No. 87
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. November
1874
vierundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1874 Nr. 87 Seite 1]

Bekanntmachung.

Auf dem Gute Torriesdorf sind den Lämmern die Pocken geimpft.
Schönberg, den 3. November 1874.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.      H. Wohlfahrt.      F. v. Dewitz.      v. Arnim.


- Schönberg. Am Sonntag den 1. November ist die renovirte Kirche zu Lübsee, in welche auch mehrere Dörfer des Fürstenthums Ratzeburg eingepfarrt sind, eingeweiht. Zu dieser Feier hatten Ihre Königl. Hoheiten der Großherzog und die Frau Großherzogin von Mecklenburg=Schwerin auf die desfallsige Bitte des Herrn Pastor Schmidt ihre Anwesenheit huldreichst zugesagt. Die hohen Herrschaften trafen am genannten Tage mit dem Vormittagszuge von Schwerin hieselbst ein, wurden am Bahnhofe von Herrn Oberlanddrosten Grafen von Eyben empfangen und setzten nach kurzem Aufenthalt in den Tags vorher eingetroffenen Hofequipagen ihre Reise nach Lübsee fort. An der Landesgrenze in Rodüchelsdorf war eine Ehrenpforte errichtete an der sich die Beamten des Amtes Rehna=Gadebusch und gegen 80 berittene Erbpächter und Hauswirthe aus dem erwähnten Amte und den nach Lübsee eingepfarrten Ratzeburger Dörfern, geführt von den Herren Major Görbitz auf Löwitz und Pensionair Molter=Parben aufgestellt hatten. Nach einer Begrüßungsrede des Herrn Amtshauptmann Flörcke formirten sich die Reiter an der Spitze des Zuges, der durch den östlichen ebenfalls mit einer Ehrenpforte geschmückten Ausgang das Dorf verließ und auf dem Landwege das Pfarrdorf erreichte. Die Gebäude des letzteren, sowie die Kirche waren förmlich bedeckt mit Mecklenburger und Rudolstädter Fahnen und gewährten im Vereine mit den Ehrenpforten einen prachtvollen Anblick. Am Eingang des Dorfes wurden die hohen Herrschaften durch eine Ansprache des Herrn Vesper=Zehmen begrüßt, der um die Ehre bat, daß seine Tochter Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Großherzogin einen Blumenstrauß mit selbstverfertigten Versen überreichen dürfe, welche Bitte huldreichst gewährt wurde. Nach Ankunft im Pfarrdorfe nahmen die Reiter Aufstellung und begrüßte Se. Königl. Hoheit der Großherzog, nachdem die Herrschaften im Pfarrhause abgestiegen und dort von der Geistlichkeit empfangen waren, die einzelnen Dorfschaften in freundlichster Weise. Nun begann der Hauptact der Feier, zunächst mit einem Umzug um die Kirche, nach dessen Beendigung der Herr Landbaumeister Hess aus Grevesmühlen mit den Bauhandwerkern den Zug an dem nach der Pfarre zu liegenden Portale empfing und dem Herrn Superintendenten Karsten aus Schwerin die Schlüssel der Kirche überreichte. Nachdem dieser die Oeffnung der Kirche veranlaßt, traten die Allerhöchsten Herrschaften in dieselben, deren Räume sich bald bis in die entlegensten Winkel füllten. So unscheinbar das Aeußere der Kirche ist, so ungemein wohlthuend und erhebend ist der Eindruck, den das Innere jetzt nach seiner Renovirung machte. Die Gemeinde ist ihrem Seelsorger in der