[ => Original lesen: 1881 Nr. 24 Seite 1] Bekanntmachung.
Das diesjährige hiesige Musterungsgeschäft wird in folgender Weise
in Schönberg
im Boye'schen Gasthofe
abgehalten werden:
1. Montag den 11. April,
Morgens präcise 9 Uhr
Musterung der Militairpflichtigen aus den Ortschaften:
Bäck, Bardowiek, Bechelsdorf, Blüssen, Boitin=Resdorf, Gr. Bünsdorf, Kl. Bünsdorf, Campow mit Hoheleuchte, Carlow, Cronscamp, Demern (Hof und Dorf nebst Röggeliner Ziegelei), Dodow, Domhof Ratzeburg, Duvennest, Falkenhagen, Grieben, Hammer, Herrnburg, Horst, Kleinfeldt, Klocksdorf, Kuhlrade, Lankow, Lauen, Lenschow, Lindow, Lockwisch (Hof und Dorf), Lübseerhagen, Lüdersdorf, Mahlzow, Mannhagen, Mechow (Hof und Dorf mit Wietingsbäck), Menzendorf (Hof und Dorf), Gr. Mist, Kl. Mist, Gr. Molzahn, Kl. Molzahn, Neschow mit Maurin=Mühle, Neuhof, Niendorf, Ollndorf, Palingen, Panten, Papenhusen, Petersberg, Pogez, Rabensdorf (Hof und Dorf), Raddingsdorf, Retelsdorf, Rieps, Rodenberg, Römnitz, Rottensdorf, Gr. Rünz, Kl. Rünz, Rüschenbeck, Rupensdorf.
2. Dienstag den 12. April,
Morgens präcise 9 Uhr
Musterung der Militairpflichtigen aus den Ortschaften:
Sabow, Samkow, Schaddingsdorf, Schlagbrügge, Schlag=Resdorf mit Perückenkrug, Schlagsdorf (Hof und Dorf mit Heiligeland), Stadt Schönberg, Bauhof Schönberg, Schwanbeck, Selmsdorf (Hof und Dorf mit Hohemeile), Gr. Siemz, Kl. Siemz, Stove (mit Meierei Röggelin), Schbrg.=Sülsdorf, Schlag=Sülsdorf, Teschow, Thandorf, Törpt, Torisdorf, Wahlsdorf, Wahrsow (Hof und Dorf), Walksfelde, Wendorf, Westerbeck, Zarnewenz (Hof und Dorf), Ziethen.
3. Mittwoch den 13. April
von Morgens 9 Uhr an
Loosung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1861.
Das Nichterscheinen zur Loosung hat keine Nachtheile zur Folge; für die dazu nicht Erscheinenden wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission geloost.
Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der im §. 24. 7, der Ersatzordnung angedroheten Strafen zu gestellen:
alle im Jahre 1861, sowie alle in früheren Jahren geborenen Militairpflichtigen ohne endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht, sofern sie nicht von der Gestellung ausdrücklich entbunden sind:
Sämmtliche Militairpflichtige haben ihre Geburtsscheine, sowie die Militairpflichtigen der älteren Jahrgänge außer den Geburtsscheinen ihre Loosungsscheine mitzubringen.
Die im hiesigen Fürstenthum gebürtigen und außerhalb ihres Geburtsortes sich aufhaltenden Militairpflichtigen haben sich mit den Militairpflichtigen ihres Geburtsortes zu gestellen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein beglaubigtes ärztliches Attest einzureichen.
Reklamationsgesuche auf Zurückstellung vom Militairdienst wegen häuslicher Verhältnisse etc. sind rechtzeitig bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden anzubringen. Behauptete Erwerbsunfähigkeit muß durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermin bestätigt werden; es sind daher die aus der angeführten Veranlassung reclamirenden Angehörigen eines Militairpflichtigen zum persönlichen Erscheinen vor der Ersatzcommission verpflichtet.
Etwaige zur seemännischen Bevölkerung gehörende Militärpflichtige (§. 21 der Ersatz=Ordnung) haben sich im Musterungstermine über ihre gewerbliche Qualification durch Vorlegung von Seefahrtsbüchern u. s. w. zu legitimiren.
