[ => Original lesen: 1872 Nr. 31 Seite 1] Die durch das Bundesgesetz über das Paßwesen vom 12. October 1867 im § 6 vorgeschriebene Ertheilung von Auslandspässen für Angehörige des Fürstenthums Ratzeburg, ist durch ein hohes Regiminal-Rescript vom 6. April d. J. der Großherzoglichen Landvogtei übertragen und wird dies unter Bezugnahme auf den § 1 Absatz 2 des bezeichneten Bundesgesetzes hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Zugleich wird darauf hingewiesen, daß
1) Minorenne und unter Curatel stehende Personen die Erlaubniß der Eltern oder Vormünder, resp. ihrer Curatoren zur Reise nachweisen müssen,
2) daß an unter Polizei-Aufsicht stehende, oder in Criminal-Untersuchung befindliche Personen eben so wenig Pässe verabfolgt werden dürfen, als
3) an active Militairs, Reservisten, Landwehrmänner, Ersatz-Reservisten erster Classe und zur Disposition Beurlaubte, wohl aber an Ersatz-Reservisten zweiter Classe,
4) Wehrpflichtigen vom 17. bis zum 25. Lebensjahre darf zwar ein Paß ertheilt werden, doch sind die Empfänger auf die Pflicht ihrer rechtzeitigen Gestellung aufmerksam zu machen, und ist, daß dies geschehen, jedesmal zu den Acten zu notiren.
Regierungspässe werden fortan nur noch ausnahmsweise auf besonderen Antrag von Großherzoglicher Landes-Regierung ertheilt werden.
Schönberg, den 12. April 1872.
Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. H. Wohlfahrt. C. v. Oertzen.
An den Pocken erkrank sind:
1) der Arbeitsmann Möller in Sülsdorf,
2) die Ehefrau des Arbeitsmannes Freitag in Kl. Siemz,
3) der Stellmachermeister Güttner jun. in Carlow,
4) ein Kind des Arbeitsmannes Stender zu Schönberg am Ende der Marienstraße links und
5) der Sohn der Drechsler-Wittwe Hinzelmann in Selmsdorf.
Zur Vermeidung einer Ansteckung wird vor dem Verkehr mit den betreffenden Hausbewohnern gewarnt.
Dagegen ist die Ehefrau des Arbeitsmannes Schäper in der Hinterstraße hieselbst von der Pockenkrankheit genesen.
Schönberg, den 13. April 1872.
Großherzogl. Mecklenburg. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Bekanntmachung.
Die Musterung der Militairpflichtigen des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg wird an den nachbenannten Tagen stattfinden und zwar in Schönberg im Hause der Gastwirthin Boye
am Mittwoch den 17. April 1872 für Stadt Schönberg, Vogtei Schönberg und die Zurückgestellten früherer Jahrgänge aus Stadt und Vogtei Schönberg,
am Donnerstag den 18. April 1872 für die Vogteien Rupensdorf und Schlagsdorf, sowie für die Zurückgestellten früherer Jahrgänge dieser Vogteien,
am Freitag den 19. April 1872 für die Vogteien Stove, Mannhagen und die Güter Dodow, Hörst und Torriesdorf, sowie die Zurückgestellten früherer Jahrgänge der gedachten Vogteien und Ortschaften und das Classificationsgeschäft
am Sonnabend den 20. April 1872 Loosung jedes Mal Morgens 8 Uhr.
Es wird hierzu das Nachstehende bemerkt:
1. Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der in den §§ 176 ff. der Militair-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Strafen zu gestellen:
a. alle in dem Jahre 1852 Geborenen;
b. alle in den Jahren 1847 bis ultimo December 1851 und in früheren Jahren Geborenen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht erhalten haben, mithin die Zurückgestellten, disponibel Gebliebenen früherer Jahrgänge u. s. w.
und zwar ad b. unter Mitbringung ihrer Loosungs- und Gestellungsscheine;
2. Die Ortsbehörden haben sämmtliche im Ort anwesende und in den Stammrollen verzeichnete resp. seit Aufstellung derselben zugegangene oder zugewanderte Militairpflichtige des lau=
[ => Original lesen: 1872 Nr. 31 Seite 2]fenden Jahrganges, nicht minder die sub Nr. 1 b. aufgeführten Individuen zu dem betreffenden Tage, der festgesetzten Stunde und an dem bestimmten Ort vor der Kreis-Ersatz-Commission zu beordern und dieselben entweder persönlich oder durch einen genügend instruirten zuverlässigen Bevollmächtigten vorzustellen.
3. Auch ist Seitens der Ortsbehörden dafür Sorge zu tragen, daß in dem Musterungstermine die noch fehlenden Geburtsscheine derjenigen, welche nicht in der Geburtsliste stehen, zur Vorlage gebracht und ferner, daß über alle in den Stammrollen verzeichneten Individuen, welche inzwischen den Ort oder Bezirk verlassen haben, zuverlässige Nachrichten über den gegenwärtigen Aufenthalt gegeben werden können. Inzwischen zugezogene oder zugewanderte Individuen können in den Stammrollen sofort als Zugang nachgetragen werden.
Die Stammrollen sind im Musterungstermin wieder vorzulegen.
4. Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörigen Militairpflichtigen, nämlich:
a. Seeleute von Beruf, d. h. Leute, welche mindestens ein Jahr auf See-, Küsten- oder Haff-Fahrzeugen oder Booten gefahren sind;
b. See-, Küsten- und Haff-Fischer, welche die Fischerei mindestens ein Jahr lang gewerbsmäßig betrieben haben;
c. Schiffszimmerleute, welche zur See gefahren sind;
d. Maschinisten, Maschinisten-Assistenten und Heizer von See- und Flußdampfern, vergl. § 5 und 34 der Militair Ersatz-Instruction, werden aufgefordert, die über ihre Fahrzeit, resp. über ihre gewerbliche Qualification Auskunft gebenden Papiere etc. zu beschaffen und bei ihrer Gestellung vorzulegen;
5. Gesuche um Zurückstellung von Militairdienst, Reclamation - vergl. § 42 ff. der Militair-Ersatz-Instruction - werden sofort im Musterungstermine entschieden werden. Die Ortsbehörden werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Gesuche nach Vorschrift des § 4 Nr. 13 der Verordnung vom 2. Mai 1868 gehörig vorbereitet und mit den nöthigen Attesten versehen, im Termine vorgelegt werden können. Auch sind in Fällen, wo die Kränklichkeit und Altersschwäche der Eltern den Reclamationsgrund bildet, oder wo erwachsene Brüder des Reclamirten zur Vertretung desselben in seinem häuslichen Verhältnissen nicht geeignet sein sollen, diese Personen mit zur Stelle zu beordern, soweit ihr Gesundheitszustand die Bestellung zuläßt, oder sonst ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand beizubringen.
Wird den gesetzlichen Vorschriften über Anbringung der Reclamationen nicht genügt, oder werden derartige Gesuche erst nach dem Musterungstermine angebracht, so wird die Zurückweisung unausbleiblich erfolgen.
6. Das Vorhandensein von solchen Fehlern und Gebrechen, welche für den Arzt nicht sogleich erkennbar sind, z. B. Schwerhörigkeit, Blödsinn u. s. w. muß durch glaubhafte Atteste seitens der Orts-Polizeibehörde , des Ortsgeistlichen und sonstiger zuverlässiger Persönlichkeiten nachgewiesen werden.
Zur Nachweisung von Epilepsie wird auf die Bestimmung in § 74 Nr. 5 der Ersatz-Instruction aufmerksam gemacht.
7. Die Ortsbehörden haben die Militairpflichtigen während der Hin- und Rückreise zu den Musterungen in Aufsicht zu halten, damit Klagen über Ungehörigkeiten der Ersatz-Mannschaften vermieden werden.
8. Die Loosung der zur jüngsten Altersclasse gehörigen, der im Jahre 1852 geborenen Militairpflichtigen, findet nach beendigtem Geschäfte für sämmtliche Militairpflichtige des Aushebungsbezirks ohne Unterbrechung am Freitag den 20. April 1872 in Schönberg, Morgens 8 Uhr statt.
Wenn die Militairpflichtigen dazu nicht erscheinen, so zieht ein Mitglied der Commission für sie das Loos.
Das Nichterscheinen im Loosungstermine hat keinerlei Nachtheil zur Folge.
