No. 35
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 04. Mai
1875
fünfundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1875 Nr. 35 Seite 1]

Politische Rundschau.

Deutschland. Se. Maj. der Kaiser ist am Sonntag aus Wiesbaden abgereist und gesternmorgen in Berlin eingetroffen, um den Besuch des russischen Kaisers zu erwarten.
Im Reichs=Eisenbahnamt sind mit Kommissarien der betreffenden Bundesregierungen Berathungen über die "einheitlichen Normen für den Bau und die Ausrüstung der deutschen Eisenbahnen" gepflogen worden, die einen "recht befriedigenden Verlauf" genommen haben sollen.
Die im Art. VI des Handelsvertrages zwischen Großbritannien und dem Zollverein enthaltenen Stipulationen sind durch einen am 14. April durch den Lord Derby und den Botschafter des deutschen Reiches, Grafen Münster, in London unterzeichneten Vertrag auf das ganze deutsche Reich ausgedehnt.
Von der belgischen Regierung ist am 28. v. M. auf die deutsche Note vom 15. April eine Antwort abgegeben worden, deren Inhalt noch nicht sicheres verlautet.
Nachdem von der spanischen Regierung an Deutschland 18,000 Duros ausbezahlt waren, erübrigte noch, daß von Spanien auch der deutschen Flagge für die Beschießung dei Brigg "Gustav" eine internationale Genugthuung geleistet wurde, die darin bestand, daß nach Verabredung am vorigen Mittwoch die Festung Guetaria beim Erscheinen der deutschen Korvette "Augusta" die deutsche Flagge neben der spanischen aufzog und mit 21 Kanonenschüssen salutirte, worauf das kaiserliche Kriegsschiff den Gruß erwiderte.
Die auf einer Uebungsfahrt rheinaufwärts begriffenen beiden Kanonenboote, welche zum Schutz des Rheins in Kriegszeiten erbaut sind, und welche vor kurzem vom Kaiser in Biebrich besichtigt wurden, sind eiserne Monitors, auf deren nur wenig über dem Wasserspiegel hervorragenden Deck sich der gepanzerte Maschinenraum und ein mit zwei parallel feuernden 12 Centimeter Hinterladergeschützen versehener, sehr leicht beweglicher Drehthurm befindet.
Der "Evang. Oberkirchenrath" in Berlin hat an den Kultusminister wegen der beabsichtigten Aufhebung des Art. 15 der preuß. Verfassung eine Vorstellung gerichtet, worin diesem Artikel ein ganz besonders hoher Werth beigelegt wird. Derselbe "begründe" erst für "unsere Kirche" nach ihrer eigenen Auffassung (!) "den Erwerb" ihrer principiell richtigen Rechtslage, und aus dem ideellen Grundsatz von der Selbstständigkeit der Kirche sei "mittelst des reifenden Rechtsbewußtseins der Völker" (!) durch Art. 15 erst ein wirklicher Rechtssatz geworden. "Als ihr Recht betrachtet sie (die Kirche) in dieser Beziehung (Selbstständigkeit und Freiheit der Kirche) nur, was durch das Organ der nationalen Rechtsbildung, durch den Staat als Recht anerkannt und ausgesprochen ist." Wir machen aus diesen Sätzen, die hier geleistet sind, den Mitgliedern des berliner Oberkirchenraths nicht einen besonderen Vorwurf. Die Schuld liegt vielmehr an der unklaren, bekenntnißlosen preuß. Union, die einen so schlimmen Servilismus groß gezogen hat, daß sogar die ewigen Rechtsgrundlagen die nach ewigem göttlichen Recht zurecht bestehende Selbstständigkeit und Freiheit der Kirche des Herrn preisgiebt, um nur die Gunst und Gnade des omnipotenten Staates zu gewinnen. Die Pforten der Hölle werden die Kirche des Herrn nicht überwältigen, geschweige denn eine Macht der Erde, so braucht die Kirche auch das Recht ihrer Existenz und ihrer Selbständigkeit nicht vom Staate zu nehmen. Allerdings in Bezug auf die preuß. Union mag der berliner Oberkirchenrath das Recht haben! Union heißt auf deutsch der Mischmasch der Konfessionsmengerei, worin es kein einheitliches Bekenntniß giebt; darum kann auch die Union sich nicht stützen auf den festen und sichern Stab ihres Bekenntnisses, sondern muß Halt und Schutz beim allmächtigen Staate suchen. Aber es geschieht ihr schon Recht, wenn sie wie hier vom Staate im Stich gelassen und abgewiesen wird. Die Antwort des Ministers sucht darzuthun, daß die an die Aufhebung des Artikels 15 sich knüpfende Furcht des Oberkirchenraths ganz unbegründet sei. Vor allem ist aber aus dieser Antwort hervorzuheben, daß danach der Oberkirchenrath nicht mehr als Staatsbehörde, sondern als vom Kultusminister durchaus unabhängige kirchliche Behörde erscheint; auch ist es wohl nicht zufällig, daß darin das vom Oberkirchenrath wie von den preuß. Geistlichen so gern in Anspruch genommene Prädikat "Königlich" fortgefallen ist.
Der Art. 15 der preuß. Verfassung ist bekanntlich 1850 durch die liberale Partei in die Verfassung hineingekommen und sollte den Liberalen zur Herrschaft in der Kirche verhelfen; da derselbe diesen Zweck verfehlt hat, so wird er nun bekämpft und die Liberalen suchen ihr Ziel auf die Weise zu erreichen, daß sie die Kirche unter die Staatsgewalt knechten. Der Abgeordnete v. Sybel beschönigte dies Verfahren mit den Worten: während es 1850 die Aufgabe der liberalen Partei sein mußte, die Staatsgewalt zu schwächen, müsse es jetzt hingegen ihre Aufgabe sein, die Macht der Staatsgewalt zu organisiren! Wie vollständig übrigens die Liberalen allen ihren früheren Grundsätzen untreu geworden sind, jetzt wo sie im Staate zur Herrschaft gelangt sind, zeigte auch kürzlich bei einer Verhandlung im preuß. Abgeordnetenhause über die Anfrage des Abgeordneten Windthorst=Meppen, ob und welche Anordnungen wohl in Bezug auf die Gefängnißstrafe an den wegen politischer Vergehen Verurtheilten erlassen worden seien. Die ausnahmsweise Begünstigung solcher Gefangenen gehörte früher zu den hauptsächlichsten Forderungen des Liberalismus, während heute vielfach die wegen Uebertretung der Maigesetze gefänglich eingezogenen katholischen Geistlichen gleich gemeinen Verbrechern behandelt werden und mit Räubern und Mördern zusammengesperrt worden sein sollen. Der Justizminister erklärte, daß nach Ansicht der Regierung ein Unterschied zwischen den Gefangenen nicht gemacht werden dürfe, daß derselbe vielmehr den Vorschriften des Strafgesetzbuches wiederspreche.
Das preuß. Abgeordnetenhaus hat den Gesetzentwurf über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden nach der Regierungsvorlage definitiv angenommen und ist jetzt beschäftigt mit der Berathung über den Gesetzentwurf betreffend
[ => Original lesen: 1875 Nr. 35 Seite 2]die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren.

