auf

den 21. Juli 1834

und Terminus transigendum auf

den 25. August c. a.

respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden praefigirt.
      Signatum Rehna den 12ten Mai 1834.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

        Eingetretener Umstände wegen sollen die, zur Schneider Schröderschen Concurs=Masse gehörigen Grundstücke, als

         1) das, der Kirche hieselbst gegenüber belegene Haus mit Zubehör,
         2) die Ländereien auf hiesiger Feldmark:
               3 Scheffel Aussaat im Bünsdorfer Kamp,
      2 1/2 Scheffel im Langen Kamp,
      2 1/2 Scheffel im Mühlenkamp und
      ein halbes Loos im Galgen-Moor
anderweitig öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kaufliebhaber hiemittelst
zum 29. April
= 13. Mai, und
= 27. Mai,
jedesmal Morgens 10 Uhr,
Gerichtswegen geladen werden, um, in Gemäßheit der ihnen bekannt zu machenden Bedingungen, ihr Geboth abzugeben und im dritten Termine den, mit Vorbehalt des Gleichgebothsrechtes der Schröderschen Creditoren, zu ertheilenden Zuschlag, zu gewärtigen.
    Decretum Schönberg den 9ten April 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Für das Kietzmannsche Haus zu Herrnburg sind in dem vorgewesenen dritten Subhastations=Termine 160 Rthlr. N 2/3. à 31 ßl. geboten und ist dasselbe dafür einstweilen dem höchstbietend gebliebenen Licitanten zugeschlagen worden.
      Zur Ausübung des vorbehaltenen Gleichgebots=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 21 Seite 3]

rechtes, werden nunmehr sämmtliche Gläubiger des Schustermeisters Kietzmann auf

den 29sten d. M. Mai, Morgens 11 Uhr,

geladen, bei Vermeidung des ein für allemahl angedroheten Nachtheils, daß die Ausbleibenden auf dies Recht als verzichtend angesehen, der reine Zuschlag in dem bevorstehenden Termine aber ertheilt werden soll.
    Decretum Schönberg den 12. Mai 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Der Starrsinn.

          Der Starrsinn ist gewöhnlich der Fehler derjenigen, welche allzusehr auf sich selbst vertrauen und unwissend sind. Er ist jedem Alter verderblich, besonders aber der Jugend; in ihr ist er sehr widrig und ein sehr bedeutendes Hinderniß für ihr Fortschreiten im Lernen und für ihr künftiges Fortkommen in der menschlichen Gesellschaft. Vergebens sorgen die zärtlichen und liebevollen Eltern, ihren starrsinnigen Kindern die geschicktesten Lehrer zu verschaffen; vergebens bestreben sich die größten Geister der Zeit, solche Menschen zu belehren: vor ihnen bleiben die Kenntnisse wie vor einer verschlossenen eisernen Thüre; denn der Starrsinn empört sich gegen Belehrung und macht daß die Unwissenheit selbst auf ihre Fehler stolz ist und selbige fortwährend an sich behält. Mit jedem Jahre wird dieser Fehler festere Wurzel fassen, bis endlich derjenige, der ihm dient, bei allen, die ihn kennen, zum gehässigen Sprichworte wird.
          Jedes Blatt der heiligen Schrift giebt Lehren oder Beispiele, welche uns diesen Fehler als feindlich betrachten lassen, eben so sehr der Religion, als den guten Sitten. In dem geselligen Leben ist der Starrsinn für diejenigen, welche ihm ergeben sind und für die mit solchen unglücklicher Weise in Verbindung stehenden eine unerschöpfliche Quelle der Widerwärtigkeit und des Elends.
          Manche Menschen sind so vom Starrsinne geblendet und eingenommen, daß sie es sich zur Ehre anrechnen, niemals Etwas, das sie einmal gesagt haben, zu widerrufen, oder Etwas, das sie gethan haben, zu verbessern oder zu vernichten, sogar wenn man ihnen noch so klar beweiset, daß das Gesprochene oder Gethane unrecht und unüberlegt von ihnen geschehen ist. Solche Menschen sind kaum zu bemitleiden, wie groß auch ihre Leiden durch ihren widerspenstigen Starrsinn seyn mögen.
          Der Starrsinn hat auch gewöhnlich einen Theil sogenannten falschen Stolzes mit sich. Durch diesen wird der Starrsinnige bewogen, es für eine Schande zu halten, wenn er seinen Irrthum gestehen, und sich zu entwürdigen, wenn er sein gethanes Unrecht verbessern soll; als wenn Aufrichtigkeit ein Fehler und Ehrlichkeit ein Verbrechen wäre!
          Von allen Fehlern ist daher kaum Einer mehr, als dieser zu fürchten; wer von ihm befangen ist, ist niemals glücklich und kann es auch nimmer werden, so lange er ihm ergeben ist. Die vielen von dem Starrsinne herrührenden Uebel sind aber um so fürchterlicher, da er nicht bloß die Ruhe einzelner Personen vernichtet, sondern oft ganzer Familien und Völker.


