No. 52
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 05. Juli
1892
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1892 Nr. 52 Seite 1]

Bekanntmachung.

[ => Original lesen: 1892 Nr. 52 Seite 66]                Die Ortsvorstände haben die Anmeldungen entgegenzunehmen und die nach den obigen Ausführungs=Vorschriften erforderlichen Eintragungen sofort vorzunehmen und zwar in Spalte 1. 2. 3. des Formulars A, von welchem von hier aus baldigst mehrere Exemplare erfolgen werden und für späteren Bedarf ein Bestand wird gehalten werden. Das Formular ist sodann mit der vorschriftsmäßigen Bescheinigung versehen ungesäumt dem unterzeichneten Zivilvorsitzenden zu übersenden.
                Ansprüche aus der Zeit vom 1. April bis 1. Juli cr. müssen vom 1. Juli ab in 4 Wochen angemeldet sein, widrigenfalls sie erlöschen, auch läuft die Frist für Anmeldungen künftig vier Wochen nach Beendigung der betr. Uebung ab.
                Um die rechtzeitige Zahlung der Unterstützungen möglichst zu sichern, ist es erforderlich, daß der Anspruch darauf Seitens der Einberufenen sofort nach Empfang der Einberufungsordre zur Anmeldung gelangt.
                Schönberg, den 1. Juli 1892.

Der Civilvorsitzende der Ersatzcommission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.


              Nachdem das Inkrafttreten der auf die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe bezüglichen Bestimmungen der Gewerbe=Ordnungs=Novelle vom 1. Juni 1891 zum 1. Juli dieses Jahres verfügt worden ist, werden hiemit für die Zeit vom 1. Juli ab die folgenden Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht:

1. die fünfstündige Beschäftigungszeit in den Handelsgewerben wird an den gewöhnlichen Sonn= und Festtagen
a. für Schönberg von 7-10 Uhr Vormittags und von 12-2 Uhr Nachmittags,
b. für das platte Land von 7 1/2-9 1/2 Uhr Vormittags und von 12-3 Uhr Nachmittags festgesetzt.
2. Am Sonntage nach dem 24. October sowie an den drei Sonntagen und dem Buß= und Bettage vor Weihnachten darf eine erweiterte Beschäftigungszeit auch auf die Nachmittagsstunden sich erstrecken, jedoch bleibt die Festsetzung dieser Stunden vorbehalten.
3. den Inhabern von Bäckereien ist gestattet, auch Sonntags von 6 Uhr Morgens an ihre Läden offen zu halten.
4. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß mit der regiminell genehmigten Zulassung eines erweiterten Geschäftsverkehrs nach Maßgabe des § 105 b beziehungsweise 105 e des Gesetzes eine Dispensation von den den Geschäftsverkehr im Handelsbetriebe beschränkenden Bestimmungen der einheimischen Verordnung vom 28. August 1855, betreffend die bessere Heilighaltung der Sonn= und Festtage, insbesondere von der Vorschrift des § 5 Nr. 1 dieser Verordnung nicht hat ertheilt sein sollen.
              Schönberg, den 25. Juni 1892.

Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei für das Fürstenthum Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.


[ => Original lesen: 1892 Nr. 52 Seite 2]

Bekanntmachung.

                Das diesjährige Ober=Ersatzgeschäft zur Aushebung der Militärpflichtigen des hiesigen Aushebungsbezirks findet statt

in Schönberg
im Boye'schen Gasthofe
am
Freitag, den 8. Juli.

                Zu demselben haben sich diejenigen Militairpflichtigen, welche nach Ausweis ihrer Loosungsscheine eine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht zu gewärtigen haben, und denen besondere Ladungen zugehen werden, Morgens präcise 9 Uhr einzufinden.
                Es steht jedoch jedem Militairpflichtigen, der in den Grundlisten des Aushebungsbezirks verzeichnet ist, frei, im Aushebungstermin zu erscheinen und der Ober=Ersatz=Commission etwaige Anliegen vorzutragen.
                Die bei der Musterung für diensttauglich befundenen Mannschaften gelangen zuerst zur Vorstellung.
                Im Anschluß an das Ober=Ersatzgeschäft findet die Superrevision der Temporair=Invaliden statt.
                Militairpflichtige, welche im Termin nicht pünktlich erscheinen, haben, insofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, auf Grund des §. 26, 7 der Wehr=Ordnung eine Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu gewärtigen, auch können denselben die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so werden sie dem Befinden nach als unsichere Dienstpflichtige zur sofortigen Einstellung gebracht werden.
                Die Ortsvorsteher haben für die pünktliche Gestellung der betreffenden Militairpflichtigen aus ihrer Ortschaft Sorge zu tragen.
                Schönberg, den 17. Juni 1892.

Der Civilvorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.


