No. 11
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 15. März
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 11 Seite 1]

Verordnung.


Georg von Gottes Gnaden Großherzog
von Mecklenburg etc.

Nachdem von Seiten der Königlich Sächsischen Regierung die, bisher in Zwickau, unter dem Titel "die Biene", von dem dortigen Stadtrath Magister Richter herausgegebene Zeitschrift, wegen wiederholten Mißbrauchs derselben zur Verbreitung aufregender, auf Anreizung zur Unzufriedenheit, und zum Widerstande gegen gesetzlich feststehende Bestimmungen berechneter Schriften, unterdrückt worden, verordnen Wir, auf vorgängigen Antrag der genannten Regierung bei der Deutschen Bundesversammlung, hiermit:

daß dem genannten Redacteur dieser Zeitschrift "die Biene", Magister Richter, die Fortsetzung dieses Blatts, unter demselben, oder einem andern Titel, in Unsern Großherzoglichen Landen nicht gestattet werden soll.
Sämmtliche Behörden in Unserm Fürstenthume Ratzeburg, welche es angeht, werden demnach gnädigst befehligt, sich hiernach allerunterthänigst zu richten, und daneben angewiesen, die Aufsicht auf die, in gedachtem Fürstenthume etwa erscheinenden Zeit=

[ => Original lesen: 1833 Nr. 11 Seite 2]

Schriften dergestalt zu handhaben, daß darin keine, die öffentliche Ruhe, und Sicherheit im Königreiche Sachsen stöhrende Artikel aufgenommen werden.
              Urkundlich unter Unsrer eigenständigen Unterschrift, und beigedrucktem Großherzoglichen RegierungsInsiegel.           Datum Neustrelitz den 27sten Februar 1833.

          Georg, G. H. v. M.
(L. S.)                               
v. Oertzen.


Bekanntmachung.

      Alle Einwohner der Vogtey Carlow, welche gegenwärtig, da die Gartendienste oder die Bezahlung dafür aufgehoben worden, keinen Torf unentgeltlich mehr bekommen, solchen aber kaufen und selbst stechen wollen, werden aufgefordert: sich in diesem Jahre und auch künftig allemal vor Ostern bei dem Torf=Aufseher Labann in Kuhlrade zu melden, indem später desfalsige Gesuche unberücksichtigt bleiben müssen.
    Schönberg den 25sten Februar 1833.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.           


Vorladungen.

        Auf Antrag der Curatel des Kindes des vor etwa einem Jahre zu Lüdersdorf verstorbenen Hauswirthes Jochen Wittfoth, werden zum Zweck der Erforschung etwaniger nicht bekannter, auf dem Nachlasse des Letzteren haftender Schulden, alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde - den des Erbrechts allein ausgenommen, - Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß des wailand Hauswirths Wittfoth zu haben vermeinen, hiemit peremtorisch geladen, solche in dem hiezu auf

den 30sten April dieses Jahres,

Morgens 11 Uhr, anberaumten Liquidations=Termine anzumelden, auch durch Vorlegung etwa darüber vorhandener schriftlicher Beweismittel sofort zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß sie durch den alsbald zu publicirenden Praeclusiv=Bescheid mit ihren nicht, oder nicht vorschriftsmäßig liquidirten Anrechten, von diesem Nachlasse für immer werden abgewiesen und ausgeschlossen werden.
        Decretum Schönberg den 28. Januar 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extract.

        In Folge eines in den Intelligenzblättern befindlichen Proclama, werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß des hieselbst verstorbenen Schlössermeisters Wilhelm Krüger Ansprüche und Forderungen zu haben glauben, geladen, dieselben

am 24. May d. J. Morgens 11 Uhr

auf hiesiger Rathsstube, sub praejudicio pro omni praeclusionis, anzumelden und zu bescheinigen.
        Signatum Rehna den 28. Februar 1833.

Bürgermeister und Rath.          


