[ => Original lesen: 1884 Nr. 64 Seite 1] In Gemäßheit der Bestimmungen in § 11 des Unfallversicherungs=Gesetzes vom 6. Juli d. J. (Reichsgesetz=Blatt Seite 69) werden die Unternehmer eines unter die Bestimmungen des hierunter abgedruckten § 1 dieses Gesetzes fallenden Betriebes aufgefordert den Letzteren unter Angabe des Gegenstandes und der Art desselben, sowie der Zahl der durchschnittlich darin beschäftigten, versicherungspflichtigen Personen bei der Großherzoglichen Landvogtei bis zum 1. September d. J., bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen, anzumelden.
Schönberg, den 13. August 1884.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
von Dewitz.
H. Spickermann.
Der § 1 des Unfall=Versicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 lautet:
"Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Steinbrüchen, Gräbereien (Gruben), auf Werften und Bauhöfen, sowie in Fabriken und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten, letztere sofern ihr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert.
Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von Maurer=, Zimmer=, Dachdecker=, Steinhauer= und Brunnenarbeiten erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, sowie von den im Schornsteinfegergewerbe beschäftigten Arbeitern.
Den im Absatz 1 aufgeführten gelten im Sinne dieses Gesetzes diejenigen Betriebe gleich, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft u. s. w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme der land= und forstwirthschaftlichen nicht unter den Absatz 1 fallenden Nebenbetriebe, sowie derjenigen Betriebe, für welche nur vorübergehend eine nicht zur Betriebsanlage gehörende Kraftmaschine benutzt wird.
Im übrigen gelten als Fabriken im Sinne dieses Gesetzes insbesondere diejenigen Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig ausgeführt wird, und in welchen zu diesem Zweck mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden, sowie Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodirende Gegenstände gewerbsmäßig erzeugt werden.
Welche Betriebe außerdem als Fabriken im Sinne dieses Gesetzes anzusehen sind, entscheidet das Reichs=Versicherungsamt (§§ 87 ff.).
Auf gewerbliche Anlagen, Eisenbahn= und Schiffahrtsbetriebe, welche wesentliche Bestandtheile eines der vorbezeichneten Betriebe sind, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes ebenfalls Anwendung.
Für solche unter die Vorschrift des § 1 fallende Betriebe, welche mit Unfallgefahr für die darin beschäftigten Personen nicht verknüpft sind, kann durch Beschluß des Bundesraths die Versicherungspflicht ausgeschlossen werden.
Arbeiter und Betriebsbeamte in anderen nicht unter Absatz 2 fallenden, auf die Ausführung von Bauarbeiten sich erstreckenden Betrieben können durch Beschluß des Bundesraths für versicherungspflichtig erklärt werden.
Kaiser Wilhelm ist in ausgezeichnetem Wohlsein am 8. ds. wieder bei den Seinigen eingetroffen. Er bleibt bis Anfang September auf Schloß Babelsberg, wo er abgestiegen ist. Auf dem Bahnhof zu Großbeeren hatten sich u. A. die Prinzen Wilhelm und Heinrich, sowie der russische Militärbevollmächtigte Fürst Dolgorucki eingestellt, letzterer, um im Auftrage des Zaren den Kaiser bei seiner Rückkehr zu bewillkommnen.
Angesichts der in der Presse laut gewordenen Vermuthung, es werde sich in Ischl um die Verlängerung des deutsch=österreichischen Bündnisses gehandelt haben, gibt ein ungarisches officiöses Blatt die Erklärung ab, dieses Bündniß sei bereits im vergangenen Jahre bis 1890 verlängert worden.
