No. 46
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 15. Juni
1875
fünfundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1875 Nr. 46 Seite 1]

Politische Rundschau.

Mecklenburg. Die am 8. Juni in Schwerin eröffneten kommissarisch=deputatischen Verhandlungen zwischen Regierungskommissarien und ständischen Deputirten wegen Ablösung der Stolgebühren sind schon am Donnerstag voriger Woche resultatlos geschlossen worden. Bekanntlich hatten die Regierungen bei dem Landtag den Antrag gestellt, die Gebühren für Copulation und Proclamation, deren Betrag der Oberkirchenrath nach zwanzigjährigem Durchschnitt hatte ermitteln lassen, abzulösen, und die Ablösungssumme aus den franz. Kriegsentschädigungsgeldern zu entnehmen. Die Stände dagegen sprachen sich für eine allgemeine Ablösung der geistlichen Gebühren aus; und diesen Standpunkt haben, wie verlautet, die Deputirten der Landschaft auch bei den kommissarisch=deputatischen Verhandlungen festgehalten, während die ritterschaftlichen Deputirten sich dem Standpunkt der Regierung und der Kirchenbehörde genähert hatten. Wie es heißt, soll eine weitere Ermittelung des Gebührenbetrages in den einzelnen Parochieen veranlaßt werden. - Jedenfalls ist die hier vorliegende Frage eine überaus wichtige und schwierige. Uns scheint noch immer der von ritterschaftlicher Seite im Landtage gemachte Vorschlag der richtigere zu sein, von einer Ablösung der Stolgebühren überall abzusehen, und nur in den Fällen, wo etwa die kirchliche Trauung nicht nachgesucht würde, einen Ersatz der ausfallenden Gebühren aus den Zinsen eines zu diesem Zweck anzulegenden Kapitals eintreten zu lassen.
Unsern Lesern wird nicht unbekannt sein, daß sich schon vor längerer Zeit in Rostock unter Leitung des bekannten rostocker Professors Dr. Baumgarten ein s. g. Protestantenverein gebildet, der es sich zur hauptsächlichen Aufgabe gemacht zu haben scheint, das Kirchenregiment auf alle nur irgend mögliche Weise anzugreifen und die Landeskirche zu verwirren. Wie anderswo so ist auch hier dieser Protestantenverein durchaus nicht wählerisch in den Mitteln, seinen Zweck zu erreichen, und er sucht auch hier nicht nur seinen Unglauben zu verhüllen in christlich klingenden Redensarten, sondern er spekulirt vornehmlich auf die Leichtgläubigkeit der unkundigen Menge und nimmt sogar zu offenbar bewußten Unwahrheiten seine Zuflucht, wie es z. B. in dem vor einiger Zeit von demselben ausgesandten Flugblatt, dem andere folgen sollen, in unverschämtester Weise geschehen ist. Wir sehen ab von den banalen Phrasen, in denen das Flugblatt sich gefällt, wenn es von dem "Joche" redet, welches "alle freiheitliche Entwicklung des kirchlichen Lebens hindert und so jeder wahren Religion, jeder wahren Sittlichkeit den Untergang droht," oder wenn es die Landesgemeinden von Kirchenregiment und Geistlichkeit "verlassen" nennt und das Kirchenregiment als ein "hierarchisches" bezeichnet, welches "unsere Gemeinden noch heute als unmündig behandelt!" Solche Kampfesweise des Protestantenvereins ist schon allzu bekannt, als daß sie uns verwundern könnte. Aber unerhört ist es jedenfalls, wenn der Protestantenverein sich