No. 7
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 22. Januar
1875
fünfundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1875 Nr. 7 Seite 1]

Die nachstehende Bekanntmachung:

Vom 1. Januar 1875 treten unter Aufhebung der früheren Bestimmungen wegen der Deckpreise etc. der Großherzoglichen Landbeschäler auf der Station Schönberg die nachfolgenden Allerhöchst genehmigten Sätze in Kraft:
1. an Deckgeld zahlen sämmtliche Pferdezüchter ohne Unterschied
für den Hengst I. Classe 15 Mark,
für den Hengst II. Classe 10 Mark,
2. an Stallgeld haben an den Gestütsdiener zu entrichten:
a. die kleinen Züchter, (Freischulzen, Bauern, Erbpächter, Büdner, Zeitpächter ähnlicher Betriebe auf dem platten Lande, Ackerbürger aus den Städten, Fuhrleute, Holländer, Müller, Ziegler, Schmiede, Krüger, Küster und Schulmeister, Amtsunterbediente, Unterförster, Holzwärter, Amtsreiter und Torfmeister) 1 Mark 50 Pfennige und
b. alle übrigen Pferdezüchter 3 Mark. Eine Erhöhung des Sprunggeldes für einzelne Hengste bleibt vorbehalten.
Neustrelitz, den 23. November 1874.

Großherzogliches Marstall=Amt.
D. von Bülow.

wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Schönberg, den 15. Januar 1875.

Großherzoglich Mecklenburgisches Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.          F. von Dewitz.


- Dem Gesetze über den deutschen Landsturm steht noch die 3. Lesung im Reichstag bevor, in welcher es voraussichtlich im Ganzen angenommen werden wird. Der Entwurf lag vor der 2. Lesung einer Commission vor, welche ihn vorsichtig und gründlich umgestaltet hat und dieser umgearbeitete Entwurf lag der 2. Lesung zu Grunde. Die Paragraphen wurden einzeln vorgenommen, angegriffen und vertheidigt und schließlich mit einer einzigen Aenderung angenommen. Die Hauptgegner waren die Ultramontanen, deren Sprecher der bekannte Graf Ballestrem war; der Referent der Commission war Graf Bethusy=Huc von der freiconf. Partei, und der Commissar der Bundesregierungen der General v. Voigt=Rhetz, der mit großer Sachkenntniß, Schlagfertigkeit und Ruhe sprach und u. a. die Versicherung gab, der neuorganisirte Landsturm werde dem deutschen Volke keinen Groschen mehr Kosten machen als seither.
Gegen dasselbe sind außerordentlich viele Petitionen eingelaufen; besonders aus den nichtpreußischen und den katholischen Gebietstheilen des Reiches. Diese Petitionen gehen alle von der falschen Voraussetzung aus, als ob die Vorlage der Reichsregierung die Verpflichtung des Volkes vermehre. Dies ist aber in keiner Weise der Fall. Der Landsturm besteht auch ohne den neuen Entwurf vollkommen zu Recht, und zwar theils auf Grund der älteren preußischen Verordnungen von 1813 bis 1815, theils auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1867. Dieses Gesetz führt aus, daß die bewaffnete Macht aus dem Heer und dem Landsturm besteht, daß der Landsturm alle Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahr umfaßt welche weder dem Heer noch der Marine angehören, und daß derselbe auf Befehl des Bundesfeldherrn zusammen tritt, wenn ein feindlicher Einfall das Bundesgebiet bedroht und überzieht (§ 2, 3, 16 des Gesetzes vom 9. November 1867). Auch das Militärgesetz vom Frühjahr 1874 stellt den Landsturm als einen Theil der Wehrkraft der Nation hin und sagt von ihm, daß seine Organisation vom Kaiser bestimmt wird, während die Dienstverhältnisse der Wehrpflichtigen durch das Gesetz geregelt werden sollen. Faßt man dieses alles zusammen, so ist es kaum begreiflich, wie der vorgelegte Entwurf in verschiedenen Theilen Deutschlands eine so große Aufregung hervorrufen und im Auslande für so bedeutungsvoll angesehen werden konnte. Der neue Entwurf vermehrt die Kriegsmacht des Reiches durchaus nicht. Die Stärke unseres Heeres wird dadurch um kein einziges Bataillon, ja um keinen einzigen Soldaten vergrößert. Auch erhöht das Gesetz in keiner Weise die heute schon bestehenden Pflichten derjenigen Personen, welche zum Landsturm gehören. Vor wie nach gilt die Bestimmung, daß der Landsturm nur dann aufgeboten werden darf, wenn ein feindlicher Einfall Theile des Reichsgebiets überzieht oder bedroht und daß vorher, also während der Friedenszeit die Landsturmpflichtigen keiner jener Vorschriften unterworfen werden dürfen, welche auf Landwehr Bezug haben. Während also die Landwehr unter Kontrolle steht, mindestens ein Mal jährlich im Bataillonsbezirk versammelt werden muß, an den Uebungen herangezogen wird und während dieser Einberufungszeit auch im Frieden den Militärstrafgesetzen und der Disciplinarordnung unterliegt, haben alle diese Bestimmungen für den Landsturm keine Geltung. Dieser tritt überhaupt erst dann in's Dasein, wenn ein schwerer Krieg auf dem Vaterlande liegt und alle anderen Mittel zur Abwehr des Feindes erschöpft sind.
- Der deutsche Reichstag hat 6 Millionen Mark zum Ankauf der Fürstlich Radziwill'schen Häuser und Grundstücke in der Wilhelms= und Kö=

[ => Original lesen: 1875 Nr. 7 Seite 2]

nigsgrätzer=Straße in Berlin bewilligt. Sie sind gleichsam auf Vorrath gekauft, weil sie äußerst wohlgelegen und augenblicklich aus erster Hand zu haben sind, während sie später leicht doppelt= oder dreimalsoviel kosten könnten. An praktischer Verwendung, sei es für den Reichskanzler sei es für den Reichstag, wird es nicht fehlen, nur der Reichsgerichtshof soll nicht hinein kommen, wenigstens haben viele Abgeordnete zum Voraus dagegen protestirt, weil sie diesen Gerichtshof nicht in Berlin sehen möchten.
- Mac Mahon muß ein sorgloser Mann sein. Sorglos war er, als die Schlacht bei Wörth ihren Anfang nahm. Er saß ruhig beim Frühstück und meinte, seine Franzosen würden auch ohne ihn die Schlacht gewinnen. Sorglos zeigt er sich auch jetzt wieder, obgleich er nicht weiß, zu wem er sich halten und welcher Partei er vertrauen darf. Dabei hat er es gründlich mit den Parisern verdorben. Als er in diesen Tagen ein großes Ballfest von 6000 Personen im Palast Elysee gab, vergönnte er nur den fürstlichen Personen den Silbersaal zu betreten, die übrigen mußten sich begnügen, wo sie ein Plätzchen fande, solche Absonderung hat Napoleon nie gelitten. Die Bonapartisten setzen alle Mittel in Bewegung, die Armee schwierig zu machen und die Generale auf ihre Seite zu bringen. Sie sähen es heute lieber, als morgen, wenn der Aufstand losbräche.
- Muß ein französisches Bataillon 4 oder 6 Compagnien haben, um die Deutschen zu schlagen? Die französischen Generale streiten darüber und auch die Herren der National=Versammlung, die sich die Entscheidung vorbehalten haben. General Saußier sprach darüber auf der Rednerbühne und hätte die Sache vielleicht entschieden, wenn er nicht gleich im Anfang stecken geblieben wäre, er fand den Faden nicht wieder und mußte abtreten, aber der gesandte Präsident Buffet machte seine Niederlage zu einem Sieg. Die Versammlung wird begreifen, rief er, daß die Rednerbühne den ehrenwerthen General in größere Unruhe versetzt als das Schlachtfeld! - Das verfing, die ganze Versammlung rief Bravo und Viele zerdrückten fast dem Steckengebliebenen die Hand.
- Rouher, einst der Vicekaiser und jetzt der Führer der Bonapartisten, ist unter die Propheten gegangen. Seine Prophezeihung lautet: Es wird Mac Mahon in Frankreich wie Serrano in Spanien ergehen: in längstens zwei Monaten wird er vor einer überraschenden vollendeten Thatsache stehen. - Die verworrenen und verfahrenen französischen Zustände sind allerdings außerordentlich zu einer Ueberraschung angethan.
- Auf dem Markt zu Cöslin hat man in diesen Tagen das Pfund Rindfleisch zu 3 Sgr., Kalbfleisch 1 Sgr. 6 Pf., Hammelfleisch 1 Sgr. 9 Pf. verkauft.
