No. 5
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. Februar
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 5 Seite 1]

Vorladungen.

      Zur Richtigstellung des Nachlasses des allhier kürzlich verstorbenen Stadtmusicus Rudolph Gaedcke haben wir einen Liquidations=Termin

auf den 28sten März d. J.

anberahmt, und werden alle, welche an solchen Forderungen haben, hiemit geladen, am gedachten Tage, Morgens 10 Uhr, allhier in der Rathsstube vor uns zu erscheinen, und ihre Forderungen specifice und bescheinigt anzugeben, sub poena praeclusi et perpetui silentii. Von dieser Anmeldung sind jedoch alle ausgenommen, die zu Stadtbuch versicherte Verschreibungen von dem defuncto in Händen haben. Wenigstens haben solche keinen Kostenersatz zu gewärtigen.
      Gadebusch den 22. Januar 1833.

Bürgermeister und Rath.      


Extractus proclamatis.

      Zur Richtigstellung der Verhältnisse der, seit dem 25sten Februar 1821 unter Leitung des hiesigen Holzhändlers Jacob Marcus bestandenen, allerhöchst privilegirten Leihbank, ist ein Liquidations=Termin für auswärtige Pfandgeber und anderweitig Berechtigte, - nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenzblättern befindlichen Proclama, - auf

den 17ten April h. a.

praefigirt. Es werden demnach alle, welche an das gedachte Leihhaus Ansprüche machen zu können glauben, hiemittelst sub praejudicio pro omni praeclusionis et perpetui silentii geladen, sich am gedachten Tage Morgens 10 Uhr auf hiesiger Gerichts=Stube einzufinden, und ihre Forderungen, unter sofortiger Production der Originalien, anzumelden.
    Signatum Rehna den 6. Januar 1833.

Großherzogliches Stadt=Gericht.     


Extractus proclamatis.

      Nach einem in den Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung der Erben des wailand Drechslers Beer hieselbst auf die Constitution vom 31. März 1812, Terminus ad liquidandum

auf den 26sten Januar 1833,

[ => Original lesen: 1833 Nr. 5 Seite 2]

und Terminus ad transigendum auf

den 16ten Februar 1833

respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden, praefigirt.
          Signatum Rehna den 29. October 1832.

Großherzogl. Stadt=Gericht.        


      Nachdem die dem Erbenzinsmann Heinrich Luckmann zu Neu=Vorwerk bisher gehörige Erbenzinsstelle c. p. in vim executionis verkauft und für die (Summe von 225 Rthlr. N2/3. addicirt worden, so werden nunmehr

1. alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde dingliche Rechte an besagte Erbenzinsstelle c. p.;
2. alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche an das aufgekommene Kaufgeld der 225 Rthlr. zu haben vermeinen,
hiedurch peremtorisch geladen, solche ihre dinglichen Rechte und Ansprüche in dem hiezu

auf den 9ten März k. J.

Morgens 11 Uhr vor dem Lütgenhöfer Patrimonial=Gericht hieselbst anberahmten Liquidations=Termine einzeln und genau anzumelden, auch durch etwa in Händen habende Beweisthümer sofort klar zu machen unter dem endlichen Nachtheile des Ausschlusses und der Auferlegung eines ewigen Stillschweigens.
Ausgenommen von der Meldungspflicht werden ausdrücklich:

1) die Gutsherrschaft zu Lütgenhoff wegen aller derselben aus den normirenden Erbenzins=Kontracten zustehenden gutsherrlichen Rechte;
2) alle diejenigen Heinrich Luckmannschen Creditoren, deren Forderungen bereits zur Registratur dem Gerichte angezeigt worden,
wenigstens haben sie im Meldungsfalle einen Kosten=Ersatz nicht zu gewärtigen.
      Grevismühlen im Lütgenhöfer Patrimonial=Gericht den 17. Decbr. 1832.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


Verkaufs=Anzeigen.

