No. 21
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 22. Mai
1863
dreiunddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1863 Nr. 21 Seite 1]

Um erfolglose Gesuche, betreffend die Gestattung des Verlosens von Sachen, abzuschneiden, wird hiedurch bekannt gemacht:

daß Großherzogliche Landvogtei Verlosungs=Gesuche - abgesehen von denjenigen, welche für die Tage des hiesigen Königschusses oder etwaniger sonstiger öffentlicher Festlichkeiten eingehen - hinfort nur gewähren wird,
1) wenn es darauf ankommt, einem augenblicklichen und nachgewiesenen Nothstande des Beantragenden abzuhelfen,
2) wenn es sich um das Ausspielen solcher Meisterstücke handelt, welche vermöge der Größe ihres Werthes oder der geringen Gangbarkeit des Artikels als schwer verkäuflich erscheinen.
Hienach wollen alle, welche Anträge wegen Verlosung zu stellen beabsichtigen, sich achten.
Schönberg, den 21. Mai 1863.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.     C. L. v. Oertzen.     F. Boccius.


Anzeigen.


Vorladungen.

Durch das gegenwärtige Proclam, welches zur eventuellen vollen Wirkung eines Concursproclams erlassen sein soll, werden alle diejenigen, welche außer den Erbberechtigten an den verstorbenen Cantor Lentzkow in Schönberg und dessen Nachlaß Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, sich in dem zu diesem Zweck auf Dienstag den 2ten Junius d. J., Vormittags 11 Uhr, angesetzten Termin zu melden und ihre Ansprüche zu rechfertigen, unter dem ein für allemal dadurch angedroheten Nachtheil, daß sie sonst mit ihren etwaigen Ansprüchen für immer präcludirt und abgewiesen sein sollen.
Schönberg, den 14. März 1863.
Großherz. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
(L.S.) C. L. v. Oertzen.
A. Dufft.


Nachdem der Maurermeister Oldenburg zu Schönberg seine Zahlungsunfähigkeit erklärt hat und ihm die Rechtswohlthat der Güterabtretung mit Vorbehalt der creditorischen Rechte zugestanden, auch demzufolge der formelle Concurs über das abgetretene Vermögen desselben erkannt worden, so ist, nach getroffener Verfügung zur Sicherstellung der Masse, zur Feststellung des Schuldenstandes, zur Erklärung über die angemeldeten Forderungen, zum Versuch der Güte, zur Wahl eines definitiv zu bestellenden Güterpflegers, eventuell zur Production der Originalien und zur Erstigkeitsausführung ein Termin auf Freitag den 28. August d. J. Morgens 11 Uhr, anberaumt worden, zu welchem Alle, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen an den gedachten Gemeinschuldner und das den Gläubigern desselben abgetretene Vermögen haben, bei Vermeidung des Ausschlusses von der vorhandenen Concursmasse resp. der anzunehmenden Zustimmung zu den Erklärungen und Beschlüssen der erscheinenden Gläubiger, des Verlustes des Beweises mit schriftlichen Beweismitteln und des Ausschlusses mit der Erstigkeitsausführung, peremtorisch hiemit geladen werden.
Schönberg, den 18. Mai 1863.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L.S.) A. Dufft.


Proclam.

Wenn die Wittwe des zu Hornstorff verstorbenen Brinkbesitzers Hans Jochen Loeper und der Vormund für dessen unmündige Tochter erklärt haben, den Nachlaß des Verstorbenen nur mit der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars antreten zu wollen, so werden Alle und Jede, welche an den Nachlaß des Verstorbenen, insbesondere an die zum Nachlaß gehörende in Hornstorff belegene Brinkbesitzerstelle c. pert. Ansprüche zu haben vermeinen, geladen, solche Ansprüche, zur Vermeidung der Ausschließung mit denselben am Sonnabend den 11. Juli d. J., Vormittags 10 1/2 Uhr, in der Wohnung des Unterzeichneten anzumelden und zu bescheinigen.
Dies Proclam gilt event. als Concurs=Proclam, und wird der Praeclusivbescheid nur im Gericht angeschlagen.
Decretum Gericht Tüschenbeck, Ratzeburg den 17. Mai 1863.
(L.S.) Sachau.


Präclusiv=Bescheid.

In Sachen, betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die Büdnerstelle c. p. des Schulmeisters Johann Wilms zum Heiligenlande giebt

[ => Original lesen: 1863 Nr. 21 Seite 2]

das Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg
auf das Liquidations=Protocoll vom 15. d. M., reproductis ad acta proclamatibus cum documentis aff- et refixionis nec non insertionis, hierdurch den

Bescheid:

daß alle weder in dem Liquidationstermin noch bisjetzt angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.

Von Rechts Wegen!

Schönberg, den 18. Mai 1863.

C. L. v. Oertzen.
(L. S.)          O. Reinhardt


Auf Befehl Großherzoglicher h. Cammer soll das Gehöft No. II. zu Tramm mit der auf demselben befindlichen Herrschaftlichen Hofwehr und vollbestellter Saat von Johannis d. J. auf 10 aufeinanderfolgende Jahre, also bis Johannis 1873 öffentlich im Wege des Meistgebots verpachtet werden und dazu Termin auf Freitag den 29. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, auf hiesiger Amtsstube anberaumt, zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken geladen werden, daß die dem Gehöfte beigelegten Büdnereien, incl. Wiesen und Unbrauchbar einen Superficialinhalt von 6566 []R. haben, bonitirt zu 46 Scheffel und 2 Fuder, und der Acker durchweg von guter Beschaffenheit ist. Die Besichtigung des Gehöftes ist nach zuvoriger Meldung bei dem Administrator Schulzen Wigger zu Tramm gestattet und sind die Verpachtungsbedingungen sowohl bei diesem, als auf hiesiger Amtsregistratur einzusehen, auch gegen die Gebühr in Abschrift zu haben. Hervorgehoben wird schon jetzt, daß der Zuschlag nur bedingt unter Vorbehalt der Genehmigung Großherzogl. hoher Cammer ertheilt wird und der Meistbietende, welcher sich über seine Unbescholtenheit, Tüchtigkeit als Landwirth und ausreichende Bemittelung gehörig zu legitimiren hat, sofort im Termin eine baare Conventionalpoen von 50 Taler (Mecklenburg) zu bestellen hat, sowie daß bei der demnächstigen Ueberweisung die Einsaat und Bestellungs=Kosten und eine Caution von 300 Taler (Mecklenburg) zu bezahlen sind.
Grevesmühlen den 2. Mai 1863.
Großherzogliches Amt.
A. Trendelburg.


Verkaufsanzeigen.

Holzverkauf.
Am Donnerstag den 28. Mai sollen unter den bekannten Bedingungen in den Wahrsower und Lenschower Tannen gegen baare Zahlung

30 Faden tannen Kluftholz
meistbietend verkauft werden, und wollen Kaufliebhaber sich Morgens 9 Uhr an den Wahrsower Tannen auf dem Wege von Wahrsow nach Lenschow einfinden.
Schönberg den 21. Mai 1863.
Danckwarth.


Am Freitag den 5. Juni d. J. sollen die Nachlaß=Gegenstände des wailand Cantors Lentzkow hieselbst, und zwar im Hause des Ackerbürgers und Gastwirths Böckmann allhier, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung in Auction verkauft werden.
Außer anderen Mobilien werden namentlich ein Fortepiano und ein guter Schreibtisch, sowie Bücher - verschiedene Classiker - und mehrere Musicalien, als Clavier=Auszüge aus Opern etc., auch Choralbücher, zur Versteigerung kommen.
Die Auction wird Mittags gegen 2 Uhr ihren Anfang nehmen.
Das Bücherverzeichniß wird bei den unterzeichneten Vormündern zur beliebigen Einsicht bereit liegen.
Schönberg den 21. Mai 1863.
Die Vormünder.
G. Grapow. J. H. Warncke.


Am Mittwoch den 10. Juni sollen im Hause der Ackerbürger=Wittwe Boye nachstehende Sachen in öffentlicher Auction gegen gleich baare Zahlung verkauft werden:

3 schwarz tuchene Kleider, 1 wollnes dito, 3 grüne wollne Röcke mit Band besetzt, 2 tuchene Bindleiber mit dito, 1 gr. Umschlage=Tuch, 6 cattune Kissenüberzüge, 6 seidene gestickte Tücher, 4 Schürzen, 1 schwarze Mütze, 8 Hemden, 2 feine Oberhemden.
Die Auction wird Morgens 9 Uhr ihren Anfang nehmen.
Schönberg den 20. Mai 1863.
F. W. Müller, Landreiter.


Am Sonntag nach Pfingsten, den 31. Mai, Nachmittags 3 Uhr, sollen in den Menzendorfer Baracken gegen Baarzahlung verkauft werden:

Bettstellen, Tische, eichene Laden, Küchengeräthe und was sich sonst noch vorfindet.
Seegert, Landreiter.


Mittwoch den 10. Juni, von Morgens 9 Uhr an, soll in der Pfarrwohnung zu Schlagsdorf Nachfolgendes in öffentlicher Auction gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden:

6 Kühe, 1 Schwein, 1 Kutschwagen, 1 Stuhlwagen, 3 Sophas, Komoden, Schränke, Tische, 1 großer Klapptisch, Bettzeug, Bettstellen, 1 Rolle, 3 Faden buchen Kluftholz, Haus= und Küchengeräth.
Schlagsdorf den 20. Mai 1863.
Krüger, Landreiter.


Am Dienstage, den 26. Mai d. J. sollen von Morgens 8 1/2 Uhr an im Hause des wail. Tischlermeisters Michaelsen hieselbst mehrere neue solide und geschmackvoll gearbeitete Mobilien, als 1 mahagoni Schreibsecrctair, 1 do. Sopha, 2 do. Sophatische, 1 ipern fourn. Nähtisch, 1 tannener Schreibsecretair, 1 eschener Sophatisch, 1 do. Commode, 1/2 Dutz fertige Stühle nebst Lehnstuhl, 1 Dutz angefangener Stühle von Kirschbaumholz mit gestochenem Knopf u. s. w.; ferner 5 Hobelbänke, gute vollständige Tischlereigeräthschaften, 1 Klobsäge, 1 Partie Eichen=, Buchen=, Eschen=, Mahagoni=, Jacaranden=, Ahorn= und Ipernmaser=, Kirschbaum=, Wallnuß= und Cedern= Hölzer. Bohlen und Fourniere, 1 Parthie Goldleisten, etwa 90 Pfund gekupferten Federdrath, Polsterheede, Seegras, Haus= und Küchengeräth aller Art, 3 Stand Leute=Betten mit Bettstellen, 1 Treppe, verbundenes eichen und tannen Holz zu einem Schauer u. s. w. gegen sofortige Zahlung verkauft werden.
Rehna, 8. Mai 1863.
Schwetzky, Stadtsecretair.


Vermischte Anzeigen.

Thierschau in Schönberg
am Donnerstag den 4. Juni 1863.

1) Die Thierschau findet, wie in den führen Jahren, auf dem s. g. Baubrink statt.

2) Jedem steht es frei, Thiere zur Schau zu stellen. Indessen concurriren zu den Prämien nur Viehbesitzer des Fürstenthums Ratzeburg.

3) Es sind folgende Preise ausgesetzt:

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

[ => Original lesen: 1863 Nr. 21 Seite 3]

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

4) Es dürfen nicht mehrere Prämien für dasselbe Thier ausgegeben und darf daher ein Pferd nicht gleichzeitig als Stute und als Wagen= oder Arbeits=Pferd prämirt werden.
Jeder Preis wird nur ertheilt, wenn mindestens zwei Thiere concurriren, es sei denn, daß die Preisrichter das allein zur Bewerbung stehende Thier für besonders preiswürdig erklären.

5) Die Stellung sämmtlicher Thiere auf dem Baubrink, wo ihnen der Platz angewiesen werden wird, muß bis spätestens 9 Uhr Morgens des Thierschautages geschehen sein. Die Thierschau wird pünktlich um 9 Uhr eröffnet.

