No. 20
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 16. Mai
1834
vierter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1834 Nr. 20 Seite 1]

Alle vom 1sten August 1813 bis zum 31sten Julius 1814, beide Tage einschließlich, gebornen jungen Leute männlichen Geschlechts werden, um zum Zwecke der bevorstehenden Militair=Ausloosung angeschrieben zu werden, hierdurch geladen, am Mittwochen,

den 28sten d. M. Mai,

Morgens 9 Uhr, vor der Landvogtei zu erscheinen, und angewiesen, ihre Taufscheine unfehlbar mitzubringen.
            Schönberg den 13ten Mai 1834.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

        Auf die Anzeige des Herrn Bürgermeisters Röper zu Cröpelin, als Bevollmächtigten der verehelichten Schäfer gebornen Zieske zu Laaslich in der Prignitz, Testaments=Erbin des wailand Einwohners Joachim Friedrich Kämmerer zu Klütz, daß zwei, zum Nachlaß des gedachten defuncti gehörige, in dem über die Gräflich von Bothmerschen Fideicommißgüter niedergelegten Hypothekenbuche folio 94. intabulirt stehende Pöste von 700 Rthlr. N2/3. resp. und 500 Rthlr. N2/3. früher dem wailand Förster Evers zu Everstorff zugestanden, demnächst aber nach dessen Ableben von seiner Wittwe gebornen Backberg, als Vormünderin ihrer, der Eversschen Kinder zweiter Ehe, an den gedachten Einwohner Joachim Friedrich Kämmerer cedirt, diese Cession durch von der Tochter erster Ehe, jetzt verehelichten Kelling gebornen Evers zu Hohen=Schönberg genehmigt worden, dagegen aber noch die Ratihabition zweier anderer Eversschen Geschwister aus der ersten Ehe des wai=

[ => Original lesen: 1834 Nr. 20 Seite 2]

land Försters Evers zu Everstorff, modo deren Erben, in specie der Erben der als Haushälterin zu Dönckendorff verstorbenen Luise Evers zum Zwecke der Umschreibung dieser Pöste auf, den Namen der Kaemmererschen Testaments=Erben nachzuweisen sei, — und desfallsige Bitte desselben um Erlassung eines Erbschafts proclamatis, werden alle diejenigen welche

an die Verlassenschaft der zu Dönckendorff verstorbenen Louise Evers Erb=Ansprüche, in specie aber ein Recht zu haben vermeinen, der Umschreibung gedachter Capitalien auf den Namen der Testaments=Erbin, des wail. Joachim Friedrich Kämmerer, verehelichten Schäfer, gebornen Zieske zu Laaslich zu widersprechen,
hiemit peremtorisch geladen, sich mit solchen Erb= resp. und Widerspruch=Rechten in dem

auf den 31sten Mai d. J.

Morgens 11 Uhr anberahmten Termin vor uns nicht bloß zu melden, sondern auch sofort zu verificiren, unter dem ein für alle Mal angedroheten Nachtheile, daß die verehelichte Kelling geborne Evers zu Hohen=Schönberg als die alleinige Erbin ihrer Schwester der verstorbenen Haushälterin Louise Evers anerkannt, und ratione derselben das behufige Erbenzeugniß ausgefertigt werden soll, auch später sich meldende näher oder gleich nahe Erbberechtigte gehalten sein sollen, die Handlungen und Dispositionen der gedachten verehelichten Kelling gebornen Evers, namentlich die Umschreibung der genannten Schuld=Pöste auf die verehelichte Schäfer geborne Zieske anzuerkennen und zu übernehmen.
     Grevesmühlen im Dönckdorfer Patrimonial=Gericht den 5. März 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  


      Auf desfalsigen Antrag der Wittwe und der Vormünder hinterbliebener Kinder des weiland Ackersmann Christian Behrens hieselbst werden Zwecks Erforschung der Kräfte des Nachlasses und Auseinandersetzung der Wittwe Behrens mit ihren Kindern, alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an den verstorbenen Ackersmann Christian Behrens und dessen hinterbliebenes Vermögen Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiedurch peremtorisch geladen, in dem auf

den 20sten Junius d. J.