mit seiner Lüge gar an den Landesherrn wagt und behauptet, derselbe hätte schon längst eine Landessynode verheißen, ohne bisher sein Wort zu halten! Dem gegenüber zeigt ein Erlaß des Schweriner Oberkirchenraths, daß allerdings in den Jahren 1848 und 1849 synodale Einrichtungen in Aussicht genommen waren, daß in Folge dessen in landesherrlichen Erlassen von solchen die Rede gewesen ist, und daß besonders unter dem 14. Dec. 1848 die Kirchenkommission zur Herbeiführung einer Landessynode angewiesen wurde; aber "verheißen" haben diese Erlasse solche nie und Niemandem! Auch nicht einmal von der Kirchenbehörde ist seitdem die Ausführung jenes Mandats abhängig gewesen, denn jedermann weiß, daß in Folge des Freienwalder Schiedsspruchs die alte landständische Verfassung wieder eingeführt wurde, nach welcher auch in kirchlichen Dingen vor allem die Stände mitzureden haben, sodaß eine Synodalordnung glücklicherweise zur Unmöglichkeit wurde - wir sagen glücklicherweise, denn die neuen liberalen Synodal=Ordnungen sind ein auf fremdem Boden erwachsenes, aus der reformirten Kirche hervorgegangenes und in der Union gepflegtes Gewächs, das in unsere evangelisch=lutherische Kirche nicht hineinpaßt. Jedenfalls aber konnten wohl den rostocker Herren Protestatenvereinlern jene allbekannten Thatsachen nicht unbekannt sein, und darum sagten wir, daß dieselben sich einer bewußten Unwahrheit schuldig gemacht haben. Was übrigens die "christlichen" aber hohlen inhaltlosen Redensarten des Protestantenvereins betrifft, so erinnern wir nur daran, daß einst Judas seinen Heiland sogar geküßt hat, um - Ihn zu verrathen!
Interressant ist daneben die Nachricht, daß sich gerade in Rostock die Katholiken kirchlich niederlassen und daß ihnen von den katholischen Studenten Deutschlands dort Kirchengebäude erbaut werden! Für jeden denkenden Menschen ist es nicht schwer zu sehen, daß der Protestantenverein gar vieles mit dem römischen Jesuitismus gemein hat und gemein haben muß, denn "Gegensätze berühren sich," und bekanntlich ist der Jesuitismus die nach rechts ins Extrem gehende Richtung der römischen Kirche, während der Protestantenverein die am weitsten nach links gehende Richtung des reformirten Protestantismus bezeichnet. Der Herr wird seine Kirche bewahren, daß sie nicht in ähnlicher Weise von den Ideen des Protestantenvereins durchdrungen und verwüstet werde, wie es dem römischen Jesuitismus gelungen ist, die katholische Kirche völlig zu durchdringen.
Deutschland. Wie die "Provinzial=Correspondenz" meldet, wird Se. Majestät der Kaiser noch bis Ende Juni zum Kurgebrauch in Ems bleiben und dann nach einem kurzem Aufenthalt in Koblenz, wo derselbe mit der Kaiserin zusammentrifft, noch auf einige Tage die Badeorte Wiesbaden und Homburg besuchen; in der zweiten Woche des Juli soll die Badereise nach Gastein über Nürnberg und Regensburg angetreten werden.
Die "Köln. Ztg." erfährt daß der Reichskanzler Fürst v. Bismarck durch K. Verordnung vom 4. Juni einen nachgesuchten Urlaub auf unbestimmte Zeit erhalten habe. Die Staatsminister Camphausen, v. Bülow und Delbrück sind mit der Vertretung des Reichskanzlers und Ministerpräsidenten be=