9. Mannschaften der Reserve, welche auf Grund der Bestimmungen der hohen Großh. Landes-Regierung vom 2. Juni 1868 wegen ihrer häuslichen Verhältnisse zurückgestellt zu sein wünschen, haben sich mit ihren Papieren während der angesetzten Musterungstermine bei der Kreis-Ersatz-Commission zu melden.
Schönberg, den 2. April 1872.
Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Auf Andrängen mehrerer Gläubiger ist über das Vermögen des Schlossermeisters Johann Hagen zu Schönberg, nachdem derselbe dem Gerichte seine Zahlungsfähigkeit, wie ihm aufgegeben, nicht nachgewiesen hat, der formelle Concurs, unter Vorbehalt der creditorischen Rechte, eröffnet.
Es ist daher ein Liquidationstermin auf Dienstag den 28. Mai c., Morgens 11 Uhr, vor dem Großherzoglichen Justizamte hieselbst angesetzt, zu welchen alle, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen an den Cridar und dessen Vermögen, in specie an das zur Concursmasse gehörige, zu Schönberg an der Sabowerstraße sub Nr. 45 belegene Wohnhaus c. p. desselben zu haben vermeinen, zwecks Anmeldung ihrer Ansprüche und Vorlegung ihrer schriftlichen Beweismittel unter dem hierdurch ein für alle mal angedroheten Nachtheile der Abweisung von der vorhandenen Masse und des Ausschlusses mit ihren Beweismitteln, mit Ausnahme der von der Meldungspflicht angenommenen Hypothekgläubiger wegen ihrer intabulirten Kapitalpöste und laufenden Zinsen, hiermit peremtorisch geladen werden. Zugleich ist auch ein Termin auf Dienstag den 18. Juni c., Morgens 11 Uhr, vor dem Großherzoglichen Justizamte hieselbst anberaumt zum Versuche gütlicher Aufgreifung des Debitwesens und event. zur Prioritätsausführung, zu welchem die Johann Hagen'schen Gläubiger unter dem ein für alle Mal angekündigten Nachtheile der Einwilligung in die Gerichtswegen zu machenden Vergleichsvorschläge - wobei etwanige Ablehnungen oder Fristgesuche von Bevollmächtigten nur im Falle einer auf Widerspruch gerichteten Specialvollmacht, bloße schriftliche Erklärungen aber überall nicht berücksichtigt werden können - und der Ausschließung mit der Prioritätsdeduction hiedurch geladen werden.
Gleichzeitig sind auch Termine vor dem Großherzoglichen Justizamte hieselbst anberaumt 1) Zum Verkaufe des zur Masse gehörigen, zu Schönberg an der Sabower Straße sub Nr. 45 belegenen Wohnhauses c. p. auf Dienstag den 28 Mai c., Morgens 12 Uhr, 2) zum Ueberbot auf Dienstag den 18. Juni c., Morgens 12 Uhr, wozu Kaufliebhaber hiedurch mit der Bemerkung geladen werden, daß die Besichtigung des Grundstücks nach voraufgegangener Meldung bei dem zum Curator bonorum bestellten Photographen Schacht zu Schönberg jederzeit freisteht und die Verkaufsbedingungen 14 Tage vor dem Verkaufstermine auf der Justizamts-Registratur einzusehen, auch gegen die Gebühr in Abschrift zu erhalten sind.
sämmtlichen Gläubigern wird freigelassen, in dem zur endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen auf Dienstag den 28. Mai c., Vormittags 1/2 12 Uhr, anberaumten Termine zu erscheinen.
Schließlich wird bemerkt, daß die erforderlichen Sicherheitsmaßregeln in dieser Concurssache getroffen sind, und wird den etwaigen Johann Hagenschen Schuldnern hierdurch bei Strafe doppelter Zahlung aufgegeben, fortan nicht an den Cridar, sondern nur an das unterzeichnete Justizamt oder den Curator bonorum, Photographen Schacht zu Schönberg, Zahlung zu leisten.
Schönberg, den 1. März 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.
