No. 70
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. September
1872
zweiundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1872 Nr. 70 Seite 1]

Nachdem nach amtlichen Mittheilungen im Holsteinschen und im Hamburger Gebiete zur Verhütung der Verschleppung der Rinderpest die strengsten Absperrungsmaßregeln getroffen sind, verordnet die unterzeichnete Behörde, ermächtigt durch die hohe Großherzogliche Landes-Regierung zu Neustrelitz nach Anleitung des Reichsgesetzes vom 7. April 1869 das Folgende:

1. die Abhaltung von Rindviehmärkten, die Beziehung der Märkte mit Schaafen und Schweinen, sowie der Handel mit Rindvieh im Umherziehen wird im Fürstenthum Ratzeburg bis auf Weiteres untersagt.
Hausirenden Viehhändlern ist das Betreten der Viehställe und der Zutritt zum Vieh überhaupt ohne Genehmigung der Eigenthümer nicht erlaubt.
2. Anwendung, Verkauf und Anempfehlung von Heilmitteln bei der Rinderpest werden verboten.
3. Jeder, der zuverlässige Kunde davon erlangt, daß im Fürstenthum Ratzeburg ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefallen, ist, oder daß auch nur Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, ist verpflichtet, ohne Verzug der Großherzoglichen Landvogtei Anzeige davon zu machen.
Die Unterlassung schleunigster Anzeige hat für den Viehbesitzer selbst, welcher sich dieselbe zu Schulden kommen läßt, außer der ihn treffenden Strafe, jedenfalls den Verlust des Anspruchs auf Entschädigung für die ihm gefallenen oder getödteten Thiere zur Folge.
4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden in Gemäßheit des § 328 des Strafgesetzbuches bestraft.
5. Die Ortsvorstände werden angewiesen, die Aufrechterhaltung dieser Verordnung auf das sorgfältigste zu überwachen.
Schönberg, den 30. August 1872.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. H. Wohlfahrt. C. v. Oertzen.


Schönberg. Aus Neustrelitz ist telegraphisch die Trauernachricht hierher gelangt, daß der Großherzoglich-Mecklenburg-Strelitzische Staatsminister, Freiherr von Hammerstein, am Sonntag den 1. September Morgens am Schlage gestorben ist. Das ganze Großherzogthum, und speciell das Fürstenthum Ratzeburg, verliert an dem Dahingeschiedenen einen wohlwollenden und allgemein geschätzten Minister.
- Die auf den 2. September hier in Schönberg angesetzte Sedanfeier verlief dem Programm gemäß in schönster Ordnung. Zeit und Raum erlauben uns nicht, heute schon über den Verlauf dieser erhebenden Feier zu berichten, nur das sei hier schon erwähnt, daß wohl nie in Schönberg, was den Festzug und die Ordnung in demselben betrifft, eine Feier begangen ist, die sich der heutigen an die Seite stellen könnte.
- In dieser Woche wird Frankreich anfangen, einen neuen Theil seiner Kriegsschulden an Deutschland abzutragen.
- Auch in Ingolstadt, Laudshut etc., kurz in den allergetreuesten bayerischen Städten wurde die Inspectionsreise des deutschen Kronprinzen zum Volksfeste. Von weit und breit kamen die Bauern her, um sich des tapfern und heitern Führers ihrer tapfern Söhne zu freuen. Der eine Herr wiegt ein Concil von schwarzgalligen Herren auf.
- Gar gut hat's dem deutschen Kronprinzen in der weiland freien Reichsstadt Ulm gefallen. Bei dem Gartenfest in der Au begrüßten ihn 6 Jungfrauen in der Altulmer Tracht mit rothen Zöpfen, gepudertem Haar, mit Silber verbrämten Miedern und Röcken. Eines der hübschen Mädchen credenzte ihm ein Glas Ulmer Bier, das zweite überreichte "zum Mitbringen nach Berlin" ein Ulmer Zuckerbrod, und das dritte beschenkte ihn mit einem Ulmer Pfeifenkopf von Maser, mit Silber beschlagen, unter den scherzhaften Worten: "Ein Ulmer Kopf, wie Jeder weiß - Der bricht nicht und wird nie zu heiß. - Ich hab's gehört und gern geglaubt - Daß Sie das Rauchen Euch erlaubt. - Ja, sagt der hohen holden Frau: - Der kommt von Ulm, aus der Friedrichsau."
- In Japan erlaubt ein neues Gesetz den Priestern zu essen, was sie wollen, sich zu kleiden, wie sie wollen und zu heirathen, wen sie wollen.
- In London hat ein angesehenes Haus, das mit Ostindien große Geschäfte macht, Bankerott gemacht; seit Wochen schon waren die Preise aller ostindischen Waaren zurückgegangen und an Baumwollenvorräthen allein 20-25 Millionen Thaler verloren.
- Bei der Bewirthung seines Uhlanenregiments in Dillingen hat der deutsche Kronprinz jedem Mann u. A. 4 Maas Bier gespendet. Die Bayern finden das viel.
- Ländlich, sittlich! Dem 18jährigen Fürsten Milan von Serbien haben mehrere Gemeinden zu seiner Thronbesteigung 12 Eimer 20jährigen Zwetschen-Schnaps geschickt.
- In der Schweiz wird bereits das 8260 Fuß hohe Faulhorn und die furchtbar steile Schyninge Platte vermessen, um Eisenbahnen hinaufzuführen.
- Ein Artikel in der Times gab Näheres über ein Mittel gegen die Wasserscheu an: "Dieses Mittel soll von dem verstorbenen Wundarzt Jonatt, der in England einen weit verbreiteten Ruf genoß, einfach und mit beständigem Erfolge angeordnet worden sein, wie er denn selbst in seinem Leben achtmal von tollen Hunden gebissen worden ist. Das Mittel besteht in dem gewöhnlichen und so leicht zu beschaffenden "salpetersauren Silber", welches einfach nur in die Bißwunde filtrirt zu werden braucht Die Wirkung ist nämlich die, daß es den Speiche zersetzt und den Giftstoff zerstört.