Aus Breslau ist dem Abgeordnetenhause eine Petition zugegangen, welche fakultative Einführung der Leichenverbrennung fordert.
Oesterreich. Der Kaiser ist noch immer auf seiner Reise durch Dalmatien begriffen und wird überall aufs freudigste und herzlichste begrüßt.
Gegen den in Preußen steckbrieflich verfolgten Don Alfonso von Spanien und seine Gemahlin haben in Graz, wohin sich derselbe zurückgezogen hatte, seitens der Studenten und der Arbeiterbevölkerung wiederholt laute und heftige Kundgebungen stattgefunden, die ein Einschreiten der Polizei und des Militärs vernothwendigten.
Großbritannien. Ein politisches Ereigniß für England ist die Absetzung des indischen Fürsten Guikowar von Baroda durch den Vicekönig von Indien. Derselbe war einer der noch wenigen indischen Fürsten, die unter der englischen Oberherrschaft mit einigem Schein der Selbstständigkeit ihr Land regieren; ihm war aber ein englischer Kommissar, Namens Phaire, zur Seite gegeben. Und nun stand der Fürst unter der Anklage, daß er diesem Kommissar habe durch Gift tödten lassen wollen. Er war zwar von der Anklage freigesprochen, da das Gericht sich über seine Schuld nicht hatte einigen können. Dennoch hat nach der eigenthümlichen Praxis, welche England stets in Indien beobachtet hat, der Vicekönig ihn abgesetzt, angeblich wegen Misregierung, ihn in einer entfernten Stadt internirt und einen seiner Verwandten an seine Stelle gesetzt. Voraussichtlich wird dieser Beschluß unter der indischen Bevölkerung viel böses Blut setzen. (M. Wchbl.)
Der Katholizismus macht in England ganz bedenkliche Fortschritte; nicht nur, daß sich die Übertritte von Tag zu Tag mehren, sondern auch neue katholische Kirchen, sowie Mönchs= und Nonnenklöster schießen wie Pilze aus der Erde.
In Christiania hat der Storthing alle Vorschläge abgelehnt, welche betreffs Einführung der obligatorischen oder fakultativen oder wenigstens bei Glaubensverschiedenheit der Verlobten zulässigen Zivilehe eingebracht worden waren.


