No. 31
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 16. April
1869
neununddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1869 Nr. 31 Seite 1]

Publicandum, die Aufbewahrung von Schießpulver und Petroleum betreffend.

In Folge ergangener Verfügung hoher Landes=Regierung wird Folgendes hiermit bekannt gemacht:
Nachdem in neuerer Zeit eine erhebliche Anzahl von Materialwaaren=Händlern, welche auch Schießpulver und Petroleum feil halten ihr Geschäft auf dem platten Lande eröffnet haben, werden zur Vermeidung von Unglücksfällen und Contraventionen denselben die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über den Verkauf und die Aufbewahrung von Schießpulver und Petroleum nachstehend in Erinnerung gebracht:

I. Verordnung vom 28. Januar 1860.

§ 1.

Das Schießpulver darf nur an unverdächtige Personen, denen die Kenntniß, damit umzugehen, zugetraut werden kann, und an solche, die es zur Betreibung ihres Gewerbes gebrauchen, überlassen werden, dagegen darf es an Kinder oder Unbekannte, auf welche diese Bestimmungen nicht passen, auf keinen Fall verabfolgt werden, bei Strafe von zehn bis funfzig Thalern.

§ 2.

Wer Schießpulver im Hause hat, muß es an einem sichern Orte seiner Wohnung, wo es weder dem Feuer oder Licht, noch dem Zugange unverständiger Personen ausgesetzt ist, in dichten, festen und verschlossenen Behältnissen aufbewahren, am besten in Kisten oder kleinen Fässern, welche inwendig mit dünnem Zinn belegt oder sonst dicht verklebt sind.

Vorräthe von mehr als zwei Pfund dürfen in der Regel nur auf dem Boden des Hauses nach obiger Maßgabe aufbewahrt, in keinem Hause aber dürfen mehr als überhaupt zehn Pfund Schießpulver gleichzeitig gehalten werden.
Kaufleute, welche damit handeln, dürfen niemals bei Licht Schießpulver verkaufen und im Laden höchstens zwei Pfund, außerdem aber auf dem Boden des Hauses auch nur so viel halten, daß im Ganzen zehn Pfund nicht überschritten werden. Größere Vorräthe müssen immer an einem von Wohnungen entfernten Orte außerhalb der Stadt unter Vorwissen und ausdrücklicher Genehmigung der Ortsobrigkeit aufbewahrt werden.

§ 12.

Jede Verletzung der in den §§ 2 bis 11 enthaltenen Vorschriften soll außer der bestehenden Verpflichtung zum Ersatz des etwa angerichteten Schadens jedesmal, auch wenn durchaus noch kein Schaden entstanden ist, durch eine verhaltnißmäßige Geld= oder Leibesstrafe geahndet werden, und wird Jedermann verpflichtet, von dem ihm etwa bekannt werdenden Contraventionsfällen der Obrigkeit die sofortige Anzeige zu machen.

II. Verordnung vom 7. Februar 1865, betreffend den Transport und die Aufbewahrung von Petroleum.

§ 4. alin. 2 und 3.

Für den Privatgebrauch oder Detailhandel darf es nur gereinigt und in Quantitäten, welche 500 Pfund nicht übersteigen, gehalten werden und dürfen Quantitäten, welche 25 Pfund übersteigen, nur in einem besondern feuersichern Raum außerhalb der Gebäude, von wo es durch Abfließen sich nicht verbreiten kann, oder in der Ecke eines gewölbten Kellers, oder, wenn ein solcher fehlt, in dem abgesonderten und dichten Verschlage eines Balkenkellers aufbewahrt werden.
Dasselbe darf weder bei Licht abgezapft noch bei Licht verkauft werden.

§ 5.

Contraventionen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldbuße von 5 bis 100 Thlr. Crt., aushülflich mit Gefängnißstrafe polizeilich geahndet.
Sofern aber durch solche Contravention ein Brand veranlaßt ist geschieht die Bestrafung nach den für Brandstiftungen normirenden gesetzlichen Vorschriften.
Gleichzeitig wird angezeigt, daß innerhalb der nächsten 4 Wochen eine Visitation der Lo=

[ => Original lesen: 1869 Nr. 31 Seite 2]

calitäten, in welchen aller Orten Schießpulver und Petroleum aufbewahrt werden, wird vorgenommen werden.