      Am kommenden Mittwoch, als den 6ten Februar d. J., Morgens 9 Uhr, soll im Hause des Herrn Chirurgi Bauer hieselbst durch Unterzeichneten

1 Kuh, 1 Schwein, 1 Wagenstuhl, einiges Sielengeschirr, etwas Brennholz u. dgl. mehr
in öffentlicher Auction, gegen baare .Bezahlung in N2/3. z. v., verkauft werden.
      Schönberg den 31. Januar 1833.

Schlebusch.      


Vermischte Anzeigen.

          Auf dem Hofe zu Stove sind mehrere Tausend Reth=Schobe zu verkaufen.
    Stove den 21. Jan. 1833.

Warncke.     


Ueber die Gewinnung des Torfs.

          Unter Torf versteht man eine mit verschiedenen Wurzeln, Blättern, Moosen und andern größtentheils verfaulten Pflanzen durchwachsene, und durch verschiedene mit diesen Pflanzen vorgegangene Veränderungen brennbar gewordene Erde.
          Will man Torf aufsuchen, so sucht man ihn in den niedrigsten Gegenden des Landes und zwar auf den in Tiefen oder doch auf großen Ebenen liegenden Wiesen und Mooren. Dabei hat man zu sehen: 1) auf die Elastizität des Bodens, 2) auf die am Tage liegende etwa von den Maulwürfen aufgeworfene Erde, 3) auf die vorhandenen Gewächse, 4) auf das vorhandene Wasser.
          Alle Torfmoore sind schwammig, und machen, wenn man darauf springt oder stößt, eine zitternde Bewegung. Denn gewöhnlich hat der Torf zu seiner Grundlage einen zähen mit weißem Triebsand bedeckten Thon, der das Wasser nicht durchläßt; daher jene Elastizität des Bodens, die zwar immer ist, wo Torf befindlich, aber auch ohne Torf öfters angetroffen wird. Wenn die Dammerde an einem Orte nicht gar zu hoch liegt, so können auch die neuaufgeworfenen Maulwurfshügel die Gegenwart des Torfes verrathen. Eine sehr sichere Anzeige von Torf geben aber gewisse Pflanzen, die dem Torfboden ganz eigenthümlich sind. Zu diesen gehören:

1) die Torfbinse, oder das Moorbinsengras, Scirpus cespitosus Linn.;
2) das Wollgras, die Wiesenwolle, oder der Wiesenflachs, Eriophorum polystachion L.;

[ => Original lesen: 1833 Nr. 5 Seite 3]

