No. 94
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. Dezember
1874
vierundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1874 Nr. 94 Seite 1]

Bekanntmachung.

Zu den Kosten für die Beleuchtung des Amtsgebiets zu Schönberg haben die Bewohner des Amtsgebiets nach Maaßgabe des für die Stadt Schönberg bereits erlassenen Statuts beizutragen, und wird auf Verfügung Großherzogl. hoher Landesregierung dieses Statut in nachstehender Fassung für die Bewohner des Amtsgebiets hiedurch publicirt und in Kraft gesetzt.
Schönberg, den 9. November 1874.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.      H. Wohlfahrt.      F.v. Dewitz.      v. Arnim.

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Die auf die Bewohner des Amtsgebiets entfallenden Beiträge zu den Kosten der Beleuchtung des Amtsgebiets werden durch eine Beleuchtungssteuer und durch eine Hundesteuer nach Maaßgabe der nachstehenden Bestimmungen aufgebracht:

I. Die Beleuchtungssteuer.
§. 1.

In Grundlage der gegenwärtig hier bestehenden Armensteuer, welche nach der Verordnung vom 9. November 1808 resp. nach den Ausführungsverordnungen vom 7. September 1847 und 17. Januar 1855 bezahlt wird. Soll alljährlich um Michaelis, zuerst Michaelis 1874, eine Beleuchtungssteuer von den Bewohnern des Amtsgebiets erhoben werden, die an den Amtsverwalter zu entrichten ist.

§. 2.

Jeder Bewohner des Amtsgebiets, der zur Schönberger Armencasse zu zahlen verpflichtet ist, hat die Hälfte seines einmaligen Beitrags zur Armenkasse als Beleuchtungssteuer zu entrichten.

§. 3.

Diejenigen Bewohner des Amtsgebiets, deren einmaliger Armenkassenbeitrag 75 Pfennig nicht übersteigt, zahlen alljährlich nur eine Beleuchtungssteuer von 25 Pfennigen.

§. 4.

Sollte die Armensteuer in ihrer jetzigen Erhebungsweise geändert werden. So sind die auf dem Amtsgebiete neu Zuziehenden entweder durch die Landvogtei auf Grund der oben citirten Verordnungen zur Beleuchtungssteuer einzuschätzen, oder sollte in der Stadt Schönberg früher oder später eine sog. Einkommensteuer eingeführt werden, so wird die Beleuchtungssteuer nach diesem Steuer=Modus erhoben und bleibt späterer Feststellung vorbehalten.

II. Die Hundesteuer.
§. 1.

Jeder Bewohner des Amtsgebiets zu Schönberg, der Besitzer eines oder mehrerer Hunde ist, hat um Michaelis und zwar Michaelis 1874 zum ersten Male, an den Amtsverwalter eine Hundesteuer zu entrichten. Er zahlt für jeden steuerpflichtigen Hund 1,50 R.=Mk., worüber ihm zu seiner Legitimation eine Bescheinigung auszustellen ist.

§. 2.

Steuerfrei sind nur die Hunde, welche an der Kette liegen, sowie diejenigen, welche am 1. October jeden Jahres noch kein halbes Jahr alt sind, endlich je 1 Hund der Schlächter, Wächter und Hirten, sowie 2 Hunde des Pächters einer herrschaftlichen Jagd.

§. 3.

Wenn ein Hund in andern Besitz übergeht, so kann der frühere Besitzer die ihm ertheilte Legitimation dem neuen Besitzer mit übertragen, doch ist letzterer verpflichtet bei Vermeidung einer Strafe von 3 R.=Mk. hiervon binnen 3 Tagen der Landvogtei Anzeige zu machen unter Vorzeigung des betreffenden Legitimationspapiers; behält dagegen der frühere Besitzer dies Legitimationspapier zurück, so darf er dasselbe für einen später von ihm angeschafften Hund während des laufenden Steuerjahres verwenden. Dasselbe steht dem Besitzer eines versteuerten Hundes frei, wenn dieser im Laufe des Steuerjahres stirbt. Eine Rückgabe der erlegten Steuer findet nicht statt, wenn ein Hund stirbt oder abgeschafft wird.

§. 4.

Wer einen steuerpflichtigen Hund hält, ohne die Steuer entrichtet zu haben, wird mit einer Strafe von 6 R.=Mk. belegt und hat außerdem die Steuer nachbezahlen.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 94 Seite 2]

- Kaiser Wilhelm hat dem König Ludwig einen sehr anerkennenden Brief über die Tüchtigkeit der bayerischen Truppen geschrieben. Dieser Brief ist eine Folge des günstigen Berichts des Kronprinzen, welcher über das 2. bayerische Armeecorps im Herbst Musterung gehalten hat.
- Die Reichstags=Abgeordneten arbeiten so schnell, als ob sie's bezahlt bekämen; es gehört ein guter Athem dazu, um ihren großen und schwierigen Arbeiten und Verhandlungen zu folgen. Es geht Schlag auf Schlag, am 24. November haben sie bereits über die drei grundlegenden Gesetze deutscher Rechtseinheit zum erstenmal in öffentlicher Sitzung berathen. Diese drei Gesetze sind die Civilprozeßordnung; die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. Die Civilprozeßordnung nannte Lasker in seiner 2stündigen Rede ein Meisterwerk, an den beiden anderen hatte er viel auszusetzen, namentlich an dem Gerichtsverfassungsgesetz. Alle 3 Gesetze gehen an eine große Commission von Sachverständigen; aus der Annahme im Ganzen und Großen wird nichts werden.
- Unter den der Petitions=Commission des Reichstags vorliegenden zahlreichen Gesuchen machte sich das Entschädigungs=Gesuch eines Armeelieferanten bemerklich, welchem im letzten französischen Kriege von Franktireurs eine Hammelheerde in angeblichem Werthe von 90,000 Thlrn. weggenommen worden war, weil er, wie er behauptete, damit einen Weg eingeschlagen, den ihm die Militärbehörden als sicher bezeichnet hätten. Derselbe enthielt schon damals eine von den zunächst gelegenen Dörfern erhobene Contributionssumme von 22,000 Fr. als Entschädigung, war aber noch nicht zufrieden und wandte sich im vorigen Jahre an den Reichstag, worauf ihm, da die Sache dem Reichskanzler zur Berücksichtigung empfohlen wurde, weitere 15000 Fr. zufielen. Noch immer nicht zufrieden, erneute er auch beim jetzigen Reichstage seine Entschädigungsansprüche, und erst jetzt kam es zur Sprache und wurde sogar actenmäßig nachgewiesen, daß dem Lieferanten erst 8 Tage nach Wegnahme der Hammelheerde die Sicherheit der betr. Straße von der Militärbehörde bescheinigt worden war. Die Commission ging hierauf zur Tagesordnung über, es bleibt aber immer noch die Frage zu entscheiden, ob nicht die zuletzt gezahlten 15,000 Fr. wieder zurückgefordert werden sollen.
- Allgemeines Kopfschütteln - sogar der Juristen - erregt der Ausspruch des Ober=Tribunals in Berlin, daß der wahrheitsgetreue Abdruck einer in öffentlicher Gerichtsverhandlung gegebenen amtl. Erklärung (in dem betr. Falle die Auslassung des Staatsanwalts) dennoch als strafbare Beleidigung verfolgt werden könne. -
[ => Original lesen: 1874 Nr. 94 Seite 0]- Am 2. Dec. ist der Jahrestag des Gefechts von Loigny, wo Mecklenburger und Hanseaten hohen Ruhm im blutigen Ringen erworben. Dieser Jahrestag soll in Hamburg vom Offizierkorps des 76. Regiments festlich begangen werden.
- Fürst Bismarck wird im Sachsenwald auf seinen Besitzungen eine Dampf=Säge= und Schneide=Mühle anlegen, um so das geschlagene Holz besser verwerthen zu können.
- Mit dem 1. Januar wird die Münzstätte Hamburg den Betrieb eröffnen. Die Aufstellung der nöthigen Maschinen ist fast beendet.
- In Hamburg sind sog. Copir=Tintenstoffe zu kaufen, deren Schrift auf trockenem Papier als Bleistift und wenn das Papier angefeuchtet wird als Tinte erscheint.
- Die Rückwanderung aus Nordamerika ist erheblich im Steigen; außer denen, die wirklich heimkehren, sind in Amerika sehr viele, die nicht die Mittel zur Rückfahrt haben. Ein Schiff brachte kürzlich 300 Arbeiter nach Europa zurück, deren traurige Schilderungen viele vom Auswandern abhalten werden.


Anzeigen.

Vorladung.

Auf Antrag Dris. Steinhagen für den Webermeister Joachim Peter Reuter (al. Rüter oder Rühter) zu Palingen werden hindurch alle diejenigen, welche außer dem Imploranten an den auf den Namen von Georg Rühter in Schettin ausgestellten und in den Büchern der Staatsschulden=Verwaltung der freien und Hansestadt Lübeck aufgeführten Stadtkassenbrief vom 21. Juni 1808 über 1600 Mark (Lübeck) Crt. termino Johannis mit 3%, (Loos=Nummer 795 für 1000 Mark (Lübeck) Crt. und 796 für 600 Mark (Lübeck) Crt.) Rechte und Ansprüche zu haben vermeinen aufgefordert und schuldig erkannt, solche Ansprüche binnen doppelter sächsischer Frist vom Datum dieses Proclams angerechnet, also spätestens am 19. Februar 1875 im Stadt= und Landgerichte hieselbst - Auswärtige durch einen hier wohnhaften gehörig legitimirten Bevollmächtigten - geltend zu machen unter dem Rechtsnachtheile, daß sie widrigenfalls mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Stadtkasse bezw. Schulden=Regulirungs=Commission ermächtigt und angewiesen werden soll die zur Auszahlung im Johanni=Termin dss. Js. ausgeloosten 600 Mark (Lübeck) Crt. auf Loos=Nummer 796 nach Umerkennung dieses Proclams, die auf die Loos=Nummer 795 dereinst entfallenden 1000 Mark (Lübeck) Crt. aber bei eintretender Fälligkeit an den Imploranten Joachim Peter Reuter (alias Rüter oder Rühter) als allein berechtigten Inhaber der genannten Obligation bezw. dessen legitimirte Rechtsnachfolger auszuzahlen.
Lübeck, den 20. November 1874.

Das Stadt= und Landgericht.
      Zur Beglaubigung      Funk Dr. Act.


Kampfgenossen=Verein
1870/71.

Vom Krieger=Verein 1870/71 zu Lübeck ist uns eine Einladung zu dem am 6. December stattfindenden Stiftungsfest zugegangen. Die Kameraden, welche dieser Einladung Folge leisten wollen, werden gebeten, sich bis Donnerstag den 3. December beim Schriftführer des Vereins zu melden.

Der Vorstand.     


Geburtsanzeige.

Gestern Mittag 1 Uhr wurde meine liebe Frau Katharina Hecht geb. Retelsdorf von einem gesunden kräftigen Knaben leicht und glücklich entbunden. Dies hiermit allen Verwandten und Freunden zur Nachricht.

J. Hecht, Webermeister.   


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[ => Original lesen: 1874 Nr. 94 Seite 3]

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[ => Original lesen: 1874 Nr. 94 Seite 4]

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Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen14 1/2 - 15 Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Roggen13 - 13 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste12 1/2 - 13 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Hafer14 - 14 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen14 - 16 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen12 1/2 - 13 Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps- Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.- Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.18 - 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. pr. 500 Gr.18 - 20 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.32 - 40 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 24 Schilling (Mecklenburg),
Kücken d. St.8 - 11 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Eier 3 - 4 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln pr. 10 Lit.7 - 8 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.48 Schilling (Mecklenburg),
Gänse pr. 500 Gr.10 - 11 Schilling (Mecklenburg).


Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 25
und eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 94 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 94 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 1. December 1874.


Jugendliebe.
Novelle von Carl Meißner.

[ => Original lesen: 1874 Nr. 94 Seite 6]

Jugendliebe.
Novelle von Carl Meißner.
[Schluß]


- Ein Leipziger Professor klagte einmal: Man wird Geistliche bald mit der Laterne suchen müssen! - Dieses Wort scheint wahr zu werden. Der geistliche Nachwuchs ist sehr spärlich, unter den Abiturienten der Gymnasien sind seit Jahren auffallend wenige, welche geistlich studiren wollen. Die Klage ist fast allgemein. In Hannover, wo's sehr fehlt, schlugen hohe geistliche Herren kümmerliche Aushülfsmittel vor: Erlaß des Schulgeldes, Freitische auf den Gymnasien, besondere Stipendien auf den Universitäten u. s. w. Damit verlockt man vielleicht ärmere junge Leute, zieht aber keine Theologen. Im Königreich Sachsen sind 70 geistliche Stellen zu besetzen, aber es fehlt an Bewerbern.
- Am 14. d. Mts. starb in seiner Vaterstadt Wunsiedel ein Mann, dessen Name in ganz Deutschland unheimliche Erinnerungen an eine traurige Zeit heraufbeschwört, der königl. Rechtsanwalt und Veteran der Freiheitskriege Herr Friedrich Sand, älterer Bruder des Studenten Carl Ludwig Sand, welcher am 23. März 1819 Kotzebue in Mannheim ermordete und daselbst am 20. Mai 1820 mit dem Schwerte hingerichtet wurde.
- Die in neuerer Zeit so oft vorgekommenen Wettritte und Reiterkunststückchen lassen selbst den Damen keine Ruhe mehr. In Würzburg trat eine Schauspielerin, Fräulein Pelletiere, gegen eine namhafte Geldsumme in eine Wette ein, deren Gegenstand war, daß die Dame zwei Stunden lang in Herrenkleidung alle Gangarten der Reitschule reiten und zum Schluß das Setzen über die Barriere aufführen solle. Das Probestück wurde unter Aufsicht des königl. Universitätsstallmeisters in Würzburg unternommen und die Wette von Fräul. Pelletiere glänzend gewonnen.
- Unser alter Bekannter aus dem dänischen Kriege, das kleine dänische Panzerschiff Rolf Krake, ist von der chinesischen Regierung angekauft worden und wird sich hoffentlich auch künftighin so friedfertig gegen die deutsche Flagge benehmen, wie gegen die Batterien an den Düppeler Schanzen.
- In Athen hat man interessante Erfahrungen über den Einfluß des Lichtes auf die Pflanzenwelt gemacht. In der Nähe der Stadt liegen die alten Silberminen von Laurium, zum großen Theil aus Schlacken bestehend, welche noch von der Ausbeutung durch die alten Griechen herrühren; sie enthalten noch viel Silber, welches jetzt von neuem ausgeschieden wird. Unter diesen Schlacken schlief seit wenigstens 1500 Jahren der Same einer Papaveracee vom Genus Glaucium. Seit nun die Schlacken entfernt, und dem Schmelzofen übergeben worden sind, treiben und blühen die niedlichen gelben Knollen überaß wo sie gelegen, lustig empor. Sie waren 1500-2000 Jahre von der Erdoberfläche verschwunden und jetzt hat die leuchtende, mütterlich wärmende Sonne die Jahrtausende hindurch schlummernden Keime zu neuem Leben erweckt.
- In Bückeburg sind die liederlichsten Hasen krank und dürfen vorläufig nicht geschossen werden. Auch in Bayern will man hie und da die Hasenkrankheit bemerkt haben.
- Zu den übelsten und gefährlichsten Späßchen gehört es, einem sich Setzenden den Stuhl unvermerkt wegzuziehen. Zwei Fälle in Berlin sind sehr traurig abgelaufen. Der eine Fallende, ein junger Kaufmann, brach das Bein und wurde nach langem Schmerzenslager ein Krüppel, sein spaßhafter Freund verlor über dieses Ende den Verstand. Der andere Fallende verletzte sich das Rückenmark und siecht unheilbar dem Tod entgegen.
- In einem Dorfe bei Macon in Frankreich wurde der Vorsänger in der Kirche krank und bat seinen sangeskundigen Freund, einen Schaffner bei der Paris=Lyon=Mittelmeer=Bahn, ihn zu vertreten. Der Freund war's zufrieden, schlief aber während der Predigt ein. Die Predigt war aus, die Stühle wurden mit Geräusch gerückt, der Schaffner fuhr aus dem Schlafe auf, glaubte ein Zug sei gerade auf dem Bahnhofe eingelaufen und rief mit Löwenstimme: Nach Chalons, Dijon, Paris - einsteigen! - Alles brach in schallendes Gelächter aus, zuletzt auch der Herr Pfarrer.
- Aus Rom wird vom 16. Novbr. berichtet: Wie anhaltend schön der Herbst war, so rauh kündigt sich der Winter an. Viele Fremde, welche der schöne Ort her verlockte, bedauern nun länger geblieben zu sein, denn schon seit acht Tagen sind wir in voller, unablässiger Regenzeit. Von den verschiedensten Seiten her gehen Nachrichten von Verkehrs=Unterbrechungen in Folge des Austretens der Flüsse ein. Der Telegraphen=Verkehr auf Sicilien hörte in den letzten Tagen fast ganz auf.
- Von den scharfkantigen Originalen der Mark erzählt Theodor Fontane in seinen Wanderungen durch die Mark Brandenburg manche alte hübsche Geschichte. Der alte Hans Joachim von Ziethen, der Ahnherr der Husaren, ist seinem Könige ein Waffengenosse von goldener Treue, aber das, was der kleine, häßliche, pockennarbige Reitersmann seine Ehre nennt, steht ihm höher als die Subordination. Schon als Major giebt er von dieser Unbändigkeit eine blutige Probe. Oberstlieutenant v. Wurmb verweigert ihm die Remontepferde, welche er für seine Schwadron zu fordern berechtigt ist. Da zieht er seinen Palasch und liefert angesichts des ganzen Regiments einen wüthenden Zweikampf mit seinem Vorgesetzten. Und wie oft hat er später, wenn der alte Fritz seinen Rath nicht hören wollte, sich unwirsch in sein Wustrauer Herrenhaus zurückgezogen. Da bebaute er still und knurrend seinen Acker. Der Sohn ward ihm nicht ähnlich an kriegerischer Thatenlust, aber seine Unabhängigkeit hielt er inmitten seiner Schrullen fest. Er war schon 84 Jahre alt und hatte sich eben ein eigenes Grab graben lassen, welches ein Riesenfeldstein bedeckte, als Friedrich Wilhelm IV. zum Besuch in Wustrau eintraf. Der König besichtigte das Grab und auf die seltene Decke hinweisend, sagte er: Ziethen, der Stein hat einen Fehler! - Der drunter liegen wird, hat noch mehr, erwiderte kurz und bündig der alte Herr. - Der märkische Junkertrotz kommt auch bei den Frauen dieser Reckengeschlechter zum Vorschein. Der alte Fritz ist einst noch als Kronprinz - anno 1773 - bei dem Hauptmann v. Rohr zu Gaste; die Hausfrau präsentirt ihm eine Schaale dampfenden Kaffees, der aber leider wenig Aroma und viel Bodensatz hat. Verstohlen gießt der Kronprinz den Inhalt der Schaale zum Fenster hinaus; aber die scharfen Augen der Frau v. Rohr haben ihn dabei erwischt, und nun geräth die noch schärfere Zunge in fieberhafte Beweglichkeit. Prinz Fritz muß sehr derbe Wahrheiten hören. "Wer Land und Leute regieren will, darf keinen Kaffee zum Fenster heraus schütten. Ihr Herr Vater (der ihn köpfen lassen wollte und ihn eingesteckt hatte) wird wohl Recht gehabt haben." Und mit einem heftigen Knix trippilt die empörte Dame von dannen.


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