[ => Original lesen: 1872 Nr. 70 Seite 2]

- Der erste Schwimmer Englands, Johnson, versuchte neulich von Dover nach Calais, also von der englischen Küste nach der französischen Küste zu schwimmen. Der Canal ist dort 19 engl. Meilen breit, die Entfernung beträgt aber gegen 40, wenn man Fluth und Strömung in Anschlag bringt. Johnson warf sich in's Meer und schwamm eine Strecke von 7 Meilen, dann mußte er an Bord des ihm folgenden Schiffes genommen werden. Seine Füße waren erstarrt, er hatte nicht an die Kälte gedacht.


Rösi vom Oberland.
Eine Schweizer Geschichte.
I.

[ => Original lesen: 1872 Nr. 70 Seite 3]

Rösi vom Oberland.
Eine Schweizer Geschichte.
(Fortsetzung.)


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über das zu Schönberg an der Sabowerstraße sub Nr. 15 belegene Wohnhaus c. p. des Tischlermeisters Johann Melchert hieselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung, in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Montag den 18. November d. J., Vormittags 10 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Gerichtssiegel versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 29. August 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.


Antragsmäßig soll über die zu Schönberg belegenen Grundstücke der Ehefrau des Bürstenmachers Licht zu Schönberg, Catharina geb. soll, als:

1) das an der Siemzerstraße sub Nr. 103 belegene Wohnhaus c. p.
2) die an der Hinterstraße sub Nr. 82 belegene Wohnbude c. p.,
3) die nachstehend näher bezeichneten, im Schönberger Ackerregister sub Nr. 60 aufgeführten Ländereien, als:
a) das angeblich ca. 3 Scheffel Aussaat große Ackerstück auf dem Cavalier, welches in Erbpacht liegt und eine unzertrennliche Pertinenz des Wohnhauses ad 1 ist;
b) die im, Köppenmoor zwischen Heinr. Boye und Creutzfedt belegene, angeblich ca. 4 Scheffel Aussaat große Wiese;
c) das im Stadtmoor zwischen Greiff und Retelsdorf belegene, angeblich 7 Scheffel Aussaat große Moor
und
d) das im Rübencamp zwischen Borschel und Lüth belegene Ackerstück von angeblich ca. 30 []Ruthen Größe
- welche Grundstücke einen gemeinsam zu verpfändenden Gütercomplex bilden - ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Sonnabend den 26. October d. J., Morgens 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheile hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations-Termine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 6. August 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.