3) das Sumpf=Wollgras oder Dunggras, Eriophorum vaginatum L.;
4) die Rasensegge, Carex cespitosa L.;
5) das gemeine Torfmoos, Sphagnum palustre squarrosum L.
          Man findet zuweilen Wiesen und Moore, die ganz holzreich sind, und aussehen, als wenn ein verraseter Maulwurfshaufen an dem andern läge. Sieht man genauer auf den Boden, so findet man ihn mit Moos überzogen, und zwischen demselben auch wohl die sogenannte Moosbeere, vaxineum oxycoccos L. Dieses Moos ist nun das sogenannte Torfmoos, welches in seinem verwesten Zustande sehr oft ein Bestandtheil des Torfes ist.
6) das Blasenmoos oder Schirmmoos, Splachnum umpullaceum, vorz. rugosum.
          Wasser steht häufig auf den Torfmooren, theils fließt es auch durch dieselben. Sieht es schwärzlich oder gelb aus, so läßt sich hieraus ziemlich, doch nicht immer ganz sicher, auf Torf schließen. Hat man nun durch diese Merkmale Spuren von Torf entdeckt, so fängt man an, den Boden genauer zu untersuchen. Zuerst räumt man mit einem Spaten die Dammerde heraus, so tief sie liegt. Findet man nun, wo diese aufhört, noch keinen Torf, welcher gewöhnlich unmittelbar unter der Dammerde liegt, so wendet man zu fernerem Nachforschen den Erdbohrer an. Dieser muß aber, wenn man schon durch das Abräumen der Dammerde auf Torf gekommen ist, dennoch zur Untersuchung der Tiefe der Torflage gebraucht werden. Der Erdbohrer besteht aus mehreren Stücken Eisen von beliebiger Länge, die man das Gestänge nennt. Sie können zusammen geschraubt werden, und das unterste derselben hat einen sogenannten Löffel, der halb offen, einen Schuh lang ist, und sich spitz endigt. Das oberste und kürzeste Stück ist mit einem runden Loche versehen, um ein etwa 3 Fuß langes Stück Holz, welches man das Heft nennt, durchstecken zu können. Man drückt den Bohrer erst nur einen Schuh tief in den Boden, dreht ihn ein paarmal herum, zieht ihn heraus, und untersucht die von dem Löffel ergriffene und eingeschlossen gehaltene Erde. So fährt man in demselben Loche zu bohren fort, bis man sich vom Daseyn und von der Tiefe des Torfs überzeugt hat. Um ferner zu erfahren, wie weit die Lage des Torfs reicht und sich in ihrer Tiefe gleich bleibt, bohrt man an mehreren Orten, etwa von 4 Ruthen zu 4 Ruthen.
          Von dem auf diese Weise gefundenen Torfe giebt es nun drei verschiedene Arten, nämlich: 1) Wurzel= oder Rasentorf; 2) Sumpftorf, und 5) Pechtorf.
          Der Wurzeltorf, sonst auch Heidetorf genannt, besteht größtentheils aus Moos= und Pflanzenwurzeln mit weniger Beimischung von Erde. Er ist sehr leicht, und ein 14 Zoll langes, 6 Zoll breites, und 4 Zoll dickes Stück wiegt, wenn es gehörig ausgetrocknet ist, zwischen 26 und 30 Loth, und verbrennt in 20 Minuten.
          Der Sumpftorf, auch Seetorf genannt, enthält viel bituminöse Erde, und weit weniger vegetabilische Ueberreste in sich, als der vorige. Ein Stück von obiger Größe wiegt 1 1/4 bis 1 3/4 Pfund, und verbrennt in 2 Stunden. Dieser Torf ist der gemeinste, und kommt sowohl in tiefen morastigen Gegenden, als auch auf sehr erhabenen Oertern vor.
          Der Pechtorf, heißt sonst auch Baggertorf. Er ist schwarz, und, wenn er ausgetrocknet ist, dicht und etwas glänzend im Bruch, ohne daß man noch vegetabilische Ueberreste darin wahrnehmen kann. Ein Stück von obiger Größe wiegt über 2 Pfund, und brennt 2 1/2 Stunde. Er ist der beste.
          Der Hauptvorzug eines guten Torfs besteht darin, daß er langsam brennt, lange Kohlen hält, keinen übeln Geruch und eine leichte weiße Asche giebt, die man dann noch zum Düngen der Wiesen und Aecker verwenden kann. Diese Abhandlung soll sich vorzüglich mit der zweiten, oben angeführten Torfgattung, dem Sumpf = oder Moortorf, als dem gewöhnlichsten und bekanntesten, beschäftigen.
          Auch der Moortorf hat wieder in Rücksicht seiner Güte, Farbe und Dichtigkeit mehrere Abstufungen, die eben so viele Gattungen desselben geben. Manche Gattungen desselben sind so wenig nützlich, indem sie so schlecht oder so schnell brennen, daß sie die Mühe des Grabens nicht verlohnen.
          Ist man nun entschlossen, wirklich an einem Orte Torf zu stechen, so hat man zuerst auf die Entfernung des Schichtwassers und die Errichtung eines Trockenhauses zu denken. Oft sind die Torfmoore so sumpfig, daß man nach dem zweiten oder dritten Stiche schon im Wasser steht. Hat nun das Moor ein zur Ableitung des Wassers hinlängliches Gefälle (Neigung des Bodens), so zieht man Abzugsgräben. Sind diese zur Ableitung des Was=

[ => Original lesen: 1833 Nr. 5 Seite 4]

sers nicht hinlänglich, so muß man Saugwerke anwenden.
          Ist der Torf so wurzelreich und zusammenhängend, daß er Hitze und Frost, Wind und Wetter ausstehen kann, so braucht man kein besonderes Haus zum Trocknen desselben, sondern man schichtet den Torf in große Ringelhaufen auf und bedeckt diese mit einem Strohmantel. Gut ist es, wenn man ihnen auch Stroh zur Unterlage giebt. Wo aber der Torf weniger zusammenhängend ist, durch den Wechsel der Witterung viel leidet, bei starker Sonnenhitze viel Risse bekommt, und nach erfolgtem Regen gar auseinander fällt, da ist ein Trockenhaus nöthig. Man führt zu diesem Zweck ein langes bloß durch Riegel und Säulen verbundenes Haus auf, dessen eine lange Seite gegen Mittag, die andere gegen Mitternacht steht. Sowohl auf den Seiten, als in der Mitte macht man Gerüste von Latten. Das Haus selbst kann man bloß mit Schindeln oder Stroh decken, und die Seitenwände, um den Schlagregen abzuhalten, mit Stroh behängen.
          Die zum Torfstechen gehörigen Geräthe und Werkzeuge bestehen 1) in Spaden und Schaufeln zur Abräumung der Dammerde; 2) in Spaden zum Torfstechen selbst; 3) in Karren, um den gestochenen Torf in die Trockenhäuser zu bringen; 4) in Werkzeugen, um das Schichtwasser wegzuschaffen. Ist die Dammerde abgeräumt, das Wasser abgeleitet, und die Torflage selbst geöffnet, so beginnt das Torfstechen selbst. Die gestochenen Stücke schichtet man in runde Haufen, oder bringt sie ins Trockenhaus. Die Torfmoore müssen tief ausgestochen, und das Wasser so abgeleitet werden, daß dadurch keine Versumpfung entsteht.
          In Gegenden, wo bei kleinen Mooren wegen Ablassung des Wassers die Kosten nicht bezahlt werden, oder auch, wo die Nässe das Torfstechen in einer mäßigen Tiefe verhindert, da pflegt man den Torf zu baggern, welches auf folgende Art geschieht. Wenn die Dammerde abgeräumt, und der obere im Trockenen stehende Torf ausgestochen worden, so wird der lockere im Sumpf oder Wasser stehende mit einer ganz einfachen Maschine, welche man den Baggerbügel nennt, herausgezogen. Eine lange hölzerne Stange, ein schneidendes Eisen, ein grober leinener Beutel sind die wesentlichen Stücke dieser Maschine. Das Eisen ist an dem untern Ende der Stange befestigt, und an solchem der leinene Beutel, der in einem enggestrickten Netze bestehen kann, angeheftet. Die ganze Maschine hat überhaupt mit derjenigen große Aehnlichkeit, deren sich die Brunnenmacher bediene, um den Sand aus der Tiefe des Brunnens zu Tage zu fördern. Diese Maschine wird in den nassen Torfgrund links hinein und rechts herausgedrehet, und wenn der Beutel voll ist, in die Höhe gezogen, die zu Tage gebrachte Materie in einen nebenstehenden etwas in die Erde gesenkten Kasten, den man Sumpf nennt, geschüttet, darin wohl untereinander getreten, und von allen fremdartigen Körpern, die vielleicht darunter seyn können, befreiet. Nun wird die Torferde auf einem ebenen und festen Boden mit kurzen Brettern, welche die Arbeiter an den Füßen befestigen, getreten, in Stücke von beliebiger Form geschnitten, oder auch in Formen gestrichen, getrocknet, und so zum Gebrauche aufbewahrt.

(Der Beschluß folgt.)


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 28. Januar.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 78
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 64
              Petersburger 82
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 39
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen 40
Wicken 38
Buchweitzen 36
Winter=Rapsaat die Tonne 14 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 12 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)

 

        Hamburg, am 25. Jan. - Wenn gleich an unserem Getraidemarkt der Umsatz noch sehr beschränkt ist, so scheinen die Waizen=Preise doch mehr Festigkeit zu gewinnen, und wurde Mecklenburger mit 76-88 Rthlr. bezahlt. - Roggen 70 Rthlr. - Gerste 50 Rthlr. - Hafer 32-38 Rthlr. - Erbsen 60-85 Rthlr. - Rappsaat 118-124 Rthlr.


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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