Schönberg, den 10. April 1869.

Großherzogl. Mecklenburgische Landvogtei des Fürstentums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. C. L. v. Oertzen. Seip.


- Es ist jetzt davon die Rede, das Herzogthum Lauenburg dem preußischen Staate einzuverleiben (es war bekanntlich bisher nur durch Personal=Union damit verbunden). Auf dem gegenwärtigen lauenburg. Landtage wurde diese Frage gleichfalls ausführlich erörtert und einigte sich der Landtag, die Einverleibung unter folgenden Bedingungen gutzuheißen. Uebernahme sämmtlicher bestehenden oder noch aufzubürdenden Landesschulden durch die Finanzen des Königreichs Preußen; Forderung eines Fonds für die demnächstigen Kreis= oder Bezirks=Bedürfnisse; Uebernahme der erforderlichen Vermessungs=, Bonitirungs= und Chartirungskosten wegen Einführung der preußischen Grundsteuer durch die preußischen Finanzen; Gewährung einer Uebergangszeit zur Aufhebung der bisherigen lauenburgischen und Einführung der preußischen Steuer=Verfassung; das Herzogthum Lauenburg soll auch in Zukunft in administrativer, judicieller und provincialer oder communaler Beziehung eine Einheit bilden; die Mitwirkung der jetzigen Landesvertretung bei und während der Einverleibung bleibt in Kraft bis die erforderlichen Veränderungen vollzogen sind.
- Ist's Ernst oder Scherz? Man liest, Herr v. d. Heydt, der preuß. Finanzminister, habe eine Invalidensteuer in Reserve, d. h. eine Steuer, welche Diejenigen treffen soll, die wegen körperlicher Gebrechen vom Militairdienst befreit sind.
- Die 18. allgemeine deutsche Lehrerversammlung wird in der Pfingstwoche in Berlin abgehalten.
- Ein großer Theil des Verkehrs nach Italien, besonders aus dem westlichen Deutschland, geht durch die Schweiz; aber der Uebergang über die Alpen muß dort mühsam mit Last= und Zugthieren bewerkstelligt werden, indem über die Schweizer Alpen nirgends eine Eisenbahn führt. Während von Mitteldeutschland eine Eisenbahn über den Brenner durch Tyrol, von Frankreich eine Eisenbahn über den Mont=Cenis nach Italien führt, geht auf der 60 Meilen langen Strecke vom Brenner nach dem Mont=Cenis keine Eisenbahn=Verbindung durch die Alpen. Zur Erbauung einer neuen Bahn waren seither drei Uebergangspunkte in's Auge gefaßt, der St. Gotthard, der Lukmanier und der Splügen; Preußen, Baden und Italien hat sich über den Bau über den St. Gotthard verständigt und dieser Weg ist dem Schweizer Bundesrath empfohlen. Es wird eifrig darüber verhandelt.
- Die Gratulanten zur goldenen Primiz Pius IX. d. h. zur Jubelfeier seiner ersten Messe - er nennt sie seine goldene Hochzeit - drängen sich, die meisten freilich nur schriftlich und in Adressen. Die Adresse der deutschen Katholiken zählt mehr als eine Million Unterschriften. Die Gratulanten kommen nicht mit leeren Händen, sie bringen Gold und Weihrauch zugleich. Münster spendet 24,000 Thlr. Breslau 20,000 Thlr., Paderborn 19,000 Thlr., das apostolische Vicariat 2000 Thlr., Rottenburg 41,000 Francs, Bayern 72,000 Gulden; ein Frauenverein am Niederrhein sandte 19,000 Francs.
- Die Forstverwaltung in Posen hat für 150 Thaler Maulwürfe gekauft, um sie zur Vertilgung des Ungeziefers in die Waldungen zu versetzen.
- Am 13. April feierte Feldmarschall Wrangel in Berlin seinen 85. Geburtstag.
- Die schönste Camelie ist im Aclimatisations=Garten in Paris zu sehen; sie steht in voller Blüthe und trägt 3700 volle Blumen und Knospen.
- In Beberbeck in Hessen wurden die vier schönen Isabellen=Hengste des Kurfürsten von Hessen versteigert, mit welchen er am Fürstentage in Frankfurt fuhr. Ein früherer hessischer Offizier erstand sie und ließ sie auf dem Fleck erschießen.
- "Wie gewonnen, so zerronnen", dies Sprichwort hat sich an dem Kaufmann Groschopf in Ulm in eklatanter Weise bewährt. Dieser, ein an und für sich wohlhabender Mann, hat im Jahre 1858 das große Loos in der österreichischen Lotterie mit 200,000 fl. gewonnen, und heute steht er wegen betrügerischen Bankerotts vor den Schranken des Schwurgerichts!


