No. 62
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. August
1872
zweiundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1872 Nr. 62 Seite 1]

Großherzogliche Landesregierung bringt hiermit die Bekanntmachung des Königlich Preußischen Kreisgerichts in Stettin vom 24. v. Mts., betreffend das vermißte 4 1/2 jährige Kind Anna Böckler, mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß preußischer Seits demjenigen, durch dessen Bemühungen das vermißte Kind wieder aufgefunden wird, eine Staatsprämie von 300 Taler (Mecklenburg) zugesichert worden ist.
Neustrelitz, den 2. August 1872.

Großherzoglich Mecklenburgische Landesregierung.
A. Piper.

Bekanntmachung,
betreffend
das vermißte 4 1/2jährige Kind Anna Böckler.

Am 24. Juni d. J. ist zu Treuen bei Loitz in Neu-Vorpommern die 4 1/2jährige Tochter des Domainenpächters Böckler daselbst, Anna Böckler, verschwunden. Das Kind hatte kurz geschnittenes blondes Haar, blaue Augen und eine stark gebräunte Gesichtsfarbe. Besonders kenntlich ist dasselbe an einer unterhalb der linken Brustwarze befindlichen Schnittnarbe. Das Kind, welche hoch- und plattdeutsch spricht, trug ein roth-buntes schottische Kleid, eine röthliche Schürze, einen braunen mit schwarzem sammt garnirten Strohhut, weiße Strümpfe und schwarze Lederstiefel.
Die sorgfältigsten Recherchen am Orte des Verschwindens haben keine Spur von demselben ergeben, so daß es mindestens als höchst unwahrscheinlich angesehen werden muß, daß das Kind durch einen Zufall verunglückt ist. Es ist vielmehr der dringende Verdacht entstanden, daß dasselbe in verbrecherischer Weise geraubt und daß dieser Raub von einer der vielen Zigeuner- und Landstreicher-Banden verübt worden ist, die als Hausirer, resp. Gaukler von Dorf zu Dorf wandern und die größeren Städte, sowie die Hauptverkehrswege meiden, häufig in den Wäldern oder im Getreide lagern und gewöhnlich in mit Plänen überzogenen und mit Pferden oder auch Hunden bespannten Wagen mit Weib und Kind das Land bettelnd durchstreichen. Anscheinend besteht unter diesen Banden eine förmlich organisirte Verbindung, indem sie an gewissen Central-Punkten, einsam belegenen Dörfern, die sie auf ihren Wanderungen berühren, durch Mittelspersonen von einander Nachricht erhalten.
Es ist nun in hohem Grade wahrscheinlich, daß das verschwundene Kind in die Gewalt einer solchen Bande gerathen ist und seitdem beständig aus den Händen der einen in die der anderen befördert wird, um dadurch den Nachforschungen nach seinem Verbleib entzogen zu werden. Leider haben diese Nachforschungen auf eine sichere Spur noch nicht geführt. Es ist bisher gerichtlich nur festgestellt, daß an verschiedenen Orten und zu verschiedenen, Zeiten, drei der vorbeschrieben Banden ein Kind bei sich geführt haben, dessen Gesichtszüge eine große, nach Angabe mehrerer Zeugen sogar sprechende Aehnlickeit mit einer vorhandenen wohlgetroffenen photographischen Abbildung der Anna Böckler hatten, daß sie aber dieses in ihrer Gesellschaft gesehene Kind bei ihrer demnächst stattgefundenen Festnahme nicht mehr bei sich führten. Bei der ersten dieser Banden, die am 10. d. Mts. zu Swinemünde verhaftet ist, wurde jenes Kind gesehen, als dieselbe am. 28. Juni auf der Zecheriner Fähre nach der Insel Usdeom übersetzte. Bei der zweiten, die an demselben Tage in der Stadt Pencun im Rendower Kreise verhaftet worden ist, war das Kind am 30. Juni, als sie Pencun passirte, gesehen worden. Bei der dritten endlich hat man das Kind am 8. Juli in dem Dorfe Wartin, unweit Pencun noch kurz vor der an dem Abend desselben Tages daselbst stattgefundenen Verhaftung derselben gesehen. Zwei zu dieser Bande gehörige Weibspersonen hatten bei ihrer polizeilichen Vernehmung angegeben, das Kind in einen nahe gelegenen Wald gebracht und dort erwürgt zu haben. Vor Gericht haben sie jedoch diese Angaben widerrufen, und die stattgefundenen Ermittelungen haben auch keine Umstände ergeben, die für die Richtigkeit jener Angaben sprächen. Vielmehr erscheint es bei Weitem wahrscheinlicher, daß es dieser Bande, welche am Tage ihrer Verhaftung von einem Gendarm verfolgt ward, gelungen sein wird, sich vor ihrer Ergreifung des Kindes zu entledigen und dasselbe in die Hände einer andern Bande zu befördern. Auf welche Weise dieses geschehen ist, hat bisher noch nicht aufgeklärt werden können.
Die Mitglieder der erwähnten drei Banden, welche hartnäckig läugnen, überhaupt ein fremdes Kind bei sich gehabt zu haben, sind in gerichtliche Haft genommen und es wird gegen dieselben beim hiesigen Gericht die Untersuchung wegen Menschenraubes, resp. wegen Begünstigung dieses Verbrechens geführt. Zu einem befriedigenden Ergebnisse kann die Untersuchung jedoch nur führen, wenn es gelingt, das Böckler'sche Kind wieder aufzufinden. Die bisherigen Nachforschungen nach dem Verbleib des Kindes haben aber leider bisher nur so viel ergeben, daß dasselbe wahrscheinlich von der hiesigen Gegend allmählig weiter entfernt worden ist. Das Interesse der Untersuchung verbietet es zur Zeit nähere hierauf bezügliche Nachrichten mitzutheilen.
Da das Kind anscheinend aus den Händen der einen Bande in die der anderen übergeht, so kann nur ein rasches und entschlossenes Handeln bei Ergreifung einer solchen Bande, in deren Hände das Kind vermuthet werden darf, zu dem erwünschten Ziele führen. Leider scheinen die Schuldigen ihr Entkommen nicht selten der unter der Landbevölkerung grassirenden abergläubischen Furcht vor Zigeunern zu verdanken, und wird dadurch den Behörden ihre Aufgabe in hohem Grade erschwert.
Der einheitlichen Leitung der Recherchen stellen sich aber dadurch große Schwierigkeiten entgegen, daß aus den verschiedensten Gegenden häufig die Nachricht eingeht, daß das Kind in den Händen dieser oder jener Bande resp. einzelner Landstreicher gesehen worden sei, ohne daß ein weiterer Bericht über die näheren Umstände, sowie darüber erstattet wird, ob und mit welchem Erfolge die Nachforschungen betrieben werden. Es ist sogar nicht selten der Fall, daß man das Kind an einem und demselben Tage an weit von einander entfernten Orten gesehen haben will. Es wird daher ein jeder, der eine Spur von dem Verbleib des Kindes entdeckt zu haben glaubt, gebeten, persönlich Alles aufzubieten, um darüber Gewißheit zu erlangen und sofort der

