[ => Original lesen: 1874 Nr. 86 Seite 1] Da sich herausgestellt hat, daß seitens der Schulzen und Ortsvorstände die gesetzlichen Vorschriften wegen der Vertheilung von Ortsangehörigkeits=Attesten und Heimathsscheinen trotz des Publicandi vom 14. März d. J. nicht immer beobachtet worden, so werden die Ortsbehörden des hiesigen Fürstenthums wiederholt darauf hingewiesen, daß dieselben sich der Ausstellung derartigen Atteste fortan zu enthalten haben.
Schönberg, den 23. October 1874.
Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. H. Wohlfahrt. F. v. Dewitz.
Bekanntmachung.
Um die den einzelnen Kommunen zustehenden Vergütungen für Leistungen an Truppen des deutschen Heeres mit dem Jahresschluß zum Abschluß zu bringen, hat die Militär=Verwaltung eine thunlichst beschleunigte Liquidation dieser Lieferungen verlangt.
In Veranlassung dessen werden die Ortsbehörden des hiesigen Fürstenthums aufgefordert, annoch rückständige Liquidationen über Marschquartier, Vorspann, Marschfourage, gezahlte Meilengelder u. s. w. bis zum
8. November d. J.
auf der Landvogtei=Registratur einzureichen, dagegen etwa von jetzt ab noch erwachsende Ansprüche bis zum 1. Januar k. J. geltend zu machen.
Schönberg, den 24. October 1874.
Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. H. Wohlfahrt. F. v. Dewitz.
- Kaiser Wilhelm hat am 29. Oktober den deutschen Reichstag in Berlin eröffnet. Die Thronrede kündigt an 4 Justizgesetze über die Verfassung der Gerichte, über das Civilverfahren, über das Strafverfahren und über das Concursverfahren; es sind das die großen Gesetze, welche die Einheit des bürgerlichen Rechtes im deutschen Reiche herbeiführen sollen. Ferner ein Gesetz über den Landsturm, über die militärische Controle der Beurlaubten und über eine gleichmäßige Regelung der Naturalleistungen für das Militär im Frieden. Die Steigerung der Lebensmittelpreise und die Fortschritte der militärischen Technik erfordern einen Mehrbedarf (von 17 Mill. Thlr.) für das Heer und erhöhte Matrikularbeiträge. Zur Vorlage kommen ferner ein Bankgesetz, ein Postvereinsvertrag und die Rechnungen des Reichshaushaltes. Die Thronrede schließt: "Unsere Beziehungen zu allen fremden Regierungen sind friedlich und wohlwollend, und in der bewährten Freundschaft, welche mich mit den Herrschern mächtiger Reiche verbindet, liegt eine Bürgschaft der Dauer des Friedens. Mir liegt jede Versuchung fern, die geeinte Macht des Reiches anders als zu dessen Vertheidigung zu verwenden; vielmehr ist es gerade diese Macht, welche meine Regierung in den Stand setzt, ungerechten Verdächtigungen dieser Politik gegenüber zu schweigen und gegen das Uebelwollen und die Parteileidenschaft erst dann Stellung zu nehmen, wenn dieselben zu Thaten übergehen sollten. Dann weiß ich, daß für die Rechte und die Ehre des Reichs jederzeit die gesammte Nation und ihre Fürsten mit mir einzutreten bereit sind."
- In der Reichstagssitzung vom 31. October wurde die Präsidentenwahl vorgenommen; v. Forkenbeck wurde mit 203 von 207 Stimmen zum Präsidenten und Schenk von Stauffenberg mit 144 von 211 Stimmen zum ersten Vicepräsidenten gewählt. Fürst Hohenlohe=Langenburg erhielt 44 Stimmen, unbeschrieben waren 22 Zettel. Zum zweiten Vicepräsidenten wurde Professor Hänel mit 153 von 204 Stimmen gewählt, v. Putkammer erhielt 33 Stimmen.