Ein Verbrecher.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1869 Nr. 31 Seite 3]

Ein Verbrecher.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über das dem Arbeitsmann Johann Peter Reimers zu Schönberg gehörige, daselbst im Neuenwall zwischen den Häusern des Schneiders Maaß und des Arbeitsmanns Maaß belegene Wohnhaus c. p. ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Freitag, den 30. April d. J., Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Schönberg, den 9. Februar 1869.
Großherzogliches Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft


Vermischte Anzeigen.

Auf die an meine Geschäftsfreunde gerichteten Worte ist mir die Zustimmung vieler meiner Mitbürger und Landleute, aber auch eine lange Entgegnung geworden, in der aber sonderbarer Weise der Hauptpunkt, nämlich die traurigen Folgen des so nebenher gerügten Verfahrens gar nicht berührt wird, und kann ich daher nicht umhin, noch einige Bemerkungen fallen zu lassen.
Daß der Zinsfuß, Miethe u. s. w. in größern Städten höher ist, wie bei uns, ist eine allgemein bekannte Sache, und es wäre geradezu lächerlich, dies verheimlichen zu wollen. Ebenso bekannt ist es aber auch und namentlich unter Geschäftsleuten und Professionisten, daß der Verdienst in größern Städten bedeutend höher ist wie hier, denn wenn z. B. dort ein gewöhnlicher Fabrik= oder Maschinenarbeiter wöchentlich 6-8 Thlr. verdient, so hat hier der kleine Handwerker höchstens 3 Thlr. reines Geld.
Daß nun unter solchen Umständen der Großstädter viel leichter höhere Zinsen und Miethe zahlt, wird Jeder leicht einsehen, selbst wenn er auch nicht bis fünf zählen kann.
Ob nun ein solches Emporzwängen des Zinsfußes dem Lande zu Nutz und Frommen gereicht, oder ob im andern Fall der kleine Vortheil des Einzelnen das dadurch hereinbrechende Elend von Vielen aufwiegt, das zu erwägen überlasse ich allen Billigdenkenden.
Dies nun mein letztes Wort in dieser Sache.
Schönberg im April 1869.
J. P. Bade.


Nach sicherer Erkundigung nimmt auf Anleihen für drei Monate auf Wechsel mit Bürgschaft oder Unterpfand die Bank in Rostock fünf pro Cent, die Vereinsbank und die Commerzbank in Lübeck gleichfalls fünf pro Cent, die Sparbank in Schwerin aber sechs pro Cent jährlicher Zinsen. Das in den letzten Nummern der hiesigen Anzeigen so viel gerühmte Mitgefühl und Nächstenliebe, vorzüglich für die Bewohner unserer kleinen Stadt, dürfte sich deshalb am besten durch die That erweisen lassen, wenn statt der mindestens sieben pro cent, die hier für Anleihen aus der Schweriner Bank gefordert werden, ein verhältnißmäßiger Zinsfuß nach den obigen Ansätzen eingeführt würde.
Welche Länder die glücklichsten sind, vermag ich ebensowenig zu entscheiden, als den Preis des Geldes und die Höhe der Zinsen festzustellen und muß mich für heute darauf beschränken, daß ich Anmeldungen entgegennehme und gefälligst bald erbitte für folgende sofort oder zu Johannis d. J. gesuchte Posten:
1) 1500 Thlr. als erstes Geld in einem zu 3275 Thlr. versicherten Hause mit Zubehör;
2) 500 Thlr. als erstes Geld in einem zu 1750 Thlr. versicherten Hause;
3) 1000 Thlr. und
4) 2000 Thlr. in Häusern unter der Hälfte des Brandkassenwerthes.
Wer ländlichen Grundbesitz vorzieht, kann
5) 583 Thlr. 16 ßl. erstes Geld in einem mindestens 12 bis 1400 Thlr. kostenden Ackerstücke und
6) in einem bekannten großen Rittergute zu bankmäßiger Sicherheit 4000 Thlr., die auch in Abtheilungen zu je 500 Thlr. getheilt werden, belegen.
Selbstverständlich sind alle diese Grundstücke mit Hypothekenbüchern versehen und werden für die gesuchten Capitalien fünf pro Cent jährlicher Zinsen gezahlt.
Schönberg den 15. April 1869.
Kindler, Advokat.