[ => Original lesen: 1872 Nr. 62 Seite 2]

nächsten Polizeibehörde von seinen Wahrnehmungen Kenntniß zu geben. An die verehrlichen Zeitungs-Redactionen aber ergeht das Ersuchen, die ihnen von Privaten zugehenden Nachrichten ungesäumt zur Prüfung an die nächste Polizeibehörde gelangen zu lassen. Die sämmtlichen Polizeibehörden aber und insbesondere diejenigen der kleineren Städte und Dörfer ersuchen wir dringend, sich den Recherchen nach dem Verbleib des Kindes mit allen ihnen zu Gebote stehenden Kräften zu unterziehen. Falls dabei die Feststellung der Identität des Kindes in Frage kommen sollte, so wolle man nicht unberücksichtigt lassen, daß wahrscheinlich in Folge der Verwahrlosung, welcher das Kind seit seinem Verschwinden ausgesetzt gewesen ist, die äußere Erscheinung desselben eine nicht unerhebliche Veränderung erlitten haben, eine solche vielleicht auch absichtlich mit demselben vorgenommen sein mag.
Indem wir schließlich an die Polizeibehörden das Ersuchen richten, alle Nachrichten, die auf die Spur des Kindes zu führen vermögen, uns ungesäumt und schleunigst unter der Adresse: "Königliches Kreis-Gericht, Untersuchungs-Richter" zugehen zu lassen, bitten wir die sämmtlichen Zeitungs-Redactionen um Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Stettin, den 24, Juli 1872.