[ => Original lesen: 1872 Nr. 31 Seite 3]In Sachen betreffend den Specialconcurs über das zu Schönberg im neuen Wall belegene Wohnhaus c. p. des Zimmergesellen H. Freitag hieselbst wird der auf Montag den 29. April d. J., Vormittags 11 Uhr, anstehende Ueberbotstermin mit der Bekanntmachung hierdurch in Erinnerung gebracht, daß in dem gestrigen ersten Verkaufstermine ein Gebot überall nicht abgegeben worden ist.
Schönberg, den 9. April 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.
In Sachen betreffend die Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das zu Schönberg im neuen Wall belegene Wohnhaus c. p. des Zimmergesellen H. Freitag hieselbst giebt das Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das Termins-Protocoll vom 8. d. M., nachdem die öffentliche, gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten nachgewiesen, hiedurch den Bescheid:
daß alle diejenigen, welche sich sowenig in dem Termine vom 8. d. Mts. als bis jetzt gemeldet haben, nunmehr mit ihren etwaigen dinglichen Ansprüchen an das oben gedachte Freitag'sche Haus c. p., wie hiedurch geschieht, präcludirt und abgewiesen sein sollen.
Von Rechts Wegen!
Schönberg, den 9. April 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.
Unter heutigem Dato ist ins hiesige Handelsregister sub Nr. 42 Fol. XXIX. eingetragen:
Firma: J. Ludw. D. Petersen.
Ort der Niederlassung: Schönberg.
Name und Wohnort des Inhabers: Krämer Johann Ludwig Detleff Petersen in Schönberg.
Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, den 11. April 1872.
Da Handelsgericht.
C. v. Oertzen.
A. Dufft.
Steckbrief
Der Dienstknecht Sven Andersson hat sich heute früh gegen 3 Uhr heimlich aus seinem Dienst beim Pächter Starner zur Stinenburger Hütte entfernt. Derselbe ist der Entwendung eines dunkelgrauen Reiserocks (mit großem Kragen, 2 Reihen blanker Knöpfe und mit grauem dicken Fries gefüttert) und einer baaren Summe von 60 Thalern dringend verdächtig.
Seine Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird dabei dringend gebeten, denselben im Betretungsfalle anzuhalten und mit den bei ihm vorgefundenen Effecten und Geldern an das hiesige Kreis, und Amtsgerichts-Gefängniß abzuliefern, event. den Unterzeichneten von der Verhaftung in Kenntniß zu setzen.
Signalement:
Namen: Sven Andersson.
Heimath: Schweden.
Alter: 29 Jahre.
Religion: evangelisch,
Größe: 6 Fuß.
Haare: hellblond, ziemlich lang.
Backenbart: ganz hell.
Augen: graublau.
Figur: proportionirt.
Besondere Kennzeichen: "keine".
Seine Bekleidung kann nicht näher angegeben werden.
Ratzeburg den 13. April 1872.
Königlich Herzogliches Amtgericht.
Der Polizeirichter.
Dölle. i. V.
Oeffentlicher Verkauf des Schützenhofes c. p. in Ratzeburg.
Nachdem über das Vermögen des wailand Senator Kaufmann Moritz Stein in Ratzeburg der förmliche Concurs erkannt worden ist, sollen die zur Nachlaß-Masse gehörenden Grundstücke, nämlich:
1. der in der Langenbrücker Vorstadt in Ratzeburg belegene Schützenhof ( - Gastwirthschaft ) nebst Garten Vol. VIII. fol. 15. des Schuld- und Pfandprotocolls,
2. die zu demselben gehörende circa 12 Morgen 24 []Ruthen große Ackerkoppel,
3. das eben daselbst belegene Wohnhaus nebst Garten-Parcele, Schuld- und Pfandprotocoll Vol. VIII. fol. 16,
anstatt in den drei üblichen Aufgeboten in einem einzigen Termin am 30. April d J., Vormittags 11 Uhr, öffentlich meistbietend verkauft werden.
Kaufliebhaber werden geladen, sich zur gedachten Tagfahrt im Geschäftslocal des unterzeichneten Gerichts einzufinden.
Die öffentliche Versteigerung des zum Schützenhofe gehörenden Weinlagers und Inventars, sowie des übrigen Mobiliar-Nachlasses findet Tags darauf, mithin am 1. Mai cr., Vormittags 9 Uhr, statt.
