[ => Original lesen: 1839 Nr. 47 Seite 1] Auf Allerhöchsten Befehl wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Herr Oberförster Dankwarth hieselbst, zum dritten Mitgliede der provisorischen Forst=Justiz=Behörde ernannt und bestellet worden.
Schönberg den 15. November 1839.
Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.
(L. S.) A. v. Drenkhahn. Karsten. Reinhold.
Vorladungen.
Der, am 23. v. M. zu Boitin=Resdorf kinderlos verstorbene Dreiviertel Hüfner Hans Oldörp hat, so viel bisjetzt bekannt ist, seine beiden Schwestern Liese verwittwete Retelsdorf und Ann Trin verehelichte Oldörp als seine alleinige Intestaterbinnen nachgelassen. Zur gehörigen Ermittelung dieser Erbschafts=Verhältnisse, insonderheit zum Zweck der Vererbung der Baustelle in gesetzlicher Art, werden nun alle diejenigen die gleiche oder bessere Erbrechte als die beiden Oldörpschen Schwestern an deren brüderlichen Nachlaß zu haben vermeinen, peremtorisch hiermittelst geladen, in dem
auf den 17. December d. J.
Morgens 11 Uhr vor hiesigem Gerichte anberahmten Termine, solche Ansprüche anzugeben und sofort zu bescheinigen, im Ausbleibungsfalle aber zu gewärtigen, daß die beiden Oldörpschen Schwestern als die alleinigen Erbinnen ihres verstorbenen Bruders angenommen und spätere Erinnerungen gegen deren Dispositionen über diese Nachlaßmasse, als unstatthaft zurückgewiesen werden sollen.
Decretum Schönberg den 4. November 1839.
|
Justiz=Amt der Landvogtei des Für= |
(L. S.) |
stenthums Ratzeburg. |
|
|
Karsten. |
Reinhold. |
Extract.
Nach einem in die Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blätter eingerückten Proclama sind die Creditoren des wail. Körner hieselbst, mit Ausnahme der Stadtpfandbuchgläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen, auf
den 24. Decbr. d. J. Morgens 11 Uhr
sub praejudicio pro omni, geladen.
Rehna den 8ten October 1838.
Bürgermeister und Rath.
[ => Original lesen: 1839 Nr. 47 Seite 2]Extract.
Nach einem in den mecklenburg=schwerinischen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclam ist über das Vermögen des hiesigen Handelsmannes Philipp Baruch Cohen der Concurs erkannt, und sub praejudiciis congruentibus, ein Termin
1) zur Anmeldung sämmtlicher Forderungen,
2) zur Production der Originalien .
3) zum Versuche einer gütlichen Hinlegung dieses Debitwesens, eventualiter aber auch
4) zur Prioritätsdeduction, so wie
5) zur Bestellung eines Güterpflegers
auf den 21. December d. J. Morgs. 10 Uhr,
angesetzt.
Rehna den 30. Septbr. 1839.
Großherzogliches Stadt=Gericht.
Es haben die Kinder und Erben des weiland Hauswirths Johann Claus Duve zu Basthorst, als: die Anna Catharina Maria Duve verehelichte Stamer zu Caßeburg, die unverehelichte Anna Margaretha Duve zu Basthorst und Johann Heinrich Duve daselbst; ferner die Ehefrau des Anbauers Hans Claus Lenkersdorf zu Rothenbeck, Catharina Maria geb. Duve und der Müller Carl Christian Pogge zu Barum in väterlicher Gewalt seiner minderjährigen mit seiner verstorbenen Ehefrau Ilsabe geb. Duve erzeugten Kinder; minder nicht der Halbhüfner Jochim Hinrich Reimers zu Witzhave, so wie endlich die Wittwe Anna Margaretha Elisabeth Hamester geb. Duve zu Basthorst, allhier angezeigt und auch einigermaßen bescheiniget, daß ein von weiland Franz Philipp Duve zu Basthorst, laut darüber ausgestellter Obligation de 25. April 1799 bey Ritter= und Landschaft des Herzogthums Lauenburg zu 4 proCent