[ => Original lesen: 1892 Nr. 50 Seite 1] Nachdem das Inkrafttreten der auf die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe bezüglichen Bestimmungen der Gewerbe=Ordnungs=Novelle vom 1. Juni 1891 zum 1. Juli dieses Jahres verfügt worden ist, werden hiemit für die Zeit vom 1. Juli ab die folgenden Bestimmungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
1. die fünfstündige Beschäftigungszeit in den Handelsgewerben wird an den gewöhnlichen Sonn= und Festtagen
a. für Schönberg von 7-10 Uhr Vormittags und von 12-2 Uhr Nachmittags,
b. für das platte Land von 7 1/2-9 1/2 Uhr Vormittags und von 12-3 Uhr Nachmittags festgesetzt.
2. Am Sonntage nach dem 24. October sowie an den drei Sonntagen und dem Buß= und Bettage vor Weihnachten darf eine erweiterte Beschäftigungszeit auch auf die Nachmittagsstunden sich erstrecken, jedoch bleibt die Festsetzung dieser Stunden vorbehalten.
3. den Inhabern von Bäckereien ist gestattet, auch Sonntags von 6 Uhr Morgens an ihre Läden offen zu halten.
4. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß mit der regiminell genehmigten Zulassung eines erweiterten Geschäftsverkehrs nach Maßgabe des § 105 b beziehungsweise 105 e des Gesetzes eine Dispensation von den den Geschäftsverkehr im Handelsbetriebe beschränkenden Bestimmungen der einheimischen Verordnung vom 28. August 1855, betreffend die bessere Heilighaltung der Sonn= und Festtage, insbesondere von der Vorschrift des § 5 Nr. 1 dieser Verordnung nicht hat ertheilt sein sollen.
Schönberg, den 25. Juni 1892.
Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei für das Fürstenthum Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.
Am Donnerstag Vormittag empfing der Kaiser noch im Neuen Palais bei Potsdam den italienischen Minister des Auswärtigen Brin. Am Freitag mittag 1 Uhr fand bei dem Kaiserpaar im Neuen Palais eine größere Frühstückstafel statt, zu der ca. 50 Einladungen ergangen waren. Um 2 1/2 Uhr erfolgte die Abreise des italienischen Königspaares von der Wildparkstation aus nach Dresden. Um 6 Uhr abends traf das italienische Königspaar in der Villa Strehlen bei Dresden zum Besuch des sächsischen Königspaares ein. Um 10 1/2 Uhr erfolgte die Weiterreise nach Frankfurt a. M., wo die Ankunft am Sonnabend früh 9 Uhr erfolgte. Später begab sich das italienische Königspaar nach Homburg zum Besuch der Kaiserin Friedrich.
S. M. der Kaiser ist am Freitag Abend von Potsdam nach Kiel abgereist und dort am Sonnabend früh eingetroffen. Dort hat sich der Kaiser an Bord der Yacht "Hohenzollern" begeben und wohnte Vormittags der Regatta bei. Sonntag Nachmittag reiste der Kaiser nach Stettin, wo die Ankunft am Montag Vormittag gegen 10 Uhr stattfand. Mittags 12 Uhr wohnte der Kaiser dort dem Stapellauf S. M. Aviso "St" bei und kehrte nachmittags auf demselben Wege nach Kiel zurück, wo derselbe am 29. vormittags der See=Regatta des kaiserlichen Yachtklubs beiwohnen wird. Am Abend desselben Tages tritt der Kaiser seine Nordlandsfahrt an.
Der Kaiser hat dem italienischen Minister des Auswärtigen, Brin die Brillanten zum Großkreuz des Rothen Adlerordens verliehen, den dieser im Jahr 1889 bei dem Besuch des Kaisers in Italien als Marineminister erhalten hat. Die Unterhandlungen, die zwischen dem Reichskanzler und dem italienischen Minister geflogen worden sind, müssen ein sehr befriedigendes Ergebnis gehabt haben, denn es ist unverkennbar, das Herr Brin mit ganz besonderer Auszeichnung und Herzlichkeit in Berlin aufgenommen und ähnlich gefeiert worden ist, wie vor drei Jahren Herr Crispi. Der Reichskanzler hat am Mittwoch ihm zu Ehren ein Essen gegeben, an welchem außer Ministern und Diplomaten auch der Bürgermeister Herr Zelle, teilgenommen hat. Der italienische Geschäftsträger Marquis Beccaria hat den rothen Adlerorden 2. Klasse in Brillanten, der Privatsekretär Brins, Pavarisii, den Kronenorden 2. Klasse erhalten. Auch eine Anzahl anderer Persönlichkeiten aus dem Gefolge des Königs sind durch Orden ausgezeichnet worden.