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traut. Doch habe sich der Kaiser vorbehalten, in besonderen Fällen auch während des Urlaubes sich des Rathes des Fürsten zu bedienen.
Die Nachricht von der Aufhebung des Preßbüreaus wird dahin zu berichtigen sein, daß es bisher ein eigentliches "Preßbüreau", wenigstens unter diesem Namen, im Reichskanzleramt gar nicht gab. Vielmehr war und bleibt der Herr L. R. Aegidi mit der Aufgabe betraut, dem Reichskanzler über alle Erscheinungen der Tagesliteratur wie der gesammten politischen und historischen Publikationen in Büchern und Broschüren Bericht zu erstatten. Dagegen ist allerdings, wie versichert wird, jede Verbindung des auswärtigen Amtes mit der Presse vollständig abgebrochen und soll namentlich auf jedes Raisonnement über auswärtige Fragen verzichtet werden; nur positive Nachrichten, Personalien und nothwendige Berichtigungen können hinfort zur Veröffentlichung gelangen. Die Sache selbst also, abgesehen von dem Namen, bleibt ziemlich dieselbe. - Dagegen wird die auch in unsere Zeitung übergegangene Nachricht von einer bevorstehenden Verwendung des Bundesrathsausschusses für auswärtige Angelegenheiten die großes Aufsehen erregt hat, jetzt durchaus dementirt. Ob dieselbe wirklich so ganz aus der Luft gegriffen war, muß die Zeit lehren.
Viel machte dieser Tage die Reichsbank von sich reden. Bekanntlich war die Zeichnung der Antheilscheine zur Reichsbank auf den 4. und 5. Juni festgesetzt; doch folgen nicht nur schon am 1. d. M. Zeichnungen angenommen, sondern auch schon am selben Tage Antheilscheine an der Börse mit 146 gehandelt und als bereits voll eingezahlt verkauft worden sein, obgleich nur 30 Prozent zu hinterlegen waren. Das würde einen Profit von 16 Prozent auf 20 Millionen ergeben! Die Subskription ist dann am 4. d. um 10 Uhr eröffnet und schon um 1 Uhr geschlossen worden, nachdem schon vorher eine Ueberzeichnung um das fünfzehn= bis zwanzigfache geschehen war. Die berliner "Staatsbürger=Zeitung", Fortschrittsorgan, dem wir diese Notizen entnehmen, schreibt wörtlich: "Ein dreisteres, an die schlimmsten Zeiten unsers Gründungsschwindels erinnerndes Spiel ist wohl selten mit dem größeren Publikum gespielt worden, als das . . . . . bei der Zeichnung der Antheilscheine zur Reichsbank geübte . . . . . Man hat im Handumdrehen ein Institut, das dem deutschen Volke zu Gute kommen sollte, zu einem jüdischen Schacherkram gemacht, dem gegenüber das Wort "Deutsche Reichsbank" als ein Hohn erscheint." - Sobald die Urtheile über diese Sache sich geklärt haben werden, kommen wir darauf zurück.
Wie aus Baiern berichtet wird, soll im Bundesrath die Wiederaufhebung des Verbots der Pferdeausfuhr angeregt werden.
Auf Antrag des Reichskanzlers hat der Bundesrath sich damit einverstanden erklärt, daß mit Oesterreich=Ungarn eine Uebereinkunft zum gegenseitigen Markenschutz abgeschlossen werde.
Die "Post" meldet, daß der deutsche Botschafter im Auftrage des Reichskanzlers den Grafen Andrassy den Dank des deutschen Reiches bei dem englischen "Vermittelungsversuche" ausgesprochen habe.
Von der Nordseeküste kommen wiederholte und immer dringender werdende Klagen über die Belästigungen und Uebergriffe, welche unsere deutschen Fischer von englischen Fischern zu erleiden haben. Letztere erscheinen zahlreich auf deutschen Fischergründen und schmälern nicht nur unsern Fischern den Ertrag, sondern gehen auch zu Thätlichkeiten über, zerreißen muthwillig die deutschen Netze, verjagen die Fische und verhöhnen noch obendrein unsere Fischer! Hoffentlich hat das deutsche Reich noch Mittel, solche englischen Roheiten zu züchtigen.
Das Zivilstandsgesetz macht schon selbst in Preußen viele Kopfschmerzen. Einmal seufzen die Standesbeamten nach Möglichkeit unter der ihnen aufgelegten Last, und andererseits sollen sich dieselben vielfach als unzuverlässig erwiesen haben, sodaß man schon von einer Aenderung des Gesetzes spricht und Absicht vorhanden sein soll, die Eheschließungen den Gerichten zu überweisen! Man scheint vergessen zu haben, daß das Gesetz gar nicht mehr preußisches sondern Reichsgesetz ist!
Heute und morgen kommt der Prozeß Arnim vor dem Berliner Kammergericht zur Verhandlung. Wie es scheint, hat sich seither die durch den Prozeß hervorgerufene politische Aufregung gelegt und einer ruhigeren und mehr sachgemäßen Beurtheilung der Angelegenheit Platz gemacht. Von drei hervorragenden juristischen Autoritäten verschiedener Länder, nämlich von dem Rektor der Universität Wien, Professor Wahlberg, von dem Professor Marsal in Straßburg und von dem Advokaten Rolin Jacquemyn in Gent, bekannt als Herausgeber der sehr angesehenen "Revue de droit international" sind Rechtsgutachten abgegeben worden, die dem Grafen Arnim durchaus günstig sind und die von dem Professor v. Holtzendorff nebst seinem eigenen Votum in dieser Angelegenheit kürzlich herausgegeben sind.
Großbritannien. Nach im Parlament abgegebenen amtlichen Erklärungen ist durch eine Masern=Epidemie der größte Theil der Bewohner der Fidschi=Inseln ums Leben gekommen!
Der Sultan von Zanzibar, Seyid Burgasch, ist in London angekommen und feierlich empfangen worden.