Zinsen belegtes Capital von 666 32 N 2/3. z. v. so wie ein von diesem Capital originirender, mittelst, auf den Namen des weiland Franz Philipp Duve Wittwe, jetzt verehelichte Hamester zu Basthorst lautenden Agnitions= und Versicherungs=Scheins gedachter Ritter= und Landschaft d. d. den 22. Aug, 1821 capitalisirter Retardatzinsen=Rückstand von 66 32 N 2/3. z. v. resp. durch Erbgang und Uebertragung inter vivos ihr Eigenthum geworden sey und haben dabei dieselben, um zum vollständigen Beweise ihres Eigenthums jener Capitale zu gelangen, unter Production der bezeichneten Verschreibungen um Erlassung eines Sachdienlichen Proclama gebeten. Wenn nun dieser Bitte statt gegeben ist, so werden auf Antrag der Eingangsgenannten Individuen Alle und jede welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an die vorbezeichneten Capitale von resp. 666 32 N 2/3. z. v. und 66 32 N 2/3. z. v. so wie die darüber ausgestellten Verschreibungen zu haben vermeinen, hierdurch edictaliter verabladet, solche Ansprüche in dem dazu auf Sonnabend den 28. December 1839 Vormittags 11 Uhr vor dem Gerichte Basthorst in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii, Landsyndicus Walter zu Ratzeburg angesetzten Termine anzumelden und zu bescheinigen, unter dem angedroheten, mit Ablauf des Termins sofort eintretenden Nachtheile, daß sie sonst für immer damit ausgeschlossen seyn und die bezeichneten Obligationen, den genannten Prätendenten zu ihrem alleinigen Eigenthume zugesprochen werden sollen.
Decretum im Gräflich von Holsteinschen Gerichte Basthorst, den 2. Novbr. 1839.
Zur Anmeldung und Rechtfertigung aller und jeder Ansprüche an den Nachlaß des ohne Leibes=Erben verstorbenen Hauswirthes Hans Friedrich Eggers zu Neuenhagen ist ein peremtorischer Liquidations=Termin auf
den 21sten Januar 1840
angesetzt, wozu alle Berechtigte bei Strafe des Verlustes ihrer Ansprüche hiedurch vorgeladen werden.
Grevismühlen im Patrim, Gericht Wieschendorf den 2. Novbr. 1839.
Vermischte Anzeigen.
Bekanntmachung.
Da der Weg - die sogenannte Schlauentrift - bis an den Chausseeplan gebessert wird, so ist bis Ende dieses Monats dieser mit Fuhrwerk nicht zu passiren.
Schönberg den 13. November 1839.
Am Ratzeburger Vieh=Markttage, den 30. October, ist eine schwarzbunte zweijährige Starke zwischen eine Kuhheerde gekommen, wovon der Eigenthümer bisher nicht zu ermitteln gewesen. Es wird daher derjenige, dem diese Starke entlaufen, ersucht, solche nach gehöriger Legitimation und nach Erstattung der Insertionsgebühren und Futterkosten, baldigst von dem Hofe zu Schlagsdorf abzuholen.
[ => Original lesen: 1839 Nr. 47 Seite 3]Die diesjährige Übersicht der im hiesigen Fürstenthum vorgekommenen Geburts= und Sterbe=Fälle hat vollständiger gegeben werden können, wie bisher, weil die Lücke, durch die Angaben aus den Mummendorfer Kirchen=Büchern ausgefüllt werden konnte, was der gütigen Bereitwilligkeit des jetzigen Herrn Pastors Wolf zu danken ist. Hoffentlich werden durch Mitwirkung der Herren Prediger diese Übersichten von Zeit zu Zeit vervollkommnet werden, was nicht unwichtig ist, um sowol die Vermehrung der Einwohnerzahl durch den, Überschuß der Gebornen über die Verstorbenen kennen zu lernen, als auch die sittliche Veredlung der Menschen wahrzunehmen. Denn wenn gleich auch dießmahl weit mehr Menschen geboren als gestorben sind, so ist doch unerfreulich, daß das alte Verhältniß der ehelichen Geburten