Allgemeine Landes-Gewerbe-Ausstellung.
Auf allgemeinen Wunsch wird die Frist für die Einlieferung der Ausstellungs-Gegenstände bis zum 5. September d. J. incl. verlängert.
Den außerhalb Rostock wohnenden inländischen Ausstellern ist für alle Erzeugnisse der eigenen Industrie der freie Her- und Rück-Transport auf dem im Bereiche der beiden Großherzogthümer Mecklenburg belegene Eisenbahnen gewährt, jedoch ist es erforderlich, daß der den Ausstellungs-Gegenstand begleitende Frachtbrief direct an die "Committe für die allgemeine Landes-Gewerbe-Ausstellung zu Rostock" adressirt und dabei auf den Frachtbrief angegeben wird, daß der für die Ausstellung bestimmte Gegenstand ein Erzeugnis der eigenen Industrie des Ausstellers ist. Die Auflieferung kann dann unfrankirt geschehen, jedoch darf der Ausstellungs-Gegenstand nicht mit Nachnahme oder Spesen belastet werden.
Rostock, den 12. August 1872.
Die geschäftsführende Committe.
Dr. A. Bolten, Vorsitzender.
Baumeister O. Ludewig. Kaufmann W. Scheel. Ingenieur Weber. Bürgermeister Dr. Zastrow.


Allen denjenigen Herren, welche unserem verstorbenen Sohne und Bruder die Ehre der letzten Begleitung zu seiner Ruhestätte anzeigten, innigsten Dank!
Ackerbürger P. H. Grevsmühl nebst Frau und Kindern.


Zu verkaufen am 29. Sept., 1 Uhr Nachm., zu Schlutup ein Haus mit 4 Schffl. Aussaat Acker und 1 Schffl. Aussaat Wiese.
Arbeitsmann Johannes Westphal.


Zur Berichtigung.
Wenn durch die hiesigen Anzeigen eine Möbel-Niederlage beim Kaufmann Wieschendorf von den "vereinigten Tischlermeistern" angekündigt wird, so sieht der unterzeichnete Vorstand sich zu der Anzeige veranlaßt, daß die vereinigten Tischlermeister ihre Möbel-Niederlage bei dem Gastwirth Hrn. Fick am Markte allhier haben, und jene Niederlage bei Hrn. Wieschendorf von Tischlern herrührt, welche keine Zunftmeister sind.
Schönberg, den 27. August 1872.
Vorstand der Tischlerzunft hieselbst.


Bestellungen auf frischen Gottländer Kalk aus dem Schiffe "Troheten", Capt. Jacobson, werden immer entgegengenommen bei W. J. Heymanson, Lübeck, Trave und Fischergrube-Ecke Nr. 465.


Am Mittwoch den 4. d. Mts. werden auf dem Römnitzer Felde Rappsschoten verbrannt.


Laut vielen Anerkennungen werden verm. rat. Heilmethode des Specialarztes: Dr. Henry Herz in Straßburg i. E. Kropfübel, dicker Hals, Drüsen- überhaupt Scrophel-Leiden auch brieflich, mit besten Erfolg behandelt und honorirte Anfragen - geringste Taxe 1 Thlr. franco und baar oder Postanweisung - nach Reihenfolge prompt erwiedert.


Zu Michaelis suche ich noch ein ordentliches etwas erfahrenes Mädchen.
J. P. Hinzelmann, Bäckermeister.


[ => Original lesen: 1872 Nr. 70 Seite 4]

Verkaufs=Anzeigen.

Am Montag den 9. September d. J., von Morgens 9 Uhr an, sollen im Hause des Herrn Ackerbürgers W. Böckmann hieselbst gegen baare Zahlung verkauft werden:

Colonial-, Material-, Eisen-, Kurz-, Glas- und Porcelan-Waaren, ca 90 Dutz. Spohngeflecht, 2 Claviere, 1 großer Fliegenschrank,1 Sopha, Schreibpult, Stühle, Tische, Bänke, Tonnen, Fässer, Orhöfte, u. s. w., auch eine ganz complete Ladeneinrichtung, und was sich sonst noch vorfindet. Auch kommen zuletzt ein ca. 3/4jähriges Schwein und 2 Schafe zum Aufgebot.
Schönberg, den 29. August 1872.
Seegert, Landreiter.


Am Donnerstag den 5. September, von 9 Uhr Morgens an, soll im Hause der Ackerbürgerwittwe Boye gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden:

Porzelan- und Material-Waaren, Kleidungsstücke, Mobilien, Betten, einige ganz neue Dammast-Gedecke mit 12 Servietten, Handtücher, Bettlaken u. s. w.
Seegert, Landreiter.


Den über die Bauerteichkoppel und den Flöhcamp nach den sogenannten neuen Häusern in Dorf Selmsdorf führenden Schleichsteig sehen wir uns veranlaßt, hiedurch zu verbieten, in dem wir alle künftig darauf zu Treffenden dem Gericht zur Bestrafung anzeigen werden.
Rußwurm, Pfarrackerpächter.
P. H. C. Breuel, Hof Selmsdorf.


