[ => Original lesen: 1884 Nr. 43 Seite 1] Des heiligen Pfingsttages wegen erscheint die nächste Nummer der "Wöchentlichen Anzeigen" am Freitag den 6. Juni.
Die Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen Abänderung der Rübenzucker=Besteuerung ist in der laufenden Session des Reichstages nicht mehr zu erwarten. Es hat dieses wichtige Gesetz also abermals einen Aufschub erfahren, trotzdem sowohl von Seiten des Reichstages als auch von den Vertretern der verbündeten Regierungen selbst die Dringlichkeit einer anderweiten gesetzlichen Regelung dieser Materie wiederholt anerkannt worden ist.
Die Grundlagen der Unfall=Versicherung für Arbeiter werden im Reichstage als gesichert angesehen. Bezüglich der Aufbringung der Versicherungsprämien durch die Arbeitgeber der genossenschaftlichen Organisation und des Deckungsverfahrens besteht wesentliche Uebereinstimmung der Ansichten, weniger über einen anderen wichtigen Punkt. In weiten Kreisen glaubt man der Betheiligung der Arbeiter an den neuen Einrichtungen sehr enge Grenzen stecken und darauf hinwirken zu müssen, daß die Arbeiter nur im Verein mit den Arbeitgebern und unter Leitung der letztern zum Mitrathen und Mitthaten herangezogen werden dürfen. Da liegt aber die Besorgniß nahe, daß eine Einrichtung, welche den Arbeiterstand als solchen unbetheiligt läßt, des volksthümlichen Bodens entbehren und des Zweckes berauben würde, "den auf Umsturz gerichteten Bestrebungen revolutionärer Elemente den Boden zu entziehen." Ein gewisses Maß selbständiger Betheiligung der Arbeiter wird bei Einrichtung ebenso wenig entbehrt werden können wie bei den Krankenkassen. Es muß das Vertrauen der Betheiligten erweckt werden.
Ueberlange hat der deutsche Reichstag in Berlin in geborgtem und ziemlich bedenklichem Hause getagt. Am 9. Juni wird endlich der Grundstein zu einem neuen, eigenen und würdigen Reichstagsgebäude gelegt werden und zwar nicht wie man sagte, ohne Sang und Klang, sondern in Gegenwart des Kaisers und des ganzen Reichstages mit aller Feierlichkeit. Hoffentlich legt man sogleich die rechten glückverheißenden Dinge in den Grund= und Eckstein. In einigen Jahren wird dann der Reichstag sagen können: mein Haus, meine Burg! - Am 10. Juni reist der Kaiser nach Ems.
Man flüstert sich von einer nahe bevorstehenden Aussöhnung der preußischen Königsfamilie und dem Herzog von Nassau zu, die durch eine Verlobung des Erbgroßherzogs von Baden mit der Prinzeß Hilda, Tochter des Herzogs von Nassau, gekrönt werden würde.
Dem "Export" wird aus Lissabon gemeldet, daß der mit dem Kanonenboote "Möwe" nach der afrikanischen Westküste entsandte Generalconsul Dr. Nachtigal Angra Pequena zum Reiseziel habe, um dort auf den von dem Bremer Hause Lüderitz erworbenen Küstengebieten die deutsche Flagge zu entfalten. Die Angelegenheit ist dieser Tage im englischen Parlament zur Sprache gekommen, ohne daß die brittischen Minister bestimmte Auskunft über die Pläne der deutschen Regierung gegenüber jenem westafrikanischen Küstenstrich hätten abgeben können. Die Angelegenheit würde durch die Entfaltung der deutschen Flagge eine überraschende Wendung nehmen. Der "Export" meint: Wenn sich die Thatsache bewahrheitet, so würde sie gleich sein mit der Begründung der ersten Colonie des Reiches deutscher Nation. Ist die deutsche Flagge in Angra Pequena entfaltet, so gehört das Land zu Deutschland und die ausländischen, wie inländischen Gegner der deutschen Colonialpolitik werden diese Thatsache anerkennen müssen. Weht einmal die Flagge, so ist die Oberhoheit des Reiches über das Land erklärt. Gegen die wirthschaftlichen Grundlagen des Lüderitzschen Unternehmens sind die Einwendungen und Bedenken, welche s. Z. die Samoavorlage zu Fall brachten, nicht zu erheben; der wirthschaftliche Charakter desselben ist glatt und nett. Herr Lüderitz hat bereits 1/2 Mill. Mark hineingesteckt und wenn Angra Pequena deutsche Colonie wird, wenn dort die deutsche Flagge von einem deutschen Reichskommissar gehitzt wird, so steigt der Werth des Küstenlandes durch die gewonnene Sicherheit um das dreifache und es wird dem muthigen Bremer den s. Z. englische Anmaßung zum Hafen hinaus bugsirte, leicht sein, eine Actiengesellschaft zu Stande zu bringen oder auf sonst welche Weise, in Bremen selbst die nöthigen Capitalien zur Ausbeutung des von ihm gewonnenen Besitzthums flüssig zu machen.
