[ => Original lesen: 1885 Nr. 64 Seite 1] Bekanntmachung,
betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe.
Alle Unternehmer von unfallversicherungspflichtigen Betrieben, welche diese Betriebe bisher der unterzeichneten Landvogtei nicht angemeldet haben, werden hiedurch aufgefordert, solche Anmeldung nunmehr binnen 3 Tagen bei Vermeidung der gesetzlich angedrohten Strafe im Betrage bis zu 100 M. zu beschaffen.
Die Anmeldung hat nach dem hierunter abgedruckten Formular zu geschehen und ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Anmeldung
auf Grund des § 35 des Unfallversicherungsgesetzes.
Staat: Mecklenburg=Strelitz.
Verwaltungsbezirk: Fürstenthum Ratzeburg.
Ort:
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Name des Unternehmers (Firma). |
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Gegenstand des Betriebes. |
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Art des Betriebes. |
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Zahl der versicherten Personen. |
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Berufsgenossenschaft welcher der Betrieb angehört. |
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Tag der Eröffnung des Betriebes resp. Beginn der Versicherungspflicht.
(Falls es sich um einen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes neu begonnenen oder versicherungspflichtig gewordenen Betrieb handelt.)
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Bemerkungen. |
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Ort, Datum.
Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.
Die Anmeldungspflicht erstreckt sich auf alle Betriebe, welche im § 1. des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, (Reichsgesetzblatt S. 69) in der Bekanntmachung vom 22. Januar 1885 (R. G. Bl. No. 5) und in dem Reichsgesetz über die Ausdehnung der Unfall= und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (R. G. Bl. No. 19) bezeichnet sind. Zu diesem gehören:
a. Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Steinbrüche, Gräbereien (Gruben), Werften, Bauhöfe, Fabriken aller Art und Hüttenwerke.
b. alle Betriebe, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft etc.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen.
c. Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodirende Gegenstände gewerbsmäßig erzeugt werden.
d. jeder Gewerbebetrieb, welcher sich auf die Ausführung von Maurer=, Zimmer=, Dachdecker=, Steinhauer=, Brunnen= oder Schornsteinfegerarbeiten erstreckt.
e. Betriebe, welche sich auf die Ausführung von Tüncher=, Verputzer=, (Weißbinder=), Gypser=, Stuckateur=, Maler=, (Anstreicher=), Glaser=, Klempner= und Lackiererarbeiten bei Bauten, sowie auf die Anbringung, Abnahme, Verlegung und Reparatur von Blitzableitern erstrecken.
f. der gesammte Betrieb der Post=, Telegraphen= und Eisenbahnverwaltungen, sowie sämmtliche Betriebe der Marine= und Heeresverwaltungen, und zwar einschließlich der Bauten, welche von diesen Verwaltungen für eigene Rechnung ausgeführt werden.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 64 Seite 2]g. der Baggereibetrieb, der gewerbsmäßige Fuhrwerks=, Binnenschiffahrts=, Flößerei=, Prahm= und Fährbetrieb, sowie der Gewerbebetrieb des Schiffsziehens (Treidelei), der gewerbsmäßige Speditions=, Speicher= und Kellereibetrieb, der Gewerbebetrieb, der Güterpacker, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Messer, Schauer und Stauer.
Als Fabriken im Sinne des Unfallversicherungsgesetzes gelten alle diejenigen Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig aufgeführt wird und in welchem zu diesem Zwecke mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden.
Anzumelden sind daher die sub a., b., c., d., e., f. und g. aufgeführten Betriebe, wenn in denselben der Unternehmer auch nur 1 Person beschäftigt, alle übrigen Gewerbe sind versicherungspflichtig und anzumelden, wenn in denselben vom Unternehmer regelmäßig zehn Arbeiter beschäftigt werden.
Schönberg, den 10. August 1885.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
I. V.
H. Fölsch.
Koeppen.