[ => Original lesen: 1869 Nr. 31 Seite 4]

Geschäfts=Eröffnung.
Einem hochgeehrten Publikum Schönbergs und der Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich hieselbst in der Siemzerstraße im Hause des Drechslermeisters Herrn Schleuß eine Manufactur- und Modewaaren-Handlung eröffnet habe. Es wird mein eifrigstes Bestreben sein, bei guter und reeller Waare stets die billigsten Preise zu stellen und bitte ich mein Unternehmen gütigst durch Ihr Wohlwollen zu unterstützen.
Schönberg den 16. April 1869.
Hochachtungsvoll und ergebenst August Creutzfeld.


Glück auf!!!
Eine Million 390,000 Thaler baares Silbergeld, vertheilt in 22,400 Gewinnen von ev. Thaler 100,000, 60,000, 40,000, 20,000, 12,000, 2mal 10,000, 2mal 8000, 2mal 6000, 2mal 5000, 4mal 4000, 3mal 2500, 12mal 2000, 23mal 1500, 105mal 1000 etc. etc. bis abwärts 12 Thaler enthält die von Herzoglich Braunschweiger Regierung errichtete und garantirte Landeslotterie. Sämmtliche Gewinne werden sofort nach Entscheidung bar ausbezahlt und muß jedes gezogene Loos unbedingt einen der oben bezeichneten Gewinne erlangen. Es finden im Ganzen nur 6 Ziehungen statt, wovon die erste schon am 10. und 11. Mai stattfindet. Bei Betheiligung dieser Lotterie dürfte im Verhältniß der großen Chancen nur wenig zu riskiren sein, da ein ganzes Originalloos (keine Promesse) nur 4 Thaler, ein halbes 2 Thaler, ein Viertel nur 1 Thaler kostet, welche gegen Einsendung des Betrages nach den entferntesten Gegenden gesendet werden.
Wer also dem Glücke auf wenig kostspielige und solide Weise die Hand bieten will, beliebe geneigte Aufträge vertrauensvoll bald gelangen zu lassen an das mit dem Debit der Loose beauftragte Großhandlungshaus von Gustav Schwarzschild in Hamburg.


Nordamerikan. Lloyd.
Directe Passagier=Dampfschifffahrt zwischen Kopenhagen und New-York mit den großen prachtvoll eingerichteten amerikanischen Dampfschiffen.
Abgangstage:
Ariel den 15. April, ferner den 15. und 30. jeden Monats.
Northern Light den 30. April, ferner den 15. und 30. jeden Monats.
Ocean Queen den 15. Mai, ferner den 15. und 30. jeden Monats.
Passagierpreis:
1. Kajüte 200 Rd. Rm.
2. do. 130 Rd. Rm.
Zwischendeck 70 Rd. Rm.
Kinder bis 12 Jahren bezahlen die halbe Passage, Säuglinge 4 Rd.
Im Passagepreis ist inbegriffen vollständige und reichliche Kost von Kopenhagen bis New=York, ärztliche Hülfe und Medicin im Krankheitszufall.
Kajütspassagiere haben 20 Cubikfuß und Zwischendeckspassagiere 10 Cubikfuß Fracht frei.
Jedem Schiff wird ein von der Compagnie bezahlter Dollmetscher und Condukteur beigegeben.
Passagiere müssen sich in Kopenhagen 48 Stunden vor der bestimmten Abgangszeit einfinden.
Die Fracht von Kopenhagen ist Pfd. Strl. 1. 10 pr. Ton mit 15 % Primage.
Hinsichtlich der Fracht beliebe man sich an C. K. Hansen in Kopenhagen zu wenden.
Ueber Passage ertheilt das Nähere auf mündliche oder schriftliche Anfragen N. P. Frederiksen, autor. Agent, St. Anna Plads 24, Kopenhagen.
NB. Die Schiffe sind den Ansprüchen und Bedingungen, welche vor deren Abgang vom Justizministerium zugestellt werden, unterworfen, in Folge des Auswanderungsgesetzes § 3.
Für die Direction:
Dührssen & Lübbers.