6) Etwanige freiwillige Beiträge für die Thierschau nimmt der Assessor Boccius entgegen. Derselbe vertheilt auch die für die Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins, sowie diejenigen, welche sich mit freiwilligen Beiträgen betheiligt haben, bestimmten Karten.
Einlaßkarten à Stück 16 Schilling (Mecklenburg) sind bei dem Rathmann A. Spehr und der Gastwirthin Wittwe Boye, sowie am Tage der Thierschau auf dem Baubrink zu bekommen.
Sämmtliche ausgegebenen Eintrittskarten gelten auch für die mit der Thierschau verbundene Gewerbe=Ausstellung.
Schönberg, den 13. Mai 1863.
Der Vorstand des landw. Vereins.
F. Graf Eyben.


Bekanntmachung.
Alle diejenigen, welche gewilliget sind, ihre Feldfrüchte gegen Hagelschlag bei der Hagel=Versicherungs=Gesellschaft für das Fürstenthum Ratzeburg zu versichern, werden hiemittelst ersucht, sich mit ihren desfallsigen Meldungen für das bereits angetretene Versicherungsjahr vom 1sten März 1863 bis dahin 1864 an den Director dieser Anstalt, Herrn Kaufmann Boye hieselbst, wo auch die Statuten dieser Gesellschaft eingesehen werden können, - wenden zu wollen.
Schönberg, den 7. April 1863.
Die Direction der Hagel=Versicherungs=Gesellschaft für das Fürstenthum Ratzeburg.


Am Tage nach Pfingsten, Dienstag den 26sten d. M., findet die General=Versammlung des Imker=Vereins statt. Indem wir die Mitglieder des Vereins ersuchen, sich recht zahlreich dazu einzufinden, laden wir auch Nichtmitglieder, wie überhaupt alle Freunde der Bienenzucht hiedurch zum Besuche dieser Versammlung ein.
Es wird auch ein gemeinschaftliches Mittagsmal veranstaltet werden, und steht es jedem Theilnehmer der Versammlung frei, sich an demselben zu betheiligen.
Bienenfreunde, welche in den Imker=Verein aufgenommen zu werden wünschen, haben sich bei einem der unterzeichneten Vorstandsmitglieder zu melden oder melden zu lassen.
Schönberg, den 12. Mai 1863.

D. Hempel in Schönberg.
J. Wegner in Schönberg.
J. Woisin in Schönberg.
H. Grevismühl in Schönberg.
H. Schulz in Lockwisch.
H. Fick in Schlagsdorf.


Die Lebensversicherungs= und Spar=Bank in Schwerin zahlt von Johannis d. J. für alle Geldeinlagen von 500 Taler (Mecklenburg) nunmehr 3 1/2 Procent und werden alle Inhaber von Bankpapieren im Betrage von 500 Taler (Mecklenburg) und darüber, die diese Zinsen nicht erhalten, gebeten, die Dokumente vor Johannis beim Agenten der Bank, J. P. Bade in Schönberg, zur Umschrift einzureichen.


Die Dittmer'sche Buchhandlung in Lübeck,
Königstraße bei St. Catharinen Nr. 669.
empfiehlt zu bekannten billigen Preisen ihr reichhaltiges Lager der beliebtesten älteren und neueren Erscheinungen aus allen Zweigen der Literatur, insbesondere: Bilder und ABC-Bücher für ganz kleine Kinder, Jugendschriften für Knaben und Mädchen von 3-16 Jahren, Schulbücher, Wörterbücher, Atlanten, Landkarten, Schreib= u. Zeichen=Vorlagen, Romane, Classiker, Reise=Handbücher, Kochbücher, Volksschriften, Volkskalender etc.
Alle nicht vorräthigen Bücher werden jederzeit in kürzester Frist und ohne Kostenaufschlag von den Verlagsörtern besorgt. Auch Musikalien von welchen jedoch kein Lager gehalten wird, sind stets am vortheilhaftesten durch oben genannte Buchhandlung zu beziehen, welche mit allen Verlagshandlungen Deutschlands in directer Geschäftsverbindung steht.


Eine Milion 92,200 Thlr.
vertheilt in 18,200 Gewinnsten von Thlr. 100,000, 60,000, 40,000, 20,000, 2mal 10,000, 2mal 8000, 2mal 6000, 2mal 5000, 4000, 3000, 2500, 4mal 2000 etc. bis abwärts zu Thlr. 12 bietet die unter Garantie und Controlle der Regierung errichtete neue große Herzogl. Braunschweig=Lüneburger Geldverloosung.
Die Auszahlung der Gewinnste erfolgt in Silber und zwar 14 Tage nach der Ziehung.
Der Verkauf der Loose ist unter Verpflichtung der pünktlichen Einsendung der Ziehungslisten und Gewinn=Auszahlung der unterzeichneten Effectenhandlung direkt übertragen und wolle man daher Bestellungen unter Einsendung von
Thlr. 1. oder fl. 1. 45 kr. pr. Viertel,
Thlr. 2. oder fl. 3. 30 kr. pr. Halbes,
Thlr. 4. oder fl. 7. - kr. pr. Ganzes
für die Ziehung am 11. und 12. Juni vertrauensvoll richten an
Jacob Strauß,
Bank= und Wechselgeschäft in Frankfurt a. M.


Allerneueste große Geldverloosung von 2 Millionen 730,500 Mark Ct. garantirt und beaufsichtigt von der freien Herz. Braunschweig'schen Landes=Regierung, in welcher 18200 Gewinnw gezogen werden. Darunter befinden sich:
Der größte Gewinn event. 250,000 Mk. 150,000, 100,000, 50,000, 2mal 25,000, 2mal 20,000, 2mal 15,000, 2mal 12,500, 2mal 10,000, 7500, 5mal 5000, 7mal 3750, 85mal 2500, 5mal 1250, 105mal 1000, 5mal 750, 6mal 300, 105mal 500, 260mal 250 Mark Cour. etc.
Beginn der Ziehung am 11. und 12. Juni d. J.
Zu dieser sehr interessanten und höchst vortheilhaften, diesmal wiederum, was die Anzahl der Gewinne betrifft, bedeutend verbesserten Geld=Verloosung,kostet
1 ganzes Original=Loos 4 Thlr. Pr. Ct.
1 halbes Original=Loos 2 Thlr. Pr. Ct.
1 viertel Original=Loos 1 Thlr. Pr. Ct.
2 achtel Original=Loose 1 Thlr. Pr. Ct.
Auswärtige Aufträge werden nach allen Gegenden prompt und verschwiegen entweder gegen Einsendung des Betrages oder durch Postnachnahme ausgeführt, sowie amtliche Ziehungslisten und Gewinngelder sofort nach Entscheidung zugesandt.
Ich erlaube mir ganz besonders darauf aufmerksam zu machen, daß mein Geschäft stets sehr vom Glücke begünstigt wurde, es wurden nämlich bereits zum 24sten Male die größten Hauptgewinne bei mir gewonnen.
B. Silberberg.
Banquier, Geldwechsel und Staats=Papieren=Geschäft in Hamburg.