Anzeigen.

Zufolge der Verfügung vom heutigen Dato ist antragsmäßig in das Handelsregister Fol. XXXIV sub Nr. 47 eingetragen worden:

Columne 3: W. Kühn.
Columne 4: Schönberg.
Columne 5: Kaufmann Friedrich Wilhelm Kühn.

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, den 24. April 1875.
Das Handelsgericht.
H. Götze.


Antragsmäßig soll über die zu Kl. Siemz belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Matthias Hundt daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Donnerstage den 15. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 26. April 1875.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)                                             A. Dufft.


In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Herrnburg belegene Büdnerstelle c. p. des Rademachers Johann Badstein daselbst giebt

das Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg

auf das am 22. d. Mts. abgehaltene Liquidationsprotocoll, nachdem die öffentliche, gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hierdurch den

Bescheid:

daß alle weder in dem Liquidatiostermine am 22. d. Mts. noch bis jetzt angemeldeten und und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.

   Von Rechts Wegen.

Schönberg, den 26. April 1875.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)                                             A. Dufft.


Der Johann Joachim Nicolaus Falk, geboren am 15. April 1847 zum Hammer hiesigen Fürstenthums, unehelicher Sohn der angeblich später nach Hamburg gezogenen Marie Christiane Dorothea Falk vom Hammer, welcher sich bereit im Herbste 1868 zur Erfüllung seiner Militairpflicht hätte stellen müssen , sich aber bisher nicht gestellt hat, wird in Gemäßheit der Verordnung vom 23. December 1870, betreffend das Verfahren gegen ausgetretene Mililairpflichtige etc. edictaliter hierdurch geladen, in dem auf Sonnabend, den 28. August d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Justiz=Amte anstehenden Termine sich einzufinden, unter dem Nachtheil, daß er im Falle seines Ausbleibens in dem anberaumten Termine dem Befinden nach des angeschuldigten Vergehens für überführt angenommen und gegen ihn auf die gesetzliche Strafe wird erkannt werden.
Schönberg, den 27. April 1875.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     