- Der frühere, aus der nahen Verwandtschaft erklärliche freundliche und rege Verkehr zwischen dem kaiserlichen Hofe in Berlin und der Königin=Wittwe von Bayern ist gegenwärtig so gut wie abgebrochen. Man nimmt wohl nicht mit Unrecht als Grund der Verstimmung an, daß selbst die wiederholten Ermahnungen des Kaisers nicht den Erfolg gehabt haben, das ehemalige Familienglied vom Uebertritt zum Katholicismus zurückzuhalten.
- Statistische Ermittelungen über die ungefähr 4 Millionen betragende Bevölkerung Londons weisen nach, daß es dort mehr Juden gibt als in Palästina, mehr Schotten als in Edinburg, mehr Irrländer als in Dublin, mehr Katholiken als in Rom. Alle 5 Minuten kommt eine Geburt, alle 8 Minuten ein Todesfall vor.
- Der russische Oberst Schamyl hat mitten im tiefsten Frieden und ganz allein halb Berlin erobert und zwar die schönere Hälfte. Er kam, sah und siegte. Er ist ein Sohn des alten berühmten Tschekessen Schamyl und in Petersburg (anfangs als Geißel) erzogen. Man behauptet von dem schönen Russen, daß, wenn man nur ein bischen an ihm kratze, heute noch der ächte Tscherkesse zum Vorschein komme.
- Spät lesen taugt weder für die Augen, noch für den Schlaf, ist aber gut für die Trauben am Weinstock. Je später manche Sorten gelesen werden, desto süßer und kräftiger wird der Wein, weil sie an Zuckergehalt wachsen. Kenner wollen das Mehr des Zuckergehaltes nach Wochen und Prozenten genau berechnen. Heuer ist ganz ein Jahr für spät lesen.
- Für manche Menschen gibt es Berge nur, um sie zu ersteigen, und für Andere Säulen und Thürme nur, um sich von ihnen herunter zu stürzen.
[ => Original lesen: 1874 Nr. 86 Seite 2]Zu diesen sonderbar bevorzugten Säulen und Thürmen gehört die jetzt wieder aufgerichtete Vendome=Säule in Paris, von welcher sich in diesem Jahrhundert 127 Menschen heruntergestürzt haben. Die Julisäule war weniger beliebt, sie hats nur zu 49 Selbstmördern gebracht. Viel größte Anziehungskraft haben die Thürme der Notre=Dame=Kirche gehabt; von ihnen haben den Sprung in die Ewigkeit gemacht 767 Verzweifelte.
- Graf Brandenburg, unser Gesandter in Lissabon, verreiste mit der Post. Unterwegs treten zehn Herren an den Wagen und fragten ihn höflich, wie viel Uhr es sei. Halb fünf, sagte der Graf.
- Halb fünf? unmöglich, dann geht Ihre Uhr falsch und wir müssen Sie dringend bitten, uns Ihre Uhr anzuvertrauen, wir kennen einen vortrefflichen Uhrmacher. Der Graf konnte unmöglich ablehnen und übergab die Uhr. - Die umsichtigen Fremden fuhren aber fort: Sie werden nicht zugeben, Herr Graf, daß wir den Uhrmacher für Sie bezahlen, wir bitten daher um Ihr Portemonnai.
- Das Portemonnaie folgte der Uhr nach und der Spaß kostete den Grafen 200 Pf. St.