Was bei der Kaiserzusammenkunft in Ischl verhandelt worden, ist natürlich noch Sache der Vermuthung; darüber aber ist man sich im Allgemeinen einig, daß derselben, wie wir gleich hervorhoben, eine besondere politische Bedeutung beiwohnen müsse. Die österreichischen Blätter beschäftigt ganz besonders die Hinzuziehung des ungarischen Premiers Tisza. Die einen wollen wissen, die Berufung des Herrn v. Tisza hänge mit dem be=
[ => Original lesen: 1884 Nr. 64 Seite 2]kannten Lieblingsgedanken Bismarck's zusammen, aus dem internationalen Bunde mit Oesterreich einen staatsrechtlichen, von den Parlamenten beider Staaten beschäftigten zu machen; Andere vermuthen, die Idee der deutsch=österreichischen Zolleinigung sei in Ischl zur Sprache gekommen und Tisza sei berufen worden, um den Standpunkt Ungarns diesem Gedanken gegenüber zu entwickeln; eine dritte Combination geht dahin, daß die von Bismarck im deutschen Reichstage erwähnte Weigerung Oesterreichs, einen internationalen Vertrage zur Abwehr nihilistischer und anarchistischer Umtriebe beizutreten, auf den Widerstand Ungarns zurückzuführen und daß Herr v. Tisza nach Ischl beauftragt gewesen sei, dem Kaiser Wilhelm die Gründe Ungarns für diese Ablehnung auseinanderzusetzen. Ebenso ist nicht unwahrscheinlich, daß das Verhältniß der Ungarn zu den Deutschen im Oesterreichischen Kaiserstaat zur Sprache gebracht und über Mittel berathen worden ist, dieses Verhältniß zu einem freundlicheren zu gestalten.
Viel von sich reden macht die Anwesenheit Schlözers in Berlin, der nach langen Conferenzen mit dem Cultusminister nun auch auf einige Tage nach Varzin zum Fürsten Bismarck gereist ist.
In Bern hat der Friedenscongreß getagt. Der Mittelpunkt der Verhandlungen drehte sich um den Antrag Bühler, wonach die Culturstaaten ihre stehenden Heere einstweilen wenigstens auf die Hälfte herabsetzen sollten. Eine diesen Antrag zum Ausdruck bringende Depesche wurde an den Fürsten Bismarck und die Premierminister von Oesterreich, England, Rußland, Frankreich und Italien abgesandt. Der Schweizer Bundesrath soll auf den Beschluß des Congresses hin gleich eine Sitzung anberaumt haben. Von Mancivi, dem italienischen Minister des Auswärtigen und von Gladstone waren Zustimmungen bezw. Inaussichtstellungen von Unterstützung eingelaufen.
In Deutschland wird jährlich eine Summe von 2250 Millionen Mark für geistige Getränke ausgegeben. Wenn man darauf eine Extrasteuer von 10 Proc. einführte, so würde man jährlich 225 Millionen Mark erzielen und wir hätten dann so heidenmäßig viel Geld, daß wir nicht aus noch ein damit wüßten. Freilich würde in diesem Fall der Verbrauch der geistigen Getränke bedeutend sinken und ein Theil der Steuer verloren gehen. Das wäre aber kein Fehler, denn die Einschränkung würde dem Volkswohl und dem Nationalvermögen in weit höherem Maße zu Gute kommen.
Die Franzosen haben die Feindseligkeiten gegen China eröffnet. Admiral Lespes hat sich des Hafens und der Kohlebergwerke von Kelung auf der chinesischen Insel Formosa bemächtigt. - Frankreich fordert 80 Millionen Francs Kriegsentschädigung, zahlbar in 10 Jahresraten.
- Ueber die erste Sitzung des Versailer Congresses zur Revision der Verfassung, äußert sich eine Stimme in Figaro: "Ich weiß nicht, in welchen gräßlichen Schmutz ich die Feder tauchen soll, um den Leser eine Vorstellung von der ersten Sitzung des Congresses zu geben. Man stelle sich einen Fischmarkt, Charenton im hellen Wahnsinnausbruch, eine Menagerie im rasenden Zustand vor. Man denke sich dazu das Geschrei der Menschen und Thiere, die Gebärden von Jahrmarktspreisringern und taumelnden Trunkenbolden und dann hat man noch lange nicht das richtige Bild von dem empörenden Schauspiel, dem wir beigewohnt." - Die zweite Sitzung war übrigens wie die erste und die dritte nicht viel besser. -
Die Frage, ob man ein Parlament in den Hundstagen zusammenrufen solle, kann man jetzt endgültig beantworten, nachdem man weiß, wie es im Versailler Congreß zur Revision der Verfassung zugeht; denn zu Ehren der Franzosen wollen wir annehmen, daß die dort zu Tage tretende Tollheit wenigstens in etwas dem Sirius zuzuschreiben ist.
In der russischen Armee wurde im Jahre 1882 durch die Militärgerichte von je 52 (1884 54,1) Personen der Gesammteffectivstärcke der Armee eine abgeurtheilt; die Zahl der abgeurtheilten Officiere verhielt sich zu ihrer Gesammtzahl wie 1 : 175,8 (im Vorjahre 1 : 226,8). Die Zahl der wegen Vergehen gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Ehre von Privatpersonen vor Gericht gezogenen Officiere ist von 15 auf 24 gestiegen, die der wegen Beleidigung und Widersetzlichkeit gegen Wachen und im Dienst befindliche Militärpersonen angeklagten Officiere von 10 auf 20. Von den Unterofficieren und Mannschaften wurden abgeurtheilt 5127 (1881 5250) wegen Diebstahls, 2214 (2284) wegen Fahnenflucht, 1826 (1824) wegen Verletzung der Disciplin, 1588 (1424) wegen Verletzung der militärischen Ordnung etc. Unter den wegen Verletzung der Disciplin Angeklagten wurden 97 (1881 67) zur Verbannung, darunter 71 (40) mit Zwangsarbeit verurtheilt.
Im Lande Yemen, sonst auch das glückliche Arabien genannt, ist eine Empörung ausgebrochen, die eine solche Ausdehnung angenommen hat, daß die Türkei 10 000 Mann hinschicken will.
Neustrelitz, 9. August. Hier eingegangener Nachricht zufolge ist Seine Königliche Hoheit der Großherzog am vorigen Montag Abends aus London abgereist und nach günstiger Ueberfahrt von Dover nach Ostende am 5. d. M. Abends wohlbehalten in Bad Homburg v. d. H. eingetroffen. N. Z.
Der "Reichsanzeiger" meldet unterm 9. August: Ihre Maj. die Kaiserin und Königin verläßt Homburg am 11. d. M. um in Potsdam einzutreffen. Ihre Majestät empfing den Besuch Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg=Strelitz.
Neustrelitz, 11. August. Ihre Königliche Hoheiten der Erbgroßherzog, die Erbgroßherzogin, und die Prinzessinnen Marie und Jutta, Hoheiten sind heute früh zu längerem Aufenthalte nach Schloß Berchtesgaden in Tirol abgereist, woselbst Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Anhalt bereits eingetroffen sind.
N. Z.
- Das Geldgewölbe des New=Yorker Eisenbahnkönigs Vanderbilt, in welchem derselbe vor seiner kürzlichen Abreise nach Europa ungefähr 100 Millionen Dollar unterbrachte befindet sich im Kellerraum seines Palastes. Der Oberbau bester aus einer 5 Fuß starken Vorderwand, 3 Fuß starken Hinter= und Seitenwänden aus besten Ziegelsteinen mit Braunstein=Einfassungen. Alle Träger, Balken, Säulen und Pfeiler sind von Eisen und Marmor. An dem ganzen Bau ist kein Holz verwendet. Das eigentliche Gewölbe ist 36 Fuß breit und 41 Fuß tief. Die 4 Thüren, die hintereinander in dasselbe führen, wiegen je 8200 Pfund und sind unübertroffene Meisterstücke, sowohl was ihre Festigkeit, als was ihre Schließvorrichtungen anlangt. Das Gewölbe ist gänzlich feuerfest und diebssicher - so glaubt wenigstens Vanderbilt.
- Die Gesellschaft für deutsche Colonisation hat sich an sämmtliche Vereine, welche ähnliche Zwecke verfolgen, mit der Aufforderung gewendet, sich zu einem allgemeinen deutschen Colonialverband zu vereinigen. Zu diesem Behuf wird eine Delegirtenconferenz in Berlin vorgeschlagen.
- Am 14. Februar 1876 wurde in Washington der Fernsprecher patentirt, und auf der Weltausstellung zu Philadelphia mit dem Bell'schen Fernsprecher die ersten öffentlichen Versuche gemacht. Heute, nach 8 Jahren, wird das in Telephon=Einrichtungen angelegte Kapital auf nicht weniger denn 100 Millionen Dollars geschätzt und die Erfinder zu den Millionären Amerikas gerechnet. Professor Bell verdankt seinem Patente ein sicheres Vermögen von 5 Millionen Dollars, während Blake und Forbes sich einstweilen mit 4 Millionen begnügen. Vail, früher gewöhnlicher Arbeiter, jetzt Director der Bell=Telephon=Gesellschaft besitzt ebenfalls ein Privatvermögen von 4 Millionen Dollars, Cochran und Borditch 3 Millionen, Sanders 2 1/2 Millionen Dollars.
- Im Monat Juli hat die Zahnradbahn nahe an 52 000 Personen, 9000 mehr als im Juni, nach und von dem Niederwald befördert. Am letzten Sonntag, 3. August, war der Verkehr auf der Bahn am stärksten: über 4000 Personen sind an diesem Tage auf derselben gefahren. Am letzten Sonntag Nachm. wurde das 100 000. Billet ausgegeben. Auch beim größten Andrange haben noch alle Personen rasche Beförderung gefunden, da außer den fahrplanmäßigen Zügen nach Bedarf so viele Extrazüge eingelegt werden, daß fast täglich alle 20 Minuten ein Zug abgelassen wird. Uebrigens ist größeren Vereinen, wenn sie einen Ausflug nach Rüdersheim machen, anzurathen, vorher telegraphisch Wohnung
[ => Original lesen: 1884 Nr. 64 Seite 3]zu bestellen, damit sie auch wirklich ein Unterkommen finden.
- In London starb am 5. ds. der erste Schneider der Welt, Isaak Moses. Derselbe hielt sich einen eigenen "Dichter", der ihm die gereimten Inserate verfaßte. Moses empfing seine Kunden stets in höchster Gala, lud sie in sein Comtoir und setzte ihnen Champagner, Sherry, Austern etc. vor. In Nebensälen befanden sich eine Bibliothek, eine Sammlung ausgestopfter wilder Thiere und Gemäldesammlungen zum Zeitvertreib der wartenden Kunden. Die königl. Prinzen ließen Kränze und Blumen auf den Sarg ihres Leibschneiders legen.
- Gegen 33 bayerische Bierbrauer ist in Memmingen ein Prozeß wegen Bierverfälschung geführt worden. Dabei kam die fast rührende Thatsache an's Licht, daß jetzt sogar Verfälschungsmittel verfälscht werden. Das Urtheil lautet: 26 Angeklagte werden zu zwanzig Tagen bis drei Monate Gefängniß und 200 bis 1000 M. Geldstrafe oder für je 10 M. 1 Tag Gefängniß, 2 Angeklagte zu je 180 M. Geldstrafe oder Haft, 2 Angeklagte zu 100-200 M. Geldstrafe oder Gefängniß, 1 Angeklagter zu 5 Monaten Gefängniß, 2 Angeklagte zu 10 Tagen bez. 8 Mon. Gefängniß und 750 M. Geldstrafe, sowie zu den Kosten verurtheilt.
- In Raucherkreisen herrscht große Freude: Die echten Havanna=Cigarren 1884er Ernte sind da und in schönster Qualität. Geschmack und Geruch vorzüglich, Brand schneeweiß. Die Ernte ist nicht groß, aber in Qualität Nr. 1.
- Um die im Sommer so lästigen und als mögliche Träger von Gift und Ansteckungsstoffen gefährlichen Fliegen vom Zimmer fernzuhalten, braucht man nur in jedes Fenster eine Ricinuspflanze zu stellen. Das allbekannte Oel, das aus dem Samen dieser Pflanze bereitet wird, ist auch in deren Blättern feinvertheilt und wird von ihnen in die sie umgebende Luft ausgedünstet. Vor diesem Dunste haben die Fliegen einen solchen Abscheu, daß in ein solches Zimmer keine hineinkommt und alle schon darin befindlichen sich schleunigst aus dem Staube machen. Im südlichen Europa wird dieses Mittel überall mit dem besten Erfolg angewendet.
- Forschungen über die Hundswuth. Das Journal officiel veröffentlicht den Bericht zur Commission, welche von dem Unterrichtsminister zur Prüfung der von Pasteur erfundenen Impfung gegen die Hundswuth eingesetzt worden war. Das Schriftstück besagt, daß alle von Pasteur angeführten Thatsachen sich durch angestellte Versuche vollkommen bestätigt haben. Von 42 Hunden wurden 23 geimpft und diese mit den restlichen 19 theils direct von wüthenden Hunden gebissen, theils durch Einimpfung des Virus toll gemacht. Die 23 geimpften Hunde blieben vollkommen gesund, indeß bei den übrigen 19 die Tollwuth in höherem oder geringerem Grade ausbrach.
- Großen Eindruck macht ein Aquarell=Doppelbild des Malers Camphausen mit der Unterschrift "Revanche". Das eine stellt König Friedrich Wilhelm III. und die Königin Luise bei der berühmten Unterredung mit Napoleon I. 1807 in Tilsit dar. Der kleine gelbe Corse lehnt sich an den Tisch, spielt mit der Reitpeitsche und läßt die für ihr Laub und Volk bittende Königin vor sich stehen, alles höhnisch ablehnend. Das Seitenbild zeigt den König Wilhelm bei Sedan, die ritterliche Gestalt hochaufgerichtet, er streckt in vornehmer Würde Napoleon III. die Hand entgegen, während dieser gebrochen, das dürre Haar wirr in die Stirne hängend, ein Taschentuch krampfhaft in den Händen haltend vor ihm steht. Die Wirkung ist eine packende. Bei der Vervielfältigung des Bildes fällt auf Wunsch des Kaisers die Unterschrift, "Revanche", weg.
- Die neueste Erfindung auf militärischem Gebiet ist der Schlauch=Torpedo. Wenn seine Wirkungen in der That so schrecklich sind, wie sie beschrieben werden, so wären wir am Ende der Kriege angekommen; denn bei einem mit Schlauch=Torpedos gespicktem Schlachtfeld ist der Angriff auf eine feindliche Armee geradezu eine Unmöglichkeit.
- Saphir litt 1831 in München sehr an Cholerafurcht, bis ihm sein Arzt Nachts ein Rezept verschrieb, alle Viertelstunde zu lesen: "Sie sind ein dummer Kerl, ein Ochs, ein Hasenfuß!" Das Rezept wirkte vortrefflich; denn der Patient glaubte daran.
- Vor Einführung der Robe hatten die Anwälte zu Frankfurt a/M. längere Zeit lebhaften Streit mit dem später nach Kiel versetzten Präsidenten des Appellationsgerichts, ob sie verpflichtet seien, in den Sitzungen im Frack zu erscheinen. Da es an Räumlichkeiten der Fräcke im Gerichtslocal fehlte, so schützten sie vor, daß in Frankfurt nur die Kellner auf der Straße einen Frack zu tragen pflegten. Jetzt ist der ausländische Frack noch weiter in der öffentlichen Achtung herabgekommen. Denn am letzten Sonntag durchschritt ein Viehtreiber, dessen Anzug sonst ziemlich defect aussah, mit sehr gut erhaltenem Frack die Straßen von Frankfurt a/M., seine Ochsen zum Schlachthause vor sich hertreibend. Der drollige Anblick des befrackten Viehtreibers erregte große Heiterkeit.
- Der älteste Schauspieler war Jean Noel, der am 13. Januar 1829 in Paris, 118 Jahr alt, starb und noch im 100. Jahre auftrat. Er hatte vom achten Jahre an die Bühne betreten, 92 Jahre lang auf ihr nicht mit großem Ruhm, aber doch steter Brauchbarkeit gewirkt und 2760 Rollen gespielt, 28,010 Mal war er angetreten, 1040 Mal gestorben, 130 Mal König, 920 Mal ein ehrlicher Mann und 13,500 Mal ein Schurke und Unglücklicher gewesen, allein immer mit dem besten Herzen und der heitersten Laune. Für Schminke hat er 27,600 Francs ausgegeben, für Gage 137,000 Francs eingenommen.
- Aus Kalau. Wo mag nur Herr Müller aus Dresden stecken, der vorige Woche zur Kur hier angekommen ist? Man sieht ihn gar nicht mehr. - Der? der sitzt den ganzen Tag und angelt Fische. - So? also ein Angelsachse.
Anzeigen.
Der Johann Joachim Dierk, geboren am 6. November 1861 zu Gr. Rünz, zuletzt in Rupensdorf und der Barbier Christian Johann Heinrich Schulz, geboren am 2. October 1861 in Schönberg, jetzt in Schönberg, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, - Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 No. 1 des Str.=G.=B. Dieselben werden auf
Dienstag, den 7. October 1884,
Vormittags 9 1/2 Uhr
vor die Strafkammer des bei dem Großherzoglichen Amtsgerichte zu Schönberg in Meckl. zur Verhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Großherzoglichen Hohen Landesregierung zu Neustrelitz über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen aufgestellten Erklärungen verurtheilt werden.
Neustrelitz, den 7. Mai 1884.
Der Erste Staatsanwalt.
Beglaubigt
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