Oeffentlich meistbietender
Zwangsverkauf eines Grundstücks.
--------

Das dem Maurermeister Schultz in Ratzeburg gehörige, in der Fischerstraße unter Nr. 242 daselbst belegene Wohnhaus nebst Zubehör (Schuld= und Pfandprotoll vol. VI. fol. 239.) soll, ausgeklagter Forderung wegen, im Wege der Hülfsvollstreckung öffentlich meistbietend verkauft werden und ist zu diesem Ende

erster Termin auf
den 11. Mai 1875, Vorm. 11 Uhr,
zweiter Termin auf
den 9. Juni 1875, Vorm. 11 Uhr,
dritter und letzter Termin auf
den 8. Juli 1875, Vorm. 11 Uhr,

vor unterzeichnetem Amtsgericht anberaumt.
Alle und Jede, welche Ansprüche und Forderung irgend welcher Art an das zu verkaufende Grundstück zu haben vermeinen, haben dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses

am 9. Juni 1875, Vorm. 11Uhr,

anzumelden und zu bescheinigen.
Auswärtige haben auch Bevollmächtigte am Gerichtsort zu bestellen.
Der Ausschließungsbescheid wird nur an der Gerichtsstelle angeheftet werden.
Ratzeburg, den 16. April 1875.

Königlich Herzogliches Amtsgericht.
Sachau.
Bodmer.                                              (H. 0984 b.


Bekanntmachung.

Die zum Nachlaß des weiland Anbauer, Tischlers Ernst David Schultz in Crumesse gehörende Anbauerstelle soll in einem einzelnenTermin

am 12. Mai 1875, Mittags 12 Uhr,

[ => Original lesen: 1875 Nr. 35 Seite 3]

vor dem unterzeichneten Gericht für die Zeitdauer vom 15. Mai 1875 bis dahin 1878 öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Liebhaber wollen sich zum Termin im Geschäftslocal des Amtsgerichts einfinden.
Die Bedingungen können ebendaselbst, wie bei den Vormündern der Schultz'schen Minorennen in Crumesse angesehen werden.
Ratzeburg, den 24. April 1875.

Königlich Herzogliches Amtsgericht.
Sachau.
Bodmer.                                              (H. 0973 b.


Auction in Rehna.

Am

Montag, den 10. k. Mts. Mai,
von Vormittags 9 Uhr an.

sollen im Körner'schen Saale hieselbst sämmtliche zum Nachlasse der verwittweten Frau Charlotte Rohde, geb. Kippe gehörenden Gegenstände, bestehend aus sehr gut erhaltenen Betten und Leinenzeug, Gold= und Silbersachen, Mobilien worunter 1 Sopha, Lehn=, Polster= und andere Stühle, Kleider=, Eß=, Küchen= und andere Schränke, 1 Schreibsecretair und 1 Schreibcommode, diverse Tische, Bettstellen, Spiegel u. s. w. sich befinden, endlich, Haus= und Küchengeräth aller Art öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden.
Kauflustige werden hiezu eingeladen mit dem Bemerken, daß die Besichtigung der zu verkaufenden Gegenstände Tags zuvor von 4 bis 6 Uhr gestattet ist.
Rehna, den 26. April 1875.

H. Lange, als Vollstrecker des Testaments der verwittweten Frau Charlotte Rohde.


Am Montag, den 10. Mai d. J.,
Vormittags 10 Uhr,

sollen im Hause der Schenkwirthin Wittwe Weber hieselbst die zur Concursmasse derselben gehörenden Gegenstände:

Tische, Bänke, Stühle, Küchengeräth, die Hälfte einer Schützenzelte
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Dassow, den 27 April 1875.

Woltmann.     


Derjenige Gastwirth, welcher Will ensist, an den Königschuß=Tagen zu Schönberg die

Restauration

auf dem Schießplatze zu übernehmen, hat sich binnen 8 Tagen zu melden bei den

Aeltesten der Schützenzunft
J. Hagemeister.      J. Flügge.


10-12 Maurergesellen
finden dauernde Beschäftigung bei gutem Lohn.
Moryc. Wurceldorf,
Maurermeister, Lübeck.


Gesucht zum 1. Mai ein Bursche oder kleiner Knecht in der Färberei von

G. Heller, Lübeck, Beckergrube Nr. 140.


Zu Bauhof=Schönberg können noch mehrere Tagelöhner=Familien sowie ein Pferdeknecht in Deputat zu Michaelis d. J. Wohnung finden. Ebendaselbst sind noch einige hundert Bund gutes Dachrohr zu verkaufen.