That zu großem Danke verpflichtet, daß er in unermüdlichem Eifer die verschiedensten Elemente - die Munificenz Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs, die Opferwilligkeit der Gemeinde, die Pietät eines früheren Gemeindegliedes des Herrn Siemens in Berlin, eines geborenen Menzendorfers, (der dem Gotteshause eine neue Orgel schenkte und auch zur Feier erschienen war) - vereinigt hat, um aus dem Gotteshause das zu schaffen, was es jetzt geworden. Die Weihrede hielt der Herr Superintendent Karsten, die Liturgie Herr Pastor Kämpffer aus Schönberg und die Predigt Herr Pastor Jansen aus Beidendorf. Die gediegenen weihevollen Reden verfehlten nicht, alle Anwesenden in eine andächtige gehobene Stimmung zu versetzen. Nach Beendigung des Gottesdienstes wurde im Pfarrhause eine kleine Collation eingenommen, und geruhte Se. Königl. Hoheit der Großherzog alsdann die Vorstellung des Vorstandes des Schönberger Kampf=Genossen=Vereines mit der Fahne, der Krieger von 1870/71 aus der Gemeinde Lübsee, sowie eines Veteranen von 1813 entgegen zu nehmen. Der Großherzog wurde mit einem begeisterten Hochruf empfangen, nahm den Rapport des Vereins entgegen, wobei Se. Königl. Hoheit sich eingehend nach den Verhältnissen des Vereins erkundigte, sprach in gnädigster Weise mit jedem Einzelnen der Krieger ein paar Worte und drückte zuletzt seine Freude aus, seine Krieger einmal wieder gesehen zu haben. Darauf wurden die Wagen wieder bestiegen und eine Fahrt durch die Dörfer Rodüchelsdorf, Cordshagen und Törber, wobei die Schulzen dieser Dörfer und die Erbpächter Grevesmühl in Rodüchelsdorf und Joachim Kassow in Cordshagen mit einem Besuche beehrt wurden, und nach dem schönen Eichenwalde bei Törber gemacht. Nach 4 Uhr fand im Pfarrhause das Diner statt, dessen Arrangement dem Wirthe und der Wirthin in jeder Beziehung Ehre machte. Die Herrschaften schienen sich sichtlich in den gastlichen Räumen des Pfarrhauses wohl zu fühlen; als sie schließlich aufbrachen, war es so spät geworden, daß es nur dem raschesten Laufe der Rosse gelang, den Anschluß an den um 7 1/2 Uhr von Schönberg abgehenden Zuge zu erreichen.
- Schönberg. Der Productenhändler Räsenhöft aus Sülsdorf wurde am 5. November, Morgens 5 Uhr, wie er seinen Weg nach Schönberg nehmen wollte, auf der Chaussee bei der Sülsdorfer Scheide von 2 Männern angefallen, und ihm, nachdem er verschiedene Schläge erhalten, seine Baarschaft, bestehend in ca. 54 Mark, abgenommen. Räsenhöft machte sofort hievon beim Amte in Schönberg Anzeige.
- Aus dem Fürstenthum Ratzeburg ist die nachstehende Petition an den Reichstag abgegangen: "Um kein Mittel unversucht zu lassen, die h. mecklenburgische Landesregierung zu Neustrelitz zur Verleihung einer wirklichen Verfassung für das Fürstenthum Ratzeburg zu bestimmen, haben wir derselben schon unterm 23. April 1873 den hieneben in Abdruck vorliegenden Entwurf überreicht. Da wir jedoch hierauf ohne alle und jede Antwort geblieben sind, so müssen wir uns die ehrerbietigste Bitte erlauben: h. Reichstag wolle die hochdemselben ange=

[ => Original lesen: 1874 Nr. 87 Seite 2]

messen erscheinendem Anträge an den h. Bundesrath stellen, damit dem Fürstenthum Ratzeburg im Wege einer Vereinbarung zwischen der Großherzoglich mecklenburg=strelitzischen Regierung und von der Bevölkerung gewählten Vertrauensmännern eine wirkliche Verfassung zu Theil werde - und halten wir, die wir durch das Vertrauen der Bauerschaften des Fürstenthums und der Stadt Schönberg zu ihren Vertretern erwählt sind, uns zu dieser ehrerbietigsten Bitte insbesondere berechtigt. Indem wir, wie früher, so auch jetzt, den Advokaten Kindler in Schönberg zur Durchführung dieser Sache beauftragt haben, verharren wir etc. Schönberg, 20. October 1874. J. H. Damm=Schlag Sülsdorf, A. Bohnhoff=Gr. Siemz, P. Karsten=Rupensdorf, H. Retelsdorf=Gr. Mist, H. Freitag=Gr. Rünz, J. Kröger=Lockwisch, H. Meyer=Schönberg, G. Breuel=Schönberg, J. Holst=Carlow, H. Eckmann=Blüssen."
(R. Z.)
- Vor einem Jahre wurde die Accise in der Stadt Lübeck wesentlich eingeschränkt, für manche Producte sogar ganz aufgehoben. Am 2. November d. J. hat die Bürgerschaft dem Senats=Antrage, vom 1. Januar 1875 die Accise gänzlich aufzuheben, zugestimmt, so daß von diesem Zeitpunkte an alle Lebensbedürfnisse, wie Butter, Eier, Fleisch etc. ohne jede Abgabe durch die Thore Lübecks eingeführt werden dürfen. Für die zahlreichen Productenhändler (sogen. Hühnerkäufer) in dem Fürstenthum Ratzeburg, die ihre hieselbst aufgekauften Lebensbedürfnisse fast ausschließlich nach Lübeck verkaufen, ist die Bestimmung von großer Bedeutung.
- Inhaltsschwer ist das dem Reichstage vorgelegte Gesetz über den Landsturm, in welchem die waffenfähigen deutschen Männer bis zum 42. Jahre dienen sollen. Der Landsturm enthält bei Verwendung gegen den Feind militärische auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel in besonderen Abtheilungen formirt. In Fällen außerordentlichen Bedarfs oder wenn es an geeigneten Führern für besondere Formationen fehlt, kann die Landwehr aus dem Landsturm ergänzt werden.
- Im Schwurgerichtssaale in Würzburg ist am 30. October ein Drama durch den Wahrspruch der Geschworenen und das Urtheil des Gerichtshofes zu Ende geführt worden, welches ein Vierteljahr lang die Welt beschäftigt hat. Zum Zeugniß dieses Interesses saßen an vierzig Männer der Feder aus allen deutschen Staaten und aus England und Amerika da, um über jedes Wort und jeden Zug zu berichten. Den Geschworenen wurde nur die eine Frage vorgelegt, ob Kullmann schuldig sei, dem Fürsten Bismarck nach dem Leben getrachtet und am 13. Juli zu Kissingen einen Mordversuch an demselben begangen zu haben. Nach zehn Minuten kehrten die Geschworenen zurück und ihr Obmann, Privatier Sattler, verkündigte den Wahrspruch: Ja, schuldig. Der Staatsanwalt beantragte die höchste gesetzliche Strafe: 15 Jahr Zuchthaus; der Vertheidiger suchte "um Milde" nach; Kullmann selbst erhob sich und sagte: "Ich bitte um eine geringere Strafe als 15 Jahre." Der Gerichtshof berieth eine halbe Stunde und verurtheilte Kullmann zu 14 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Kullmann hörte das Urtheil ruhig an, doch leuchteten - zum erstenmal - seine Augen; er erklärte sofort auf das Recht der Berufung verzichten und seine Strafe sogleich antreten zu wollen. Als Minderung des Verbrechens galt dem Gerichtshofe, was Kullmann's Vertheidiger und ein Arzt als Sachverständiger geltend gemacht: sein Vater war ein Säufer, seine Mutter starb im Irrenhaus und er selbst fiel im letzten Jahre aufreizenden Geistlichen in die Hände. Das waren der Uebel genug, aber "der Uebel größtes ist die Schuld" - und diese wird jetzt gesühnt.
Sein Vertheidiger machte ihn vorher auf längere Freiheitsstrafe gefaßt und suchte ihn zu bewegen, in sich zu gehen und reumüthig zu bekennen, daß ihm seine That leid sei. In diesem Sinne solle er sich an die Gnade des Königs von Baiern wenden, vorher aber erst die Verzeihung des Fürsten Bismarck erflehen. Diese gut gemeinten Vorschläge lehnte derselbe jedoch ab, indem er ungefähr wie folgt antwortete: "Gnade, das kann ich schon - mich an Bismarck wenden, nie, ich denke über Bismarck noch heute so wie früher." Er verweigerte also den Gnadenweg behufs Verminderung seiner Strafe anzutreten. Kullmann wird seine Strafe in der Strafanstalt St. Georgen bei Bayreuth verbüßen. Die Züchtlinge werden dort namentlich mit der Bearbeitung von Marmor aus dem Fichtelgebirge beschäftigt.