Die neue Postordnung,

welche am 1. Juli d. Js. in Kraft treten soll, bestimmt bezüglich der gestatteten Aenderungen an Drucksachen folgendes: Es soll gestattet sein: 1. auf der Außenseite der Drucksachensendung die bei Briefen zulässigen Vermerke anzubringen; 2. auf gedruckten Visitenkarten die Anfangsbuchstaben üblicher Formeln zur Erläuterung des Zwecks der Uebersendung der Karte handschriftlich anzugeben; 3. auf der Drucksache selbst den Ort, den Tag der Absendung, die Namensunterschrift oder Firmazeichnung, sowie den Stand des Absenders handschriftlich oder auf mechanischem Wege anzugeben oder abzuändern; 4. den Korrekturbogen des Manuskripts beizufügen und in denselben Abänderungen und Zusätze zu machen, welche die Korrektur, die Form und den Druck betreffen, solche Zusätze in Ermangelung des Raumes auch auf besonderen Zetteln anzubringen; 5. Druckfehler zu berichtigen; 6. gewisse Stellen des gedruckten Textes zu durchstreichen, um dieselben unleserlich zu machen; 7. einzelne Stellen des Inhalts, auf welche die Aufmerksamkeit gelenkt werden soll, durch Striche kenntlich zu machen; 8. bei Preislisten, Börsenzettel und Handelszirkularen die Preise, sowie den Namen der Reisenden und den Tag ihrer Durchreise handschriftlich oder auf mechanischem Wege einzutragen oder abzuändern; 9. in die Anzeigen über die Abfahrt von Schiffen den Tag der Abfahrt handschriftlich anzugeben; 10. bei Quittungskarten die durch das Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetz zugelassenen Eintragungen handschriftlich oder auf mechanischem Wege vorzunehmen, die Beitrags= und die Doppelmarken aufzukleben und die angeklebten Marken zu entwerthen oder zu vernichten; 11. in die Sendungen mit Büchern, Musikalien, Zeitschriften, Landkarten und Bildern eine Widmung handschriftlich einzutragen, auch diesen Sendungen eine auf den Preis der übersandten Gegenstände bezügliche Rechnung beizufügen und letztere mit solchen handschriftlichen Zusätzen zu versehen, welche den Inhalt der Sendung betreffen und nicht die Eigenschaft einer besonderen, mit diesem in keiner Beziehung stehenden Mittheilung haben; 12. bei Bücherzetteln (offen gedruckten Bestellungen auf Bücher, Zeitschriften, Bilder und Musikalien) die bestellten oder angebotenen Werke auf der Rückseite handschriftlich zu bezeichnen und den Vordruck ganz oder theilweise zu durchstreichen oder zu unterstreichen; 13. Modebilder Landkarten u. s. w. auszumalen und 14. bei Drucksachen, welche von Berufsgenossenschaften oder Versicherungsanstalten oder von deren Organen auf Grund der Unfallversicherungsgesetze oder des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes abgesandt werden und auf der Außenseite mit dem Namen der Berufsgenossenschaft oder der Versicherungsanstalt bezeichnet sind, Zahlen oder Namen handschriftlich oder auf mechanischem Wege einzutragen oder abzuändern und den Vordruck ganz oder theilweise zu durchstreichen.
Unfrankierte Postkarten und solche Postkarten, welche den äußeren Anforderungen nicht entsprechen, unterliegen dem Porto für unfrankierte Briefe. Außer Flüssigkeiten dürfen Oele, fette Stoffe, trockene abfärbende oder nicht abfärbende Pulver, sowie lebende Bienen als Waarenproben versandt werden, sofern ihre Verpackung den von der Postverwaltung vorgeschriebenen Bedingungen entspricht. Postnachnahmen sind fortan auf Briefen, Drucksachen und Waarenproben bis zum Gewicht von 250 Gramm sowie bei Postkarten und Packeten zulässig. Für Postaufträge zur Einholung von Wechselaccepten wird künftig weder eine Vorzeigegebühr, noch, im Fall der vergeblichen Vorzeigung, Porto für die Rücksendung des Postauftrages erhoben. Den Landbriefträgern dürfen zur Ablieferung an die Postanstalt Sendungen mit Werthangabe im einzelnen bis zum Wertbetrage von 400 Mk. vom Publikum übergeben werden. Der Absender kann auch bei Postanweisungen nachträglich das Verlangen der Abänderung der Aufschrift stellen. Postanweisungen, telegraphische Postanweisungen und Sendungen mit Werthangabe bis 400 Mk. dürfen bei Behinderung des Empfängers u. s. w. an ein erwachsenes Familienglied des Empfängers oder des Bevollmächtigten desselben bestellt werden.


Von der Kaiserreise wird vom Sonntag gemeldet: S. M. Schiffe Kaiseradler und Siegfried sind nach vom schönsten Wetter begünstigter Fahrt in der Nacht zum Sonntag im Hafen von Bergen vor Anker gegangen. Die Abfahrt nach Drontheim erfolgte im Laufe des Sonntags.
Die Kaiserin wird am 11. oder 12. Juli nach dem Marmorpalais in Potsdam übersiedeln, um daselbst ihren Sommeraufenthalt zu nehmen. Die kaiserlichen Prinzen reisen am 11. oder 12. dieses Monats zu mehr wöchentlichem Aufenthalte nach Schloß Wilhelmshöhe bei Cassel. Später begeben die ältesten kaiserlichen Prinzen sich noch zu mehrwöchentlichem Aufenthalte nach Seebad Norderney.