[ => Original lesen: 1863 Nr. 21 Seite 4]

Bekanntmachung.
In der letzten Haupt=Versammlung am 1sten Mai wurde von sämmtlichen Aelterleuten der "Vaterländischen Feuerversicherung für das Fürstenthum Ratzeburg" beschlossen: Daß diejenigen Hausbesitzer, die ihre Gebäude hier, ihre Mobilien und Inventarien aber in fremden Assecuranzen versichert haben, aufgefordert werden, die fremden Policen beim Berechner Bade binnen 6 Wochen vorzuzeigen, damit dieser die Dauer der Versicherung bemerken kann. Nach Ablauf dieser Policen haben sich die Inhaber dann zu erklären, ob sie nunmehr ihre Mobilien hier versichern wollen, im andern Falle würden ihre Gebäude aus hiesiger Assecuranz gestrichen.
Die Direction.
H. Boy. J. P. Bade.


Pelzsachen werden zur Conservirung während des Sommers zu billigen Preisen entgegengenommen. Für Feuersgefahr wird Garantie geleistet.
Schönberg.
Heinr. Schäding, Kürschner.


Die von dem K. Professor Dr. Lindes zu Berlin autorisirte Vegetabilische Stangen-Pomade (à Originalstück 12 Schilling (Mecklenburg)) sowie die Italienische Honig-Seife des Apothekers A. Sperati in Lodi (à Päckchen 4 und 8 Schilling (Mecklenburg) erwerben sich allerwärts den ungetheiltesten Beifall der Consumenten und sind unverändert zu den festgestellten billigen Fabrikpreisen stets vorräthig bei J. P. Bade in Schönberg.


Die Hagelschäden=Versicherungs-Gesellschaft zu Erfurt, bestätigt durch Allerhöchste Cabinets=Ordre d. d. Berlin, den 24. Februar 1845, fährt fort auf Grund ihres im Jahre 1860 neu redigirten Statuts, welches den Mitgliedern unbedingt vollständige Entschädigung garantirt, Versicherungen gegen Hagelschaden abzuschließen.
Zur Verabreichung von Rechnungs=Abschlüssen, Statuten und Antragsformularen, sowie zur Ausfertigung von Versicherungs=Anträgen empfiehlt sich Wilh. Heincke, Agent der Gesellschaft.
Schönberg, den 18. April 1863.


Frankfurter Stadtlotterie.
Es findet in jedem Monat eine Ziehung statt.
Gewinne: fl. 20,000 - 100,000, 50,000 - 30,000 - 25,000 - 20,000 - 15,000 - 12,000 - 10,000 - 5000 - 4000 - 3000 - 1000 - 117 Mal 1000 - 111 Mal 300 - 633 Mal 100 etc.
Es existiren hierbei nur 28,000 Loose, wovon 14,800 Loose Gewinne erhalten.
Jedes Loos, welches in den ersten fünf Ziehungen herauskommt, erhält einen Gewinn und ein Freiloos.
Jedes Loos, welches bei der sechsten Ziehung ohne Gewinn herauskommt, erhält ein Freiloos zur nächsten Ziehung.
Die Ziehungslisten werden nach jeder Ziehung pünktlich überschickt und da bei der Schlussziehung alle Loose gezogen werden, so erhält jeder Theilnehmer diejenige Ziehungsliste, worin seine Nummer mit dem Resultat verzeichnet steht. Die Gewinne werden sogleich nach jeder Ziehung ausbezahlt. Verloosungspläne und nähere Auskunft werden auf Verlangen gratis und franco übersendet.
Um einer reellen Bedienung und pünktlicher Lieferung der Freiloose versichert zu sein, beliebe man sich direct zu wenden an das Loose-Haupt-Depot.
Anton Horix in Frankfurt a/M.


Nur 26 Silbergroschen baar oder gegen Post=Nachnahme kostet bei unterzeichnetem Bankhause ein viertel Originalloos (keine Promesse) zu der am 28. und 29. Mai unter Garantie hiesiger Regierung stattfindenden Ziehung der großen Staats-Gewinne-Verloosung, welche letztere in ihrer Gesammtheit 14800 Gewinne enthalt, worunter solche von ev. Thlr. 114000, 57,000, 28,500, 17000, 14,300, 11,400, 8570, 6860, 5700, 2300, 1700, 1140, 570 etc. etc. - (Ganze Loose kosten 3 Thaler 13 Sgr. und halbe 1 Thlr. 22 Sgr.) Die Gewinne werden baar in Vereins=Silber=Thaler durch unterzeichnetes Bankhaus in allen Städten Deutschlands ausbezahlt, welches überhaupt Ziehungslisten und Pläne gratis versendet. - Man beliebe sich daher direct zu wenden an das Haupt=Depot bei Stirn & Greim in Frankfurt a./M.
NB. Außer den Gewinnbeträgen werden durch unterzeichnete auch die planmäßigen Freiloose verabfolgt.
Laut Jedermann zu Diensten stehenden amtlichen Listen wurden durch unsere Vermittelung wieder in jüngster Zeit folgende Capitalpreise gewonnen, resp. ausbezahlt, fl. 115,000 100,000 70,000, 50,000, 35,000, 30,000, 25,000 etc. etc.


Nächste Ziehung
am 31. Mai 1863:
Badische Eisenbahn-Loose.
Gewinne in Gulden 40,000, 35,000, 15000, 12,000, 10,000, 5000, 4000, 2000, 1000, etc. etc. Geringster Treffer fl. 48.
am 1. Juni 1863:
Kurhess. Staats-Anlehen.
Gewinne in Thalern: 40,000, 36,000, 32,000, 8000, 5000, 2000, 15000, 1000 etc. etc.
Der Verkauf dieser Staats=Anlehensloose ist in allen deutschen Staaten gesetzlich erlaubt. Für die obige Ziehung kosten:
2 dieser Loose (ein Badisches und ein Kurhessisches Loos) zusammen Taler (Mecklenburg) 3. -
6 dieser Loose (drei Badische und drei Kurhessische Loose) zusammen Taler (Mecklenburg) 8. -
Verloosungspläne werden Jedermann auf Verlangen gratis und franco übersandt, ebenso die Ziehungslisten gleich nach der Ziehung, und die reellste und pünktlichste Bedienung zugesichert durch
Jacob Lindheimer junior,
Staats=Effecten=Handlung in Frankfurt a. M. Saalgasse Nr. 1.


(Nebst zwei Beilagen.)


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker


[ => Original lesen: 1863 Nr. 21 Seite 5]

Beilage
zu den Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 22. Mai 1863.


Zu Johannis d. J. werden in ein städtisches Grundstück, worüber ein Hypothekenbuch niedergelegt 600 Taler (Mecklenburg) pr. Cour. und in eine Landstelle, worüber gleichfalls ein Hypothekenbuch niedergelegt ist, 30 Taler (Mecklenburg) gesucht, und giebt weitere Auskunft
O. Reinhardt, JARegistrator.
Schönberg, den 13. Mai 1863.


Allerneueste wiederum mit Gewinnen vermehrte große Geldverloosung von 2 Million. 700,000 Mark in welcher nur Gewinne gezogen werden, garantirt von der Staats-Regierung.
Ein Original-Loos kostet 4 Taler (Mecklenburg)
Ein halbes Original-Loos kostet 2 Taler (Mecklenburg)
Zwei viertel Original-Loose kosten 2 Taler (Mecklenburg)
Vier achtel Original-Loose kosten 2 Taler (Mecklenburg)
Unter 18,200 Gewinnen befinden sich Haupttreffer von Mk. 250,000, 150,000, 100,000, 50,000, 2mal 25,000, 2mal 20,000, 2mal 15,000, 2 mal 12,500, 2mal 10,000, 1mal 7500, 5mal 5000, 7mal 3750, 105mal 500, 260mal 250 mMark etc. Beginn der Ziehung am 11ten kommenden Monats.
Diese Verloosung steht nicht allein unter der Garantie der Staats-Regierung, sondern die Ziehungen werden von einer eigens dazu ernannten Regierungs-Commission beaufsichtigt, so dass, bei verhältnissmässig kleinen Einlage und der Chance des grossen Gewinnes die grösstmöglichste Sicherheit vorhanden ist.
Unter meiner in weitster Ferne bekannten und allgemein beliebten Geschäfts-Devise:
"Gottes Segen bei Cohn"
wurde im verflossenen Jahre am 2. Mai zum 17t. Male und am 25. Juli zum 18ten Male das grösste Loos, sowie in den letzten Monaten 2mal der grösste Hauptgewinn bei mir gewonnen.
Auswärtige Aufträge werden gegen Einsendung des Betrages in allen Sorten Papiergeld oder Freimarken, sowie gegen Postvorschuss prompt und verschwiegen ausgeführt und sende ich amtliche Ziehungslisten und Gewinngelder sofort nach Entscheidung zu.
Laz. Sam. Cohn, Banquier in Hamburg.


Neue große Geldverloosung der freien Stadt Frankfurt am Main unter Leitung und Garantie des Staates von 791,674 Thaler, mit 14800 Prämien von Fl. 200,000, 100,000, 50,000, 30,000, 25,000, 2mal 20,000, 15,000, 12000, 10,000, 6000, 2mal 5000, 5mal 4000, 3000, 14mal 2000, 117mal 1000 etc. etc.
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt in Silber, 14 Tage nach der Ziehung, ausschließlich gegen Einlieferung der Gewinnloose, und die amtlichen Gewinnlisten werden den resp. Loosinhabern sofort nach der Ziehung übermittelt.
Man kann dich bei derselben für wenige
Sgr. 26. mit 1/4
Thlr. 1. Sgr. 22. mit 1/2
Thlr. 3. Sgr. 13.
mit einem Ganzen bei der am 28. und 29. Mai stattfindenden Ziehung betheiligen durch die mit dem Verkauf dieser Loose concessionirte Effectenhandlung von Jacob Strauß in Frankfurt a. M.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß hier von keinen sogenannten Actien oder Certificaten, sondern von Original=Loosen die Rede ist.
D. O.


Ich erhielt wieder eine Sendung neuer Tapetenproben aus einer Hamburger Tapetenfabrik auf Lager, wovon ich einige Sorten billiger Tapeten auf Lager genommen habe, die ihrer Güte und hübschen Muster wegen bestens empfehlen kann.
Rouleaux=Proben, billige Rouleaux habe ich auf Lager.
C. Schwedt.


Verloren beim Fortgehen aus dem Haupt=Gottesdienste in der Kirche zu Schönberg am Sonntage den 17. Mai: Ein schwarzbrauner, fast neuer Glace=Handschuh zur rechten Hand. Der Finder wird um Rückgabe desselben in der Expedition dieser Blätter ersucht.


Zu vermiethen, zu Michaelis: Eine kleine freundliche Wohnung, am liebsten an eine einzelne Person. Wo? Zu erfragen in der Expedition dieses Blattes.


Zur Verhütung von Unglück verbiete ich hiermit, den Fußsteig von Schönberg nach Kleinfeld über meine Koppel an der Bauhöfer Scheide, die zur Kuhweide benutzt wird, mit Kälbern und Hunden zu passieren.
Hauswirth Krellenberg in Kleinfeld.


Backtafel für die Stadt Schönberg.

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Schönberg, den 20. Mai 1863.
Bürgermeister und Rath.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.
In der Woche vom 15. bis 21. Mai.

Geboren: D. 17. dem Schulzen Freitag zu Wahlsdorf ein S. - D. 20. dem Zimmergesell Retelsdorf zu Olndorf ein S.

Gestorben: D. 15. Johann Jochen Warnemünde, Arbtsm. zu Rupensdorf, 64 J. 2 .M. alt - Den 17. Wilhelm Schulz hieselbst, unehelicher Sohn von Hof=Selmsdorf, 3 J. 5 M. alt.

Copulirt: D. 15. Johann Peter Heinr. Barkenthien, Tischlermeister hies., und Anna Catharina Maria Scheer hieselbst.

Anzeige.
Am zweiten heil. Pfingsttage: Collecte für den Missions=Verein.


Getreide= und Markt=Preise in Lübeck am 20. Mai 1863.
Weitzen1Taler (Mecklenburg)16 - 24Schilling (Mecklenburg)
Roggen1Taler (Mecklenburg)4 - 8Schilling (Mecklenburg)
Gerste-Taler (Mecklenburg)36 - 42Schilling (Mecklenburg)
HaferTaler (Mecklenburg)28 - 36Schilling (Mecklenburg)
ErbsenTaler (Mecklenburg)40 - 52Schilling (Mecklenburg)
WickenTaler (Mecklenburg)40 - 48Schilling (Mecklenburg)
BuchweizenTaler (Mecklenburg)36 - 40Schilling (Mecklenburg)
Winter=RapssaatTaler (Mecklenburg)29 30Mark (Lübeck)
RübsenTaler (Mecklenburg)28 29Mark (Lübeck)
SchlagleinsaatTaler (Mecklenburg)20 - 21
Butter10Schilling (Mecklenburg)pr.Pfund
Kartoffeln pr. Faß4 - 5Schilling (Mecklenburg).


[ => Original lesen: 1863 Nr. 21 Seite 6]

Beilage
zu den Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 22. Mai 1863.


- Ueber die Maßregeln, welche der deutsche Bund ergreifen wird, um das rechtswidrige Verfahren der dänischen Regierung in Bezug auf Holstein und Schleswig abzuwehren, ist ein Beschluß noch nicht gefaßt worden. Ueber die Stellung der östreichischen Regierung zu dieser Angelegenheit schreibt man der K. Z. aus Wien 10. M.: Bei den Schritten, welche zur Sicherung der Rechte Holsteins und Schleswigs gethan werden müssen, glaubt die östreichische Regierung alles vermeiden zu sollen, was zu Conflicten mit den außerdeutschen Großmächten führen könnte. Am entschiedensten hat sich das englische Cabinet zu Gunsten der Forderungen des deutschen Bundes ausgesprochen, und es scheint wichtig, nichts zu unternehmen, was demselben Veranlassung bieten könnte, von seinen Erklärungen abzugehen. Dieser Fall träte ein, wenn das Londoner Protocoll über die dänische Erbfolge in Frage gestellt würde. Es ist von England, Frankreich und Rußland vollzogen, die hierin eine europäische Angelegenheit erblicken, an der ohne ihre Zustimmung nichts geändert werden darf. Was in den Jahren 1851-52 zwischen Dänemark und den deutschen Großmächten abgemacht ist, hat die Anerkennung eines bestehenden Vertragsrechts für sich, und es kann daher dem deutschen Bunde von den fremden Mächten nicht verargt werden, wenn derselbe die in der Bundesacte vorgesehenen Mittel in Ausführung bringt, um seinen wohlbegründeten Ansprüchen Kraft und Nachdruck zu geben. Wäre auch vom deutschen Standpunkt aus eine andere Behandlung der Sache vorzuziehen, so muß doch darauf Rücksicht genommen werden, daß eine völlig veränderte Operationsbasis einen europäischen Krieg herbeiführen könnte. Die östreichische Regierung erachtet es daher als den bestehenden Verhältnissen entsprechend, wenn sie am Bunde den Antrag stellt, Holstein militärisch zu besetzen und so lange als Pfand zu behalten, bis die dänische Regierung alles dasjenige dem Buchstaben nach erfüllt haben wird, was sie zugesagt hat.
- Die Zusammenberufung einer Conferenz der Großmächte, um die polnische Angelegenheit zu regeln, welche von der russischen Regierung nicht zurückgewiesen ist, wird von Frankreich sehr eifrig befürwortet, doch soll Oestreich Schwierigkeiten machen, indem es bestimmte Grundlagen feststellt, ohne deren vorläufige Sicherstellung es seine Einwilligung zu einer solchen Conferenz nicht ertheilen wird.
- Der polnische Aufstand scheint sich jetzt über alle Theile des alten polnischen Reiches auszubreiten, während er in Congreßpolen neuerdings einige schwere Schlappen erlitten hat. Nach österreichischen Blättern sollen Volbynien und Podolien bereits im Aufstande sein, Litthauen steht in Flammen, und die Ostseeprovinzen, namentlich Lievland, fangen an zu gähren.
- Die amerikanischen Heere kämpfen wieder mit abwechselndem Glücke um Fredericksburg, wo schon einmal große Schlachten geliefert wurden. General Hooker führt die Unionsarmee, doch ist bisjetzt noch nicht bekannt, wer schließlich Sieger geblieben. Der Umstand, daß die Unions=Regierung mit ihren Depeschen zurückhält, läßt auf eine Niederlage ihrer Truppen schließen.
- Puebla in Mexico ist von den Franzosen genommen; die Mexicaner vertheidigten sich äußerst tapfer, Hans um Haus mußte erstürmt werden. Der vollständige Sieg der Franzosen in Mexiko scheint damit gewiß. Für die Verwickelungen in Europa wäre es von außerordentlicher Bedeutung, wenn Napoleon durch einen Erfolg in Amerika völlig freie Hand bekäme.
- Wenn man gewissen zarten Anspielungen auf Kaiserin Eugenie trauen darf, so treibt Napoleons Dynastie ein neues Zweiglein. - Auf das eifrige Beten der Kaiserin Eugenie, welche für die Polen wohl viermal täglich in die Kirche geht, wäre ein hübscher alter Fibel=Vers anzuwenden:

Sie sang hell wie eine Lerche,
War ein frommer Biederweib;
Viermal ging sie täglich in die Kerche,
Halb aus Frömmig=, halb aus Zeitvertreib.
- Der Ladenjüngling einer Schnittwaarenhandlung in Berlin ordnet eben mit sanften Druck der zarten Hand sein schwarzes Gelock, da nähert sich ihm schüchtern eine schöne junge Dame und maß ihn mit raschem Blicke. Ich befinde mich in peinlichster Verlegenheit wegen meines verlornen Strumpfbandes, sagte sie flüsternd und das feine Battisttuch vor das Gesicht haltend; bitte ein Stück Band, meinen herabhängenden Strumpf zu befestigen! - Mit höher gerötheten Wangen reicht der verschämte Bandjüngling das Gewünschte, zieht sich discret seitwärts und läßt auch nicht einen Blick rückwärts streifen. Daher sieht er auch nicht, daß die Dame ein Stück Seidenzeug unter der Crinoline verschwinden läßt und es mit dem Band hübsch befestigt. Mit einem hingehauchten Adieu! ich danke! verschwindet sie.
- Seit vielen Jahren fiel der Häringsfang in Travemünde nicht so ergiebig aus, wie in diesem Jahre. Es wird versichert, daß das aus den verschiedenen Wanden erzielte Ergebniß die beträchtliche Summe von 6000 Mark beträgt. - Am 7. Juni wird der auf dem Leuchtenfelde neu errichtete Turnplatz eingeweiht, wozu aus Lübeck und den benachbarten Ortschaften Turner erwartet werden.
- In Berlin fing dieser Tage ein Scharfrichterknecht einen Hund ab, der ohne Maulkorb umherlief. Der Hund hatte aber einen treuen Freund in der Person eines Affen. Der Vierhänder Damon wollte seinen vierfüßigen Pythias nicht im Stiche lassen, schlich sich hinter den gemeinschaftlichen Feind und biß ihn so grimmig ins Bein, daß der Mann im Schreck den Hund fahren ließ. Affe und Hund nahmen glücklich Reißaus.
- In Berlin hat vor dem Schwurgericht ein Monstre=Proceß gegen die Restaurateurin Frau Mäder begonnen. Nachdem die Angeklagte bewegen Kindermords eine zweijährige Zuchthausstrafe abgebüßt, wegen Diebstahls, bei welcher Gelegenheit sich ihre Mutter im Gefängniß erhängte, versuchter Gattenvergiftung und Brandstiftung, die acht Menschenleben forderte, in Untersuchung gestanden, steht sie jetzt wegen wiederholter Brandstiftung (ihr gehörte das vor einem Jahr niedergebrannte Gesellschaftshaus an), Betrugs, Meineids und Wechselfälschung vor den Schranken. Ihr leiblicher Sohn wurde vor einigen Wochen wegen versuchter Vergiftung einer jüdischen Hochzeits=Gesellschaft zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt und ihre an einen Juwelier verheirathete Tochter starb vor 14 Tagen eines plötzlichen Todes, in Folge dessen sich ihr Mann mit Blausäure tödtete. Die Angeklagte hat ein Depositum von 70,000 Thaler gestellt. Ein neuer Beweis, wie wenig Geld glücklich macht.


Englische Werber.

England hat, wie bekannt keine Konskription. Jeder Soldat ist demzufolge Freiwilliger, obgleich diese Freiwilligkeit insofern eine bedingte genannt werden muß, als der Mann nur mit äußerstem Widerstreben und nachdem er in allen andern Versuchen, es im Leben zu etwas zu bringen, Schiffbruch gelitten, endlich nothgedrungen den Schilling der Königin ergriff. Damit verbrennt er die Brücke hinter sich. Die vorurtheilsvolle Gesellschaft, selbst die Kreise der niedern Klassen schließen sich gegen

[ => Original lesen: 1863 Nr. 21 Seite 7]

ihn ab, weil er in ihnen aufgehört hat, im Vollgenusse der persönlichen Freiheit zu sein. Das englische Publikum, von dem neun unter zehn Kaufleute, Händler, Fabrikanten und Kleinkrämer sind, glaubt mit dem Gelde, das es zum Armeebudget einsteuert, den Soldaten, der sich für die Ehre oder den Vortheil seines handeltreibenden Vaterlandes todtschießen läßt, mitbezahlt zu haben, hält ihn sich aber sonst zehn Schritt vom Leibe. Ob nun auch nur Werbesoldaten oder Miethlinge - eine Thatsache steht fest: diese in die Uniform geflüchteten schlagen sich ganz vortrefflich. Die Kriege in Indien und in China haben das bewiesen. Dies ist umsomehr hervorzuheben, da eine Aussicht auf Avancement kaum vorhanden; wenigstens geht sie nicht weiter als bis zum Sergeanten. Schon die Fähnrichsstelle muß bezahlt werden; und von da aufwärts hat jeder Rang seine Taxe, die hoch in die Tausenden geht. Wer ausscheidet, pflegt die Officiersstelle an seinen allerdings geprüften und bestätigten Nachfolger auszuverkaufen, wie der Ausdruck heißt; ein Geschäft, das durch geriebene Agenten eingeleitet und erledigt wird. Aber der Unbemittelte trägt nicht, wie Napoleons Grenadiere, einen Marschallsstab im Tornister. Ein Avancement wie das Havelocks, der den Engländern Ostindien gerettet, als Gemeiner den Dienst begonnen, jahrelang Subaltern geblieben und dann erst durch die Noth des Augenblicks die Leiter aufwärts gehoben wurde - ist eine Rarität und konnte auch nur in einem Koloniallande, so und so viele Tausend Meilen vom börsenstolzen, in Vorurtheilen verknöcherten Mutterlande sich ereignen. Die Werbetrommel ist es, welche die englische Garde und die Linie in Vollzahl erhält, und sie geht um im ganzen Lande, in England, Schottland und Irland, von den fischerbewohnten Kaps der Hebriden bis zu der südlichsten Spitze Cornwalls, wo die zähen finsterblickenden Abkömmlinge eines frühern Strandräubervolkes wohnen. Wo immer ein Wirthshaus auf offener Heide oder auf den Kartoffelfeldern Irlands, wo immer englischer Gin und irischer Whisky geschenkt wird, da ist der Werber nicht weit, sei es in Uniform oder der leichtern Täuschung wegen im Civilanzuge. Denn der Rausch und die List sind erfolgreichsten Helfer der werbenden Sergeanten, der das Geld in der Tasche klingen läßt, immer freihält, ein unerschöpflicher Anekdotenjäger ist, den Müttern den Hof macht, der Braut den Schatzliebsten als den goldbestickten Kapitain der Zukunft vormacht, zehn Eide schwört, die nie gehalten werden, und so viel hundert angenehme Lügen zu erzählen weiß. Das Leben ist ein Tanz, der Soldatendienst eine Polonaise. Toast auf Toast, Brüderschaft auf Brüderschaft. Hurrah! der Schilling fällt leise in die Hand, und der Vogel ist gefangen. Der Sergeant hat seine Tantieme verdient. Und am nächsten Morgen erwacht Tom oder Jack mit großem Kopfweh und schwerem Herzen und starrt erstaunt auf die flatternde Bänderkokarde in roth, blau und weiß, die ihm während des Trinkens an die Mütze gesteckt worden. Er hat keine Guineen, um sich jetzt noch loszuhandeln. Dann geht es zum Doktor, der die Muskeln und Glieder prüft, dann zum Fahneneide und eine Woche später zu Schiffe, um in West= oder Ostindien die Fieberstationen durchzumachen. Unweit des Parlamentsgebäudes in London, wo die Kasernen der Garde nicht weit sind, wimmelt es von Werbesergeanten und Bierhäusern. Erstere sind kenntlich an den roth=weiß=blauen Bändeln, die von der Mütze flattern, an dem Rohrstock, dem Zeichen ihrer Würde, da Militairpersonen, wenn nicht in unmittelbarem Dienst, keine Waffe öffentlich tragen dürfen; am meisten aber spricht ihr behäbiges Wesen, das rosige Gesicht, die pfiffige Vertraulichkeit, mit welchem sie jedem, der nicht seine Kleider trägt, aber grade Beine hat, auf die Achsel klopfen und auf die Werbeplakate weisen, die überall die kleinen schiefen Häuser zieren. Auf dem Lande, wo zwar Markt gehalten wird, aber fast nie getanzt wird - der englische Bauer ist selten fröhlich in solcher Weise - ist das Bild noch farbenreicher. Trommel und Pfeife spielt die nationalen Melodien, Bier fließt mit erhabener Freigebigkeit, der Platz sieht aus wie ein Jahrmarkt. Alte, Junge, Weiber und Kinder, Gruppen angeheiterter Bauersleute, hie und da die gefährlichen bunten Bänder an den Mützen der Werber und der Geworbenen, der Sergeant immer rührig hier und da, spaßend, lachend, prahlend, aber in weiteren Kreisen herum blasse angstvolle Gesichter von Müttern, Schwester, Bräuten. "Es ist so ewig weit nach Australien, West= und Ostindien oder China!" Wäre es für das eigene Land, neun unter zehn würden nicht klagen und fürchten! Es ist der Sergeant, der hier einen Burschen erspäht, welcher just mit seinem Treulieb einen Wortwechsel gehabt und schwört, er wolle ihr das Schlimmste zum Trotz thun, und ehe sich die erste Hitze abgekühlt, ist der Schilling in seiner Hand und die Kokarde an seiner Mütze und sein "Treulieb" bleibt daheim, vielleicht auf Nimmerwiedersehen. Es ist der Sergeant, welcher Frau Kathy ihren betrunkenen Ehemann mit "Wort und That" bearbeiten sieht. Sie hatten sich immer rasch versöhnt, die beiden. Aber heute ist Tom tückisch und fühlt sich geschmeichelt, daß der Sergeant auf seine Gesundheit trinkt, der liebenswürdige Sergeant, der freigebige Sergeant! Armer Tom! Unter dem Wendekreis wirst du mit Wehmuth an den "Esel" als einen verlorenen Liebesnamen und an die Faust der Kathy zurückdenken, die dann vielleicht im Armenhause die langen Jahre abwartet, weil sie versäumt hat, zur rechten Zeit Dich in gesetzlicher Weise als ihren Erhalter zurückzufordern. Und Du hast nie geglaubt, wie bald der Herr Sergeant Dich einen "geleimten Vogel" nennen würde. - Es ist der Herr Sergeant, er und kein Anderer, der am Fenster von Mutter Morri's Hütte steht und horcht, wie die alte Mutter drinnen dem geliebten, aber sehr liederlichen Sohn eine thränenvolle Strafpredigt hält. Der aber denkt an seine Kleider und Putz mehr als an Dich. Und er geht aus der Thür, und der Sergeant triff ihn "zufällig" und fragt ihn spöttisch, ob er zeitlebens am Schürzenbande der Mutter gehen lernen wolle? Und er denkt ganz wie der Sergeant und trinkt sich "unabhängig" und ist Soldat über Nacht. Es hilft ihm nichts, daß er nach 24 Stunden davonläuft und zur Mutter kehrt, die ihn unter das Heu versteckt. Der Sergeant kommt mit drei Grenadieren am andern Morgen, findet ihn aus, legt ihm Handschellen an und er wird der Peitsche überliefert. Und dann Lebewohl für viele, viele Jahre! Und kehrt er einst heim, vielleicht wegen Krankheit entlassen, da findet er Alles still im alten Hause, und er geht nach London und wandert, wie viele Kameraden, in zerrissener Uniform, bettelnd durch die Straßen. Er hat nie die Beute von fern gesehen, die der Sergeant ihm von den Chinesen und den Radschahs versprochen. Das letzte Glas Branntwein, das er trinkt, bezahlt er dem Wirth mit seiner Medaille oder seinem Orden, den dieser, das Gesetz mißachtend, irgendwo zu verwerthen weiß. Noch vor wenigen Monaten fiel es einem Obersten auf, daß so viele Soldaten seines Regiments ohne ihre Orden auf der Parade erschienen. Das Räthsel wurde bald gelöst, und einige zwanzig Bierwirthe wurden genöthigt, die "Pfänder" wieder herausgegeben. Dies ist eine Thatsache, wie gesagt, vom neuesten Datum; ebenso wie das hundertfache Desertiren eine andere Thatsache ist. Indessen Britannien ist eine Insel, und unter hundert werden neunundneunzig bald wieder eingebracht. Dies sind die Umstände welche eine so tiefe Kluft zwischen dem Militair= und Civilstande, die Officiere ausgenommen, in England hervorgerufen. Der Engländer glaubte zwar Wellington aufs Wort, wenn er sagte: Gebt mir 10,000 satte Engländer, 10,000 halbhungrige Schotten und 10,000 halbtrunkene Irländer, und ich will der Welt die Spitze bieten, - aber der Engländer sieht auf seinem friedlichen Grund und Boden den Vaterlandsvertheidiger lieber durch seine Abwesenheit glänzen.


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