Ein Paar sehr gut erhaltene
Kutschsielen
hat zu verkaufen Hildebrandt.
Römnitz, im April 1875.


Japanesischen Reis à Pfd. 28 Pfg.
Rangun=Tafelreis à Pfd. 24 Pfg.
Rangun=Reis à Pfd. 20 Pfg.
Groben Rangun=Bruchreis à Pfd. 16 Pfg.
bei Abnahme von 10 Pfd,. billiger hält bestens empfohlen

J. Ludw. D. Petersen
in Schönberg.


Beste engl. Regenröcke
empfiehlt billigst
Schönberg,                                              August Creutzfeldt.


Lager von
Tapeten, Borden & Rouleaux in neuen geschmackvollen Mustern
empfiehlt               C. Schwedt in Schönberg.


Stahlspaten, Gartenharken,
eiserne und stählerne
Schaufeln
in allen Formen,
sowie deutsche, schweizer und englische
Kohlenplätteisen
empfiehlt               C. Schwedt in Schönberg.


Flachs u. heeden Maschinengarn,
vorräthig in allen Nummern bei
Schönberg,                                              August Creutzfeldt.


Neue Bettfedern
in schöner Waare empfiehlt billigst
Schönberg,                                              August Creutzfeldt.


Conserve Blechbüchsen
mit doppelt hermetisch und Selbstverschluß empfiehlt in fünf verschiedenen Größen
J. Ludw. D. Petersen.


Neue Sendung Sonnenschirme
in schöner Auswahl soeben eingetroffen bei
Julius Schweigmann.
in Schönberg.


Weißen und gelben Ripps,
sowie
weiße und gelbe halbklare Stoffe (neu) zu Sommer= und Ball=Toiletten
empfiehlt
Julius Schweigmann.
in Schönberg.


Bestes russisches Säeleinsaat,
die Tonne 36 M., 13 Pfund für 3 M.,
hiesiges Säeleinsaat,
das Pfund 16 Pf.
empfiehlt                                             Aug. Spehr in Schönberg.


Hiemit mache ich die Anzeige, daß ich von jetzt an

Sommerkohl,
Winter= und Blumenkohl, nebst
diversen Blumenpflanzen,
sowie später
Wirsing, Rosen, rothen u. braunen Kohl, Sellerie, Porro, rothe Beet= u. Runkelrüben
verkaufe.

H. Brüchmann.
Schönberg.


Kornsäcke
in verschiedenen Qualitäten empfiehlt
Schönberg.                                               August Creutzfeldt.


Feigen=Caffee
empfiehlt
J. Ludw. D. Petersen
in Schönberg.


Rigaer Kron=Säeleinsaat,
à Tonne 36 Mark,
à Pfund 24 Pfennige;
sehr schönes hiesiges
Saeleinsaat à Pfund 15 Pfennige
empfiehlt                                            J. Ludw. D. Petersen in Schönberg.


[ => Original lesen: 1875 Nr. 35 Seite 4]

Grau u. weißes engl. Leder
in ganz vorzüglicher Qualität zu außergewöhnlichen billigen Preisen empfiehlt
August Creutzfeldt, Schönberg.


Nähmaschinen
von 20 Thaler bis zu den theuersten unter Garantie liefert zu Fabrikpreisen
Julius Schweigmann in Schönberg.


Kölnische Feuer=Versicherungs=Gesellschaft Colonia.
~~~~~~~~~~~
Grundkapital: Neun Millionen Mark.
~~~~~~~~~~~
Auszug aus der in der General-Versammlung abgelegten Rechnung für das Jahr 1874.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Schönberg, den 1. Mai 1875.