Zur Richtigstellung der verschiedenen Nachrichten der Zeitungen über die Angra=Pequena=Angelegenheit ist die "N. A. Z." in den Stand gesetzt, den Wortlaut des am 24. April d. J. an den Kaiserlichen Consul in Kapstadt gerichteten Telegrammes des Herrn Reichskanzlers mitzutheilen. Dasselbe lautet in deutscher Uebersetzung
Herrn W. A. Lippert
Deutschem Consul
Kapstadt.
Nach Mittheilungen des Herrn Lüderitz zweifeln die Colonialbehörden, ob seine Erwerbungen nördlich vom Orange=Fluß auf Deutschen Schutz Anspruch haben. Sie wollen amtlich erklären, daß er und seine Niederlassungen unter dem Schutze des Reiches stehen.
gez. von Bismarck."
Weiteres liegt bisher in dieser Angelegenheit nicht vor.
- Am 24. und 25. Mai wurde zu Rostock das 2. Mecklenburgische Landeskriegerfest, verbunden mit dem diesjährigen gemeinsamen Delegirtentage der Mecklenb. Strelitz'schen Kriegerkameradschaft und des Mecklenb. Kriegerbundes in feierlicher Weise abgehalten. Das Fest verlief unter Betheiligung von 57 Vereinen ungetrübt in fröhlichster Weise. Von Seiten des Verbandspräsidiums wurden gleich
Fortsetzung in der Beilage.
Anzeigen.
In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuches über das zu Schönberg an der Marienstraße sub Nr. 43 belegene Wohnhaus c. p. des Sattlermeisters Heinrich Bockwoldt allhier wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am heutigen Tage abgehaltene Liquidations=Protokoll sofort im Termine der Praeclusivbescheid erlassen und publicirt worden ist.
Schönberg, den 27. Mai 1884.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
[ => Original lesen: 1884 Nr. 43 Seite 2]In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Schönberg resp. auf dem Schönberger Stadtfelde belegenen Grundstücke der Ehefrau des Hofschmieds Dräger allhier, Caroline geb. Dübrock, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am heutigen Tage abgehaltene Liquidations=Protokoll sofort im Termin der Praeclusiv=Bescheid erlassen und publicirt worden ist.
Schönberg den 27. Mai 1884.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
In Sachen, betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuches über das zu Schönberg an der Hinterstraße sub Nr. 56 belegene Wohnhaus c. p. des Maurermeisters Heinrich Burmeister allhier wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am heutigen Tage abgehaltene Liquidations=Protokoll sofort im Termine der Präclusivbescheid erlassen und publicirt worden ist.
Schönberg den 27. Mai 1884.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der zum Nachlasse des Krämers Siebenmark zu Carlow gehörigen, daselbst sub Nr. 10 belegenen Käthnerstelle steht auf
Sonnabend, den 14. Juni 1884,
Vormittags 10 Uhr
vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Amtsgerichte der Ueberbotstermin an, wozu Kaufliebbaber mit dem Bemerken geladen werden, daß in dem heute abgehaltenen ersten Verkaufstermine ein Gebot von 9200 M. abgegeben ist.