Anklage und Vertheidigung in dem Kullman'schen Prozesse stimmten in einem Stücke überein: Kullmann war kein Fanatiker von Haus aus, er ist erst in Salzwedel ein fanatischer Mensch geworden, in dem Verein in Salzwedel und durch die dort gehaltenen Vorträge hat er die erste Anregung zum Mordplan erhalten. Die ultramontane "Germania" in Berlin hat das einmal in einem unbewachten Augenblick so ausgedrückt: In seiner rohen Seele verdichtete sich der Schmerz über die Verfolgung der Kirche zum Mordplan. - die Times in London führt dieselbe Ansicht in einem Leitartikel aus.
- Man kann es Meister Hasenclever nicht verdenken, wenn er lieber in dem Reichstage als in dem Zeitzer Gefängnisse sitzen möchte. Er ersuchte den Justizminister, ihn für die Dauer des Reichstags aus dem Gefängniß zu beurlauben, erhielt aber abschlägliche Antwort, weil er Strafgefangener sei.
- Auch der Papst ißt und trinkt und zwar recht gut und reichlich. Vom Frühstück, Abendessen und einigen Häppchen während des Tages abgesehen, besteht sein Mittagsmahl unabänderlich aus vier Gerichten: Suppe und Dessertkuchen beiseite: Bouillon von 5 Pfund Fleisch oder von 2-3 Hühnern; ein Pfund Reis erscheint täglich auf dem Tisch, wovon er nicht wenig zu sich nimmt, desto mehr gebackenes Hirn und andere zarte Eingeweide. In der letzten Zeit erhält er statt dieser die zarten Theile des Turnips in der Pfanne gebacken. Von den andern Schüsseln nimmt er einen guten Theil, besonders Lamm= und Ziegenbraten, ebenso Früchte, wenig Süßes, Wein und Bordeaux halb mit Wasser. - Was Turnips sind und ob das eine Gefangenkost ist, mögen Die sagen, welche behaupten, der heilige Vater sei im Vatikan gefangen und liege auf Stroh.
- Auf dem englischen Uebungsschiffe "Britannia" wurden am 30. October 5 See=Cadetten öffentlich ausgepeitscht, weil sie junge Kameraden wiederholt gemißhandelt hatten. Die 5 Missethäter ertrugen die Hiebe auf dem bloßen Rücken unter großem Gleichmuth.
- Wer mit jungen Juristen tanzen will, muß nach Berlin oder Wien gehen. Da giebt es besondere Juristenbälle, drei in jedem Winter, und sie sind äußerst gesucht und besucht. Auf etwaige besondere Wünsche unserer Leserinnen werden wir uns gern nach den betr. Tagen erkundigen.
- Nach einem Schreiben des Directors des Stendaler Gymnasiums sind die sämmtlichen Schüler der Secunda (circa 50) wegen des Versuchs einer Auflehnung gegen die Autorität der Schule mit dem consilium abeundi belegt worden.
- Die geistvollste Chronik unseres Jahrhunderts hat sich unser Freund in seinem Keller angelegt. Die einzelnen Jahrgänge haben kunstvolle Einbände von Holz und tragen in erhabener Schrift die Jahreszahlen 1811, 1834, 1846, 1857, 1858, 1859, 1865. Er studirt in seinen besten Stunden andächtig in der Chronik, allein und mit guten Freunden, und freut sich auf den Jahrgang 1874, welchen er für den besten des Jahrhunderts erklärt.
- Der Heurige richtet in den Weinlanden allenthalben viel Unheil an, weil er gar zu gut schmeckt und allzuleicht in den Kopf steigt. In Höflein z. B. in Oesterreich hatten die jungen Burschen Rupp, Schön, Schwarzl und Johann Esel dem süßen Heurigen gewaltig zugesetzt und er ihnen, also daß sie im Rausche auf dem Heimwege eine Brücke zerstörten. Die konnten vor Gericht nicht leugnen, Esel allein wußte von gar nichts. Präsident: Das ist doch auffällig. Wieviel hatten Sie getrunken? Esel: Zahlt haben wir nix, weil wir eing'laden waren und da schütt halt Jed's auf, was trägt. Präs.: Waren Sie bewußtlos? Esel: Dos nüt, aber g'wußt hob i nix nöt, ob i a Mandel oder a Weibel bin. Der Präsident fragte die Andern, ob sie wüßten, was der Esel gethan, sie konnten nichts sagen. Das Ende war, daß die Andern zu 14 und 8 Tagen Gefängniß verurtheilt