Die Königl. Preuß. patentirte Kali-Fabrik von Dr. A. Frank in Staßfurt.
empfiehlt zur Herbstbestellung und Wiesendüngung, namentlich für Bruch- und Moorboden, sowie als sicherstes und billigstes Verbesserungsmittel saurer und vermooster Wiesen und Weiden ihre Kalidüngmittel und Magnesiapräparate unter Garantie des Gehaltes und unter Controle der Landw. Versuchsstationen.
Prospecte, Preislisten und Frachtangaben gratis und franco.


Künstliche Düngmittel der chemischen Fabrik auf Wilhelmsburg bei Hamburg.
Verkauf ab Bergedorf zu Fabrikpreisen bei F. D. Meyns daselbst.
I. Fermentirtes Knochenmehl Thlr. 3. 9 Sgr. pr. Ctr. incl. Sack.
II. Saurer phosphatsaurer Kalk aus KnochenThlr. 3. - Sgr. pr. Ctr. incl. Sack.
Bei Abnahme von 100 Ctr. Rabatt.


Am Dienstag den 20. August ist ein Spazierstock (geflochtenes Rohr mit gerader Krücke) verloren. Der Finder wird ersucht, denselben in der Exped. d. Bl. abzugeben.


Rostocker Lager-Bier aus der Actien-Brauerei vorm. Constantin Steinbeck.
Alleinige Niederlage für Ratzeburg und Umgegend bei Chr. Thomson.
Stadt Hamburg.
Ratzeburg, den 23. August 1872.


Am Donnerstag den 5. und Freitag den 6. September wird bei mir ein Scheibenschießen nach Gewinnen stattfinden, wozu ich meine Freunde und Gönner von nah und fern hiemit ergebenst einlade.
Ein Satz von 3 Schüssen kostet 16 ßl.
Büchsen, Pulver und Blei wird von mir gehalten.
Auf einen Satz von drei Schüssen kann nur ein Gewinn fallen.
Krüger J. Michaelsen in Selmsdorf.


Die berühmte preisgekrönte Anilin-Dinte von C. Haselhorst in Dresden in

1/1 1/2 1/4 und 1/8 Flaschen
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à 10 Sgr. 6 Sgr. 3 Sgr. 2 Sgr.
ist nur allein ächt zu haben bei J. P. Bade.


W. Kolls, Juwelen-, Gold- u. Silber-Waaren-Handlung Lübeck, Sandstrasse 1006.
Bestellungen werden billig und prompt ausgeführt.


Zur Bauzeit empfehle mein Lager von copmpleten Thür- und Fensterbeschlägen, Dachfenstern, Kellerfenstern, Stallfenstern, Keller-Gittern, Rohrschiebern, Rohrdraht, allen Sorten Nägeln, Drahtstiften, Ofen- und Rohrthüren, Ofenröhren, Platten etc., Kochkasten, Oefen und Sparheerden billigstens.
= Sparheerde sind zur Ansicht fertig aufgestellt und werden auf Wunsch, ebenso Oefen, fertig inclusive Kacheln und Setzen geliefert.
Ratzeburg.
Moritz Stein.


Am 9. und 10. September wird bei mir ein Scheibenschießen nach werthvollen Silber-Gewinnen stattfinden, wozu ich meine geehrten Freunde und Gönner hierdurch ergebenst einlade und um zahlreichen Besuch bitte.
Auf ein Satz von drei Schüssen, der 16 ßl kostet, kann nur ein Gewinn fallen.
Büchsen, Pulver und Blei wird von mir gehalten.
Am 9. September wird ein Ball stattfinden, zu dem ich ebenfalls um zahlreichen Besuch bitte.
Die Musik wird ausgeführt von dem Schweriner Artillerie-Trompeter-Corps.
Gastwirth Kohs in Menzendorf.


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen20 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen13 - 13Mark (Lübeck)10Schilling (Mecklenburg)
Gerste11 1/4 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 1/2 - 11 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Erbsen11 1/4 - 12Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps.25 1/2 - 25Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.25 1/4 - 25Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl.14 - 15 Schilling (Mecklenburg),
Enten16 - 18 Schilling (Mecklenburg),
Hühner14 - 18 Schilling (Mecklenburg),
Küken7 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Tauben4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Hasen kl. d. St.6 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.10 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 500 Gr.12 Schilling (Mecklenburg),
Eier 6-7 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln, 10 Lit.6 - 7 Schilling (Mecklenburg).


Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 25.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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