Morgens 11 Uhr vor dem Waisengerichte allhier anberahmten Liquidations=Termine ihre Forderungen und Ansprüche nicht nur genau anzumelden, sondern auch sofort durch die etwa in Händen habenden Beweisthümer zu bewahrheiten, unter dem endlichen Nachtheile des Ausschlusses von der Nachlaßmasse.
    Von der Meldungspflicht werden jedoch alle Gläubiger, deren Forderungen; zu Stadtpfandbuch getragen, ausdrücklich ausgenommen, wenigstens haben sie im Meldungsfalle einen Ersatz der Liquidationskosten nicht zu gewärtigen.
    Grevesmühlen den 20sten März 1834.

Bürgermeister und Rath.      


      Nachdem der Maurergeselle Johann Niemann hieselbst sich gestern insolvent erkläret, und unter Verzichtleistung auf die Wohltaten der Constitution de 31. März 1812 zur reinen Güter=Abtretung sich erboten hat, demnach auch concursus formalis eröffnet, und die behufigen Sicherheitsmaßregeln in Bezug auf die vorhandene Masse angeordnet worden, so werden jetzt alle diejenigen, welche aus irgend einem erdenklichen Rechtsgrunde an den genannten Maurergesellen Niemann und dessen Vermögen Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiedurch peremtorisch geladen, in dem auf

den 20sten Junius d. J.

Morgens 11 Uhr vor dem Großherzoglichen Stadt=Gerichte allhier anberahmten Liquidations=Termine solche ihre Ansprüche und Forderungen nicht nur genau anzumelden. sondern auch sofort durch die etwa in Händen habenden Beweisthümer klar zu machen, sub praejudicio pro omni des Ausschlusses von der gegenwärtigen Concursmasse.
    Grevesmühlen den 20. März 1834.

Großherzogliches Stadt=Gericht.    


Verkaufs=Anzeigen.

          Für das Kietzmannsche Haus zu Herrnburg sind in dem vorgewesenen dritten Subhastations=Termine 160 Rthlr. N 2/3. à 31 ßl. geboten und ist dasselbe dafür einstweilen dem höchstbietend gebliebenen Licitanten zugeschlagen worden.
      Zur Ausübung des vorbehaltenen Gleichgebotsrechtes, werden nunmehr sämmtliche Gläubiger des Schustermeisters Kietzmann auf

den 29sten d. M. Mai, Morgens 11 Uhr,

geladen, bei Vermeidung des ein für allemahl angedroheten Nachtheils, daß die Ausbleibenden auf dies Recht als verzichtend angesehen, der reine Zuschlag in dem bevorstehenden Termine aber ertheilt werden soll.
    Decretum Schönberg den 12. Mai 1834.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


[ => Original lesen: 1834 Nr. 20 Seite 3]

          Von der Lütgenhöfer Gutsherrschaft ist das unterzeichnete Gericht beauftragt die Ueberreste der durch den Brand in der Nacht vom 4. auf den 5. d. M. zerstörten Oelmühle zum Flechtkrug zu Prieschendorf gehörig, so wie auch die dazu gehörigen übrig gebliebenen Gebäude nebst den dazu gelegten Ländereien und Wiesen meistbietend zu vererbpachten und ist von uns zu diesem Zweck ein Termin auf

den 26. May d. J.

anberahmt, wozu wir sämmtliche Erbpachtliebhaber einladen, sich alsdann Morgens 10 Uhr vor uns hieselbst einzufinden, Bott und Ueberbott zu Protocoll zu geben und den Zuschlag unter Vorbehalt des Gutsherrlichen Consenses, zu gewärtigen.
          Die zu vererbpachtenden Gegenstände sind:

a) das massive Fundament der ehemaligen Oelmühle mit dem dazu gehörigen Grundwerke und Mühlenteiche, der zum Karpfenteich eingerichtet ist.
b) Der zur Oelmühle gehört habende größere Pferdestall, in welchem einstweilen eine Wohnung für den bisherigen Inspector der Oelmühle eingerichtet ist.
c) Der Stall desselben und Torfschauer.
d) Eine Dotation von circa 3000 QuadratRuthen Land und Wiesen mit dem Rechte auf diesen Grundstücken eine eigenthümliche Mühle zum beliebigen Betriebe irgend eines Fabrications=Zweiges einzurichten, zu dem falls eine Oelmühle etwa nicht wieder gewählt werden mögte, die Anlegung einer Papier=Mühle vielleicht am geneigtesten sein dürfte.
     Die Contracts=Bedingungen sind auf dem Hofe zu Lütgenhof einzusehen und gegen die Gebühr in Abschrift zu erhalten. Die zu vererbpachtenden Gegenstände, werden durch den Inspector Gundlach an Ort und Stelle nachgewiesen.
     Lütgenhof den 15. April 1834.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.  