- König Gambrinus gehört zu den internationalen Fürsten, das heißt, seine Herrschaft kennt keine Landesgrenzen, ihm huldigen die Völker der verschiedensten Länder, in jedem hat er seine bevorzugten Residenzen und alle steuern freiwillig zu seiner glänzenden Civilliste bei. So fleißige und ausdauernde Unterthanen hat kein anderer König; denn es werden dermalen in seinem Reiche jährlich über 11 Milliarden Liter Bier getrunken, wovon in Bayern à Kopf Kind und Kegel eingerechnet 219 Liter, in Württemberg 154 Liter, in Sachsen 60 1/2, in Preußen 39 1/2 Liter u. s. w. Bei diesem Völker=Wett=Trunk zeichnen sich die Belgier mit 145 Lit., die Engländer mit 118, die Oesterreicher mit 34 1/2, die Franzosen mit 39 1/2 L. à Mund aus. Die Russen sind bei König Gambrinus schlecht angeschrieben, sie haben's nur zu 14 Litern gebracht, weil sie dem Prinzen Wutki den Vorzug geben.
- In den Schweizer Städten Genf und Lausanne werden Lebensmittel als Obst, Gemüse, Fische, Seefische, Wildpret, Fleisch u. s. w. täglich von 8 Uhr bis Mittag öffentlich versteigert, am Sonnabend auch Nachmittags, Der Verkauf geht rasch und glatt ab und Käufer und Verkäufer sparen Zeit.
- Die Amerikaner sind uns immer um einen Schritt voraus und hoffentlich thun wir den Schritt gar nicht, um ihnen nachzukommen. In Kitterly ist 1) Frau Roberts als Predigerin angestellt worden und hat 2) die Vollmacht erhalten, rechtsgültige Trauungen vorzunehmen. - In einer Kirche in Texas drohte während des Gottesdiensten eine Prügelei auszubrechen, da setzte der Geistliche auf der Kanzel seine Jagdflinte an die Backe und rief: William Dello, setze dich oder du wirst an mich denken! - William setzte sich wirklich.
- Ein Deutscher und ein Franzose stritten sich, ob Deutschland oder Frankreich reicher sei. Frankreich ist reicher, rief der Franzose, es hat 5 Milliarden gezahlt und nichts davon gemerkt! - Das ist gar nichts, antwortete der Deutsche: Deutschland hat 5 Milliarden bekommen und nichts davon gemerkt (als den Krach).
- Monsieur Halanzier in Paris könnte eben so gut Direktor eines Irrenhauses sein, als Direktor der großen Oper; denn seine besten Sänger sind übergeschnappt - vor Hochmuth. Frau Adeline Patti, zu Gastrollen eingeladen, verlangte 5000 Franks für jeden Abend; wenn nicht, nicht! - Seufzend willigte Monsieur Halanzier ein. Da kommt sein Baritonist. Monsieur Faure, voll Zorns gelaufen: Wie? 5000 Frks. abendlich für die Patti? Und ich muß für lumpige 120,000 Franks das ganze Jahr hindurch (NB 2mal jede Woche) singen? Das verbietet mir meine Ehre! - Er wirft dem Direktor seinen Contrakt vor die Füße. - Als Dritte stellte sich Frau Christine Nilsson ein, sie hat früher für 12 Abende à 3000 Frks. eingewilligt, jetzt will sie 5000 Frks. für jeden Abend haben, oder - !
- Von einem liebeskranken Mädchen spricht ganz Wien, es hat's freilich danach getrieben. Morgens drang's in das Zimmer seines früheren Liebhabers, eines Studenten, übergoß ihn mit Schwefelsäure, verschloß die Thür und eilte über den Boden auf das Dach. Da lief's hin und her und geberdete sich wie eine Wahnsinnige, an die Gefahr eines Sturzes aus vier Stock Höhe schien es gar nicht zu denken. Unten auf der Straße sammelten sich Hunderte, bald Tausende von Leuten; endlich holte man die Feuerwehr, die ihre Sprungtücher vor dem Hause ausbreitete. Eine Abtheilung Feuerwehrleute drang durch das Bodenfenster auf das Dach und rückte dem Mädchen immer näher. Da setzte dieses den einen Fuß auf die Dachrinne und beugte sich mit dem Oberkörper weit vor über die Tiefe; es schien wie aus einem Traum zu erwachen, schauderte und brach zusammen. In diesem Augenblicke wurde es von den Feuerwehrmännern gefaßt und in Sicherheit gebracht. Der junge Mann ist schrecklich zugerichtet und wird beide Augen verlieren.
Die amerikanische Unsitte des "Treatens."
Nichts ist mehr dazu angethan, die in den Ver. Staaten im Vergleiche zu Deutschland zu Tage tretende Trunksucht zu fördern, als die bei uns so fest eingewurzelte Unsitte des "Treatens" (Tractirens). Wer hier zu Lande nicht als "schmutzig" verschrieen sein will, wer nicht als der ärgste Geizhals gelten mag, der darf in einem öffentlichen Trinklokale kein Getränk bestellen, ohne zu gleicher Zeit sämmtliche anwesende Bekannte zum Mittrinken einzuladen. Wer hier trinkt, muß dabei auf den Durst seiner Bekannten und am Ende auch Nichtbekannten, die seine Gesellschaft theilen, bedacht sein. Beläuft sich deren Zahl auf zwanzig, so muß er 20 Glas Bier oder Wein bestellen, und der Anstand erfordert dann weiter, daß jeder der Anwesenden sich "revanchirt", d. h. jeder muß die Ehre, tractirt worden zu sein, sofort auf gleiche Weise erwidern. So kommt es, daß ein Gast sehr oft statt Eines Morgenschoppens, wie er beabsichtigte, deren zwanzig "hinter die Binde gießt." Die nächste Folge ist, daß er schon Vormittags einen Spitz hat und am Rest des Tages zu Geschäften nicht tauglich ist.
Dieser Unsitte offen Trotz zu bieten, erfordert eine riesige Characterstärke. Die geringste Geschäftsverhandlung muß mit einem "Treat all a round" d. h. mit gegenseitigem Tractiren besiegelt werden, und wer würde nicht lieber ein Räuschchen nach Hause bringen, als gegen die heiligen Gebräuche des Landes sündigen? Hat aber wirklich Jemand den Willen und den Muth, sich gegen das Treaten zu erklären, so läuft er Gefahr als ein Rebelle, als ein grünschnäblicher Ausländer, der die glorreichen Einrichtungen der Republik nicht zu würdigen weiß, verschrieen zu werden. Auch das "Treaten" wie das landesübliche "Lunchen" wird von einer gewissen Sorte Menschen schnöde mißbraucht. In jeder Wirthschaft treiben sich stets eine Anzahl "Nassauer" herum, welche auf ihr Wild lauern, d. h. welche warten, bis irgend eine gutmüthige Seele eintritt und alle Welt zum Trinken einladet. Sie verstehen es vortrefflich, wenn die Reihe des Treatens an sie kommt, irgend eine Ausflucht zu finden, und der Stockamerikaner fühlt sich ja auch doppelt geschmeichelt, wenn er durch wiederholtes Treaten seine angeborne Freigebigkeit in Scene setzen kann. Dem Wirthe fällt es nicht ein, diesen professionellen Schmarotzern die Thüre zu zeigen, aus dem einfachen Grund, weil sie die Zeche Anderer vergrößern helfen. In den rein deutschen Kreisen fängt es immer mehr an, mit dem Treaten zu Ende zu gehen, und hoffentlich lernen auch die Amerikaner recht bald die bösen Folgen dieser Unsitte kennen.
Bekanntmachung.
Die im hiesigen Fürstenthum unweit der Städte Schönberg und Rehna belegene herrschaftliche Röggeliner Ziegelei soll mit ihren gesammten zum ordnungsmäßigen Betriebe einer Ziegelei erforderlichen Baulichkeiten, Anlagen und den vorhandenen Inventarien=Gegenständen, sowie dem zugehörigen Areal, als:
1) den beiden Brandkuhlen im Röggeliner Holze und
2) einem bei der Regulirung von Schaddingsdorf zugelegten Complexe pr. prop. 6,866 []R. Acker und Wiesen
von Marien 1875 ab auf 6 Jahre zur Ausübung des Ziegeleibetriebes resp. zur hauswirthlichen Nutzung im Wege des öffentlichen Meistgebots wiederverpachtet werden.
