[ => Original lesen: 1868 Nr. 55 Seite 1] Es ist zur Anzeige gekommen, daß in letzter Zeit die neben den Chausseen angepflanzten Bäume beschädigt, namentlich angeschnitten, ja sogar abgebrochen werden.
Vor solchem Frevel wird hierdurch ernstlich gewarnt, mit dem Beifügen, daß nach der Chaussee=Polizei=Ordnung dieser Unfug mit 1 - 5 Thlrn., und nach Befinden noch härter, bestraft werden wird.
Schönberg, den 2. Juli 1868.
Großherzoglich=Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
- Neustrelitz, 6. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin=Mutter ist heute Mittag nach Rußland abgereist. Ihre Hoheit die Herzogin Karoline hat heute ebenfalls die Residenz verlassen, um eine Reise nach dem südlichen Deutschland zu unternehmen. (N. Z.)
- Das sogenannte Noth=Gewerbegesetz, welches vom Reichstage beschlossen und vom Bundesrathe am 3. d. M. genehmigt worden ist, wird 14 Tage nach der jetzt sicherlich binnen kürzester Frist zu erwartenden Publikation in Wirksamkeit treten. Bei der großen und folgenreichen Bedeutung, welche dieses Gesetz namentlich für Mecklenburg haben wird, glauben auch wir dem Wunsche vieler unserer Leser entgegenzukommen, wenn wir dasselbe hier mittheilen:
"Gesetz, betreffend den Betrieb der stehenden Gewerbe. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages was folgt: § 1. Das den Zünften und den Corporationen zustehende Recht, Andere vom Betriebe eines Gewerbes auszuschließen, ist aufgehoben. - § 2. Für den Betrieb eines Gewerbes ist ein Befähigungs=Nachweis nicht mehr erforderlich. Diese Bestimmung findet jedoch bis auf Weiteres keine Anwendung auf den Gewerbetrieb der Aerzte, der Apotheker, Hebammen, Advocaten, Notare, Seeschiffer, Seesteuerleute und Lootsen. - So weit in Betreff der Schiffer und Lootsen auf Strömen in Folge von Staatsverträgen besondere Anordnungen getroffen sind, behält es sein Bewenden. - § 3. Die Unterscheidung zwischen Stadt und Land in Bezug auf den Gewerbebetrieb und die Ausdehnung desselben hört auf. - Die Beschränkung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waaren wird aufgehoben. - Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe, sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs= oder Verkaufslocalen ist gestattet. - § 4. Jeder Gewerbetreibende darf hinfort Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter jeder Art und in beliebiger Zahl halten. Gesellen und Gehülfen sind in der Wahl ihrer Meister oder Arbeitgeber unbeschränkt. - § 5. Der Betrieb eines Gewerbes, zu dessen Beginn nach Maßgabe der bestehenden Landesgesetze eine polizeiliche Genehmigung nicht erforderlich ist, kann fortan nur im Wege der Bundesgesetzgebung von einer solchen Genehmigung abhängig gemacht werden. - § 6. Das gegenwärtige Gesetz findet keine Anwendung auf die Bestimmungen der Landesgesetze: 1) über die Erfindungspatente, 2) über das Bergwesen, 3) über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, 4) über den Verlust der Befugniß zum Halten von Lehrlingen als Folge strafgerichtlichen Erkenntnisses, 5) über die Berechtigung der Apotheker, Gehülfen und Lehrlinge anzunehmen, 6) über den Betrieb öffentlicher Fähren, 7) über das Abdeckereiwesen. - Urkundlich etc. Gegeben etc.
- Man spricht sehr laut in Frankreich und doch kaum so laut, als der finanzielle Abgrund verlangt. Die Militairausgaben betragen jährlich 451 Millionen Franks, 4 Millionen mehr als im norddeutschen Bund und Oesterreich zusammen. Der Abgeordnete Garnier Pages warf in der Kammer den Ministern die Frage an den Kopf, ob es wahr sei, daß die Regierung im Frühjahr Krieg anfangen werde, und setzte hinzu: "Vergessen Sie nicht, daß man den Völkern nicht schwerere Lasten auflegen darf, als sie tragen können. Die Völker haben ihren alten Haß abgeschworen, sie wollen und verlangen Frieden. Und wenn sie erkennen werden, daß die Fürsten ihnen den Frieden nicht geben und diese ihre erste Pflicht nicht erfüllen können, so werden sie aufstehen und sagen: Mögen die Fürsten abdanken, wir wollen uns selbst in Frieden regieren." - Was Frankreich betrifft, so hat die gefügige Kammer 18 Mill. Franks von 2314 Mill. jährlicher Staatsausgaben heruntergehandelt, Rechte und Linke haben offen ausgesprochen, daß man ohne große Ersparnisse am Militair vor dem Bankerott stehe. Im Lager von Chalons wurden in Gegenwart des Kaisers an einem Tage 900,000 Franks in die Luft verpufft! Der Friede wird für jeden Franzosen und für jeden Nachbarn eine persönliche und brennende Geldfrage.