Schönberg, den 24. Mai 1884.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
G. Arndt
In Sachen, betreffend den Konkurs über das Vermögen des Oelmüllers A. Capell zum Hammer, soll nunmehr die zu Lockwisch belegene Mühle c. p. aufgrund der Protokollbeschlüsse vom 6. Juni 1882 öffentlich meistbietend verkauft werden.
Demzufolge sind
1. zum Verkauf auf
Dienstag, den 5. August 1884,
Vormittags 10 Uhr,
2. zum Ueberbot auf
Dienstag, den 16. September 1884,
Vormittags 10 Uhr,
3. zur Feststellung der Kaufbedingungen auf
Dienstag, den 17. Juni 1884,
Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Amtsgerichte Termine anberaumt, zu welchen die interessirenden Specialmassengläubiger hierdurch geladen werden unter dem Nachtheile, daß die nicht erschienenen an die Beschlüsse der erschienenen gebunden sein sollen.
Ferner ist
4. eine Gläubiger=Versammlung auf
Freitag, den 26. Juni 1884,
Vormittags 10 Uhr,
angesetzt, wozu sämmtliche Gläubiger unter demselben Nachtheile hierdurch geladen werden.
Tagesordnung ad. 4:
a. Beschlußfassung über die in dem rechtskräftigen Prioritäts=Erkenntniß nach der Vereinbarung der Gläubiger vorbehaltenen Punkte.
b. event. Wahl eines actor communis.
Schönberg den 25. Mai 1884.
Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
A. Dufft.
Die Büdnerei Nr. 3 zu Upahl, der Erben des verstorbenen Büdners Johann Körner daselbst, mit einer Grundfläche von 673 1/2 []Rth. in früherem Landesmaaß oder 146,01 a guten Bodens an Acker,
Garten und Unbrauchbarem und einem Wohnhaus versichert zu 350 Thalern Courant, belastet mit einer jährlichen Grundheuer von 8 Scheffeln 6 2/5 Metzen Roggen in Geld soll Erbtheilungshalber von der unterzeichneten Behörde am
16. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr,
zur alsbaldigen Tradition versteigert werden, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken geladen werden, daß die Büdnerei nach Meldung bei dem Lehrer Kröppelin besichtigt werden kann und auch die Verkaufsbedingungen bei ihm einzusehen sind, ferner, daß beim Zuschlag zweihundert Mark Sicherheit baar zu bestellen und daß bereits dreitausend Mark Kaufgeld geboten sind.
Grevesmühlen, den 8. März 1884.
Großherzogliches Amtsgericht.
Oeffentliche Versteigerung.
Am Dienstag den 3. Juni cr. Vormittags 10 Uhr sollen im Gastwirth Boyeschen Locale hieselbst:
200 Flaschen gute Weine und
verschiedene Mobilien sowie
1 Kaffeebrenner ca. 10 haltend mit Küblsieb, 1 Paar gebrauchte Pferdesielen, 1 gebrauchte Bierabzapfmaschine und 1 Decimalwaage.
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Schönberg, den 26. Mai 1884.
Staffeldt, Gerichtsvollzieher.
Thierschau u. Gewerbeausstellung
des
Kreis=Vereins "Schwerin"
zu
Grevesmühlen
am 5. Juni 1884.
1. Anmeldung von Vieh zur Thierschau nimmt Herr Ch. Callies in Grevesmühlen entgegen, ebenso etwaige Anmeldungen von Maschinen und Ackergeräthschaften, welche Berücksichtigung finden, soweit der Raum es gestattet.
2. Anmeldungen zur Gewerbeausstellung nimmt Herr Schmiedemeister Kadow in Grevesmühlen entgegen.
3. Anmeldungen zum Rennen für Pferde kleinerer Landwirthe sind bei Herrn Chr. Callies in Grevesmühlen zu machen.
Grevesmühlen im Mai 1884.
Der Vorstand des Vereins kleinerer Landwirthe.
Ersparniß- u. Vorschuß=Anstalt.
Die im diesjährigen Johannistermine fälligen Zinsen auf die bei der Vorschuß=Anstalt belegt stehenden Kapitalien werden wir bereits in der Pfingstwoche auszahlen.
Die Anstalt ist zu diesem Zwecke
von
Dienstag den 3. Juni d. J.
bis
Sonnabend den 7. Juni d. J.,
beide Tage einschließlich, von
8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags
geöffnet.
Schönberg den 24. Mai 1884.
Das Directorium.
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Frau Hauptmann Flach.
Ratzeburg, den 22. Mai 1884.
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[ => Original lesen: 1884 Nr. 43 Seite 3]Dach-, Stall- u. Kellerfenster
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Am 1. Pfingsttage:
Concert
im Boyeschen Garten, wozu ergebenst einladen
die Vereinsmusiker.
Anfang Nachmittags 4 Uhr Entrée à Person 30 .
Schönberg den 26. Mai 1884.
[ => Original lesen: 1884 Nr. 43 Seite 4] Hiermit zur allgemeinen Nachricht, daß unser diesjähriger
Königschuß
am 7. und 8. Juli stattfindet.
Tombola=Loose à 40 Pfennig
sind schon jetzt zu haben.
Schönberg den 30. Mai 1884.
Der Vorstand der Schützenzunft.
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Am 2. und 3. Pfingsttage findet bei mir ein
Scheibenschießen
nach guten Gewinnen statt, wozu ich meine geehrten Freunde ergebenst einlade.
Am 3. Pfingsttage Tanzmusik.
Selmsdorf. J. Michaelsen, Gastwirth.
Kampf= genossen- |
|
Verein 1870/71. |
Zur Feier des elfjährigen Bestehens des Vereins findet am Dienstag den 3. Juni Nachmittags von 3 1/2 Uhr an ein
Concert in Boy's Garten
statt. Auch Nichtmitglieder haben Zutritt gegen ein Entrée von 30 . à Person. Mitglieder des hiesigen Krieger=Vereins mit ihren Ehefrauen frei.
Abends 8 1/2 Uhr. Ball in Boye's Saal.
Entrée 1 M. für Herren, 50 . für Damen. Mitglieder des Krieger=Vereins zahlen für sich und Ihre Frauen nur das einfache Entrée.
Der Vorstand.
Krieger=Verein
für das Fürstentum Ratzeburg.
Am 3. Juni ds. Js. gedenkt der hiesige Kampfgenossenverein sein elfjähriges Bestehen durch ein Gartenkonzert und nachfolgenden Ball zu feiern und hat zu dieser Festlichkeit die Mitglieder des Kriegervereins eingeladen. Indem wir dieses zur Kenntniß der Kameraden bringen, verweisen wir in Bezug auf alles Nähere auf die Bekanntmachung des Kampfgenossenvereins in dieser Zeitung.
Als Legitimation dienen die Verbandsabzeichen.
Schönberg, d. 29. Mai. 1884.
Der Vorstand.
2. Pfingsttag in Kösters Hotel
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Alle, welche am 4. Juni Geld nach der Herrnburger Todtenlade besorgt haben wollen, können sich bei mir melden.
J. Heuer, Handelsmann.
Schönberg, Wallstraße Nr. 115.
Kirchliche Nachrichten.
1. Pfingsttag.
(Collecte für den Missionsverein des Fürstenthum Ratzeburg)
Frühkirche: Pastor Kaempffer.
Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Nachmittagskirche: Pastor Kaempffer.
2. Pfingsttag.
Frühkirche: Candidat Nahmmacher,
Vormittagskirche: Pastor Kaempffer.
Nachmittagskirche: Candidat Nahmmacher.
Amtswoche: Pastor Kaempffer.
Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1884 Nr. 43 Seite 5]Beilage
zu Nr. 43 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 30. Mai 1884.
nach der Eröffnungsrede Telegramme an S. K. H. den Großherzog von Mecklenburg=Strelitz nach Rumpenheim und an S. K. H. den Erbgroßherzog von Mecklenburg=Strelitz nach Philippsruhe, sowie an S. K. H. den Großherzog von Mecklenburg=Schwerin nach Bellaggio gerichtet, auf welche im Laufe des Tages die folgenden Antwortstelegramme einliefen: "Rumpenheim. Meinen freundlichen Dank für die loyale Kundgebung. Großherzog von Mecklenburg." - "Philippsruhe. Aufrichtigen Dank für treues Gedenken. Bedaure, heute nicht unter Ihnen sein zu können. Erbgroßherzog von Mecklenburg."
- Für Arbeitgeber und Arbeitsnehmer hat das Reichsgericht eine nicht unwichtige Entscheidung getroffen. Ein in einem Steinbruch oder in einer Fabrik, in welcher Steine bearbeitet werden, beschäftigter Arbeiter verlor durch das Absplittern eines Steines, in Ermangelung der Schutzbrille, die Sehkraft auf einem Auge. Auf Grund des Haftpflichtgesetzes verklagte er den Arbeitgeber mit dem Antrage auf Zahlung von Ernährungsgeldern, wurde aber in zwei Instanzen abgewiesen, weil es seine Sache gewesen wäre, sich eine Schutzbrille anzuschaffen. Das Reichsgericht vernichtete jedoch diese Urteile, indem es den Grundsatz aussprach, daß zu den Einrichtungen, welche die Fabriken nach der Gewerbeordnung mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbebetriebes zur Sicherung der Arbeiter auf eigene Kosten zu beschaffen haben, in einem Falle wie dem vorliegenden auch Schutzbrillen gehörten, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß die Arbeiter dieselben selbst zu beschaffen im Stande wären; denn jene Bestimmung der Gewerbeordnung sei eben allgemein gehalten.
- Selbst das Wetter, dessen Unbeständigkeit sprichwörtlich ist und der Blitz, das Symbol unfaßbarer Flüchtigkeit, der nur für einen Augenblick in greller Flamme über den Horizont zuckt oder zur Erde fährt, vermögen heutzutage dem Schicksal nicht zu entrinnen, von der Wissenschaft eingefangen und zu Nutz und Frommen der Nachwelt zu Papier gebracht, ja sogar, je nachdem die Wissenschaft ist, kartographisch dargestellt zu werden. Auf der Ausstellung, welche unlängst im Abschluß an den deutschen Geographentag in München in den Räumen des Polytechnikums arangirt worden war, glänzte die bayrische "meteorologische Centralstation in München" durch Karten und Diagramme, welche den Weg und das Wirken der Gewitter in Bayern, deren verheerende oder segensreiche Spuren die nie ruhende Natur und die Emsigkeit der Menschen so schnell verwischen, für alle kommenden Zeiten aufzeichnen. Von besonderem Interesse ist die Statistik der zündenden Blitze, welche bis zum Jahre 1833 zurückreicht. Man ist auf das Material der staatlichen Brandversicherungsanstalt angewiesen, und diese hat sich natürlich auf von ihr versicherte Gebäude beschränkt. Aber auch so noch erhalten wir ein Bild, das die Jeremiaden nach der "guten alten Zeit" ausnahmsweise einmal als berechtigt erscheinen läßt. Es zeigt sich nämlich eine v. Prof. v. Bezold schon früher beobachtete, nur durch kleinere und, wie es scheint, gesetzmäßige Schwankungen beeinflußte, im großen und Ganzen aber fast ununterbrochene Zunahme der zündenden Blitze seit der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre bis in die Gegenwart. Während im Jahre 1836 bei einem Versicherungstande von rund 1 083 000 Gebäuden 15 vom Blitze getroffen wurden, belief sich die Zahl der letzteren im Jahre 1873 bei einer Versicherungszahl von (rund) 1 358 000 auf 169. Wenn nun auch die genannten Jahre gerade die allerextremsten und so zeigen doch selbst Mittelwerthe, daß sich die Gefährdung durch Blitz seit Ende der Dreißiger=Jahre bis zum letzten Jahrzehnt geradezu verdreifacht hat.
- Mit Ehrenposthörnern sind im Jahre 1883 41 Postillone und mit Ehrenpeitschen 81 Postillone ausgezeichnet worden.
- Ein Stückchen von Lynchjustiz, das stark an amerikanische Gebräuche erinnert, spielte sich am vorigen Freitag in Salisbury in England ab. Auf der dortigen Wettrennbahn wurde ein Taschendieb in dem Augenblicke ertappt, als er einem Herrn die goldene Uhr aus der Tasche zog. Die Volksmenge packte den Langfinger, schleppte ihn nach einem nahegelegenen Teiche und warf ihn ins Wasser. Der Mann konnte schwimmen und gewann das Ufer; allein alsbald wurde die Procedur wiederholt, und er war dem Ertrinken nahe, als die Polizei endlich erschien und dem lynchlustigen Publikum sein Opfer, das eben wieder in's Wasser geworfen werden sollte, entriß.
- Die beste Aufnahme hat die Sammlung zu einem Denkmal für die Gebrüder Jakob und Wilhelm Grimm in Bayern gefunden. König Ludwig in seinem deutschen und idealen Sinne hat sogleich angeordnet, daß zwei Jahre lang in seinem Lande gesammelt werde. Er will seinen Bayern Zeit lassen, sich zu unterrichten, was für echt deutsche Männer die Gebrüder Grimm waren, und welche Verdienste sie sich als deutsche Sprachforscher erworben haben. In's Volk sind bis jetzt nur ihre Hausmärchen gedrungen, die sie dem Volke abgelauscht haben.
- Einen Sommer mit vielem Regen hätten wir heuer zu erwarten, wenn die alte Witterungsregel Recht behält. In diesem Jahre wurde die Eiche vor der Esche grün, und die Regel heißt: "Grünt die Eiche vor der Esche, so hält der Sommer große Wäsche."
- Hauptmann Hentsch ist nach seiner Verurtheilung in Leipzig in das Zuchthaus in Halle gebracht worden. Der Pole Kraszewski wird wahrscheinlich auf die Veste Königsstein kommen; er hat auch die 10,000 M. Kosten des Prozesses allein zu tragen, da Hentsch ganz mittellos ist.
- In Pest in Ungarn wurden die Spitzbuben entdeckt, die als Beamte verkleidet, dem Müller bei Teplitz 36,000 Gulden entführt haben. Der eine ist ein Techniker. Ein großer Theil der Summe war in seinen Kleidern eingenäht.
- In der Strafanstalt in Münster hat ein bösartiger Gefangener bei dem Spaziergange im Hofe der Anstalt den Aufseher durch einen heimtückischen Stoß mit seinem verborgen gehaltenen Schustermesser ermordet.
- In Würzburg hat sich ein Mädchen von 18 Jahren in der Zelle des Dampfbades ertränkt, indem sie sich Hände und Füße band und den Kopf unter Wasser steckte. Auf dem Tische der Zelle lagen ein Gebetbuch und ein Brief an ihre Eltern und an einen Geistlichen.
- In Erfurt ist der General von Rothmaler gestorben, der einzige deutsche General, der von der Pike auf gedient hat. Er trat 1830 als Gemeiner ein, machte später das Fähnrich=Examen, stieg durch seine Tüchtigkeit immer höher, commandirte 1866 das Füselierregiment Nr. 35 und 1870 die 11. Infanteriebrigade. Zu seinem Abschied wurde ihm der Charakter als General der Infanterie verliehen.
- Etwas aus der Türkei. Als im Jahre 1857 der Palast Dolm=Badsche erbaut und vom Sultan Abdul Medschid besichtigt wurde, fühlte derselbe seine Prachtliebe beim Anblick der von Gold, Silber und weißem Marmor strahlenden Säle, die mit kostbarsten Möbeln, Teppichen und Vorhängen geschmückt waren, vollkommen befriedigt und geruhte nach dem Durchwandern des großen Gebäudecomplexes den ihn begleitenden Architekten zu fragen, was das Ganze wohl gekostet habe. Sechstausend Franken antwortete dieser sehr ruhig. Abdul Meschid war nun freilich kein großer Finanzmann aber
[ => Original lesen: 1884 Nr. 43 Seite 6]sechstausend Franken schien ihm doch für dieses Traumbild aus 1001 Nacht so wenig zu sein, daß er darüber einige Zweifel laut werden ließ. Aber der Architekt hob alle seine desfallsigen Bedenken, indem er ihn versicherte, daß der Druck des Papiergeldes, mit dem der Palast bezahlt worden, nur 6000 Frcs. gekostet habe. Abdul Meschid wurde dadurch überzeugt, daß die Banknote das billigste Geld der Gegenwart sei.