Verkaufsbedingungen sind 14 Tage vor dem Termin bei dem Gericht und bei dem zum Güterpfleger bestellten Herrn Rechtsanwalt Barlach in Ratzeburg einzusehen.
Ratzeburg, den 17. März 1872.
Königlich Herzogliches Amtsgericht.
Sachau.
Bodmer.
Die diesjährige General-Impfung der Schutzblattern findet in nachstehender Ordnung statt:
I. Im Schönberger Kirchspiel.
1) Für die in der Stadt Schönberg vom 1. April bis zum 1. October v. J. geborenen Kinder am Dienstag den 16. April, Morgens 10 Uhr, im Hause der Frau Gastwirthin Boye;
2) für die in der Stadt Schönberg nach dem 1. October v. J. geborenen Kinder, am 23. April ebendaselbst um dieselbe Zeit.
3) Für die in den zur Schönberger Gemeinde gehörenden Ortschaften geborenen Kinder den 30. April ebendaselbst um dieselbe Zeit.
II. In der Selmsdorfer Gemeinde
am Dienstag den 23. April, Nachmittags 3 Uhr, im Hause des Herrn Gastwirths Michaelsen.
III. In den nach Mummendorf, Lübsee und Rehna eingepfarrten Ortschaften
am Dienstag den 30. April, Morgens 10 Uhr, im Haus der Frau Gastwirthin Boye in Schönberg.
IV. Im Herrnburger Kirchspiel
am Dienstag den 30. April, Nachtmittags 3 Uhr, im Hause des Herrn Bäckermeisters Hülsemann.
V. Im Carlower Kirchspiel
am Dienstag den 7. Mai, Nachmittags 2 Uhr, im Hause des Herrn Gastwirths Creutzfeldt.
VI. Im Demern'schen Kirchspiel
am Dienstag den 14. Mai, Nachmittags 4 Uhr, im Schulhause zu Demern.
VII. Im Schlagsdorfer Kirchspiel
und
VIII. Im Ziethener Kirchspiel mit Einschluß des Dorfes Lankow und der Domgemeinde
nach Bestimmung des Herrn Dr. Arndt auf dem Domhof bei Ratzeburg.
Zugleich fordere ich alle Diejenigen, sowohl Erwachsene als Kinder, die vor länger als 10 Jahren geimpft und noch nicht revaccinirt sind, hiemit auf, sich behufs Vornahme der Revaccination in den nächsten Tagen bei mir zu melden.
Schönberg, den 11. April 1872.
Rath Dr. Marung.
Gelder zu guter hypothekarischer Sicherheit gegen 4 % Zinsen werden gesucht zu Ostern noch 1300 , zu Johannis ca. 35,000 in beliebigen kleineren und größeren Posten. Nähere Auskunft ertheilt Carl Bade.
[ => Original lesen: 1872 Nr. 31 Seite 4]Vom 20. December v. J. bis heute sind nachstehende Verluste bei uns angemeldet:
1) |
Vom |
Schulzen Lenschow in Gr. Bünsdorf eine Kuh |
35 |
Thaler |
2) |
" |
Hauswirth Mette in Campow eine Kuh |
30 |
" |
3) |
" |
Hauswirth Stein in Falkenhagen eine Kuh |
35 |
" |
4) |
" |
Hauswirth Ollrogge in Resdorf ein Pferd |
75 |
" |
5) |
" |
Hauswirth Kröger in Lockwisch eine Kuh |
30 |
" |
6) |
" |
Hauswirth Voß in Wahlsdorf eine Kuh |
35 |
" |
7) |
" |
Lehrer Studt in Sülsdorf eine Kuh |
35 |
" |
8) |
" |
Hauswirth Törber in Vitense eine Kuh |
35 |
" |
9) |
" |
Schulzen Hauschild in Ziethen ein Pferd |
75 |
" |
und werden unsere Mitglieder ersucht zur Deckung dieser Schäden einen Beitrag von 24 ßl. pro 100 Versicherungssumme am Montag den 22. d. M. April, Morgens 10 Uhr, im Boye'schen Gasthause hieselbst einzuzahlen.
Direction der Vieh-Versicherungs-Gesellschaft im Fürstenthum Ratzeburg.