- Die Lorbeeren, welche Marschall Bazaine, der Quäler des Kaisers Max in Mexiko errungen, sind in Frankreich nicht sehr populär. Als der Marschall in Besancon Truppenschau halten wollte, pfiffen die Soldaten und ließen Kaiser Max leben. Die Revüe blieb ungehalten.
- Die Spielpächter, denen in Deutschland der Kehraus gemacht wird, pochen hie und da verschämt und unverschämt in der Schweiz an, um Spielhöllen zu errichten. Verschlossene Thüren suchen sie mit dem goldenen Schlüssel zu öffnen.
- Die Umgegend von Rotenburg in Hessen ist durch Hagelschaden und Gewittersturm schwer heimgesucht worden; die unverschuldete Noth erstreckt sich auf 42 Ortschaften, der Schaden auf 600,000 Thlr.
- In einem Gasthofe in Berlin hat ein Student der Rechte, Gutbier, seine Braut, ein schönes aber leichtfertiges Mädchen erschossen. Er hatte soeben die Pistole wieder geladen und an seine Stirn gesetzt, als Leute eindrangen und sie ihm entrissen. Das Mädchen, das seinen Eltern und ihm entwischt war, hatte seinen mahnenden Reden höhnisches, frivoles Benehmen entgegengesetzt.
- Die Prinzessin von Wales ist am 6. Juli von einem Mädchen entbunden.
- Für den vielgenannten Invaliden Trenk in Berlin, dem bei Königgrätz beide Augen zerschossen wurden, und der jetzt noch an den Wunden leidet, sind bei einem zu seinem Besten veranstalteten Conzert 1000 Thlr. zusammengebracht.
- Die Julie Ebergenyi ist in dem Zuchthause zu Neudorf nicht zur Oberaufseherin der Gefangenen, sondern zur Oberwäscherin ernannt. Sie soll übrigens jetzt eine exemplarische Frömmigkeit entwickeln.
- Zur Geschichte der Findelhäuser wird von Brescia folgender, ebenso origineller als komischer Vorfall berichtet, dessen Wahrheit verbürgt wird. Die Gattin eines reichen Edelmannes daselbst wurde zu Anfang dieses Jahres von einem Knaben ent=
[ => Original lesen: 1868 Nr. 55 Seite 2]bunden, welcher, nach der in mehreren Theilen Italiens wie auch in Paris herrschenden bedauerlichen Gewohnheit sofort nach seiner Geburt einer Amme, die im nahen Dorfe wohnte, zur Obhut übergeben wurde. Nach Verlauf einiger Wochen begab sich der Vater zu der Amme, um sich nach dem Befinden des Kindes zu erkundigen. "Was macht der Kleine?" fragte er dessen Pflegerin. "Der Kleine?" rief diese, sich ganz erstaunt stellend, es war ja ein Mädchen, wenn Sie sich erinnern, mein Herr, und hier ist es, dieses liebe kleine Herz, welches Gott segnen möge!" - "Aber Weib!" schrie der wie vom Schlage getroffene Vater, "was hast Du mit meinem Kinde gemacht? Sprich, oder Ich erwürge Dich!"
- Die Amme, durch diese Drohung erschreckt, bekannte nunmehr, daß sie, um sich eine doppelte Entschädigung zu verschaffen, das Kind in die Scheibe des Findelhauses gelegt habe, und daß sie am folgenden Morgen dorthin gegangen sei in der Hoffnung, daß man es ihr in Pflege geben werde. Zu ihrer Bestürzung hätte man ihr jedoch ein anderes Kind und zwar ein Mädchen gegeben. - Bei dieser Eröffnung von Schauer ergriffen, eilte der arme Vater nach dem Findelhause. "An dem und dem Tage, zu der und der Stunde ist ein Knabe in diesem Hause aufgenommen worden, - wo ist das Kind?" wandte er sich an den Inspector. - "Es war nicht eines, sondern zwei Kinder," wurde ihm zur Antwort, "beide sind zu ein und derselben Zeit hier niedergelegt worden, wie Sie sich aus der Liste überzeugen, können, und auch zusammen eingeschrieben, beide sind Knaben!" - "Und ist kein Zeichen, kein Merkmal?" sagte angstvoll der Vater. - "Nein, nicht das geringste!" - Der Unglückliche schien für kurze Zeit wie der Sprache beraubt, dann aber dachte er sehr richtig: "Nehme ich eins der Kinder, so bin ich das ganze Leben hindurch durch Zweifel gequält; ich nehme also beide Kinder und erziehe sie, dann habe ich wenigstens die Gewißheit, daß das Eine von Beiden mein wirkliches Kind ist." - Und so machte er es auch.