[ => Original lesen: 1892 Nr. 52 Seite 3]

- Die Nützlichkeit der Schwalben ist allgemein bekannt, dieselben sind in den Viehställen der Landwirte gern gesehene Gäste. Für viele andere nützliche Vogelarten werden Nistkästen angebracht und auch im Frühjahr gereinigt, aber für die Schwalben wird durchaus nichts gethan, obgleich ihr Gedeihen mit leichter Mühe wesentlich gefördert werden könnte und sich ihre Zahl vermehren würde. Die zweite Brut besonders wird durch das Ueberhandnehmen des Ungeziefers, der geflügelten Vogelsecke und der roten Vogelmilbe, sodaß nur wenige Tiere zum Ausflug kommen. Die meisten fallen aus den Nestern und gehen zu Grunde. Untersucht man im April den Inhalt eines Schwalbennestes, so findet man in dem Nistmaterial zahlreiche Puppentönnchen der Vogelsecke in Form etwa wie kleine Hanfkörner und von glänzend schwarzer Farbe. Eine zweimalige Reinigung der Nester ist deshalb nötig; bevor die Schwalben im Frühjahr eintreffen und sobald die erste Brut das Nest verlassen hat. Der ganze auf Papier geschüttelte Inhalt wird sofort verbrannt. Durch Anwendung von Insektenpulver oder Benzin wird die Reinigung eine vollständige. Diese ist leicht zu ermöglichen, wenn die Nester so an den Wänden und Balken angebracht sind, daß sie herabgenommen und wieder befestigt werden können. Zu dem Zwecke nagelt man zwei starke Brettstücke im rechten Winkel aneinander. Das eine dient in senkrechter Lage zur Befestigung, indem es vermittelst zweier Löcher an den in dem Balken sitzende Haken aufgehängt wird, auf dem andern, dem wagerechten Teile werden die Schwalben gern ihr Nest anlegen, wenn die Einrichtung an der bisher benutzten Stelle angebracht wird. Wie schwierig die Ausrottung von Ungeziefer ist, ersieht man daraus, daß ein seit Jahren gereinigtes Schwalbennest immer wieder einzelne Puppen der Vogelzecke enthält, die sich rasch vermehren würde.

Braut=Seidenstoffe schwarz, weiß, crême etc. - v. 65 Pfge. bis Mk. 22.85 - glatte und Damaste etc. (ca. 300 versch. Qual. u. Dispos.) vers. roben= und stückweise porto= und zollfrei das Fabrik Dépôt G. Henneberg (K. u. K. Hoflief.) Zürich. Muster umgehend. Doppeltes Briefporto nach der Schweiz.


Anzeigen.

Auf den Antrag des Rademachers Ollrogge zu Lankow soll über die daselbst sub Nr. 1 belegene Büdnerstelle c. p. seines noch minorennen Sohnes Joachim Ollrogge ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstück zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Sonnabend, den 23. Juli d. J.,
Vormittags 10 Uhr,

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Meldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstück sowohl gegen den jetzigen als auch die zukünftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 11. Mai 1892.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Der gegen das Dienstmädchen Stanislawa Krygier, geb. am 14. Maerz 1870 zu Targomitza bei Willatorwo (rect. Targowzia bei Willatowen) wegen Dienstvergehens unterm 15. Juni 1892 erlassene Steckbrief ist erledigt.
Schönberg, den 15. Juni 1892.

Großherzogl. Amtsgericht.
G. Horn.


Zur öffentlich meistbietenden Verpachtung der dritten Kupfermühle auf der Baek, welche die verehelichte Gültzow, früher verwitwete Ohst, bisher gepachtet hatte, steht ein Termin auf

Dienstag, den 12. d. M.
Vormittags 11 Uhr,
im Lokale des Gastwirths Spolert zu Bäk

an wozu Pachtliebhaber hiedurch mit dem Bemerken geladen werden, daß die Bedingungen in dem Verpachtungstermine bekannt gemacht werden.
Schoenberg, den 2. Juli 1892.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.


Das älteste und grösste
Bettfedern-Lager
William Lübeck in Altona
versendet zollfrei gegen Nachnahme (nicht unter 10 Pfd.) gute, neue

Bettfedern für 60 Pfg. das Pfund,
vorzüglich gute Sorte 1 M. 25 Pfg.
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Bei Abnahme von 50 Pfd. 5% Rabatt.
Umtausch bereitwilligst.

Fertige Betten (Oberbett, Unterbett und 2 Kissen) prima Inlettstoff aufs Beste gefüllt
einschläfig 20, 25, 30 & 40 M. 2schläfig 30,40, 45 & 50 M.


Herzogliche Baugewerkschule

Wtunt. 31. Oct.
Vorunt. 3. Oct.
  Holzminden   Wtr. 91/92
945 Schüler.

mit Maschinen- u. Mühlenbauschule
und Verpfleg.-Anst. Dir. L. Haarmann, Regbmstr.


Zahnschmerzen aller Art werden selbst wenn die Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extrakt beseitigt. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruf erworben und sollte daher in keiner Familie fehlen. In Fl. à 50 Pfg. im Alleindepot für Schönberg bei Heinr. Böckmann Bandagist.


Wer durch einen Anstrich mit
Carbolineum
sicheren u. dauernden Schutz d. Holzes erzielen will, wähle nur die echte, seit 16 Jahren bewährte Originalmarke
Avenarius
D. R.-Patent No. 46021.
Prospekte durch die Fabrikniederlage
Aug. Spehr, Schönberg.


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Gussstahl-Sensen 2,50 Mark.
Silber Gussstahl-Sensen 3 M.
und werde solche, wenn nicht Schneiden, umtauschen.
                                                    H. Brüchmann.


Gesucht zu Michaelis d. J. ein junges Mädchen zur unentgeltlichen Erlernung der Wirthschaft in einem ländlichen Haushalt. Off. unter C. W. 6. befördert die Annoncen=Expedition von Friedr. Dierking, Ratzeburg.


Wer gut schlafen will entferne die lästigen Federbetten bei eintretender Hitze und kaufe sich von den berühmten Normal=Schlafdecken à 3 1/2 Mk. (sonst 8-9 M.) ein oder zwei Decken, dann schläft man gut.

                          Deckenniederlage von Herrmann
                          Stettin, Breitestr. 61.


Pferd Sommer-Pferdedecken
aus leinenem Drill, vorn zum Zuschnallen à 5 M., leichtere à 4 M. Fliegen-Netzdecken f. Pferde à 6 M. Kopf u. Hals bedeckend.

Fertige Ernte=Pläne 15 Fuß, 20 Fuß, 25 Fuß lang.
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10-12 Fuß breit         à 10 M.   15 M.   21 M.,

2 Ctr.=Getreide=Säcke a 90 Pfg.
                                                    H. Herrmann, Deckenfabrik, Stettin.


[ => Original lesen: 1892 Nr. 52 Seite 4]

               Die Unterzeichneten zeigen ihren verehrlichen Kunden hierdurch ergebenst an, daß sie laut Reichsgesetz ihre Verkaufsstellen vom 1. Juli d. J. an an Sonn= und Festtagen nur 5 Stunden offen halten dürfen und zwar

in der Stadt Schönberg                                                    
von 7-10 Vormittags und von 12-2 Uhr Nachmittags
auf dem Lande                                                                    
von 7 1/2 -9 1/2 Vorm. und von 12-3 Uhr Nachmittags.

               Am 1. Oster=, Pfingst= und Weihnachtstage müssen die Läden den ganzen Tag geschlossen sein. Den Inhabern von Bäckereien ist es gestattet, von 6 Uhr Morgens an ihre Verkaufsläden offen zu halten.
               Schönberg, den 30. Juni 1892.

Die Inhaber von offenen Verkaufsstellen des Fürstenthums Ratzeburg.


               Wir machen hiermit die Anzeige, daß wir

Herrn W. A. Utermöhl in Schönberg i/M.

bevollmächtigt haben, für uns Kaufrübenverträge verbindlich abzuschließen und ist durch diesen Herrn jede gewünschte Auskunft zu verlangen.

                                                    Rübenzucker-Fabrik Oldesloe A.-G.


Lanolin-Seife
von der Parfümerie Union, Berlin
ist ein unschätzbares Mittel sammetartige Weichheit der Haut herzustellen und zu erhalten.
a Stück 50 Pfennige zu haben bei
                                                    C. Schwedt.


ff. Matjes Hering
                                             empfiehlt
                                                    A. Wigger Nachf.


Gesucht zum 1. August ein Mädchen, das selbständig kochen kann und Hausarbeit versteht.

                                                    Frau Professor Stiehl
                                             in Lübeck, Breitestraße 65, II. Etage.


Gesucht zum 1. August ein sauberes Mädchen, welches mit der Wäsche Bescheid weiß, für einen kleinen Hausstand in Lübeck.

Frau Hornemann Lübeck, Hansastraße 23a.


Möbelversicherungs=Verein
im
Fürstenthum Ratzeburg.