          Am 20sten May 1834, sollen in dem Hause der Wittwe Parbs in Kuhlrade, gegen baare Bezahlung in N 2/3. z. v. verkauft werden: Grapen, Kessel, Laden, Schränke und allerlei Hausgeräthe. Käufer mögen sich gefälligst Morgens 9 Uhr einfinden.
      Carlow den 1sten May 1834.

Labann, Landreuter.    


Armuth ist keine Schande.

          Ein verabschiedeter Offizier, der als ein geschickter und ehrlicher Mann bekannt war, speiste einmal zu Mittage bei einem Minister. Bei der Tafel zog dieser eine goldene Dose hervor. Jedermann bewunderte sie, und sie ging von Hand zu Hand den ganzen Tisch herum. Nach einiger Zeit wollte der Minister wieder eine Prise nehmen, aber er konnte die Dose in seiner Tasche nicht finden. Auch konnte er sich nicht besinnen, daß er sie vorher, da sie herumging, wieder bekommen habe.
          Die ganze Gesellschaft war bestürzt, und einer von den Gästen meinte, es könne sie wohl Jemand von ihnen in Gedanken eingesteckt haben. Jeder durchsuchte darauf seine Tasche — aber keiner fand sie. Ja, sagte ein anderer Gast, es müsse der ganzen Gesellschaft daran gelegen seyn, daß die Dose wieder gefunden würde. Sein Rath wäre also, daß einer nach dem andern aufstünde und seine Taschen vor Jedermanns Augen umkehrte. Er selbst machte den Anfang. Alle Andere folgten seinem Beispiel. Da aber die Reihe an den abgedankten Offizier kam, weigerte sich dieser, ebendasselbe zu thun. Man sagte ihm, er würde sich dadurch sehr verdächtig machen. Aber er antwortete, daß sein ganzes vorhergehendes Leben ihn wider den Verdacht eines Diebstahls schützen könne, und blieb bei seiner Weigerung. Da zweifelte nun kein Mensch, daß er der Dieb sey, und Alle sahen ihn mit Verachtung und mit Unwillen an. Er ertrug diese Schmach mit Geduld und ging nach aufgehobener Tafel zu Hause.
          Des Abends, da der Kammerdiener des Ministers Kleid weglegen wollte, fand er die vermißte Dose unter dem Futter, wohin sie durch ein Loch der Tasche gesunken war. Der Minister freute sich über die gerettete Unschuld eines ehrlichen Mannes, und ließ am folgenden Morgen den Offizier wieder zu sich einladen. Dieser erschien, und der Minister, der ihm mit offenen Armen entgegen ging, erzählte ihm die Geschichte mit der wiedergefundenen Dose. Dann bat er ihn, er möchte ihm doch die Ursache sagen, warum er gestern seine Tasche nicht habe umkehren wollen?
          "Jetzt," antwortete der Offizier, "da wir allein sind, kann ich es Ihnen sagen; gestern konnte ich's nicht, weil ich besorgen mußte, daß unter den Fremden Einer oder der Andere seyn möchte, der mir meine unverschuldete Armuth zur Schande angerechnet hätte. Da ich gestern zu Ihnen kam, wußte ich nicht, daß ich bei Ihnen speisen würde. Ich hatte mir daher Unterwegs eine Wurst zur

[ => Original lesen: 1834 Nr. 20 Seite 4]

Mittagsmahlzeit gekauft, weil ich nicht Geld genug habe, mir andere Speisen zubereiten zu lassen. Diese Wurst würde Jedermann gesehen, und mancher würde darüber gelacht haben, wenn ich die Tasche umgekehrt hätte. Deßwegen weigerte ich mich, es zu thun." Der Minister umarmte ihn von Neuem, und versprach, an den König zu schreiben, und um eine Stelle für ihn zu bitten. Dann ließ er die ganze gestrige Gesellschaft wieder zu sich bitten, und da diese versammelt war, nahm er den Offizier bei der Hand, und trat mit ihm in's Zimmer.
          Jedermann erstaunte. Aber der Minister zeigte ihnen die wiedergefundene Dose, sagte, wo sie gefunden worden sey, und stellte ihnen den Offizier als einen sehr würdigen und rechtschaffenen Mann vor, der alle Achtung verdiene.