Im königl. Schloß zu Homburg v. d. H. hat am Mittwoch eine große Feier aus Anlaß der Verlobung der Prinzessin Margarethe mit dem Prinzen Friedrich Karl von Hessen stattgefunden. Tags zuvor war die Einwilligung des Kaisers eingetroffen, die der Bräutigam persönlich eingeholt hatte.
Der preußische Justizminister hat die Behörden angewiesen, "auf Klarheit und Einfachheit der Ausdrucksweise in den Entscheidungen und Verfügungen" zu achten.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel, Eisenbahnen, Post und Justiz berieten
[ => Original lesen: 1892 Nr. 50 Seite 2]am Dienstag das Gesetz über eine einheitliche Zeitbestimmung. Das Gesetz wurde angenommen.
In Darmstadt genehmigte die 2. Kammer mit 31 Stimmen die Erhöhung der Civilliste des Großherzogs auf 1 200 000 Mk. Die Regierung hatte 65 000 Mk. mehr gefordert.
Aus gutunterrichteter Stelle wird kategorisch mitgetheilt, daß alle Zeitungsmeldungen über den Inhalt einer etwaigen neuen Militärvorlage auf Vermutungen beruhen. Wann eine neue Vorlage an den Reichstag kommt, steht noch nicht fest und die Beratungen über Neuorganisation des Militärwesens werden in so engen Kreisen gepflogen, daß selbst höherstehende Offiziere noch nichts Bestimmtes wissen.
Die Gemahlin des deutschen Botschafters, Prinzessin Reuß, stattete in Wien am Mittwoch Vormittag dem Fürsten und der Fürstin Bismarck einen halbstündigen Besuch ab.
Während des Einzuges des Königs von Italien in Berlin hatte die russische Botschaft Unter den Linden keinerlei Schmuck angelegt und nicht einmal geflaggt. Die französische Botschaft am Pariser Platz wies eine Fahne auf.
Die Pariser Journale verfolgen die Reise des Fürsten Bismarck mit großem Interesse und schildern die Ereignisse derselben auch ziemlich wahrheitsgetreu. Nur behaupten sie Fürst Bismarck werde lediglich deshalb von der Bevölkerung so stürmisch begrüßt, weil man eine Demonstration gegen den Kaiser und den Grafen Caprivi in Szene setzen wolle. Den italienischen König dagegen überschütten die französischen Zeitungen wegen seiner Reise nach Deutschland mit Beleidigungen! Daß sie ihm eine Demütigung vor dem deutschen Kaiser vorwerfen, ist noch das Geringste. Nebenbei wird wiedermal der unvermeidliche Czarenbesuch in Paris angekündigt, der sich nie verwirklicht.
- Das Eisenbahnprojekt Schwerin=Gadebusch=Rehna kam am Mittwoch in einer im Sandtschen Hotel zu Gadebusch abgehaltenen Versammlung, an welcher Interessenten aus den genannten drei Städten und der Umgegend theilnahmen, zur Besprechung. Es soll, wie nach der "M. Z." verlautet, ein energisches Vorgehen in dieser Angelegenheit in Aussicht gestellt sein, auch wurde bei dieser Gelegenheit der Bau einer Zuckerfabrik in Gadebusch besprochen.