Die Mitglieder werden gebeten, den laut § 17 der Statuten fälligen einfachen Beitrag für das halbe Jahr vom 1. Januar bis zum 1. Juli d. J. bis zum 15. d. M. an die Kreisvorsteher zu entrichten.
Bemerk. Für den Kreis Carlow ist der Arbm. P. Törper in Carlow zum Kreisvorsteher gewählt. Für die Stadt Schönberg u. die Ortschaften Retelsdorf, Gr. u. Kl. Bünsdorf u. Rabensdorf wird der Sekretär und für die Ortschaften jenseit Schönberg der Gastwirth Oldenburg in Lockwisch die Geschäfte des Kreisvorstehers vorläufig übernehmen. Die Mitglieder in Schönberg werden ersucht, ihre Beiträge an Arbeitsmann H. Fischer, Siemzerstr. 92 abzugeben.

                                                    Der Vorstand.


Klavierunterricht
wird ertheilt.                                                    
Näheres durch die Expedition.


Am Sonntag, den 10. und Montag, den 11. Juli findet beim Gastwirth Sterly ein

Verschießen von fettem Ochsenfleisch

statt, wozu der Satz von drei Schüssen 1 Mark kostet.

Hierzu ladet ergebenst ein                                                    
                                                    J. Bahr Wwe.
Selmsdorf, den 5. Juli 1892.                                                    


Ich verreise am 9. Juli auf etwa 4 Wochen                          
                                                    R. Jatzow, Augenarzt
                                                    Lübeck.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg
nach Lübeck:
9,49 Vorm. 11,59 Mitt. 3,10 Nachm. 7,11 Abends. 11,55 Nachts.
nach Kleinen:
7,32 Morg. 10,13 Vorm. 12,50 Nachm. 5,26 Nachm. 8,39 Abends.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Viehmarkt in Hamburg.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1892 Nr. 52 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 52 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 5. Juli 1892.


Der "Köln. Ztg." zufolge hat der Kaiser das Gesuch, daß preußische Militärkapellen auf der Chicagoer Weltausstellung konzertieren dürfen, abschlägig beschieden.
Die Abreise der russischen Kaiserfamilie in Kopenhagen, die am Freitag stattfinden sollte, wurde im letzten Augenblick verschoben.
Der König von Italien ließ dem 1. hessischen Husarenregiment Nr. 13 in Bockenheim eine Spende von 5000 Franken zur Verteilung an die Unteroffiziere und Mannschaften zukommen.
Zu dem Besuch des italienischen Königspaares in Berlin meldet man aus Rom, daß die Militärfrage zwischen dem König von Italien und dem Kaiser von Deutschland nicht berührt worden sei, was seitens des italienischen Volkes mit Befriedigung aufgenommen wurde. Deutschland gewähre Italien vollständige Freiheit bezüglich der Reduktion seiner Armee.
Einer großen Gefahr sind Czar Alexander von Rußland und König Christian von Dänemark in Kopenhagen entgangen. Als am Sonnabend nachmittags der Kaiser und der König das große Vogelschießen verließen, kamen, wie ein Kopenhagener Blatt meldet, ein paar scheue Pferde gestreckten Laufs die Straße daher und stürzten dem mit vier Pferden bespannten Wagen des dänischen Königs entgegen. Ein schreckliches Unglück wäre unausbleiblich gewesen, wenn sich nicht der Spitzreiter im kritischen Augenblick den daher stürmenden scheuen Pferden entgegengeworfen hätte. Er fiel den schnaubenden Tieren in die Zügel; die Pferde standen, aber sein eigenes Pferd stürzte zu Boden; der mutige Reiter wurde verletzt und mußte ins Gemeindehospital geschafft werden. Die beiden Fürsten kamen mit dem Schrecken davon.
In Helgoland werden gegenwärtig 5 Panzertürme errichtet, darunter einer auf der Südspitze. Die Kasematten für Gamisch werden bei Lapskuhl errichtet, das Pulvermagazin beim früheren Gouvernementsgebäude.
Die Vorbereitungen zur Regelung des Apothekerwesens durch das Reich sind nunmehr etwas weiter fortgeschritten. Der Apotheker=Zeitung zufolge hat das preußische Kultus=Ministerium sich über seine Stellungnahme zu der Angelegenheit schlüssig gemacht und eine darauf bezügliche Denkschrift soll dem Reichskanzler zugehen.
Am Sonntag Abend traf der greise Altreichskanzler in Bad Kissingen ein und kann sich nun der Erholung widmen, nachdem er eine volle Woche voll rauschender Huldigungen hinter sich hat, die aber, wie Dr. Schweninger sich aussprach, erfrischend auf den alten Herrn gewirkt haben. Wie in Dresden und in Wien wurden dem Fürsten auch in München, wo die Ankunft in der Nacht zum Freitag erfolgte, große Huldigungen bereitet. Eine Person versuchte allerdings zu pfeifen, wurde aber verhaftet, und ein Mann sogar wegen verschiedener Aeußerungen von der Menge so geprügelt, daß die Polizei sich ins Mittel legen mußte. In München bewegte sich der Fürst sehr viel in der Oeffentlichkeit, selbst das altberühmte Hofbräuhaus suchte er auf, wo er aus dem Kruge eines ihm gegenübersitzenden Schmiedes trank bis sein Krug kam. Sonntag Mittag erfolgte die Abreise aus München die über Augsburg und Würzburg nach Kissingen ging, wo der Fürst längere Zeit verbleiben wird.