Johann konnte nicht leben.

Hofrath. "Hast du es dem Thorschreiber gesagt, Johann, daß er künftig seine schläfrigen Augen besser aufsperren, und die Lügen "unter Gottes Geleire," ich meine die Frachtbriefe der Kaufleute, nicht so blindlings für Wahrheiten halten solle?" Johann. "Ja, Herr Hofrath; aber die Leute müssen auch leben, und nach dem bekannten Sprichworte . ." Hofr. "Kein aber, mein guter Kerl! das bitt' ich mir aus! und noch weniger Sprichwörter, sie sind mir verhaßt." Joh. "Je nu, ich sage ja weiter nichts, als, der Mann kann von den 100 Thalern, die er des Jahres hat, nicht leben, und wenn er die Augen zu weit aufthut, so thun die Kaufleute den Beutel zu." Hofr. "schon wieder eine Sentenz; aber weißt du auch wohl, Johann, was Leben sey? Leben ist, ja Leben ist, daß man lebt. Aber wie? das ist die Sache. Der Obere klagt, daß er nicht leben kann; sein Nachbar unten kann nicht leben, der Folgende weiter kann nicht leben, der Thorschreiber kann nicht leben, und vielleicht kannst du von den zehn Thalern, die ich dir des Jahres gebe, auch nicht leben. Das ist mir ein Leben, wovon der Schluß allezeit ist: wir müssen Betrüger werden. Wenn ich dich zum Thorschreiber beförderte, und dieß ist doch dein größter Wunsch, so würdest du ja auch nicht leben können." Joh. "Freilich nicht, Herr Hofrath; aber ich hätte dann doch bessere Gelegenheit als jetzt bei Ihnen, meine 5 Sinne zu gebrauchen." Hofr. "Und dennoch, du magst mir es aufs Wort

[ => Original lesen: 1834 Nr. 21 Seite 4]