[ => Original lesen: 1874 Nr. 87 Seite 3]

wurden und Johann Esel frei ausging. Da wendete sich Schwarzl halb zu den Herren vom Gericht und halb zu seinen Kameraden und sagte: "I loss' mir's nöt nehma, der Esel is holt alleweil der Gescheiteste; er hot mehr g'soffa wie wir und hot ka Strof."


Aufgebot.

Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß

1) der Schneidergeselle Christian Joachim Heinrich Bremer, wohnhaft zu Altona, Langestraße Nr. 34, Sohn des Schmied Christian Bremer zu Lowitz und seiner daselbst verstorbenen Ehefrau Maria Dorothea Elisabeth gebornen Pascher
2) und die Wirthschafterin Dorothea Friederike Luise Tesch, wohnhaft zu Altona, Schuhmacherstraße No. 6, III., Tochter des Arbeiters Christian Friedrich Tesch zu Quassel und dessen daselbst verstorbenen Ehefrau Sophia Catharina Margaretha geb. Klotz die Ehe mit einander eingehen wollen.
Dem unterzeichneten Standesbeamten ist ein Hinderniß dieser Ehe nicht bekannt. Etwaige auf Ehehindernisse sich stützende Einsprachen sind bei dem unterzeichneten Standesbeamten anzubringen.
Die Bekanntmachung des Aufgebots hat in den Gemeinden Altona, Schönberg, Lowitz und Quassel zu geschehen.
Altona, am 30. October 1874.

Der Standesbeamte.
v. Thaden.


Auctions=Anzeige.
Am Dienstag, den 10. d. Mts.,
von Nachmittags 2 Uhr an,

soll im Hause des Gastwirths Kohs zu Menzendorf öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden als:

1 schwarzer Tuchrock, 2 amerikanische Uhren, 1 leere Petroleumtonne, 2 alte eichen Laden.

Seegert, Landreiter.     


Auctions=Anzeige.
Am Montag, den 9. d. Mts.,
von Morgens 9 1/2 Uhr an,

soll im Hause der Ackerbürger und Gastwirthin Boye hieselbst öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden, als:
5 kleine amerikanische Uhren, einige Rohr= und Bretterstühle, 1 kleine Waagschale mit Gewichten, einige Kanarienvögel mit Bauer, 1 Stück eichen Nutzholz, 1 Pferd, 1 braune Stute, 11 Jahre alt und 1 grauer Tuchrock.

Seegert, Landreiter.     


Die diesjährige ordentliche Herbstversammlung des landwirthschaftlichen Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg wird am
Montag, den 19. November d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

im Hause der Ackerbürgerwittwe Boye in Schönberg stattfinden.
Schönberg, den 2. November 1874.

Namens des Vorstandes:     
C. Giehrke, Adv.,       
d. Z. Secretär.        


Die
Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt
in Schönberg.

ist an jedem Mittwoch, von 8 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Das Directorium der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.


Geschäfts=Anzeige.

Den geehrten Einwohnern Schönbergs und Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich mich hieselbst als

Böttcher

etablirt habe und alle Bestellungen prompt und reell ausführen werde. Um geneigten Zuspruch bittet

H. Vitense, Böttcher.
Neue Wallstraße Nr. 125.


Stets zu haben:

einfache und doppelte Bruchbänder in verschiedenen Sorten, Suspensor, Nabelbinden, Luftkissen, Eisbeutel, Clysopomp, Clystirspritzen, Wundspritzen, Mutterringe, Milchsauger, Brusthütchen, Warzendeckel, Brustgläser, Unterlagen in Betten zum Schutz wegen Durchnässen sehr praktisch, Gummischläuche, Zahnkitt, Ilegator für Augen und Nase, Zahnringe, sowie die berühmten elektromotorischen Zahn=Halsbänder, sehr empfehlenswerth, welche bei Kindern das Zahnen erleichtern und schmerzlos befördern, die neuen Saugflaschen, mit Schlauch, sowie die einzelnen Theile dazu und ächte Gummisauger bei

Schönberg.

Emil Jannicke,
Handschuhmacher & Bandagist.


Am Freitag den 20. November wird bei mir ein

Ball

stattfinden, wozu ich meine geehrten Freunde und Gönner hiedurch freundlichst einlade.

Gastwirth Tretow     
in Demern.           


Apfelwein, erste Qualität, einzeln 3 1/2 Sgr., 10 Fl. 1 Thlr., in Fässern à Liter 4 Sgr.excl.
Apfelwein, zweite Qualität, einzeln 3 Sgr., 12 Fl. 1 Thlr., pro Liter 3 Sgr., exclusive Flaschen und Gebinde, empfiehlt Berlin J. W. Wolf's Weinhandlung, Grüner Weg 89.


Kochgeschirre
ff. blau weiß emaillirt, verzinnt etc. etc.
Eisen- und Stahlwaaren, Holzwaaren, Böttcherwaaren, Blech- und Messingwaaren, Bürstenwaaren, empfiehlt
Heinr. Pagels, Lübeck.
Magazin für vollständige Haus= und Kücheneinrichtungen.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 87 Seite 4]

Bilanz
der
Mecklenburgischen Lebensversicherungs- und Spar-Bank
in Schwerin
pro ultimo October 1874.

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Schwerin, den 4. November 1874.

Mecklenburgische Lebensversicherungs= und Spar=Bank.
C. A. Schwerdtfeger, Director.
C. L. F. Soltau, General=Agent.


Mecklenb. Lebensversicherungs- und Spar-Bank in Schwerin

schließt Lebens=Versicherungen, Leibrenten=Versicherungen, Kapital=Einlagen, Dahrlehns und alle sonstigen Geld=Incasso, Bank= und Commissionsgeschäfte durch Vermittelung der unterzeichneten Agentur zu den vortheilhaftesten Bedingungen ab. Die Geschäfts=Prospecte für Lebens=Versicherungen, für Leibrenten=Versicherungen und für Spar=Bank sind bei derselben unentgeltlich zu entnehmen und wird jede gewünschte nähere Auskunft bereitwilligst ertheilt.

Agentur Rehna.
A. Wengler.


Stärksten Seifenstein ist frisch zu haben bei J. F. Eckmann.


Von jetzt an bis Ostern wird bei mir jeden Mittwoch ein

Club

stattfinden und bitte um freundliche Betheiligung.

Gastwirth Tretow     
in Demern.           


Am Mittwoch den 11. November

erster Club

Abends. Hierzu ladet ergebenst ein
Carlow, den 5. November 1874.

W. Creutzfeldt,     
Gastwirth.          


Sonntag, den 8. November
Großes Militär=Concert,

ausgeführt vom Musikchor (20 Mann) des Ratzeburger Jäger=Bataillon unter Leitung des Capellmeisters Schirbel.

Anfang des Concerts 6 Uhr.
Entree a Person 8 ßl.
Von 8 Uhr an Tanz.

Es ladet hierzu ergebenst ein

J. Köster.     


Pferdehaare, vom Schweif gestutzt, bezahlt zu höchsten Preisen J. Licht, Bürstenmacher.