      Am 13. October v. J. starb hieselbst die Ehefrau des hiesigen Apothekers Herrn Christian Gottlieb Bergemann, Juliane Marie Christine Bergemann, geborne Godduhn, Tochter des wail. Herzoglich Mecklenburg Strelitzischen Commissarii Johann Albrecht Goddun zu Ratzeburg, und seiner dritten Ehefrau Henriette Dorothea Kohlreiff, - ohne eine letztwillige Verordnung und ohne Leibes=Erben, und ohne bisher bekannte nahe Verwandte, jedoch mit Hinterlassung eines, in hiesiger Kirchen=Straße zwischen Organist Friese und dem Stadt=Schulhause sub Nr. 22 des Häuser=Catasters belegenen Wohnhauses nebst Ställen und Hofplatze.
     Als nächste und einzige Erben der Defunctae haben sich jetzt erst gemeldet:

die Kinder und Enkel der verstorbenen Halbschwester Defunctae, nämlich der verstorbenen Sophie Louise Johanne gebornen Godduhn, verehelicht gewesen an den Königlich Hannöverschen Regiments=Chirurgus Johann Christian Gotthard Niemeitz in Lüneburg, namentlich
1) der Herr Friederich Justus Carl Niemeitz zu Lübeck,
2) der Herr Stadt=Chirurgus Heinrich David Denicke zu Lüneburg, als väterlicher Vormund seiner Vier minorennen Kinder seiner

[ => Original lesen: 1833 Nr. 11 Seite 3]

verstorbenen Ehefrau Juliane Cecilie Charlotte Dorothea gebornen Niemeitz,
3) der Herr Johann Friederich Conrad Nimeitz in Hannover, und
4) der Herr Hauptmann Christian Ludewig Niemeitz zu Lübeck.
      Der Herr Apotheker Christian Gottlieb Bergemann hieselbst hat vorgedachte Erb=Interessenten als solche zwar anerkannt, doch dabei die Vermuthung angezeigt, als wären noch andere, oder noch nähere Erben, namentlich im Hannövschen vorhanden.
      Unter solchen Umständen sind daher auf den bescheinigten Antrag der vorbenannten Interessenten, und nachdem selbige constitutionsmäßig sich zu dem Eide:
daß ihnen keine nähere oder gleich nahe Erben und auch keine letztwillige Verordnungen Defunctae bekannt seien,
erboten, in Grundlage der Stadtbuchordnung vom 22. December 1829 und der Verordnung über Legitimation in Erbfällen - gegenwärtige respective jede Restitution ausschließende Proclamata erkannt.
      Es werden demnach
1) Alle und Jede, welche nähere, oder gleich nahe Erbrechte, als die obgedachten Halbgeschwister=Kinder und Enkel Defunctae, oder welche sonst aus irgend einem nur erdenklichen Rechtsgrunde Forderungen, Ansprüche oder Rechtszuständnisse an den Nachlaß der am 13. October 1832 kinderlos und ohne letztwillige Verordnung verstorbenen Frau Apothekerin Juliane Marie Christine gebornen Godduhn, verehelicht gewesenen Bergemann, zu haben vermeinen, so wie auch
2) rücksichtlich des zum Nachlasse gehörigen Wohnhauses c. p. Zwecks der Berichtigung des Besitztitels, der Eröffnung der dritten Rubrik des künftigen neuen Stadtbuchs, und der Sicherung der Verlassung Alle und Jede, welche an dasselbe - belegen in hiesiger Kirchen=Straße sub Nr. 22 des Catasters, und früher vom wailand Zimmermeister Berckmann an den Schuster Lewerenz, von selbigem an den Zimmermeister Gumbert, und von diesem an Defuncta verkauft - Ansprüche aus irgend einem Grunde zu machen, eine Eintragung in die 3te Rubrik des neuen Stadtbuchs zu verlangen, oder der Verlassung desselben auf die Erben und den künftigen Käufer widersprechen zu können gedenken, insbesondere mithin für Schuldforderungen und Leistungen, welcherhalb ihnen eine Hypothek zusteht, und für Separations=Adjudications= und vorbehaltene Eigenthums=Rechte - hiermittelst peremtorisch zu dem auf hiesiger Rathsstube auf den

18. May dieses Jahres

Morgens 10 Uhr, anberaumten Liquidations=Termine vorgeladen und zwar

ad 1. um die näheren oder gleich nahen Erbrechte anzumelden und sofort rechtsgehörig zu bescheinigen, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheil, daß die obgedachten Halbgeschwister=Kinder und Enkel Defunctae, so wie die sich etwa Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen, und das Erben=Zeugniß ausgestellt werden wird, die sich nach der Praeclusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derer, welche die Erbschaft angetreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig seyn sollen, und
ad 2. um alle ihre An= und Widersprüche vorgetragen und rechtsgenügend zu bescheinigen, im widrigen aber zu gewärtigen, daß die sich nicht Meldenden mit allen ihren Ansprüchen rein abgewiesen, ihnen ein ewiges Stillschweigen werde auferlegt, und sie ihrer Real=Rechte für immer verlustig werden erklärt, die dritte Rubrik des neuen Stadtbuchs wird eröffnet, und die Verlassung und Umschreibung auf die genannten Erben und etwanige künftige Käufer wird verfügt werden.
      Signatum Schwaan am 29. Januar 1833.