- Der Todtengräber von Wehlheiden in Kurhessen führte über die Leichen, die er begrub, ein genaues Register, er trug nicht nur die Namen, den Stand und das Alter der Verstorbenen ein, sondern auch die Krankheit. Da kam ein Revisor und fand, daß ein nicht unerheblicher Theil an einer Krankheit gestorben war, von welcher er nie gehört hatte. Diese Krankheit hieß "Schweinzucht". Der Todtengräber hatte aber doch recht, nämlich so: Der Wehlheider nennt das Schwein: Schwin, er weiß aber, daß man im Schriftdeutschen statt des i ein ei setzt; und so hatte er denn die Schwindsucht (d wird dort im gemeinen Leben nicht ausgesprochen) in "Schweinzucht" verwandelt, indem er statt des weichen i ein hartes ei und statt des weichen s ein hartes z schrieb. Dem Berliner Revisor aber machte die "Schweinzucht" viel Kopfbrechen.
- Ein Farmer in Texas hatte drei bildschöne Töchter, wie die Röslein auf der Haiden. Bald stellten sich drei Freier ein, der Alte aber erklärte bitterbös, er könnte seine Töchter nicht entbehren, die Freier sollten ihrer Wege gehen. Bald darauf waren die drei Töchter fort, alle drei entführt. Der Alte tobte fürchterlich vor den Leuten, heimlich aber lachte er sich ins Fäustchen, wenn man bei einem Farmer so sagen darf, und sagte: Das hast Du gut gemacht: drei theure Hochzeiten und Ausstattungen erspart!
- Ein baumstarker Müller aus Rendsburg, der oft versichert hatte, er fürchte sich vor Gott und Teufel nicht, hat in einem Gasthofe in Hamburg das Gruseln gelernt. Nachts wachte er erschrocken auf, weil ihm etwas Kaltes und Glitscheriges über den Leib gekrochen war; mit einem Sprunge war er aus dem Bette und trat mit den nackten Füßen wieder auf Nacktes und Eiskaltes und erhielt Schläge. Hülfe! Hülfe! schrie er, daß es durch den ganzen Gasthof schalte, Schlangen! Schlangen! und sprang auf den Tisch. Wirth und Gäste drangen in das Zimmer und fanden, daß es von Aalen wimmelte. Diese Thiere waren in einem Korb verpackt von einem Reisenden vergessen worden und Nachts aus dem Korb gekrochen. Der Müller liegt in wildem Fiebertraum heute noch darnieder.
- Praktisches Heirathsgesuch. Ein Herr, im Besitze einer großen und eleganten Wäscheausstattung, sämmtlich bereits mit den Buchstaben M. P. gezeichnet, die er für seine verstorbene Braut hatte anfertigen lassen, wünscht, um an der Aussteuer keine Veränderung vornehmen zu brauchen, mit einer Dame sich zu verheirathen, welche die nämlichen Anfangsbuchstaben trägt. Nur solche mögen sich vertrauensvoll "an A. Z. postlagernd" wenden.
- Wer sich etwas zu gute thun und etwas in seiner Art vortreffliches lesen will, der lese: "Heimathlos. Zwei Geschichten für Kinder und solche, welche die Kinder lieb haben. Von Johanna Spyri." Mit 4 Bildern.
- Münchnerisch. Fremder: "Um Verzeihung, mein Herr, können Sie mir nicht sagen, wo man hier ein gutes Glas Bier zu trinken bekommt? - Münchener: Dös kann ich Ihnen sagen, Herr. Wann s' a gut Glas Bier trinken wollen, so gehen S' da die Gassen 'nauf, bei der Kirchen vorbei die nächste Gasse danach biegen S' links ein und gehen bis zur dritten Querstrasse rechts da kommen S' an ein Brucken, die gehens S' nüber und gleich rechts das sechste Haus, da finden es a gutes Bier. Wann S' aber a recht gutes Bier trinken wollen, so gehen S' nur gleich in das Haus da vor uns, in fünf Minuten bin i auch dort."
Eine Brautfahrt.
[Erzählung.]
(Schluß.)
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