glauben, wirst du nicht leben können. Der Fürst hörte einmal, daß ein Gartenjunge sich beschwerte, er könne nicht leben. Er machte ihn darauf zu seinem Hofgärtner, allein er konnte wieder nicht leben. Er kam als Sekretär zur Garten=Kanzlei; und noch konnte er nicht leben. Er wurde endlich Ober=Intendant aller Gärten und Lust=Schlösser; und nun glaubte der Fürst, er würde gewiß leben können. Aber nein; Bob, so hieß er, hielt jetzt Pferd' und Kutsche; er hatte Bediente, gab Tafel, und spielte, als wenn er große Lieferungen gehabt hätte; und wie ihn sein Herr fragte: ob er nun leben könne? so gab er ihm zur Antwort: "Ach gnädiger Herr, um sich den nöthigen Respekt zu verschaffen, wird heutiges Tags so viel erfordert, es gehört so vieler Ueberfluß zum Nothwendigen, man wird so wenig geachtet, wenn man nicht seinem Range gemäß lebt, die Frauen sind so kostbare Puppen, und die Kinder, wenn ich sie standesmäßig erziehen soll, erfordern so viel, daß es unmöglich, ja unmöglich ist, als Intendant des Jahrs mit 2000 Thalern auszukommen . . . "Ich wette, Johann," fuhr der Hofrath fort, "du würdest auch Bob, oder wohl gar Herr von Bob werden, wenn du erst ein paar Jahre Thorschreiber gewesen wärest." Johann. "Das käm auf die Probe an, Herr Hofrath. Indessen ist es doch so gut als eine gestempelte Wahrheit, daß wenn die Frau Visitatorin eine seidene Saloppe trägt, meine künftige Liebste als Thorschreiberin doch wenigstens eine halbseidene haben müsse." Hofr. "Just so philosophirte Bob auch. Weißt du aber auch wohl, was er sagte, als er endlich im Zuchthause von seiner Hände Arbeit leben mußte? Bin ich nicht ein erzdummer Narr gewesen, sagte er, daß ich mir immer die größten Narren zu Mustern gewählt habe?" — Natürlich half aber alles dieß nichts bei Johann. Die Thorschreiber=Stelle steckte ihm nun einmal im Wunsche, und er erhielt sie. Wer war vergnügter als Johann! Er ward Thorschreiber, aber er konnte nicht leben. Er heirathete die Kammerjungfer der Frau Hofräthin, und er konnte noch nicht leben. Er that alle Tage zweimal die Augen zu, und konnte doch alle die halbseidenen Saloppen, welche die junge Frau Thorschreiberin gebrauchte, nicht bezahlen. Sie machte ihn zum Hahnrei, und ungeachtet alles dessen konnte auch sie nicht leben. Sie kamen beide ins Zuchthaus. Nun konnten sie leben.


Rückblicke.

Die Kriege wurden noch bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts mit barbarischer Grausamkeit geführt. Statt Gefangene zu machen, hieb man alle Erwachsene ohne Gnade nieder und das Eigenthum in Feindes Lande ward ohne Unterschied vernichtet. Es gab besondere Brandkommissarien, welche das Anzünden der Oerter besorgen mußten. Albrecht von Brandenburg=Culmbach ließ nach ungefährer Berechnung 3000 Ortschaften niederbrennen und man rechnet, daß beim Einfalle der Schweden in Böhmen während des 30jährigen Krieges jede Nacht 100 Ortschaften verbrannt worden sind. Der Nürnberger Wilibald Pirkheimer, welcher als Hauptmann unter Maximilian I. in Italien kämpfte, erzählt folgenden Zug damaliger Barbarei: am Ende eines abgebrannten Fleckens traf ich zwei alte Frauen, welche einen Haufen von etwa 40 kleinen Knaben und Mädchen wie eine Heerde Schweine vor sich her trieben. Alle waren von Hunger so abgezehrt, daß ihr Anblick Schrecken erregte. Ich fragte, wohin man diese Unglücklichen treibe. Das sollt ihr sogleich sehen, war die Antwort. In demselben Augenblicke fielen die unglücklichen Kinder auf einer nahen Wiese nieder, um ihren Hunger durch ausgerupftes Gras zu stillen, welches sie begierig verschlangen. Ich erfuhr dabei, daß ihre Väter und Mütter getödtet und von allen Erwachsenen nur diese Frauen am Leben geblieben, auch daß der Kinder vor zwei Tagen noch ein Mal so viel gewesen seien, die aber bereits vor Hunger gestorben wären, was ihnen allen binnen kurzer Zeit bevor stehe.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 19. Mai.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 62
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 68
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 30
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32
Erbsen, Brecherbsen 54
             Futtererbsen
Wicken
Buchweitzen
Winter=Rapsaat die Tonne Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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