Die Mecklenburgische
Lebensversicherungs= und Spar=Bank
in Schwerin

schließt Lebensversicherungen, Leibrenten=Versicherungen, Kapital=Einlage=, Darlehns= und alle sonstigen Geld=, Inkasso= und Commissions=Geschäfte durch das unterzeichnete Bureau zu den vortheilhaftesten Bedingungen ab. Die Geschäfts=Prospekte (Nr. I. für Lebensversicherungen, Nr. II. für Leibrentenversicherungen, Nr. III. für Spar=Bank=Geschäfte) sind bei derselben unentgeltlich zu entnehmen und wird jede gewünschte nähere Auskunft bereitwilligst ertheilt. Die von der Gesellschaft an die Lebensversicherten zur Vertheilung disponirten mittleren Dividenden betragen für die drei letzten Jahre resp. 36, 36 und 32 Procent der eingezahlten Prämie.

Bureau der Mecklenburgischen Lebens=Versicherungs= und Sparbank in Schönberg.
W. Stephan.     W. H. Schacht.


Der Verkauf der zum Mittwoch annoncirten Pferde hat leider nicht stattfinden können, weil das bereits am Sonntage fällige Dampfschiff bis heute nicht gekommen. Sobald der Transport eintrifft werde ich weiter benachrichtigen.
Schönberg.

Julius Schweigmann.     


Am Mittwoch den 11. November wird bei mir

ein Ball

stattfinden, wozu ich meine geehrten Freunde und Bekannten hierdurch freundlichst einlade.
Entree 16 Schilling (Mecklenburg).

Gastwirth Fahrenkrug     
in Lüdersdorf.        


Kirchliche Nachrichten.

Sonntag, den 8. November.
Reformationsfest.
(Collecte für die Bibelgesellschaft.)
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.
Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. pr. 500 Gr.18 - 19 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.32 - 34 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 20 Schilling (Mecklenburg),
Kücken d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Eier 4 - 5 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln pr. 10 Lit.6 - 7 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.48 Schilling (Mecklenburg),
Gänse pr. 500 Gr.8 - 9 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen14 1/4 - 15 Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen13 1/4 - 13 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Gerste13 1/2 - 14 Mark (Lübeck)10Schilling (Mecklenburg)
Hafer13 1/2 - 14 Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Erbsen14 - 16 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen12 - 12 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps- Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.- Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.18 - 18Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)


(Hiezu eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 87 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 87 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 6. November 1874.


Nordstern.
Eine Erzählung von Martin Winter.

[ => Original lesen: 1874 Nr. 87 Seite 6]

Nordstern.
Eine Erzählung von Martin Winter.
(Schluß.)


- Anläßlich eines Gemäldes in der diesjährigen Kunstausstellung zu Berlin, auf dem eine Verkürzung am Zeigefinger der rechten Hand des Kaisers sichtbar wird, theilt die N. A. Z. den Vorfall mit, von dem die Verletzung herrührt: Se. Majestät, damals Prinz Wilhelm, hatte im Jahre 1819 auf einer Jagd auf dem jetzt dem Grafen Redern, zu jener Zeit dem Herrn v. Wülcknitz gehörigen Gute Lancken mit einem Laufe seines Doppelgewehres eben einen Rehbock erlegt und wollte wieder laden, als der Schuß im zweiten Laufe sich auf unerklärliche Weise entlud und dem Hohen Schützen den Knochen am Zeigefinger der rechten Hand zerschmetterte. Anfangs nicht sehr schmerzhaft verursachte die Wunde beim Herausnehmen der Knochensplitter doch sehr bedeutende Schmerzen, und es dauerte sechs Wochen, ehe der behandelnde Arzt Dr. Gräfe seinen Patienten als geheilt erklären konnte. Der Finger aber blieb verkürzt, es fehlt demselben das Mittelglied, doch vermag Se. Majestät desungeachtet ohne alle Beschwerde zu schreiben.
- Die neuen Standesämter in Berlin, welche an Stelle der Geistlichen das Eintragen der Geburten, Todesfälle und Trauungen zu besorgen haben, erklären jetzt schon: nos possumus wir können nicht mehr! - Sie verlangen Hülfe und andere Einrichtungen und sitzen tief in der Verwirrung und Verzweiflung.
- Die Dampffeuerspritze, welche vom Magistrate in Berlin angekauft worden ist, hat ihre erste Probe bestanden. Es fand auf dem Uebungsplatze der Feuerwehr, Lindenstraße Nr. 50, zuerst die polizeiliche Untersuchung des Dampfkessels statt, dann wurde die Maschine angeheizt, sie braucht bis zur Entwickelung der vollen Dampfkraft 6-10 Minuten. - Die nun folgende Probe mit einem und mit zwei Schläuchen, mit reinem Wasserleitungswasser und mit Schmutzwasser aus der Senkgrube gaben überraschende Resultate, welche sogar die gehegten Erwartungen in Beziehung auf Fälle der fortgeschleuderten Wassermassen und auf Mächtigkeit des Strahles übertrafen, - ein Vergleich mit der gleichzeitigen Arbeit der bisherigen gewöhnlichen Feuerspritze machte dies recht augenscheinlich. - Die Dampffeuerspritze kostet incl. der Transportkosten etc. etwa 3500 Thlr.
- Wien, 31. October. Eleonore Weich, 22 Jahre alt, bereits fünfmal wegen Diebstahls bestraft, und zwar zuletzt am 17. September d. J. wegen Entwendung von Effecten zu 2 1/2 Jahren schweren Kerkers, erscheint, angeklagt, nach Verkündigung dieses Urtheils und während sie der Vorsitzende, Landesgerichtsrath Schober, über die ihr dagegen zustehenden Rechtsmittel belehrte, das auf dem Gerichtstische stehende Porzellan=Tintenfaß nach dem Kopfe des Vorsitzenden geschleudert zu haben, welcher dadurch an dem zur Abwehr erhobenem linken Arme leicht verletzt wurde, während das Tintenfaß, nachdem es seinen Inhalt über Richter, Gerichtstisch, Acten und Schriftführer ergossen, auf dem Schooße des Letzeren liegen blieb. Die Angeklagte, von mittlerer Größe und hübschen, aber verlebten Gesichtszügen, tritt finster blickend in den Saal, fängt jedoch zu weinen an, nachdem sie sich auf der Anklagebank niedergelassen. Als sie sich zum Verhöre erhebt und dem Gerichtshofe nähert, tritt der Justizwachtmann knapp an sie heran, um allfällige neue Ausschreitungen verhindern zu können - eine Vorsicht, welche indessen vom Präsidenten abgelehnt wird. Auf dessen Frage, ob sie sich der ihr zur Last gelegten strafbaren Handlung schuldig bekenne, antwortet sie ziemlich kleinlaut: "Ja." Präs.: Es scheint, daß Sie öfter vom Zorne übermannt werden und Ihrer Gewaltthätigkeit die Zügel schießen lassen. Denn aus den Entscheidungsgründen Ihres vorletzten Urtheils vom Jahre 1872, welches wegen Diebstahls und Ehrenbeleidigung auf 18 Monate schweren Kerkers lautete, ersehe ich, daß Sie auch damals, als sie wegen eines Diebstahls auf die Polizei escortirt wurden, dem unter dem angesammelten Publikum befindlichen Commis Josef Donat, welcher ihnen gar nichts gethan ohne jeden Grund, angeblich weil er ein spöttisches Gesicht gemacht, eine solche Ohrfeige versetzten, daß er taumelte mit den Worten: "Was schaust denn, dummer Jud?" (Heiterkeit im Publikum; die Angeklagte lacht ebenfalls.) Die Jury bejahte die Schuldfrage auf öffentliche Gewaltthätigkeit mit 10 Stimmen gegen 2, die Frage auf schwere körperliche Beschädigung einhellig und der Gerichtshof verhängte über Eleonore Weiß 18 Monate schweren Kerkers. Sie hörte das Urtheil weinend an.


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