Königliches Kreis-Gericht.
Der Untersuchungsrichter.
Unterschrift.
Kreis-Gerichts-Rath.


Es wird hierdurch zur weiteren Kenntniß gebracht, daß

1) das braune Pferd des Productenhändlers Eckmann in Selmsdorf rotzkrank befunden, am 23. v. M. getödtet und verscharrt ist, und
2) der Schimmel-Wallach des Productenhändlers Ladendorf in Schönberg an der Rotz- und Wurmkrankheit leidend, am 27. v. Mts. getödtet und vergraben ist.
Schönberg, den 2. August 1872.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


- Die Universität München feierte in diesen Tagen unter warmer Theilnahme von Stadt und Land ihr 400jähriges Jubiläum. An der Spitze der Universität steht als neuerwählter Rector der alte Döllinger. Auch der junge König kam zu dem Feste in seine Residenz und wohnte dem Festspiele und der Festoper Lohengrin bei, stiftete ein Capital von 10,000 fl. zu Stipendien für das Studium der Geschichte und verlieh Döllinger und den hervorragenden Männern der Wissenschaft hohe Orden. Im Festzuge zogen unzählige alte Philister und junge Studenten, und Reden und Gegenreden gab's in Hülle und Fülle. Bei dem Festmahl, dem die Prinzen und sämmtliche Minister beiwohnten, brachte Döllinger den ersten Toast auf König Ludwig aus und Minister Lutz folgte ihm mit einem Trinkspruch auf Deutschlands Kaiser und Reich, der, weil gerade aus Bayern und von solcher Stelle und in solcher Stunde kommend, weithin mit Freuden vernommen werden wird.
- In der ersten Hitze hatten drei ultramontane geistliche Heißsporne in München die katholische Geistlichkeit Deutschlands öffentlich aufgerufen, sich für Eins mit dem Jesuitenorden zu erklären. Diese Demonstration ist kläglich in's Wasser gefallen: nicht ein Geistlicher in Deutschland hat Antwort und keiner dem Aufruf Folge gegeben.
- Dem königlichen Ceremonienmeister am preußischen Hofe soll es nicht wenig Kopfzerbrechens machen, wie die Etikettenfrage bei der Drei-Kaiser-Zusammenkunft in Berlin gelöst werden könne. Wer reitet bei Paraden dem greisen Oberfeldherrn der deutschen Armeen zur rechten Seite? Wer von den beiden gekrönten Gästen wird bei den Festtafeln neben dem kaiserlichen Wirthe den ersten Ehrenplatz einnehmen, Alexander oder Franz Joseph? Der Österreichische Kaiser ist wohl an Jahren der jüngste, aber an Dienstalter der älteste, da er schon 1848 den Thron seiner Väter bestiegen hat.
- Die Berliner beurtheilen die französische Anleihe sehr kühl und halten die Summe von 43 Milliarden für die Ausgeburt eines Schwindels, wie er nur möglich ist, wenn die größten Börsenjobber der ganzen Welt sich in's Zeug legen. Sie fürchten, daß die "Macher" den ersten Profit (1/2 pCt.) einstreichen, nicht eine einzige Obligation behalten und den "kleinen Leuten" die Papiere in die Hände spielen werden. So lange die Welt steht, ist eine Summe von 43 Milliarden nicht einmal auf dem Papier gesehen worden.
- Nachdem die Artillerie-Schießübungen in der Lockstedter Haide Ende Juli ihr Ende erreicht haben, trat die 3. mecklenburgische Fuß-Abtheilung des schleswig-holsteinischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 9 am 1. d. M. den Rückmarsch auf Schwerin an. Am 5. Aug. wurden einige Batterien in Schönberg auf einen Tag einquartiert, am 7. wird dieselbe wieder in Schwerin eintreffen. Die Strelitzer Batterie wird, wie es heißt, dann auf acht Tage in Schwerin einquartiert, um später gemeinschaftlich mit den Schweriner Batterien zum Maneuvre auszurücken.
- Auf dem Sonthofener See bei Kempten machten acht junge Leute bei schönem Wetter eine Spazierfahrt und wurden von einem schnell hereinbrechenden Gewitter mit Sturm überrascht. Der Kahn schlug um und die jungen Leute stürzten in's Wasser, vier Jünglinge und ein Mädchen erkranken, zwei Jünglinge und ein Mädchen, die sich krampfhaft an den umgestürzten Kahn geklammert hatten wurden gerettet.