- Als Kaiser Wilhelm am Dienstag Abend mit dem "Kaiseradler" durch den Swinemünder Hafen fuhr und die Festungswerke passierte, entzündete sich beim Salutschießen eine Kartusche beim Einsetzen in das Rohr und es wurden dadurch zwei Mann schwer, der Unteroffizier leicht verwundet.
- Von den Aerzten, die von der österreichischen Regierung nach den vom Flecktyphus heimgesuchten Bezirken entsendet, worden sind, sind 16 der Seuche erlegen.
- Nach dem Pariser "Gaulois" wurde soeben die französische Regierung amtlich verständigt, daß Deutschland eine Weltausstellung im Jahre 1900 organisieren werde.
- Die Rechnung ohne den Wirt und ohne die Musikanten hatten Berliner Sozialdemokraten gemacht, die am Sonntag zu einer Tanzfestlichkeit von "Genossen" nach Spandau gekommen waren. Es handelte sich um eine Feier der Schneidergesellen. Als man sich mitten in der üblichen Kaffeepause befand, erhob sich ein Berliner und nahm das Wort zu einer sozialistischen Ansprache, die mit einem Hoch auf das Arbeiterproletariat schloß. Ein teil der Gäste stimmte sodann mit ihm die Arbeitermarseillaise an, während er das Orchester aufforderte, den Gesang zu begleiten. Die Musik spielte aber plötzlich zur allgemeinen Ueberraschung die Nationalhymne und zwar so energisch, daß sie den Gesang schließlich übertönte. Als die Sozialisten nun Miene machten, gegen die Musiker vorzugehen, schritt der Wirt ein, gebot Feierabend, da er sein Lokal nicht für eine sozialdemokratische Demonstration, sondern nur für ein Tanzvergnügen hergegeben habe. Das Fest hatte so einen vorzeitigen Abschluß gefunden und unter lebhaften Protesten entfernten sich die Gäste.
- Graf Herbert Bismarck und Gemahlin, welche bekanntlich ihren Aufenthalt in Schönhausen nehmen werden, treffen in den nächsten Tagen nach Beendigung ihrer Hochzeitsreise dort ein. Fürst Bismarck wird, nachdem er seine Kur in Kissingen beendet hat, dem neuvermählten Paar in Schönhausen einen längeren Besuch abstatten.
- In Frankfurt a. M. wurde am Freitag vormittag ein Lehrling des Bankhauses "Gebrüder Wolff" am Salzhaus auf der Treppe des Bankhauses von 2 Individuen überfallen, die augenscheinlich wußten, daß der Lehrling soeben auf der dortigen Reichsbank=Hauptstelle einen Check von angeblich 150 000 Mk. einkassiert hatte. Die Räuber entflohen mit dem Gelde, einer derselben wurde aber eingeholt und festgenommen. Die geraubte Summe wurde bei demselben vorgefunden. Der zweite Attentäter entkam.
- In Wien fürchtet man die Einschleppung der Cholera durch Gargarinsche Dampfer auf der Donau. Die Blätter verlangen daher die Sperrung der Donauhäfen für die Gargarinschen Dampfer.
- Eine Sparkasse für reisende Handwerksburschen, diesen kühnen Gedanken regt Pastor Mörchen in dem Fachblatt "Die Arbeiterkolonie" an. Und es handelt sich nicht bloß um eine Sparkasse, sondern gleich um ein Netz von Sparkassen über ganz Deutschland, so daß die jungen Leute in Magdeburg wieder zurückverlangen könnten, was sie in Köln eingezahlt, oder in Rostock etwas hinzufügen könnten zu dem Anfang, den sie in Augsburg gemacht haben. Nämliche so: Jede Herberge zur Heimath wird eine Nebenstelle einer großer deutschen Sparkasse, die der deutsche Herbergsverband verwalten würde; die Wanderer bekämen Sparbücher des D. H. V. Vorläufig liegt der Gedanke noch in den ersten Anfängen und wird z. Z. von zwei Sachverständigen, Pastor Senckel und Inspektor Vetter, auf seine Lebensfähigkeit hin untersucht. Wer hätte vor einem Dutzend Jahren daran gedacht, daß man den Fechtbrüdern das Sparen zumuten dürfte!
- Man schreibt aus Haltern in Westphalen: In wirklich beneidenswerter Lage befinden sich die von Alters her dort ansässigen, Bürger des kleinen Landstädtchens, da auch in diesem Jahre an 400 Familien sog. "Bürgergeld" ausgezahlt wird. Jede Familie erhält 40 Mk., und zwar stammt dieses Geld aus den Erträgnissen der städtischen Forsten. Außerdem empfängt jeder Bürger jährlich ein Fuder Holz, auch wird demselben für einen Zeitraum von 6 Jahren ein Grundstück zur Benutzung unentgeltlich überlassen. Auch steht den Bürgern das Recht zu, auf den städtischen Weiden zwei Kühe weiden zu lassen. Glückliches Haltern!


[ => Original lesen: 1892 Nr. 52 Seite 6]

Mädchenmord=Prozeß.

Vor einigen Tagen hat in Magdeburg der Prozeß gegen das Mörder=Ehepaar Erbe=Buntrock begonnen. Am 21. November v. J. wurde in der Neuhaldenslebener Forst ein oberflächlich verscharrter kopfloser Rumpf einer bis aufs Hemd entkleideten weiblichen Leiche gefunden. Einige Tage darauf wurde auch, nicht weit von der Stelle, wo der Rumpf gelegen, der dazu gehörige Kopf verscharrt aufgefunden. Es wurde sehr bald festgestellt, daß die Ermordete die unverehelichte Emma Kasten aus Minden war. Sie war am 21. Mai infolge einer Zeitungsannonce durch eine Stellenvermittlerin als Reisebegleiterin engagiert worden. Mit letzterer, in deren Begleitung sich ein Mann befand, hat sie sich am Abend angeblich noch nach Neuhaldensleben begeben, seit dieser Zeit aber nichts von sich hören lassen. Am 8. Januar d. J. gelang es, die "Stellenvermittlerin" in Osnabrück zu verhaften. Es war dies die unverehelichte Dorothea Buntrock aus Holzminden, die seit einiger Zeit in Osnabrück wohnte und hier an junge Mädchen gegen ein Honorar von monatlich 15 Mark Unterricht im Zuschneiden ertheilte. Die Buntrock leugnete anfänglich, an ihrer Schuld war jedoch kein Zweifel; denn sie trug nicht nur Kleider der Ermordeten, man fand auch eine große Anzahl der unglücklichen Kasten geraubte Kleidungsstücke, sowie die der Kasten gehörige Uhr, Koffer etc. bei ihr vor. Ferner wurde ein Brief bei der Buntrock vorgefunden, aus dem hervorging, daß der bereits erwähnte männliche Begleiter und Mitthäter der schon mehrfach bestrafte Agent und Glaser Fritz Erbe aus Burgstall war. Von letzterem war gerade am 8. Januar ein Brief aus Bielefeld an die Buntrock eingetroffen, indem er mittheilte, daß er ins Ausland flüchten wolle. Sofort begab sich Kriminalkommissar Schmidt aus Magdeburg, der auch die Buntrock verhaftet hatte, nach Bielefeld. Dort gelang es dem Beamten, Erbe in einer Gastwirthschaft zu verhaften. Nach längerem Leugnen bequemte sich die Buntrock zu einem Geständniß. Sie gab an: Sie sei an einem Spätabend des 21. Mai mit der Kasten durch den Neuhaldenslebener Forst gegangen, um angeblich das junge Mädchen zu ihrer Herrschaft zu führen. Mitten im Walde hatte sich Erbe zu ihnen gesellt. Dieser habe dem jungen Mädchen eine Bindfadenschlinge um den Kopf geworfen, ihm damit die Kehle zugeschnürt, um das Mädchen am Schreien zu verhindern. Alsdann habe er dem Mädchen mit einem Messer den Kopf vom Rumpfe getrennt. Hierauf haben sie beide die Leiche bis aufs Hemd entkleidet und sie etwa einen Fuß tief in die Erde vergraben. Man vermuthet, daß Füchse den Leichnahm gewittert und ihn bloßgelegt haben, ein Umstand, der nach Verlauf eines halben Jahres zur Entdeckung der Mordthat geführt hat.
Nachdem die Buntrock diese That zugestanden, gelangte man zu der Vermuthung, daß das Verbrecherpaar noch weitere Unthaten begangen haben dürfte. Sehr bald traf auch bei der Magdeburger Staatsanwaltschaft aus Hameln die Nachricht ein, daß vor Jahresfrist die siebzehnjährige Tochter des früheren Hotelbesitzers in Hameln sich infolge einer Zeitungsannonce nach Hannover begeben habe, um von dort behufs Antritts einer durch eine Stellenvermittlerin ihr beschafften Stelle als Reisebegleiterin bei einer nach Italien reisenden Herrschaft nach Köln zu fahren. Die Stellenvermittlerin hatte sich in ihren Briefen Anna Blume genannt. Von der Dora Klages habe man seit ihrer Abreise von Hameln nicht die geringste Nachricht erhalten, die sorgfältigsten Nachforschungen seien bisher ohne Erfolg geblieben.
Sofort angestellte Ermittelungen ergaben, daß der von der Stellenvermittlerin Anna Blume an die Klages geschriebene Brief zweifellos von der Hand der Buntrock geschrieben war. Auch einige der Klages gehörige Sachen wurden bei der Buntrock vorgefunden. Nach längerem Leugnen gestand die Buntrock, daß sie in Gemeinschaft mit Erbe auch die Klages ermordet und beraubt habe. Sie habe, nach Verabredung mit Erbe, im August 1890 in Hannover in eine dortige Zeitung eine Anzeige einrücken lassen, worin sie für eine kränkliche Dame eine Gesellschafterin suchte. Aus der Zahl der sich meldenden Bewerberinnen habe sie mit Erbe die Klages ausgewählt. Am 25. August 1890 sei sie mit ihr von Hannover nach Eschede gefahren. Von dort sei sie mit dem Mädchen nach Lohe gegangen. Inzwischen war der Abend hereingedämmert, und in der Dunkelheit glaubte sie (die Buntrock) vom richtigen Wege abgekommen zu sein. Sie habe die Klages veranlaßt auszuruhen, bis jemand kommen würde, um sie auf den richtigen Weg zu bringen. Sehr bald sei auch Erbe des Weges gekommen. Dieser, der gethan habe, als kenne er die Buntrock nicht, habe den richtigen Fußsteig gezeigt und sei auch "zur Gesellschaft" mitgegangen. Plötzlich seien sie beide über die Klages hergefallen. Sie (die Buntrock) habe dem jungen Mädchen ein Tuch in den Mund gestopft, um es am Schreien zu verhindern, alsdann habe Erbe dem Mädchen mit einem Schlächtermesser den Kopf abgeschnitten. Während hierauf Erbe mit einem mitgebrachten Spaten ein Loch gegraben, habe sie die Ermordete entkleidet. Sie haben dann den Leichnam begraben. Obwohl Erbe noch immer jede Betheiligung an den Mordthaten in Abrede stellt, so hat sich dieser dennoch in Gemeinschaft mit der Buntrock vor dem Schwurgericht des Magdeburger Landgerichts wegen zweifachen Mordes und schweren Raubes zu verantworten.
Die Buntrock ist der That geständig, sie behauptet, den Mädchen den Kopf gehalten zu haben, während Erbe ihnen den Hals durchschnitt. Einzelne Aussagen der Angeklagten zeugen von einer solchen Verthiertheit, daß es nicht möglich ist, sie hier wieder zu geben. Während eines Theiles der Verhandlungen wurde aus Sittlichkeitsgründen die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Erbe leugnet in frecher Weise jede Schuld und beruft sich auf mehrere sicher zu ermittelnde Zeugen, es ist durch die bisherigen Verhandlungen aber bereits soviel Beweismaterial erbracht, daß an der Schuld und schließlichen Verurtheilung der Angeklagten nicht zu zweifeln ist. Um noch einige Zeugen zu hören, ist der Prozeß auf kurze Zeit vertagt, dürfte in den nächsten Tagen aber seinen Abschluß finden.


- Professor G. Schweinfurth ist am 25. d. von seiner zu botanischen Forschungen unternommenen zweiten Reise nach dem abessinischen Vorland, der italienischen Kolonie Eritrea, in bestem Wohlsein wieder nach Berlin zurückgekehrt. In gewohnter Weise hat er auch diesmal sehr umfängliche Sammlungen mitgebracht. Neben den botanischen sind besonders die anthropologischen hervorzuheben, welche das pathologische Institut zu Berlin erhält; sie umfassen 110 Schädel von Tiger=Abessiniern und sind nach Art und Herkunft wahrscheinlich die ersten, die nach Europa gelangt sind.
- Vom Kyffhäuser schreibt man: Die fürstlich rudolstädtische Regierung hat angeordnet, daß die alte Bergruine auf dem Kyffhäuser, um sie vor Verfall zu schützen, frisch gefugt und geklammert werden soll. Der zu erbauende neue Burgsaal wird nach einem Entwurf des Architekten Bruno Schmitz in Kreuzgewölben aufgeführt, seine Länge ist auf 23 Meter bestimmt. Gemälde und Dekorationen sollen den Kyffhäusersagen entsprechen. Eine Halle wird mehrere hundert Personen aufnehmen können, ferner werden Logierzimmer, eine Verkaufshalle und Stallungsräume für 24 Pferde hergerichtet. Eine Fernsprechleitung verbindet das neue Burghaus mit mehreren Orten der Umgegend.
- Strenges Urteil gegen einen Arzt. Der Appellhof zu Luxemburg hat das gegen den Arzt Grechen vom Gerichte in erster Instanz gefällte Urteil abgeändert und den Doktor Grechen zu 14 Tagen Gefängnis, 100 Fr. Buße und 8000 Fr. Schadenersatz an die Civilpartei verurteilt. Grechen hatte in seinen Veröffentlichungen mit bestimmten Krankheiten behaftete Patienten aus der Luxemburger Gesellschaft so genau bezeichnet, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel herrschen konnte. Die Motivierung des Urteils ist sehr scharf. Die Veröffentlichungen, heißt es darin, hätten einen Skandal, wie er bisher in Luxemburg noch nicht vorgekommen sei, erregt und ein wissenschaftliches Interesse könne unmöglich vorgeschützt werden.


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