Die Beorderung der Militairpflichtigen zur Musterung ist Sache der Ortsvorsteher. Die mit Führung der Rekrutirungsstammrollen betrauten Personen haben
[ => Original lesen: 1881 Nr. 24 Seite 2] zum Musterungsgeschäft mitzuerscheinen. Die Stammrollen werden von hier aus im Musterungstermin zur Vorlage gebracht werden.
Die Ortsvorstände werden noch besonders auf ihre Verpflichtung hingewiesen, die nach Aufstellung der Stammrollen zuziehenden fremden, sowie die das hiesige Fürstenthum verlassenden Militairpflichtigen zwecks Berichtigung der Listen sofort hierher namhaft zu machen oder dieselben zur persönlichen Anmeldung oder Abmeldung hierherzuweisen.
Im Anschluß an das Musterungsgeschäft und zwar am Dienstag den 12. April wird die Classificirung der für einen Mobilmachungsfall auf Zurückstellung Anspruch erhebenden Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und Ersatzreserve I. Classe stattfinden, die gemäß §. 18 der Control=Ordnung ihre Gesuche rechtzeitig vorher eingebracht haben müssen. Dieselben haben zu dem bezeichneten Termin zu erscheinen.
Schönberg den 5. März 1881.
Der Civilvorsitzende der Ersatz=Commission des Aushebungsbezirkes für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Bekanntmachung.
Die am 1. April d. J. fälligen Zinsen der Deutschen Reichsanleihen können von da ab bei der Königlich preußischen Staatsschulden=Tilgungskasse und bei der Reichsbankhauptkasse hierselbst, bei sämmtlichen Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen, sowie bei denjenigen Kaiserlichen Oberpostkassen an deren Sitz sich eine solche Bankanstalt nicht befindet, werktäglich, mit Ausnahme der Kassenrevisionstage in den Vormittags=Dienststunden gegen Ablieferung der betreffenden Zinsscheine in Empfang genommen werden.
Die Zinsscheine müssen nach den Anleihen und den Werthbeträgen geordnet, und es muß ihnen ein, die Stückzahl und die Summe der verschiedenen Werthbeträge enthaltendes, aufgerechnetes, unterschriebenes und mit Wohnungsangabe versehenes Verzeichniß beigefügt sein.
Die Einlösung der später fälligen Zinsscheine der Reichsanleihen wird in gleicher Weise ohne besondere Bekanntmachung, vom Fälligkeitstage ab erfolgen.
Berlin den 10. März 1881.
Reichsschulden=Verwaltung.
Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
Es wird hierdurch der §. 2 der Verordnung vom 28. Januar 1868 (Ausführungs=Verordnung zum Bundesgesetze vom 1. November 1867 über die Freizügigkeit):
"Jeder, welcher einem Neuanziehenden Wohnung oder Unterkommen gewährt, hat darauf zu halten, daß die Meldung geschehe, und von deren Versäumniß binnen weiteren vom Ende der Meldungsfrist an laufenden 8 Tagen der Landvogtei in Schönberg Anzeige zu machen."
mit dem einzufügen in Erinnerung gebracht, daß die Anmeldungspflicht auch auf die Handlungsgehülfen Anwendung findet.
Schönberg, den 16. März 1881.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Anzeigen.
Die Meierei Menzendorf wird zu Johannis d. J. vacant und ist die sofortige öffentlich meistbietende Wiederverpachtung derselben von dem Großherzoglichen Hohen Kammer= und Forst=Collegio zu Neustrelitz angeordnet.
Zu diesem Zwecke steht Termin auf
Mittwoch den 6. April d. J.
Vormittags 11 Uhr
vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Domainen=Amte an, wozu Pachtliebhaber hierdurch eingeladen werden.
Dem Großherzoglichen Hohen Kammer= und Forst=Collegio bleibt die Entscheidung über die Annehmlichkeit des Gebots und die Wahl unter den drei Meistbietenden vorbehalten, und haben diese, falls sie nicht schon Kammerpächter sind, sofort eine Conventionalpoen von 6000 M. zu bestellen und sich über ihre bisherige Führung und öconomische Tüchtigkeit, sowie über das zur Annahme des Pachtstücks erforderliche Vermögen auszuweisen.
Die Bedingungen können 14 Tage vor dem Verpachtungstermine in der hiesigen Amts=Registratur eingesehen und das Pachtstück, nach zuvoriger Meldung auf dem Hofe, in Augenschein genommen werden.