Zu hoch hinaus! Eine Erzählung von Friedrich Friedrich. (Fortsetzung.)
[ => Original lesen: 1868 Nr. 55 Seite 3]Zu hoch hinaus! Eine Erzählung von Friedrich Friedrich. [Fortsetzung.]
Vorladung.
Antragsmäßig soll über das dem Bäckermeister Hermann Vielhaack zu Schönberg gehörige, daselbst an der Ecke der nach Rottensdorf führenden Chaussee und der Schlauentrifft belegene Wohnhaus c. p. ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Freitag den 28. August d. J., Morgens 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 18. Mai 1868.
Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.
Es wird hiedurch bekannt gemacht, daß dem Büdner=Altentheiler Christoph Jabs zu Schlagsdorf in der Person des Rademachermeisters Mustin zu Schlagsdorf von Gerichtswegen ein Curator beigeordnet ist, und daß der p. Jabs ohne seinen genannten Curator sich nicht rechtsgültig verpflichten kann.
Schönberg, den 30. Juni 1868.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Seip.
(L. S.) A. Dufft.
Verkaufs=Anzeigen.
Holzverkauf.
Am Donnerstag den 16. Juli sollen unter den bekannten Bedingungen in dem Zuschläge Möörken bei Thandorf gegen gleich baare Zahlung
21 Faden eichen Kluft=, und
25 Faden eichen Groß= und Klein=Knüppelholz
meistbietend verkauft werden, und wollen sich Käufer Morgens 9 Uhr am Schlagbaum des Zuschlages einfinden.
Schönberg, den 9. Juli 1868.
Danckwarth.
Am Sonnabend den 18. d. Mts., Morgens von 9 Uhr an, sollen im Hause des ehem. Halbhufners Meier in Neschow in öffentlicher Auction gegen gleich baare Zahlung verkauft werden:
1 Kuh, 3 Schafe, 2 Kleiderschränke, 2 Sopha's, 1 Schatulle, 6 Stühle, 3 Bettstellen, 1 Milchenschrank, 2 Tische, 2 amerikanische Uhren, 1 Kinderwagen und allerlei Haus= und Küchengeräthe.
Carlow, den 8. Juli 1868.
Struck.
Vermischte Anzeigen.
Ein junger Mensch aus guter Familie und mit den nöthigen Schulkenntnissen ausgerüstet, findet zur Erlernung der Landwirthschaft sofort oder zu Michaelis d. J. gegen ein angemessenes Kostgeld ein Unterkommen auf dem Hofe zu Prieschendorf bei Dassow.
[ => Original lesen: 1868 Nr. 55 Seite 4]Unser diesjähriger Königschuß
findet am 13. und das Schießen nach Silbergewinnen am 14. Juli statt, und erlauben wir uns zu diesem allgemeinen V olksfeste ganz ergebenst einzuladen.
Noch bemerken wir, daß zum Schießen nach Silbergewinnen auch eigene Büchsen benutzt werden können.
Achtungsvoll
Der Vorstand.
Die Gewinnliste zur Tombola am 2. Königschußtage wird eine Stunde nach Beendigung der Ziehung für 1 ßl. bei mir im Hause und auf dem Festplatze zu haben sein.
L. Bicker.
Das Dampfschiff "Martha" aus Lübeck macht Montag den 13. Juli Eine Extra=Fahrt zwischen Dassow und Travemünde.
Abfahrt von Dassow nach Travemunde:
Mittags 1 Uhr.
Abfahrt von Travemünde nach Dassow:
Abends 8 Uhr.
Preis für die einzelne Fahrt à Person 8 ßl. - Rückfahrt von Dassow nach Lübeck Dienstags den 14. Juli, Morgens 8 Uhr.
Lübeck, den 9. Juli 1868.
F. Kruse.
Sehr schöne Beger Flohm-Heringe empfiehlt
J. F. Eckmann.
Ausgeschleuderter Honig, Pfund 10 , ist zu haben bei J. Wegner in Schönberg.
Erntehandschuhe sind stets zu haben bei Emil Jannicke, Handschuhmacher, wohnhaft in der Lübecker Straße.
Schönberg.
Die heftigsten Zahnschmerzen
beseitigen augenblicklich unfehlbar die berühmten
Tooth-Ache Drops.
Verkauf in Originalgläsern à 12 in Schönberg bei J. P. Bade.
Aehnliche Anzeigen beruhen auf Anmaßung und Fälschung.
Am Sonntag den 12. Juni, Abends von 8 - 10 Uhr, Harmonie=Musik im großen Krüger'schen Zelte auf dem Schützenplatze.
Um 10 Uhr Zapfenstreich vom Festplatze aus durch die Stadt.
Wozu freundlich einladen
die Vereins-Musiker.
Gußeiserne Keller= und Stallfenster, Dachfenster, Ofenthüren, Ofenröhren, Grabkreuze, Gartenbänke, Rosten und Ofenplatten und emaillirtes Kochgeschirr empfiehlt C. Schwedt.
Hieselbst als Glasermeister etablirt empfehle ich mich zu allen in diesem Fache vorkommenden Arbeiten, die ich aufs Beste und Billigste ausführen werde.
Bilder werden sauber und billig eingerahmt.
Um geneigten Zuspruch bittet ergebenst E. H. Peters, Glasermeister.
wohnhaft Siemzerstraße Nr. 101 bei Uhrmacher Hagemeister.
Am Montag den 13. Juli, als am Königschußtage, fahre ich mit meinem Omnibus nicht nach Lübeck; dagegen werde ich am Mittwoch den 15. Juli, Morgens 6 1/2 Uhr von hier dorthin fahren.
Schönberg, den 10. Juli 1868.
Fuhrmann Beck.
Kirchliche Nachrichten. Schönberger Gemeinde.
Geboren: 22. Juni. Eine uneheliche Tochter zu Rabensdorf. - 28. Juni. Dem Pastor Fischer ein Sohn. - 3. Juli. Dem Brennerei=Inspector Drevs auf dem hiesigen Bauhofe eine Tochter.
Gestorben: 25. Juni. Peter Heinrich Schnell, Arbeitsm. zu Lockwisch, 34 J. 2 M. alt. - 1. Juli. Catharina Maria Elisabet Wilhelmine Kleinfeld, Hausw.=Tochter zu Malzow, 4 J. 4 M. alt. - 2. Juli. Heinrich Franz Wigger vor Schönberg, 4 1/2 M. alt. - Maria Sofia Elisabet Bade, geb. Steinfatt, Arbeitsm.=Frau zu Petersberg, angeblich 49 Jahre alt. - 7. Juli. Wittwe Catharina Maria Voß, geb. Heybey aus Rupensdorf, Hausw.=Altentheilerin zu Petersberg, 88 J. 6 M. alt.
Copulirt: 26. Juni. Hans Heinrich Langhof aus Klocksdorf, Productenhändler vor Schönberg, und Magdalena Dorothea Brüning daselbst, geb. zu Kl. Salitz. - 3. Juli. Johann Joachim Friedrich Kloth, Weberwerkführer hieselbst, und Anna Catharina Boye hieselbst, geb. zu Retelsdorf. - Georg Heinrich Gustav Breuel, Färber hieselbst, und Anna Catharina Elisabet Maaß hieselbst.
Sonntag, den 12. Juli.
Früh=Kirche: Pastor Kämpffer.
Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Amtswoche: Pastor Fischer.
Meteorologische Beobachtungen. |
1868 Juli |
Barometer |
|
Wärme |
|
Wind |
Stärke |
|
Paris. Lin. 300 + |
niedrigste °R. |
höchste °R. |
|
|
|
|
7. 8. 9. |
37.41 39.24 39.68 |
9.5 10.0 7.3 |
12.0 16.6 18.7 |
WNW NNO NNW |
1 0 1 |
wolkig. trübe. heiter. |
Markt=Preise in Lübeck. |
Butter, Meckl. d. | 12 1/2 - 13 . |
Holst. d. | 13 - 14 . |
Enten, d. St. | 16 - 18 . |
Hühner, d. St. | 12 - 14 . |
Küken, d. St. | 8 - 10 . |
Tauben, d. St. | 4 - 5 . |
Schinken, d. Pfd. | 9 . |
Schweinskopf, d. Pfd. | 6 . |
Wurst d. Pfd. | 10 . |
Eier 7 St. | 4 . |
Alte Kartoffeln, d. Faß | 5 - 7 . |
Neue Kartoffeln, d. Faß | 10 - 12 . |
Hamb. Blumenkohl, d. Kopf | 4 - 6 . |
Hamb. Kirschen, d. Pfd. | 1 1/2 - 2 . |
Getreide=Preise in Lübeck. (per Sack in Lüb. Crt.) |
Weizen | 27 - 28 | | - | |
Roggen | 17 - 17 | | 12 | |
Gerste | 15 - 15 | | 8 | |
Hafer | 12 - 12 | | 8 | |
Erbsen | 17 - 18 | | - | |
Wicken | - | | - | |
Buchweizen | 14 - 15 | | - | |
Winter=Rapssaat | - | | - | |
Winter=Rübsen | - | | - | |
Schlagleinsaat | 19 - 20 | | - | |
Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.
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