Mit in das Grab.
Novelle von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1872 Nr. 62 Seite 3]

Mit in das Grab.
Novelle von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)


Anzeigen.

Diejenigen Deputatisten, welche einen Theil ihres Deputatholzes pro 1873/74 in der herrschaftlichen Forst stehen zu lassen gedenken, haben hiervon bis Michaelis d. J. in der Domainen-Amts-Registratur Anzeige zu machen.
Schönberg, den 2. August 1872.
Großherzogl. Mecklenb. Domainen-Amt.
F. Graf Eyben.


Antragsmäßig soll über die zu Schwanbeck belegene Käthnerstelle c. p. des Zieglermeisters Johann Homberg daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Montag den 9. September c., Morgens 10 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg den 22. Juni 1872.
Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.


Antragsmäßig soll über das zu Schönberg vor der Sabowerstraße sub Nr. 44 belegene Wohnhaus c. p. der Ehefrau des Tischlermeisters Flügge hieselbst, Elisabeth geb. Eckmann, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Montag den 26. August d. J., Morgens 10 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 30. Mai 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.


Torfverkauf.
Am Freitag den 9. August sollen auf dem Kuhlrader Moor an Ort und Stelle gegen gleich baare Zahlung 400 mille Ruthentorf meistbietend verkauft werden, Danckwarth.
Schönberg, den 5. August 1872.


Vermischte Anzeigen.

Zu verkaufen: Sey zu Viehfutter, fast täglich frisch bei C. Schwedt.


Zu verkaufen Guten Bierhopfen bei C. Schwedt.


Hieselbst als Rade- und Stellmacher etablirt empfiehlt sich bestens und bittet unter Zusicherung reeller Bedienung um zahlreiche Bestellungen H. Maaß, Rade- und Stellmacher.
Siemzerstraße Nr. 174.


Eine Wohnung ist sofort zu vermiethen.
Näheres bei J. H. Maaß, Schneidermeister.
Siemzerstraße Nr. 174.


In der am 4. d. stattgehabten Stickerei-Verloosung sind die Nummern 66. 7. 20. 115. 115. 317. 311. 275. 230. 513. 400. mit einem Gewinne gezogen worden.


[ => Original lesen: 1872 Nr. 62 Seite 4]

Es ist eine unwiderlegbare Thatsache, daß auf Hals- und Lungenleidende oder solche, die mit Bronchialverschleimungen, Katarrhen, Husten Heiserkeit, Athemnoth etc. zu kämpfen haben, der L. W. Egers'sche Fenchelhonigextract den heilsamsten Einfluß übt. Derselbe reinigt die Brust, öffnet den Leib und führt die schlechten Säfte ab, er sondert ab schleimige Sachen und Unreinigkeiten, erregt Appetit und verbessert das Blut. Der regelmäßige Gebrauch desselben bei diäter Lebensweise und den Kräften entsprechender Bewegung in frischer Luft ist daher auch Hämorrhoidal-, Unterleibs- und an Verstopfung Leidenden dringend anzuempfehlen. Bei veralteten Uebeln wirkt der Extract erwärmt genossen oft wunderbar. Nur wolle sich das Publikum vor schwindelhaften Nachpfuschungen in Acht nehmen und sich merken, daß der weltberühmte L. W. Egers'sche Fenchelhonigextract, kenntlich an eingebrannter Firma, Siegel und Namenszug von L. W. Egers in Breslau, nur echt zu haben ist beim Buchbinder C. Sievers in Schönberg.


Am Freitag den 9. August werden auf dem Mechower Hoffelde Rappschoten verbrannt.