- Man will wissen, daß das in Papieren, angelegte Vermögen des Kurfürsten von Hessen 4-5 Mill. Thaler betrage und daß die Tage, an denen er die Coupons mit scharfer Scheere schnitt, sehr helle Tage waren. Dazu kommen die Summen von 4-5 englischen Lebensversicherungsanstalten, bei welchen sich der Kurfürst mit je 50,000 Pfd. Sterling versichert hatte, und das bis jetzt unter Sequester liegende Vermögen. Seine 14 schönen Isabellen hat er dem Kaiser von Oesterreich geschenkt. 8 davon haben den Leichenwagen in Cassel gezogen
- Dementirt d. h. als unbegründet bezeichnet werden zwei Gerüchte 1) daß die Kaiserin Augusta Papiere des Grafen Arnim in Verwahrung habe 2) daß Preußen mit dem Kronprinzen von Hannover über die Erfolge in Braunschweig verhandle.
- Der Feldmarschall Prinz Friedrich Carl ist beim Einsteigen in den Wagen ausgeglitten und hat sich am Bein so verletzt, daß er für einige Zeit das Zimmer hüten muß.
- In der Schweiz ist bereits die dritte Ehe zwischen einem altkatholischen Geistlichen und einer Tochter aus vornehmem Stande vollzogen worden. Die Trauung vollzog ein protestantischer Geistlicher.
- Drei Kinder des Kronprinzen liegen in Berlin an den Masern nieder.
- Bald wird es nicht mehr heißen: Glück und Glas, wie bald bricht das! Denn wenn auch das Glück noch zerbrechlich ist, so giebt es doch bereits hartes, unzerbrechliches Glas. Der Erfinder ist ein Franzose und heißt de la Bastie. Das harte Glas zerbricht nicht, und wenn man ein 100=Gramm=Gewicht aus 5 Meter Höhe auf dasselbe wirft, und verbrannt nicht, wenn man es in einen Glühofen thut. Man kann hartes Glas an die Wand an die Decke oder auf den Fußboden mit voller Gewalt werfen, es bekommt keinem Sprung, noch zerbricht es. Das Verfahren zur Herstellung des erhärteten Glases soll ein sehr einfaches billiges und ungefährliches sein. Man hat bereits Spiegel, Fenstergläser, Lampencylinder, Schüsseln, Teller, Tassen, Kochgeschirre etc. von hartem Glas. Der Erfinder hat bereits ein Patent von England und Amerika und will nun eins vom Deutschen Reich. Am 15. Jan. Soll es bei einer Generalversammlung in Berlin zur Entscheidung kommen.
- In Königsberg hat sich der lebendesmüde Hauptmann Lauterbach auf die Schienen geworfen und den Kopf von der Locomotive abfahren lassen.
- Viele Berliner Wahrsagerinnen reisen auf ihr Geschäft und haben goldene Kunden; das Berliner Putzgeschäft ist aber das beste.


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über das zu Schönberg vor der Sabowerstraßr sub Nr. 45a belegene Wohnhaus c. p. des Schuhmachermeisters J. Schmalfeldt hieselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Dienstag, den 26. Januar 1875, Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Schönberg, den 7. November 1874.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     


Holz=Auction.
Mittwoch den 27. d. Mts.

sollen im Strohkircher Holze, Vitenser Forste, meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden:

Eichen Bau= und Nutzholz=Drümme, darunter starke und langschäftige,
buchen Drümme,
buchen Klafterholz,
buchen Zweigholz.
Die Auction beginnt Morgens 9 Uhr und wollen Käufer sich im Hau einfinden.
Vitense, den 19. Januar 1875.

L. Wiegandt.     


Zu Ostern d. J. werden wiederum neue Zöglinge in das Großherzogliche Schullehrer=Seminar hieselbst aufgenommen werden. Doch kann dieses Mal ausnahmsweise die Zahl der in das Internat der Anstalt Aufzunehmenden nur eine beschränkte sein, da eine größere Zahl von Internatsstellen voraussichtlich erst zu Michaelis d. J. vakant werden wird. Es wird daher auch solchen Aspiranten, die nicht in das Internat aufgenommen werden können, aber durch die Aufnahmeprüfung ihre Befähigung zur Theilnahme am Seminarunterricht nachgewiesen haben, die Erlaubniß dazu gegeben werden, falls sie gewillt und in der Lage sind, sich bis zu ihrer Aufnahme ins Internat Wohnung und Kost im Orte unter den gewöhnlichen, ihnen alsdann bekannt zu gebenden Bedingungen zu verschaffen. Ohne Unterschied aber haben sich die durch die Prüfung Auszuwählenden vor Beginn des Seminarcurses durch Beibringung eines von ihnen selbst, wie von den Vätern resp. Vormündern unterschriebenen, von den Ortsobrigkeiten zu beglaubigenden Reverses zum Landesherrlichen Dienst auf zehn Jahre zu verpflichten.
Die Aufnahmeprüfung wird am Donnerstag den 25. Februar, von Morgens 8 Uhr an, die durch Regierungsverfügung vom 17. Februar 1872 (Off. Anz. Nr. 8 dess. J.) vorgeschriebene ärztliche Untersuchung wird Tags zuvor stattfinden, und haben die Aspiranten sich dieserhalb bis zum 24. Februar Mittags im Seminar vorzustellen. Bei der Aufnahme werden diejenigen jungen Leute, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, oder im laufenden Kalenderjahre noch zurücklegen, in erster Linie berücksichtigt werden.
Die Meldung, welche bis zum 17. Februar einzureichen ist, geschieht durch Einsendung eines von dem Seminar=Aspiranten selbst geschriebenen Lebenslaufes an den Unterzeichneten, worin namentlich über den Gang der Vorbildung, den bisherigen Aufenthalt und die etwaige Dienststellung berichtet wird. Diejenigen Aspiranten, welche öffentliche Schulen in Städten besucht haben, haben ein Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Schule beizufügen. Außerdem ist von einem jeden beizubringen: ein Taufschein, ein von dem betreffenden Prediger auszustellendes Zeugniß über sittliche Befähigung und untadelhafte Führung und eine vom Vater oder Vormunde vollzogene, von der Ortsobrigkeit beglaubigte Bescheinigung über das Vorhandensein der erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung des Eintrittsgeldes von M 16,50 und des Pensionsgeldes von jährl. M 75 auf 3 Jahre.
Mirow, den 16. Januar 1875.

Beckström,
Seminardirector.


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[ => Original lesen: 1875 Nr. 7 Seite 3][Seitenwechsel vorher]

Bekanntmachung.

Die Hebung einer Armensteuer zum vollen Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigen des Schönberger Armendistricts hiermit aufgefordert, ihre Beiträge fördersamst an die resp. Armenvorsteher einzuzahlen.
Schönberg, den 11. Januar 1875.

Die Armenbehörde.


Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt

Während des Antoniitermines vom 17. bis 24. Januar d. J. ist die Anstalt an jedem Wochentage vom 8 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Das Directorium.     


Kampfgenossen=Verein
1879/71
Am Freitag den 29. Januar d. J.

findet im Saale der Frau Wittwe Köster ein

BALL

statt, wozu wir alle Freunde und Kameraden hierdurch ergebenst einladen.

Anfang Abends 7 Uhr.

Nichtmitglieder können gegen ein Entree von 2 Reichsmark eingeführt werden.

Das Ball=Comite.     


Für mein Kurzwaaren=Geschäft suche ich zu Ostern d. J. einen Lehrling unter günstigen Bedingungen.

(H. c. 0108 b.)     

H. Gättens in Lübeck.


Neue böhmische Tafelpflaumen Pfd. 40 Pf., neue Cathr. Pflaumen Pfd. 60 Pf. u. 75 Pf.
empfiehlt                                        Aug. Spehr.


Ich suche zu Ostern d. J. einen mit guten Zeugnissen versehenen

Pferdeknecht.

Lohn pro Jahr 240 Mark.
Ratzeburg.

A. Glamann.
Mühlenbesitzer.


Die Kaiserl Königl.
Hof-Chocoladen-Fabrik
von Gebrüder Stollwerk

in Köln übergab den Verkauf ihrer vorzüglichen Fabrikate in Schönberg Herrn J. L. Petersen, in Dassow Herrn Kaufmann Sterly, in Herrnburg Frau Wwe. Mette, in Schlagsdorf Herrn H. Siebenmark, in Selmsdorf Herrn P. Buschow.


Ein ordentlicher Knabe, der Lust hat Maler zu werden, kann zu Ostern in die Lehre treten bei

Theodor Rütz,
Maler.


Am Donnerstag v. W. ist eine gestrickte grüne und schwarze Reisedecke auf dem Wege zwischen Schönberg und Zarnewenz verloren worden. Der Finder wird gebeten, dieselbe in der Exped. d. Bl. gegen eine Belohnung abzugeben.


Der Haarschwund.

Aerztlicher Rathgeber bei allen Krankheiten der Haare, sowie der Kopfhaut, ca. 130 Seiten Text versende auf Franco-Verlangen gratis und franco.

(H 34.     

Edm. Bühlingen.
Gohlis-Leipzig.     Villa Bühlingen.


Gesucht wird zu Ostern ein Knabe in die Stellmacherlehre von W. Badstein, Stellmachermeister.


Zwei bis drei Knaben

welche zu Ostern die hiesige Schule besuchen sollen, finden in einer bürgerlichen Familie freundliche Aufnahme. Zu erfragen in der Exped. d. Bl.


Am Donnerstag den 28. Januar feiern die Webermeister Westphal'schen Eheleute, die an diesem Tage vor 50 Jahren in der Kirche zu Schönberg getraut wurden, ihren goldenen Hochzeitstag. Für Begüterte sei darauf hingewiesen, dem Jubelpaar diesen Tag zu einem frohen Festtage zu machen.


Wichtig für Alle!
Als untrüglicher Beweis
sende ich Kranken und Leidenden auf portofreies Verlangen unentgeltlich und franco den Gratis=Auszug meiner großen Brochüre (29. Auflage):
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Naturheilkraft.
Derselbe bietet: Tausendfach bewährte Hülfe u. Heilung bei allen Krankheiten, selbst in d. schwierigst. Fällen (auch bei Geschlechtsleiden).
Gustav German in Braunschweig.
Gratis!


Ein Mädchen,

das gut milchen kann, wird auch zu Ostern gesucht, gutes Zeugniß erforderlich. Lohn 135 Mark.
Ratzeburg.

A. Glamann.
Mühlenbesitzer.


Apfelwein, erste Qualität, einzeln 3 1/2 Sgr., 10 Fl. 1 Thlr., in Fässern à Liter 4 Sgr.excl.
Apfelwein, zweite Qualität, einzeln 3 Sgr., 12 Fl. 1 Thlr., pro Liter 3 Sgr., exclusive Flaschen und Gebinde, empfiehlt Berlin J. W. Wolf's Weinhandlung, Grüner Weg 89.


Hülfesuchenden & Kranken senden wir unentgeltlich und franco die Schrift: Sichere und gründliche Heilung aller Krankheiten auf naturgemäßen Wege. 20. Auflage.

H. Mundschwitz & C. Niebäcker.
Buchdruckerei in Braunschweig.


[ => Original lesen: 1875 Nr. 7 Seite 4]

Vom 20. October v. J. bis heute sind nachstehende Schäden bei unsrer Gesellschaft angemeldet:

1) Vom Schmied Dräger=Petersberg 1 Kuh 135 Mark.
2) Vom Hauswirth Arndt=Gr. Siemz 1 Pferd 750 Mark.
3) Vom Hauswirth Boye=Zarnevenz 1 Kuh 105 Mark.
4) Vom Müller Wieschendorf Wwe. hier 1 Kuh 135 Mark.
5) Vom Hauswirth Tews=Bechelsdorf 1 Pferd 600 Mark.
6) Vom Hauswirth Voß=Wahlsdorf 1 Füllen 180 Mark.
7) Vom Schulzen Dräger=Lauen 1 Kuh 120 Mark.
8) Vom Bäcker Freitag hier 1 Kuh 135 Mark.
und werden unsere Mitglieder ersucht, zur Deckung dieser Schäden einen Beitrag von 50 Pfennigen pro 100 Mark Versicherungssumme am Montag den 25 d. Mts., Morgens 10 Uhr, im Boye'schen Gasthause hieselbst einzuzahlen.
Schönberg, den 16. Januar 1875.

Direction
der Viehversicherungs-Gesellschaft im Fürstenthum Ratzeburg.
L. Vock.        Wilh. Heincke.


Warner & Bierstedt,
Leinenhandlung, Lübeck, Klingberg 924.
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Bioplastisches Theater
in Schönberg
im Saale der Frau Wittwe Köster. Heute Freitag den 22., Sonnabend den 23. und Sonntag den 24. Januar:
Große außerordentliche
Vorstellungen
der weltberühmten
Gymnastiker=, Acrobaten=Ballet= und Pantomimen=Gesellschaft
unter Direction des Mr. A. Deicke
aus dem Tivoli=Theater zu Lübeck.

Da durch die schlechte Witterung bei meinen bis jetzt gegebenen Vorstellungen die geehrten Herrschaften gehindert, mich ich in meinen Vorstellungen zu besuchen, so habe ich mich nur auf Wunsch der geehrten Herrschaften entschlossen, noch drei Vorstellungen zu geben.

Jeden Tag neues Programm.
Kassenöffnung 7 Uhr.           Anfang 8 Uhr.
A. Daike, Direktor.


Verloren:

Am Sonntag Abend von der Siemzer=Straße nach Gastwirth Köster ein Pelzkragen. Der ehrliche Finder wird gebeten, denselben gegen eine Belohnung abzugeben bei

L. Creutzfeldt, Glasermeister.

Schönberg, den 18. Januar 1875.


Geschälte weiße Koch=Erbsen à Pfd. 32 Pf. empfiehlt Aug. Spehr.


Am Donnerstag, den 28. Januar, wird bei mir ein
BALL

stattfinden, wozu ich alle meine Freunde und Gönner hierdurch freundlichst einlade und um zahlreichen Besuch bitte.

Gastwirth H. Tretow
in Demern.


Kirchliche Nachrichten.

Geboren: D. 6. Januar dem Schneidermeister Eckmann hieselbst eine Tochter. - D. 6. Dem Käthner Retelsdorf zu Raddingsdorf ein Sohn. - D. 13. dem Arbm. Lüth vor Schönberg eine Tochter. - D. 14. dem Kaufmann Brüggmann hieselbst eine Tochter. - D. 15. dem Arbm. Höpcke vor Schönberg ein Sohn.

Gestorben: D. 10. Januar Elisabet Soltmann, geb. Schulz, Arbeitsm-=Wittwe hieselbst, angebl. 84 J. 4 M. alt. - D. 18. Friederike Wilhelmine Luise Schwartz hieselbst, Gastwirthstochter aus Mölln, 29. J. 2 M. alt.

Sonntag, den 24. Januar.
Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Nachmittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Fischer.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. pr. 500 Gr.14 - 15 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.22 - 35 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.10 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 500 Gr.14 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Eier 3 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln pr. 10 Lit.8 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.48 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans2 - 3 Mark.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen17- 18Mark 40 Pfennig
Roggen15 - 16Mark - Pfennig
Gerste15 1/2 - 16Mark 50 Pfennig
Hafer19 - 19 Mark 50 Pfennig
Erbsen17 - 19Mark 25 Pfennig
Wicken - Mark - Pfennig
Buchweizen15 - 15Mark 75 Pfennig
Winter=Raps - Mark-Pfennig
Winter=Rübs. - Mark-Pfennig
Schlagleins.21 - 22Mark20 Pfennig


(Hiezu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1875 Nr. 7 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 7 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 22. Januar 1875.


Die Hundertpfundnote.
Erzählung von Guido Weiß.

[ => Original lesen: 1875 Nr. 7 Seite 6]

Die Hundertpfundnote.
Erzählung von Guido Weiß.
[Fortsetzung.]


- Auf den Weihnachtstisch für 80 tüchtige Schullehrer und 20 fleißige Lehrerinnen aus allen 8 Kreisen seines Landes hat der König von Bayern ganz heimlich 10,000 Gulden gelegt, so daß jeder Empfänger 100 Gulden als einmalige Gratification bekam. Da gabs viele fröhliche Gesichter und glückliche Herzen.
- Etwas von der Notenschrift. Die Kunst, die Töne mit Punkten auf den fünf Notenlinien zu bezeichnen, sowie die Schlüssel zur Musik, hat Guido Aretin, ein Benediktiner=Abt aus Arrezzo (das alte Aventinum in Toskana am Fuß der Apeninen), 1022 erfunden. Die ältesten gedruckten Noten, in Holztafeln geschnitten, wodurch die Höhe und Tiefe der Töne und deren Zeitdauer bestimmt wird, soll aus dem Jahre 1473 stammen. Jedenfalls liegen uns von dem Kuratgeistlichen Peter Schäffer aus Gernsheim Versuche vom Jahre 1490 vor. Im Alterthum sollen sich die Hebräer, die Griechen und Römer der Buchstaben zur Bezeichnung der Noten bedient haben, eine Bezeichnung, die sich in der Volksschule des Mittelalters lange erhalten. In dieser Zeit wurden auch die Noten viereckig geschrieben und wegen ihrer Entstehung resp. wegen ihrer Größe Mönchs= oder Pfundnoten genannt. Schon Gregor der Große (590) hatte sich große Verdienste um die Musik und insbesondere um die Verbesserung der Tonschrift erworben.
- In dem Städtchen Deveczar ließ sich ein junger Arzt nieder und wurde sehr beliebt, am meisten liebte ihn die schöne Tochter des zweiten Arztes. Die jungen Leute waren bald einig und am 12. Januar sollte die Hochzeit sein. Alles war bereit, die Braut erwartete mit klopfendem Herzen den Bräutigam, er kam aber nicht. Man eilte in seine Wohnung - da saß er in einem Lehnstuhl, schwarz gekleidet, in der linken Hand ein Paar weiße Handschuhe, in der rechtem eine Photographie - eine Leiche. Er war gestorben an der Schwelle des Glücks. Das Bild, das er krampfhaft ans Herz gedrückt hielt, war das seiner Braut.
- Im Hospital Necker in Paris liegt der Capitän v. Senkeisen, ein 78jähriger Napoleons'scher Veteran. Er hat die Feldzüge in Deutschland und Spanien mitgemacht, unter den Bourbonen Algier erobert und viele Ehrenzeichen und Narben davongetragen. Da wurde er todtkrank - und was entdeckte der Arzt? - daß Herr v. Senkeisen eine Frau v. Senkeisen war oder ein Fräulein. Da nichts mehr zu läugnen war, so beichtete das Fräulein dem Arzte. Sie war eine Bayerin und Enkelin eines bayerischen Generals, der sie unter die Soldaten steckte und sie blieb auch nach seinem Tode dabei und wurde vollständig Franzose. 60 Jahre blieb ihr Geschlecht unentdeckt: so sehr können sich Frauen verstellen.


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