zu den unehelichen wenig besser geworden ist, wie denn auch die, im Gefolge der Unsittlichkeit jeder Art, leider befindliche, gar vielfältig besprochene Unmäßigkeit im Brantweintrinken, auch bei uns heimisch geblieben ist. In vielen Ländern hat man durch Vereinigungen gleichgesinnter Männer, solchem Unheil begegnen wollen. Das ist hier noch nicht geschehen, wie es denn mit solchen Vereinen auch mancherlei Schwierigkeiten hat. Aber auch ohne solche förmliche Vereine müßte der gute Zweck bei uns doch erreicht werden können, wenn jeder Hausvater sich redlich bemühete, mit gutem Beispiele seinen Kindern und Hausgenossen voran zu gehen und auf Sittlichkeit und Zucht strenge hielte. Was gutes Beispiel wirkt, sollte doch so ganz unbekannt nicht seyn und die größte Ehre müßte dem redlichen Manne die Anerkennung seiner Genossen gewähren, durch Fleiß und gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten sich stets vortheilhaft abzuzeichnen, wie dagegen die unzweideutigen Äußerungen der Verachtung, den unordentlichen Wüstling zur ernsten Selbstprüfung und Besserung bestimmen müssen. Wer treu seiner Pflicht als Hausvater und als Unterthan des Fürsten, der ihn schützt, stets eingedenk ist und sie mit allen Kräften zu erfüllen strebt, der ist auch gewiß ein guter Mensch, der nicht bloß sein eigenes, sondern auch seiner Mitmenschen bleibendes Glück begründet, und der damit am unzweideutigsten zu erkennen giebt, daß sein ganzes Leben Gebet ist. - Wer wollte nicht wünschen, eines solchen Ruhmes vor Gott und Menschen werth zu seyn? Das sei denn unser Aller Vornehmen, indem wir auf die folgende Tafel einen Blick werfen und mit solchen Erinnerungen seht diese Geburts= und Sterbe=Liste recht oft
[ => Original lesen: 1839 Nr. 47 Seite 4]an, geliebte Landesleute! Ihr kennt mich und wißt, daß ich es herzlich gut mit Euch meine.
Schönberg den 18. November 1839.
Karsten.
In dem Jahre vom 1. October 1838-39 sind im Fürstenthume Ratzeburg |
|
geboren |
gestorben |
|
copulirt. |
|
|
in den Gemeinden |
Kinder. |
darunter uneheliche. |
Personen. |
confirmirt. |
Paar. |
Communicanten. |
1) Camin (Dodow) |
8 |
1 |
8 |
5 |
2 |
143 |
2) Carlow |
73 |
10 |
32 |
36 |
8 |
1190 |
3) Demern |
25 |
6 |
15 |
19 |
3 |
558 |
4) Dom=Kirche |
12 |
- |
7 |
17 |
2 |
251 |
5) Herrnburg |
64 |
4 |
37 |
33 |
6 |
1824 |
6) Lübsee (5 hiesige Ortschaft.) |
22 |
3 |
15 |
9 |
4 |
668 |
7) Mummendorf (3 Dörfer) |
3 |
- |
2 |
1 |
1 |
- |
8) Mustin (Lankow) |
3 |
- |
1 |
1 |
- |
63 |
9) Nusse (Vogtei Mannhagen) |
24 |
1 |
11 |
21 |
5 |
541 |
10) Rehna (Falkenhagen) |
5 |
- |
4 |
2 |
- |
- |
11) Selmsdorf |
58 |
4 |
28 |
34 |
10 |
1616 |
12) Schlagsdorf |
82 |
8 |
47 |
50 |
19 |
1373 |
13) Schönberg |
119 |
17 |
83 |
75 |
28 |
2323 |
14) Sterley (Horst) |
11 |
4 |
2 |
7 |
1 |
50 |
15) Ziethen |
40 |
4 |
18 |
18 |
8 |
370 |
|
549 |
62 |
310 |
328 |
97 |
10971 |
Getraide=Preise in Lübeck |
vom 19. November. |
|
|
 |
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner |
|
130 |
|
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner |
|
85 |
|
Petersburger |
|
88 |
|
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner |
|
76 |
|
Hafer, Mecklenburger und Holsteiner |
|
60 |
|
Erbsen, Brecherbsen |
|
80 |
|
Futtererbsen |
|
- |
|
Wicken |
|
- |
|
Buchweitzen |
|
48 |
|
Winter=Rapsaat |
die Tonne |
15 |
 |
Sommer=Rapsaat |
|
- |
|
Schlagleinsaat |
|
11 |
|
Gedruckt und verlegt von L. Bicker.
|