(Hiezu eine Beilage.)


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 31 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 31 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 16. April 1869.


Die Union,
allgemeine deutsche Hagel=Versicherungs=Gesellschaft.
Grundkapital: 3 Millionen Thaler,
wovon Thlr. 2,509,500 in Aktien emittirt sind.
Reserven ult. 1868 Thlr. 208,295.
-------------------------------------------
Thlr. 2,717,795.

Diese Gesellschaft versichert Bodenerzeugnisse aller Art gegen Hagelschaden zu festen Prämien ohne Nachschußzahlung.
Jede Auskunft über dieselbe wird ertheilt und Versicherungen werden vermittelt durch die unterzeichneten Agenten, welche fast alle gleichzeitig Agenten der Aachener und Münchener Feuerversicherungs=Gesellschaft sind, die mit der Union in engster Verbindung steht.

Herr J. P. H. Spehr in Schönberg.
Herr Senator Carl Haase in Ratzeburg.
Die Hauptagenten: Schall & Schwenke in Schwerin.


Die Dampf=Chocoladen=, Bonbons=, Dragées=, Marcipan=, Traganth= und Zuckerwaaren=Fabrik von Franz Stollwerck & Söhne, Hoflieferant in Köln a. Rh., beehrt sich ihre reiche Auswahl anerkannt feiner und feinster Confitüren angelegentlich zu empfehlen.
Die seit mehr als 30 Jahren sich eines stets vermehrten Rufes erfreuenden "Stollwerck'schen Brust=Bonbons" sind das beste bis jetzt bekannte Hausmittel gegen catarrhalische Hals= und Brustleiden.
Die Chocoladen von ausgesuchter Feinheit unterscheiden sich von jenen der ersten Pariser Fabriken nur durch ihre Wohlfeilheit. Gefüllte Chocoladen=Bonbons und Tafel=Desserts sind Specialiät der Fabrikation.
In Knall=Bonbons mit humoristischen Einlagen, komischen Atrappen, sowie feinen Präsent=Bonbonnières und Sujets á Surprise steht das Neueste in großer Reichhaltigkeit. In Marcipan=Torten von 1/4 bis 5 Pfund bieten 500 Dessins in künstlerischer Ausführung die Auswahl. Glacirte, candirte und eingemachte Früchte.
Versendungen von mindestens 50 Pfund erfolgen innerhalb des Zollvereins franco bis zu der dem Bestimmungsorte zunächstgelegenen Bahnstation. Vollständige Preis=Courante auf franco Anfragen.


Heute Nachmittag um 4 Uhr ist unsere theure Mutter und Großmutter, Dorothea Wilhelmine Rußwurm, geb. Arndt, verwittwete Pastorin zu Selmsdorf, im 77sten Lebensjahre nach schweren Leiden in stillem Frieden, im glauben an ihren Heiland entschlafen.
Domhof zu Ratzeburg den 14. April 1869.
Die hinterbliebenen Kinder und Enkel.


Um einen vielseitigen, längst gefühlten Bedürfnisse abzuhelfen, beschloß ich zum Verkauf Särge in allen Größen und in den verschiedensten Ausstattungen anfertigen zu lassen. - Die Särge sind in der Ausführung würdig und schön gehalten und stellen sich bedeutend billig.
Grabsteine in Holz, Eisen und Stein werden genau nach Bestellung geliefert.
C. Egert.