Preußische Hagel-Versicherungs-Actien-Gesellschaft.
Dieselbe versichert Bodenerzeugnisse gegen Hagelschaden. Die Prämien sind fest und billig, Nachschüsse werden also niemals erhoben. Die Schäden werden wie in früheren Jahren coulant und baar bezahlt. Versicherungen auf mehrere Jahre genießen einen angemessenen Prämienrabatt, welche sofort von der Jahresprämie in Abzug gebracht wird.
Die Unterzeichneten sind zu jeder Auskunft und zur persönlichen Aufnahme von Versicherungen stets bereit und empfehlen dem landwirthschaftlichen Publikum obige Gesellschaft ganz ergebenst.
J. Ludwig D. Petersen in Schönberg.
Kanzlist J. Schultz in Ratzeburg.
Herren-Garderobe von Lange & Hundt, Siemzerthorstraße Nr. 158.
Auf's Neue assortirt halten wir unser Lager von fertigen Herren- und Knaben-Anzügen bestens empfohlen und werden Aufträge in kürzester Frist unter Garantie der reellsten und promptesten Bedienung ausgeführt.
Fester Preise bei comptanter Zahlung.
Billig und gut!
U. Beermann Co.
Lübeck, Klingberg 927.
empfehlen für die Frühjahr- und Sommer-Saison ihre Fabrik und ihr Lager fertiger Jaquettes und Rotunden in Wolle, Sammt und Seide, wie auch Regenmäntel, Röcke aller Art für Damen und Kinder; Confections-Stoffe und Besätze von den billigsten bis zu den feineren Qualitäten.
NB. Zuschneiden nach den modernsten Facons gratis.
Ferner: eine sehr reichhaltige Auswahl der modernsten Kleiderstoffe, schwarzen und couleurten Seidenzeugen, echten und unechten Sammt, Long-Châles, Beduinen und Tücher, 8/4, 10/4 und 12/4 Gardinenstoffe, Tischdecken, Teppiche u. s. w. zu äußerst billigen Preisen.
NB. "Vollständiges Proben-Sortiment und Auswahlsendungen stehen jeder Zeit zu Diensten."
Das neueste Magazin von Mobilien, Spiegeln & Polsterwaaren (hiesiges Fabrikat) Braunstraße 146, Lübeck, hält sich einem geehrten Publikum Lübecks und der Umgegend bestens empfohlen.
Reelle und feste Preise.
Da von den vier prozentigen Pfandbriefen in Pr. Courant des mecklenburgischen ritterschaftlichen Credit-Vereins keine bedeutenden Posten ausgegeben werden, so erbitte ich baldige Anmeldung zu dieser sichersten Belegung von Capitalien in beliebigen Summen von 25 bis 1000 , um rechtzeitige Bestellung darauf machen zu können.
Schönberg, den 3. April 1872.
Kindler, Advocat.
Taschen- und Wand-Uhren sowie Uhrketten in großer Auswahl empfiehlt Heinr. Kock, Uhrmacher.
Schönberg.
Ein Kindermädchen kann sofort bei mir in Dienst treten.
Frau Assessor Götze.
Schönberg den 14. April 1872.
Feine Eß- und Pflanzkartoffeln hat noch zu verkaufen C. Barthold.
Schönberg den 15. April 1872.
Gesucht werden zu Johannis d. J. 1500 Pr. Cour. gegen beste hypothekarische Sicherheit zu 3 1/2 % Zinsen. Reflectanten wollen sich bei der Exped. d. Bl. melden.
Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 13 und eine Beilage.
[ => Original lesen: 1872 Nr. 31 Seite 5]Beilage
zu Nr. 31 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 16. April 1872.
Ich wohne jetzt nicht mehr beim Drechslermeister Schleuß, sondern beim Schuhmachermeister Kleinod in der Siemzerstraße.
E. Söhlbrandt, Hebeamme.
Da ich mein Geschäft als Schuhmacher jetzt selbständig betreibe, so bitte ich die geehrten Bewohner von Schönberg und Umgegend, mich mit Aufträgen zu beehren unter der Zusicherung, alle in mein Geschäft einschlagenden Arbeiten gut und dauerhaft zu liefern.
Heinrich Clasen, Schuhmacher.
Meine Wohnung ist beim Schuhmachermeister Kleinod, Siemzerstraße.
Geschäftsempfehlung.
Nachdem ich mehrere Jahre hindurch mit der Führung des Maler-Geschäfts der Wittwe Schulze hieselbst betraut gewesen, habe ich mich nach Eingehen des genannten Geschäfts unterm heutigen Dato selbständig etablirt. Da ich mir in jeder Hinsicht die nöthige Tüchtigkeit erworben, so daß ich den Wünschen der mich mit Aufträgen Beehrenden vollkommen gerecht zu werden versprechen kann, so halte ich mich einem hiesigen und auswärtigen Publikum mit allem in meinem Geschäfte vorkommenden Arbeiten bestens empfohlen.
Hochachtungsvoll Johannes Herzberg, Siemzerstraße Nr. 85, neben Uhrmacher Herrn Meier.
Schönberg den 16. April 1872.
Große kräftige Pflanzen, von Sommer-, Winter-, Blumen- und Savoyer-Kohl; ferner verschiedene schöne Sorten von Levkojen-, Astern- und Nelken- u. s. w. Blumenpflanzen; - später Pflanzen von rothen und braunen Sellery-, Porry-, rothe Beethen, Runkel- und Stockrüben empfiehlt H. Brüchmann.
Besten rothen Kleesaamen Pfd. 10 ßl., Russ. Leinsaamen-Kron pr. 14 Pfd. 1 Thlr. 12 ßl. bei Leonhard Dölle in Ratzeburg.
Neben allen Sorten Drains, Dachpfannen sind jetzt auch sehr gute Mauersteine vorräthig bei C. Egert.
Meine Eisen- und Stahlwaaren-Handlung in vielen Artikeln, gut assortirt, empfehle ich jetzt bestens, ebenso die sehr beliebten Stahl-Spaten, eis. Gartenharken, Schaafscheeren, Gußeisenwaaren, Kellerfenster, Stallfenster, Dachfenster u. s. w.
C. Schwedt.
Das Londoner Wasch-Cristal von Littlewood & Co., London, hat sich zur Wäsche stets als so vorzüglich bewährt.
Dasselbe empfiehlt nebst Gebrauchsanweisung à Packet 2 ßl., in Dutzend billiger Aug. Spehr.
Die Demminer Asphalt- und Dachpappen-Fabrik empfiehlt Asphalt-Dachpappen in Tafeln und Rollen, Deckstreifen, Deckasphalt, engl. Steinkohlentheer, Deckleisten und Drahtnägel, Engl. Dachlack zum Anstrich und Dichten fertiger Dächer, Asphalt-Papier für feuchte Wände, Neudeckungen, Reparaturen und Asphaltarbeiten werden prompt und unter Garantie ausgeführt.
Preis-Courante auf Verlangen gratis.
Th. Peters & Comp.
Dr. med. Barlach, Arzt, Chirurg und Geburtshelfer, wohnt vorläufig bei Herrn J. Borchardt in Schönberg.
Tapeten und Borden empfiehlt H. Schreiber.
Rehna, den 4. April 1872.
Theater in Schönberg.
Dienstag: Lorbeerbaum und Bettelstab, oder: Drei Winter eines deutschen Dichters, Schauspiel mit Gesang, nebst einem Nachspiel: Bettelstab und Lorbeerbaum: Zwanzig Jahre nach dem Tode, in 1 Akt von C. v. Holtei.
Donnerstag: Benefiz für Herrn Fuchs und Fräul. Lindmann. Die Schleichhändler, oder: Das Rendezvous am Katzenstein. Posse in 4 Akten von Dr. E. Raupach.
H. Kayser.
Getreide=Preise in Lübeck. |
Weizen | 17 1/2- 19 | | - | |
Roggen | 12 1/4 - 13 | | - | |
Gerste | 11 1/2 - 12 | | - | |
Hafer | 11 - 11 | | 8 | |
Erbsen | 11 1/2 - 12 | | 12 | |
Wicken | - | | - | |
Buchweizen | 11 1/2 - 12 | | - | |
Winter=Raps. | - | | - | |
Winter=Rübs. | - | | - | |
Schlagleins. | 20 - 21 | | - | |
Meteorologische Beobachtungen. |
April 1872 |
Barometer |
|
Wärme |
|
Wind |
Stärke |
|
Paris. Lin. 300 + |
niedrigste °R. |
höchste °R. |
|
|
|
|
13. 14. 15. |
37.55 37.18 36.90 |
6.5 3.5 5.1 |
9.5 8.7 9.4 |
W W W |
3 3 2 |
bewölkt. - - |
- Der Uebel größtes ist die Schuld, für die Franzosen die Kriegsschuld. Pouyer-Quertier, der verflossene Finanzminister, reist ihretwegen schon wieder nach Berlin, wo auch Graf Arnim inzwischen eingetroffen ist. Ebenso werden hervorragende Mitglieder der Londoner, Pariser und Brüsseler Finanzwelt dort erwartet. Bismarck und Moltke sollen es jedoch mit der Räumung Frankreich gar nicht so eilig haben.
- Rache! Rache! rufen die Franzosen. Beruhigt Euch, ihr guten Leute, die Rache soll Euch werden, aber habt nur hübsch Geduld. Nach den Untersuchungen eures eigenen Landsmannes de la Beche beträgt die Senkung Hollands etwa 13 Zoll in 100 Jahren, so daß längstens in 20,000 Jahren das untere Rheinland, sowie die norddeutsche Tiefebene sammt Berlin wieder mit Wasser bedeckt sind. Wie also auch Bismarck und Moltke für die Größe Preußens arbeiten - es wird doch Alles zu Wasser. Das Wasser übernimmt die Rache für Wörth und Sedan. Mit dieser Aussicht auf das Ende Preußens mögen sich die Franzosen auch über den Verlust Elsaß-Lothringens trösten.
- Der Papst hat alle Ursache, den Pfennig zu ehren, denn sein Peterspfennig hat ihm seit dem Jahre 1860 durchschnittlich 60 Millionen Franks jährlich eingebracht. Seither gingen allerdings immer etwa 50 Mill. davon auf zur Verzinsung der päpstlichen Schuld. Die Ausgabe fällt jetzt aber weg.
- Die Festung Straßburg wird mit einem Gürtel von 18 Forts umgeben, von denen 5 im
[ => Original lesen: 1872 Nr. 31 Seite 6]Nordwesten bis zum 1. April 1875 vollendet werden sollen. Die Kosten der 18 Forts werden auf 40 Millionen Thaler veranschlagt.
- Am 3. April ist die neue deutsche Kriegsschule in Metz eröffnet worden. Sie zählt bereits 100 Zöglinge als Schüler. Es sollen noch 20 Aufnahme finden.
- Deutsche Freimaurer haben in Metz eine Loge gegründet und eingeweiht. Sie führt den Namen: Tempel des Friedens.
- In der asiatischen Türkei ist es zur Zeit nicht ganz geheuer. Furchtbare Erdbeben wüthen durch das Land. In Antiochia wurden 1500 Menschen getödtet, und die Hälfte der Stadt wurde zerstört.
- In dem Wochenblatt einer kleinen Gebirgsstadt in Sachsen fand sich neulich folgende Todesanzeige: "Das Muster ehelicher Zärtlichkeit, das Weib wie es sein sollte und noch keineswegs gewesen ist, die holde Gattin ist nicht mehr. Sie starb an den Folgen der uerforschlichen Wege der Vorsehung in noch nicht vollendetem 59. Lebensjahre. Es gibt Leiden, von denen sich die Begriffe keine Vorstellung machen können; zu denen gehört meine dahingeschiedene theure Ehegenossin, deren Herzensgüte rücksichtslos und deren Wandel beispiellos war. So war auch unsere Ehe kinderlos, da wir bis jetzt noch nicht mit Nachkommenschaft gesegnet sind. Wer diesen Verlust in seinem ganzen Umfange zu würdigen weiß, wird der Hingeschiedenen noch im Grabe ein getreuer Kunde bleiben und die von ihr betriebene Putzhandlung nicht im Stiche lassen, da ich diese mit vier jungen Putzmamsellen fortsetzen werde."
Dem Abgrunde zu. Erzählung von Carl Knop. (Fortsetzung.)
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