Das Impfgeschäft im Impfbezirk Schönberg II (westlich) findet in diesem Jahre in nachbezeichneter Weise statt, und zwar:
1. im Impfdistrikt Zarnewenz:
bestehend aus den Ortschaften:
Zarnewenz (Hof und Dorf), Schwanbeck mit Siechenhaus, Schönberg=Sülsdorf und Teschow,
Impfung der im Jahre 1884 geborenen Kinder und Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Siechenhaus, Schönberg=Sülsdorf, Teschow am
Donnerstag, den 20. August d. Js.,
Nachmittags 4 Uhr,
im Kruge zu Zarnewenz und in demselben Lokale Revision sämmtlicher Impflinge am
Donnerstag, den 27. August d. Js.,
Nachmittags 4 Uhr.
2. im Impfdistrikt Rieps:
bestehend aus den Ortschaften:
Rieps, Boitin=Resdorf, Heiligeland, Gr. und Kl. Mist, Schlag=Resdorf, Schlag=Sülsdorf, Thandorf und Wendorf,
Impfung der im Jahre 1884 geborenen Kinder und Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Rieps, Gr. und Kl. Mist, Schlag=Resdorf, Schlag=Sülsdorf, Thandorf am
Donnerstag, den 20. August d. Js.,
Vormittags 10 Uhr,
im Kruge zu Rieps und in demselben Lokale Revision sämmtlicher Impflinge am
Donnerstag, den 27. August d. Js.,
Vormittags 10 Uhr.
3. im Impfdistrikt Herrnburg:
bestehend aus den Ortschaften:
Herrnburg, Duvennest, Lenschow, Lüdersdorf, Palingen, Wahrsow (Hof und Dorf),
Impfung der im Jahre 1884 geborenen Kinder und Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Herrnburg, Duvennest, Palingen und Wahrsow am
Freitag, den 21. August d. Js.,
Nachmittags 3 Uhr,
in dem Gastwirth Lohse'schen Lokale zu Herrnburg und ebendaselbst Revision sämmtlicher Impflinge am
Freitag, den 28. August d. Js.,
Nachmittags 5 Uhr.
4. im Impfdistrikt Schönberg:
bestehend aus den Ortschaften:
Bauhof=Schönberg, Kleinfeld und Malzow,
Impfung der im Jahre 1884 geborenen Kinder und Wiederimpfung der Kinder aus der Schule zu Kleinfeld am
Donnerstag, den 27. August d. Js.,
Morgens 9 Uhr,
im Hause des Herrn Dr. med. M. Marung in Schönberg und ebendaselbst Revision sämmtlicher Impflinge am
Donnerstag, den 3. September d. Js.,
Morgens 9 Uhr.
5. im Impfdistrikt Selmsdorf:
bestehend aus den Ortschaften:
Selmsdorf (Hof und Dorf), Bardowiek, Hohemeile und Lauen,
Impfung der im Jahre 1884 geborenen Kinder und Wiederimpfung der Kinder aus der Schule zu Selmsdorf am
Donnerstag, den 27. August d. Js.,
Nachmittags 2 1/2 Uhr,
[ => Original lesen: 1885 Nr. 64 Seite 3]im Lokale des Gastwirths Michaelsen in Selmsdorf und ebendaselbst Revision sämmtlicher Impflinge am
Donnerstag, den 3. September d. Js.
Nachmittags 2 1/2 Uhr.
6. im Impfdistrikt Petersberg:
bestehend aus den Ortschaften:
Petersberg, Bechelsdorf, Lockwisch (Hof und Dorf), Niendorf, Rupensdorf, Wahlsdorf, Westerbeck,
Impfung der im Jahre 1884 geborenen Kinder und Wiederimpfung der Kinder aus den Schulen zu Petersberg, Lockwisch, Niendorf, Rupensdorf und Wahlsdorf am
Freitag, den 28. August d. Js.,
Nachmittags 2 Uhr,
im Kruge zu Petersberg und ebendaselbst Revision sämmtlicher Impflinge am
Freitag, den 4. September d. Js.,
Nachmittags 2 Uhr.
Den Ortsvorständen wird hierdurch aufgegeben, für die rechtzeitige Bekanntmachung der obgedachten Termine und für die Zuführung der Impflinge durch Ansage der Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder Sorge zu tragen.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu funfzig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft.
Schönberg, den 13. August 1885.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
I. V.
H. Fölsch.
In Anlaß der in diesem Jahre im hiesigen Fürstenthum stattfindenden Manöver wird den Ortsvorstehern der interessirten Ortschaften hiedurch aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, daß etwa vorhandene mangelhafte Brücken und Wegweiser noch vor Beginn der am 21. d. Mts. stattfindenden Brigade=Uebungen wieder hergestellt werden.
Schönberg, den 15. August 1885.
Großherzoglich Meckl. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
I. V.
H. Fölsch.
Anzeigen.
In Sachen, betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Lauen sub No. II. belegene Halbstelle c. p. des Halbhufners Peter Drews daselbst wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am 8. ds. Mts. abgehaltene Liquidationsprotocoll sofort im Termin der Präclusivbescheid erlassen und publicirt worden ist.
Schönberg, den 10. August 1885.
Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.
A. Dufft.
Zur Zwangsversteigerung der dem Drechslermeister J. Holst gehörigen zu Schönberg belegenen Grundstücke als: des an der Siemzerstraße sub No. 130 belegenen Wohnhauses mit dahinter befindlichem Hofplatze und Stallgebäude, im Ganzen circa 9 1/2 []Ruthen groß; ferner des an der Wallstraße sub No. 129a belegenen Wohnhauses mit Hofplatze, im Ganzen circa 9 1/2 []Ruthen groß und des auf der Schönberger Feldmark im Mühlencamp belegenen Ackerstücks in Größe von circa 50 []Ruthen, stehen vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an,
1) der Verkaufstermin auf
Dienstag, den 25sten August 1885,
Vormittags 11 Uhr,
2) der Ueberbotstermin auf
Dienstag, den 22sten September 1885,
Vormittags 11 Uhr.
Ferner ist Termin zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an die Grundstücke und an die zur Immobiliarmasse derselben gehörenden Gegenstände (Zubehör), so weit sie nicht gesetzlich von der Meldungspflicht ausgenommen sind, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, so wie zur etwaigen Prioritätsausführung unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses auf
Dienstag, den 25sten August 1885,
Vormittags 11 Uhr,
angesetzt.
Die Verkaufsbedingungen liegen vom 14ten Tage vor dem ersten Verkaufstermine ab auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheiligten aus.
Dem Schuldner und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern wird hiermit freigelassen, zu dem Zwecke einer endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen, in dem zur Anmeldung der dinglichen Ansprüche an die Grundstücke c. p. bestimmten Termine und in dem Verkaufstermine zu erscheinen, so wie bis 3 Wochen vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen.
Schönberg, den 7. Juni 1885.
Großherzliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.
H. Diederich.
Diejenigen Deputatisten, welche einen Theil ihres Deputatholzes pro 1886/87 der Forst gegen die Geldentschädigung zu überlassen beabsichtigen, haben dies bis zum 1. October c. hierher anzuzeigen.
Schönberg, den 17. August 1885.
Großherz. Mecklenb. Domainen=Amt.
In Vertretung:
H. Spieckermann.
Die Lieferung des Bedarfs an bestem Petroleum für die Straßenlaternen in hiesiger Stadt und auf dem Amte während der Zeit vom 1. October 1885 bis 31. März 1886 soll event. dem Mindestfordernden übergeben werden. Reflectanten werden hierdurch aufgefordert, ihre Preisofferten
bis zum 22. August cr.
schriftlich bei uns einzureichen.
Schönberg, den 12. August 1885.
Der Magistrat.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 64 Seite 4] Zur Besprechung über die Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums Sr. Königl. Hoheit unseres Allerdurchlauchtigsten Großherzogs ist auf
Donnerstag, den 20. d. Mts.,
Nachmittags 5 Uhr,
im Locale des Herrn Gastwirths Boye in Schönberg eine Versammlung anberaumt, zu welcher alle Bewohner von Stadt und Land hiedurch ergebenst eingeladen werden.
Schönberg, den 16. August 1885.
Mehrere Einwohner des Fürstenthums Ratzeburg.
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Die
Füllhorn-Marke
bietet allein Garantie für echten
Ohlendorff'schen Peru-Guano.
Man achte genau auf die Aufschrift der Säcke u. Plombe
und hüte sich vor den im Handel erschienenen Nachahmungen.
Hamburg u. Emmerich a./Rh.
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Anglo-Continentale (vorm. Ohlendorff'sche) Guano-Werke.
Erste Fabrikanten des aufgeschlossenen Peru-Guano. |
Sedanfeier in Ratzeburg.
Zu der am 2. September stattfindenden
15. nationalen Erinnerungsfeier
ladet das unterzeichnete Festcomitè alle Vaterlandsfreunde ganz ergebenst ein.
Die Hauptfestlichkeiten sind:
Festgottesdienst (10 1/2 Uhr), Festmusik und Gesangvorträge auf dem Markt (11 1/2 Uhr), Festzug vom Palmberge aus (2 Uhr), Festrede auf dem Markt, Konzert auf dem Schützenhof, gemeinsamer Gesang, Belustigungen, Scherztombola, glänzende Illumination, Fackelzug, besonders großartiges Feuerwerk, Freudenfeuer und freie Tanzmusik an 4 Stellen bis 2 Uhr Nachts.
Entree 50 Pfg.
Das hierfür verabreichte Festzeichen muß deutlich sichtbar getragen werden. Die Kriegsdenkmünze von 1870=1871 berechtigt zum unentgeltlichen Eintritt. Loose zur reichhaltig mit Gewinnen ausgestatteten Fest=Tombola bei den Kaufleuten und Wirthen der Stadt zu 50 .
Der Abendzug nach Lübeck wird am Sedantage auch in Sarau und Blankensee anhalten.
Das Ratzeburger Sedan-Comite.
Bei den am 16. August von mir verloosten Korbmacherwaaren sind folgende Nummern mit Gewinnen gezogen und können gegen Rückgabe der Loosnummern beim Gastwirth Herrn Staack vor Schönberg abgefordert werden:
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
J. Oldenburg,
Lübeck, Fleischhauerstraße No. 21.
Wegen Ablebens des Besitzers beabsichtigen wir ein in Selmsdorf belegenes
Grundstück
bestehend aus einem massivem Wohnhaus mit 4 kompleten Wohnungen u. 60 []Ruthen Garten billig unter der Hand zu verkaufen. Näheres
Lübeck, Alshaide Nr. 5.
Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Markt=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
(Hierzu eine Beilage.)
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1885 Nr. 64 Seite 5]Beilage
zu Nr. 64 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 18. August 1885.
Neustrelitz, 12. August. Laut hier eingetroffenen Nachrichten haben Se. Königliche Hoheit der Großherzog London am 5. d. Mts. verlassen und sind in Bad Homburg, wie alljährlich, zu einer mehrwöchentlichen Brunnen= und Badekur eingetroffen.
Neustrelitz, 13. August. Das hiesige Bataillon Großherzoglich Meckl. Grenadir=Regiments No. 89 (20 Offiziere, 436 Mann und 9 Pferde stark) fährt morgen mit der Eisenbahn von hier nach Schwerin. Während der bei Schwerin in der Zeit vom 15. bis einschließlich 20. August stattfindenden Regiments=Uebungen und der hierauf stattfindenden Uebungen der 34. Infanterie=Brigade, welche am 26. August beendigt sind, nimmt das Bataillon in Schwerin Quartiere. Am 28. rückt das ganze Regiment aus Schwerin aus und begiebt sich auf den Marsch zur Theilnahme an den Detachements=Uebungen in der Zeit vom 29. d. M. bis einschließlich 4. September in dem Terrain Gadebusch=Rehna=Mühleneichsen. Das Bataillon bezieht nach den "M. A." während der nachfolgenden Uebungen nachgenannte Quartiere: am 28. August in Mühleneichsen der Bataillonsstab und 1/2 Komp., in Wibelsfelde 1 Komp., in Groß=Eichsen mit Goddin 2 Komp. und in Neu=Frauenmark 1/2 Komp.; am 29., 30. August dieselben Quartiere wie am 28.; am 31. August in Gadebusch der Bataillonsstab und 1 1/2 Komp., in Passow 1 Komp., in Jarmstorf 1 Komp. und in Güstow 1/2 Komp.; 1. September kommt das Bataillon auf Vorposten, und beziehen beim Eintritt ungünstiger Witterung Nothquartiere in Gadebusch der Bataillonsstab und 3 Komp. und in Vietlübbe 1 Komp.; am 2. und 3. September in Hindenberg der Bataillonsstab und 3/4 Komp., in Groß=Handorf 2 Komp. und in Rambeel 1 1/4 Komp.; am 4., 5. und 6. September das ganze Bataillon in Grevesmühlen; am 7. September ist Biwak der ganzen Division; am 8. September kommt das Bataillon auf Vorposten, und beziehen beim Eintritt ungünstiger Witterung Nothquartiere in Oberhof der Bataillonsstab und 2 Komp., in Tarnewitzerhagen der Batillonsstab und 1 Komp. und in Gautenbeck 1 Komp.; am 9. und 10. September in Wichmannsdorf der Bataillonsstab und 2/4 Komp., in Rethwisch 1 1/4 Komp., in Boltenhagen 1 Komp. und in Grandshagen 1 Komp.; am 11. September ist Biwak der ganzen Division; am 12. September, nach Beendigung des Manövers, fährt das Bataillon mit der Eisenbahn nach der Garnison Neustrelitz.
Kaiser Wilhelm ist glücklich in Berlin und von dort aus auf Schloß Babelsberg eingetroffen. Das Aussehen und das Befinden des Kaisers soll ein vortreffliches sein, von den Folgen der überstandenen Krankheit spürt der Kaiser nichts mehr. Er will im September die Manöver in Süddeutschland selbst abhalten und dort, so verlautet wieder und wieder, werde er mit dem Kaiser von Rußland doch noch zusammentreffen. Kaiser Wilhelm selbst soll diesen Wunsch haben.
Der Sultan von Zanzibar hat sich im letzten Augenblick besonnen, der Konflikt ist beigelegt und der Sultan erkenne die deutschen Hoheitsrechte in den durch Verträge erworbenen Gebieten seines Landes an. Commodore Paschen, der Befehlshaber des Geschwaders vor Zanzibar, übergab am Dienstag dem Sultan die Forderungen Deutschlands in einem Schriftstück und drohte sofort mit dem Bombardement. Als nach 24 Stunden keine Antwort angelangt war, nahmen die deutschen Schiffe dem Palast gegenüber Stellung, machten sich klar zum Gefecht und - nun ließ die Antwort nicht länger auf sich warten. Was werden nun die Engländer sagen?
Nicht weniger als 33 Staaten sowie 17 Kabel=Gesellschaften sind durch 72 Delegirte auf der Internationalen Telegraphen=Konferenz vertreten.
Die deutsch=ostafrikanische Gesellschaft hat einen heroischen Entschluß gefaßt. Sie will in ihren Gebieten den Alkohol nur dulden, wo er gebraucht (?) wird, Schnaps soll als Getränk nicht einführt werden dürfen. Das ist brav! Außerdem hat die Gesellschaft einen hohen Preis für eine Abhandlung ausgesetzt, in der bargethan wird, wie der Neger am besten zur Plantagen=Arbeit erzogen werden könne.
In Spanien läßt die Cholera nach, in Marseille wüthet sie desto stärker. Am Dienstag sind ihr 39 Personen erlegen. Auch der Erzbischof von Sevilla ist am Dienstag von der Seuche hingerafft worden. Er war schon ein alter Mann und unter den spanischen Kirchenfürsten einer der angesehensten.
In Cochinchina scheint es schlimm zu stehen; seit die Franzosen fort sind, morden die Chinesen die Christen in Schaaren. Nicht nur, wie schon mitgetheilt, 5 Missionare, sondern mit ihnen 10 000 Christen sind hingeschlachtet worden. Das Morden und Brandschatzen dauert noch fort.
- Am Mittwoch haben zwei verdiente hohe Offiziere der preußischen Armee, General der Infanterie von Treskow, der commandirende General des IX. Armeecorps, und General der Infanterie von Stosch, der frühere Marineminister, ihre 50jährigen Dienstjubiläen gefeiert. Das Militärleben muß doch ein gesundes sein, denn die Herren werden oft recht alt und behalten bis in späte Jahre ihre körperlichen und geistigen Kräfte.