- Die "M. Z." hört über den Verlauf der diesjährigen Herbstübungen das Nachstehende: Die Brigademanöver der 33. Infanteriebrigade (Hanseatische Infanterieregimenter Nr. 75 und 76, Großherzoglich Mecklenb. Dragonerregiment Nr. 18 und Theile des Holsteinschen Feldartillerieregiments Nr. 24) werden in der Gegend von Wittenburg stattfinden; die entsprechenden Uebungen der 34. Infanteriebrigade (Großherzogl. Mecklb. Grenadierregiment Nr. 89 und Füsilierregiment Nr. 90, Großherzogl. Mecklenb. Dragonerregiment Nr. 17 und Theile des Holsteinschen Feldartillerie=Regiments Nr. 24) zwischen Parchim und Schwerin. Daran schließen sich die dreitägigen Manöver der 17. Division in der Gegend von Hagenow und das dreitägige Corpsmanöver gleichfalls in der Gegend von Hagenow=Wittenburg. An dem Corpsmanöver wird auch die 18. Division theilnehmen, welche ihre Manöver zum Theil im Lauenburgischen, zum Theil in Mecklenburg in der Gegend von Boizenburg abhält. Die 17. Kavallerie=Brigade wird vorher in der Gegend von Ludwigslust in der Brigade exerzieren. Die Stadt Schwerin wird voraussichtlich am 6. und 7. September Einquartierung erhalten.
- Eine auch weitere Kreise interessirende Gerichtsverhandlung trug sich vor dem Neustrelitzer Schöffengerichte zu. Im März ds. Js. begegnete nämlich der Arbeitsmann W., der einen beladenen Dungwagen fuhr auf der Penzliner Chaussee einer Abtheilung Soldaten. Von Weitem wurde ihm zugerufen, nach links auszubiegen. Er that dies selbst auf wiederholte Aufforderung nicht und blieb mitten auf der Chausee mit seinem Fuhrwerk stehen. Das Militär mußte ausbiegen. Das Polizeicollegium stellte auf Veranlassung des Bataillonscommandos dem Arbeitsmann W. eine auf einen Tag Haft oder 2 M. Geldbuße lautende Strafverfügung zu. W. beantragte die richterliche Entscheidung, die Freitag gefällt wurde und das Polizeimandat bestätigte, außerdem aber den Angeklagten in die Gerichtskosten verurtheilte.
Der kritische Tag zweiter Ordnung, der vom Professor Falb für den 24. Juni angesagt worden war, brachte in Norddeutschland einen mächtigen Sturm, welcher schon in den ersten Stunden nach Mitternacht durch Heulen und unheimliches Pfeifen sich bemerkbar machte und mancherlei Schaden anrichtete. In den Städten wurden Ziegeln von den Dächern geweht, auf den Landstraßen vielfach Bäume entwurzelt und geknickt, und der Regen, der zeitweise einsetzte, wurde von dem Sturm wie Staub auseinandergefegt. Von größeren Schäden sind erfreulicher Weise keine Meldungen eingegangen. - Von der Berliner Telegraphen=Behörde wurde bekannt gemacht: Infolge von Leitungsstörungen, hervorgerufen durch Sturm, verzögert sich die telegraphische Korrespondenz nach allen Richtungen.
- Während eines heftigen Gewitters traf in Paroleysville in Kentucky der Blitz am Montag das dortige Pulvermagazin, das sofort in die Luft flog. Es heißt, daß 50 Personen verletzt wurden.
Anzeigen.
Der Korbmacher Paul Heinrich Ernst Oldenburg, geb. 24. October 1868 zu Gr. Mist, zuletzt daselbst, wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen § 140 Abs. 1 No. 1 Str.=G.=B.
Derselbe wird auf
Dienstag, den 27. September 1892.
Vormittags 9 Uhr
vor die Strafkammer bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte zu Schönberg i. Mecklb. zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Herrn Civilvorsitzenden der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg zu Schönberg über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Neustrelitz, den 24. Juni 1892.
Der Erste Staatsanwalt.
Beglaubigt:
Renter, Protokollführer.
Ersparniss- und Vorschuss-Anstalt.
Die Anstalt ist während des
Johannistermins
vom 24. Juni bis 1. Juli d. J.
an den Werktagen
von 8 bis 12 Uhr Vormittags
und
am Sonntag den 26. Juni d. J.
von 7 bis 9 1/2 Uhr Morgens
geöffnet.
Schönberg, den 15. Juni 1892.
Das Direktorium.
Allgemeine Deutsche Viehversicherungs-Gesellschaft a. G.
zu Lübeck.
Die Gesellschaft versichert bei normalem Verlust zu festen Prämien Pferde, Rindvieh, Schweine, Ziegen und Luxushunde gegen Todes= und Unglücksfälle aller Art, auch gegen dauernden Minderwerth. Gilden erhalten Ermäßigung. In Schadenfällen wird die ganze Versicherungssumme abzüglich 5% umgehend nach Regulierung des Schadens ausgezahlt. Tüchtige Agenten werden sofort angestellt.