Ein merkwürdiges Rechnungs=Resultat.

          In welchen enormen Verhältnissen ein Kapital wächst, wenn man zu demselben fortwährend die jährlichen Zinsen schlägt, davon giebt folgendes Beispiel einen Beweis.
          Ein Rechnenlehrer in Straßburg hinterließ ein Testament folgenden Inhalts:
          "Mein vielgeehrter Großvater, Prosperus, unterrichtete mich im Schreiben und Rechnen. Als ich kaum 8 Jahre alt, bewies er mir einst, daß, wenn man die 5procentigen Interessen jährlich zum Kapital schlage, sich dasselbe in hundert Jahren 131 Mal vermehren müsse. Die Aufmerksamkeit, mit welcher ich ihm zuhörte, schien dem alten Manne zu gefallen; er zog plötzlich 24 Rthlr. aus seiner Tasche, und sagte mit einer Begeisterung, welche mir noch jetzt vor Augen schwebt: Mein Kind, erinnere dich, so lange du lebst, daß mit Oekonomie und Rechenkunst dem Menschen nichts auf der Welt unmöglich ist. Hier schenke ich dir 24 Rthlr., trage sie zu einem Kaufmanne, meinem Freunde, der sie aus Gefälligkeit für mich in seinen Handel nehmen wird. Jährlich sollst du die Interessen dazu schlagen, und dann einst bei deinem Tode für die Ruhe deiner und meiner Seele eine fromme Stiftung davon gründen."' "Seinem Befehle habe ich Folge geleistet. Aus den 24 Rthlr. sind seit jener Zeit von etwas über 62 Jahren 500 Rthlr. geworden, die ich, Kraft dieses in 5 gleiche Theile dividire, und verordne, daß sie, gleich der Stammsumme meines Großvaters, immerfort zu Zinses=Zinsen ausgethan bleiben, jedoch so, daß alle 100 Jahre nur Ein Fünftheil gehoben und angewendet werde."
          "Das erste Fünftheil wird in 100 Jahren so viel betragen, daß dafür ein Morast, der neben meinem Geburtsorte liegt, urbar gemacht werden kann. Vom zweiten Fünftheil, 100 Jahre später, sollen 80 Preise zur Aufmunterung der Wissenschaften, des Ackerbaues u. s. w. gestiftet werden."
          "Vom dritten Fünftheil, 100 Jahre später, sollen im ganzen Reiche 100 patriotische Leihhäuser angelegt werden, welche jedem fleißigen und redlichen Bürger, ohne Interessen, Vorschüsse machen. Ferner soll man in den vornehmsten Städten 12 Kunstsammlungen und 12 öffentliche Bibliotheken gründen, jede derselben soll 100,000 Rthlr. jährliche Renten haben, um 40 verdienstvolle Gelehrte zu unterhalten."
          "Vom vierten Fünftheil, 100 Jahre später, sollen hundert neue Städte gebaut und jede mit 150,000 Menschen bevölkert werden. Man könnte einwenden, daß in ganz Europa nicht so viel baares Geld vorhanden sey; aber ich überlasse den Exekutoren meines Testaments, das Geld nach Belieben in Immobilia zu verwandeln."'
          "Endlich vom letzten Fünftheile, nach Ablauf von 500 Jahren, sollen zuerst unsere eigenen Staatsschulden und dann, wenn es zureicht, die Schulden der Engländer bezahlt werden, aus Dankbarkeit für Newton's schönes Werk, die Universalrechnenkunst betitelt. Die Exekutoren des Testamentes, sechs an der Zahl, sollen aus den redlichsten Männern gewählt werden, und jeder soll sterbend seinen Nachfolger ernennen. Für ihre Bemühung mögen sie, bei Hebung des vierten Fünftheils, einen kleinen Bruch von 32 Millionen unter sich theilen.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 12. Mai.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 64
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 31
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32
Erbsen, Brecherbsen 54
             Futtererbsen
Wicken
Buchweitzen
Winter=Rapsaat die Tonne Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat
Schlagleinsaat 14


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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