[ => Original lesen: 1874 Nr. 86 Seite 3]Zu solcher Verpachtung steht vor der unterzeichneten Behörde Termin an auf Sonnabend, den 7. November d. J., Vormittage 10 Uhr,
zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die speciellen Pachtbedingungen auf hiesiger Registratur einzusehen sind, sowie eine Besichtigung der Pachtung nach zuvoriger Meldung beim Pächter freisteht.
Schönberg, den 19. October 1874.
Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.
In Sachen betreffend die Subhastation der Schustermeister Friedrichs'schen Grundstücke zu Schönberg ist zur Publication der Prioritätsurtel ein Termin auf Donnerstag, den 12. November d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Justiz=Amte angesetzt, zu welchem die interessirenden, nicht präcludirten Friedrich'schen Gläubiger unter dem Nachtheile hiemit geladen werden, daß im Falle ihres Nichterscheinens dennoch mit der Publikation wird verfahren werden.
Schönberg, den 30. October 1874.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.
Aufgebot.
Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß
1) der Schneidergeselle Christian Joachim Heinrich Bremer, wohnhaft zu Altona, Langestraße Nr. 34, Sohn des Schmied Christian Bremer zu Lowitz und seiner daselbst verstorbenen Ehefrau Maria Dorothea Elisabeth gebornen Pascher
2) und die Wirthschafterin Dorothea Friederike Luise Tesch, wohnhaft zu Altona, Schuhmacherstraße No. 6, III., Tochter des Arbeiters Christian Friedrich Tesch zu Quassel und dessen daselbst verstorbenen Ehefrau Sophia Catharina Margaretha geb. Klotz die Ehe mit einander eingehen wollen.
Dem unterzeichneten Standesbeamten ist ein Hinderniß dieser Ehe nicht bekannt. Etwaige auf Ehehindernisse sich stützende Einsprachen sind bei dem unterzeichneten Standesbeamten anzubringen.
Die Bekanntmachung des Aufgebots hat in den Gemeinden Altona, Schönberg, Lowitz und Quassel zu geschehen.
Altona, am 30. October 1874.
Der Standesbeamte.
v. Thaden.
Auf den Antrag des hiesigen Advokaten Dr. jur. Robert Peacock als curator hereditatis der Wittwe des Trägers Matthias Friedrich Ahrens, Sophia Maria Elisabeth, geb. Karsten (alias Carstens) hieselbst wird hiedurch zur öffentlichen Kunde gebracht
a) daß der Träger Matthias Friedrich Ahrens am 15. Januar 1868 und seine Ehefrau Sophia Maria Elisabeth geb. Karsten (alias Carstens) am 16. August 1874 hieselbst, und zwar angeblich als unbeerbte Eheleute verstorben sind;
b) daß die gedachten Eheleute Ahrens am 4. September 1856 als unbeerbte Eheleute einander ihre gesammten wohlgewonnenen Güter, ihren nächsten Erben die gesetzlichen Acht Schillinge vier Pfennige vorbehältlich, gegenseitig geschenkt und aufgelassen haben mit dem Anhange, daß nach des Längstlebenden Tode der alsdann vorhandene Nachlaß zur Hälfte an die Erben des Mannes und zur Hälfte an die Erben der Frau fallen solle,
und werden alle Erben, Gläubiger und Schuldner des gedachten Nachlasses aufgefordert und schuldig erkannt, und zwar
1) alle Diejenigen, welche an die gesetzlichen Acht Schillinge vier Pfennige Ansprüche haben, sowie alle diejenigen, welche an der den Erben des Ehemannes und der Ehefrau Ahrens je zur Hälfte anfallenden Nachlaß Erbansprüche zu haben vermeinen, ihre Ansprüche und zwar Auswärtige durch einen gehörig legitimirten hiesigen Bevollmächtigten im Stadt= und Landgerichte hieselbst innerhalb Jahres und Tages vom Todestage der Wittwe Ahrens angerechnet mithin spätestens am 30. September 1875 schriftlich anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden sollen,
2) die etwaigen Gläubiger des Nachlasses sowie diejenigen, welche Pfänder oder Sachen der Erbmasse in Händen haben, innerhalb gleicher Frist ihre Forderungen resp. ihre Pfand= oder Retentionsrechte bei dem implorantischen Nachlaßcurator Dr. Peacock gegen Empfang eines Anmeldescheines, im Falle des Widerspruchs aber gleichfalls im hiesigen Stadt= und Landgerichte, bei Vermeidung des Verlustes ihrer Forderungen anzumelden.
3) die Schuldner, ihre Schuld nur an den implorantischen Nachlaßcurator Dr. Peacock bei Vermeidung nochmaliger Zahlung zu entrichten.
Lübeck, den 23. October 1874.
Das Stadt= und Landgericht.
Zur Beglaubigung Funk Dr., Act.
Holzverkauf.
Am Sonnabend, den 7. November,
Morgens 10 Uhr,
sollen im Local des Gastwirths Lenschow zu Selmsdorf unter den bekannten Bedingungen gegen baare Zahlung meistbietend verkauft werden
aus den Hohenmeiler u. Palinger Tannen
280 Raummeter tannen Kluftholz
und kann das Holz vor der Auction nachgewiesen und besichtigt werden.
Schönberg, den 2. November 1874.
Danckwarth.
Auctions=Anzeige.
Am Dienstag, den 10. d. Mts.,
von Nachmittags 2 Uhr an,
soll im Hause des Gastwirths Kohs zu Menzendorf öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden als:
1 schwarzer Tuchrock, 2 amerikanische Uhren, 1 leere Petroleumtonne, 2 alte eichen Laden.
Seegert, Landreiter.
Auctions=Anzeige.
Am Montag, den 9. d. Mts.,
von Morgens 9 1/2 Uhr an,
soll im Hause der Ackerbürger und Gastwirthin Boye hieselbst öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden, als:
5 kleine amerikanische Uhren, einige Rohr= und Bretterstühle, 1 kleine Waagschale mit Gewichten, einige Kanarienvögel mit Bauer, 1 Stück eichen Nutzholz, 1 Pferd, 1 braune Stute, 11 Jahre alt und 1 grauer Tuchrock.
Seegert, Landreiter.
Die diesjährige ordentliche Herbstversammlung des landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg wird am
Montag, den 19. November d. J.,
Vormittags 11 Uhr,
im Hause der Ackerbürgerwittwe Boye in Schönberg stattfinden.
Schönberg, den 2. November 1874.
Namens des Vorstandes:
C. Giehrke, Adv.,
d. Z. Secretär.
Eine vollständige
photographische Einrichtung,
aus zwei Apparaten bestehend, steht preiswürdig zu verkaufen. Reflectanten belieben sich an die Exped. d. Bl. zu wenden.
Wir warnen hiermit Jedermann, dem Knecht Johann Heinrich Kapping, gebürtig aus Schlagbrügge, zur Zeit im Dienst beim Arbeitsmann Kruse in Gr. Molzahn, ohne unsere Einwilligung und ohne baare Bezahlung etwas zu verabfolgen, noch Sachen abzukaufen, indem wir für keine von ihm gemachten Schulden haften.
Schlagbrügge.
Schuster Jochen Kapping, als Vater.
Halbhufner Clasen, als Vormund.
[ => Original lesen: 1874 Nr. 86 Seite 4]Moderne Ofengeräthe
als:
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Einem geschätzten hiesigen und auswärtigen Publikum machen Unterzeichnete bekannt, daß das
Möbel-Magazin
bisher beim Gastwirth Herrn Fick, sowie das
Sarg=Magazin
bisher beim Privat=Copiist Herrn Buschow von heute an nach dem Kaufmann Wieschendorff verlegt sind.
Schönberg, den 10. October 1874.
Die vereinigten Tischlermeister.
Pferdehaare, vom Schweif gestutzt, bezahlt zu höchsten Preisen J. Licht, Bürstenmacher.
Herr C. Kohlhaase in Reval sandte den 3ten Transport
russischer Pferde
24 Stück,
Ich stelle dieselben am Mittwoch den 4. November zum Verkauf.
Schönberg.
Julius Schweigmann.
Am Donnerstag den 5. November geht mein Möbelwagen leer von Schönberg nach Strelitz und empfehle ich diese Fuhrgelegenheit. Reflectirende wollen sich gütigst melden beim Gastwirth Herrn Böckmann in Schönberg.
Strelitz, den 3. November 1874.
J. Borchert, Möbelfuhrherr.
Daß in meiner Wohnung, Wasserstraße Nr. 63, nach wie vor ein
Sarg-Magazin
vorhanden ist und daß dasselbe mit einer großen und schönen Auswahl von Särgen versehen ist, zeige ich hiermit an.
Schönberg, 16. October 1874.
Chr. Buschow,
Privatcopiist.
Jeden Bandwurm
entfernt binnen 3 bis 4 Stunden vollständig schmerz, und gefahrlos; ebenso sicher beseitigt auch Bleichsucht und Flechten und zwar brieflich Voigt, Arzt zu Croppenstedt (Preußen). [H. 01.
Abfahrt der Eisenbahnzüge von Schönberg
vom 1. November d. J. an.
1) Richtung Straßburg = Lübeck.
von Schönberg:
Morgens 9 U. 52 M. (mit Anschluß in Hamburg, Büchen und Hannover),
Nachmittags 3 U. 13 M. (mit Anschluß nach Hamburg und Bremen),
Abends 5 U. 14 M. (mit Anschluß nach Hamburg, Büchen und Hannover).
2) Richtung Lübeck = Straßburg.
von Schönberg:
Morgens 9 U. 5 M. (mit Anschluß nach Wismar, Schwerin, Rostock, Berlin etc.)
Nachmittags 1 U. 2 M. (mit Anschluß nach Wismar, Schwerin, Rostock, Stettin),
Abends 7 U. 31 M., nur bis Malchin (mit Anschluß nach Wismar, Schwerin und Rostock).
Markt=Preise in Lübeck. |
Butter, Meckl. pr. 500 Gr. | 18 - 19 , |
Enten d. St. | 32 - 34 , |
Hühner d. St. | 18 - 20 , |
Kücken d. St. | 8 - 10 , |
Tauben d. St. | 4 - 6 , |
Eier 4 - 5 St. | 4 , |
Kartoffeln pr. 10 Lit. | 6 - 7 , |
Hasen d. St. | 48 , |
Gänse pr. 500 Gr. | 8 - 9 . |
Getreide=Preise in Lübeck. |
Weizen | 14 1/4 - 15 | | - | |
Roggen | 13 - 13 | | 12 | |
Gerste | 13 1/2 - 14 | | 12 | |
Hafer | 13 1/2 - 14 | | 4 | |
Erbsen | 14 - 16 | | 12 | |
Wicken | - | | - | |
Buchweizen | 12 1/2 - 13 | | - | |
Winter=Raps | - | | - | |
Winter=Rübs. | - | | - | |
Schlagleins. | 18 - 18 | | 8 | |
(Hiezu eine Beilage.)
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1874 Nr. 86 Seite 5]Beilage
zu Nr. 86 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 3. November 1874.
Nordstern. Eine Erzählung von Martin Winter. (Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1874 Nr. 86 Seite 6]Nordstern. Eine Erzählung von Martin Winter. [Fortsetzung.]
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