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[ => Original lesen: 1892 Nr. 50 Seite 3]Agentur der Mecklenburgischen Bank in Schwerin
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[ => Original lesen: 1892 Nr. 50 Seite 4]Zu dem am Montag, den 4. und Dienstag, den 5. Juli
dieses Jahres hieselbst stattfindenden
Königschuß
laden wir die geehrten Bewohner von Stadt und Land so höflich als ergebenst ein.
Schönberg, den 23. Juni 1892.
Kapitain und Schaffner der Schützenzunft.
C. Schultze. J. Greiff. H. Soltmann i. V.
Fest-Programm.
Zur Vorfeier am Sonntag Nachmittag die üblichen Ständchen. -Abends: Harmonie=Musik im Schützenhause. - Um 10 Uhr Abends: Zapfenstreich.
Montag, den 4. Juni: Morgens 5 Uhr: Reveille durch die Stadt. - Um 1/2 7 Uhr Antreten der Schützen vor "Spehrs Hotel". - 8 Uhr: Empfang der Rehnaer Schützenzunft. - Festmarsch durch die Stadt. - Festrede und Schmückung der Jubiläumsfahne. - Nach Ankunft im Schützenhause: Beginn des Schießens nach der Königsscheibe und den beiden Gewinnscheiben. - Frühstück bei Tafelmusik. - Von 4 Uhr Nachmittags bis zum Einmarsch: Concert, ausgeführt von der aus 24 Mann bestehenden Stadt=Capelle aus Wismar, unter persönlicher Leitung des Musik=Directors Jul. Müller. Entrée für Nichtmitglieder 50 Pfg.
Dienstag, den 5. Juli: Ausmarsch, Schießen, Harmonie=Musik wie am Montag. Nachmittags 4 Uhr:
Ziehung der Tombola.
Abends: Grosser Ball im Schützenhause gegen Entrée für Herren Mk. 1,50 und für Damen 50 Pfg.
Mittwoch, den 6. Juli: Abends 1/2 8 Uhr: Festball im Schützenhause nur für Ehren= und Zunftmitglieder, welche als Legitimation die betreffende Medaille mit Schleife zu tragen haben.
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Hochachtungsvoll
C. Schwedt.
Schönberger=Dampf=Bier=Brauerei.
Heute Abend 8 Uhr werden die Plätze für Buden p. p. auf dem Baubrink angewiesen.
Schönberg, den 28. Juni 1892.
Der Vorstand der Schützenzunft.
Zu verkaufen eine
milchgebende Ziege.
Näheres Sabowerstraße Nr. 22.
Am Freitag, den 1. Juli findet der
Schluss-Ball
meines Unterrichts in Boyes Local, statt. Hierzu
ladet ergebenst ein Hochachtungsvoll
Schönberg. W. Lorenz.
Die Inhaber offener Verkaufsstellen im Fürstenth. Ratzeburg ersuchen die Unterzeichneten sich zu einer Besprechung über die Sonntagsruhe am Mittwoch d. 29. d. M. Abends 8 Uhr in Spehrs Hotel einfinden zu wollen.
W. Oldenburg. L. Spehr.
Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Viehmarkt in Hamburg.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1892 Nr. 50 Seite 5]Beilage
zu Nr. 50 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 28. Juni 1892.
- Ein Frankfurter Blatt hatte auf Grund von Aeußerungen des bekannten Impfgegners Dr. Hübner die Mittheilung gebracht, daß die Söhne des deutschen Kaisers sämtlich nicht geimpft worden seien. Der genannte Dr. Hübner habe s. Z. dem Prinzen Wilhelm eine seiner Broschüren gegen die Schutzimpfung zugesandt, und unter dem Eindruck derselben habe der Prinz, der jetzige Kaiser, die Unterlassung der Impfung bei seinen Kindern angeordnet. Demgegenüber schreibt Sanitätsrat Dr. Pissin der "Voss. Ztg.", daß sämtliche Kinder des Kaisers in den ersten Lebensjahren mit Erfolg geimpft worden seien. Sowohl der frühere Leibarzt der Kaiserin, der vor einigen Jahren verstorbene Oberarzt Dr. Ebmeier in Potsdam, wie auch der jetzige Leibarzt, haben die Lymphe dazu aus Pissins Institut für animale Vaccination bezogen.