Den von B.-Resdorf nach Gr. Mist über unsere Koppel führenden Schleichsteig verbieten wir hiermit und werden Alle, die künftig darauf betroffen werden, dem Gerichte zur Bestrafung anzeigen.
Büdner Göth in B.-Resdorf.
Büdner Kameke in Gr. Mist.


Zum Plombiren, Reinigen, Ausfeilen, und, wo es Noththut, Ausziehen der Zähne empfiehlt sich unter Zusicherung guter und reeller Bedienung J. Gärtner, Chirurg.
Ratzeburg.


Cholera-Bittern in Flaschen empfiehlt J. Ludw. D. Petersen.


Crystall-Reis-Stärke empfiehlt J. Ludw. D. Petersen.


Honig à Pfund 10 ßl., verkauft D. Hempel.


Echten Probsteier Saat-Weizen und Roggen, sowie gutes hiesiges Saatkorn empfehlen Wilh. Heincke & Greiff.


2 Thaler Belohnung!
Am 21. d. ist auf dem Burgfelde in Lübeck ein braunes Taschentuch, mit gelben Beschlag, verloren gegangen. - Der ehrliche Finder wird freundlichst ersucht, dasselbe an Herrn C. Schwedt in Schönberg gegen obige Belohnung abzugeben.


Erntehandschuhe in verschiedenen Sorten und in großer Auswahl sind stets zu haben in Schönberg bei Emil Jannicke, Handschuhmacher.


Dienstag den 6. August 1. Abonnements-Concert im Schwiesow'schen Garten.
Entrée für Nichtabonnenten 8 ßl.
Anfang 6 Uhr Nachmittags.
Ergebenst Winckler, Musikdirector.


Gänse hat zu verkaufen, auch können solche bei Bestellung später geliefert werden.
Rehna. J. Timm, Krugstraße.


Am Dienstag den 6. August werden auf dem Kl Rünzer Hoffelde Rappsschoten verbrannt.


Die berühmte preisgekrönte Anilin-Dinte von C. Haselhorst in Dresden in

1/1 1/2 1/4 und 1/8 Flaschen
---------------------------------------------------------------------
à 10 Sgr. 6 Sgr. 3 Sgr. 2 Sgr.
ist nur allein ächt zu haben bei J. P. Bade.


W. Kolls, Juwelen-, Gold- u. Silber-Waaren-Handlung Lübeck, Sandstrasse 1006.
Bestellungen werden billig und prompt ausgeführt.


Die Demminer Asphalt- und Dachpappen-Fabrik empfiehlt Asphalt-Dachpappen in Tafeln und Rollen, Deckstreifen, Deckasphalt, engl. Steinkohlentheer, Deckleisten und Drahtnägel, Engl. Dachlack zum Anstrich und Dichten fertiger Dächer, Asphalt-Papier für feuchte Wände, Neudeckungen, Reparaturen und Asphaltarbeiten werden prompt und unter Garantie ausgeführt.
Preis-Courante auf Verlangen gratis.
Th. Peters & Comp.


Drahtgewebe, schwarz lackirte,

No. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

3 4 5 6 7 8 10 12
Maschen pro Zoll, 18 Zoll breit pr. laufenden Fuß 3 1/2 Gr., 21 Zoll breit pr. laufenden Fuß 4 Gr., blaue Drahtgewebe, blaue, grüne und gemusterte Oelgaze in allen Breiten empfiehlt Moritz Stein.
Ratzeburg.


Meteorologische Beobachtungen.
Aug.
1872
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
3.
4.
5.
33.95
35.35
34.84
11.0
9.9
8.8
16.6
15.2
15.8
SSW
W
W
2
2
1
bewölkt.
zieml. heit.
bewölkt.


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen20 - 21Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Roggen12 1/2 - 13Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Gerste11 1/2 - 12Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 1/4 - 11 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen11 1/2 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps.26 1/2 - 26Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.25 1/2 - 26Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl.11 1/2 - 12 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Hühner14 - 18 Schilling (Mecklenburg),
Küken10 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Enten16 - 18 Schilling (Mecklenburg),
Tauben5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Eier 7-8 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln junge 10 Lit.6 - 7 Schilling (Mecklenburg),
Blumenkohl3 - 5 Schilling (Mecklenburg),
Kirschen 500 Gr.3 - 4 Schilling (Mecklenburg).


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD