No. 50
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 29. Juni
1875
fünfundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1875 Nr. 50 Seite 1]

Politische Rundschau.

Deutschland. Wie verlautet, wird Se. Majestät der Kaiser nächsten Sonntag Ems verlassen und sich zunächst nach Koblenz begeben, um gegen die Mitte des Juli über München und Salzburg nach Gastein zu reisen. - Se. Maj. der Kaiser von Rußland ist am Sonnabend von Darmstadt abgereist, nachdem sich derselbe dort vom Großherzog verabschiedet hatte, und hat sich, wie es heißt, zunächst nach Leipzig begeben. Allerdings scheint diese Nachricht nicht recht mit der in letzter Zeit aus Wien aufs aller bestimmteste auftretenden Versicherung, daß derselbe auf seinem Rückwege durch Böhmen reisen und auf der Strecke zwischen Komotau und Rumburg vom österreichischen Kaiser, dem Statthalter von Böhmen und dem Oberlandmarschall Fürsten Auersperg begleitet werden würde. Doch bleibt es allerdings noch immerhin möglich, daß der Kaiser am Sonntag zwecks einer Zusammenkunft mit dem österreichischen Kaiser von Leipzig aus einen Umweg nach Komotau gemacht habe.
In Leipzig hat am 22. d. M. die erste öffentliche Hauptversammlung der Kaiserlichen Disziplinarkammer stattgefunden.
Auf Grund von Verhandlungen der Reichs=Eisenbahn=Untersuchungskommission war der Entwurf eines Reichseisenbahngesetzes aufgestellt, der aber, wie verlautet, an dem principiellen Widerspruch einiger Bundesstaaten schon innerhalb des Bundesrathes gescheitert ist; und das Reichskanzleramt soll die Ausarbeitung eines neuen Entwurfes nach andern Principien angeordnet haben, sodaß es zweifelhaft erscheint, ob dieser Entwurf noch bis zum Herbst fertiggestellt werden kann. - In Betreff der Handelsgerichte hatte sich bekanntlich die Reichsjustizkommission gegen das Weiterbestehen derselben erklärt; doch ist seitens der liberalen Presse eine lebhafte Agitation für Beibehaltung derselben eröffnet worden, und die Hansestädte haben einen bezüglichen Antrag an den Bundesrath gerichtet, über den der Justizausschuß in der letzten Bundesrathssitzung günstig berichtet hat, sodaß voraussichtlich die Handelsgerichte erhalten bleiben werden. Daß übrigens gerade der Liberalismus ganz besonders für Beibehaltung dieser Handelsgerichte eingetreten ist, obgleich dieselben doch durchaus eine Ausnahmestellung einnehmen und ihre Verhandlungen nicht öffentlich sind, kann nicht wundernehmen, da derselbe noch niemals auf seinen Prinzipien bestanden hat, wenn ihm die Ausnahme Vortheil brachte. Wir konstatiren nur, daß sich also auch hier das liberale Geschrei nach "ordentlichem Gericht und öffentlichem Verfahren" als inhaltlose Phrase erwiesen hat. - Der Bundesrath hat am letzten Freitag seine bis gegen Mitte September dauernden Sommerferien angetreten.
Sehr bezeichnend für den Liberalismus unserer Tage ist es, daß derselbe seine Schuld an der schlimmen finanziellen Lage des deutschen Reiches von sich abzuwälzen sucht, und zwar - wer hätte das denken dürfen! - auf die Regierungen! Nachdem bisher alle liberalen Zeitungen über diesen Gegenstand geschwiegen haben, begann am Sonntag die "Voss. Ztg." mit den Worten: "Mit den Milliarden haben wir (!) gründlich abgewirthschaftet, und die finanzielle Lage des deutschen Reiches erscheint keineswegs in rosigem Lichte;" und weiter heißt es: "Genug, daß wir in Folge der bedeutenden Mehrausgaben auf neue Einnahmequellen Bedacht nehmen müssen. Brausteuer und Börsensteuer sind schon in ernstliche Erwägung gezogen worden, auf Erhöhung der Tabaksteuer, Zoll auf Petroleum, Reichsgewerbesteuer u. s. w. werfen die bundesrathlichen Finanzkünstler vorerst nur begehrliche Blicke. Unter diesen Umständen kann man dem Budget, welches Herr Delbrück im October dem Reichstage vorlegen wird, mit Spannung entgegensehen. Freilich nicht, als ob, wie es nun auch ausfallen möge, viel daran zu ändern wäre, der Reichstag wird bewilligen und das Volk muß bezahlen!" - Das liberale Blatt denkt offenbar nicht daran, daß es mit dem "wir" den Liberalismus bezeichnet; jedenfalls aber sind diese Worte ein ungeheuerlicher Hohn auf Reichstag und Abgeordnetenhäuser und zumal auf diejenigen, welche verblendet genug gewesen sind, "liberale" Abgeordnete in Reichstag und Abgeordnetenhäuser zu wählen! Es ist wirklich verwunderlich, wie jenes Blatt die Stirn haben kann, so etwas zu schreiben in einer Zeit, wo doch der Liberalismus noch auf allen Gebieten die Herrschaft führt, und wie es seinen Lesern zumuthet, in aller Geschwindigkeit die liberalen Versprechungen zu vergessen, die den Wählern vor allen Dingen "Verminderung der Steuern" versprachen, wenn sie nur liberale Abgeordnete in die Parlamente wählten! Wie vortrefflich diese Versprechungen gehalten sind, ist allbekannt, und Jedermann wirds noch mehr erfahren, was für eine theure Waare der Liberalismus ist, wenn nur erst einmal alles das ausgeführt werden wird, was derselbe angerichtet hat! Wir hoffen, daß dann auch dem Volke mehr noch die Augen aufgehen wird, als es jetzt schon der Fall ist, und daß dasselbe, wenn es wieder in der Lage ist, Abgeordnete in die Parlamente zu senden, sich doch zweimal besinnen wird, ehe es wieder solche liberale "Finanzkünstler" wählt. Übrigens mehren sich die Anzeichen auf allen Seiten, daß der Liberalismus bald gründlich wird abgewirthschaftet haben, denn derselbe hat nur allzu deutlich in jeder Beziehung seine völlige Unfähigkeit erwiesen, etwas rechtes zu Stande zu bringen, und der Bankerott desselben sowohl auf dem politischen als auch auf dem sozialen Gebiete - vom kirchlichen zu geschweigen - ist nur zu offenkundig, als daß sich die Sache noch vertuschen ließe, wie voll auch die liberalen Zeitungen noch immer den Mund nehmen mögen. Nur wird es schwer, vielleicht unmöglich sein, allen Schaden wieder gut zu machen, den der Liberalismus angerichtet hat.
Was auf die liberale Gunst zu geben ist, muß auch der Reichskanzler schon jetzt erfahren. Ein Artikel des "B. F. C." sucht die Hinneigung zum Konservatismus, die sich überall bemerklich macht, dem Reichskanzler zuzuschreiben; und die "Voss. Ztg." die sich diesen Artikel aneignet, beklagt sich, daß der liberalen Partei alle in der Gefügigkeit bei allen Kanzlerkrisen so oft bewiesene "patriotische Selbstverleugnung" nichts geholfen habe. Dem Blatt scheint ein Licht aufgegangen zu sein!

[ => Original lesen: 1875 Nr. 50 Seite 2]

In Folge der Aufforderung des Bundesrathes, Erhebungen darüber anzustellen, in welchen Punkten das Strafgesetzbuch zu ändern sei, ist von den preußischen Bezirksregierungen Material beigebracht, das sehr umfangreich sein soll. Besonders wird versichert, daß übereinstimmend von allen Seiten Verschärfung der auf Körperverletzung und brutale Exzesse gesetzten Strafen, sowie Aufhebung der gänzlichen Straflosigkeit von Kindern unter 12 Jahren gefordert wird. Die betreffenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches sind liberale Errungenschaften, gegen welche konservative Zeitungen bisher genugsam aber unerhört ihre Stimmen erhoben haben; und Niemand hat wohl gedacht, daß sich eine Aenderung derselben sobald vernothwendigen und sogar verwirklichen werde. Zu beklagen ist nur, daß selbst das Rechtsgebiet zu einem Versuchsfeld liberaler Gesetzkünstler hat gemacht werden können; denn wenn auch durch Reichstagsbeschluß leichtlich Abänderung geschafft werden kann, so ist doch ein derartiger Wechsel in Rechtsbestimmungen nur allzu geeignet, die Rechtsbegriffe und sittlichen Anschauungen des Volkes zu verwirren. Aber das versteht der aufgeklärte Liberalismus natürlich nicht.
Im Prozeß Arnim ist am Donnerstag das Urtheil verkündet worden. Dasselbe lautet auf neun Monate Gefängnis wegen "Beiseiteschaffung amtlicher Urkunden," während die von der ersten Instanz angenommene "Störung der öffentlichen Ordnung" geleugnet wird. Das Urtheil führt aus, daß von einer Unterschlagung nicht die Rede sein könne, da sämmtliche Aktenstücke ja in Abschrift vorhanden waren; auch könne es nicht als strafrechtlich erachtet werden, daß der Angeklagte die s. g. Konfliktsakten zurückbehalten habe, noch daß eine Reihe von Aktenstücken ganz fehle; doch sei es strafbar, daß derselbe die wichtigen kirchenpolitischen Aktenstücke nicht rechtzeitig an das Reichskanzleramt abgeliefert habe, sondern erst der drohenden Aufforderung des Reichskanzleramtes nachgekommen sei; das erscheine als strafbare Beiseiteschaffung zwecks publizistischen Gebrauches. Auch giebt der Gerichtshof eine Definition von Urkunde: alle Schriftstücke, welche eine Thatsache beweisen, seien als Urkunden im Sinne des Gesetzes anzusehen. Da sich aber eine derartige Definition sonst nirgends findet, so muß dieselbe wohl als Privatmeinung des berliner Kammergerichts angesehen werden.
Auf der Kreissynode Berlin I, welche am 16. Juni tagte, hat der Geh. Reg.=Rath Dr. Lonitz einen Antrag auf Wegfall des Gottesdienstes gestellt, welcher der Kreissynode bisher voranging, und dieser Antrag hat eine große Mehrheit gefunden.
Frankreich. In der Nationalversammlung hat am 22. d. Mts. eine überaus stürmische Scene stattgefunden, und eine an diesem Tage von dem Deputirten du Temple gehaltene Rede hat ganz Frankreich in Aufregung versetzt. Der bonapartistisch gesinnte General hat nämlich dem Marschall=Präsidenten Mac Mahon aufs heftigste angegriffen und denselben als einen ehrgeizigen bezeichnet, der auf seine jetzige Stelle seit langer Zeit spekulirt habe. Sein Wahlspruch "Hier bin ich, hier bleibe ich," sei ein edler Wahlspruch, wenn man sich in Gefahr befinde, es sei aber der aller Ehrgeizigen, wenn man sich in der Gewalt befinde. Man habe den Kaiser angeklagt und verurtheilt, daß er bei Sedan besiegt wurde; aber sein General müsse wohl eben so schuldig sein, wie er. Diese Gedanken sollen übrigens schon lange im Volke von Mund zu Munde getragen worden sein; doch werden dieselben wahrscheinlich der bonapartistischen Partei nur Schaden und dieselbe beim Marschall gänzlich miskreditiren.
Die Nationalversammlung hat für die Ausstellung in Philadelphia einen Credit von 600,000 Francs bewilligt, während sie für die Ueberschwemmten im südlichen Frankreich nur 100,000 Francs übrig hat. Durch die letzten Gewitterstürme, die auch in Deutschland vieler Orten vielen Schaden angerichtet haben, sind nämlich im südlichen Frankreich furchtbare Ueberschwemmungen und Verheerungen verursacht worden, wodurch Hunderte von Menschen umgekommen sind.
England. Die Verwickelungen in Ostindien mit Birma scheinen nunmehr gütlich beigelegt zu sein, denn der König von Birma soll einen Vertrag mit der englischen Regierung unterzeichnet haben.
Italien. In Folge des von der Kammer angenommenen Sicherheitsgesetzes herrscht in Neapel und Sizilien eine ganz bedrohliche Aufregung, die schon zu schlimmen tumultarischen Aufritten geführt hat.


- Die Ernteaussichten in Elsaß=Lothringen werden als die denkbar besten geschildert. Neben den Kornfrüchten verspricht der Obstbau und ebenso der Weinbau eine Fülle des Erträgnisses, wie sie seit Menschengedenken nicht dagewesen sein soll, so daß nach menschlicher Vorausberechnung zu hoffen ist, es werde sich dem guten Weinjahre 1874 das Jahr 1875 als ein ausgezeichnetes Wein und Fruchtjahr anschließen.
- Die Bewohner Regensburgs sind in nicht geringe Bestürzung gerathen wegen einer Krankheit welche, dem gelben Fieber ähnlich, in der Kaserne unter dem Militär ausgebrochen ist. Sie soll zwar nicht anstecken, hat aber einen äußerst raschen Verlauf und bereits mehrere Todesfälle zur Folge gehabt. Die Kaserne wurde von den Soldaten geräumt.
- Der Lessepsche Plan, die Wüste Sahara in Afrika durch einen Aderlaß des mittelländischen Meeres in einen See zu verwandeln, steht noch immer auf der Tagesordnung. Der Bay von Tunis interessirt sich sehr für die Sache, und hat seinen Beamten befohlen, die Sache auf alle mögliche Weise zu unterstützen.
- Die Geschäftsaussichten in Amerika, wenigstens in Nordamerika, gestalten sich etwas günstiger. In Brodstoffen ist der Markt äußerst lebhaft und es ist das Steigen der Preise nicht etwa eine Folge der Speculation, sondern der vermehrten Nachfrage. Man schätzt den Werth des Weizens, der im Besitz des Bauernstandes im Nordwesten ist auf 80 Mill.
- Die deutschen Müller und Müllerfreunde waren diesmal in Hamburg versammelt und setzten für Ausarbeitung einer Denkschrift über die gesetzlichen Bestimmungen betreffs der Rechte, welche die Besitzer von Mühlen an das Wasser haben, eine Prämie von 1000 Mark aus.
- Die Firma Krupp in Essen hält sich von dem österreichischen Kriegsministerium für hintergangen und in ihren Geschäftsinteressen geschädigt. Nach ihrer Behauptung hatte sie demselben im Jahre 1872 mehrere Ringgußstahlgeschütze und eine vollständig ausgerüstete Halbbatterie unter der ausdrücklichen Bedingung unbedingter Geheimhaltung sämmtlicher Constructionsverhältnisse und unter dem Vorbehalt unbedingten Eigenthumsrechtes auf längere Zeit zu unentgeltlicher Benutzung überlassen; das Kriegsministerium habe jedoch diese Bedingungen nicht gehalten; denn das seitdem von Uchatius construirte Bronce=Geschütz, sowie das Gußstahlgeschütz der Innerberger Gewerkschaft seien bis auf unwesentliche Abweichungen genaue Nachahmungen jener Krupp'schen Geschütze, auch wären zu den Versuchen damit Krupp'sche Kupfergranaten verwendet worden. Herr Krupp befindet sich jetzt in Wien, um seine Beschwerde beim Kaiser persönlich zu vertreten und beabsichtigt, wenn sie erfolglos bleiben sollte. Seine Ansprüche gerichtlich zu verfolgen.
- Nach dem Berichte des landwirthschaftlichen Ministeriums in Washington bleibt die Getreideerndte in Nordamerika hinter dem mittleren Durchschnitt um etwa 1/6 zurück.
- Auf dem Gute Pensin bei Gützkow hat der Blitz einen alten Glauben zerstört. Er schlug bei einem Gewitter mitten in das Storchnest hinein, tödtete das Storchenpaar und zündete das Haus an, das bis auf den Grund abbrannte. Leute mit Storchnestern auf dem Dache werfen also ihr Geld nicht mehr zum Fenster hinaus, wenn sie in die Feuerversicherungsanstalt gehen.
- Die Berliner sind eifrig bedacht, himmlische Rosen ins irdische Leben zu flechten. Täglich in der Blüthezeit brauchen sie an 500,000 dieser schönsten aller Blumen und zahlen dafür an 2000 Thlr.
- In Mainz sind zwei französische Ingenieure,

[ => Original lesen: 1875 Nr. 50 Seite 3]

welche trotz des Verbots in den neuen Festungswerken zeichnend betroffen wurden, verhaftet worden.
- In Zittau hat ein Schustergesell in der Wuth seiner eigenen Mutter die Kehle durchschnitten und sie getödtet.


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über die zu Pahlingen belegene Vollstelle c. p. des Peter Friedrich Adolph Menz daselbst - welcher noch minorenn ist und von dem Hauswirth Schmidt in Schwanbeck bevormundet wird - ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an dem bezeichneten Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Sonnabend den 3. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 13. April 1875.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     


Das gesammte Inventarium auf dem Gehöfte Nr. 4 in Gr. Pravtshagen, namentlich

6 Pferde, 10 Kühe, 11 Starken, 4 Kälber, ca. 20 Schafe, 3 fette Schweine, 2 tragende Säue, 3 Bauwagen, 1 Stuhlwagen, 1 Mühlenwagen, 1 Häckerlingsmaschine, 1 Kornreinigungsmaschine, 3 Leutebetten, sonstiges Ackerbau=, Haus= und Küchengeräthe,
soll am

Sonnabend, den 3. Juli d. J.,
von Vormittags 9 Uhr an,

in öffentlicher Auction meistbietend gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden.
Das Vieh wird von 11 Uhr Vormittags an versteigert werden.
Grevesmühlen, den 22. Juni 1875.

Engelhardt,        
Amtsregistrator.     


Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Commission macht hiermit auf die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam:

1) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militairdienste darf gesetzlich nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar desjenigen Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20ste Lebensjahr vollendet wird.
2) Die Meldung hat schriftlich bei derjenigen Prüfungs=Commission für einjährig Freiwillige zu geschehen, in deren Bezirk der die Berechtigung Nachsuchende nach § 20 der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 gestellungspflichtig ist.
3) Der Meldung sind beizufügen:
a. ein Geburts=Zeugniß (Taufschein),
b. ein Einwilligungs=Attest des Vaters, beziehungsweise Vormundes,
c. ein Unbescholtenheits=Zeugniß, welchem für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehr=Anstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei=Obrigkeit auszustellen ist,
und in dem Falle, daß der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification durch Vorlegung von Schulzeugnissen geführt werden soll, außerdem:
d. ein den gesetzlichen Anforderungen nach § 154 der Militair=Ersatz=Instruction entsprechendes Zeugniß.
4) Die Prüfungen der Aspiranten zum einjährig freiwilligen Militairdienste werden in jedem Jahre in den Monaten März und September abgehalten.
Bei der unterzeichneten Commission finden die Prüfungen regelmäßig in der ersten Hälfte des März und in der zweiten Hälfte des September statt, und werden bei jenen die bis zum 1. Februar, bei diesen die bis zum 15. August eingegangenen Meldungen berücksichtigt. In den Fällen, wo die Aspiranten genügende Schulzeugnisse vorlegen, werden die eingehenden Gesuche nach wie vor auch auch außerhalb jener Prüfungs=Termine erledigt werden. Den betreffenden jungen Leuten kann aber, da nicht stets eine sofortige Erledigung der Gesuche thunlich ist, nur empfohlen werden, ihre Meldungen nicht bis zu einem Zeitpunkte hinauszuschieben, wo sich für sie an eine schleunige Erlangung des Berechtigungsscheins ein Interesse knüpft.
Die unterzeichnete Commission macht ferner darauf aufmerksam,
daß zur Meldung allemal ein ganzer Bogen in gewöhnlichem Schreibpapierformat zu verwenden und in dem Falle, daß der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification nicht durch die Vorlegung von Schulzeugnissen geführt wird, der Meldung ein selbstverfaßtr, eigenhändig geschriebener Lebenslauf beizufügen ist, sowie
daß die Atteste, auf Grund deren ein Berechtigungsschein ertheilt wird, in der Regel bei den Acten verbleiben müssen, und daß hiervon eine Ausnahme nur bei den nicht ausdrücklich behufs der Meldung zum einjährig freiwilligen Militärdienst ausgestellten Schulzeugnissen gemacht werden kann, wenn mit dem Original zugleich eine Abschrift vorgelegt worden ist.
Wegen der stempel= und gebührenfreien Ausfertigung der erforderlichen Atteste werden die Aspiranten auf den § 35 des Reichs=Militair=Gesetzes vom 2. Mai 1874 hingewiesen.
Schwerin, den 2. Juni 1875.

Großherzogliche Prüfungs=Commission für einjährig Freiwillige.
Das Militair=Mitglied: Baron Stenglin.
Das Civil=Mitglied: Dippe.


Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt.

Während des Johannistermines vom 24. Juni bis 1. Juli d. J. ist die Anstalt täglich von 7 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags geöffnet.
Schönberg, den 16. Juni 1875.

Das Directorium.


Wir vergüten für bei uns belegte Gelder bis auf Weiteres
4 % bei zwölfmonatl. Kündigung,
3 1/2 bei sechsmonatl. Kündigung,
und 3 % bei dreimonatlicher Kündigung

Die einzuzahlenden Gelder dürfen nicht weniger als Ct. Mark (Lübeck) 300. betragen und kann die Zinse halbjährlich erhoben werden.
Lübeck, den 1. Februar 1874.

Lübecker Bank.   


Die Schulgelderhebung

findet von 30. d. M. bis zum 10. Juli statt; die einzelnen Termine werden in den Klassen bekannt gemacht.
Schönberg.

J. Wegner,
beauftragter Erheber.


[ => Original lesen: 1875 Nr. 50 Seite 4]

Kampfgenossen=Verein 1870/71.

Kapitän und Aelteste der Schützenzunft haben die Freundlichkeit gehabt, dem Vorstande eine Einladung zur Betheiligung am diesjährigen Königschuß zugehen zu lassen. - Der Vorstand hat diese Einladung dankend angenommen, und wird der Verein sich am Aus= und Einmarsch des ersten Tages mit der Fahne betheiligen. Die Kameraden, welche an dem Zuge Theil nehmen wollen, werden ersucht, sich bis spätestens den 8. Juli beim Schriftführer des Vereins anzumelden, und wird bemerkt, daß nur die angemeldeten Kameraden an den uns von der Schützenzunft in zuvorkommender Weise gewährten Vergünstigungen - drei Freischüsse nach der Königsscheibe und freies Entree zum Ball bei Frau Boye - Theil nehmen können, da wir am 9. Juli das betreffende Verzeichniß behufs Anfertigung der Schießliste und der Freikarten den Aeltesten der Schützenzunft einreichen werden.

Der Vorstand des Kampfgenossen=Vereins 1870/71.
Dr. Marung.      Egert.     Westphal.
Versammlung am 1. Königschußtage:
Morgens 8 Uhr
im Vereinslocale.


Die Vormatt (Pferdefutter) von meiner im Köppenmoor belegenen Wiese beabsichtige ich auf dem Stamm zu verkaufen und wollen Kaufliebhaber sich bei mir melden.
Schönberg den 28. Juni 1875.

J. Licht, Bürstenmacher.


Ich suche zu sogleich oder zu Michaelis ein treues und tüchtiges Stubenmädchen bei 50 bis 60 Thaler Lohnzusicherung.

Schönberg.                                            Aug. Spehr.


Auf dem Hofe Harkensee bei Dassow werden zum 24. October gegen guten Lohn ein ordentliches Stubenmädchen und ein ordentliches Kindermädchen gesucht.


An jedem Mittwoch findet Nachmittags 4 Uhr ein

Kegelklub

bei mir statt, wozu ich meine Freunde und Gönner ergebenst einlade.

Gastwirth Greve
in Carlow.


E. Stiller's Maschinen-Niederlage in Lübeck,
Nr. 483 an der Trave bei der Engelsgrube,
hält vorräthig und empfiehlt:
Universal-Säemaschinen, 3 schaarige Saat- und Acker-Pflüge, verbesserte Royal-Mähmaschinen, Kirby, Grasmäher, und Stahl-Hungerharken.
Viehwagen mit Gallerie, Häcksel- und Rübenschneider, Lawrencer Milchkühler, Lefeldts rotirende Butterfässer- und Käsepressen, Dänische Butterkneter, Radelsortir-Cylinder, verstellbare Korncylinder, Kalbfütterer, eiserne Ferkel- und Schweinetröge, sämmtliche neuester Construction.


Hals= und Brustkranken

bei Husten, Heiserkeit, Verschleimung, Katarrhen ist der

Fenchelhonig
von L. W. Egers in Breslau
als Linderungsmittel

von großem Nutzen, wenn derselbe echt ist. Man wolle sich daher vor den zahlreichen, auf die Täuschung des Publikums spekulirenden Nachpfuschungen hüten und sorgfältig darauf achten, daß jede Flasche des L. W. Egers'schen Fenchelhonigs dessen Siegel, Facsimile, sowie seine im Glase eingebrannte Firma trägt. Die Fabrik=Niederlage ist bei

Buchbinder C. Sievers in Schönberg.


Frische Kartoffeln empfiehlt H. Wieschendorff in Schönberg.


Mir ist wiederholt Klee aus dem Felde gestohlen. Wer mir den Thäter angiebt, erhält 6 Mark (Lübeck) Belohnung.
Gr. Molzahn, 21. Juni 1875.

C. Hancke.     


Zinszahlung
für freiwillige Anleihen in Lübeck:
Dienstag den 29. Juni,
Freitag den     2. Juli,
Dienstag den   6. Juli.


Auf die Anfrage Badeanstalt betreffend habe ich, zwar nicht im Auftrage, aber doch wie ich glaube im Sinne des Comites, folgendes zu erwidern. Die vor 2 Jahren angeregte Ausführung scheiterte an der bedauerlichen Weigerung der Kirchenjuraten, den Badeliebhabern den Weg über den Raum zwischen dem Hause der ersten Pfarre und dem Schweigmannschen Grundstücke zu gestatten, obwohl dieser thatsächlich längst für Jedermann (Waschplatz am Teiche, Zeugrolle, Gespanne des Pfarrackerpächters) zur Benutzung offenstand. Das Comite hatte ausführlich dargelegt, daß die hinter der dort befindlichen großen Scheune anzubringende ringsum verdeckte Badeanstalt keinen Menschen belästigen, daß sogar der Schülerverkehr auf bestimmte Tagesstunden beschränkt und kontrolirt werden sollte. Trotzdem hat man aus dem Comite unklaren Gründen vorgezogen, den langjährigen alten Gebrauch beizubehalten, d. h. den ganzen Sommer hindurch diesen Badeplatz - den einzigen geeigneten in und um Schönberg - von einer Schar nackter Badegäste unsicher gemacht zu sehen, die das natürliche und daher berechtigte Bedürfnis etwaigen Hindernissen zum Trotz dort in die Fluten treibt. Die Schule hat nämlich vom Verbote abgesehen, um nicht die Verantwortung zu tragen, wenn an gefährlichen anderweiten Stellen, wohin die Jugend sich in solchem Falle selbstverständlich wendet, ein Unglück geschieht - und soviel bekannt, schreitet auch die Behörde angesichts des nach Uebereinstimmung aller Aerzte unleugbaren Bedürfnisses absichtlich nicht ein. - Andere Plätze eignen sich nicht; der Fluß nicht wegen angeblich darin befindlicher kalter Quellen, thatsächlicher zu geringer Temperatur; eine Anlage hinter dem Gefangenhause würde für die Benutzung durch Geschäftsleute von der eigentlichen Stadt zu weit abliegen, auch wegen nothwendiger Holzarbeiten am Grunde, ebenso wie ein anderer zu tiefer Platz hinter der Mitte der Siemzer Straße, die Sache vertheuern. - Es will überall scheinen, daß eine Sache von so allgemeinem städtischen Interesse am passendsten und nachdrücklichsten vom städtischen Magistrate in die Hand genommen würde, der ja nach langen Wehen endlich auch die Straßenbeleuchtung zu stande gebracht hat. Die Reinlichkeit ist eine nicht minder schöne Sache. Handelt es sich doch auch nur um eine zweifellos gut rentirende Anlage von höchstens 12-1500 Mark (Lübeck), zu deren Risiko fast lächerlicherweise keiner der Schönberger "Industriellen" den Mut hat. Auch würden sich einer etwaigen mit dem nötigen Verstande unternommenen Aktien oder auch Kommanditgesellschaft die Väter der auswärtigen die hiesigen Schulen besuchenden Schüler nicht entziehen. Man bedenke was andere kleine Städte für solchen Zweck thun!

Dr. Armknecht.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen17 M -Pfennig  bis 18 M 30Pfennig.
Roggen15 M -Pfennig  bis 15 M 75Pfennig.
Gerste14 M 70Pfennig  bis 15 M 30Pfennig.
Hafer16 M 80Pfennig  bis 17 M 20Pfennig.
Erbsen16 M 50Pfennig  bis 19 M -Pfennig.
Wicken- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Buchwaizen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rappsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rübsen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Schlagleinsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.


Hiezu Off. Anzeiger Nr. 18 und eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1875 Nr. 50 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 50 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 29. Juni 1875.


Balthasar Scharfenberg,
oder
Ein mecklenb. Dorf vor zweihundert Jahren.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1875 Nr. 50 Seite 6]

Balthasar Scharfenberg,
oder
Ein mecklenb. Dorf vor zweihundert Jahren.
[Fortsetzung.]


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD