[ => Original lesen: 1872 Nr. 28 Seite 1]An den natürlichen Menschenblattern sind erkrankt:
1) der Arbeitsmann Klatt nebst Ehefrau,
2) der Sohn des Arbeitsmannes Möller und
3) die Tochter der Hauswirthin Wwe. Krellenberg in Schönb.-Sülsdorf,
4) das Dienstmädchen Engel Bruhn aus Cordshagen, zur Zeit im Dienst des Hauswirths Behncke in Menzendorf
und wird, zur Vermeidung einer Ansteckung, vor dem Verkehr mit den betreffenden Hausbewohnern gewarnt.
Schönberg, den 14 März 1872.
Großherzogl Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
- Nachdem die topographischen Aufnahmen der Schlachtfelder in den occupirten Landestheilen Frankreichs nunmehr beendet worden sind, wird Mitte April die Aufnahme der Schlachtfelder von Wörth, Weißenburg, Spicheren, Metz etc. beginnen. Es sind zu diesen Arbeiten, welche behufs kartographischer Ausstattung als kriegsgeschichtliche Werke des großen Generalstabes gemacht worden, die tüchtigsten Ingenieur-Geographen deputirt worden.
- Beim Durchstöbern der geheimen Schubfächer in den Tuilerien sind nicht weniger als 2000 Bettelbriefe, von deutschen Landsleuten an Napoleon gerichtet, aufgefunden. Alle freilich betteln nicht, manche fühlen sich durch ihre Bewunderung von der Größe des Kaisers gedrungen, ihm oder den Seinen bei Gelegenheit ihrer Geburtstage zu gratuliren. Die bei Weitem größte Anzahl der Bittsteller geht leer aus, eine große Anzahl jedoch hat Unterstützung erhalten. Andere Länder haben ebenfalls ein reiches Contingent an solchen Bettelbriefen gestellt.
- Die aus Jütland kommenden Zeitungen enthalten Berichte über die Schneestürme Ende März. In Thisted waren die Straßen so hoch voll Schnee, daß man sich Gänge unter demselben durchgraben mußte. Stellenweise ragten nur die Spitzen der Dächer aus dem Schnee hervor. In Hobro lag der Schnee 10-12 Fuß hoch; die Bürgerschule war total eingeschneit und vor einem andern Hause lag der Schnee bis zum obersten Stockwerk. Von der jütischen Stadt Hjörring sind bis jetzt noch gar keine Nachrichten eingetroffen. Vor einigen Jahren hatte diese Stadt ebenfalls das Schicksal, eingeschneit und vom Verkehr mit der Außenwelt ganz abgeschlossen zu sein; damals dauerte dieser Zustand fast 14 Tage. In Silkeborg sollte am Freitag Jahrmarkt abgehalten werden, es kam aber nicht ein einziger Marktbesucher; der Schnee hatte nämlich die Eingänge der Stadt vollständig geschlossen.
- Der vor einigen Jahren verstorbene berühmte Berliner Augenarzt, Dr. Gräfe, war bekanntlich mit einer seiner ersten Patientinnen, der dänischen Comtesse Knuth, verheirathet. Sie ist kürzlich in Nizza gestorben, woselbst sie aus Gesundheitsrücksichten ihren zeitweiligen Aufenthalt genommen hatte.
- Die Frauenfrage an den Universitäten scheint in Rußland für die Damen günstiger sich zu gestalten, als in England. Es ist angeordnet worden, daß Frauen auf der Universität Helsfingfors zu den medicinischen Vorlesungen so wie zur Beschäftigung in den Laboratorien und den Anatomien zugelassen werden sollen. Sie haben Atteste über ihre frühere Beschäftigung, nicht aber ein Examenszeugniß vorzulegen. Andererseits haben sie auch nicht ein Recht, ein Examen abzulegen oder ein officielles Document über ihre Beschäftigung auf der Universität zu verlangen, es sei denn, daß sie dazu eine besondere Genehmigung erlangt haben.
- Die "Kreuzztg." erinnert daran, daß der Reichstag in seiner bevorstehenden Session auch mit der anderweiten Regelung des Bankwesens sich zu beschäftigen haben wird. Bekanntlich bestimmt das im Jahre 1870 erlassene provisorische Bundesgesetz, betreffend die Ausgabe von Banknoten, im § 6: "Seine (des Gesetzes) Wirksamkeit erlischt am 1. Juli 1872." Man brachte diese Frist ins Gesetz, um auf die Reichsregierung einen Druck wegen definitiver Ordnung des Münz- und des damit im Zusammenhang stehenden Banknotenwesens auszuüben. Wenn, wie es scheint, das Münzgesetz keinen Vorwurf für die Reichsgesetzgebung in nächster Zeit bilden wird, wird eine einfache Verlängerung des in Bezug auf das Banknotenwesen bestehenden Provisoriums eintreten müssen.
- Das Spinnerkreuz auf dem Wiener Berg ist eine steinerne Säule, die aus der grauen Vorzeit die Mahnung in die Gegenwart ruft: "Halte Deine Zunge stets und unter allen Umständen im Zaume." Einer der Hinrichtungen, die im vorigen Jahrhundert in der Nähe dieses Platzes stattfanden und eine Menge Zuschauer herbeilockten, wohnte auch der Müller Spinner bei. Es war ihm gelungen, einen Platz in der nächsten Nähe des Galgens zu erobern. Alle Gefühle, die ein solcher Anblick in einem leicht zu erregenden Menschen weckt, erwachten in voller Stärke in ihm, und von denselben überwältigt, sagte er laut zu den ihm Zunächststehenden: "Was meint Ihr, wie muß dem da oben zu Muthe sein?" - Eben näherte sich der Scharfrichter dem Delinquenten, um ihm die hänfene Cravatte umzulegen. Er stieß ihn zurück und flüsterte: "Ich habe mich geweigert, meinen Mitschuldigen an dem Morde zu nennen, ich kannte seinen Namen nicht, aber seine Züge haben sich mir tief eingeprägt. Dort steht er, nehmt ihn fest und stellt uns einander gegenüber." Verwirrung verbreitete sich unter der Menge, Bestürzung überkam die Richter, und den ehrlichen Müller hatte der Schreck fast seiner Sinne beraubt, so daß er sich nicht blos ohne Widerstand binden ließ, sondern auch keines Wortes fähig war.
Beide kamen in ein Gefängniß. Als der Müller seine Sprache wiederfand, betheuerte er dem Verbrecher allerdings, daß er im Irrthum sei; aber eben in dem Bemühen, seine Unschuld darzuthun, enthüllte er dem geriebenen Schurken genug, um bei
[ => Original lesen: 1872 Nr. 28 Seite 2]dem nächsten Verhöre seine Aussagen dem Richter plausibel zu machen. Dazu kam noch eine Verkettung von unglücklichen Umständen, die von den Verblendeten als gegen ihn zeugend benutzt wurden; - genug der Mann stand nach mehrwöchentlicher schwerer Haft als Verurtheilter auf dem Blutgerüst neben seinem Ankläger. Dieses Mal war die Volksmenge noch größer, aber unter allen diesen Neugierigen zweifelte vielleicht nicht ein einziger an der Schuld des Müllers, obschon er beharrlich seine Unschuld betheuerte. Der Müller sollte zuerst hingerichtet werden; trotz seines Sträuben erfaßte ihn der Scharfrichter, als plötzlich der zuerst verurtheilte Mörder seinen Arm festhielt und mit lauter Stimme verkündete: "Er ist unschuldig! Ich schwöre es bei Gott, vor dem ich bald erscheinen werde." Alle sahen ihn betroffen an, er fuhr jedoch ruhig fort: "Blos um ihm zu zeigen, wie Jemand zu Muthe ist, der hier an meiner Stelle steht, um selbst noch eine kurze Frist zu erhalten, that ich jene Aussage, die ich hier im Angesicht Gottes widerrufe. - Bald stand der Müller wieder auf sicherem Boden und wurde im Triumphe von der jubelnden Menge getragen. Ihm war jedoch ziemlich erst zu Sinne, er schlich still nach Hause und errichtete jenes Warnungszeichen, welches weit hinein in das Land sieht und heute noch seinen Namen "Spinnerkreuz" trägt.
Bekanntmachung.
Die Musterung der Militairpflichtigen des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg wird an den nachbenannten Tagen stattfinden und zwar in Schönberg im Hause der Gastwirthin Boye
am Mittwoch den 17. April 1872 für Stadt Schönberg, Vogtei Schönberg und die Zurückgestellten früherer Jahrgänge aus Stadt und Vogtei Schönberg,
am Donnerstag den 18. April 1872 für die Vogteien Rupensdorf und Schlagsdorf, sowie für die Zurückgestellten früherer Jahrgänge dieser Vogteien,
am Freitag den 19. April 1872 für die Vogteien Stove, Mannhagen und die Güter Dodow, Hörst und Torriesdorf, sowie die Zurückgestellten früherer Jahrgänge der gedachten Vogteien und Ortschaften und das Classificationsgeschäft
am Sonnabend den 20. April 1872 Loosung jedes Mal Morgens 8 Uhr.
Es wird hierzu das Nachstehende bemerkt:
1. Zur Musterung haben sich bei Vermeidung der in den §§ 176 ff. der Militair-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 angedrohten Strafen zu gestellen:
a. alle in dem Jahre 1852 Geborenen;
b. alle in den Jahren 1847 bis ultimo December 1851 und in früheren Jahren Geborenen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht erhalten haben, mithin die Zurückgestellten, disponibel Gebliebenen früherer Jahrgänge u. s. w.
und zwar ad b. unter Mitbringung ihrer Loosungs- und Gestellungsscheine;
2. Die Ortsbehörden haben sämmtliche im Ort anwesende und in den Stammrollen verzeichnete resp. seit Aufstellung derselben zugegangene oder zugewanderte Militairpflichtige des laufenden Jahrganges, nicht minder die sub Nr. 1 b. aufgeführten Individuen zu dem betreffenden Tage, der festgesetzten Stunde und an dem bestimmten Ort vor der Kreis-Ersatz-Commission zu beordern und dieselben entweder persönlich oder durch einen genügend instruirten zuverlässigen Bevollmächtigten vorzustellen.
3. Auch ist Seitens der Ortsbehörden dafür Sorge zu tragen, daß in dem Musterungstermine die noch fehlenden Geburtsscheine derjenigen, welche nicht in der Geburtsliste stehen, zur Vorlage gebracht und ferner, daß über alle in den Stammrollen verzeichneten Individuen, welche inzwischen den Ort oder Bezirk verlassen haben, zuverlässige Nachrichten über den gegenwärtigen Aufenthalt gegeben werden können. Inzwischen zugezogene oder zugewanderte Individuen können in den Stammrollen sofort als Zugang nachgetragen werden.
Die Stammrollen sind im Musterungstermin wieder vorzulegen.
4. Alle zur seemännischen Bevölkerung gehörigen Militairpflichtigen, nämlich:
a. Seeleute von Beruf, d. h. Leute, welche mindestens ein Jahr auf See-, Küsten- oder Haff-Fahrzeugen oder Booten gefahren sind;
b. See-, Küsten- und Haff-Fischer, welche die Fischerei mindestens ein Jahr lang gewerbsmäßig betrieben haben;
c. Schiffszimmerleute, welche zur See gefahren sind;
d. Maschinisten, Maschinisten-Assistenten und Heizer von See- und Flußdampfern, vergl. § 5 und 34 der Militair Ersatz-Instruction, werden aufgefordert, die über ihre Fahrzeit, resp. über ihre gewerbliche Qualification Auskunft gebenden Papiere etc. zu beschaffen und bei ihrer Gestellung vorzulegen;
5. Gesuche um Zurückstellung von Militairdienst, Reclamation - vergl. § 42 ff. der Militair-Ersatz-Instruction - werden sofort im Musterungstermine entschieden werden. Die Ortsbehörden werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß derartige Gesuche nach Vorschrift des § 4 Nr. 13 der Verordnung vom 2. Mai 1868 gehörig vorbereitet und mit den nöthigen Attesten versehen, im Termine vorgelegt werden können. Auch sind in Fällen, wo die Kränklichkeit und Altersschwäche der Eltern den Reclamationsgrund bildet, oder wo erwachsene Brüder des Reclamirten zur Vertretung desselben in seinem häuslichen Verhältnissen nicht geeignet sein sollen, diese Personen mit zur Stelle zu beordern, soweit ihr Gesundheitszustand die Bestellung zuläßt, oder sonst ärztliche Atteste über ihren Gesundheitszustand beizubringen.
Wird den gesetzlichen Vorschriften über Anbringung der Reclamationen nicht genügt, oder werden derartige Gesuche erst nach dem Musterungstermine angebracht, so wird die Zurückweisung unausbleiblich erfolgen.
6. Das Vorhandensein von solchen Fehlern und Gebrechen, welche für den Arzt nicht sogleich erkennbar sind, z. B. Schwerhörigkeit, Blödsinn u. s. w. muß durch glaubhafte Atteste seitens der Orts-Polizeibehörde , des Ortsgeistlichen und sonstiger zuverlässiger Persönlichkeiten nachgewiesen werden.
Zur Nachweisung von Epilepsie wird auf die Bestimmung in § 74 Nr. 5 der Ersatz-Instruction aufmerksam gemacht.
7. Die Ortsbehörden haben die Militairpflichtigen während der Hin- und Rückreise zu den Musterungen in Aufsicht zu halten, damit Klagen über Ungehörigkeiten der Ersatz-Mannschaften vermieden werden.
8. Die Loosung der zur jüngsten Altersclasse gehörigen, der im Jahre 1852 geborenen Militairpflichtigen, findet nach beendigtem Geschäfte für sämmtliche Militairpflichtige des Aushebungsbezirks ohne Unterbrechung am Freitag den 20. April 1872 in Schönberg, Morgens 8 Uhr statt.
Wenn die Militairpflichtigen dazu nicht erscheinen, so zieht ein Mitglied der Commission für sie das Loos.
Das Nichterscheinen im Loosungstermine hat keinerlei Nachtheil zur Folge.
9. Mannschaften der Reserve, welche auf Grund der Bestimmungen der hohen Großh. Landes-Regierung vom 2. Juni 1868 wegen ihrer häuslichen Verhältnisse zurückgestellt zu sein wünschen, haben sich mit ihren Papieren während der angesetzten Musterungstermine bei der Kreis-Ersatz-Commission zu melden.
Schönberg, den 2. April 1872.
Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Die diesjährige ordentliche Frühjahrsversammlung des landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg wird nicht am Donnerstag
[ => Original lesen: 1872 Nr. 28 Seite 3]den 4. April d. J., wie unterm 7. c. bekannt gemacht ist, sondern am Donnerstag den 11. April d. J., Vormittags 11 Uhr im Hause der Ackerbürgerwittwe Boye hieselbst stattfinden. Als Tag der Versammlung hat der 11. April bestimmt werden müssen, weil auf den 4. April Auction im Boye'schen Gasthofe angesetzt worden ist.
Schönberg, den 21. März 1872.
Namens des Vorstandes: C. Giehrke, Adv., d. Z. Secretair.
Real- und Bürgerknaben-Schule.
Die Aufnahme neuer Schüler findet statt
I. für die Realschule und deren Vorklasse: Montag, 8. April, Morgens 11 Uhr, im Hauptschulhause unten links. Die Schüler haben einen Bogen Schreibpapier und Schreibfeder mitzubringen.
II. für die Bürgerknaben-Schule: Montag, 8. April, Morgen 8 Uhr, im Nebenschulhause unten. Schulpflichtig sind alle Knaben, welche bis zum 8. April das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Alle neuen Schüler, die nicht in der Schönberger Gemeinde geboren sind, haben einen Geburtsschein vorzulegen.
Schönberg, den 1. April 1872.
Armknecht, Direktor.
Da von den vier prozentigen Pfandbriefen in Pr. Courant des mecklenburgischen ritterschaftlichen Credit-Vereins keine bedeutenden Posten ausgegeben werden, so erbitte ich baldige Anmeldung zu dieser sichersten Belegung von Capitalien in beliebigen Summen von 25 bis 1000 , um rechtzeitige Bestellung darauf machen zu können.
Schönberg, den 3. April 1872.
Kindler, Advocat.
3. musik. Abendunterhaltung des Gesangvereins am Dienstag den 9. April, im Saale des Herrn Aug. Spehr hieselbst.
Anfang 7 Uhr Abends.
Programm.
"Die Glocke", Gedicht von Schiller, Musik von A. Romberg.
Concert (d-moll) für die Violine v. L. Spohr.
Schönberg.
Der Vorstand.
Die Demminer Asphalt- und Dachpappen-Fabrik empfiehlt Asphalt-Dachpappen in Tafeln und Rollen, Deckstreifen, Deckasphalt, engl. Steinkohlentheer, Deckleisten und Drahtnägel, Engl. Dachlack zum Anstrich und Dichten fertiger Dächer, Asphalt-Papier für feuchte Wände, Neudeckungen, Reparaturen und Asphaltarbeiten werden prompt und unter Garantie ausgeführt.
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C. Schwedt.
Die Versicherungs-Gelder für aufgebrannten Flachs sind von heute an nur des Morgens von 9 bis 12 Uhr abzuholen und wird um baldiges Abholen gebeten.
Amtmann C. Drevs.
Grab-Kränze sind stets vorräthig bei H. Wieschendorf.
Einen Ladenglasschrank hat billig zu verkaufen Julius Schweigmann.
Die Rechnungslegung der allgemeinen Gesellen-Krankenkasse findet am Sonntag den 7. April, Nachmittags 3 1/2 Uhr, im Locale der Gastwirthin Krüger statt. Sämmtliche Mitglieder werden hierdurch aufgefordert, persönlich zu erscheinen, oder aber ihre Beiträge bis zum genannten Tage, pünktlich einzuliefern unter Androhung executivischer Eintreibung.
Der Vorstand.
Bahia-Caffe à Pfd. 14 ßl.,
Maracaibo-Caffe à Pfd. 15 ßl.,
Laguayra-Caffe à Pfd. 15 ßl.,
f. Guatemala-Caffe à Pfd. 16 ßl.,
ff. Malabar-Caffe à Pfd. 16 ßl.,
ff. Guatemala-Caffe à Pfd. 17 ßl.,
ff. Ceylon-Caffe à Pfd. 18 ßl.,
ff. Java-Caffe à Pfd. 18 ßl.
empfiehlt Aug. Spehr.
Gesucht wird sogleich ein Knecht in Schönberg bei einem Lohn von 50 - 60 Thlr. Reflectanten wollen sich in der Exped. d. Bl. melden.
Nach Aussage des Revierjägers Hrn. Timmig zu Hohenmeile sind die Nummern 165, 166, 168, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, welche Tannenzweigholz enthielten, fast gänzlich von dort fortgenommen. Da dies wahrscheinlich auf einem Irrthum der Nehmer beruht, so ersuche ich dieselben, sich sofort mit mir abzufinden, im andern Falle ich solches als Frevel ansehe und hohes Großherzogliches Justizamt um die Ausführung der Verordnung wegen des Forstschutzes anrufen werden.
C. Egert.
Den über meine Wiese, genannt Hirtenkathen-Wiese, angelegten Schleichsteig verbiete ich hiermit, und werde Diejenigen, welche ich darauf betreffe, sowie das Weiden fremden Viehes und Krautpflücken, gerichtlich belangen.
Hauswirth Heinrich Robrahn in Rieps.
Gesucht für gleich nach Schwerin ein gewandtes Stubenmädchen, das in feinen Häusern gedient hat, gut nähen und schneidern kann. Nur solche mit sehr guten Zeugnissen wollen sich melden bei Fischer, Schwerin, Schelf-Straße 12.
Von Ostern an werde ich wieder Nähstunden geben für kleinere und größere Mädchen, pro Vierteljahr 24. ßl.
C. Kirstein, wohnhaft bei Schlachtermeister Stockfisch, Siemzerstraße.
Sichere Hilfe für Leidende.
Flechten, Scleropheln, Drüsen, offene Wunden, Gicht, Rheumatismus, Magenkrampf, Unterleibsbeschwerden, Epilepsie, Bandwurm, Syphilis und dergl. hartnäckige Uebel werden gründlich geheilt durch meine in 36jähriger Praxis bewährte Heilmethode. Behandlung brieflich. Die Mittel liefere ich selbst und zwar zu einem Preise, der auch dem Unbemittelsten den Gebrauch ermöglicht. Amtlich beglaubigte Zeugnisse.
Adresse: Prof. Louis Wundram in Hamburg, bei der alten Börse 6.
[ => Original lesen: 1872 Nr. 28 Seite 4]Die Union,
Allgemeine Deutsche Hagel-Versicherungs-Gesellschaft.
Grundcapital 3 Millionen Thaler.
Davon sind in 5,019 Aktien emittirt |
Thlr. |
2,509,500. |
Vorhandene Reserven Ende December 1871 |
" |
355,466. |
Derzeitiges Gesammt-Garantie-Kapital: |
" |
2,864,966. |
Diese Gesellschaft versichert Bodenerzeugnisse aller Art gegen Hagelschaden zu festen Prämien ohne Nachschußzahlung.
Jede Auskunft über dieselbe wird ertheilt und Versicherungen werden vermittelt durch die unterzeichneten Agenten, welche zum Theil gleichzeitig Agenten der Achener- und Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft sind, die mit der Union in engster Verbindung steht.
Herr Organist J. H. Meier in Schönberg.
Herr Kaufmann Julius Fagel in Lauenburg.
Herr Kaufmann G. Schwaarcke in Mölln.
Herr Senator Carl Haase sen. in Ratzeburg.
Herr Amtsvoigt Vogel jun. in Schwarzenbeck.
Herr Hausvoigt F. C. Gleiß in Steinhorst.
Die Hauptagenten: Schall & Schwencke in Schwerin i. M.
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Hochachtungsvoll. J. Ludw. D. Petersen.
Schönberg, den 31. März 1872.
Siemzerstraße Nr. 204.
Gries, Pfeifenmacaronien, Faden- und Figuren-Nudeln empfiehlt J. Ludw. D. Petersen.
Rahm-Käse, Schweizer-Käse, sowie auch Holst. Käse empfiehlt J. Ludw. D. Petersen.
Besten frischen Seifenstein empfiehlt J. Ludw. D. Petersen.
Mess. Citronen, Vanille, Traubrosinen, Krachmandeln, Chocolade, mehrere Sorten, empfiehlt J. Ludw. D. Petersen.
Camp. Caffee à 14 ßl., Guatemala-Caffee à 15 ßl., Laguayra-Caffee à 16 ßl., Java-Caffee à 18 ßl. empfiehlt J. Ludw. D. Petersen.
Von jetzt an wohne ich in der Siemzerstraße, im Hause des Nachtwächters Dettmann und bitte auch in meiner neuen Wohnung um gütigen Zuspruch.
Schlichting, Reifermeister.
Kirchliche Nachrichten. Schönberger Gemeinde.
Sonntag den 7. April.
Früh-Kirche: Pastor Kämpffer.
Vormittags-Kirche: Pastor Fischer.
Amtswoche: Pastor Fischer.
Meteorologische Beobachtungen. |
April 1872 |
Barometer |
|
Wärme |
|
Wind |
Stärke |
|
Paris. Lin. 300 + |
niedrigste °R. |
höchste °R. |
|
|
|
|
2. 3. 4. |
32.40 33.00 35.98 |
3.5 4.5 3.0 |
12.5 7.6 9.7 |
ONO O O |
2 1 1 |
heiter. trübe. zieml. heit. |
Getreide=Preise in Lübeck. |
Weizen | 18- 19 | | 4 | |
Roggen | 12 1/4 - 13 | | - | |
Gerste | 11 1/2 - 12 | | - | |
Hafer | 11 - 11 | | 8 | |
Erbsen | 11 1/2 - 13 | | - | |
Wicken | - | | - | |
Buchweizen | 11 1/2 - 12 | | 4 | |
Winter=Raps. | - | | - | |
Winter=Rübs. | - | | - | |
Schlagleins. | 20 - 21 | | - | |
Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 11.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
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