No. 6
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. Februar
1833
dritter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1833 Nr. 6 Seite 1]

Vorladungen.

      Nachdem heute über das Vermögen des Maurergesellen Johann Jochen Greve zu Schlagresdorf der formelle Concurs eröffnet, auch wegen Sicherstellung der Masse, die nöthigen Verfügungen getroffen worden, so werden hiemit alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an das von dem Gemeinschuldner seinen Gläubigern abgetretene Vermögen zu haben vermeinen, peremtorisch geladen, solche in dem hiezu auf

den 12ten Februar k. J. 1833

Vormittags 11 Uhr angesetzten Liquidations=Termine genau anzumelden, auch die darüber etwa vorhandenen Originalien zu produciren, minder nicht, wegen Constituirung der Masse gemeinsame Beschlüsse zu fassen, oder zu erwarten, daß sie durch den alsbald zu publicirenden Praeclusiv=Abschied, von der vorhandenen Masse für immer werden abgewiesen und praecludiret, respve. auch an die Beschlüsse der erscheinenden, Creditoren für gebunden werden erklärt werden.
    Decretum Schönberg den 12. November 1832.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


      Am 13. October v. J. starb hieselbst die Ehefrau des hiesigen Apothekers Herrn Christian Gottlieb Bergemann, Juliane Marie Christine Bergemann, geborne Godduhn, Tochter des wail. Herzoglich Mecklenburg Strelitzischen Commissarii Johann Albrecht Goddun zu Ratzeburg, und seiner dritten Ehefrau Henriette Dorothea Kohlreiff, - ohne eine letztwillige Verordnung und ohne Leibes=Erben, und ohne bisher bekannte nahe Verwandte, jedoch mit Hinterlassung eines, in hiesiger Kirchen=Straße zwischen Organist Friese und dem Stadt=Schulhause sub Nr. 22 des Häuser=Catasters belegenen Wohnhauses nebst Ställen und Hofplatze.
   Als nächste und einzige Erben der Defunctae haben sich jetzt erst gemeldet:

die Kinder und Enkel der verstorbenen Halbschwester Defunctae, nämlich der verstorbenen Sophie Louise Johanne gebornen Godduhn, verehelicht gewesen an den Königlich Hannöverschen Regiments=Chirurgus Johann Christian Gotthard Niemeitz in Lüneburg, namentlich
1) der Herr Friederich Justus Carl Niemeitz zu Lübeck,
2) der Herr Stadt=Chirurgus Heinrich David Denicke zu Lüneburg, als väterlicher Vormund seiner Vier minorennen Kinder seiner

[ => Original lesen: 1833 Nr. 6 Seite 2]

verstorbenen Ehefrau Juliane Cecilie Charlotte Dorothea gebornen Niemeitz,
3) der Herr Johann Friederich Conrad Nimeitz in Hannover, und
4) der Herr Hauptmann Christian Ludewig Niemeitz zu Lübeck.
      Der Herr Apotheker Christian Gottlieb Bergemann hieselbst hat vorgedachte Erb=Interessenten als solche zwar anerkannt, doch dabei die Vermuthung angezeigt, als wären noch andere, oder noch nähere Erben, namentlich im Hannövschen vorhanden.
      Unter solchen Umständen sind daher auf den bescheinigten Antrag der vorbenannten Interessenten, und nachdem selbige constitutionsmäßig sich zu dem Eide:
daß ihnen keine nähere oder gleich nahe Erben und auch keine letztwillige Verordnungen Defunctae bekannt seien,
erboten, in Grundlage der Stadtbuchordnung vom 22. December 1829 und der Verordnung über Legitimation in Erbfällen - gegenwärtige respective jede Restitution ausschließende Proclamata erkannt.
      Es werden demnach
1) Alle und Jede, welche nähere, oder gleich nahe Erbrechte, als die obgedachten Halbgeschwister=Kinder und Enkel Defunctae, oder welche sonst aus irgend einem nur erdenklichen Rechtsgrunde Forderungen, Ansprüche oder Rechtszuständnisse an den Nachlaß der am 13. October 1832 kinderlos und ohne letztwillige Verordnung verstorbenen Frau Apothekerin Juliane Marie Christine gebornen Godduhn, verehelicht gewesenen Bergemann, zu haben vermeinen, so wie auch
2) rücksichtlich des zum Nachlasse gehörigen Wohnhauses c. p. Zwecks der Berichtigung des Besitztitels, der Eröffnung der dritten Rubrik des künftigen neuen Stadtbuchs, und der Sicherung der Verlassung Alle und Jede, welche an dasselbe - belegen in hiesiger Kirchen=Straße sub Nr. 22 des Catasters, und früher vom wailand Zimmermeister Berckmann an den Schuster Lewerenz, von selbigem an den Zimmermeister Gumbert, und von diesem an Defuncta verkauft - Ansprüche aus irgend einem Grunde zu machen, eine Eintragung in die 3te Rubrik des neuen Stadtbuchs zu verlangen, oder der Verlassung desselben auf die Erben und den künftigen Käufer widersprechen zu können gedenken, insbesondere mithin für Schuldforderungen und Leistungen, welcherhalb ihnen eine Hypothek zusteht, und für Separations=Adjudications= und vorbehaltene Eigenthums=Rechte - hiermittelst peremtorisch zu dem auf hiesiger Rathsstube auf den

18. May dieses Jahres

Morgens 10 Uhr, anberaumten Liquidations=Termine vorgeladen und zwar

ad 1. um die näheren oder gleich nahen Erbrechte anzumelden und sofort rechtsgehörig zu bescheinigen, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheil, daß die obgedachten Halbgeschwister=Kinder und Enkel Defunctae, so wie die sich etwa Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen, und das Erben=Zeugniß ausgestellt werden wird, die sich nach der Praeclusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derer, welche die Erbschaft angetreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig seyn sollen, und
ad 2. um alle ihre An= und Widersprüche vorgetragen und rechtsgenügend zu bescheinigen, im widrigen aber zu gewärtigen, daß die sich nicht Meldenden mit allen ihren Ansprüchen rein abgewiesen, ihnen ein ewiges Stillschweigen werde auferlegt, und sie ihrer Real=Rechte für immer verlustig werden erklärt, die dritte Rubrik des neuen Stadtbuchs wird eröffnet, und die Verlassung und Umschreibung auf die genannten Erben und etwanige künftige Käufer wird verfügt werden.
    Signatum Schwaan am 29. Januar 1833.

Bürgermeister und Rath,                
als zum Stadt=Waysen=Gericht Verordnete.        
W. F. G. Ahrens.                       

J. H. C. Hollender,  
Secret. Civit.      


Extract.

      In Folge eines in den Intelligenz=Blättern befindlichen Proclama, werden alle diejenigen, welche an die von dem Oeconomen Lange hieselbst dem hiesigen Bäcker Jacob Kindt verkauften, vorherigen Postfahrer Moormannschen, Grundstücke:

1) das Wohnhaus c. p. sub Nr. 82 des hiesigen Häuser=Katasters,

[ => Original lesen: 1833 Nr. 6 Seite 3]
2) den Garten mit der darauf erbaueten Scheure sub Nr. 234 des Feldregisters,
3) das Ackerstück sub Nr. 281, - und
4) das Ackerstück Nr. 341 des Feldregisters
Ansprüche und Forderungen zu haben glauben, geladen, dieselben

am 28sten März d. J. Morgens 11 Uhr

auf hiesiger Rathsstube, sub praejuducio pro omni praeclusionis anzumelden und zu bescheinigen.
      Rehna den 15. Januar 1833.

Bürgermeister und Rath.      


Extractus proclamatis.

Nach einem in den Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, in Folge der Berufung der Erben des wailand Drechslers Beer hieselbst auf die Constitution vom 31. März 1812, Terminus ad liquidandum

auf den 26sten Januar 1833,

und Terminus ad transigendum auf

den 16ten Februar 1833

respve. sub poena praeclusi et perpetui silentii und des Beitritts zu den Beschlüssen der Anwesenden, praefigirt.
Signatum Rehna den 29. October 1832.

Großherzogl. Stadt=Gericht.      


      Zur Anmeldung und Rechtfertigung aller und jeglicher Forderungen und Ansprüche an den ehemaligen Schulzen Fetting zu Quaal, über dessen Vermögen der förmliche Concurs=Proceß eröffnet worden, ist ein Termin auf

den 16. Februar 1833

bei Strafe der Ausschließung von der gegenwärtigen Concurs=Masse angesetzt.
      Grevismühlen im Großen=Kranckower Patrimonial=Gericht den 23. Novbr. 1832.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


      Auf Antrag der Curatel des Kindes des vor etwa einem Jahre zu Lüdersdorf verstorbenen Hauswirthes Jochen Wittfoth, werden zum Zweck der Erforschung etwaniger nicht bekannter, auf dem Nachlasse des Letzteren haftender Schulden, alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde - den des Erbrechts allein ausgenommen, - Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß des wailand Hauswirths Wittfoth zu haben vermeinen, hiemit peremtorisch geladen. solche in dem hiezu auf

den 30sten April dieses Jahres,

Morgens 11 Uhr, anberaumten Liquidations=Termine anzumelden, auch durch Vorlegung etwa darüber vorhandener schriftlicher Beweismittel sofort zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß sie durch den alsbald zu publicirenden Praeclusiv=Bescheid mit ihren nicht, oder nicht vorschriftsmäßig liquidirten Anrechten, von diesem Nachlasse für immer werden abgewiesen und ausgeschlossen werden.
      Decretum Schönberg den 28. Januar 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                                     (L. S.)         stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Auf Antrag des Herrn Pächters Müller zu Römnitz, als Vormundes Gastwirth Mewesscher Kinder, soll, nach ertheiltem Decreto de alienando, das den gedachten Minorennen gehörende, am Fuße dieses näher beschriebene Gehöft auf der Baeck öffentlich durch das Meistgebot verkauft werden.
    Es sind zu dem Ende 2 Termine, als auf

den 28sten Januar und
den 12ten Februar d. J.