Bürgermeister und Rath,            
als zum Stadt=Waysen=Gericht Verordnete.  
W. F. G. Ahrens.                   
J. H. C. Hollender,  
Secret. Civit.    


      Zur Richtigstellung des Nachlasses des allhier kürzlich verstorbenen Stadtmusicus Rudolph Gaedcke haben wir einen Liquidations=Termin

auf den 28sten März d. J.

anberahmt, und werden alle, welche an solchen Forderungen haben, hiemit geladen, am gedachten Tage, Morgens 10 Uhr, allhier in der Rathsstube vor uns zu erscheinen, und ihre Forderungen specifice und bescheinigt anzugeben, sub poena praeclusi et perpetui silentii. Von dieser An=

[ => Original lesen: 1833 Nr. 11 Seite 4]

meldung sind jedoch alle ausgenommen, die zu Stadtbuch versicherte Verschreibungen von dem defuncto in Händen haben. Wenigstens haben solche keinen Kostenersatz zu gewärtigen.
      Gadebusch den 22. Januar 1833.

Bürgermeister und Rath.      


Verkaufs=Anzeigen.

        Am Mittwoch den 20, März, Vormittags um 9 Uhr, sollen im Hause des Baumanns Spehr öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N2/3. z. v., verkauft werden: Diverse Kleidungsstücke, eine silberne Taschenuhr, dito Ohrringe, eine Lade; ferner: div. halbseidene, baumwollene, cattunene, Madras und seidene Tücher, Cattune und baumwollne Zeuge, Manchester, Prince und wollen Cords, Casemir und Toilinet=Westen u. dgl. m.
      Schönberg den 7. März 1833.

Schlebusch.         


        Am Montag den 18. März, Vormittags um 11 Uhr, soll im Kruge bei dem Schulzen Lühr zu Herrnburg, eine Kuh, meistbietend gegen baare Bezahlung verkauft werden.
      Schönberg den 13. März 1833.

Stüve, Landreuter.        


Vermischtes.

        Unsere besten Ratgeber sind stets diejenigen, welche uns am aufrichtigsten lieben, und mithin es am treuesten mit uns meinen. Warum? Diese werden sich am sorgfältigsten in unsere Lage hineindenken, ehe sie uns ihren Rath ertheilen; diejenigen aber, denen unsere Wohlfahrt gleichgültig ist, werden, wie klug und erfahren sie auch seyn mögen, uns doch nur oberflächlich ihren Rath ertheilen. Viele Menschen fragen uns um Rath, nicht um ihn zu befolgen, sondern nur, um zu sehen, ob unsere Ansicht mit ihrem längst gefaßten Entschlusse übereinstimme; diese Erfahrung darf uns dennoch nicht abhalten. Jedermann aufs treueste unsern Rath zu ertheilen.


        Spiele nicht mit dem Laster, es ist der gefährlichste Feind deiner Wohlfahrt, die vollendete Sünde hat ein anderes Angesicht, als die lockende hatte; spotte nicht über das Heilige, du möchtest sonst einst vor ihm beben müssen; tändle nicht mit deinem Kinde, damit du dich nicht hernach vor ihm fürchten müssest; vertraue deinem Feinde nie, denn er sinnt nur auf deinen Schaden.


        Der Stand entscheidet nicht über den Werth des Menschen. Keinesweges richtet sich das Verdienst nach dem Unterschied der Stände, dieser ist nur der bürgerlichen Ordnung wegen da. Wir sollen deshalb den Unterschied der Stände als eine nothwendige und nützliche Einrichtung des bürgerlichen Lebens anerkennen, und dennoch den rechtschaffenen Menschen, weß Standes er auch sei, hochachten.


        Willst du das Höchste erstreben und das Edelste, was der Menschenfreund zu erstreben vermag, willst du dir selbst das süßeste Bewußtseyn erwerben, so befördere mit Hintansetzung deines eigenen Vortheils die Wohlfahrt deiner Mittmenschen! Bist du dessen fähig, dann hast du den höchsten Grad der Humanität erreicht!


        Treue Dienstboten sind zuverlässiger als Riegel und Schlösser. Willst du solche finden, so erforsche ihrer Aeltern Denkungsart und häusliches Leben.


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 12. März.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 74
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 58
              Petersburger 76
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 36
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 32
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen 40
Wicken 38
Buchweitzen 40
Winter=Rapsaat die Tonne 15 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 13 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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