- Die Verlobung der Prinzessin Margarethe von Preußen, der jüngsten Schwester des Kaisers, mit dem Prinzen Friedrich Karl v. Hessen wird im "Reichsanzeiger" durch den Hausminister v. Wedell in folgender Weise bekannt gemacht: "Am 20. ds. Mts. hat zu Homburg v. d. H. die Verlobung ihrer königl. Hoheit der Prinzessin Margarethe Beatrice Feodora v. Preußen, Schwester Sr. Majestät des Kaisers und Königs, mit Sr. Hoheit dem Prinzen Friedrich Karl Ludwig Konstantin v. Hessen Sohn Sr. königl. Hoheit des verewigten Landgrafen Friedrich von Hessen und Ihrer königl Hoheit der Landgräfin Anna von Hessen Prinzessin v. Preußen, mit Bewilligung Sr. Majestät des Kaisers und Königs, sowie unter Zustimmung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich stattgefunden." Der Bräutigam ist geboren auf Schloß Panker am 1. Mai 1868. Er wird geführt als Sekondeleutnant à la suite des Garde=Dragonerregiments.
- Das Leck des Panzerschiffes "Bayern" (Kommandant Korvettenkapitain v. Ahlefeldt), das es in der Strander Bucht vor Bülck bei Kiel beim Aufstoßen auf einen Stein erhielt, stellt sich als erheblich heraus; es soll eine Länge v. 7 Fuß besitzen. Man nimmt an, daß das Panzerschiff außer Dienst gestellt wird und "Würtemberg" im Geschwaderverbande an seine Stelle tritt.
- Die Hochzeitsreise - zum Amputationstisch. Von einem furchtbaren Geschick ereilt wurde eine junge Frau in Berlin wenige Tage nach ihrer Hochzeit. Am Hochzeitstage hatte sie auf dem Wege zum Brautwagen beim hinabsteigen der Treppe auf einen dort liegenden Nagel getreten, der durch die dünnen Seidenschuhe drang und den linken Fuß verletzte. Die Verwundung war zunächst eine so unbedeutende, daß die Dame nach Entfernung des Nagels sich an der Seite des Bräutigams zu ihrem Wagen begab. Unmittelbar nach der Trauung jedoch stellten sich heftige Schmerzen ein, die sich im Verlaufe der Tafel derartig steigerten, daß die junge Frau nur mit Mühe bis zu deren Aufhebung im Saale verblieb. Dann aber eilte sie in das neue Heim, wohin schleunigst ein Arzt gerufen wurde. Obwohl dieser das Uebel sofort als eine folgenschwere Blutvergiftung erkannte und dementsprechende Anordnungen traf, erwies sich seine Kunst als ohnmächtig, der Krankheit Einhalt zu thun. Dieselbe machte vielmehr derartige Fortschritte, daß eine Amputation des Fußes als das letzte und einzige Mittel erkannt wurde, das Leben der Frau zu erhalten. Die Fahrt nach dem Krankenhause wurde die Hochzeitsreise der Aermsten an der die Operation vollzogen wurde. Zweifellos war der verhängnisvolle Nagel verrostet gewesen und hatte so mit einem schlimmsten Gifte die Unglückliche infiziert.