Vormittags 10 Uhr angesetzt, wozu demnach Kaufliebhaber hiermit eingeladen werden. Der im letzten Termine annehmlich meistbietende Licitant hat den Zuschlag, in Grundlage der, 8 Tage vor dem ersten Termine in hiesiger Gerichts=Registratur, auch beim Herrn Pensionair Müller, einzusehenden Verkaufsbedingungen zu erwarten, wie denn auch das Gehöft selbst, nach vorgängiger Meldung bei Letzterem, jederzeit in Augenschein genommen werden kann.
    Für den Fall des mißlingenden Verkaufs soll der letzte praefigirte Termin zugleich zur Verpachtung des Gehöfts unter dann bekannt zu machenden Bedingungen, benutzt werden.
      Decretum Schönberg den 3. Januar 1833.

Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.

  Das Mewessche Gehöft ist in einer freundlichen Gegend, eine halbe Stunde von Ratzeburg belegen. Es besteht aus:

1) einem bequem eingerichteten Wohnhause von 2 Stockwerken,
2) aus 3 Nebengebäuden, worin 8 Wohnungen,
3) einem 4ten Nebengebäude, worin 2 Wohnungen, Scheure und Stallraum.
  Diese Gebäude umschließen einen geräumigen

[ => Original lesen: 1833 Nr. 6 Seite 4]

Hofplatz. - Die 10 Wohnungen in den Nebengebäuden tragen zur Zeit eine jährliche Miethe von 98 Taler (Mecklenburg).

4) einem Gemüsegarten, worin eine Kegelbahn, ein Backofen mit Schauer und ein Brunnen,
5) noch einem großen Garten, und endlich
6) einer Koppel Ackers von 4 Scheffel Einfall.
      In dem Mewesschen Hause ist zeither Gastwirthschaft, Kramhandel und Tabacksfabrication betrieben worden: es eignet sich indeß auch zu verschiedenen anderen Fabrik=Anlagen, wie zur Ausübung der Bäckerei.


Ueber die Gewinnung des Torfs.

(Beschluß.)

          Man kann nun die Torfstücke nach ihrer verschiedenen Güte sortiren. Ferner kann man den Torf noch durchs Pressen um ein Großes verbessern. Ein gepreßtes Stück Torf hat Seine Feuchtigkeit verloren, und läßt das Feuer nicht So Schnell in seine Zwischenräume eindringen. Das Pressen geschieht auf folgende Art: Man hat einen Kasten von starken Bohlen, dessen Seitenbretter mit Riegeln versehen sind, und leicht auseinander genommen werden können. Diesen Kasten, der sowohl im Boden, als auch auf den Seiten kleine Löcher hat, stellt man einen oder auch nur einen halben Fuß von der Erde, so daß die auszupressenden wässerigen Theile des Torfs gehörig abfließen können. In den Kasten paßt man ein viereckigtes Brett, und bringt sodann eine Schraubenpresse an, um vermittelst dieser den Torf gehörig pressen zu können. Die Torfstücke legt man Schichtweise hinein, und preßt sie, indeß die in ihnen enthaltene Feuchtigkeit unten und an den Seiten abtröpfelt.
          Den Baggertorf oder Torfabgang verbessert man dadurch, daß man ihn stampft und in Formen eindrückt. Man wirft den Torf in einen sogenannten Sumpfkasten, pumpt Wasser darunter, tritt ihn tüchtig durcheinander und formt ihn dann, welches so geschieht: man hat einen Tisch mit vier Rädern, der eine schiefe Fläche bildet, und an der tiefen Seite mit einer vorstehenden Leiste versehen ist, damit die Formen, die man darauf legt, nicht herunterrutschen. Auf diesem Tisch formt man nun den Torf. Die Formen sind denen, deren sich die Ziegelbrenner bedienen, ganz ähnlich; man taucht sie ins Wasser, legt sie auf den Tisch, drückt Torf hinein, streicht ihn ganz glatt, faßt die Form auf der Seite an dem daran befindlichen Griffe an, läßt sie abwärts sinken, so daß der Torf nicht herausfallen kann, und trägt ihn auf den Trockenplatz, die Form aber wieder auf den Tisch.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Februar 1833.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 14 -
ein Schillings=Strumpf - 23 2
ein Sechslings=Semmel - 11 3
ein Dreilings=Semmel - 5 3
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 6 3/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


G e t r a i d e = P r e i s e
vom 5. Februar.
pr. Last contant in N2/3tel in
Lübeck
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 76
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 62
              Petersburger 80
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 39
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen 40
Wicken 38
Buchweitzen 36
Winter=Rapsaat die Tonne 14 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12 Mark (Lübeck)
Schlagleinsaat 14 Mark (Lübeck)
Köcksaat 4 Mark (Lübeck)


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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