Anzeigen.

Auf der Großherzogl. Feldziegelei bei Schönberg steht noch ein großer Vorrath Drainsröhren Nr. 2 und 3a (1 1/2 und 2 zöllig) zu verkaufen, und wollen Kaufliebhaber sich auf der Amtsregistratur melden.
Die Verkaufspreise betragen

für Nr. 2 21 Mk. incl. Zählgeld
für Nr. 3a 30 Mk. incl. Zählgeld.
Schönberg den 7. Juni 1875.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


Antragsmäßig soll über die zu Kl. Siemz belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Matthias Hundt daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Donnerstage den 15. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 26. April 1875.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)                                             A. Dufft.


Erbschafts= und Gläubiger=Aufruf.

Auf Antrag des Kaufmanns Stapelfeldt in Ratzeburg als gerichtlich bestellten Curators für die Hinterlassenschaft der verstorbenen Eheleute Hester in Ratzeburg, werden Alle und Jede, welche an den Nachlaß des bereits vor Jahren verstorbenen Maurergesellen Johann Andreas Christian Hester in Ratzeburg und seiner am 1. März d. J. ebendaselbst verstorbenen Wittwe Anna Dorothea Sophie geb. Kauffmann, erbrechtliche oder anderweitige Ansprüche irgend welcher Art zu haben vermeinen, geladen, dieselben zur Vermeidung der Ausschließung in dem auf den 7. Juli 1875, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termin vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden und sofort zu bescheinigen. Dabei wird nachrichtlich bemerkt, wie die Erbfolge in den Nachlaß des genannten Ehemanns Hester sich nach dem Inhalt eines von demselben unterm 2.

[ => Original lesen: 1875 Nr. 46 Seite 3]

Juli 1840 errichteten Testaments regeln wird, mittelst welches er seine Brüder:

den Schuhmacheramtsmeister Christian Hester in Oldenburg und den Schuhmachermeister Carl Hester in Ratzeburg event. deren Kinder, sowie seine Schwestern: die ledige Sophie Hester in Ratzeburg und die verehelichte Drechsler Marie Gärtner geb. Hester in Schönberg event. deren Kinder zu Erben eingesetzt hat.
Die Ehefrau Hester ist ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben.
Auswärtige haben am Gerichtsort Bevollmächtigte zu bestellen, widrigenfalls für sie Bevollmächtigte vom Gericht werden bestellt werden.
Ratzeburg, den 13. März 1875.

Königlich Herzogliches Amtsgericht.
Sachau.
(H.0765b.)                                             Bodmer.


Gerichtl. Bekanntmachung.

Der Zwangsverkauf des Anbauergeweses des Hökers Timm in Salem findet nicht statt.
Ratzeburg, den 10. Juni 1875.

Königlich Herzogliches Amtsgericht.
Sachau.
(H. 01346 b.)                                             Bodmer.


Am Dienstag den 22 Juni c., Morgens von 9 Uhr an, soll auf dem Forsthof zu Schlagbrügge in öffentlicher Auction gegen gleich baare Zahlung verkauft werden:

Manns=Kleidungsstücke, Leinen und Bettzeug, Mobilien, Haus=, Küchen= und Ackergeräthe, 4 Kühe, ein Rest buchen Kluftholz und was sich sonst noch vorfindet.
Schlagsdorf den 12. Juni 1875.

Krüger.     


Auctions=Anzeige.

Wegen Wegzuges des Tuchmachermeisters Herrn Rud. Günther hieselbst sollen am Montag den 21. dieses Monats, von 9 Uhr Morgens an, vor seinem Hause an der Gletzower=Straße nachfolgende Gegenstände:

2 Sophas, 2 Commoden, 2 Kleider= und andere Schränke, Tische, Stühle, 1 Schatulle, Spiegel, Betten und Bettstellen, Leinenzeug, Wanduhren, 2 große kupferne resp. messingene Kessel, diverse Tuchmachergeräthschaften, mehrere große Kübel, 3 Schiebkarren, Haus= und Küchengeräth, 1 Partie Dung, Holz und Torf und was sich sonst noch findet,
öffentlich meistbietend gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden, wozu ich Kauflustige hiemit einlade.
Rehna den 12. Juni 1875

Bruse, Stadtsecretair.     


Auctions=Anzeige.

Am Sonnabend den 26. d. Mts., Vormittags von 10 Uhr an, sollen im Hause des Hauswirths Hans Jochim Holst hieselbst in öffentlicher Auction gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden:

2 Laden, 30 Bolzen heeden Leinen, Tischzeug, gute Frauen=Kleidungsstücke aller Art und was sich sonst vorfindet.
Carlow den 13. Juni 1875.

Struck, Landreiter.     


Am Montag den 21. d. M., Morgens 9 Uhr, sollen bei Deutsch öffentlich meistbietend verkauft werden:

Mobilen aller Art, ein Kleider= und ein Eckschrank, Tische, Stühle, Bettstellen, allerlei Haus= und Küchengeräth, Kübel, Tonnen, eine Badewanne, alte Bretter und etwas Brennholz.
Dassow im Juni 1875.


Auctions=Anzeige.

Am Montag den 21. d. M., Vormittags 9 Uhr, sollen im Hause der Gastwirthin Boye hieselbst öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden:

1 Farbemühle, 1 Schuhmacher=Werktisch nebst Stuhl, einige Stiefel= und Einwalkblöcke, Leisten, Weitungen, Hammer, Zange und sonstige Schuhmachergeräthschaften.
Schönberg den 14. Juni 1875.

Staack,
Kammer=Executor.


Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Commission macht hiermit auf die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam:

1) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militairdienste darf gesetzlich nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar desjenigen Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20ste Lebensjahr vollendet wird.
2) Die Meldung hat schriftlich bei derjenigen Prüfungs=Commission für einjährig Freiwillige zu geschehen, in deren Bezirk der die Berechtigung Nachsuchende nach § 20 der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 gestellungspflichtig ist.
3) Der Meldung sind beizufügen:
a. ein Geburts=Zeugniß (Taufschein),
b. ein Einwilligungs=Attest des Vaters, beziehungsweise Vormundes,
c. ein Unbescholtenheits=Zeugniß, welchem für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehr=Anstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei=Obrigkeit auszustellen ist,
und in dem Falle, daß der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification durch Vorlegung von Schulzeugnissen geführt werden soll, außerdem:
d. ein den gesetzlichen Anforderungen nach § 154 der Militair=Ersatz=Instruction entsprechendes Zeugniß.
4) Die Prüfungen der Aspiranten zum einjährig freiwilligen Militairdienste werden in jedem Jahre in den Monaten März und September abgehalten.
Bei der unterzeichneten Commission finden die Prüfungen regelmäßig in der ersten Hälfte des März und in der zweiten Hälfte des September statt, und werden bei jenen die bis zum 1. Februar, bei diesen die bis zum 15. August eingegangenen Meldungen berücksichtigt. In den Fällen, wo die Aspiranten genügende Schulzeugnisse vorlegen, werden die eingehenden Gesuche nach wie vor auch auch außerhalb jener Prüfungs=Termine erledigt werden. Den betreffenden jungen Leuten kann aber, da nicht stets eine sofortige Erledigung der Gesuche thunlich ist, nur empfohlen werden, ihre Meldungen nicht bis zu einem Zeitpunkte hinauszuschieben, wo sich für sie an eine schleunige Erlangung des Berechtigungsscheins ein Interesse knüpft.
Die unterzeichnete Commission macht ferner darauf aufmerksam,
daß zur Meldung allemal ein ganzer Bogen in gewöhnlichem Schreibpapierformat zu verwenden und in dem Falle, daß der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification nicht durch die Vorlegung von Schulzeugnissen geführt wird, der Meldung ein selbstverfaßtr, eigenhändig geschriebener Lebenslauf beizufügen ist, sowie
daß die Atteste, auf Grund deren ein Berechtigungsschein ertheilt wird, in der Regel bei den Acten verbleiben müssen, und daß hiervon eine Ausnahme nur bei den nicht ausdrücklich behufs der Meldung zum einjährig freiwilligen Militärdienst ausgestellten Schulzeugnissen gemacht werden kann, wenn mit dem Original zugleich eine Abschrift vorgelegt worden ist.
Wegen der stempel= und gebührenfreien Ausfertigung der erforderlichen Atteste werden die Aspiranten auf den § 35 des Reichs=Militair=Gesetzes vom 2. Mai 1874 hingewiesen.
Schwerin, den 2. Juni 1875.

Großherzogliche Prüfungs=Commission für einjährig Freiwillige.
Das Militair=Mitglied: Baron Stenglin.
Das Civil=Mitglied: Dippe.


[ => Original lesen: 1875 Nr. 46 Seite 4]

Hals= und Brustkranke sollten im Sommer

mindestens einige Zeit in eine gegen Nord= und Ost=Wind geschützte, gemüthliche Gegend ziehen und neben Ruhe und Luft noch Milch und eine nahrhafte Kost genießen. Jeder schnelle Wechsel zwischen warmer und kalter Luft, sowie das Einathmen der kalten Morgen= und Abendluft ist ihnen schädlich, dagegen eine reine, warme Waldluft besonders vortheilhaft. Die Wohnung, namentlich das Schlafzimmer sei sonnig, trocken und gut gelüftet. Als ein sehr wichtiges diätetisches Linderungsmittel ist der L. W. Egers'sche Fenchelhonig zu empfehlen und gewiß von großem Nutzen. Nur wolle man sich vor den zahlreichen, auf die Täuschung des Publikums spekulirenden Nachpfuschungen desselben hüten und sorgfältig, um nicht betrogen zu werden, darauf achten, daß der L. W. Egers'sche Fenchelhonig. Seit dem Jahre 1861 erfunden und während dieses fünfzehnjährigen Zeitraumes in stets gleicher Güte fabricirt von L. W. Egers in Breslau, nur dann echt ist, wenn jede Flasche dessen Siegel, Facsimile, sowie seine im Glase eingebrannte Firma trägt. Die Fabrik=Niederlage ist bekanntlich bei

Buchbinder C. Sievers in Schönberg.


Hierdurch erlaube ich mir meinen verehrten Freunden und Bekannten die ergebenste Mittheilung zu machen, daß ich am heutigen Tage das Geschäft der Frau Wwe. Mette hieselbst käuflich übernommen habe und bitte das der Frau Wwe. Mette geschenkte Wohlwollen auch auf mich zu übertragen.
Für gute Waare und reelle Bedienung wird stets Sorge getragen.
Herrnburg, den 3. Juni 1875.

Joachim Kleinfeldt.     


Engl. Regenröcke empfiehlt zu den billigsten Preisen Heinrich Creutzfeldt.

Schönberg 1875.


Die Maschinen-Niederlage  von  E. Stiller
in Lübeck
empfiehlt sich mit

1875 Omnium Royal-Mähmaschinen,
Samuelson Grasmähmaschinen,
Kirby combinirte Getreide- und Grasmäh-Maschinen,
fertig aufgestellt, sowie mit
Stahl=Pferderechen, Dresch- und Häcksel-Maschinen.


Mit einer neuen Sendung

Talmas und Jacquetts

empfiehlt sich

Heinrich Creutzfeldt.
Schönberg 1875.
NB. Vorjährige Jacquetts verkaufe, um damit zu räumen, zu und unter Einkaufspreisen.


Pferdelecksteine empfiehlt F. Heitmann in Schönberg.


Lager von
Stein. Trögen,
Stein. Kuhkrippen,
Stein. Schleifsteintrögen,
Stein. Thorpfosten,
Stein. Trittstufen,
Stein. Fenstersohlbänken,
Stein. geschl. Platten u. s w.

bei F. Heitmann in Schönberg.


J. Hillefeld,
Commissions=Lager
von
gewebten Strümpfen - Prima Qualität -, sowie Leinen, Taschentücher, Tischzeug, Damast-Servietten, Handtücher, federdichte rosa Lustre und Köper, Neglige Stoffe, Reps, Strickgarn etc. etc. zu mässigen aber festen Preisen.
(Zahlung contante)
Lübeck, Ob. Alfstrasse No. 54, 1. Treppe hoch.


Nachdem ich meine Krämerei aufgegeben habe, fordere ich alle Diejenigen hiermit auf, welche noch Forderungen an mich zu machen haben, dieselben binnen 4 Wochen bei mir anzumelden.
Binnen gleicher Frist wollen auch Alle, die mir noch schuldig sind, ihre Schuld an mich berichtigen.
Herrnburg den 5. Juni 1875.

Krämerwittwe Mette.     


Mähmaschine

Deutsche, englische und amerikanische Mähmaschinen (jeder Construction), sowie Heuwender und Pferdeharken sind zu beziehen durch
(H.01241b.)

Ludw. Warncke, Mölln i. L.


Am Montag und Dienstag den 21. und 22. Juni wird bei mir ein

Scheibenschießen

nach Gewinnen stattfinden, wozu ich um zahlreiche Theilnahme freundlichst bitte.
Auf einen Satz von 3 Schüssen, der 1 Mark kostet, fällt nur ein Gewinn. Büchsen und Schießbedarf wird von mir gehalten.

Grevsmühl,
Gastwirth in Zarnevenz.


Ein Quantum reiner Buchenasche ist preiswürdig zu verkaufen. Näheres in der Expedition der Anzeigen zu Schönberg.


Alle diejenigen, die noch Forderungen an den Nachlaß unseres verstorbenen Vaters, des Stellmachermeisters H. Badstein, haben, wollen sich innerhalb 14 Tagen bei uns melden. Ebenso wollen diejenigen, die demselben noch Schulden, ihre Schuld binnen gleicher Frist berichtigen.
Schönberg, den 14. Juni 1876.


Allen Denen, die meiner lieben Frau das Geleite zur Ruhestätte gegeben, meinen herzlichsten Dank.
Schönberg, den 14. Juni 1875.

H. Oldenburg.     


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen17 M 30Pfennig  bis 18 M 30Pfennig.
Roggen15 M -Pfennig  bis 15 M 90Pfennig.
Gerste14 M 75Pfennig  bis 15 M 30Pfennig.
Hafer17 M -Pfennig  bis 17 M 75Pfennig.
Erbsen16 M -Pfennig  bis 19 M -Pfennig.
Wicken- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Buchwaizen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rappsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Winter=Rübsen- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.
Schlagleinsaat- M -Pfennig  bis - M -Pfennig.


Hiezu Off.Anzeiger Nr. 16 und eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1875 Nr. 46 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 46 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 15. Juni 1875.


Balthasar Scharfenberg,
oder
Ein mecklenb. Dorf vor zweihundert Jahren.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1875 Nr. 46 Seite 6]

Balthasar Scharfenberg,
oder
Ein mecklenb. Dorf vor zweihundert Jahren.
[Fortsetzung.]


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