- Nun der Staatssekretair und Generalpostmeister Dr. Stephan geadelt ist, muß er auch ein Wappen haben. Er hat es sich selbst gewählt, einen Anker inmitten des Schildes, darüber zwei ineinander verschlungene Hände, unter dem Wappen links eine Weltkugel, rechts ein Posthorn. Stellt man die drei Figuren "Weltkugel, Posthorn, Vereinte Hände" hinter einander, so erhält man einen Rebus, dessen Auflösung "Welt=Post=Verein" lautet. Aus dem Helm über dem Wappenschild ragt ein Arm hervor, dessen Hand züngelnde Blitze hält. Der Wappenspruch lautet: "fest".
Durch Leid geläutert.
[Erzählung.]
(Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1885 Nr. 64 Seite 6]Durch Leid geläutert.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]
Rennen
zu Ratzeburg,
am 2. September, Nachmittags 2 Uhr.
1. Hinderniß-Rennen.
Herrenreiten. Ehrenpreise dem ersten, zweiten und dritten Pferde. Zu reiten in Uniform, Farben oder rothem Rock. Für Reitpferde aller Länder. Normalgewicht 82 1/2 Kg. Für Vollblutpferde und Pferde, die in Trainer's Hand gewesen, 7 1/2 Kg. extra. Einsatz Mk. 5,00. Ganz Reugeld. Distance ca. 2000 Meter. Drei Pferde oder kein Rennen.
2. Trabreiten.
Freie Konkurrenz. Einsatz Mark 3,00. Ganz Reugeld, Distance ca. 2000 Meter, 1. Preis 70 M. 2. Preis 20 Mk. Drei Pferde oder kein Rennen.
3. Ponny-Rennen.
Freie Konkurrenz. Einsatz Mark 1,00. Reiter über 17 Jahr sind ausgeschlossen. 1. Preis 20 M. 2. Preis 10 M. Distance ca. 2000 Meter. Drei Pferde oder kein Rennen.
4. Flachrennen.
Herrenreiten. Zu reiten in Uniform, Farben oder rothem Rock. Für Reitpferde aller Länder. Normalgewicht 82 1/2 Kg. Für Vollblutpferde und Pferde, die in Trainer's Hand gewesen, 7 1/2 Kg. extra. Einsatz Mk. 5,00. Ganz Reugeld. Distance ca. 2000 Meter. Drei Pferde oder kein Rennen.
5. Einspännig-Trabfahren.
Freie Konkurrenz. Einsatz Mk. 3,00. Ganz Reugeld, 1. Preis 50 Mk. 2. Preis 20 Mk. Drei Wagen oder kein Fahren.
Anmeldungen nimmt bis zum 28. August mit beigefügtem Einsatze Herr Inspector Rautenberg=Ratzeburg entgegen. Die Entscheidungen des Komitees sind für alle sich an diesem Rennen betheiligenden endgültig. Nennungen am Pfosten.
Rennen 1 und 4 mit dreifachem, Rennen 2, 3 und 5 mit doppeltem Einsatze zulässig.
Das Renn=Komitee.
Baurath v. Binzer, Senator Vollmar-Ratzeburg, Domainen=Pächter Stamer-Mechow, Kaufmann Spehr-Ratzeburg, Kaufmann Stein-Ratzeburg, Baukondukteur Graaf-Ratzeburg, Brauerei=Inspector Rautenberg-Ratzeburg.
Scheibenschießen.
Zu dem am Sonntag und Montag, d. 23. u. 24. August d. J. stattfindenden Scheibenschießen lade ich meine geehrten Freunde und Gönner hierdurch freundlichst ein.
Auf einen Satz von 3 Schüssen, der 1 Mark kostet fällt nur ein Gewinn.
Am Montag Tanzmusik.
W. Creutzfeldt, Carlow.
2 Ziegen
sind Umständehalber billig zu verkaufen. Wo? erfährt man in der Expedition der Anzeigen.
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