- Der Durhamer Streik. Einer der größten Streiks, welche die Neuzeit kennt, der gegen ein Vierteljahr andauernde Kohlenarbeiterstreik in der Grafschaft Durham in England, hat endlich sein Ende gefunden, nachdem er unsägliches Elend nicht nur über die Streikenden, sondern auch über die nach vielen Tausenden zählenden Arbeiter gebracht hat, deren Beschäftigungsstätten des Kohlenmangels halber geschlossen werden mußten. An dem Streik betheiligten sich über 90 000 Bergleute. Daß derselbe mit einer Niederlage der Arbeiter enden würde, war vorauszusehen, weil die Lage der englischen Kohlenindustrie von vielen kompetenten Seiten als eine solche bezeichnet wurde, die es den Durhamer Grubenbesitzern zur Unmöglichkeit mache, den Forderungen der Arbeiter zu entsprechen. Die Ursache des Streiks war, daß die Bergwerksbesitzer, gezwungen durch das Sinken der Kohlenpreise, eine zehnprozentige Lohnreduktion bei ihren Arbeitern einführen wollten, welcher sich dieselben aber nicht unterwarfen, trotzdem in den vorhergegangenen Jahren eine Lohnerhöhung von 35 Prozent, bei verminderter Arbeitszeit, stattgefunden hatte. Die Arbeitseinstellung erfolgte am 10. März in 216 Gruben, die 86 Besitzern gehören und deren Förderung fast ein Fünftel der gesamten englischen Kohlenproduktion, einen Wert von jährlich 11 634 202 Pfund Sterling repräsentiert. Infolge des Ausstandes war die bedeutende Clevelander Eisenindustrie vollständig zum Stillstand gekommen. 70 Hochöfen mußten ausgeblasen werden und 5000 Mann konnten nicht weiter arbeiten. Ebenso mußten in Middlesborough gegen 7000 Mann die Arbeit niederlegen. Insgesammt waren es außer den streikenden Bergleuten 109 000 Männer, Weiber und Kinder, welche durch den Streik in Noth gerieten. Jede Woche wurden durch den Stadtrath in Middlesborough 400 Pfund Sterl. an die Arbeitslosen verteilt, und manche Familie mußte sich die Woche mit 3 Schilling behelfen. Die Bürgermeister von West=Hartlepool, Middlesborough, Stocktonon=Tees und Darlington veröffentlichten Aufrufe für die Darbenden in der englischen Presse, und der Lordmajor der City von London erklärte sich zur Entgegennahme von Beiträgen bereit. Nach der "Daily News" hat es in England, seit der Baumwollenhungersnoth in Laneashire vor ca. 30 Jahren, solches Elend nicht gegeben, wie das durch den Durhamer Streik hervorgerufene. Als ein für die Bergleute ungünstiger Ausgang des Kampfes sicher schien, erhöhten die Grubenbesitzer ihre Forderung auf 13 1/2 Prozent, doch haben sich nunmehr beide Parteien auf eine Herabsetzung von 10 Prozent geeinigt.
In den Kreisen Hagen, Gelsenkirchen und Düsseldorf wurden fortgesetzt falsche Fünfzigmarkscheine ausgegeben, die den richtigen Scheinen genau nachgemacht und daher als Falsifikate schwer zu erkennen waren. Nunmehr ist es gelungen, den Falschmünzer in der Person eines Photographen zu ermitteln.
- In Hamburg beschloß der 7. deutsche Brauertag bei dem Bundesrathe vorstellig zu werden wegen der Einführung einer amtlichen Aichung der Bierfässer.
- Ein unerhörter Skandal, der mit der Verlobung des Thronfolgers von Rumänien im Zusammenhang steht, hat in ganz Rumänien die höchste Entrüstung hervorgerufen. Die Mutter des wegen seiner Liebesgeschichten vielgenannten Fräuleins Vacarescu hat an die Herzogin von Edinburg, der Mutter der Braut des Prinzen Ferdinand, einen dreisten und in jeder Beziehung ungebührlichen Brief geschrieben. Diese Thatsache hat in der rumänischen Presse, ohne Unterschied der politischen Parteistellung, einen allgemeinen Sturm erregt und die Regierungsblätter sowohl, wie die Organe der Opposition verdammen einmütig und in den stärksten Ausdrücken dieses Gebahren. Der "Timpul", das offiziöse Organ der konservativen Regierung, droht der Familie Bacarescu mit Repressivmaßregeln, "wenn der Spott und die Mißachtung der öffentlichen Meinung
[ => Original lesen: 1892 Nr. 50 Seite 6]nicht genügen sollten, sie zur Vernunft zu bringen". Man will sogar wissen, daß die Familie Vacarescu sich der Unterstützung der Pariser Skandalpresse versichert hat, um gegen den neuen Herzensbund des Thronfolgers und in weiterer Folge gegen die rumänische Dynastie einen regelrechten Feldzug zu eröffnen.
- Die "Wiener Neue Freie Presse" veröffentlicht eine Unterredung mit Professor Schwenniger, der sagte: "Der Fürst schläft wie ein Sack, er hat am Dienstag von 11 Uhr nachts bis 7 Uhr früh ruhig geschlafen. Ungeachtet der vielen Strapazen der letzten Tage ist sein Befinden prächtig." Auf die Bemerkung, daß der Fürst bei seiner Frische und Elastizität noch einmal wieder zu einer politischen Rolle ausersehen werden könnte, sagte Schwenniger: "Ich wünsche nicht, daß er wieder in Aktivität trete. Die Aufregung, die der politische Beruf mit sich bringt, wären auf die Dauer doch nicht zu ertragen."
- Durch einen kaiserlichen Ukas ist jetzt, wie aus St. Petersburg gemeldet wird, die Erlaubniß der allgemeinen Ausfuhr von Weizen, Hafer und Gerste, sowie anderer Feldfrüchte, aus Rußland gestattet worden. Nur Roggen und Kleie unterliegen dem Verbot noch ferner.
- Bei dem lothringischen Grenzort Cheminot ist am Sonntag ein Luftballon mit 2 von Toul kommenden französischen Offizieren, der durch den Wind über die Grenze getrieben worden war, gelandet. Nach Feststellung des Thatbestands sind die Offiziere nebst dem Ballon über die Grenze zurückgekehrt. Man vergegenwärtige sich das Geschrei, wenn deutschen Offizieren ein derartiges Mißgeschick passirt wäre.
- Das Reinigen polirter Möbel. Es ist vielfach Sitte, die polirten Möbel mittelst Petroleum abzureiben. Wahr ist es, daß durch dieses Mittel die Möbel sich sehr rasch reinigen und augenblicklich sehr blank werden. Trotzdem ist die Anwendung des Petroleums nicht anzurathen; es wird durch dasselbe die Politur erweicht und die Möbel werden so blind, daß sie schlecht aussehen. Wir raten vom Gebrauche des Petroleums ernstlich ab; man nehme dafür frisches Wasser mit einem ganz geringen Zusatz von Salmiak. Die Flecken an den Möbeln verschwinden durch dasselbe sehr rasch, und diese werden, wenn mit einem feinen Lappen nachgerieben wird, außerordentlich blank.
- Die Hoftheaterfrage in Hannover, Cassel und Wiesbaden wird von der "N. A. Z." in einem anscheinend offiziösen Artikel besprochen, daß die Krone eine moralische Verpflichtung habe, die drei Hoftheater zu unterhalten. Bei der Krondodation 1889 sei von den Theatern überhaupt nicht die Rede gewesen. Wenn man überhaupt von einer moralischen Verpflichtung der Krone sprechen wollte, so werde man in den Zahlen von 1868 jedenfalls die Begrenzung derselben finden müssen. Die Zuschüsse der Krone betrugen nämlich 1868 für Wiesbaden 42 000 Mark (jetzt 241 000 Mk.), für Cassel 23 000 Mark (jetzt 205 000 Mk.), für Hannover 363 000 M. (jetzt 551 000 Mk.)
- In Agenteuil bei Paris wetteten 4 Arbeiter, wer von ihnen am meisten Wasser trinken könne. Der erste trank 12 Liter, der zweite 9, ein dritter 7 Liter auf einem Sitze. Alle drei starben nach einigen Stunden. Der vierte, welcher früher inne gehalten hatte, mußte in bedenklichem Zustande in das Krankenhaus gebracht werden.
- Der "Wiener N. Fr. Pr." zufolge hat der Czar den russischen Botschafter Grafen Schuwalow beauftragt, sowohl dem Fürsten Bismarck, sowie dem Grafen Herbert die herzlichsten Glückwünsche anläßlich der Hochzeitsfeier auszudrücken.
- Der zweite Prozeß gegen Ravachol hat am Dienstag und Mittwoch vor dem Schwurgericht in Montbrison stattgefunden. Außer Ravachol waren der Anarchist Béala und dessen Geliebte Mariette Soubére angeklagt. Die Anklage umfaßte 4 Punkte: 1. Ravachol wird der Ermordung des Einsiedlers von Chambles, das Béala=Soubére'sche Paar der Theilnahme mittelst Hehlerei beschuldigt. 2. Ravachol ist der Ermordung der Damen Marcou angeklagt; die beiden anderen sollen dabei auf der Straße Wache gehalten haben. 3. Béala und Moubére werden verfolgt, weil sie Ravachol nach dem Attentat auf dem Boulevard Saint Germain und in der Rue de Clichy Obdach gegeben haben. 4. Ravachol allein ist beschuldigt, die Gruft der Frau de la Qochetaillèe aufgebrochen zu haben, um die im Sarg enthaltenen Juwelen zu entwenden. Ravachol gesteht einen Mord zu, leugnet aber die anderen: seine Mitangeklagten erklären sich für nicht schuldig. Die Geschworenen in Montblison haben jedoch mehr Muth gezeigt, als ihre Pariser Kollegen: sie haben Ravachol trotz seines frechen Auftretens und seiner wiederholten Drohungen zum Tod verurtheilt. Béala und Mariette Soubère sind dagegen freigesprochen worden.
- Ein überaus trauriger Vorfall hat sich am Dienstag im Feuerwerks=Laboratorium zu Spandau ereignet. In der Schießbude waren mehrere Personen mit dem Reinigen von Gewehren beschäftigt, aus denen Schüsse abgefeuert worden waren. Als ein Kolonnenführer gerade ein Gewehr zur Hand nahm, entlud sich dasselbe, und die Kugel durchbohrte den Oberkörper einer in einiger Entfernung von ihm befindlichen 18jährigen Arbeiterin. Dieselbe ist kurz darauf im Krankenhaus gestorben. Dieselbe Kugel hat einer anderen Arbeiterin einen leichten Streifschuß beigebracht. In dem Gewehr hatte sich noch, ohne daß man davon eine Ahnung hatte, eine scharfe Patrone befunden.
- Die nunmehr bestätigten Nachrichten von einer abermaligen Niederlage der deutschen Kolonialtruppen in Ostafrika haben in Berlin einen sehr unliebsamen Eindruck gemacht. Es scheint in der That, als ob mit Major Wißmann die glückliche Hand aus der Leitung unserer dortigen militärischen Expeditionen geschwunden und von den Offizieren, die unter ihm gedient haben, keiner im Stande sei, ihn auch nur annähernd zu ersetzen.
- Unter den Hochzeitsgeschenken für den Grafen Herbert Bismarck befindet sich auch eines, daß erst noch fertig werden muß. Der Maler v. Lenbach hat vom Grafen Herbert die Erlaubniß erbeten und erhalten, seine junge Gemahlin inmitten eines Heins von Margarethenblumen, den Blumen, deren Namen sie trägt, malen zu dürfen. Dieses Gemälde wird nach der Heimkehr von der Hochzeitsreise begonnen werden, und Lenbach wird es dem jungen Paar zum Geschenk machen.
Die Vereinigten Staaten von Nordamerika haben drei Städte von mehr als einer Million Einwohner. Voran steht New=York mit 1 515 000 Einwohnern, wobei 806 000 Einwohner des benachbarten Brooklyn nicht mitgezählt sind, sodann folgt Chicago mit 1 100 000 und Philadelphia mit 1 050 000 Einwohnern. St. Louis, Boston und Baltimore haben je 450 000, San Francisco und Cincinnati je 300 000, Cleveland, Buffalo, New=Orleans, Pittburg und Washington je 1 viertel Million Einwohner.
- Die Choleraepidemie nimmt in den Vorstädten von Paris langsam zu.
- † Professor Albert Wolff. Am vorigen Montag ist in Berlin nach längerem schweren Leiden der Bildhauer Albert Wolff, Mitglied des Senates der Akademie und der Nestor im Lehrkörper der Hochschule für die bildenden Künste, gestorben. Mit ihm ist einer der letzten bedeutenden Schüler und Mitarbeiter Rauchs dahingegangen. Albert Wolff war am 4. November 1814 in Neustrelitz geboren und wurde durch das Wohlwollen seines Landesfürsten in die Lage versetzt, sich der Kunst zuzuwenden. Im Jahre 1831 kam er nach Berlin und trat in das Atelier des Meisters Rauch ein. Von seinen in Berlin vorhandenen Bildwerken heben wir folgende hervor: Die Marmorgruppe auf der Schloßbrücke: "Pallas führt den Krieger zu neuem Kampf" (1853), die Bronzegruppe "Kampf eines Reiters mit dem Löwen" auf der Treppenwange des alten Museums, das Reiterdenkmal Friedrich Wilhelms III. im Lustgarten (1877), "Der Einzug der Truppen in Berlin" am Siegesdenkmal auf dem Königsplatz und die Büsten von General Boyen und Diesterweg. Auch andere Städte besitzen Werke von seiner Hand.
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