Eine reichhaltige Auswahl der neuesten und modernsten Kleiderzeuge empfiehlt zu äußerst billigen Preisen
August Creutzfeld.


Bettfedern das Pfund zu 26 ßl., 28 ßl., 32 ßl., 36 ßl., 40 ßl., 1 Thlr., 1 Thlr. 4 ßl. hält zur gefälligen Auswahl und besorgt auf das Schnellste
August Creutzfeld.


Grabkreuze in großer Auswahl empfiehlt außerordentlich gut und billig
C. Maass
Schönberg, April 1869.


Von jetzt an wohne ich in dem neu eingerichteten Hause, der sogen. Schwarz'schen Scheune, am Petersberger Wege vor Schönberg.
Schönberg, den 15. April 1869.
Schultz, Frohnereipächter.


Mit Gartenbänken und sehr schönen Drainsröhren empfiehlt sich
Chr. Egert.


Durch vortheilhafte Einkäufe bin ich in der Lage, als besonders billig und preiswürdig zu empfehlen:
schwarze Tuche von 44 ßl. an bis 3 Thaler pr. Elle,
schwarze Buckskins ins von 1 Thl. 24 ßl. an bis zu 3 Thl. pr. Elle,
farbige Sommer= und Winter Buckskins von 1 Thl. 8 ßl. bis 3 Thl. 16 ßl.,
halbwoll. Sommer=Buckskins von 14 ßl. an.
glatte und gemusterte Drells und Hosenzeuge,
Kleiderstoffe, Cattune und bedr. Stouts etc.
3/4 und 8/4 Bettdrelle und weiße Leinen.
Ratzeburg im April 1869.
Wilh. Harmsen.


Bischoff von grünen Orangen a 15 Sgr. pr. Flasche hat vorräthig die Weinhandlung v. Bernh. Drenkhahn.


Braunbier
die Tonne 3 Taler (Mecklenburg) 24 Schilling (Mecklenburg) 1ste Qualität,
die Tonne 2 Taler (Mecklenburg) 12 Schilling (Mecklenburg) 2te Qualität,
stets vorräthig bei Wittwe Krüger.
(Schwiesow.)


Dr. Pattisons Gichtwatte lindert sofort und heilt schnell Gicht und Rheumatismen aller Art, als: Gesichts=, Brust=, Hals= und Zahnschmerzen, Kopf=, Hand= und Kniegicht, Gliederreißen, Rücken= und Lendenweh.
In Packeten zu 12 Schill. und halben zu 7 Schill. bei Wilh. Heincke.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 31 Seite 6]

Mein Lager von allen gußeisernen Waaren als: Dach= und Kellerfenster, Ofenthüren, Heiz=, Asch= und Rohrthüren, Rösten, Rohren aller Art, Schornsteinschieber, Schornsteinrinnen, Sparherde und Sparherdplatten in verschiedenen Sorten, Kanonofen, Platten, sowie auch alle Arten engl. und deutsche Eisenwaaren, emaillirte und verzinnte Kochgeschirre empfehle ich zum billigsten Preise.
Schönberg, April 1869.
C. Maass.


Theerseife ist wieder vorräthig bei J. F. Eckmann.


Schwedische Knechte und Mädchen besorgt zum 1. Mai Heinr. Frentz=Grevesmühlen.


2 Cand. theol., 3 Erzieherinnen, 1 Bonne, werden sogleich gesucht; empfohlen 4 Wirthschafter, erfahrene Inspectoren, Meierinnen durch Heinr. Frentz=Grevesmühlen.


Möbel-Magazin.
Das Möbel=Magazin im Hause des Kaufmanns Wieschendorff empfiehlt den geehrten Landbewohnern und einem geschätzten Publicum Schönbergs eine Auswahl modern und dauerhaft gearbeiteter Tischler= und Stuhlmacher=Arbeiten zu möglichst billigen und festen Preisen, auch nimmt das Magazin Bestellungen auf Aussteuern und einzelne Arbeiten jeder Art an, welche prompt und reell ausgeführt werden.
Schönberg, 1869.


Chefs-d' œuvre de toilette!
Dr. Hartung's Chinarinden=Oel, zur Conservirung und Verschönerung der Haare, in versieg. und gestemp. Flaschen a 12 Sgr.
Dr. Borchard's aromatische Kräuterseife, zur Verschönerung und Verbesserung des Teints und erprobt gegen alle Hautunreinheiten, in versieg. Original=Päckchen à 6 Sgr.
Prof. Dr. Lindes vegetabilische Stangen=Pomade, erhöht den Glanz und die Elastizität der Haare, und eignet sich gleichzeitig zum Festhalten der Scheitel, in Originalstücken à 7 1/2 Sgr.
Apotheker Sperati's italienische Honigseife, zeichnet sich durch ihre belebende und erhaltende Einwirkung auf die Geschmeidigkeit und Weichheit der Haut aus, in Päckchen zu 2 1/2 und 5 Sgr.
Dr. Hartung's Kräuter=Pomade, zur Wiedererweckung und Belebung des Haarwuchses, in versiegelten und im Glase gestempelten Tiegeln à 12 Sgr.
Dr. Suin de Boutemard's aromat. Zahn=Pasta, das universellste u. zuverlässigste Erhaltungs= und Reinigungsmittel der Zähne und des Zahnfleisches, in 1/1 und 1/2 Päckchen à 12 und 6 Sgr.
Aecht werden die obigen , durch ihre anerkannte Solidität und Zweckmäßigkeit auch in hiesiger Gegend so beliebt gewordenen Artikel in Schönberg nach wie vor nur allein verkauft bei J. P. Bade.


Wenn in neuester Zeit in meinem Hinterhofe, sowohl unmittelbar hinter meinem Garten als unten am Teiche Schleichsteige, insbesonders nach dem früher Threms'schen Acker, angelegt sind, so sehe ich mich genöthigt, hiemit alles Gehen und Karren bei Strafe gerichtlicher Anzeige ernsthaft zu verbieten.
Schönberg, den 6. April 1869.
C. Maaß, Wittwe, Kaufmann.


Gefunden ein Pelzkragen. Der rechtmäßige Eigenthümer kann ihn in Empfang nehmen bei
Carl Rahn, Marienstraße.


Zum Ladentage am Sonntag den 25. April werden die zum hiesigen Gewerke gehörenden Maurergesellen aufgefordert, sich Nachmittags von 1 - 2 Uhr im Locale der Gastwirthin Krüger in Schönberg einzufinden, da am zweiten Ostertage nur wenige Mitglieder sich eingefunden hatten.
Die Altgesellen.


Grabkreuze in Großer Auswahl.
Die Verbindung mit den besten Fabriken macht es mir möglich, die Grabkreuze außerordentlich gut und billig zu liefern.
C. Schwedt.


Mein Lager von Tapeten und Borden, sowie von Rouleaux in vielen geschmackvollen Mustern empfehle ich dem geehrten Publikum zur Abnahme bestens.
Maler Wolgast.


W. Kolls, Juwelen-, Gold- u. Silber-Waaren-Handlung Lübeck, Sandstrasse 1006.
Bestellungen werden billig und prompt ausgeführt.


Ein Quantum Dänischen und Rügenschen Saat=Hafer in schöner Qualität zu billig gestellten Preisen
F. J. Clasen.
Dassow, den 8. April 1869.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Sonntag, den 18. April.
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Meteorologische Beobachtungen.
April
1869.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
13.
14.
15.
40.75
38.66
34.35
4.8
4.6
5.5
8.3
14.0
18.4
16.7
ONO
OSO
SW
0
1
1
bedeckt.
völlig heit.
wolkig.
-


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.15 - 15 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.16 - 16 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.36 - 40 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.14 - 18 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.6 - 8 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St.26 - 30 Schilling (Mecklenburg),
Flickgans d. St.20 - 24 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.9 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf d. Pf.5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.9 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Eier 7 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.6 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(pro Sack in Lüb. Crt.)
Weizen18 1/2 - 19Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen15 - 15Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen15 - 17Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken16 - 18Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen15 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat20 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
 
WeizenmehlNr.0: 24Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Nr.1: 22Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg),
Nr.2: 16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
pr. 200 Pfund Netto zum Consum.


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