Schönberg, den 13. März 1881.
Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.
In Sachen, betreffend den Concurs über das Vermögen des Domänenpächters Wilhelm Hasselmann zu Hof Menzendorf, wird auf die Tagesordnung der auf den ersten April cr. angesetzten Gläubigerversammlung noch nachträglich die Wahl eines Mitgliedes des Gläubigerausschusses an Stelle des Domainenpächters Dierking gesetzt.
Schönberg, den 21. März 1881.
Großherzogliches Amtsgericht.
Veröffentlicht
H. Diederich, Amtsgerichts=Actuar.
Holz=Auction Nr. 30.
Am Montag den 28. März Morgens 9 Uhr sollen hieselbst in Kösters Hotel nachstehende Holzsortimente aus dem Rupensdorfer Holze meistbietend verkauft werden.
ca. 2 Rmt. eichen Kluft
ca. 260 Rmt. buchen Kluft und Knüppel
ca. 20 Fud. buchen u. eichen Durchforstholz
ca. 14 Fuder buchen Reiser
ca. 50 Rmt. Nadelholz, Kluft u. Knüppel.
Das Fuderholz wird erst im Laufe dieser Woche fertig.
Schönberg den 22. März 1881.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
Auction.
Auftragsmäßig werde ich am Sonnabend den 26. März cr. Vormittags 10 Uhr zu Hof=Menzendorf
2 fast neue eisenachsige Bauwagen, 1 Pflug, 3 Schlitten, eine größere Quantität Kartoffeln
[ => Original lesen: 1881 Nr. 24 Seite 3]in kleineren Pösten und 1 Haufen Rohr, am Menzendorfer See stehend,
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung versteigern.
Schönberg. Staffeldt, Gerichtsvollzieher.
Holz=Auction.
im Vitenser=Forste, Revier: Törber Holz am Mittwoch den 30. März 1881 unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen, über:
eichen Wagendeichsel
eichen Klafterholz
buchen Klafterholz
buchen Stangenholz
buchen Zweigholz
ellern Kluftholz
hasel Zaunbusch.
Versammlung Morgens 9 Uhr auf der Landstraße im Törber Holze.
Rehna den 22. März 1881.
Großherzogliche Forst=Inspection.
Verschönerungsverein.
Das Einkassiren der Beiträge ist den Sammlern zu umständlich geworden, weil sie öfters die Mitglieder nicht zu Hause getroffen haben. Es wird daher ergebenst gebeten, je nach Belieben den Quartals=, Halbjahrs= oder, der Vereinfachung wegen, den Jahresbeitrag dem Steuerrath Grapow oder dem Executor Staack, in deren Händen die Vereinskasse sich jetzt befindet, zukommen zu lassen. Auch werden in dem in der Mitte der Stadt belegenen Versammlungslokal des Vereins, Spehrs Hotel, wo es für Manche bequemer sein dürfte, jederzeit die Beiträge gefälligst angenommen und richtig an die Kasse abgeliefert werden.
Schönberg den 21. März 1881.
Der Vorstand.
In Commission bei J. G. Walde in Löbau i. S. erschien:
Die Wunder Jesu als Gleichnisse.
Eine erbauliche Auslegung der Lebensgeschichte des Heilands. Verfaßt vom Seminar=Oberlehrer Julius Vogel daselbst. (140 Seiten, Preis 1 M., gebunden 1 M. 10 . Entweder direkt vom Verfasser durch Einsendung des Betrages, oder durch alle Buchhandlungen zu beziehen.)
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Ziehung am 30. März 1881.
Wiederum kommen bei dieser allgemein beliebten Lotterie 10 elegante Equipagen mit 4 und 2 Pferden bespannt, sowie seiner Schirrung, ferner 60 der feinsten Reit= und Wagenpferde nebst vielen hunderten von anderen werthvollen Gewinnen zur Verloosung, zu obiger Ziehung versendet der Unterzeichnete Loose:
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[ => Original lesen: 1881 Nr. 24 Seite 4]Dreimal täglich
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Dorothenstraße 13, Lübeck.
Germania.
Central=Verband gewerbetreibender
Bäckermeister Deutschlands.