W. Holldorff, Agent.


Hierdurch machen wir die ergebene Anzeige, dass wir am heutigen Tage Herrn Schmiedemeister L. Heyck in Lübeck, gr. Gröpelgrube 453, den alleinigen Verkauf unserer Fabrikate für Lübeck und Umgegend übertragen haben. Herr Heyck wird von uns einige Maschinen zur Ansicht erhalten und Montagen, sowie etwaige Reparaturen prompt und billigst besorgen. Indem wir nun die Versicherung geben, dass wir, gestützt durch langjährige Erfahrung und unsere vorzüglich eingerichteten Werkzeuge, eifrigst bemüht sein werden, unser gutes Renommée stets zu wahren, bitten wir, Herrn Heyck mit Aufträgen vertrauensvoll beehren zu wollen.

Eisengiesserei & Fabrik landwirthschaftlicher Maschinen.
Goetjes & Schulze in Bautzen.


Zu Michaelis d. J. habe ich im ersten Stock meines Hauses eine Einzelwohnung, sowie auch eine Familienwohnung zu vermiethen.

Rehna.                                              Wittwe Suhrbier.


Allen Denen, die uns an unserm goldenen Hochzeitstage durch Geschenke und Ehrenbezeugungen erfreut haben, sagen wir hiedurch unsern herzinnigsten Dank!

Die Soll'schen Eheleute in Schönberg.


Am 18. und 19. Mai,

beide Tage nach Pfingsten findet bei mir ein

Scheibenschießen

nach Mobilien statt, wozu ergebenst einladet

J. Lühr,
Gastwirth in Schlagsdorf.
Büchsen werden von mir geliefert.


Am Montag, den 10. und Dienstag, den 11. Mai,

findet bei mir ein

Scheibenschießen
nach Gewinnen

statt, wozu ich Freunde und Gönner hierdurch ergebenst einlade.
Jeder Satz von 3 Schüssen, worauf aber nur ein Gewinn erlangt werden kann, kostet 1 Reichsm. Büchsen werder von mir gehalten.

H. Wittfoth,
Gastwirth in Duvennest.


An den beiden Tagen nach Pfingsten, dem 18. und 19. Mai, wird bei mir ein

Scheibenschießen

nach Gewinnen stattfinden, wozu ich zu zahlreicher Theilnahme hiedurch freundlichst einlade.
Ein Satz von 3 Schüssen, auf den nur ein Gewinn fällt, kostet 1 Mark.
Büchsen und Schießbedarf wird von mir gehalten.

Gastwirth Tretow
in Demern.


Kirchliche Nachrichten.

Himmelfahrt.
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen17 M 80Pfennig  bis 18 M 30Pfennig.
Roggen15 M -Pfennig  bis 15 M 60Pfennig.
Gerste14 M 50Pfennig  bis 15 M 60Pfennig.
Hafer17 M -Pfennig  bis 17 M 40Pfennig.
Erbsen16 M 50Pfennig  bis 19 M 50Pfennig.
Wicken- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Buchwaizen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rappsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rübsen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Schlagleinsaat21 M -Pfennig  bis 22 M -Pfennig.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter pr. 500 Gr. M1,00 - 1,05 .
Hühner d. St. M1,35 - 1,80 .
Tauben d. St. M0,30 - 0,45 .
Schinken pr. 500 Gr. M0,75 - 0,82 .
Schweinskopf pr. 500 Gr. M0,45 - 0,52 .
Wurst pr. 500 Gr. M0,90 - 1,05 .
Eier 6 - 7 St. für M0,30 .
Kartoffeln pr. 10 Lit. M0,52 .


Hiezu Off. Anzeiger Nr. 12 und eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1875 Nr. 35 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 35 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 4. Mai 1875.


Hans Unruh und Franz Wohlgemuth,
oder
Wie die Aussaat, so die Ernte.
Eine Erzählung aus dem Hamburgischen Volksleben.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1875 Nr. 35 Seite 6]

Hans Unruh und Franz Wohlgemuth,
oder
Wie die Aussaat, so die Ernte.
Eine Erzählung aus dem Hamburgischen Volksleben.
[Fortsetzung.]


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