400 Städte mit über 8000 Mitgliedern.
Wir unterzeichneten machen Eltern und Vormünder auf den obigen Verband aufmerksam, falls ihre Kinder oder Mündel sich dem Bäckergewerbe widmen sollten. Der Verband giebt nur für ausgelernte seiner Mitglieder Lehrbriefe und Arbeitsbücher aus, und haben auch nur diese Anspruch auf Geschenk bei den Verbandsmitgliedern, sowie sie auch bei In=Arbeitstellung bevorzugt werden.
Der Vorstand
Verband
gewerbetreibender Bäckermeister "beider Mecklenburg."
Wir bringen unsern Mitgliedern zur vorläufigen Kenntniß, daß unser diesjähriger Verbandstag am 7. Juni in Rostock stattfinden wird. Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 15. April an unsern Vorsitzenden, Bäckerältesten Wandschneider, Wismar, einzusenden, auch nimmt derselbe Anmeldungen zum Eintritt in den Verband entgegen.
Wismar, Rostock, Schwerin.
Der Vorstand.
Von R. Jacobs Buchhandlung in Magdeburg sind nachstehende Bücher zu beziehen und kann der Betrag in Marken eingesandt werden.
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Gesucht zu Ostern d. J.
ein Bursche, der Lust hat Klempner zu werden bei
A. Maass in Lübeck,
Moislinger=Allee 2 a.
1 Lehrling
findet zu Ostern Platz in meiner Tischlerei.
Schönberg i. M. E. Hauschild.
Für Eltern lesenswerth!
Herrn Fenchelhonigfabrikanten L. W. Egers in Breslau.
Olmütz, 31. März 1879.
Frau Katharina Hontsch in Hadolein, Haus Nr. 84, nächst Olmütz, kaufte bei mir 2 Flaschen Fenchelhonig*) für ihr hoffnungslos darniederliegendes Kind, einen zweijährigen Knaben, der an Keuch= und Blut=Husten nahe dem Tode war. Heute kam dieselbe mir ihren Dank zu sagen und beauftragte mich, Ihnen dies zur Kenntniß zu bringen, daß der Knabe durch den Honig gesund wurde.
Mit aller Achtung
Gustav Buchinger.
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W. Nothdurft
Siemzerstraße vor Schönberg.
Am Mittwoch den 30. d. M. fahre ich mit meinem Omnibus nach dem Ratzeburger Viehmarkt. Abfahrt von Carlow Morgens 5 Uhr. Abfahrt von Neue=Welt 7 1/2 Uhr.
Oldenburg.
Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 24. März 1881.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Die Direction.
Steiner. Frels.
Kirchliche Nachrichten.
Freitag den 25. März.
Vormittags 10 Uhr, Passionspredigt: Pastor Langbein.
Sonntag den 28. März.
Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
Abendkirche (6 Uhr): Pastor Langbein.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.
Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Hierzu eine Beilage.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1881 Nr. 24 Seite 5]Beilage
zu Nr. 24 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 25. März 1881.
Eintragungen in die Standes=Register des Standesamts=Bezirks Schönberg.
Geboren:
D. 11. Februar dem Arbeitsmann A. Bade zu Schönberg ein Sohn.
D. 12. dem Arbeitsmann Johann Johannissohn zu Schönberg ein Sohn.
D. 24. dem Hauswirth Krellenberg zu Kleinfeld eine Tocht.
D. 1. März dem Arbeitsmann J. Bohnhoff zu Schönberg eine Tochter.
D. 1. dem Arbeitsmann P. H. Voß zu Schönberg eine Tochter.
D. 3. dem Zimmergesellen J. Bohnhoff zu Schönberg ein Sohn.
D. 3. dem Maurergesellen H. Voß zu Sabow ein Sohn.
D. 7. dem künftigen Hauswirth zu Kl. Siemz J. Busch eine Tochter.
D. 11. dem Arbeitsmann Johann Gebien zu Schönberg eine Tochter.
D. 9. eine unehel. Tochter zu Schönberg,
D. 10. eine unehel. Tochter zu Schönberg.
D. 10. dem Arbeitsmann Hans Voß zu Schönberg eine Tochter.
D. 13. dem Maurergesellen J. Busch zu Mahlzow eine Tochter.
D. 16. dem Maurergesellen H. Storm zu Lindow eine Tochter.
D. 22. dem Arbeitsmann Johann Lenschow zu Schönberg eine Tochter.
Gestorben:
D. 10. Februar Elisabeth Anna Wilhelmine Strohkerch zu Rupensdorf, 13 T. a.
D. 18. Carl Christian Kaehler, Rentier zu Schönberg, 63 J. 2 M. a.
D. 22. Johann Heinrich Grevsmühl, Hauswirthssohn zu Sabow, 1 M. 20 T. a.
D. 24. der am 3. Februar 1881 geborene Sohn des Hauswirths Creutzfeldt zu Niendorf.
D. 28. Catharina Magdalena Lübke geb. Burmeister, Arbeitsmannswittwe zu Torisdorf, geb. zu Gr. Rünz, 72 J. 11 M. a.
D. 1. März Anna Woisin, geb. Böckmann, Arbeitsmannswittwe zu Schönberg, 70 J. 5 M. a.
D. 3. März Catharina Maria Ahrens, Arbeiterin zu Schönberg, 55 J. 4 M. a.
D. 2. Caroline Maria Wilhelmine Möller, Arbeitsm.tochter zu Sabow, 4 M. a.
D. 3. Friedrich Bohnhoff, Zimmergesellensohn zu Schönberg, 4 Stunden a.
D. 6. Andreas August Krasch, Maurergeselle zu Schönberg, 90 J. 2 M. a.
D. 20. Maria Catharina Seestädt geb. Schlotfeldt, Maurergesellenfrau zu Schönberg, 48 J. 6 M. a.
Am 22. März Nachts oder 23. März Morgens ist der deutsche Kronprinz nach Petersburg gereist, wo am 25. März die letzte Beisetzung Alexanders erfolgen wird. Der Prinz von Wales ist am 21. März dahin abgereist. In die Peter=Paulskirche ist die Leiche am 19. März überführt worden. Kaiser Alexander III. Schritt unmittelbar hinter dem Leichenwagen her, ihm folgten die Großfürsten und fremden Fürsten, diesen die Kaiserin und die Großfürstinnen in drei sechsspännigen Wagen. Die Ueberführung fand Mittags statt und ohne jeden Zwischenfall. - Gerüchte über Reformen, die Kaiser Alexander III. vor hat, fliegen durch die Luft und alle Zeitungen; die Handlungen werden langsam nachhinken; denn solche Dinge richtet man nicht im Handumdrehen aus und zehnmal weniger noch in Rußland, wo es Gesetze und Verordnungen giebt wie Sand am Meer, aber wenig Köpfe und Hände sie auszuführen.
Auf der Stelle, wo Kaiser Alexander in Petersburg ermordet wurde, wird eine Kirche errichtet; die Todesstätte ist bis jetzt eingefriedigt und mit Immortellen etc. geschmückt. Bei der Ueberführung der kaiserlichen Leiche in die Peter=Pauls=Kirche waren alle umliegenden Häuser von Gemeinderäthen und Polizisten bewacht. Der Ingenieur Generalmajor Mravinski, der beauftragt war, die verdächtige Käsebude zu untersuchen und nichts Verdächtiges gefunden hatte, obwohl die bekannte Mine schon gegraben war und vielerlei auf sie hindeutete, ist verhaftet und in Untersuchung genommen worden. - Ein Testament hat sich nicht gefunden. Der Fürstin Dolgorucki hat der Kaiser schon bei Lebzeiten Güter und eine Summe von 5 Mill. Rubeln geschenkt, die in der Londoner Bank niedergelegt ist.
Wer haarklein wissen will, wie es bei dem Attentate zugegangen ist, wer die Mörder und wie die Bomben eingerichtet waren, wie alles eingeleitet und ausgeführt worden ist, der lese die Zeitungen der Rothen in Paris. Rochefort ist gleichsam der Moniteur der Nihilisten und Mörder, jetzt erst zeigt sich der Mann ganz wie er ist, durch und durch voll schauderhaften Hasses und Galgenhumors, verdorben bis ins innerste Mark. Man schaudert, was der Mensch denkt und sagt und drucken läßt. Und doch ist ein gut Theil seiner Enthüllungen eine Flunkerei, berechnete Flunkerei. Alle Scham ist über den Haufen geworfen, jeder Funke natürlichen Gefühls erstickt. Der Mann ist ein hochgeborner Graf, und sein berüchtigter Genfer Einpeitscher, der alles weiß und alles lügt, ein Fürst Krapotkin, ein russischer Flüchtling. - Die Dritte im Bunde ist Louise Michel.
Das Londoner medicinische Journal, die "Lancet", unterzieht die Ursachen des Todes des verstorbenen Kaisers von Rußland einer eingehenden Kritik. Das Fachblatt schreibt: "Die unmittelbare Todesursache war Verblutung. Dies ist eine höchst bedauernswerthe Phase des Falles. Sobald ärztliche Hülfe beschafft war, wurden ohne Zweifel solche Maßregeln ergriffen, die thunlichst waren, um den Blutfluß aufzuhalten, aber es verstrich lange Zeit, ehe diese Hülfe geleistet wurde. Es scheinen keine Aerzte zur Hand gewesen zu sein, was im Anbetracht der beständigen Gefahr, welcher der Kaiser ausgesetzt war, ein völlig unerklärlicher Umstand ist, und Niemand aus der Umgebung Sr. Majestät scheint mit den gewöhnlichen Maßregeln zur temporären Hemmung des Blutflusses vertraut gewesen zu sein." Es ist das die Bestätigung einer bereits von russischen Aerzten ausgesprochenen Ansicht.
Politische Rundschau.
Deutschland. Im Kriegsministerium haben die Sitzungen zur Berathung über ein Militair=Strafgesetzbuch begonnen. Man hofft die Arbeiten derart fördern zu können, daß dem nächsten Reichstag schon das Gesetz vorgelegt werden könne.
Die Vorberathungen für den Abschluß eines Deutsch=Oesterreichischen Handelsvertrages nehmen in erfreulicher Weise ihren Fortgang. Concessionen werden beiderseits gemacht, so daß die Angelegenheit zu allseitiger Zufriedenheit erledigt werden wird.
Der Ertrag einer deutschen Wehrsteuer wird in der betr. Denkschrift zunächst auf 9 1/2 Millionen, für später auf 19 Mill. Mark berechnet.
Im Reichstage ist eine Denkschrift der Regierung über die Bedeutung und Weiterentwicklung der Steuerreform eingelaufen. Man sagt, sie sei von Bismarck persönlich ausgearbeitet und enthalte seine ganze Ansicht. Sie tritt für eine höhere indirekte Besteuerung ein. Ferner sind vorgelegt drei Gesetze betr. 1) Erhebung der Brausteuer, 2) von Reichsstempelabgaben, 3) Besteuerung der zum Militärdienst nicht herangezogenen Wehrpflichtigen. - Im Bundesrath ist der Gesetzentwurf über Bestrafung der Trunkenheit angenommen worden.
Frankreich. Der Regierung sind Beweise in die Hand gegeben, daß die russischen Nihilisten mit den Anhängern der Commune in Frankreich und socialdemokratischen Führern in England, Deutschland und der Schweiz in einem viel regeren Verkehr stehen als bisher vermuthet wurde. Daß unter solchen Umständen allerlei Gerüchte umgehen und neue Thaten seitens der Partei erwartet werden, ist bei der augenblicklichen Aufregung so erklärlich als verzeihlich.
Gambetta hat wieder einmal vor 8000 Parisern gesprochen. Das heißt heutzutage in Frank=
[ => Original lesen: 1881 Nr. 24 Seite 6]reich fast ebenso viel wie vor Zeiten im Abendland: Rom hat gesprochen, die Sache ist aus! Er fing, wie immer, von sich zu sprechen an und hörte mit der Republik auf; denn Er ist ja der Anfang und das Ende der Republik - nach seiner Meinung. "Ich werde, sagte er, ehrgeiziger Pläne beschuldigt, Ich kann aber warten, Ich habe Zeit, Ich besitze unerschütterliche Energie und Ausdauer." Dann sprach er sich für Staatsversicherungsanstalten aus, weil der Staat die Aufgabe habe, Sorge für die Unsicherheit der Existenzen zu tragen und weil Arbeit und Capital sich nicht bekämpfen, sondern miteinander wetteifern müßten. - Man sieht, Gambetta tritt in die Fußtapfen Bismarcks, was interessant genug ist; mag er nur auch andere Lehre von ihm annehmen. Mag sich das eitle Männchen mit den Lack= und russischen Leck=Stiefelchen nur sonst in Acht nehmen, unter die Kürassirstiefel Bismarcks zu gerathen.
Schweden. Das Befinden des Königs, der bekanntlich an einer Lungenentzündung erkrankt ist, hat sich gebessert. Die Temperatur ist normal, der Husten gering. Während der Krankheit des Königs ist der Kronprinz zum Regenten ernannt worden.
- Während in Europa und China die Bevölkerung eine Dichtigkeit erreicht hat, daß sich die Menschen einander Luft und Licht abzuschneiden beginnen, giebts in den Vereinigten Staaten in Nordamerika noch Raum genug für viele, viele Millionen obgleich der Menschenzuwachs drüben ein ganz ungeheurer ist. Durch die im vorigen Jahr vorgenommene Volkszählung, deren Ergebnisse jetzt vorliegen, hat sich für die nordamerikanische Union eine Bevölkerung von 50,152,559 Seelen ergeben. In den letzten 10 Jahren hat sie um 11 1/3 Millionen zugenommen. Bei der ersten Zählung im Jahre 1790 betrug die Einwohnerzahl etwa 4 Millionen. Durch die seit jener Zeit alle 10 Jahre stattgefundenen Zählungen ist ein jedesmaliger Zuwachs von über 33 % festgestellt worden Kein einziger europäischer Staat hält im Wachsthum auch nur annähernd mit den Vereinigten Staaten Schritt. Die europäischen Staaten mit größter Bevölkerungszunahme zeigen einen jährliche Zuwachs von 1 1/2 %; dieser wird von den Vereinigten Staaten, welcher 2 1/2 % jährlich beträgt, also wesentlich überboten. Die Vereinigten Staaten besitzen jetzt schon 20 Städte mit mehr als 100,000 Einwohnern, an deren Spitze New=York steht, welches mit Brooklyn 1,767,000 Einwohner zählt.
- In Riesa hat das Lehrercollegium einen Beschluß veröffentlicht, nach welchem dasselbe alle Geschenke, die beim Verlassen der Schule, bei Geburtstagen, zu Weihnachten u. s. w. den Lehrern von Seiten der Schüler gemacht zu werden pflegen, zurückweist und die Eltern ersucht, ihren Kindern zu diesem Zwecke keinerlei Geldbeiträge zu verabfolgen.
- 46 Australier haben im Münchener Hofbräuhaus 46 Plätze für das nächste Schützenfest telegraphisch bestellt. Sie sind aber schön angekommen; denn im Hofbräuhaus gilt das Wort: Wer zuerst kommt, trinkt zuerst! Es wird nichts gereicht. - Für den Ausschank des Salvatorbieres, der im Zacherlkeller begonnen hat, hat die Polizei verordnet, daß an Sonn= und Feiertagen der Ausschank nur bis 7 Uhr, an Werktagen bis 1/2 8 Uhr dauern darf und dann sofort die Locale geschlossen werden müssen.
- Die "Preußischen Jahrbücher" enthalten in ihrem neuesten Hefte vom März d. J. unter der Ueberschrift: "Ein Wort zur Verständigung über die jetzigen Studentenverhältnisse" einen Aufsatz, der in allen Kreisen, denen das Wohl und Gedeihen der studirenden Jugend am Herzen liegt, die ernsteste Beherzigung verdient. Nachdem der Verfasser mit großer Wärme für das Verbindungswesen, insbesondere auch für die Corps eingetreten ist, bezeichnet er den geradezu unsinnigen Luxus der auf mehreren Universitäten jetzt getrieben wird, als einen Uebelstand, der im höchsten Grade bedauerlich erscheint. Es gilt nicht mehr Gentleman, sondern reicher Gentleman zu sein und über die Sucht, reich zu scheinen, werden Schulden aufgehäuft und ganze Familien in bitteren Kummer gestürzt. War das Bestreben, gegenüber der früheren saloppen Haltung in Kleidung und Benehmen, anständig aufzutreten, ein wohlberechtigtes, so ist der junge Student jetzt Plutokrat, Dandy in den elegantesten Kleidern und aufs Sorgfältigste vom Friseur, bei dem er nicht selten abonnirt hat, aufgestutzt. Auf der Eisenbahn wird erster Classe gefahren, nur ausnahmsweise kann man sich die zweite erlauben. Zu Dreien oder Vieren kann man eine Droschke anständiger Weise nicht mehr benutzen. Der "Fremdenpump" ist eine Last, unter welcher die Corps zu erliegen drohen; auf manchen Universitäten ist es selbstredend, daß die fremden Studenten, welche hingekommen sind, um eine Pro patria Suite auszumachen, auf Kosten der befreundeten Verbindung im ersten Hotel untergebracht und auf das Luxuriöseste bewirthet werden. Wir haben selbst gesehen, daß Verbindungen an einem Corso der Geburts= und Geldaristokratie sich auf brillant ausgestatteten Wagen betheiligten. Wir könnten aus mehren Wahrnehmungen und Erfahrungen diese Aufzählungen der unsinnigen Luxusausgaben, die in gewissen studentischen Kreisen heut zu Tage üblich sind, noch beträchtlich vermehren. Hauptsächlich aber sind es die Corps, die in dieser Hinsicht den Ton angeben und durch deren "Nobelsucht" dann wohl auch andere Verbindungen zu einem thörichten Wetteifer verleitet werden. In Folge dieses verwerflichen Luxus, der seitens der Corps getrieben wird, muß natürlich die Mitgliederzahl derselben auf einen sehr engen Kreis besonders reicher Studenten beschränkt bleiben und zwar zum großen Schaden des in ihnen herrschenden Geistes; denn die reichen Wechsel, welche diese wenigen bevorzugten Studirenden den Corps zuführen, stehen nicht selten im umgekehrten Verhältniß zu der geistigen Capacität, die sie mitbringen. Die "Preußischen Jahrbücher" weisen darauf hin, daß derartige von Witz und guter Laune übersprudelnde Aufführungen, wie sie vordem an den berühmten "Hoftagen" der Breslauer Corps oder bei dem Zobten=Commers derselben üblich waren, jetzt schon der geringen Mitgliederzahl wegen kaum mehr möglich sind. Jene wahrhaft glänzenden Repräsentationen des studentischen Geistes wurden mit verhältnißmäßig geringen Mitteln zu Wege gebracht, während man jetzt bei ähnlichen Veranlassungen durch äußeren Aufwand den mangelnden inneren Gehalt zu ersetzen sucht. "Um anständig und heiter zu sein, braucht man nicht als Modejournal herumzulaufen und Sect zu trinken."
- Das erste Attentat auf den unglücklichen Alexander II. ist bereits in der Kinderstube verübt worden. Freilich nicht von Nihilisten, sondern von ahnungslosen Gespielen. Arnold Wellmer erzählt eine Anekdote aus dem frühesten Jugendleben des Kaisers, die heute um so erschütternder wirken muß. Der Czarewitsch mochte etwa 10 Jahre alt sein - ein schöner, lebhafter, ja, wilder Knabe - als der Kaiser Nikolaus durch einen tollen Lärm aus seinem Arbeitszimmer in den Speisesaal der jungen Großfürstin gelockt wurde. Er fand dort den Czarewitsch Alexander unter den Händen seiner Brüder und Spielkameraden, der Söhne des Grafen Wilhorski, des Generals Potkul, des Fürsten Wasiltschikow u. A. auf der Erde liegen, hochroth im Gesicht, angstvoll röchelnd und mit Händen und Füßen um sich schlagend, während die junge Gesellschaft sich jubelnd bemüht, ein um Alexanders Hals geschlungenes rothseidenes Tuch noch fester zu ziehen . . . . "Kinder, was macht Ihr da?" - ruft der Kaiser erschrocken aus. "Vater! Wir spielen so hübsch Czar. Alexander Nikolajewitsch ist Czar Paul - und da müssen wir ihn doch mit einem Tuch erdrosseln - aber der Spielverderber will sich das nicht gefallen lassen." Was wohl in jener Minute in der Seele des erblassenden Czaren vorging, als er seinen fast erwürgten ältesten Sohn aus den Händen der arglosen Spielkameraden befreite und ihnen auf's Strengste verbot, solch gefährlich' Czar=Spielen jemals zu wiederholen!
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